Straßenverkehr: Wo hakt es bei der Ladeinfrastruktur für e-Fahrzeuge?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:

Wie hoch ist die die übliche #Bearbeitungszeit in den einzelnen Stufen des Bearbeitungsprozesses für #Ladeeinrichtungen für -Fahrzeuge, wie er in der Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage 18/ 20331 (Frage 8) geschildert wird, jeweils für

  1. die #Allego GmbH?
    1. das Ladeinfrastrukturbüro in der Senatsverwaltung für Umwelt?
    1. die Straßen- und Grünflächenämter in den Bezirksämtern?
    1. die Stromnetz Berlin GmbH?
    1. die Straßenverkehrsbehörden in den Bezirksämtern?

Antwort zu 1:

Der Aufbau von #Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland erfolgt entsprechend den gesetzlich geregelten Zuständigkeiten für die Planungs- und Genehmigungsprozesse der Bezirksbehörden (Straßenbaulastträger und Straßenverkehrsbehörden) sowie der Abfragen zum Netzanschluss bei der Stromnetz Berlin GmbH. Hierbei zeigen sich u.a. erhebliche Unterschiede im Vorgehen und der Organisation der Bezirke in der Bearbeitung. Dem Senat liegen keine systematischen Informationen zur Dauer der einzelnen Prozessschritte vor. Deshalb können keine Aussagen zu „üblichen“ Bearbeitungszeiten für die einzelnen Prozessschritte gemacht werden.

Frage 2:

Wie viele Anträge auf Schaffung von Ladeeinrichtungen für e-Fahrzeuge befinden sich aktuell in Bearbeitung bei

  1. der Allego GmbH?
  2. dem Ladeinfrastrukturbüro in der Senatsverwaltung für Umwelt?
  3. den Straßen- und Grünflächenämtern in den Bezirksämtern?
  4. der Stromnetz Berlin GmbH?
  5. der Straßenverkehrsbehörde in den Bezirksämtern?

Antwort zu 2:

Im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Errichtung und den Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge wurde der Aufbau von Ladeinfrastruktur in verschiedenen Errichtungsphasen vereinbart. Dem zunächst angebotsorientierten Aufbau folgte eine nachfrageorientierte Errichtungsphase. Da diese hinter den Erwartungen zurückblieb, wurde für die verbleibende Errichtungszeit bis zum Ende des Jahres 2020 ein erneut angebotsorientierter Aufbau vorgenommen. Mit Auslaufen der Errichtungsphase Ende 2020 konnten so insgesamt 1.058 Ladepunkte an 560 Standorten im öffentlichen und im öffentlich-zugänglichen privaten Raum in Betrieb genommen werden.

Für die Jahre 2021 und 2022 ist der Aufbau von bis zu 1.000 #Laternenladepunkten in ausgewählten Bezirken im Rahmen des Forschungsprojektes „#ElMobileBerlin“ geplant. Hierzu läuft aktuell die Ausschreibung zur Vergabe der Beschaffungs-, Installations- und Betreiberleistungen. Im Anschluss daran werden die Standorte beantragt. Hierfür ist ein gebündeltes Vorgehen mit den betroffenen Bezirken vereinbart. Darüber hinaus wird der Ladeinfrastrukturaufbau für die Zeit ab 2022 derzeit neu konzipiert.

Zudem befinden sich nach den Informationen der #Stromnetz Berlin GmbH derzeit ca. 200 Anfragen zu Ladestandorten mit Stand von Februar 2021 in der Bearbeitung.

Frage 3:

Was sind die häufigsten Verzögerungsgründe im gesamten Prozess vom Antrag bis zur Bereitstellung der Ladeeinrichtungen für e-Fahrzeuge? Welche Verzögerungen (in Tagen) entstehen dadurch (ggf. geschätzt)?

Antwort zu 3:

Systematische Informationen zu den Gründen für die Verzögerungen im Prozess liegen dem Senat nicht vor, sodass keine Aussagen zur Häufigkeit und zur Verzögerung gemacht werden können. Unabhängig davon werden Gründe in der fehlenden Harmonisierung der Genehmigungsprozesse mit und bei den Bezirken, der fehlenden Nutzung der für die Verwaltung der Ladeinfrastruktur entwickelten Datenplattformen sowie der zum Teil unzureichenden Personalausstattung einzelner Bezirksämter in den zuständigen Bereichen gesehen.

Frage 4:

Wie viele Ladeeinrichtungen für e-Fahrzeuge wurden 2019 und 2020 in Betrieb genommen (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)?

Frage 5:

Wie viele Ladeeinrichtungen für e-Fahrzeuge gibt es aktuell in Berlin (bitte nach Bezirken aufschlüsseln?

Antwort zu 4 und 5:

Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet:

Insgesamt wurden bis Ende des Jahres 2020 im Rahmen des Auftrages des Landes Berlin insgesamt 1.058 Ladepunkten an 560 Standorten im öffentlichen und im öffentlich- zugänglichen privaten Raum in Betrieb genommen. Zusätzlich betreiben die Firmen E.ON

Drive Infrastructure GmbH und Vattenfall Smarter Living GmbH rund 100 Ladeeinrichtungen mit rund 200 Ladepunkten im öffentlichen Raum. Hinzu kommen rund 400 öffentlich-zugängliche Ladepunkte im privaten Raum. Damit gibt es heute in Berlin über 1.650 öffentlich-zugängliche Ladepunkte. Diese Informationen sind auf der Website des Berliner Energieatlas auch in ihrer räumlichen Verteilung dargestellt:  https://energieatlas.berlin.de/.

Nachfolgend wird dargestellt, wie viele Ladestandorte im öffentlichen und öffentlich- zugänglichen privaten Raum in den Jahren 2019 und 2020 in Betrieb genommen wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass dazu auch Ladestandorte zählen, die im Jahr 2019 oder 2020 umgerüstet, repariert oder ausgetauscht wurden. Diese Ladestandorte wurden erneut in Betrieb genommen, nachdem die Reparatur, die Umrüstung oder der Austausch mit einer neuen Ladeeinrichtung abgeschlossen wurde. Die gesamten Ladestandorte im öffentlichen Raum der E.ON Drive Infrastructure GmbH wurden im Jahr 2019 im Rahmen einer technischen Umrüstung erneut in Betrieb genommen und bereits in den Jahren 2009 bis 2012 errichtet. Weiterhin wurden die Ladestandorte der Vattenfall Smarter Living GmbH in den Jahren 2009 bis 2014 aufgebaut.

Übersicht zu den Inbetriebnahmen von öffentlich-zugänglichen Ladestandorten bis 2020

Betreiber BezirkAllegoE.ONVattenfallinsge- samt
 Zeitpunkt der In- betriebnahmebis 2018201920202019bis 2018
Mitte222652243127
Charlottenburg-Wilmersdorf313038182119
Friedrichshain-Kreuzberg2412310067
Pankow188430372
Tempelhof-Schöneberg12153910480
Steglitz-Zehlendorf97350253
Neukölln8121510146
Lichtenberg7668027
Treptow-Köpenick6470017
Reinickendorf3360012
Spandau27810027
Marzahn-Hellersdorf3238016
insgesamt1451322838815663

Frage 6:

Wie viele Ladeeinrichtungen für e-Fahrzeuge sind derzeit in Berlin außer Betrieb/ in Reparatur? (bitte nach Bezirken aufschlüsseln und Benennung des jeweiligen Grundes der Störung)?

