zu Fuß mobil: Spreetunnel Friedrichshagen – Barrierefreiheit, Instandhaltung und Vandalismus, aus Senat

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Frage 1:
Wie wird der aktuelle Zustand des Friedrichshagener Spreetunnels bewertet?
Antwort zu 1:
Nach Abschluss der Instandsetzungsarbeiten im Herbst 2016 ist der Bauwerkszustand
des Spreetunnels #Friedrichshagen mit seinen drei Teilbauwerken aktuell mit
Zustandsnoten zwischen 2,0 und 2,4 bewertet.
Frage 2:
Welche jährlichen Kosten entstehen wem für Unterhalt und Instandhaltung des Spreetunnels?
Frage 3:
In welchem Umfang gab es jeweils seit 2017 Schäden durch #Graffiti und #Vandalismus? Welche Stelle ist für
deren Beseitigung zuständig und in welchen Intervallen werden entsprechende Begehungen durchgeführt
sowie Schadensbeseitigungen vorgenommen?
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Antwort zu 2 und 3:
Es wurde in der jüngeren Vergangenheit festgestellt, dass neben einer Vielzahl anderer
Ingenieurbauwerke des Landes Berlin auch der Spreetunnel zunehmend mit Graffiti
versehen wird. Aufgrund dieser Entwicklung wurde der Reinigungszyklus für dieses
Bauwerk durch die für Instandhaltung des Spreetunnels zustänge Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auf vier Wochen verkürzt. In diesem Zusammenhang
wurden und werden auch -soweit möglich- vorhandene Graffitis entfernt. Die Betriebs- und
Reinigungskosten betrugen bis 2020 jährlich rund 20.000 €.
Frage 4:
Wann wurde mit welchem Ergebnis die Anbringung einer Anti-Graffiti-Beschichtung geprüft? Welche
einmaligen und künftigen jährlichen Kosten würde diese ggf. verursachen?
Antwort zu 4:
Nach der Graffitibeseitigung wird grundsätzlich ein Schutzsystem in Form einer
Beschichtung auf die Bauwerksflächen aufgetragen. Durch eine Beschichtung wird der
erneute Farbauftrag nicht verhindert, kann aber in der Folge erheblich schneller und
bauwerksschonend beseitigt werden. .
Frage 5:
Welche Maßnahmen haben Polizei und Ordnungsamt zur Kriminalitätsbekämpfung in diesem Bereich
ergriffen?
Antwort zu 5:
Die Dienstkräfte der Polizei Berlin bestreifen den Bereich um den #Spreetunnel in
unregelmäßigen Abständen und zu unterschiedlichen Zeiten sowohl in zivil als auch
uniformiert.
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick führt aus: “#Kriminalitätsbekämpfung ist nicht Aufgabe
der Berliner Ordnungsämter, sondern liegt in der Zuständigkeit der Polizei. Insofern hat
das Ordnungsamt Treptow-Köpenick keine Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung
ergriffen.“
Frage 6:
Wie viele und welche Delikte wurden seit 2017 in diesem Bereich und in unmittelbarer Nähe von öffentlicher
und privater Seite zur Anzeige gebracht, in welchem Umfang konnten Täter ermittelt werden?
Antwort zu 6:
Seit 2017 wurde durch die Polizei Berlin im Bereich des Spreetunnels eine Straftat erfasst.
Es handelte sich dabei um eine Sachbeschädigung auf der Terrasse eines nahegelegenen
Restaurants, zu welcher keine tatverdächtige Person ermittelt werden konnte. Der
Spreetunnel selbst war davon nicht betroffen.
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt mit: „Aufgrund der strafrechtlichen Begriffe
„Delikte“ und „Täter“ wird davon ausgegangen, dass sich diese Frage auf die Anzeige von
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Straftaten bezieht. Hierzu erstattet das Ordnungsamt Treptow-Köpenick Fehlanzeige
aufgrund von Unzuständigkeit.
Sollte sich die Frage jedoch ggf. auch auf Bürgerhinweise zu Vandalismus und Graffitis
beziehen, so kann mitgeteilt werden, dass diese von der Zentralen Anlauf- und
Beratungsstelle des Ordnungsamtes grundsätzlich an die Polizei weitergeleitet und dort in
eigener Zuständigkeit verfolgt werden. Darüber hinaus wird parallel jeweils auch die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz informiert.“
Frage 7:
Mit welchen Argumenten wurde bisher von einer #Videoüberwachung im Spreetunnel abgesehen und stellt
dies absehbar ein geeignetes Instrument zur Prävention und Aufklärung von Kriminalität und Vandalismus
dar?
Frage 9:
Welche Finanzmittel hat der Senat zu 7. veranschlagt, inwieweit sind diese mit Blick auf die bereits
langjährige Befassung im Haushalt etatisiert?
Antwort zu 7 und 9:
Das Anbringen von Videoüberwachungstechnik am oder im Spreetunnel durch eine der
Senatsverwaltung für Inneres und Sport nachgeordneten Behörde scheidet in
Ermangelung der gesetzlichen Voraussetzungen aus.
Frage 8:
Seit wann wird die barrierefreie Umgestaltung des den Müggelsee unterquerenden Fußgängertunnels
geprüft, welchen aktuellen Sachstand und Zeitplan gibt es hierzu?
Antwort zu 8:
Vor Beginn der umfassenden Instandsetzungsarbeiten am Spreetunnel Friedrichshagen
im Herbst 2015 wurde geprüft, inwieweit eine Barrierefreiheit oder zumindest eine
Verbesserung der #Nutzerfreundlichkeit bei dem vor 94 Jahren in Betrieb genommenen
Fußgängertunnel hergestellt werden könne. Der Einbau von #Rampen oder der Einbau von
#Aufzügen war im Bestandsbauwerk bautechnisch nicht möglich. Dies wäre nur mit einem
kompletten Abriss und Neubau der beiden #denkmalgeschützen #Zugangsbauwerke zu
realisieren gewesen. Im Zuge der Instandsetzung wurde für blinde und sehbehinderte
Personen der Einbau von taktilen Platten am Anfang und Ende jeder Treppenanlage
berücksichtigt. Beide Treppenanlagen haben ein durchlaufendes Mittelgeländer erhalten.
Ferner wurden die seitlich angebrachten Schieberinnen verbreitert, damit zumindest der
Fahrradtransport erleichtert werden konnte. Weitere Möglichkeiten zur Herstellung einer
Barrierefreiheit durch eine Umgestaltung des Tunnels selbst bestehen nicht.
Frage 10:
Welche Anwohnerbeteiligungen sind zur Weitergestaltung des Spreetunnels und der näheren Umgebung
geplant?
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Antwort zu 10:
Da die Instandsetzungsarbeiten am Spreetunnel und auch die Umgestaltung des
Müggelparks in der näheren Umgebung abgeschlossen wurden, sind derzeit keine
Anwohnerbeteiligungen geplant.
Berlin, den 15.06.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz