Es ist das #Angstprojekt von #Pendlern, #Einzelhändlern und #Anwohnern rund um den wichtigsten #Verkehrsknoten in Prenzlauer Berg: Der Abriss und Neubau der #Straßenbrücke über den Graben der #Ringbahn an der #Schönhauser Allee wird zwangsläufig Sperrungen, Unterbrechungen von #Fernverkehr, #S-Bahn und #Tram, und auch die Kappung einer der wichtigsten #Nord-Süd-Verbindungen für Pkw in #Pankow bedeuteten. Mindestens für Monate, womöglich für Jahre. Doch jetzt steht fest: Der schlimmste anzunehmende Fall bleibt Berlin wohl erspart: Erst wenn die Arbeiten zum Neubau einer #Brückenhälfte enden, soll auf der anderen der Abbruch starten. So beschreibt es Verkehrsstaatssekretär Ingmar #Streese auf Anfrage des CDU-Abgeordneten Stephan Lenz, wie die Berliner Morgenpost exklusiv vorab erfuhr.
„Aus den Ergebnissen des ersten Grobkonzeptes zur #Verkehrsführung während der Bauzeit geht hervor, dass es zu keiner längeren gleichzeitigen Vollsperrung beider Richtungsfahrbahnen der Schönhauser Allee kommen soll. Entsprechend ist die ortsnahe Erschließung sowie die Umfahrungs- und Erschließungsmöglichkeit der umliegenden Kieze nach aktuellem Planungsstand gewährleistet“, sagt Streese zu einem #zeitversetzten Abriss der Brückenteile. Man müsse sich auf „zwei Hauptbauphasen“ einstellen. Vor allem Fuß-, #Radverkehr und Öffentliche Verkehrsmittel wolle man „trotz erheblicher Einschränkungen“ in Gang halten.
Berlins legendäre #Rennstrecke#AVUS feiert am 24. September 2021 ihren 100. Geburtstag und nur eine Woche darauf, am 1. Oktober 2021, erstrahlt die markante #AVUS-Tribüne mit den „Longest Lights of Berlin“ in neuem Glanz. Drei Mega-Screens, jeweils ca. 40 Meter breit und ca. 2 Meter hoch, setzen neue digitale Werbemaßstäbe an diesem verkehrsreichen Tor zur Hauptstadt.
Die AVUS ist in Berlin auch heute noch ein #Mythos. Erbaut als „#Automobil-Verkehrs- und Übungsstraße“ (#AVUS), war sie die erste #Autobahn der Welt, die heute als nördlicher Teil der Bundesautobahn A115 genutzt wird. Außerdem war die AVUS mit ihrer langen Geraden damals die schnellste Rennstrecke weltweit. Die berühmten Silberpfeile von Mercedes-Benz fuhren hier Spitzengeschwindigkeiten von 400 km/h. Bei Grand-Prix-Rennen donnerten Juan Manuel Fangio und Hans Herrmann mit ihren Rennwagen durch die steile Nordkurve und auf der Tribüne jubelten 4.000 Zuschauer ihren Rennidolen zu.
Es ist ein #Stresstest für #Weißensee – und er ist noch lange nicht vorbei. Seit Monaten sind die einzigen gelben Fahrzeuge, die sich durch die #Langhansstraße schieben, Lkw und #Bagger. Damit hier auch in den kommenden Jahrzehnten #Straßenbahnen den schmalen Korridor zwischen Prenzlauer Berg und Friedrichshain durchfahren können, lässt die BVG seit Februar die Gleise sanieren. Das vorläufige Ergebnis: Aufgebrochene Fahrbahnen mit meterhohen Absätzen lassen Abgründe aufklaffen. Gleise, Baustoffe und Mülltonnen lagern mitten auf der Straße. #Holzgerüste, die Straßenbäume schützen, lassen Bürgersteige auf ein Minimum schrumpfen.
Man kann das als eine #Generalprobe für eine noch größere Tram-Baustelle in der #Berliner Allee auffassen. Aber schon das Projekt #Langhansstraße halten Nachbarn für unerträglich. Und mancher fühlt sich regelrecht bedroht.
„Hier geht es darum, dass Leib und Leben gefährdet wird. Die Langhansstraße ist für größere Feuerwehrzüge nicht oder nur zeitweise befahrbar. Zusätzlich werden aber ganze Grundstücksüberfahren gesperrt und sind auch praktisch nicht mehr erreichbar“, beklagt Anwohner Michael Sanne in einem Brief. Dass es überhaupt zu monatelangen Belastungen mit Lärm, Dreck und einer Blockade der stark befahrenen Kiezstraße kommen werde, habe man erst unmittelbar vor dem Start der Maßnahme erfahren. Sanne vermutet, dass die Kommunikation bewusst sparsam blieb, um Beschwerden vorzubeugen und spricht von einer „#Überrumpelungstaktik“.
BVG weist Vorwürfe zu #Baustellen-Ärger in Weißensee zurück
Frage 1: Wie viele Kilometer #Busspur wurden in Berlin seit 2016 zusätzlich ausgewiesen? Antwort zu 1: Es wurden seit dem Jahr 2016 insgesamt 23,86 km #Bussonderfahrstreifen neu angeordnet. Frage 2: Wie viele #Parkplätze sind dabei weggefallen; zumindest zeitweise? Antwort zu 2: Über die genaue Anzahl der wegfallenden Parkplätze wird keine Statistik geführt. Ganz überwiegend entfallen keine explizit ausgewiesenen Parkplätze. Es steht dann vielmehr lediglich die Option nicht mehr zur Verfügung, Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand abzustellen. Bussonderfahrstreifen in Mittellage oder dort, wo ein Parken vorher bereits untersagt war, führen ohnehin nicht zu einer Reduzierung von Parkmöglichkeiten. 2 Frage 3: Wie viele #Behindertenparkplätze sind dabei weggefallen? Differenziert nach allgemeinen Behindertenparkplätzen und Personengebundenen. Frage 4: Wie fand jeweils eine Kompensation dieser Parkplätze für Menschen mit Handicap statt? Frage 7: Wie viele Behindertenparkplätze sind dabei weggefallen? Differenziert nach allgemeinen Behindertenparkplätzen und Personengebundenen. Frage 8: Wie fand jeweils eine Kompensation dieser Parkplätze für Menschen mit Handicap statt? Frage 13: Wie fand eine Kompensation der Personengebundenen Parkplätze statt? Antwort zu 3, 4, 7, 8 und 13: Für allgemeine oder personenbezogene Behindertenparkplätze, deren Nutzung weiterhin erforderlich ist, werden jeweils Lösungen erarbeitet und im Bedarfsfall alternative Standorte definiert. Frage 5: Wie viele Kilometer Pop up #Radwege wurden in Berlin seit 2020 ausgewiesen? Antwort zu 5: Im Jahr 2020 wurden 25 km temporäre #Radverkehrsanlagen eingerichtet, die sukzessive in dauerhafte umgewandelt werden. Frage 6: Wie viele Parkplätze sind dabei weggefallen? Antwort zu 6: Über die genaue Anzahl der wegfallenden Parkplätze wird keine Statistik geführt. Ganz überwiegend entfallen keine explizit ausgewiesenen Parkplätze. Es steht dann vielmehr lediglich die Option nicht mehr zur Verfügung, Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand abzustellen. Wenn Radfahrstreifen links oder rechts neben Parkflächen verlaufen oder dort, wo ein Parken vorher bereits untersagt war, führt dies ohnehin nicht zu einer Reduzierung von Parkmöglichkeiten. Frage 9: Wie viele Straßen wurden seit 2016 für den motorisierten Verkehr gesperrt, z.B. im Zuge der sog. #Verkehrsberuhigung, Einrichtung von #Spielstraße oder #Kiezblocks? 3 Antwort zu 9: Diese Frage betrifft Straßen im Nebennetz, für die ausschließlich die Bezirke zuständig sind, deren Auskünfte im Folgenden dargestellt sind. Die Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Pankow, Reinickendorf, Spandau, SteglitzZehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick meldeten Fehlanzeige. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg: „Insgesamt wurden in Friedrichshain-Kreuzberg seit 2016 4 Straßenabschnitte für den motorisierten Verkehr dauerhaft gesperrt (Stand Mai 2021). Zudem wird durch die Einrichtung von temporären Spielstraßen in den Sommertagen einmal pro Woche für ein paar Stunden auf insgesamt 8 Straßenzügen die Durchfahrt für den Kfz-Verkehr und Radverkehr gesperrt (Stand Mai 2021).“ Bezirksamt Mitte: Friedrichstraße, zwischen Französische Straße bis Leipziger Straße, wurde für die Zeit des laufenden Projekts „autofreie Friedrichstraße“ für den motorisierten Verkehr gesperrt. „Große Hamburger Straße am 22.09.2020, Freienwalder Straße am 22.09.2020, Kattegatstraße am 10.06.2021, Zechliner Straße am 17.06.2021.“ Bezirksamt Neukölln: „2019: Böhmischer Platz, Verbindungsfahrbahnen zwischen Niemetzstraße und Schudomastraße 2019: Weigandufer zwischen Innstraße und Wildenbruchstraße 2020 und 2021: Temporäre Spielstraßen (nur Sonntag-Nachmittag) in folgenden Abschnitten der a) Anzengruber Straße zwischen Donaustraße und Sonnenallee (in 2020 und 2021) b) Hobrechtstraße zwischen Pflügerstraße und Sanderstraße (nur in 2020) c) Straßenabschnitt zwischen Karl-Marx-Platz und Richardplatz (nur in 2020) d) Selkestraße – Schierkerplatz im Sackgassenbereich (nur in 2020) e) Sanderstraße zwischen Hobrechtstraße und Friedelstraße (nur in 2021)“ Frage 10: Wie viele Parkplätze sind dabei weggefallen? Antwort zu 10: Auskunft Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg: „Ca. 80 Stellplätze.“ Auskunft Bezirksamt Mitte: „Kattegatstraße am 10.06.2021 für 1 Tag, 24 Parkplätze fallen weg Zechliner Straße am 17.06.2021 für 1 Tag, 16 Parkplätze fallen weg“ 4 Auskunft Bezirksamt Neukölln: „Dauerhafter Wegfall: a) Böhmischer Platz: ca. 18 Stellplätze b) Weigandufer: ca. 57 Stellplätze Temporärer zeitlich begrenzter Wegfall (nur Sonntag am Nachmittag) im Zusammenhang mit temporären Spielstraßen a) Anzengruber Straße zwischen Donaustraße und Sonnenallee: ca. 45 Stellplätze b) Hobrechtstraße zwischen Pflügerstraße und Sanderstraße: ca. 21 Stellplätze c) Straßenabschnitt zwischen Karl-Marx-Platz und Richardplatz: ca. 11 Stellplätze d) Selkestraße – Schierkerplatz im Sackgassenbereich: ca. 12 Stellplätze e) Sanderstraße zwischen Hobrechtstraße und Friedelstraße ca. 38 Stellplätze“ In der durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Rahmen eines Verkehrsversuchs für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrten Friedrichstraße zwischen der Leipziger Straße und der Französischen Straße ist die Möglichkeit weggefallen, Fahrzeuge an einigen Stellen am rechten Fahrbahnrand zu parken. Frage 11: Wie viele Behindertenparkplätze sind dabei weggefallen? Differenziert nach Personengebundenen und allgemeinen Behindertenparkplätze? Antwort zu 11: Es sind, auch nach Auskunft der Bezirke, keine Behindertenparkplätze weggefallen. Frage 12: Wie definiert der Senat die Erhöhung der Wohnqualität für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen durch den Wegfall von wohnsitznahen Stellplätzen? Antwort zu 12: Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind keine wohnsitznahen Stellplätze weggefallen. Die verkehrsberuhigenden Maßnahmen und die Förderung des Umweltverbunds wirken sich insgesamt positiv auf die Wohnqualität aus und eröffnen zudem Möglichkeiten für eine Nutzung zusätzlicher Mobilitätsangebote. Zudem verbessert sich die Verkehrssicherheit, wovon Menschen mit Mobilitätseinschränkungen in besonderem Maße profitieren. Frage 14: Wie wird bei einer Sperrung durch Poller o.ä die effektive Zugänglichkeit für Sonderfahrdienst, Inklusionstaxen oder auch Rettungsfahrzeuge gewährleistet? 5 Antwort zu 14: Die Beantwortung dieser Frage fällt in die Zuständigkeit der Bezirksämter, die dazu wie folgt Auskunft gaben: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg: „Die Poller sind durch Dreikantschlüssel herausnehmbar. Zukünftig sollen die Poller durch automatisch versenkbare Poller ersetzt werden. Sonderfahrzeuge können dann mittels Funkfernbedienung oder mittels Handyruf den Poller absenken lassen.“ Bezirksamt Treptow-Köpenick: „Die Zugänglichkeit von durch Poller gesperrten Fahrbahnabschnitten für Sonderfahrdienste, Inklusionstaxen oder auch Rettungsfahrzeuge ist nicht eingeschränkt oder nur bedingt eingeschränkt (geringe Umwege).“ Die anderen Bezirke meldeten Fehlanzeige bzw. gaben keine Auskunft. Frage 15: Die Mehrzahl der genannten Maßnahmen (Busspuren, Pop up Radwege, Straßenumwidmungen) betreffen den Innenstadtbereich. Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat, um die Verdrängung von Menschen mit Behinderung aus der Innenstadt an den Stadtrand noch effektiver zu gestalten? Antwort zu 15: Die zu den vorherigen Fragen getroffenen Antworten zeigen, dass die Belange von Menschen mit Behinderung besondere Berücksichtigung finden, sodass eine Verdrängung nicht erwartet wird. Berlin, den 09.06.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Geduld brauchen vor allem #Autofahrer in den kommenden Jahren auf der #Straße des 17. Juni. Denn in der Hauptstadt haben die Arbeiten für ein riesiges Tunnelbohrprojekt begonnen. Die sogenannte „#Kabeldiagonale“ des Stromnetzbetreibers #50Hertz soll künftig die #Stromversorgung für Berlin sicherstellen. Im Bereich Tiergarten ist ein Zwischenstopp der neuen #Energie-Hauptschlagader geplant – und der bringt erhebliche Einschränkungen für den Verkehr an Berlins Ost-West-Tangente mit.
Das #Stromkabel soll in einem 6,7 Kilometer langen Tunnel verbaut werden, der quer durch die Hauptstadt verläuft. „Wir müssen den Endmast an der Rudolf-Wissell-Brücke mit dem Umspannwerk in Mitte verbinden“, sagt Projektleiter Bernd Gramling. Bislang führt der Leitungstunnel vom Umspannwerk Marzahn über jenes in Friedrichshain bis nach Mitte. Künftig aber soll die Kabeldiagonale bis zur bestehenden #Hochspannungsleitung an der #Rudolf-Wissell-Brücke verlängert werden, damit auch die City West als Versorgungsgebiet miteinbezogen werden könne.
#Autofahrer erwarten in #Potsdam in der neuen Woche ein paar Hindernisse. Einige sind bekannt, andere ganz neu – zum Beispiel in #Babelsberg. Der Überblick über die #Baustellen in der Stadt.
Potsdam – Die Fahrt durch Potsdam wird auch in dieser Woche durch zahlreiche Baustellen auf den Straßen behindert. Staugefahr herrscht ab Freitagnachmittag rund um die #Friedrich-Engels-Straße und den #Lutherplatz, dort sind Straßenbauarbeiten geplant. Am kommenden Wochenende wird der Bereich zwischen Daimlerstraße bis zur Einmündung Schulstraße, inklusive Lutherplatz bis einschließlich Einmündung Friesenstraße voll gesperrt.
Die Sperrung dauert von Freitag um 16 Uhr bis Sonntag um 4 Uhr an. Am folgenden Wochenende wird der Bereich erneut gesperrt. In beiden Richtungen sind Umleitungen über die Nuthestraße und den Horstweg ausgeschildert. Richtung Babelsberg wird über die Friedrich-Engels-Straße, die Nutheschnellstraße und den Horstweg umgeleitet.
Fortgesetzt werden die bereits bekannten Bauarbeiten rund um das #Leipziger Dreieck. Die Friedrich-Engels-Straße ist in Fahrtrichtung Babelsberg ab dem Hauptbahnhof weiterhin gesperrt. Gesperrt bleibt auch die Leipziger Straße. Der Verkehr wird über den Brauhausberg umgeleitet. Die Speicherstadt ist mit dem Auto nur noch aus südlicher Richtung erreichbar. Die Durchfahrt in der Leipziger Straße ist für Radfahrer …
Sowohl eine Demo gegen die #A100-Verlängerung als auch die #ADFC-Sternfahrt sind vom Verbot betroffen. Die #Autobahn darf trotzdem benutzt werden. Die Berliner Polizei hat den Veranstaltern der beiden für dieses Wochenende geplanten #Fahrraddemonstration verboten, durch den Britzer #Tunnel der #Stadtautobahn zu fahren. „Das hat #gefahrenabwehrrechtliche Gründe“, sagte ein Polizeisprecher am Freitag: Im Fall einer #Panik stünden nicht ausreichend Fluchtwege zur Verfügung, sodass „eine Vielzahl an Verletzten“ zu befürchten sei.
Betroffen sind sowohl die „Fahrraddemo gegen den Weiterbau der A100 für eine sozial- und klimagerechte Mobilitätswende jetzt“ am Sonnabend als auch die traditionelle Sternfahrt des ADFC am Sonntag. Bei der gehört die Tour durch den Britzer Tunnel seit Jahren für viele Teilnehmer zu den Hauptattraktionen.
Zu dem Aktionsbündnis mehrerer verkehrs- und umweltpolitischer Organisationen, das gegen den Weiterbau der A100 von Neukölln nach Treptow demonstrieren will, gehört auch der Umweltverband BUND. Der wirft angesichts des Verbotes die Frage auf, ob der Tunnel denn für den Autoverkehr sicher genug sei, wenn er für die Radler für zu gefährlich befunden wurde: Die Polizei habe erklärt, dass es nur fünf Fluchttüren gebe, die im Notfall nicht ausreichen würden und zu eng für Rettungstragen seien.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Natur, Verkehr und Klimaschutz und die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) antworteten in einer Online-Veranstaltung am Donnerstag auf Fragen von Bürgerinnen und Bürger. Diese können sich über die Plattform meinBerlin am Planungsprozess beteiligen.
In Köpenick gibt es viele #Brückenarbeiten In Köpenick sorgen die Bauarbeiten an der #Salvador-Allende-Brücke seit 2019 für Stau. Die Sanierung der #Elsenbrücke wird das im Treptower Norden noch mindestens bis 2028 tun. Der #Ersatzneubau der Langen Brücke soll „deutlich schneller“ gehen, versprach Arne Huhn, #Brückenbauchef der Berliner Senatsverkehrsverwaltung. Mit einer Fertigstellung rechnet er bis 2027. Für den Bau sind 30 Millionen Euro veranschlagt.
Im Juli sollen die Planungsvarianten vorgestellt werden, bis 2022 will man sich für eine entscheiden. Ab 2024 soll die historische Brücke abgerissen werden, die dann 133 Jahre alt sein wird. Ihr Denkmalschutz wurde im Januar 2020 …
Frage 1: Welche Ziele verfolgt der Senat durch die Novelle des Berliner Straßengesetzes und inwiefern steht diese Novelle den Zielen des Abschnittes „Neue #Mobilität“ des Mobilitätsgesetzes gegenüber? Antwort zu 1: Es wird davon ausgegangen, dass mit der Novelle des Berliner Straßengesetzes der aktuelle, vom Senat noch nicht beschlossene, Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung straßenrechtlicher Bestimmungen insbesondere im Hinblick auf das gewerbliche Anbieten von #Mietfahrzeugen gemeint ist. Dieser geht auf das Beteiligungsverfahren zu den neuen Abschnitten „Wirtschaftsverkehr“ und „Neue Mobilität“ im Berliner #Mobilitätsgesetz zurück. In dessen Rahmen wurden elf Eckpunkte erarbeitet, von denen neun in den Referentenentwurf zu den Abschnitten „#Wirtschaftsverkehr“ und „Neue Mobilität“ im Berliner Mobilitätsgesetz eingeflossen sind, der derzeit in den Ausschüssen des Abgeordnetenhauses beraten wird (Drs. 18/3549). Die weiteren Eckpunkte betreffen zum einen die Schaffung eines verbindlichen Rahmens für Miet-Flotten-Angebote, in dem privatwirtschaftliche #Mobilitätsangebote – unter Nutzung des öffentlichen Raums – so ausgestaltet werden, dass sie den Umstieg vom privaten Auto zum #Umweltverbund unterstützen und dabei flächeneffizient, flächendeckend den Öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV) ergänzen, zum anderen die Schaffung von Stellplätzen für stationsgebundene #Miet-Auto-Angebote im öffentlichen Raum (vgl. § 5 Carsharinggesetz – CsgG). Der Senat hat sich für eine Ausklammerung dieser Regelungsinhalte aus dem Gesetzgebungsverfahren zu den Abschnitten 2 „Wirtschaftsverkehr“ und „Neue Mobilität“ im Berliner Mobilitätsgesetz entschieden, um sie Eckpunkte in den Regelungskontext des Berliner Straßengesetzes einzufügen. Die Ziele der Novelle des Berliner Straßengesetzes komplementieren die Ziele des Abschnitts „Neue Mobilität“ im Berliner Mobilitätsgesetz, vgl. insbesondere § 67 Absatz 2 und 5 des Entwurfs: „§ 67 Besondere Ziele Neuer Mobilität (…) (2) Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen soll konsequent reduziert werden, um den begrenzten öffentlichen Raum stadtverträglicher und effektiver zu nutzen. Der verbleibende motorisierte Individualverkehr soll zugleich stadtverträglicher werden. (…) (5) Haben kommerzielle Mobilitäts- und Logistikangebote nachteilige Auswirkungen auf die in den §§ 3 bis 15 formulierten Ziele, sollen die Angebote zur Vermeidung oder Verringerung dieser Auswirkungen im Rahmen der geltenden Vorschriften reguliert werden.“ Frage 2: Wie häufig nutzte die Senatorin den von ihr ins Leben gerufene „Runde Tisch“, um sich mit den Vertretern der Micro Mobility-Branche, sowie den Carsharing-Anbietern zu den Gesetzesvorhaben zum Berliner Straßengesetz auszutauschen? Antwort zu 2: Der Senat steht fortlaufend mit den auf dem Berliner Markt aktiven Anbietenden von Sharing-Fahrzeugen im Austausch. Ein Beispiel für diesen Austausch ist der angesprochene „Runde Tisch“, der von der für Verkehr zuständigen Senatorin anlassbezogen an zwei Terminen im August 2019 sowie im Februar 2020 einberufen worden ist. Frage 3: Wie bewertet der Senat den Umstand, dass es sich beim #Freefloating-Carsharing straßenverkehrsrechtlich lediglich um einen „erlaubnisfreien Parkvorgang“ handelt und diese Regelung abschließend bereits durch den Bundesgesetzgeber geregelt wurde und das Land hierbei keine Kompetenz wie sie es im Straßengesetz regeln möchte, zukommt? Antwort zu 3: Die Rechtsfrage, ob die stationsunabhängigen #Carsharing-Angebote wegen der Inanspruchnahme des Straßenlandes für das entsprechende gewerbliche Geschäftsmodell eine straßenrechtliche Sondernutzung darstellen oder ob sie dem Gemeingebrauch und damit dem bundesrechtlich abschließend geregelten Straßenverkehrsrecht unterliegen, war in jüngster Zeit verstärkt Gegenstand intensiver rechtlicher Erörterungen. Im Rahmen dieses Diskurses ist eine wachsende Zahl an 3 Stimmen festzustellen, die auch das gewerbliche Anbieten von stationsunabhängigen Carsharingfahrzeugen als Sondernutzung qualifizieren. Angesichts der Entwicklungen – in rechtlicher und technischer Hinsicht – ist insoweit eine Bezugnahme auf zurückliegende Rechtsauffassungen immer auch dahingehend zu hinterfragen, ob sie diesen Entwicklungen hinreichend gerecht wird. Der Senat prüft vor diesem Hintergrund die Rechtslage anhand der hierfür vorgebrachten Argumente zusammen mit den entsprechenden Regulierungsmöglichkeiten. Frage 4: Wie bewertet der Senat den Vorschlag der Branche eine Bedarfsanalyse umzusetzen, um den berlinweitenbedarf an Mobilitätslösungen besser erschließen zu können und welche Vorstöße hat der Senat in diese Richtung bereits unternommen? Antwort zu 4: Der Senat zieht einer Bedarfsanalyse ein Evaluations- und Anforderungskonzept für gewerbliche stationsunabhängige Angebote von Mietfahrzeugen vor. Dieses Konzept wird aktuell erarbeitet. Durch ein begleitendes Dialogverfahren wird die Branche mit in die Erarbeitung einbezogen und die Praxistauglichkeit des Konzepts geprüft. Darüber hinaus ist kurzfristig die Ausschreibung eines Dienstleistungsauftrags zur „Neukonzeptionierung des Leihfahrradsystems in Berlin inklusive Ausdehnung auf die Außenbezirke“ geplant. Dies dient als vorbereitender Schritt einer zukünftigen Vergabe, zur Ableitung von Kennwerten und Entwicklungsszenarien sowie zur Abschätzung von (gesamtgesellschaftlichem) Nutzen und Wirtschaftlichkeit. Frage 5: Wie bewertet der Senat den Umstand, dass es sich um ein Gesetz handelt, dessen Folgenabschätzung aufgrund fehlender Ausführungsvorschriften noch gar nicht abzusehen sind und erst durch einen neuen Senat erstellt werden können? Antwort zu 5: Der Referentenentwurf zielt darauf, Nutzungskonflikte im öffentlichen Straßenraum und die Einschränkung des Gemeingebrauchs anderer Verkehrsteilnehmender zu reduzieren sowie Mehrverkehre und unerwünschte Verkehrsverlagerungen zu verringern. Das Potenzial der Sharing-Angebote, einen wichtigen Beitrag zur verkehrs- und umweltpolitischen Entwicklung zu leisten, soll genutzt werden. Bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen sollen die verkehrsmittelübergreifenden Ziele des Berliner Mobilitätsgesetzes berücksichtigt werden. Vor dem Hintergrund dieser vielfältigen Ziele und der künftigen, nicht absehbaren Entwicklungen der Mobilitätsangebote soll der Referentenentwurf einen Rechtsrahmen schaffen, um auf die jeweils bestehenden und sich stets ändernden Regulierungsbedürfnisse flexibel reagieren zu können. 4 Hierzu finden nähere verkehrsplanerische Untersuchungen statt, in die auch die Anbietenden selbst mit eingebunden werden; ein Dialogverfahren beginnt bereits im Juni
Daran anknüpfend werden dann Ausführungsvorschriften erarbeitet, die sich an dem auszuführenden Gesetz zu orientieren haben. Berlin, den 02.06.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Warum sind auf den #Rampen der #Lichtenberger Brücke – #Bundesstraße 1/5 – #Tempo-30-Schilder mit dem Zusatz „Bei Nässe – #Spurrillen“ angebracht? Antwort zu 1: Bedingt durch die Bauweise der Lichtenberger Brücke, #Stahlhohlkastenbrücke mit oben liegendem Stahlblech und #bituminösem Fahrbahnbelag, kommt es bei intensiver Sonneneinstrahlung zeitweise zu einer sehr hohen Aufwärmung der #Fahrbahnplatte. Dadurch wird der #Asphaltbelag weich und bei hoher Verkehrsbelastung mit teilweise stehendem bzw. nicht spurwechselndem Verkehr kommt es zu #Spurrinnen. Bei starken #Niederschlägen kam es immer wieder zu Wasseransammlungen in den sich bildenden Spurrinnen. Aus Grund der #Verkehrssicherungspflicht als #Straßenbaulastträger wurde die Beschilderung notwendig. Frage 2: Seit wann befinden sich diese Schilder dort und wer hat sie mit welcher Begründung angeordnet? Antwort zu 2: Die Beschilderung erfolgte am 16.07.2014 auf Anordnung und im Auftrag der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (heute: Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz): mit der Begründung „Auf der Fahrbahn stadteinwärts und stadtauswärts sind auf allen 3 Fahrstreifen Spurrinnen bis 3 cm vorhanden. Die grundhafte Beseitigung der Spurrinnen kann nur großflächig erfolgen. Für die Verkehrsteilnehmenden ist ein entsprechender Hinweis anzubringen, um auf die Schäden (Spurrinnen) hinzuweisen und bei Nässe ist die Geschwindigkeit zu reduzieren.“ 2 Frage 3: Wurden die Spurrillen, bei denen es sich ja offensichtlich um #Straßenschäden handelt, inzwischen beseitigt? Antwort zu 3: Nein. Frage 4: Falls nicht, warum wurden in den mindestens – geschätzt – zehn Jahren diese Straßenschäden nicht vom Straßenbaulastträger beseitigt? Frage 5: Wann ist mit der Beseitigung der – falls noch vorhanden – Spurrillen zu rechnen, wann werden die Tempo30-Schilder abgeordnet? Antwort zu 4 und 5: Bedingt durch jahrzehntelange #Sparvorgaben für die Infrastruktur des Landes Berlin ist bei den Brückenbauwerken ein erheblicher #Instandsetzungsrückstau zu verzeichnen. Zum aktuellen Zeitpunkt kann die Abarbeitung dieses Instandsetzungsrückstaus bei den Brückenbauwerken nur durch eine gezielte Prioritätensetzung abgearbeitet werden. Weiterhin ist zu erwarten, dass es aufgrund der derzeitigen Regelbauweisen für Fahrbahnbeläge bei dieser sich in den Sommermonaten stark erwärmenden Brückenkonstruktion und dem sehr hohem Verkehrsaufkommen auch nach einer Asphaltsanierung zu erneuter Spurrinnenbildung kommen kann. Vor diesem Hintergrund sind gegenwärtig bei einem anderen #Brückenbauwerk#Vergleichsflächen mit verschiedenen Fahrbahnbelägen angelegt, um u.a. auf Basis der hier ermittelten Untersuchungsergebnisse einen diesen Anforderungen gerechten #Fahrbahnbelag zu entwickeln. Da sich der Zustand in der Vergangenheit stabilisiert hat und keine akute #Verkehrsgefährdung besteht, ist kurzfristig keine Änderung vorgesehen. Der Zustand unterliegt der regelmäßgen #Bauwerksüberwachung. Sollten sich die Spurrinnen stärker ausbilden, wird die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gefahrenabwehrend tätig. Berlin, den 01.06.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz