Frage 1: Wie werden die Bürger/innen über das #Bauvorhaben#Germanenstraße / #Straße vor Schönholz von #Waldsteg bis #Schützenstraße (13156 / 13158 Berlin) in #Niederschönhausen informiert? Antwort zu 1: Der Bezirk teilt hierzu mit: „Auf der Seite https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/strassenund-gruenflaechenamt/planung/artikel.625926.php können sich seit August 2017 interessierte Bürgerinnen und Bürger informieren.“ Frage 2: Inwiefern ist beabsichtigt, die Bürger/innen offiziell anzuschreiben, damit sie weitere Informationen über das Bauvorhaben erhalten? Antwort zu 2: Der Bezirk teilt hierzu mit: „Das Straßen- und Grünflächenamt hat die Bürgerinnen und Bürger im August 2017 schriftlich über das geplante Bauvorhaben informiert. Weitere Informationsschreiben sind nicht vorgesehen.“ 2 Frage 3: Inwiefern haben die Bürger/innen die Möglichkeit, sich mit ihren Vorstellungen und Einwänden zum Bauvorhaben einzubringen, z.B. bei einer Bürgerversammlung oder über digitale Beteiligungsformate? Antwort zu 3: Der Bezirk teilt hierzu mit: „Vorstellungen und Einwände der Bürgerinnen und Bürger können jederzeit an das Straßen- und Grünflächenamt herangetragen werden. Weitere Bürgerversammlungen oder digitale Beteiligungsformate sind nicht vorgesehen.“ Frage 4: Wie ist der aktuelle Stand des Bauvorhabens? Wie sehen die Baumaßnahmen, die Bauabschnitte und der zeitliche Ablauf aus? Frage 5: Welche weiteren Schritte stehen bevor? Wie ist die Zeitschiene für die einzelnen Schritte? Antwort zu 4 und 5: Der Bezirk teilt hierzu mit: „Das Straßen- und Grünflächenamt hat den Entwurf des Straßenzuges Straße vor Schönholz/Germanenstraße zugunsten einer durchgehenden Radverkehrsanlage, zu Lasten der Gehwege und Fahrspurbreiten, erneut überarbeitet und an die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zur Prüfung übersandt. Das Ergebnis steht aus. Aufgrund der noch fehlenden Konzeption der Berliner Wasserbetriebe bezüglich der Regenentwässerung gibt es derzeit keinen Bauzeitenplan.“ Frage 6: Inwiefern ist beabsichtigt, Bäume zu fällen? Wie viele Bäume sind davon betroffen? Wie alt sind diese Bäume, und wie ist ihr Gesundheitszustand? Inwiefern können diese Baumfällungen vermieden werden? Antwort zu 6: Der Bezirk teilt hierzu mit: „Die Pflanzung der Bäume erfolgte (lt. Baumkataster) nach 1949. Die Bäume weisen Faulstellen im Stamm- und Kronenbereich sowie Stamm- und Rindenschäden. Es werden 19 Bäume gefällt und 70 neue Bäume gepflanzt. Für die geplante Radverkehrsanlage wird die vorhandene Fahrbahnfläche verbreitert. Die betroffenen Bäume stehen im Bereich des zukünftigen Radweges. Die Fällungen sind deshalb nicht zu vermeiden.“ Frage 7: Inwiefern ist vorgesehen, einen Radweg zu bauen? 3 Antwort zu 7: Der Bezirk teilt hierzu mit: „Die bisherige Planung sieht beidseits Sicherheitsstreifen vor. Diese stellen einen Lückenschluss zwischen Germanen- und Hermann-Hesse-Straße dar.“ Frage 8: Inwiefern werden Straßen gesperrt? Inwiefern werden diese Straßen komplett gesperrt, Umleitungen eingerichtet oder einzelne Spuren freigehalten? Wie lange werden diese Straßensperrungen anhalten? Antwort zu 8: Der Bezirk teilt hierzu mit: „Hierzu können derzeit keine Angaben gemacht werden.“ Berlin, den 25.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Wie viele #Verkehrsunfälle wurden in Berlin im Jahr 2020 von der Polizei registriert (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?
1.2. Wie haben sich diese Zahlen im Verhältnis zum Vorjahr entwickelt?
Zu 1. und 1.2.:
Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Bezirk
2019
2020
Charlottenburg-Wilmersdorf
19.659
15.507
Friedrichshain-Kreuzberg
12.269
9.855
Lichtenberg
8.135
7.365
Marzahn-Hellersdorf
6.920
6.281
Mitte
20.565
15.943
Neukölln
12.420
11.210
Pankow
12.192
10.959
Reinickendorf
10.544
8.854
Spandau
8.591
7.742
Steglitz-Zehlendorf
11.291
10.185
Tempelhof-Schöneberg
15.163
13.264
Treptow-Köpenick
9.557
9.121
Gesamt
147.306
126.286
(Stand 03. März 2021)
Wie viele Unfälle mit Personenschäden gab es insgesamt im Straßenverkehr im Jahr 2020 (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?
Zu 2.:
Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
In wie vielen Fällen waren hier Fußgänger*innen und Radfahrer*innen betroffen (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?
Zu 2.1.:
Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Bezirk
Anzahl
Charlottenburg-Wilmersdorf
682
Friedrichshain-Kreuzberg
870
Lichtenberg
430
Marzahn-Hellersdorf
283
Mitte
1.196
Neukölln
522
Pankow
748
Reinickendorf
376
Spandau
307
Steglitz-Zehlendorf
485
Tempelhof-Schöneberg
550
Treptow-Köpenick
576
Gesamt
7.025
(Stand: 3. März 2021)
2.2 In wie vielen Fällen von Personenschäden mit Fußgänger*innen oder Radfahrer*innen handelte es sich um einen Unfall beim Abbiegen?
Zu 2.2.:
Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Bezirk
2020
Gesamt
BeteiligungvonZu FußGehenden
BeteiligungvonRadfahrenden
Charlottenburg-Wilmersdorf
43
158
201
Friedrichshain-Kreuzberg
18
219
237
Lichtenberg
12
108
120
Marzahn-Hellersdorf
12
54
66
Mitte
41
297
338
Neukölln
28
78
106
Pankow
27
162
189
Reinickendorf
25
101
126
Spandau
21
54
75
Steglitz-Zehlendorf
24
108
132
Tempelhof-Schöneberg
37
114
151
Treptow-Köpenick
16
110
126
Gesamt
304
1.563
1.867
(Stand: 3. März 2021)
Wie viele Unfälle mit Personenschäden ereigneten sich aufgrund von Rotlichtverstößen und wie viele aufgrund von überhöhter bzw. nicht angepasster Geschwindigkeit (bitte jeweils mit Gesamtzahl sowie für die einzelnen Bezirke aufführen)?
Zu 3.:
Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Wie viele Verkehrsunfalltote gab es im Straßenverkehr im Jahr 2020 (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?
Wie viele der Verkehrstoten in Berlin im Jahr 2020 waren Fußgänger*innen und Radfahrer*innen (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)?
Zu 4. und 4.1.:
Die Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Bezirk
AnzahlderVerkehrsunfalltoten
Radfahrende
Zu FußGehende
Andere
Gesamt
Charlottenburg-Wilmersdorf
3
2
0
5
Friedrichshain-Kreuzberg
2
1
0
3
Lichtenberg
1
1
0
2
Marzahn-Hellersdorf
1
2
1
4
Mitte
1
2
1
4
Neukölln
0
2
0
2
Pankow
1
0
5
6
Reinickendorf
2
0
1
3
Spandau
1
3
0
4
Steglitz-Zehlendorf
2
0
1
3
Tempelhof-Schöneberg
0
2
3
5
Treptow-Köpenick
3
4
2
9
Gesamt
17
19
14
50
(Stand: 3. März 2021)
Wie viele Unfälle mit Verkehrstoten haben sich aufgrund von Rotlichtverstößen und wie viele aufgrund von überhöhter bzw. nicht angepasster Geschwindigkeit ereignet (bitte jeweils mit Gesamtzahl sowie für die einzelnen Bezirke aufführen)?
Zu 4.2.:
Die Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Bezirk
AnzahlVerkehrsunfalltote aufgrund
Rotlichtverstoß
Geschwindigkeitsverstoß
Charlottenburg-Wilmersdorf
0
1
Friedrichshain-Kreuzberg
0
0
Lichtenberg
0
0
Marzahn-Hellersdorf
0
1
Mitte
0
3
Neukölln
0
0
Pankow
0
2
Reinickendorf
0
0
Spandau
1
0
Steglitz-Zehlendorf
0
1
Tempelhof-Schöneberg
1
1
Treptow-Köpenick
0
1
Gesamt
2
10
(Stand: 3. März 2021)
Welche weiteren Ursachen führten zu Unfällen mit schweren Personenschäden oder Verkehrstoten (bitte jeweils mit Gesamtzahl sowie für die einzelnen Bezirke aufführen)?
Zu 4.3.:
Die Daten sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.
Weitere Unfallursachen bei VU mit Verkehrsunfalltoten 2020 (ohneRotlicht- und / oder Geschwindigkeitsverstoß)
Anzahl
Alkoholeinfluss
1
andere Fehler beim Fahrzeugführenden
2
andere Fehler der Zu Fuß Gehenden
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war
2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
9
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen
4
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten
3
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen
1
Fehler beim Abbiegen nach links
3
Fehler beim Abbiegen nach rechts
8
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr
2
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren
2
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen
2
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand)
2
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch sonstiges falsches Verhalten
2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
17
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen
20
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Haltestellen (auch haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht)
1
Fehler beim Wiedereinordnen nach rechts
4
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“
41
Nichtbeachten des nachfolgenden Verkehrs beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen, Absperrungen oder Hindernissen und/ oder ohne rechtzeitige und deutliche Ankündigung des Ausscherens
1
Nichtbeachten des Vorranges entgegenkommender Fahrzeuge beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen, Absperrungen oder Hindernissen
2
Nichtbenutzen des Gehweges
1
Spielen auf oder neben der Fahrbahn
1
starkes Bremsen des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund
4
Übermüdung
2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn auf Fußgängerüberwegen ohne Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
2
Lenkung
1
Überladung, Überbesetzung
2
unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile
7
Geschwindigkeit in anderen Fällen
287
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
85
Bereifung
1
Fehler beim Überholtwerden
2
Nichtbeachten der Vorfahrt des durchgehenden Verkehrs auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen
1
Nichtbeachten des Vorranges entgegenkommender Fahrzeuge (Z. 208 StVO)
1
Unzulässiges Halten oder Parken
1
Gesamt
2.409
(Stand: 3. März 2021)
Bezirk/ weitere Unfallursachen VU mit schwerenPersonenschäden
Anzahl
Charlottenburg-Wilmersdorf
232
Alkoholeinfluss
7
andere Fehler beim Fahrzeugführenden
6
andere Fehler der Zu Fuß Gehenden
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war
7
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen
3
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
11
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen
11
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten
8
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen
7
Fehler beim Abbiegen nach links
17
Fehler beim Abbiegen nach rechts
12
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr
13
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren
10
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens
5
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen
12
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand)
8
sonstige körperliche oder geistige Mängel
3
Ungenügender Sicherheitsabstand
26
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile
9
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
4
Überholen trotz Gegenverkehr
1
unzulässiges Rechtsüberholen
1
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
1
andere Mängel
1
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen
3
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen
1
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“
1
Nichtbeachten des Vorranges entgegenkommender Fahrzeuge beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen, Absperrungen oder Hindernissen
2
unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile
2
Geschwindigkeit in anderen Fällen
27
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
7
Friedrichshain-Kreuzberg
153
Alkoholeinfluss
10
andere Fehler beim Fahrzeugführenden
6
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war
2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen
3
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
14
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen
3
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten
5
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen
4
Fehler beim Abbiegen nach links
13
Fehler beim Abbiegen nach rechts
8
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr
4
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren
3
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens
2
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen
13
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand)
6
sonstige körperliche oder geistige Mängel
2
Ungenügender Sicherheitsabstand
7
Verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile
2
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
2
unzulässiges Rechtsüberholen
1
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch sonstiges falsches Verhalten
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
1
andere Mängel
1
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen
1
Bremsen
1
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen
1
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“
2
starkes Bremsen des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund
1
Übermüdung
1
Geschwindigkeit in anderen Fällen
17
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
8
Lichtenberg
182
Alkoholeinfluss
9
andere Fehler beim Fahrzeugführenden
8
andere Fehler der Zu Fuß Gehenden
2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war
2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen
7
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
15
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen
10
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten
3
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen
1
Fehler beim Abbiegen nach links
9
Fehler beim Abbiegen nach rechts
7
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr
19
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren
9
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens
4
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen
11
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand)
1
sonstige körperliche oder geistige Mängel
5
Überholen trotz unklarer Verkehrslage
1
Ungenügender Sicherheitsabstand
11
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile
11
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
1
unzulässiges Rechtsüberholen
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
3
Beleuchtung
1
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn auf Fußgängerüberwegen ohne Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
1
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen
5
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“
2
Geschwindigkeit in anderen Fällen
19
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
3
Marzahn-Hellersdorf
132
Alkoholeinfluss
6
andere Fehler beim Fahrzeugführenden
8
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war
5
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen
2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
12
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen
1
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten
2
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen
2
Fehler beim Abbiegen nach links
5
Fehler beim Abbiegen nach rechts
9
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr
8
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren
1
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens
3
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen
9
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand)
3
sonstige körperliche oder geistige Mängel
4
Ungenügender Sicherheitsabstand
10
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
3
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen
2
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen
5
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“
6
unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile
1
Geschwindigkeit in anderen Fällen
52
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
7
Neukölln
161
Alkoholeinfluss
15
andere Fehler beim Fahrzeugführenden
2
andere Fehler der Zu Fuß Gehenden
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen
6
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
16
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen
5
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten
6
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen
6
Fehler beim Abbiegen nach links
13
Fehler beim Abbiegen nach rechts
1
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr
5
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren
3
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens
3
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen
12
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand)
2
sonstige körperliche oder geistige Mängel
1
Überholen trotz unklarer Verkehrslage
1
Ungenügender Sicherheitsabstand
18
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile
7
unzulässiges Rechtsüberholen
1
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
1
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen
2
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“
5
Nichtbeachten des nachfolgenden Verkehrs beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen, Absperrungen oder Hindernissen und/ oder ohne rechtzeitige und deutliche Ankündigung des Ausscherens
1
Überladung, Überbesetzung
1
unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile
1
Geschwindigkeit in anderen Fällen
14
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
4
Unzulässiges Halten oder Parken
1
Pankow
237
Alkoholeinfluss
16
andere Fehler beim Fahrzeugführender
5
andere Fehler der Zu Fuß Gehenden
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war
5
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen
3
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
14
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen
5
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten
4
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen
2
Fehler beim Abbiegen nach links
26
Fehler beim Abbiegen nach rechts
13
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr
17
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren
5
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens
8
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen
16
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand)
4
sonstige körperliche oder geistige Mängel
3
Überholen trotz unklarer Verkehrslage
1
Ungenügender Sicherheitsabstand
9
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile
11
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
3
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
3
andere Mängel
3
Beleuchtung
1
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen
2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn auf Fußgängerüberwegen ohne Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
1
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen
1
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Haltestellen (auch haltenden Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht)
1
Fehler beim Wiedereinordnen nach rechts
2
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“
6
starkes Bremsen des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund
1
unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile
1
Geschwindigkeit in anderen Fällen
29
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
6
Reinickendorf
174
Alkoholeinfluss
5
andere Fehler beim Fahrzeugführenden
9
andere Fehler der Zu Fuß Gehenden
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war
2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen
3
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
14
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen
4
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten
10
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen
12
Fehler beim Abbiegen nach links
17
Fehler beim Abbiegen nach rechts
13
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr
7
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren
5
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens
3
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen
10
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand)
1
sonstige körperliche oder geistige Mängel
7
Überholen trotz unklarer Verkehrslage
1
Ungenügender Sicherheitsabstand
10
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile
5
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
1
Überholen trotz Gegenverkehr
1
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
1
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen
1
Bremsen
2
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerüberwegen
1
Fehler beim Wiedereinordnen nach rechts
1
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“
5
Überladung, Überbesetzung
1
Geschwindigkeit in anderen Fällen
14
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
9
Nichtbeachten des Vorranges entgegenkommender Fahrzeuge (Z. 208 StVO)
1
Steglitz-Zehlendorf
208
Alkoholeinfluss
8
andere Fehler beim Fahrzeugführenden
11
andere Fehler der Zu Fuß Gehenden
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war
2
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
7
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an anderen Stellen
4
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden an Fußgängerfurten
7
falsches Verhalten gegenüber Zu Fuß Gehenden beim Abbiegen
7
Fehler beim Abbiegen nach links
25
Fehler beim Abbiegen nach rechts
11
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr
16
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren
5
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens
3
Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen
12
sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand)
5
sonstige körperliche oder geistige Mängel
4
Ungenügender Sicherheitsabstand
16
verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile
8
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
7
Überholen trotz Gegenverkehr
1
unzulässiges Rechtsüberholen
1
verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr
2
andere Mängel
1
Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen
2
Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“
1
Übermüdung
1
Geschwindigkeit in anderen Fällen
21
Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
16
Nichtbeachten der Vorfahrt des durchgehenden Verkehrs auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen
1
Treptow-Köpenick
210
Alkoholeinfluss
9
andere Fehler beim Fahrzeugführer
8
andere Fehler der Fußgänger
1
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn an Stellen, an denen der Fußgängerverkehr durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen geregelt war
3
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen
5
falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten
15
falsches Verhalten gegenüber Fußgängern an anderen Stellen
3
falsches Verhalten gegenüber Fußgängern an Fußgängerfurten
2
falsches Verhalten gegenüber Fußgängern beim Abbiegen
1
Fehler beim Abbiegen nach links
17
Fehler beim Abbiegen nach rechts
7
Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr
14
Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren
8
fehlerhaftes Wechseln des Fahrstreifens beim Nebeneinanderfahren oder Nichtbeachten des Reißverschlussverfahrens 5 Nichtbeachten der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen 19 sonstige Fehler beim Überholen ( z. B. ohne genügenden Seitenabstand) 2 sonstige körperliche oder geistige Mängel 7 Überholen trotz unklarer Verkehrslage 2 Ungenügender Sicherheitsabstand 17 Verkehrswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile 10 unzulässiges Rechtsüberholen 1 verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen 2 falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, Lichtzeichenanlagen oder Fußgängerüberwegen bei dichtem Verkehr 2 andere Mängel 1 Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen 3 falsches Verhalten gegenüber Fußgängern an Fußgängerüberwegen 4 Nichtbeachten der Regel „Rechts vor Links“ 1 Spielen auf oder neben der Fahrbahn 1 starkes Bremsen des Vorausfahrenden ohne zwingenden Grund 1 unzureichend gesicherte Ladung oder Fahrzeugzubehörteile 1 Geschwindigkeit in anderen Fällen 33 Nichtbeachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen 4 Fehler beim Überholtwerden 1 Gesamt 2.409 (Stand 03. März 2021) 4.4. Wie viele Unfälle mit Verkehrstoten gingen mit einer Unfallflucht einher? Zu 4.4.: Im Jahr 2020 wurde bei einem Verkehrsunfall mit Getöteten der Straftatbestand des § 142 Strafgesetzbuch (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) registriert. Wie viele Unfallfluchten wurden in Berlin insgesamt im Jahr 2020 von der Polizei registriert (bitte Gesamtzahl sowie jeweils für die einzelnen Bezirke aufführen)? Zu 5.: Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Bezirk Anzahl VU mit § 142 StGB Charlottenburg-Wilmersdorf 3.429 Friedrichshain-Kreuzberg 2.204 Lichtenberg 2.016 Marzahn-Hellersdorf 1.620 Mitte 3.477 Seite 21 von 21 Neukölln 2.795 Pankow 2.624 Reinickendorf 2.100 Spandau 1.961 Steglitz-Zehlendorf 2.732 Tempelhof-Schöneberg 3.216 Treptow-Köpenick 2.271 Gesamt 30.445 (Stand: 3. März 2021) 5.1. Wie viele der aufgelisteten Unfallfluchten wurden von der Polizei im Jahr 2020 aufgeklärt? Zu 5.1.: Nach derzeitigen Ermittlungsstand wurden insgesamt 12.294 Verkehrsunfälle bzw. Delikte aufgeklärt. Berlin, den 29. März 2021 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Wie viele Verkehrsverstöße wurden jeweils in den einzelnen Berliner Bezirken festgestellt?
Zu 3.:
Eine bezirksbezogene Zuordnung kann im Rahmen der Recherchemöglichkeiten le- diglich für die Tätigkeiten der bezirklichen Ordnungsämter vorgenommen werden. Die jeweilige Anzahl der Verstöße ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Bezirke
Anzahl
Mitte
524.861
Friedrichshain-Kreuzberg
266.220
Pankow
261.415
Charlottenburg-Wilmersdorf
254.218
Spandau
73.611
Steglitz-Zehlendorf
115.885
Tempelhof-Schöneberg
121.770
Neukölln
117.149
Treptow-Köpenick
128.269
Marzahn-Hellersdorf
24.299
Lichtenberg
55.992
Reinickendorf
58.730
Gesamt
2.002.419
(Stand: 27. Februar 2021)
Wie erfolgte 2020 die Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeiten untergliedert nach:
Verwarnungsgeld
Bußgeld
Fahrverbote
Zu 4.:
Die Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Sanktionen
Anzahl
Verwarnungsgelder
3.293.310
Bußgelder
313.127
Fahrverbote
15.807
(Stand: 27. Februar 2021)
Wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden durch die Bußgeldstelle im Jahr 2020 bearbeitet und wie hoch war die Summe der eingenommenen Verwarn- und Bußgelder?
Zu 5.:
Im Jahr 2020 wurden durch die Bußgeldstelle insgesamt 3.535.461 Verkehrsord- nungswidrigkeiten bearbeitet. Dabei sind Einnahmen in Höhe von 83.152.474,05 Euro erzielt worden.
Wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden 2020 wegen des Eintritts der Verjährung einge- stellt?
Zu 6.:
Von der Bußgeldstelle sind im Jahr 2020 insgesamt 33.701 Verfahren wegen des Ein- tritts der Verfolgungsverjährung eingestellt worden.
6.1 Welche hauptsächlichen Gründe führten dazu, dass die Verjährung eintreten konnte und wie hoch war die Summe der dadurch nicht eingenommenen Verwarn- und Bußgelder?
Zu 6.1.:
Die Einstellungen sind vorwiegend dem Umstand geschuldet, dass Fahrzeugführen- de nicht innerhalb der Frist der Verfolgungsverjährung ermittelt werden konnten. Die Summe der nicht eingenommenen Verwarn- und Bußgelder aus diesen Vorgängen beläuft sich auf 1.712.536,68 Euro.
Wie viele Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen gab es an welchen Standorten 2020 in Berlin?
Zu 7.:
Im Bestand der Polizei Berlin befanden sich zum Stichtag 31. Dezember 2020 insge- samt 32 stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen. Die Standorte sind der nachfolgen- den Übersicht zu entnehmen:
Standort
Bundesallee/Güntzelstraße
Bornholmer Straße/Schönhauser Allee
Hallesches Ufer/Schöneberger Straße
Siemensdamm/Nikolaus-Groß-Weg
Hermsdorfer Damm/Waidmannsluster Damm
Bundesallee/Nachodstraße
Mehringdamm/Bergmannstraße
Innsbrucker Platz
Osloer Straße/Koloniestraße
Großer Stern/Altonaer Straße
Prenzlauer Allee/Ostseestraße
Reichpietschufer/George-C.-Marshall-Brücke
Theodor-Heuss-Platz
Ernst-Reuter-Platz/Otto-Suhr-Allee
Lindauer Allee/Roedernallee
Kaiserdamm/Messedamm
Mollstraße/Otto-Braun-Straße
Kurfürstenstraße/An der Urania
Potsdamer Straße/Bülowstraße
Buschkrugallee/BAB A 100
Elsenstraße/Puschkinallee
Landsberger Allee/Weißenseer Weg
Adlergestell/Otto-Franke-Straße
Antonienstraße/Scharnweberstraße
Frankfurter Allee
Seestraße
Tunnel Ortsteil Britz
Tunnel Tiergarten
Schildhornstraße/Gritzner Straße
Oberlandstraße/BAB A 100
Tunnel Flughafen Tegel
BAB A 111 Schulzendorfer Straße
An welchen Standorten sind im Jahr 2020 stationäre Geschwindigkeits- bzw. kombinierte Ge- schwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen neu installiert bzw. außer Betrieb genommen worden?
Welche Kosten sind für die Einrichtung für welchen Standort entstanden?
Zu 8. und 8.1.:
Die Standorte und Kosten der beiden im Jahr 2020 neu errichteten stationären Über- wachungsanlagen sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:
Standort
Kosten in Euro
Landsberger Allee/Weißenseer Weg
24.509,41
Oberlandstraße/BAB A 100
80.712,80
Endgültige Außerbetriebnahmen gab es nicht.
Welche Planungen gibt es diesbezüglich im Jahr 2021?
Zu 9.:
Für das laufende Jahr sind keine Neuerrichtungen oder Außerbetriebsetzungen von stationären Überwachungsanlagen geplant.
Wie ist die Auslastung der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte, und in welchem Umfang haben sich ihre Einsatzzeiten (bitte monatlich in Stunden anführen und getrennt nach Radarfahrzeugen, Trailern und Handlasern) im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 verändert?
Zu 10.:
Die Auslastungen in Stunden sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Handlaser
Radarfahrzeuge
Messanhänger
Monat
2020
2019
2020
2019
2020
2019
Januar
495
467
1.646
2.395
1.199
–
Februar
508
509
1.725
1.971
862
772
März
377
595
1.831
2.211
449
1.299
April
309
472
1.947
2.256
837
1.128
Mai
364
522
1.719
1.678
916
1.226
Juni
713
454
1.586
1.560
962
1.082
Juli
456
568
1.720
2.197
1.019
1.303
August
668
751
1.548
1.908
571
1.126
Septem- ber
521
421
1.305
1.555
1.286
865
Oktober
364
525
1.531
1.290
1.128
1.173
November
370
357
2.447
1.312
1.080
696
Dezember
51
197
644
1.604
545
983
Gesamt
5.196
5.838
19.649
21.937
10.854
11.653
(Stand: 25. Februar 2021)
Hält der Senat die Einsatzzeiten für ausreichend? Wenn nicht, durch welche Maßnahmen können die Einsatzzeiten der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte erhöht werden? Was plant der Senat dazu?
Zu 11.:
Die Einsatzzahlen sind, trotz der durch die COVID19-Pandemie verursachten weitrei- chenden Zugleichaufgaben für die Dienstkräfte der Polizei Berlin, auf einem in etwa gleichbleibenden Niveau zum Vorjahr. Vor diesem Hintergrund erachtet der Senat die Interventionslage als ausreichend.
Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden von den stationären Geschwindigkeitsüber- wachungsanlagen 2020 insgesamt erfasst (bitte Gesamtzahl und Erfassung pro Anlage)?
Zu 12.:
Die jeweilige Anzahl der Überschreitungen ist der nachfolgenden Tabelle zu entneh- men:
Standort
Überschreitungen
Antonienstraße/Scharnweberstraße
7.316
Hermsdorfer Damm/Waidmannsluster Damm
725
Bornholmer Straße/Schönhauser Allee
6.275
Prenzlauer Promenade/Ostseestraße
1.934
BAB A 111 Schulzendorfer Straße
118.982
Lindauer Allee/Roedernallee
182
Bundesallee/Nachodstraße
452
Siemensdamm/Nikolaus-Groß-Weg
6.933
Ernst-Reuter-Platz/Otto-Suhr-Allee
35
Kaiserdamm/Messedamm
5.502
Reichpietschufer/G.-C.-Marshall-Brücke
11.016
Seestraße
2.125
Osloer Straße/Koloniestraße
2.486
Mollstraße/Otto-Braun-Straße
10.029
Kurfürstenstraße/An der Urania
713
Schildhornstraße/Gritznerstraße
14.574
Innsbrucker Platz
182
Potsdamer Straße/Bülowstraße
22.619
Tunnel Ortskern Britz
61.786
Tunnel Flughafen Tegel
83.664
Tunnel Tiergarten
23.327
Hallesches Ufer/Schöneberger Straße
7
Mehringdamm/Bergmannstraße
3.229
Buschkrugallee/BAB A 100
721
Frankfurter Allee
24.913
Elsenstraße/Puschkinallee
10.873
Adlergestell/Otto-Franke-Straße
31.209
Gesamt
451.809
(Stand: 25. Februar 2021)
Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen, die hier nicht aufgeführt sind, wa- ren im Jahr 2020 entweder aus technischen Gründen nicht in Betrieb oder im Rahmen der Neuinstallation noch nicht in Betrieb genommen. Die Anlage am Theodor-Heuss- Platz registriert verkehrsbedingt keine Überschreitungen.
Wie hoch war im Jahr 2020 die Summe der daraus vereinnahmten Bußgelder?
Zu 12.1.:
Im Jahr 2020 wurden im Zusammenhang mit Verwarnungs- und Bußgeldverfahren insgesamt 6.426.748,13 Euro an Einnahmen aus den Messungen der stationären Ge- schwindigkeitsüberwachungsanlagen erzielt.
Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden von den mobilen Geschwindigkeitsüberwa- chungsanlagen 2020 insgesamt erfasst?
Zu 13.:
Mit mobiler Geschwindigkeitsüberwachungstechnik wurden im Jahr 2020 insgesamt
13.1. Wie hoch war im Jahr 2020 die Summe der daraus vereinnahmten Bußgelder?
Zu 13.1.:
Im Jahr 2020 wurden im Zusammenhang mit Verwarnungs- und Bußgeldverfahren insgesamt 10.769.800,97 Euro an Einnahmen aus den Messungen der mobilen Ge- schwindigkeitsüberwachungsanlagen erzielt.
Wie viele Rotlichtverstöße sind durch die Rotlichtüberwachungsanlagen im Jahr 2020 erfasst wor- den (bitte Gesamtzahl und Erfassung pro Anlage)?
Zu 14.:
Die jeweilige Anzahl der erfassten Rotlichtverstöße ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Standort
Verstöße
Hermsdorfer Damm/Waidmannsluster Damm
273
Bornholmer Straße/Schönhauser Allee
5.388
Prenzlauer Promenade/Ostseestraße
1.167
Lindauer Allee/Roedernallee
227
Siemensdamm/Nikolaus-Groß-Weg
1.032
Theodor-Heuss-Platz
1.197
Ernst-Reuter-Platz/Otto-Suhr-Allee
5.420
Osloer Straße/Koloniestraße
2.301
Mehringdamm/Bergmannstraße
4.065
Adlergestell/Otto-Franke-Straße
2.568
Antonienstraße/Scharnweberstraße
3.048
(Stand: 27. Februar 2021)
Stationäre Rotlichtüberwachungsanlagen, die hier nicht aufgeführt sind, waren im Jahr 2020 aus technischen Gründen nicht in Betrieb oder im Rahmen der Neuinstallation noch nicht in Betrieb genommen.
Wie hoch war im Jahr 2020 die Summe der daraus vereinnahmten Bußgelder?
Zu 14.1.:
Im Jahr 2020 wurden im Zusammenhang mit Verwarnungs- und Bußgeldverfahren insgesamt 2.074.379,54 Euro an Einnahmen aus den Messungen der stationären Rot- lichtüberwachungsanlagen erzielt.
Welche Gesamtkosten sind für den Betrieb der Anlagen entstanden?
Zu 15.:
Die Gesamtkosten für den Betrieb aller stationären Verkehrsüberwachungsanlagen beliefen sich im Jahr 2020 auf 429.116,91 Euro.
Wie bewertet der Senat die Erfahrungen mit den „Enforcement Trailern“?
Zu 16.:
In Berlin liegt der Schwerpunkt auf der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung. Jede fahrzeugführende Person soll zu jeder Zeit und möglichst flächendeckend mit der Überwachung der gefahrenen Geschwindigkeit rechnen müssen. Die Geschwindig- keitsmessanhänger ermöglichen somit einen zielführenden Lückenschluss zwischen mobiler und stationärer Überwachungstechnik. Mit den Geräten lässt sich die Ge- schwindigkeitsüberwachung im Stadtgebiet ressourcenschonend intensivieren.
Gab es im Jahr 2020 Leih- oder Anschaffungskosten? Wenn ja, wie hoch waren die Leihkosten für die Trailer im Jahr 2020 einzeln und insgesamt? Wie hoch sind ihre Anschaffungskosten und wie viele Geräte wurden gekauft?
Zu 16.1:
Die Kosten für die Beschaffung von zwei Geschwindigkeitsmessanhängern betrugen 291.427,77 Euro. Leihkosten sind nicht entstanden.
An wie vielen Stunden waren die Geräte an welchen Standorten im Einsatz? Wie viele Ge- schwindigkeitsverstöße wurden jeweils registrierten?
Zu 16.2.:
Die Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Standort
Laufzeit in Stunden
Überschreitungen
Manteuffelstraße
146,75
586
Marienfelder Allee
93,87
390
Oranienburger Chaussee
95,27
208
Zittauer Straße
46,90
1
Standort
Laufzeit in Stunden
Überschreitungen
Alt-Lankwitz
121,17
1.763
Am Treptower Park
94,43
2.082
Antonienstraße
70,97
303
Apollofalterallee
116,12
770
Aroser Allee
46,45
213
BAB A 100
379,27
16.578
BAB A 103
382,54
6.746
BAB A 115
94,80
4.440
Barnetstraße
79,15
3
Baumschulenstraße
261,65
1.831
Berlepschstraße
143,92
887
Bernauer Straße
47,13
327
Bildhauerweg
94,88
0
Bismarckstraße
118,12
437
Blankenburger Chaussee
142,98
233
Blankenburger Straße
195,08
2.158
Boelckestraße
46,38
1.131
Brunsbütteler Damm
121,22
579
Bundesallee
118,08
2.445
Damerowstraße
95,12
604
Dietzgenstraße
142,88
394
Drontheimer Straße
141,65
417
Eichborndamm
94,02
57
Eisenacher Straße
47,27
78
Ernst-Ruska-Ufer
66,78
831
Fürstenwalder Damm
146,90
601
Giesensdorfer Straße
70,03
28
Granitzstraße
48,55
162
Grazer Damm
37,97
326
Hansastraße
123,18
467
Hauptstraße
571.01
8.334
Heinrich-Grüber-Straße
119,12
446
Hindenburgdamm
140.06
2.698
Hohenstaufenstraße
143,32
1.695
Holzhauser Straße
69,70
516
Hönower Straße
118,32
268
Im Domstift
71,45
389
Johannisthaler Chaussee
68,33
368
Kaiser-Wilhelm-Straße
186,77
1.473
Karl-Marx-Allee
144,00
564
Kiefheider Weg
47,28
95
Kladower Damm
142,30
1.304
Koenigsallee
143,60
2.052
Kurfürstendamm
119,38
28
Kurt-Schumacher-Damm
69,50
509
Landsberger Allee
99,90
1.433
Lessingstraße
70,32
717
Lichtenrader Damm
362,33
2.429
Standort
Laufzeit in Stunden
Überschreitungen
Luzerner Straße
168,22
899
Malchower Weg
67,55
26
Malteserstraße
115,90
498
Marienfelder Allee
118,67
636
Märkische Allee
149,15
4.006
Martin-Luther-Straße
68,15
2.965
Müllerstraße
143,90
4.166
Neuköllner Straße
119,98
707
Nonnendammallee
143,23
2.076
Oberfeldstraße
143,87
75
Oberhofer Weg
96,87
43
Oranienburger Chaussee
24,98
72
Oraniendamm
95,00
510
Osdorfer Straße
94,52
530
Ostseestraße
95,45
1.372
Pankstraße
46,23
630
Potsdamer Chaussee
144,05
2.019
Residenzstraße
168,72
3.960
Rheinstraße
119,48
190
Roedernallee
44,93
337
Roelckestraße
95,50
638
Schivelbeiner Straße
95,15
1.319
Schönefelder Chaussee
120,58
378
Schönefelder Straße
118,48
740
Seegefelder Straße
142,78
354
Seegefelder Weg
143,99
691
Sonnenallee
69,47
424
Spindlersfelder Straße
94,73
501
Streitstraße
120,88
1.136
Stubenrauchstraße
72,35
337
Suermondstraße
234,40
4.577
Teichstraße
118,78
407
Torstraße
334,09
26.234
Voßstraße
45,88
179
Wisbyer Straße
119,17
683
Gesamt
10.853,25
137.709
(Stand: 25. Februar 2021)
Gab es Vandalismusschäden, und wenn ja in welchem Umfang?
Zu 16.3:
An beiden Geschwindigkeitsmessanhängern wurden im Jahr 2020 insgesamt 28 Sachbeschädigungen registriert. Ganz überwiegend handelte es sich dabei um Farb- schmierereien. Insgesamt entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 12.000 Euro.
Beabsichtigt der Senat, weitere Geräte dieser Art anzuschaffen, und wenn ja, wann?
Zu 16.4.:
Die Polizei Berlin wird im laufenden Jahr zwei weitere Geschwindigkeitsmessanhänger beschaffen. Es stehen dann insgesamt sechs Geschwindigkeitsmessanhänger zur Verfügung.
2028 sollen in Berlin nicht weniger als fünf #Neubaustrecken der #Straßenbahn eröffnet werden – unter anderem zum #Potsdamer Platz und nach #Neukölln. In seiner Antwort auf eine Anfrage des Linke-Abgeordneten Kristian Ronneburg gab Staatssekretär Ingmar Streese (Grüne) die aktuellen #Straßenbahnplanungen bekannt.
Auch wenn Beobachter daran zweifeln, weil der #Netzausbau in Berlin bisher nur langsam vorangeht: 2028 soll das Jahr der Straßenbahn werden, wenn man den Angaben des Senats glaubt. Dann sollen die Trassen von der Turmstraße nach #Jungfernheide, von #Pankow-Heinersdorf nach #Weißensee und im #Blankenburger Süden ans Netz gehen – ein Jahr später als im vergangenen Jahr bekannt gegeben. Vorgesehen ist, die Strecke von der #Warschauer Straße zum #Hermannplatz ebenfalls 2028 zu eröffnen.
Das gilt auch für das prominenteste Projekt, die neue Verbindung von #Alexanderplatz zum #Kulturforum. Die 4,1 Kilometer lange Trasse soll über die #Leipziger Straße und den #Potsdamer Platz verlaufen. Die Vorplanung soll bis Ende Mai fertig werden, teilte Staatssekretär Streese mit.
Künftig nur noch ein Fahrstreifen pro Richtung auf der Leipziger Straße? Auch im Fall der Strecke zum Kulturforum hatte es zuletzt geheißen, dass 2027 erstmals Bahnen fahren werden. 2016 war in der rot-rot-grünen Koalitionsvereinbarung sogar davon die Rede, dass der Bau spätestens in diesem Jahr beginnt. Doch der Bereich sei von einer „erheblichen städtebaulichen …
Die Berliner Polizei schickt seit Montag noch mehr Polizistinnen und Polizisten auf Fahrrädern in den Einsatz auf die Straßen der Hauptstadt. Dabei geht es vor allem um die Überwachung des #Straßenverkehrs mit deutlichem Bezug zum Verhalten von und gegenüber #Radfahrenden. Seit Beginn der Woche verstärken 54 zusätzliche Einsatzkräfte der neu gegründeten #Fahrradstreifen die #Fahrradstaffel, die seit nunmehr sieben Jahren im Einsatz ist. Polizeipräsidentin Barbara #Slowik und Innensenator Andreas #Geisel (SPD) schickten sie vor dem Olympiastadion in Charlottenburg in den Einsatz.
„Ich freue mich, dass wir unser Erfolgsprojekt der Fahrradstaffel mit unseren neuen Fahrradstreifen außerhalb der City fortführen und ergänzen“, sagte die Polizeichefin. „Ich bin mir sicher, dass die Fahrradstreifen wie die Staffel eine absolute Bereicherung und ein Imagegewinn für die Stadt sein werden.“
Fahrradstreifen sind Bereicherung und Imagegewinn Ein Teil der neuen Fahrradstreifen ist bereits seit Januar auf den Straßen im Einsatz, doch der sehr kalte und schneereiche Winter sorgte für einen Start mit Verzögerungen. Mit Frühlingsbeginn werden die speziell geschulten Kräfte ihren Dienst ganzjährig in den Abschnitten versehen. Die 54 Fahrradpolizisten sind in den Direktionen 1 (Nord), 2 (West), 3 (Ost) und 4 (Süd) überwiegend außerhalb des S-Bahn-Rings unterwegs. Sie ergänzen die aktuell 34 Beamtinnen und Beamte der Fahrradstaffel mit den Einsatzgebieten City-Ost, an Unfall-Schwerpunkten in Friedrichshain-Kreuzberg und in Teilen Neuköllns. Die Fahrradstaffel wurde vor sieben Jahren als Probebetrieb in der Innenstadt ins Leben gerufen und entwickelte sich laut Polizei „schnell zum Erfolgsmodell der täglichen Polizeiarbeit, von dem die gesamte Stadt profitieren wird“.
Die Nachricht kam überraschend für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg: Bevor der geschützte #Fahrradweg am #Tempelhofer Damm zwischen #Alt-Tempelhof und #Ullsteinstraße gebaut werden kann, müssen die #Sanierungsarbeiten der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) an der #U-Bahnlinie #U6 abgewartet werden. Die Linie muss für die Arbeiten vom 14. April bis 7. Oktober zwischen dem S+U-Bahnhof #Tempelhof und dem U-Bahnhof #Alt-Mariendorf unterbrochen werden – mit Ausnahme während der Sommerferien. Sicher ist nun, dass über die gesamte Strecke ein #Bussonderfahrstreifen für den #Schienenersatzverkehr mit Bussen eingerichtet wird. Dafür werden die #Parkspuren am Tempelhofer und Mariendorfer Damm genutzt. Der Bezirk will die Anwohner per Posteinwurf darüber informieren.
„Es wird definitiv eine Bussonderfahrspur geben“, sagt Christiane Heiß (Grüne), Tempelhof-Schönebergs Verkehrsstadträtin. Viel Zeit ist nicht mehr, bis diese angelegt sein muss. Derzeit laufen laut der Stadträtin die weiteren Vorbereitungen. Denn an vielen Stellen sei noch unklar, wie die Straßenaufteilung sein werde. Die BVG hatte am Montag der vergangenen Woche im Verkehrsausschuss Tempelhof-Schöneberg erläutert, dass an vielen Stellen aus zwei Fahrspuren für den Fahrzeugverkehr eine einzige überbreite Fahrspur werden soll.
Baumaßnahme führt zu Verzögerung des geschützten Fahrradwegs Ab 14. April will die BVG ihre Gleise zwischen den Stationen Tempelhof und Alt-Mariendorf sanieren. In einem ersten Bauabschnitt wird die U6 bis 20. Juni durchgehend unterbrochen. Eine zweite Sperrung wird es vom 11. August bis 7. Oktober geben. Während der Sommerferien soll die U6 aber fahren. Die Busspuren auf Tempelhofer und Mariendorfer Damm bleiben während der Baupause erhalten.
Die #A115 ist die Mutter aller #Autobahnen und gehört zur Identität Berlins. Zum #Jubiläum wäre ein #Festakt angemessen. Der fundamentale Kampf der Politik gegen das Auto lässt eine solche Würdigung aber nicht mehr zu, meint Gunnar Schupelius.
Am 24. September wird die #Avus (A115) 100 Jahre alt. Die „#Automobil-Verkehrs- und Übungsstraße“ (Avus) war die erste reine #Autostraße der Welt. Sie ist die Mutter aller Autobahnen. Sie steht am Beginn einer Erfolgsgeschichte, die die deutschen Automarken an die Weltspitze führte.
Schon die Eröffnung war ein voller Erfolg, wie die B.Z. 1921 berichtete: „500.000 Berliner jubeln am 25. September den 68 Teilnehmern des 1. #Autorennens auf der neueröffneten Avus zu.“
1951 kamen zum ersten #Rennen nach dem Zweiten Weltkrieg 350.000 Zuschauer. Während der Teilung war das „#Avusrennen“ eine der am besten besuchten Veranstaltungen im Westteil Berlins. Am 1. Mai 1999 wurde der Rennsport auf der Strecke verboten.
Die Avus gehört ganz wesentlich zur Berliner Identität. Es läge nichts näher, als die lange Geschichte dieser einzigartigen Autobahn zu ihrem 100. Geburtstag offiziell zu würdigen, vielleicht mit einer #Oldtimer-Ralley oder mit einem #Volksfest.
Doch so etwas kommt dem Senat nicht in den Sinn. „Nein. Es sind keine Feiern zu diesem Jubiläum geplant“, sagte uns Senatssprecherin Melanie Reinsch auf Anfrage. Es bestehe „zu einer eigens aus dem #Jubiläumsanlass veranstalteten #Feierlichkeit …
Ist dabei ein #Verkehrsrückgang durch die Coronapandemie feststellbar? Wie ist dabei das Verhältnis der Beschränkungen in den ersten drei Monaten zum Rest des Jahres?
Antwort zu 1.2:
Die #Verkehrsdaten der Dauerzählstellen auf den Bundesautobahnen werden von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) veröffentlicht. Bisher erfolgte noch keine Veröffentlichung der Daten für das Jahr 2020, daher können hierzu keine Angaben gemacht werden.
Frage 2:
Gibt es bestimmte Wochentage und Tageszeiten, in denen sich Sperrungen oder Zufahrtsbeschränkungen häufen? Wenn ja, welche Zeiten, Wochentage und Fahrtrichtungen sind davon betroffen?
Antwort zu 2:
Die einzelnen Sperrungen des Tunnels Ortsteil Britz in Fahrtrichtung Nord einschließlich der Zufahrten Britzer Damm und Buschkrugallee sowie die einzelnen Sperrungen des Tunnels Flughafen Tegel in Fahrtrichtung Süd einschließlich der Zufahrt Antonienstraße mussten mehrheitlich werktags zur Verkehrsspitze in den Morgenstunden durchgeführt werden. Bei sonstigen Tunnelsperrungen ist in beiden Fahrtrichtungen keine zeitliche Ausprägung erkennbar.
Frage 4:
Welche #umliegenden Straßen sind von den Tunnelsperrungen und #Zufahrtsbeschränkungen besonders betroffen? Wie wirken sich die Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen auf das umliegende Straßennetz aus?
Antwort zu 4:
Bei Sperrungen bzw. Zufahrtsbeschränkungen kommen die ausgewiesenen Bedarfsumleitungsstrecken zum Tragen. Diese sind:
Tunnel Tegel Ortskern (TTO):
Bedarfsumleitung U1/2 über AS Holzhauser Str. – Holzhauser Str. – Berliner Str. – Waidmannsluster Damm – AS Waidmannsluster Damm
Tunnel Flughafen Tegel (TFT):
Bedarfsumleitung U 10/11 über Kurt-Schumacher-Damm – ehemalige Bundesautobahn (BAB) A105
Tunnel Ortsteil Britz (TOB):
Bedarfsumleitung U 7/8 über AS Gradestr. – Gradestr. – Blaschkowallee – Späthstr. – AS-Späthstr.
Tunnel Alt-Glienicke (TAG) und Tunnel Rudower Höhe (TRH):
Bedarfsumleitung über U 16/17 über AS Adlershof – Ernst-Ruska-Ufer – Köpenicker Str. – Adlergestell – Am Seegraben – BAB A117
In den Spitzenstunden ist davon auszugehen, dass der Verkehr, der auf den Berliner Bundesautobahnen fährt, nicht in vollem Umfang durch die genannten Umleitungstrecken aufgefangen werden kann, da diese schon ausgelastet sind. Bei diesem Zustand beschränken sich die Auswirkungen nicht nur auf die ausgeschilderten Umleitungsstrecken, sondern durchaus auch auf das weiterführende Straßennetz in der Umgebung. Es kommt in diesen Fällen zu einer Steigerung der Fahrzeiten für die Verkehrsteilnehmenden und Staus können nicht vermieden werden.
In den verkehrsarmen Zeiten hingegen, besonders in den Nachtstunden, können die ausgeschilderten Umleitungsstrecken den Verkehr normalerweise ohne große Einschränkungen für den Verkehrsfluss auffangen. Daher werden Wartungsarbeiten auf den Berliner Bundesautobahnen in dieser Zeit durchgeführt.
Frage 5:
Gibt es Veränderungen beim Verlauf der #Umleitungsstrecken? Wenn ja, wo und was ist dort neu?
Antwort zu 5:
Nein, es wurden keine neuen oder veränderten Umleitungsstrecken dauerhaft straßenverkehrsbehördlich angeordnet.
Frage 6:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen zu verhindern oder zumindest zu vermindern.
Antwort zu 6:
Die bis 31.12.2020 zuständige Abteilung VI der SenUVK (ehem. Verkehrslenkung Berlin) hatte bezüglich Tunnelsperrungen und Zufahrtsbeschränkungen die RABT (Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln) anzuwenden. Die aktuell gültige Fassung lässt einen weitergehenden Verzicht auf Sperrungen und Zufahrtsbeschränkungen, als bisher praktiziert, nicht zu.
Ab 01.01.2021 ist die Autobahn GmbH des Bundes (AdB) für die Bundesautobahnen in Berlin zuständig.
Berlin, den 23.03.2021 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1: Ist es richtig, dass die momentane #Sperrung der #Dammbrücke in #Köpenick Richtung stadteinwärts #Gleisbauarbeiten der BVG geschuldet ist? Wenn ja, was wird durch wen genau gemacht? Antwort zu 1: Hierzu teilt die BVG mit: „Am Knotenpunkt #Lindenstraße/Bahnhofstraße mussten verschlissene #Bogenschienen der #Straßenbahn ausgewechselt werden. Für diese Arbeiten sah das mit der zentralen #Straßenverkehrsbehörde abgestimmte #Verkehrskonzept eine Sperrung des Individualverkehrs im #Knotenpunkt Lindenstraße/Bahnhofstraße, aus Richtung Altstadt Köpenick kommend, vor. Daher ist die Lindenstraße bereits ab der Kreuzung „Zur Freiheit“ gesperrt worden.“ Frage 2: Warum hätten diese Arbeiten nicht im letzten Jahr parallel mit den umfangreichen Gleisbauarbeiten in der Bahnhofstraße gemeinsam koordiniert und durchgeführt werden können? 2 Antwort zu 2: Hierzu teilt die BVG mit: „Diese Arbeiten waren bereits im letzten Jahr als Teil der umfangreichen Baumaßnahme geplant. Sie konnten jedoch nicht parallel durchgeführt werden, weil die Absperrung für diesen Bauabschnitt – auf Grund eines Problems bei der Umstellung des Signalprogramms durch den Betreiber der vorhandenen #Lichtsignalanlage – nicht im geplanten Zeitraum umgesetzt werden konnte. Somit mussten diese Arbeiten in diesem Jahr nachgeholt werden.“ Frage 3: Welche Kosten verursachen die momentanen #Baumaßnahmen und werden diese komplett durch die BVG getragen? Antwort zu 3: Die Verkehrseinschränkungen sind beendet Hierzu teilt die BVG mit: „Zu den Baukosten liegen keine finalen Angaben vor. Die Baukosten werden durch die BVG getragen.“ Frage 4: Von wann bis wann dauert die Straßensperrung an? Wann wurde diese genehmigt und wurden Alternativen geprüft? Antwort zu 4: Hierzu teilt die BVG mit: „Die Straßensperrung dauerte vom 01.03.2021 bis 19.03.2021. Sie wurde am 11.02.2021 durch die zentrale Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Abstimmungen zu Verkehrskonzepten aller Baumaßnahmen finden immer in enger Zusammenarbeit mit der zentralen Straßenverkehrsbehörde und dem zuständigen Polizeiabschnitt statt, wobei auch Alternativen geprüft und wenn möglich umgesetzt werden.“ Frage 5: Warum erfolgte durch die BVG keine Presseinformation und rechtzeitige Mitteilung an die Medien und die unmittelbaren Anwohner? Wie soll die schon mehrfach in dieser Hinsicht kritisierte Kommunikation künftig verbessert werden? Antwort zu 5: Hierzu teilt die BVG mit: „Eine entsprechende Pressemitteilung wurde am 26.02.2021 herausgegeben. Des Weiteren wurden die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner am 25.02.2021 mittels Postwurfsendungen informiert. 3 Die BVG ist bemüht, aus Baumaßnahmen resultierende Einschränkungen mit größtmöglichem zeitlichem Vorlauf zu kommunizieren.“ Frage 6: Welche offizielle Umleitungsstrecke existiert? Antwort zu 6: Hierzu teilt die BVG mit: „Eine ausgewiesene Umleitungsstrecke wurde durch die zentrale Straßenverkehrsbehörde nicht angeordnet, da keine adäquate Umleitungsstrecke zur Verfügung stand. Mit entsprechenden Hinweistafeln wurde an den umliegenden überörtlichen Straßen auf die Sperrung des betroffenen Bereichs hingewiesen.“ Berlin, den 24.03.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz