Deutschlands teuerste Straße wird mit bis zu 700 Millionen Euro noch teurer. Zudem droht in Treptow ein Verkehrschaos.
Berlin. Der große #Betontrog ist schon weit fortgeschritten, sichtbar nimmt der 16. Bauabschnitt der #A100 zwischen #Neukölln und #Treptow Gestalt an. Zwar werden bis zur #Fertigstellung weitere Jahre vergehen: Doch die Debatte um die Berliner #Stadtautobahn nimmt im Wahljahr wieder Fahrt auf. Auch an dieser Frage könnte sich eine potenzielle Fortsetzung der rot-rot-grünen Koalition entscheiden – zumal sich abzeichnet, dass mit Eröffnung des aktuellen Teilstücks in Treptow ein Verkehrschaos droht.
Bereits seit 2013 laufen die Arbeiten für die Fortführung der Stadtautobahn zwischen dem bisherigen Schlusspunkt an der #Grenzallee in Neukölln und dem Treptower Park. Ursprünglich hätte der Betrieb zu Beginn des kommenden Jahres aufgenommen werden sollen. Doch nach aktuellem Stand wird über den Abschnitt erst „Ende 2024“ die #Verkehrsfreigabe erhalten, wie #Autobahn-GmbH-Sprecher Florian Zettel auf Anfrage mitteilte.
Frage 1: Inwiefern steht das #Kopfsteinpflaster in der #Hauptstraße (13158 Berlin) bzw. die Straße als solche sowie der Einmündungsbereich zur #Schönhauser Straße unter #Denkmalschutz? Antwort zu 1: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Der #Ortskern#Rosenthal ist als Denkmalbereich (Ensemble) geschützt. Zum Schutzgut zählt auch das Kopfsteinpflaster in der Hauptstraße. Der Einmündungsbereich zur Schönhauser Straße ist integraler Bestandteil des Denkmalbereichs.“ Frage 2: Das #Radfahren im historischen Dorfkern Rosenthal ist eine Qual. – Inwiefern ist beabsichtigt, auf der Hauptstraße einen asphaltierten Fahrradstreifen gemäß § 43 Absatz 1 Satz 1 Mobilitätsgesetz anzubringen, und inwiefern haben die Vorgaben des Mobilitätsgesetzes (Radverkehrsteil) Vorrang gegenüber einem etwaigen Denkmalschutz des Kopfsteinpflasters? 2 Antwort zu 2: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Die #Denkmalbehörden (Untere #Denkmalschutzbehörde Pankow, #Landesdenkmalamt Berlin) haben die Denkmalbelange hinsichtlich des Erhaltes des Kopfsteinpflasters bereits vor Jahren zu Gunsten eines lärmmindernden Straßenbelages schriftlich zurückgestellt und stünden folglich einer Erneuerung des Straßenbelages oder der Herstellung eines asphaltierten Fahrradstreifens nicht entgegen.“ Im #Mobilitätsgesetz sind keine Beschränkungen der Geltung des § 43 aufgrund von etwaigen Einwänden des Denkmalschutzes vorgesehen. Allerdings lässt sich aus dem Mobilitätsgesetz auch nicht unmittelbar ableiten, dass in der Hauptstraße auf ganzer Länge ein Asphaltstreifen anzubringen ist. Eine nähere Bewertung der Situation in der Hauptstraße in Rosenthal wird nach Vorlage entsprechender Planungsvorschläge durch das Bezirksamt Pankow möglich sein. Bislang liegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bislang keine entsprechenden Planungen des Bezirksamts Pankow vor. Frage 3: Inwieweit sind auf der Hauptstraße (zwischen #Friedrich-Engels-Straße und Mönchmühler Straße) sowie in der Schönhauser Straße Maßnahmen zur Verbesserung des Fußverkehrs gemäß §§ 50 ff. Mobilitätsgesetz (neu eingefügter Gesetzesabschnitt zum Fußverkehr) vorgesehen, insbesondere um die Sicherheit von Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen oder Schulkindern zu erhöhen? Antwort zu 3: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Die baulichen Zustände der Hauptstraße und Schönhauser Straße sind dem für die öffentlichen Straßen verantwortlichen Straßen- und Grünflächenamt bekannt, was letztendlich auch zur Entscheidung beigetragen hat, diese Maßnahmen in die Investitionsplanung aufzunehmen. Die Planungen dieser Straßen konnten jedoch bisher aus fehlenden Kapazitätsgründen nicht begonnen werden. Bei der zukünftigen Planung werden bei der Aufteilung der geplanten Querschnitte geltende Richtlinien und Vorschriften, wie u. a. Mobilitätsgesetz und denkmalschutzrechtliche Belange seine Berücksichtigung finden. Kurzfristig können jedoch keine umfangreichen Verbesserungen in Aussicht gestellt werden. Werden Gefahrenstellen festgestellt, werden diese im Rahmen der dem Straßen- und Grünflächenamt obliegenden Verkehrssicherungspflicht zügig beseitigt.“ Frage 4: Inwieweit ist beabsichtigt, #Fußgängerüberwege an der Hauptstraße 138 (Rosenthal Kirche), Schönhauser Straße 2 (wichtige Querungsstelle), Schönhauser Straße 73 c (Bushaltestelle Kräuterweg) sowie der Schönhauser Straße 18 a (Bushaltestelle Bergrutenpfad) einzurichten? Antwort zu 4: Bislang gibt es keine diesbezüglichen Planungen. Die Schriftliche Anfrage wird jedoch zum Anlass genommen, die Standorte in der bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angesiedelten Arbeitsgruppe „Förderung des Fußverkehrs/ #Querungshilfen“ zu prüfen. 3 Frage 5: Inwiefern ist beabsichtigt, die Hauptstraße zwischen Friedrich-Engels-Straße und dem #Landhaus Rosenthal (Hauptstraße 94, 13158 Berlin) zu asphaltieren? Antwort zu 5: Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit: „Es ist beabsichtigt, in der Hauptstraße von Hausnummer 97 bis zum Kreuzungsbereich der Friedrich-Engels-Straße das vorhandene Großpflaster durch eine #Asphaltbefestigung zu ersetzen. Die #Baudurchführung ist noch für dieses Jahr vorgesehen.“ Berlin, den 16.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Welche Bedeutung aus verkehrspolitischer Sicht hat die „#Straße des 17. Juni“ für den #Ost-West-Verkehr aus Sicht des Berliner Senats? Antwort zu 1: Die Straße des 17. Juni ist im #Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr in die #Straßenstufe I – großräumige Straßenverbindung – eingeordnet und stellt eine der wichtigen Ost-WestVerbindungen der Stadt dar. Frage 2: Welche #Baumaßnahmen sind zwischen „Klopstockstraße“ und dem „Großen Stern“ geplant? Antwort zu 2: Die #50Hertz#Transmission GmbH baut einen Tunnel in 20 bis 30 m Tiefe zur Verlegung eines neuen #Höchststromkabels. Diese sogenannte „#380kV-Diagonale“ führt von der #Rudolf-Wissell-Brücke über das #Umspannwerk Charlottenburg bis in die #Bissingzeile zum Umspannwerk Mitte. In der Straße des 17. Juni östlich der Klopstockstraße entsteht ein für den Bau des Tunnels erforderlicher Zwischenschacht. Nach dem Durchfahren der Tunnelvortriebsmaschine wird dort ein Notfall-und Rettungsschacht gebaut. 2 Frage 3: Wer ist Träger der Baumaßnahme und warum muss dazu die „Straße des 17. Juni“ in Anspruch genommen werden? Antwort zu 3: Bauherrin der Maßnahme ist die 50Hertz Transmission GmbH als Betreiberin des Berliner Stromnetzes. Ursprünglich war das Schachtbauwerk im Bereich des Tiergartens angrenzend zur Klopstockstraße vorgesehen. Dieser Standort wurde vom zuständigen Bezirksamt Mitte abgelehnt, weil ein Eingriff in die Parkfläche des Tiergartens erfolgt wäre. Somit wurde in umfangreichen Abstimmungen zwischen dem Bezirksamt Mitte, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der 50Hertz Transmission GmbH der Standort Straße des 17. Juni östlich der Klopstockstr. ausgewählt. Frage 4: Von wann bis wann sind die Baumaßnahmen geplant? Antwort zu 4: Die vorbereitenden Baumaßnahmen auf der Straße des 17. Juni haben am 23.02.2021 begonnen. Das Bauende ist Anfang des Jahres 2025 geplant. Frage 5: Mit welchen Einschränkungen für den Verkehr ist zu rechnen? Antwort zu 5: Die Baumaßnahme findet in mehreren Bauphasen statt, in denen sich die jeweilige Verkehrsführung unterscheidet: Bauphase 0 (momentan laufend): die vorhandenen drei Fahrstreifen je Fahrtrichtung werden verschwenkt Aufrechterhaltung des Radfahrstreifens Richtung Osten mit 2,0 m Breite Radfahrende Richtung Westen sowie zu Fuß Gehende werden nicht eingeschränkt Bauphase 1 (Herstellung Schachtbauwerk): die drei Fahrstreifen Richtung Westen werden verschwenkt Richtung Osten verbleiben zwei Fahrstreifen Aufrechterhaltung eines Radfahrstreifens Richtung Osten Führung der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden Richtung Westen über einen im Vorfeld befestigten, beleuchteten Weg durch den nördlichen Tiergarten Bauphase 2: Die Verkehrsführung befindet sich derzeit noch in Abstimmung Bauphase 3: Wie Bauphase 1 Bauphase 4: Wie Bauphase 0 3 Frage 6: Mit welchem Interesse und Einsatz verfolgt der Berliner Senat das Ziel, die Leistungsfähigkeit der Hauptverkehrstrassen Berlins wie die „Straße des 17. Juni“ aufrechtzuerhalten? Antwort zu 6: Die Mobilität in Berlin soll sicher, klimafreundlich und komfortabel sein. Dabei verfolgt der Senat das Ziel einer lebenswerten, attraktiven Stadt. Zur Umsetzung der Berliner Mobilitätswende setzt der Senat auf den klimafreundlichen und leistungsfähigen Umweltverbund; so werden attraktive Mobilitätsmöglichkeiten geschaffen. Dadurch sollen die Hauptverkehrsstraßen auch in einer wachsenden Stadt leistungsfähig und frei für diejenigen bleiben, die auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen sind. Bei der Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen im Rahmen von Baumaßnahmen achtet die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz unter Berücksichtigung der Zielrichtung des Berliner Mobilitätsgesetzes sowie zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit auch auf die Leistungsfähigkeit der Berliner Hauptverkehrsstraßen. Im Fall der Baumaßnahme in der Straße des 17. Juni wurde zur Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit eine Verkehrsleistungsfähigkeitsuntersuchung von einem externen Ingenieurbüro angefertigt, deren Ergebnis in die verkehrsrechtliche Anordnung eingeflossen ist. Berlin, den 15.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Vorbemerkung der AdB: „Die Zuständigkeit für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der #Bundesautobahnen liegt seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr bei den Bundesländern im Rahmen der Auftragsverwaltung, sondern bei der #AdB.“ Frage 1: Wie lautete der Auftrag, den das #Bundesverkehrsministerium und/ oder der Senat (als Auftragsverwaltung) an die #DEGES ursprünglich erteilt hatte? Antwort zu 1: Die AdB teilt dazu mit: „Die grundsätzliche Aufgabenstellung war folgendermaßen formuliert: #Planung und/oder #Baudurchführung von und für #Bundesfernstraßen oder wesentlicher Teile davon im Rahmen der #Auftragsverwaltung gemäß Artikel 90 Grundgesetz oder vergleichbarer #Verkehrsinfrastrukturprojekte im Aufgabenbereich des Auftraggebers einschließlich zugehöriger Aufgaben.“ 2 Frage 2: In welcher Weise erfolgt bei Entscheidungen zu diesem #Planungsvorhaben eine Einbeziehung von Mitgliedern des Projektbeirates, der Initiativen wie z.B. dem Siedlerverein und der Messegesellschaft? Antwort zu 2: Die AdB teilt dazu mit: „Zur Einbeziehung von Fachverwaltungen, Trägern öffentlicher Belange, öffentlichen Diensten, betroffenen Anliegern, betroffenen Gewerbebetrieben, Bürgerinitiativen, Interessenvertretungen und der breiten Öffentlichkeit wurden verschiedene Formate auf unterschiedlichen Kommunikationsebenen eingeführt. Dazu gehören obligatorische Fachabstimmungen mit den Verwaltungen, die Projektvorabstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange, bilaterale Abstimmungen mit betroffenen Anliegern und Gewerbebetrieben, Bürgerinformationsveranstaltungen und Themenwerkstätten für die breite Öffentlichkeit. Ergänzt werden diese Formate durch gezielte themenbezogene Projektdialoge in kleineren Gruppen. In allen Formaten wird ein offener Austausch zu projektkonkreten Fragestellungen, Alternativvorschlägen und Abstimmungspunkten geführt.“ Frage 3: Wie erfolgten die Interaktionen und die Entscheidungsfindung auf Seiten des Bundes, des Senats und der DEGES (und ggfls. des Bezirks) untereinander, und zwar betreffend a) die ursprüngliche Vorzugsvariante und b) die neue Kompromissvariante? Antwort zu 3: Die AdB teilt dazu mit: „Für die Interaktionen und Entscheidungsfindungen zwischen Bund, Auftragsverwaltung beim Berliner Senat und DEGES wurden planmäßig sogenannte Projektabstimmungen durchgeführt. Diese Projektabstimmungen sind formal strukturiert und nach den geltenden Regelwerken für die einheitliche Entwurfsgestaltung im Straßenbau für jedes Projekt erforderlich. Die Abstimmungsinhalte sind vorgegeben und werden entsprechend dem Planungsprozess durchgeführt. In den Projektabstimmungen ist die Variantenfindung ein wesentlicher Punkt. Diese wurde sowohl für die Vorzugsvariante als auch für die Kompromissvariante unter den Beteiligten abgestimmt. Der Bezirk CharlottenburgWilmersdorf wurde, ebenso wie andere Senatsverwaltungen, in gesonderten bilateralen Abstimmungen einbezogen.“ Frage 4: Wie wurden die Verkehrsrechnungen ermittelt, die in die Planungen eingeflossen sind, insbesondere auch betreffend den zu erwartenden Verkehr auf den Stadtstraßen (Jafféstr., Messedamm, Knobelsdorffstr, etc.)? Gibt es hierzu gesonderte Gutachten mit welchen Ergebnissen? Antwort zu 4: Die AdB teilt dazu mit: „Die verkehrlichen Untersuchungen werden im Rahmen eines gesonderten Verkehrsgutachtens mit Verkehrsmodellen nach dem anerkannten Stand der Technik 3 durchgeführt. Dabei werden u.a. die Stadtstraßen im Umfeld der Autobahnprojekte abgebildet. Die maßgebenden Ergebnisse zu den genannten Stadtstraßen im Umfeld des AD Funkturm können den Unterlagen zu den Themenwerkstätten der DEGES auf deren Internetseite eingesehen werden.“ Frage 5: Inwieweit gibt es Untersuchungen, Gutachten o.ä. in Bezug auf die Umweltverträglichkeit der geplanten Maßnahmen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies unmittelbar neben der Siedlung Eichkamp durchgeführt werden soll? Zu welchem Ergebnis kamen ggfls. solche Untersuchungen? Antwort zu 5: Die AdB teilt dazu mit: „Unabhängig von der Lage und dem Umfeld einer Straßenbaumaßnahme werden verschiedene umweltfachliche Gutachten erstellt. Dazu gehören im Wesentlichen Schallund Luftschadstoffgutachten, die FFH (Anmerkung Senat: Flora-Fauna-Habitat) Vorprüfung, die Umweltverträglichkeitsprüfung, der Artenschutzfachbeitrag und die Landschaftspflegerische Begleitplanung. Einige Ergebnisse wurden im Rahmen der Themenwerkstätten zum AD Funkturm vorgestellt und sind auf der Internetseite der DEGES einsehbar. Dabei wurde bereits festgestellt, dass durch den Umbau des AD Funkturm insbesondere bzgl. des Schallschutzes erhebliche Verbesserungen für die angrenzenden Siedlungsgebiete zu erwarten sind.“ Zwischenbemerkung: Das Umschwenken der DEGES auf die neue Kompromissvariante ist aus unserer Sicht in jedem Fall zu begrüßen und wird auch als Teilerfolg bei den Aktionen gegen das ursprüngliche Bauvorhaben gewertet, an dem auch Sie teilhaben! Der Siedlerverein und die sonstigen Initiativen haben aber noch weitere Ziele: Frage 6: Inwieweit teilt der Berliner Senat meine Auffassung, dass man nicht sämtliche Zu- und Abfahrten im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Dreiecks Funkturm schließen und den gesamten Verkehr über die neue Anschlussstelle Messedamm/Jafféstr. führen sollte, wie es jetzt geplant ist? I) Inwieweit ist es nicht vielmehr sinnvoller und auch kostengünstiger, wenn man einige wenige Zu- und Abfahrten erhält, um den Verkehr besser zu verteilen, vor allem in unbewohnte Gebiete? II) Wie geht der Senat mit der Auffassung des Bezirksamtes, der Siedlervereine und Bürgerinitiativen und des Wahlkreisabgeordneten um? III) Wie setzen sich die DEGES bzw. die an der Planung Beteiligten mit diesen Vorschlägen auseinander? Wie lauten die Entscheidungen? Antwort zu 6: Zu I: Die AdB teilt dazu mit: „Die geforderten Auf- und Abfahrten insbesondere zwischen A 100 und den Halenseestraßen sind eines der wesentlichen Verkehrssicherheitsdefizite des bestehenden Autobahndreiecks und einer der maßgebenden Gründe für den Umbau des Autobahndreiecks. Im Autobahnbau muss mit geregelten Knotenpunktgrundformen und den zugehörigen geregelten Entwurfselementen gearbeitet werden. Diese Grundformen sind wissenschaftlich nachgewiesen, geprüft, hinreichend erprobt, allgemein anerkannt und 4 verkehrssicher. Vereinzelte Ein- und Ausfahrten als Sonderlösungen wie im Bestand entsprechen diesen Anforderungen nicht. Darüber hinaus wären solche Ein- und Ausfahrten in das neue Autobahndreieck geometrisch nicht integrierbar.“ Zu II: Die Auffassungen des Bezirksamtes, der Siedlervereine und Bürgerinitiativen und Wahlkreisabgeordneten werden zur Kenntnis genommen und einer fachlichen Bewertung der zuständigen Autobahn GmbH des Bundes zugeführt. Zu III: Die AdB teilt dazu mit: „Grundsätzlich werden Auffassungen und Vorschläge Dritter im Rahmen des Dialogverfahrens entgegengenommen, geprüft und besprochen. Sie werden in den Planungsprozess aufgeommen, sofern sie technisch und wirtschaftlich umsetzbar, sinnvoll und konsensfähig sind.“ Berlin, den 15.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Die #Anschlussstelle#Neuruppin der #A24 bleibt für die #Richtungsfahrbahn Berlin eine Woche länger gesperrt als geplant. Grund sind Verzögerungen bei Bau einer neuen #Ampelanlage. Auch auf der A 10 erwartet Autofahrer demnächst eine Sperrung.
Neuruppin Der Bau der neuen Ampeln an der Autobahn-Anschlussstelle Neuruppin verzögern sich. Wie die Havellandautobahn-Gesellschaft am Freitag mitteilte, wird die Vollsperrung der Auf- und Abfahrt in Richtung Berlin um eine Woche verlängert – bis Freitag, 19. März. Kraftfahrer werden gebeten, …
Frage 1: Wie viele #Gasaufsatzleuchten gibt es in Lichtenrade und wie viele Gasaufsatzleuchten sollen im Bereich des Dorfteichs Lichtenrade von der Umrüstung auf #elektrischen Betrieb ausgenommen bleiben? Antwort zu 1: Aktuell betreibt das Land Berlin im Ortsteil Lichtenrade 1.970 Gasaufsatzleuchten. Im Umfeld des Lichtenrader Dorfteiches sind darüber hinaus 67 #Gasmodelleuchten vorhanden, diese sollen gasbetrieben erhalten werden. Frage 2: Bis zu welchem Jahr sollen die Gasaufsatzleuchten komplett auf elektrischen Betrieb umgestellt werden? Antwort zu 2: Jährlich werden ca. 2.000 Gasleuchten im Land Berlin umgerüstet. Bei dem derzeitigen Bestand von etwa 25.000 Gasleuchten (3.300 davon sind gasbetrieben zu erhalten) wird die Maßnahme noch mehr als zehn Jahre dauern. Frage 3: Wird die Umstellung der Leuchten unter Einsatz von #LED-Leuchtenköpfen erfolgen, die dem Erscheinungsbild der ursprünglichen Leuchten in Form und Lichtfarbe entsprechen, oder werden auch moderne #LED-Leuchtenformen zum Einsatz kommen? 2 a) In welcher Anzahl kommen sollen beide Varianten jeweils umgesetzt werden? b) In welchen Bereichen Lichtenrades sollen moderne Leuchtenformen eingesetzt werden? c) Anhand welcher Kriterien wird entschieden, ob eine moderne oder eine historische Leuchtenkopfform zum Einsatz kommt? Frage 4: Wie viele zusätzliche LED-Straßenleuchten wurden in 2020 im Ortsteil Lichtenrade aufgestellt, um #Beleuchtungslücken auszufüllen, und wie viele weitere zusätzliche LED-Straßenleuchten sind geplant? Frage 5: Ist davon auszugehen, dass die alten Gasaufsatzleuchten, zwischen denen die zusätzlichen LEDStraßenleuchten mit rundem, flachem Aufsatz (vermutlich Modell „#Townguide“) aufgestellt worden sind, nach der Umrüstung dasselbe Design haben werden? Antwort zu 3 bis 5: Seit Beginn der #Gasumrüstung kommen sowohl Elektroleuchten mit modernen Formen als auch Nachbildungen von Gasleuchten zum Einsatz. Im Ortsteil Lichtenrade ist derzeit kein Bauvorhaben zur flächendeckenden Umrüstung in Vorbreitung. Die jetzt erforderlich gewordenen und auch die für 2021 geplanten Maßnahmen an einzelnen Lichtpunkten sind aufgrund defekter #Gasmaste zwingend. Um an den betroffenen Standorten die #Verkehrssicherheit sicherzustellen, werden vorübergehend provisorische Elektroleuchten errichtet. Eine Entscheidung über die endgültige Leuchten- und Mastform und eine ggf. erforderliche Verdichtung der Lichtpunkte wird erst getroffen, wenn die Gasumrüstung für den kompletten Straßenzug erfolgt. Denkmalschutzrechtliche Rahmenbedigungen und verfügbare Haushaltsmittel werden bei der Entscheidung des zu wählenden Leuchtentyps berücksichtigt. Frage 6: Ist bekannt, dass die Gaslaternen in den Lichtenrader Wohnvierteln häufig defekt sind und über viele Monate ausfallen? Wie häufig wird die Funktionsfähigkeit der Laternen überprüft und weshalb dauern Reparaturen teilweise länger als ein halbes Jahr? Antwort zu 6: Es ist bekannt, dass die Gasleuchten um ein Vielfaches störanfälliger als elektrisch betriebene Leuchten sind. Der Zeitraum für die Prüfung der Funktionsfähigkeit wurde daher vertraglich wesentlich verkürzt. Die Gasbeleuchtung wird wöchentlich durch einen Abfahrdienst nachts und monatlich tagsüber auf Funktionsfähigkeit überprüft. Die Wartung der Gasbeleuchtung findet einmal jährlich statt. Auch der Reparaturzeitraum muss bei Gasleuchten wesentlich größer veranschlagt werden. Gründe hierfür sind, dass Instandsetzungsarbeiten an defekten Leuchten in der Regel nur in der Werkstatt ausgeführt werden können sowie der Umstand, dass die Beschaffung von zugelassenen Ersatzteilen für Gasleuchten erhebliche Lieferzeiten aufweisen bzw. funktionsfähige 3 Ersatzteile zum Teil gar nicht beschaffbar sind. Berlin, den 10.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Inwiefern wurde in der #Mittelstraße, 13158 Berlin, eine #Verkehrszählung / -messung durchgeführt? Antwort zu 1: Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit: „Es wurden auf Anfrage der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde durch die Direktion 1, Polizeipräsident in Berlin, Verkehrszählung und -messungen durchgeführt.“ Frage 2: Was sind die Ergebnisse der Verkehrszählung / -messung? Antwort zu 2: Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit: „Die Ergebnisse ergaben, dass die Verhaltensweisen der Verkehrsteilnehmer vergleichbar sind mit den in anderen Straßen ähnlichen Charakters in Berlin. #Verkehrsgefährdungen wurden nicht festgestellt.“ 2 Frage 3: Wie werden die Ergebnisse eingeschätzt? Antwort zu 3: Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit: „Die dabei festgestellten Verhaltensweisen der Verkehrsteilnehmer ließen keine Rückschlüsse auf Erweiterung oder Anpassungen der bestehenden verkehrlichen Maßnahmen zu.“ Frage 4: Inwiefern ist beabsichtigt, #Geschwindigkeitskontrollen in der Mittelstraße durchzuführen? Antwort zu 4: Vor dem Hintergrund, dass die polizeiliche #Geschwindigkeitsüberwachung vorrangig der Verkehrsunfallbekämpfung dient und seit dem 1. Januar 2016 in der Mittelstraße keine deliktsbezogenen Verkehrsunfälle registriert wurden, ist eine gezielte Geschwindigkeitsüberwachung in der nur ca. 200 Meter langen Straße momentan nicht geplant. Frage 5: Inwiefern beabsichtigt das Land, das wechselseitige Parken in der Mittelstraße anzuordnen? Antwort zu 5: Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit: „Eine zusätzliche Anordnung ist überflüssig, da das #Parken bereits in § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt ist. Bereits bestehende Regeln (Gebote/Verbote) nochmals durch Verkehrszeichen zu verdeutlichen, ist somit nicht notwendig. Die Überwachung der Einhaltung dieser Regeln obliegt dem bezirklichen Ordnungsamt und wird im Rahmen der Einsatzplanung und Notwendigkeit durchgeführt.“ Frage 6: Inwiefern ist beabsichtigt, in der Mittelstraße eine Verkehrsinsel (Querungshilfe) für Fußgänger/innen zu errichten? Antwort zu 6: Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit: „Die Mittelstraße ist eine ca. 200 m lange Anliegerstraße mit einer Fahrbahnbreite von maximal 7 m ohne einen besonderen/erhöhten Querungsbedarf (z.B. Schule, o.ä.) von Fußgängern. Die Herstellung einer Mittelinsel ist aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite nicht umsetzbar. Auch die Herstellung anderer baulicher Querungshilfen ist, auch in Wertung der bisherigen dauerhaften Unterfinanzierung der bezirklichen Straßenunterhaltung, nicht beabsichtigt.“ 3 Frage 7: Welche weiteren Maßnahmen ergreift das Land, um Geschwindigkeitsübertretungen entgegenzuwirken und um den Verkehr zu beruhigen? Antwort zu 7: Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit: „Die Mittelstraße ist eine geschwindigkeitsreduzierte Tempo-30-Zone, sie ist somit verkehrsberuhigt. Es gelten die angeordneten verkehrsbehördlichen Maßnahmen der StVO und die anzuwendenden Verhaltensweisen für Verkehrsteilnehmer. Diese zu überwachen und Maßnahmen gegen Verkehrsteilnehmer, welche die bestehenden Verkehrsregeln missachten, vorzunehmen liegt in der unter 4 und 5 genannten Zuständigkeit.“ Frage 8: Inwiefern ist beabsichtigt, den Durchgangsverkehr von Lkw über 7,5 Tonnen auch von der Dietzgenstraße aus (wie bereits von der Schönhauser Straße aus) zu untersagen? Antwort zu 8: Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit: „Eine einseitige Zufahrtsbeschränkung erfolgte bereits aus den Ermächtigungen in § 45 StVO mit seinen Absätzen 1 und 9. Eine weitere Beschränkung ist nicht gegeben, da keine Verkehrsgefährdungen vorliegen.“ Frage 9: Inwiefern besteht die Möglichkeit, den Durchgangsverkehr von Lkw über 7,5 Tonnen auch durch bauliche Maßnahmen tatsächlich aus der Straße fernzuhalten? Antwort zu 9: Das Bezirksamt Pankow von Berlin teilt hierzu mit: „Bauliche Maßnahmen, um den Lkw-Verkehr über 7,5 t fernzuhalten, schließen sich aus, da ja weiterhin der Anliegerverkehr (z.B. Berliner Stadtreinigungsbetriebe, Lieferverkehr, Feuerwehr, etc.) gewährleistet sein muss.“ Berlin, den 09.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Ausgaben für die #A100 nach #Treptow steigen auf 650 Millionen Euro. Politiker fürchten #Verkehrschaos im Umkreis. Fahrstreifen sollen Radschnellweg werden.
Anfangs kalkulierten die Planer mit knapp 313 Millionen Euro, zuletzt war im vergangenen Jahr von 613 Millionen Euro die Rede. Aber auch das war noch nicht das Ende der Fahnenstange. Denn nun wird für die #Verlängerung der #Autobahn A100 von #Neukölln nach Treptow erneut ein anderer Betrag genannt – und wieder fällt er höher aus als die vorherige Summe. „Zurzeit wird mit #Gesamtkosten in Höhe von zirka 650 Millionen Euro gerechnet“, sagte Cornelia Mitschka, Sprecherin der Niederlassung Nordost der Autobahn GmbH des Bundes, der Berliner Zeitung auf Anfrage. Damit hat der #Meterpreis die Marke von 200.000 Euro überschritten. Damit baut die teuerste Autobahn Deutschland ihre Spitzenposition weiter aus.
2013 wurde in Neukölln der erste #Spatenstich gefeiert, seitdem wird gebaut. Doch das Projekt, den Stadtring mit bis zu sechs Fahrstreifen um 3,2 Kilometer zur Straße Am Treptower Park in den Osten Berlins zu verlängern, gilt als anspruchsvoll. Zum 16. Bauabschnitt der A100 gehören komplizierte Bauwerke – allen voran ein 385 Meter langer #Tunnel und eine #Trogstrecke, die in einem 2,3 Kilometer langen #Geländeeinschnitt verläuft. Damit nicht genug: Schadstoffe mussten aufwendig entfernt, Tunnelanlagen im Erdreich am Treptower #Güterbahnhof abgebrochen werden.
Frage 1: Welche Überlegungen stellt der Berliner Senat zurzeit bezüglich einer möglichen #Schließung der #Havelchaussee für den motorisierten #Individualverkehr an? Antwort zu 1: Es liegt eine Anfrage des Bezirks zur Einrichtung einer Fahrradstraße vor, diese wird momentan geprüft. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beabsichtigt, die beiden Bezirke zeitnah zu einem Austausch über das weitere Vorgehen einzuladen. Frage 2: Wie viele Verkehrsunfälle in welcher Schwere haben in den Jahren 2019 und 2020 auf der Havelchaussee stattgefunden? 2 Antwort zu 2: Die in der Havelchaussee im oben genannten Zeitraum polizeilich registrierten Verkehrsunfälle (VU) sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: Unfallart 2019 2020 Gesamt VU mit Getöteten 0 0 0 VU mit Schwerverletzten 2 4 6 VU mit Leichtverletzten 4 3 7 Schwerer VU mit Sachschaden (Straftat oder Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld), mindestens ein Fahrzeug nicht fahrbereit (auch unter Alkohol) 0 1 1 Alle übrigen VU 38 34 72 Sonstiger VU unter dem Einfluss berauschender Mittel 1 0 1 Gesamt 45 42 87 (Stand: 3. Februar 2021) Frage 3: Wie begründet die Verkehrssenatorin ihre Aussage, dass bei Einhaltung von Tempo 30 die Straße „schnell zur gefährlichen Slalomtour“ wird? Antwort zu 3: Dem Senat ist nicht bekannt, in welchem Zusammenhang und wann die Verkehrssenatorin diese Aussage getroffen haben soll. Frage 4: Wie viele Unternehmen liegen zwischen Kronprinzessinnenweg und Am Postfenn? Frage 5: Welche Auffassungen haben die Anlieger/ Unternehmen, die an der Havelchaussee liegen nach Kenntnis des Berliner Senats? Frage 6: Welche Bedeutung haben die Unternehmen für das Land Berlin? Antwort zu 4 bis 6: Vom Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wurde wie folgt geantwortet: „Derzeit befinden sich im genannten Bereich auf dem Gebiet von CharlottenburgWilmersdorf fünf Unternehmen. Ein Gastronomiebetrieb hat große Sorgen um Umsatzeinbußen geäußert. Die Gastronomiebetriebe tragen zweifelsohne zur Attraktivität des Bereiches entlang der Havelchaussee bei.“ Seitens des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf wurden diesbezüglich keine Information geliefert. 3 Frage 7: Welche Bedeutung hat der Erholungswert der Havel für die Berliner und Berlinerinnen sowie für die Besucher unserer Stadt insbesondere zwischen dem Kronprinzessinnenweg und der Straße Am Postfenn? Frage 8: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass insbesondere ältere, mobilitätseingeschränkte und behinderte Menschen bei einer möglichen Schließung der Havelchaussee der Zugang zu dem betroffenen Teil der Havel damit unmöglich gemacht wird? Frage 9: Inwieweit sieht der Berliner Senat hier nicht auch Probleme im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen im Sinne des Bundesteilhabegesetzes? Antwort zu 7 bis 9: Zur möglichen Schließung der Havelchaussee liegen dem Senat keine Planungsunterlagen vor, sodass auch nicht beurteilt werden kann, ob der Zugang zu dem betroffenen Teil der Havel tatsächlich für Menschen mit Behinderungen unmöglich gemacht wird. Es wird davon ausgegangen, dass ein Zugang für diese Menschen weiterhin möglich ist. Berlin, den 05.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Wie hoch ist die die übliche #Bearbeitungszeit in den einzelnen Stufen des Bearbeitungsprozesses für #Ladeeinrichtungen für #e-Fahrzeuge, wie er in der Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage 18/ 20331 (Frage 8) geschildert wird, jeweils für
das Ladeinfrastrukturbüro in der Senatsverwaltung für Umwelt?
die Straßen- und Grünflächenämter in den Bezirksämtern?
die Stromnetz Berlin GmbH?
die Straßenverkehrsbehörden in den Bezirksämtern?
Antwort zu 1:
Der Aufbau von #Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland erfolgt entsprechend den gesetzlich geregelten Zuständigkeiten für die Planungs- und Genehmigungsprozesse der Bezirksbehörden (Straßenbaulastträger und Straßenverkehrsbehörden) sowie der Abfragen zum Netzanschluss bei der Stromnetz Berlin GmbH. Hierbei zeigen sich u.a. erhebliche Unterschiede im Vorgehen und der Organisation der Bezirke in der Bearbeitung. Dem Senat liegen keine systematischen Informationen zur Dauer der einzelnen Prozessschritte vor. Deshalb können keine Aussagen zu „üblichen“ Bearbeitungszeiten für die einzelnen Prozessschritte gemacht werden.
Frage 2:
Wie viele Anträge auf Schaffung von Ladeeinrichtungen für e-Fahrzeuge befinden sich aktuell in Bearbeitung bei
der Allego GmbH?
dem Ladeinfrastrukturbüro in der Senatsverwaltung für Umwelt?
den Straßen- und Grünflächenämtern in den Bezirksämtern?
der Stromnetz Berlin GmbH?
der Straßenverkehrsbehörde in den Bezirksämtern?
Antwort zu 2:
Im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Errichtung und den Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge wurde der Aufbau von Ladeinfrastruktur in verschiedenen Errichtungsphasen vereinbart. Dem zunächst angebotsorientierten Aufbau folgte eine nachfrageorientierte Errichtungsphase. Da diese hinter den Erwartungen zurückblieb, wurde für die verbleibende Errichtungszeit bis zum Ende des Jahres 2020 ein erneut angebotsorientierter Aufbau vorgenommen. Mit Auslaufen der Errichtungsphase Ende 2020 konnten so insgesamt 1.058 Ladepunkte an 560 Standorten im öffentlichen und im öffentlich-zugänglichen privaten Raum in Betrieb genommen werden.
Für die Jahre 2021 und 2022 ist der Aufbau von bis zu 1.000 #Laternenladepunkten in ausgewählten Bezirken im Rahmen des Forschungsprojektes „#ElMobileBerlin“ geplant. Hierzu läuft aktuell die Ausschreibung zur Vergabe der Beschaffungs-, Installations- und Betreiberleistungen. Im Anschluss daran werden die Standorte beantragt. Hierfür ist ein gebündeltes Vorgehen mit den betroffenen Bezirken vereinbart. Darüber hinaus wird der Ladeinfrastrukturaufbau für die Zeit ab 2022 derzeit neu konzipiert.
Zudem befinden sich nach den Informationen der #Stromnetz Berlin GmbH derzeit ca. 200 Anfragen zu Ladestandorten mit Stand von Februar 2021 in der Bearbeitung.
Frage 3:
Was sind die häufigsten Verzögerungsgründe im gesamten Prozess vom Antrag bis zur Bereitstellung der Ladeeinrichtungen für e-Fahrzeuge? Welche Verzögerungen (in Tagen) entstehen dadurch (ggf. geschätzt)?
Antwort zu 3:
Systematische Informationen zu den Gründen für die Verzögerungen im Prozess liegen dem Senat nicht vor, sodass keine Aussagen zur Häufigkeit und zur Verzögerung gemacht werden können. Unabhängig davon werden Gründe in der fehlenden Harmonisierung der Genehmigungsprozesse mit und bei den Bezirken, der fehlenden Nutzung der für die Verwaltung der Ladeinfrastruktur entwickelten Datenplattformen sowie der zum Teil unzureichenden Personalausstattung einzelner Bezirksämter in den zuständigen Bereichen gesehen.
Frage 4:
Wie viele Ladeeinrichtungen für e-Fahrzeuge wurden 2019 und 2020 in Betrieb genommen (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)?
Frage 5:
Wie viele Ladeeinrichtungen für e-Fahrzeuge gibt es aktuell in Berlin (bitte nach Bezirken aufschlüsseln?
Antwort zu 4 und 5:
Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet:
Insgesamt wurden bis Ende des Jahres 2020 im Rahmen des Auftrages des Landes Berlin insgesamt 1.058 Ladepunkten an 560 Standorten im öffentlichen und im öffentlich- zugänglichen privaten Raum in Betrieb genommen. Zusätzlich betreiben die Firmen E.ON
Drive Infrastructure GmbH und Vattenfall Smarter Living GmbH rund 100 Ladeeinrichtungen mit rund 200 Ladepunkten im öffentlichen Raum. Hinzu kommen rund 400 öffentlich-zugängliche Ladepunkte im privaten Raum. Damit gibt es heute in Berlin über 1.650 öffentlich-zugängliche Ladepunkte. Diese Informationen sind auf der Website des Berliner Energieatlas auch in ihrer räumlichen Verteilung dargestellt: https://energieatlas.berlin.de/.
Nachfolgend wird dargestellt, wie viele Ladestandorte im öffentlichen und öffentlich- zugänglichen privaten Raum in den Jahren 2019 und 2020 in Betrieb genommen wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass dazu auch Ladestandorte zählen, die im Jahr 2019 oder 2020 umgerüstet, repariert oder ausgetauscht wurden. Diese Ladestandorte wurden erneut in Betrieb genommen, nachdem die Reparatur, die Umrüstung oder der Austausch mit einer neuen Ladeeinrichtung abgeschlossen wurde. Die gesamten Ladestandorte im öffentlichen Raum der E.ON Drive Infrastructure GmbH wurden im Jahr 2019 im Rahmen einer technischen Umrüstung erneut in Betrieb genommen und bereits in den Jahren 2009 bis 2012 errichtet. Weiterhin wurden die Ladestandorte der Vattenfall Smarter Living GmbH in den Jahren 2009 bis 2014 aufgebaut.
Übersicht zu den Inbetriebnahmen von öffentlich-zugänglichen Ladestandorten bis 2020
BetreiberBezirk
Allego
E.ON
Vattenfall
insge- samt
Zeitpunkt der In- betriebnahme
bis 2018
2019
2020
2019
bis 2018
Mitte
22
26
52
24
3
127
Charlottenburg-Wilmersdorf
31
30
38
18
2
119
Friedrichshain-Kreuzberg
24
12
31
0
0
67
Pankow
18
8
43
0
3
72
Tempelhof-Schöneberg
12
15
39
10
4
80
Steglitz-Zehlendorf
9
7
35
0
2
53
Neukölln
8
12
15
10
1
46
Lichtenberg
7
6
6
8
0
27
Treptow-Köpenick
6
4
7
0
0
17
Reinickendorf
3
3
6
0
0
12
Spandau
2
7
8
10
0
27
Marzahn-Hellersdorf
3
2
3
8
0
16
insgesamt
145
132
283
88
15
663
Frage 6:
Wie viele Ladeeinrichtungen für e-Fahrzeuge sind derzeit in Berlin außer Betrieb/ in Reparatur? (bitte nach Bezirken aufschlüsseln und Benennung des jeweiligen Grundes der Störung)?
Antwort zu 6:
Dem Senat liegen Informationen über die in der folgenden Tabelle aufgelisteten sechs Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum vor, die durch den jeweiligen Betreiber außer Betrieb genommen wurden:
Betreiber
Adresse
Bezirk
Grundfürdie Außerbetriebnahme
Allego GmbH
Keithstr. 1, 10787
Tempelhof- Schöneberg
Ladeeinrichtung wegen einer Bau- stelle am Standort nicht zugänglich
E.ON Drive Infra- structure GmbH
Luisenstr. 31, 10117
Mitte
Ladeeinrichtung wegen einer Bau- stelle (Erweiterungsneubau „Marie- Elisabeth-Lüders-Haus“) am Standort nicht zugänglich
E.ON Drive Infra- structure GmbH
Burggrafenstr. 6, 10787
Mitte
Ladeeinrichtung wegen einer Bau- stelle am Standort nicht zugänglich
E.ON Drive Infra- structure GmbH
Alte Jakobstraße 76, 10179
Mitte
Die Ladeeinrichtung wurde laut dem Betreiber angefahren und dabei beschädigt. Deshalb wurde einer der beiden Ladepunkte außer Betrieb genommen..
E.ON Drive Infra- structure GmbH
Wildenbruch- platz 1, 12045
Neukölln
Der Betreiber hat als Grund für die Beschädigung der Ladeeinrichtung Vandalismus angegeben.
Vattenfall Smar- ter Living GmbH
Leipziger Platz 19, 10117
Mitte
Ladeeinrichtung wegen einer Bau- stelle am Standort nicht zugänglich
Vattenfall Smar- ter Living GmbH
Zinnowitzer Str. 1, 10115
Mitte
Entfernung der Ladestellplätze vor der Ladeeinrichtung im Rahmen von Baumaßnahmen an der Kreuzung Chausseestr./Zinnowitzer Str.
Vattenfall Smar- ter Living GmbH
Friedrichstr. 191, 10117
Mitte
siehe im Antworttext
Die Vattenfall Smarter Living GmbH hat einen der beiden Ladepunkte der Ladeeinrichtung am Standort Friedrichstraße 191 in 10117 im Bezirk Mitte abgeschaltet, weil sich der zu diesem Ladepunkt gehörende Ladestellplatz in der im Rahmen des „Verkehrsversuches Friedrichstraße“ eingerichteten verkehrsberuhigten Zone befindet. Der andere Ladepunkt der Ladeeinrichtung ist weiterhin in Betrieb.
Weiterhin sind nach Informationen der Allego GmbH 31 öffentlich-zugängliche Ladeeinrichtungen des Betreibers mit Stand vom 26. Februar 2021 wegen eines Defektes nicht in Betrieb. Diese Ladeeinrichtungen werden derzeit repariert. In der folgenden Tabelle wird die Verteilung dieser Ladeeinrichtungen auf die einzelnen Bezirke dargestellt:
Bezirk
Anzahl
Mitte
5
Charlottenburg-Wilmersdorf
5
Friedrichshain-Kreuzberg
8
Pankow
2
Tempelhof-Schöneberg
3
Steglitz-Zehlendorf
2
Neukölln
2
Lichtenberg
0
Treptow-Köpenick
1
Reinickendorf
2
Spandau
0
Marzahn-Hellersdorf
1
insgesamt
31
Die Betreiber von Ladeeinrichtungen im öffentlichen und öffentlich-zugänglichen privaten Raum Berlins müssen Störungen und Schäden nicht dem Senat melden, sofern sie innerhalb der vertraglich vorgegebenen Fristen beseitigt werden. An allen diesen Ladeeinrichtungen sind Kontaktdaten des Betreibers zur Meldung von Störungen und Schäden angebracht.
Frage 7:
Wie hoch (in Tagen) ist die übliche Reparaturdauer bei einem Ausfall von Ladeeinrichtungen für e- Fahrzeuge?
Antwort zu 7:
Der Senat verfügt nicht über Daten zur üblichen Reparaturdauer bei einem Ausfall von Ladeeinrichtungen.