Antwort zu 6:

Dem Senat liegen Informationen über die in der folgenden Tabelle aufgelisteten sechs Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum vor, die durch den jeweiligen Betreiber außer Betrieb genommen wurden:

BetreiberAdresseBezirkGrund für die Außerbetriebnahme
Allego GmbHKeithstr. 1, 10787Tempelhof- SchönebergLadeeinrichtung wegen einer Bau- stelle am Standort nicht zugänglich
E.ON Drive Infra- structure GmbHLuisenstr. 31, 10117MitteLadeeinrichtung wegen einer Bau- stelle (Erweiterungsneubau „Marie- Elisabeth-Lüders-Haus“) am Standort nicht zugänglich
E.ON Drive Infra- structure GmbHBurggrafenstr. 6, 10787MitteLadeeinrichtung wegen einer Bau- stelle am Standort nicht zugänglich
E.ON Drive Infra- structure GmbHAlte Jakobstraße 76, 10179MitteDie Ladeeinrichtung wurde laut dem Betreiber angefahren und dabei beschädigt. Deshalb wurde einer der beiden Ladepunkte außer Betrieb genommen..
E.ON Drive Infra- structure GmbHWildenbruch- platz 1, 12045NeuköllnDer Betreiber hat als Grund für die Beschädigung der Ladeeinrichtung Vandalismus angegeben.
Vattenfall Smar- ter Living GmbHLeipziger Platz 19, 10117MitteLadeeinrichtung wegen einer Bau- stelle am Standort nicht zugänglich
Vattenfall Smar- ter Living GmbHZinnowitzer Str. 1, 10115MitteEntfernung der Ladestellplätze vor der Ladeeinrichtung im Rahmen von Baumaßnahmen an der Kreuzung Chausseestr./Zinnowitzer Str.
Vattenfall Smar- ter Living GmbHFriedrichstr. 191, 10117Mittesiehe im Antworttext

Die Vattenfall Smarter Living GmbH hat einen der beiden Ladepunkte der Ladeeinrichtung am Standort Friedrichstraße 191 in 10117 im Bezirk Mitte abgeschaltet, weil sich der zu diesem Ladepunkt gehörende Ladestellplatz in der im Rahmen des „Verkehrsversuches Friedrichstraße“ eingerichteten verkehrsberuhigten Zone befindet. Der andere Ladepunkt der Ladeeinrichtung ist weiterhin in Betrieb.

Weiterhin sind nach Informationen der Allego GmbH 31 öffentlich-zugängliche Ladeeinrichtungen des Betreibers mit Stand vom 26. Februar 2021 wegen eines Defektes nicht in Betrieb. Diese Ladeeinrichtungen werden derzeit repariert. In der folgenden Tabelle wird die Verteilung dieser Ladeeinrichtungen auf die einzelnen Bezirke dargestellt:

BezirkAnzahl
Mitte5
Charlottenburg-Wilmersdorf5
Friedrichshain-Kreuzberg8
Pankow2
Tempelhof-Schöneberg3
Steglitz-Zehlendorf2
Neukölln2
Lichtenberg0
Treptow-Köpenick1
Reinickendorf2
Spandau0
Marzahn-Hellersdorf1
insgesamt31

Die Betreiber von Ladeeinrichtungen im öffentlichen und öffentlich-zugänglichen privaten Raum Berlins müssen Störungen und Schäden nicht dem Senat melden, sofern sie innerhalb der vertraglich vorgegebenen Fristen beseitigt werden. An allen diesen Ladeeinrichtungen sind Kontaktdaten des Betreibers zur Meldung von Störungen und Schäden angebracht.

Frage 7:

Wie hoch (in Tagen) ist die übliche Reparaturdauer bei einem Ausfall von Ladeeinrichtungen für e- Fahrzeuge?

Antwort zu 7:

Der Senat verfügt nicht über Daten zur üblichen Reparaturdauer bei einem Ausfall von Ladeeinrichtungen.

Berlin, den 05.03.2021 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Elektromobilität: Ladesäulen für Elektromobilität (II) aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Dürfen auch andere private Anbieter in Berlin #Ladesäulen errichten (z.B. Supermärkte,
Wohnungsbaugesellschaften, Firmen)?
Antwort zu 1:
Es ist erwünscht, dass Unternehmen, die sich an der EU-weiten Ausschreibung des
Landes Berlin nicht beteiligt haben, Ladeeinrichtungen in Berlin errichten und betreiben.
Für Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum ist die Einbindung in das „Berliner Modell“
zentrale Voraussetzung für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Ziel dieser
Anforderung ist eine effiziente Nutzung durch einen diskriminierungsfreien Zugang zur
#Ladeinfrastruktur. #Ladeeinrichtungen auf privaten Grundstücken sind eine sinnvolle
Ergänzung der Angebote im öffentlichen Raum.
Frage 2:
Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, damit andere private Anbieter Ladesäulen errichten können?
a. auf Privatgelände?
b. im öffentlichen Straßenland?
Antwort zu 2. a.:
Ladeeinrichtungen außerhalb des öffentlichen Straßenlandes bedürfen der Zustimmung
der privaten Grundstückseigentümer bzw. Handlungsbevollmächtigten. Die technischen
Anforderungen für einen sicheren Betrieb sowie die allgemeinen Anforderungen der
2
Bauordnung Berlin sind einzuhalten. Die Anlagen müssen den anerkannten technischen
und baulichen Standards entsprechen.
Antwort zu 2. b.:
Eine Sondernutzungserlaubnis nach § 12 in Verbindung § 11 Berliner Straßengesetz
(BerlStrG) ist für Ladestationen erforderlich, die auf Straßen, Wegen und Plätzen
betrieben werden, die gemäß § 2 BerlStrG für den öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
Die Sondernutzungsgenehmigungen werden von den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern
(vormals Tiefbauämter) erteilt. Voraussetzung hierfür ist die Einbindung in das
„Berliner Modell“ (siehe Antwort zu 1).
Frage 3:
Sieht der Senat angesichts des Bedarfes an weiteren #Schnellladesäulen und vor dem Hintergrund einer
Presseberichterstattung, dass es einen deutlichen Rückstand im Zeitplan bei der Errichtung der
Ladeinfrastruktur durch das vom Land Berlin beauftragte Konsortium gebe, Bedarf und Möglichkeiten, die
Einrichtung von Ladesäulen durch andere private Anbieter anzuregen bzw. zu erleichtern? Wenn ja, welche?
Antwort zu 3:
Durch den Ladeinfrastrukturbetreiber #Allego wurden 249 Ladesäulen mit 465 Ladepunkten
bis Ende Juni 2018 errichtet. Darunter sind 9 Schnellladesäulen mit jeweils zwei parallel
nutzbaren Ladepunkten. Das Angebot an Ladeinfrastruktur in Relation zu den in Berlin
zugelassenen #Elektro-Pkw übertrifft damit das Angebot in allen deutschen und den
meisten europäischen Städten.
Eine Beschleunigung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum im Rahmen
des „Berliner Modell“ gehört zu den Zielen des Senats. Dafür ist ein einheitliches und
einvernehmliches Vorgehen aller Akteure notwendig. Um den Antrags- und
Genehmigungsprozess zu beschleunigen, arbeitet der Senat an der Vereinheitlichung des
Genehmigungsprozesses in Zusammenarbeit mit den Bezirken.
Die Errichtung von Ladeeinrichtungen durch „dritte Betreiber“ ist ausdrücklich erwünscht.
Frage 4:
Gemäß Festlegung haben Ladesäulen im öffentlichen Raum die #Farbgebung „Signal Grau RAL-Farbcode
7003, bei einem Außenmaß von höchsten 1700 mm Höhe, 450 mm Breite und 360 mm Tiefe, einzuhalten
(s.a. Bild einer Ladesäule auf
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/planung/e_mobilitaet/de/infrastruktur.shtml)
a. Welche Gründe haben dazu geführt, ein so unauffälliges und langweiliges Design für
Ladesäulen
vorzuschreiben, dass nur wenig zu ihrer Sichtbarkeit und #Auffindbarkeit im Straßenland
beiträgt?
Antwort zu 4:
Um das Straßenbild im Allgemeinen so wenig wie möglich zu beeinflussen, wurde für
Ladesäulen im öffentlichen Raum eine zurückhaltende Dimensionierung und Gestaltung
gewählt. Zudem wurden hierdurch auch größere Freiheiten bei der Vorauswahl von
3
Standorten möglich, die in räumlichem Zusammenhang mit Denkmalen,
Denkmalbereichen und Gartendenkmalen sowie Erhaltungsbereichen stehen. Schließlich
wurde das Verfahren beschleunigt, da durch die gewählte Gestaltung ein gesondertes
bauordnungsrechtliches Verfahren zur Genehmigung als Werbeanlage entbehrlich ist.
Berlin, den 31.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Elektromobilität + Straßenverkehr: Berliner Ladeinfrastruktur für Elektroautos gewinnt viele neue Kunden, aus Senat

www.berlin.de

Vertrag zwischen der Firma #Allego GmbH und der Firma #Plugsurfing GmbH erweitert den Kundenkreis für die vom Land Berlin geförderte Ladeinfrastruktur

Mit dem heutigen Abschluss des "Vertrags über den Zugang zu #Ladeeinrichtungen" zwischen der Firma Allego GmbH und der Firma Plugsurfing GmbH wird ein weiterer großer Anbieter die Berliner #Ladeinfrastruktur ihren Kunden zugänglich machen. Bisher war der Zugang nur über die Firma The New Motion Deutschland GmbH möglich.

Berlin sieht eine klare Trennung zwischen Ladeinfrastrukturbetreiber und Anbieter von Ladestromverträgen, dem sog. Mobilitätsanbieter, vor. Der Betreiber Allego errichtet und betreibt die geförderte Ladeinfrastruktur. Ein Mobilitätsanbieter wie Plugsurfing ermöglicht demgegenüber seinen Kunden das Laden an den Säulen.

Christian Gaebler, Staatssekretär für Verkehr und Umwelt, betonte: "Mit der heutigen Vertragsunterzeichnung wird die Ladeinfrastruktur nach dem Berliner Modell erfolgreich weiterentwickelt. Der Ladeschlüssel der Firma Plugsurfing ist jetzt mit dem in Berlin gewählten technischen Standard zum Laden kompatibel. Damit wird dem Kundenkreis der Firma neben der Ladeinfrastruktur in Berlin zugleich auch die Nutzung von 27.000 weiteren Ladepunkten in Europa ermöglicht."

Das Berliner Modell sieht für das Laden von #Elektroautos ein einheitliches Zugangsmedium mit einer elektronischen Karte als Mindeststandard vor. Mehr als 500.000 Berlinerinnen und Berliner nutzen eine solche Karte bereits täglich in Form Ihrer VBB-FahrCard, die auch eine Anmeldung an den Berliner Ladesäulen ermöglicht. Ebenso wurde eine betreiberunabhängige Informationsplattform geschaffen, die den Kunden über Lage und Verfügbarkeit der Ladeinfrastruktur in Berlin in Echtzeit informiert.

Christian Gaebler: "Ich bin sicher, dass der Wettbewerb der Ladestromanbieter um die meisten Elektroautokunden mit der heutigen Vertragsunterzeichnung eine neue Qualität erreicht. Die Verwirrung vieler Kunden über die unterschiedlichen Informationsquellen und Zugangsmöglichkeiten zur Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum wird bald überwunden sein. Elektromobilität wird so in der Hauptstadt übersichtlich, einfach und immer attraktiver."

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beauftragte im April 2015 das Konsortium der Firmen Allego und The New Motion mit der Errichtung und dem Betrieb von Ladeinfrastruktur. Inzwischen sind 100 Ladesäulen mit der einheitlichen Benutzeroberfläche umgesetzt. Damit ist das größte Angebot aller Ladeinfrastrukturbetreiber in Berlin erreicht. Rund 60 weitere Ladesäulen sind aktuell im Planungs- und Genehmigungsverfahren, daneben 21 Beleuchtungsmasten mit Ladetechnik. Bis zum Herbst 2016 sind insgesamt 20 Schnellladesäulen geplant. Tagesaktuelle Informationen über die bereits realisierten Ladesäulen und den Stand der Planungen und Genehmigungen sind auf der Webseite von Be e-mobil (http://www.be-emobil.de/de/) verfügbar.Bilder:
von links: Jessica Laleike, Jacob van Zonneveld (beide Plugsurfing GmbH), Burkhard Horn, Ulf Schulte (Allego GmbH)

Rückfragen: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt