Straßenverkehr: Zu viel Verkehr: Autobahnzufahrten in Berlin mehrere Hundert Mal gesperrt Neue Zahlen zeigen, wie oft die Berliner Leitzentrale im Corona-Jahr 2020 einschreiten musste. , aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/zu-viel-verkehr-autobahnzufahrten-in-berlin-mehrere-hundert-mal-gesperrt-li.144657

Auch Fußgänger im Tunnel verursachten Unterbrechungen.

Für viele #Pendler gehören sie zum Alltag – leider. Auch im vergangenen Jahr legten mehrere Hundert Sperrungen Teile der Berliner #Stadtautobahn lahm. Nun hat die #Senatsverkehrsverwaltung auf Anfrage der Berliner Zeitung die jüngsten Zahlen vorgelegt. Danach waren Anschlussstellen und #Autobahntunnel im Corona-Jahr 2020 seltener von Verkehrsunterbrechungen betroffen als 2019. Doch das muss nicht heißen, dass sich die Lage entspannt hat, hieß es bei Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne).

„Insbesondere im ersten Lockdown war der Verkehr sehr deutlich reduziert“, sagte Sprecher Derk Ehlert. „Aus wissenschaftlicher Sicht wäre es aber zu einfach, die gesunkenen Zahlen mit den Corona-Maßnahmen zu begründen.“ Ein Beispiel: Die #Zufahrt #Antonienstraße zum Tegeler Flughafentunnel musste 370 Mal geschlossen werden, im Jahr zuvor war dies 507 Mal der Fall. Dort sei der Verkehr dem Eindruck nach jedoch nicht zurückgegangen, stattdessen verteile er sich nur anders. „Die #Verkehrsmengen haben sich zeitlich ausgeweitet“, so formulierte es Ehlert. Gab es früher bis Mittag mehrere #Verkehrsspitzen und mehrere Sperrungen, so seien heute weniger, aber dafür teilweise längere Sperrungen nötig, hieß es. Der starke Andrang dauere länger an.

An der Einfahrt, die am Siemensdamm auf die Autobahn #A100 in Richtung Süden führt, wurde der Zustrom 390 Mal unterbrochen – im Jahr davor 574 Mal. An der Zufahrt Buschkrugallee leuchteten die Ampeln 190 Mal für länger rot – 2019 insgesamt 246 Mal. Die Zufahrt Britzer Damm, die ebenfalls in den Britzer Tunnel führt, wurde 185 Mal gesperrt – davor 251 Mal. Auch das heißt nicht, dass die Autobahn spürbar leerer war als vor dem …

Straßenverkehr: Avus: Widerstand gegen sechsspurigen Ausbau wächst aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article231718441/Widerstand-gegen-sechsspurigen-Ausbau-der-Avus.html

Der Bund plant den sechsspurigen Ausbau der Autobahn im Grunewald. Die rot-rot-grüne Mehrheit im Bezirk lehnt das ab.

Die #Avus im #Grunewald soll vom #Autobahnkreuz Zehlendorf bis zu der Ausfahrt Hüttenweg #sechsspurig ausgebaut werden. Das zumindest sieht der #Bundesverkehrswegeplan 2030 vor. Konkrete Planungsverfahren haben zwar noch nicht begonnen, wie eine Sprecherin der Autobahn GmbH der Berliner Morgenpost mitteilte. Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf regt sich dennoch bereits Widerstand gegen das Vorhaben: Vor Kurzem beschlossen SPD, Grüne und Linke einen Antrag, mit dem sie das Bauprojekt verhindern wollen.

Der Avus-Ausbau steht in Zusammenhang mit dem Umbau des Autobahndreiecks Funkturm. Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs und -bau GmbH (Deges) plant von 2024 bis 2032 Arbeiten an der Autobahn rund um den Funkturm. Nach Ende der Bauarbeiten sollte laut Bundesverkehrswegeplan der sechsspurige Ausbau der Avus erfolgen.

Ausbau der Avus: Land Berlin hat „wenig Einfluss“
Nun fordert der SPD-Antrag, der mit rot-rot-grüner Mehrheit in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Charlottenburg-Wilmersdorf beschlossen wurde, das Bezirksamt auf, sich beim Berliner Senat dafür einzusetzen, dass die Strecke nicht ausgebaut wird. Verkehrsstadtrat Oliver Schruoffeneger erklärte auf Anfrage, dass er die Empfehlung an die Senatsverwaltung übermittle. Den Erfolg könne er jedoch nicht einschätzen. „Da es sich um eine Planung des Bundesverkehrsministeriums handelt, hat Berlin darauf wenig Einfluss“, …

Potsdam + Bus: DBV Potsdam-Mittelmark fordert neue Busspur am Brauhausberg!, aus DBV

Der #DBV-Regionalverband Potsdam-Mittelmark fordert die Einrichtung eine #Busspur. Alle Fraktionen im Potsdamer Stadtparlament sind aufgefordert, dafür die Verwaltung zu beauftragen. Die Busspur soll an der #Straßenbrücke #Brauhausberg/Brücke Am Havelblick beginnen und an der #Heinrich-Mann-Allee enden (siehe Karte. Grundlage: www.openstreetmap.org).

Diese Busspur ist nötig, weil der überregionale #Busverkehr und die VIP-Linie #694 im Berufsverkehr im #Stau stehen, Fahrzeiten nicht eingehalten werden können und damit Verspätungen produziert werden. Ein Umbau der Bundesstraße 2 ist nicht nötig, da genügend Verkehrsraum durch die alte #Straßenbahntrasse vorhanden ist; es sind lediglich #Markierungsarbeiten durchzuführen. Eine Neuordnung der Parkplätze/Drehung um 90 Grad ist leicht möglich. Bäume stehen dem Projekt nicht im Weg.

Wir erwarten auch den Bestand dieser neuen Busspur nach endgültiger Fertigstellung des Bauprojektes Leipziger Dreieck.

Der Regionalverband Potsdam Mittelmark steht Ihnen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung,

Conrad Anders, stellvertretender Vorsitzender des Regionalverbandes, Kontakt bevorzugt per Mail: potsdam-mittelmark@bahnkunden.de oder Telefon 01 77 / 3 21 03 51

Straßenverkehr + allg.: Wohnen in Berlin – ohne Bahn und Parkplatz, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article231708347/Wohnen-ohne-OePNV-und-Parkplatz.html

Home – Berlin – Wohnen in Berlin – ohne Bahn und Parkplatz

Neue Quartiere sollen nur noch 10 bis 30 Parkplätze je 100 Wohnungen bekommen – auch wenn Bus, Bahn oder Tram fehlen.

Die 14 großen Entwicklungsgebiete Berlins sollen nach dem Willen des Senats Heimat für 100.000 Berlinerinnen und Berliner sein. Die meisten von ihnen liegen außerhalb des S-Bahnrings und verfügen häufig noch über keine beziehungsweise mangelhafte Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dennoch hat der Senat mit dem Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StepMoVe) jetzt beschlossen, dass es in den neuen Quartieren nur noch zehn bis 30 Parkplätze pro hundert Wohnungen geben soll. Ein Ziel, das bei den Beteiligten und Fachleuten Kopfschütteln auslöst.

„Wer wissen will, wie es aussieht, wenn Wohnquartiere ohne ausreichenden ÖPNV-Anschluss aussehen, kann sich gern die Pepitahöfe im Ortsteil Hakenfelde anschauen“, sagt etwa Spandaus Baustadtrat Frank Bewig (CDU).

In dem Quartier, Teil des Entwicklungsgebietes Wasserstadt Oberhavel, parkten die Bewohner der rund 1000 Wohnungen „kreuz und quer und auf den Grünflächen“. Dabei wolle er nicht der autogerechten Stadt das Wort reden, versichert Bewig: „Aber natürlich muss es genau andersherum sein: „Wir brauchen Parkplätze, gern auch in Quartiersgaragen, bis ein leistungsfähiger ÖPNV-Anschluss …

Straßenverkehr: Steglitz-Zehlendorf mit höchster Pkw-Dichte und gleichzeitig höchstem Anteil an alternativen Antriebsarten, aus Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

2020 erhöhte sich der #Kraftfahrzeugbestand ohne Anhänger in Berlin um
20 728 auf 1,47 Mill. Fahrzeuge. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Anstieg
um 1,4 Prozent, teilt das Amt für Statistik mit. #Personenkraftwagen (Pkw) waren mit 1,22 Mill. Fahrzeugen und einem Anteil von 83,2 Prozent die stärkste
#Fahrzeugklasse, gefolgt von 113 414 #Lastkraftwagen (7,7 Prozent) und
110 727 #Krafträdern (7,5 Prozent).

Knapp drei Viertel (1,1 Mill.) der in Berlin gemeldeten Pkw waren auf
Privatpersonen zugelassen. Den höchsten Bestand bei privaten Pkw hatte der
Bezirk Steglitz-Zehlendorf (116 493), den geringsten Friedrichshain-Kreuzberg
(51 989).
Der Großteil der Berlinerinnen und Berliner fährt privat einen mit #Benzin
(76,5 Prozent) oder #Diesel (19,5 Prozent) betriebenen Pkw. Gegenüber dem
Vorjahr ist jedoch eine Steigerung bei den #alternativen Antriebsarten zu
verzeichnen. Der Anteil an #Elektro-Pkw stieg von 0,2 Prozent (2 098) auf
0,4 Prozent (4 551) sowie der von #Hybrid-/Plug-in-Hybrid-Pkw von 1,6 Prozent (17 680) auf 2,3 Prozent (25 407) an. Spitzenreiter bei den alternativen Antriebsarten war der Bezirk Steglitz-Zehlendorf mit 12,0 Prozent (3 591) Elektro-/HybridPkw. Den geringsten Bestand verzeichnete Friedrichshain-Kreuzberg mit 4,6 Prozent (1 392).

Hinweis: In der Kfz-Statistik werden alle nach der Straßenverkehrs-ZulassungsOrdnung (StVZO) in Berlin zugelassenen bzw. angemeldeten Fahrzeuge, denen ein amtliches Kennzeichen zugeteilt wurde, ausgewertet. Stilllegungen sind nicht enthalten. Abweichungen zu den Daten des Kraftfahrtbundesamtes liegen in unterschiedlichen Methoden begründet.
Die Daten der Kfz-Statistik werden vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheit (LABO) bereitgestellt. Neben der Bezirksebene stehen auf Anfrage weitere regionale Einheiten zur Verfügung.
Über das Datenangebot des Bereiches Kommunalstatistik Berlin informiert:
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Telefon: 030 9021-3508, -3903
E-Mail: kommunalstatistik@statistik-bbb.de

Quelle, abgerufen am 10.03.2021:

Straßenverkehr: Wuhletalbrücke (B158) in Marzahn III, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wurden die haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen bereits geschaffen, die einen #Abriss der
#Wuhletalbrücke noch im Jahr 2021 ermöglichen?
a) Falls nein, wann soll dies der Fall sein?
Antwort zu 1:
Da die Maßnahme nicht Bestandteil des Haushaltsplan 2021 ist, muss eine Zustimmung
des Hauptausschusses erfolgen. Die Antragsstellung soll Anfang des 2. Quartals erfolgen,
um die haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen zum Abriss der Wuhletalbrücke ab Ende
2021 zu schaffen.
Die #Vorplanungsunterlagen zum Abbruch und Neubau liegen vor.
Frage 2:
Wann soll der Abriss konkret erfolgen?
Frage 3:
Sofern der Abriss noch im Jahr 2021 erfolgt: Wann könnte in diesem Fall die #Sanierung frühestmöglich
beginnen und wann abgeschlossen sein?
Antwort zu 2 und 3:
Ein Baubeginn zum Ersatzneubau der Wuhletalbrücke in Berlin-Marzahn soll nach dem
erfolgten Abriss im II. Quartal 2022 erfolgen. Die Bauzeit wird mit 2,5 Jahren angesetzt, so
dass die #Baumaßnahme ab 2025 vollständig abgeschlossen und die neue Brücke für den
Verkehr freigegeben werden kann.
2
Frage 4:
Sofern der Abriss der #Bestandsbrücke erst 2022 erfolgt: Wann könnte in diesem Fall die Sanierung
frühestmöglich beginnen und wann abgeschlossen sein?
Antwort zu 4:
Ein Beginn des Ersatzneubaus ist noch im Jahr 2022 vorgesehen, so dass unabhängig von
einem Abriss der Bestandsbrücke in 2022 die Baumaßnahme ab 2025 abgeschlossen sein
sollte.
Frage 5:
Welche #Lärmschutzmaßnahmen während des Bauprozesses und im Anschluss des Bauprozesses sind für
die Anlieger geplant?
Antwort zu 5:
Während der Baudurchführung werden bundes- und landesrechtliche Vorschriften zum
Schutz gegen Baulärm berücksichtigt.
Berlin, den 24.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Autobahngesellschaft: Ausbau für Tesla ist Herausforderung, aus Berlin.de

https://www.berlin.de/aktuelles/brandenburg/6461336-5173360-autobahngesellschaft-ausbau-fuer-tesla-i.html

Der Ausbau der #Autobahn #10 für die Ansiedlung des US-Elektroautobauers #Tesla in #Grünheide bei Berlin ist nach Angaben der #Autobahngesellschaft Nordost ihre größte Herausforderung. «Der Umbau dieses Abschnittes ist ein 100-Millionen-Euro-Projekt für die Autobahn GmbH», sagte der Leiter der Niederlassung Nordost der neuen Autobahngesellschaft des Bundes, Ronald Normann, der «Märkischen Allgemeinen» (Montag). «Wir schreiben gerade Planungsleistungen aus. In diesem Jahrzehnt soll es auf jeden Fall fertig werden.» Der Ausbau der #A10 umfasst auch eine neue #Anschlussstelle #Freienbrink-Nord.

Tesla baut zuvor eine provisorische Abfahrt von der A 10 zum nahen Werksgelände. Die Bauarbeiten hatten sich wegen des Wintereinbruchs …

Straßenverkehr: Straßenbeleuchtung Berlin, aus Senat

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-26584.pdf

www.berlin.de

Frage 1:
Wie oft findet die #Wartung, #Reinigung und #Funktionsprüfung der Berliner #Straßenbeleuchtung statt und durch
wen wird sie ausgeführt?
a. Gibt es dabei unterschiedliche Prioritäten, z.B. nach Straßenklassen?
Antwort zu 1:
Folgende Wartungszyklen sind für die Anlagen der öffentlichen Beleuchtung vertraglich
vorgegeben:
Elektrische Leuchten (einschl. Reinigung): alle 4 Jahre
#Gasleuchten (einschl. Reinigung) : jährlich
#Lichtmaste / #Spannseile: alle 4 Jahre
#Leuchtenwartung in Kfz-Tunneln: jährlich
#Leuchtenreinigung in Kfz-Tunneln: halbjährlich
Im Tunnel Tiergarten Spreebogen erfolgt die Reinigung der Leuchten alle 4 Monate.
Tunnelschaltanlagen und USV (unterbrechungsfreie Stromversorgung): jährlich
Tunnel-Lichtmess- und Lichtregelungsanlagen: halbjährlich
Das Funktionieren der Leuchten sowie der korrekte Schaltzustand werden über einen
Abfahrdienst in nachfolgenden Turnussen regelmäßig kontrolliert.
· Quartalsweise nächtliche Kontrolle der elektrischen Beleuchtungsanlagen
außerhalb des zentralen Bereichs gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 1 BerlStrG.
· Achteljährliche nächtliche Kontrolle der elektrischen Beleuchtungsanlagen innerhalb
des zentralen Bereichs gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 1 BerlStrG
· Wöchentliche nächtliche Kontrolle der gasbetriebenen Beleuchtung
· Kontrolle der gasbetriebenen Beleuchtung am Tage auf Dauerbrenner
2
Das Land Berlin hat die #Stromnetz Berlin GmbH mit dem Betrieb der öffentlichen
Beleuchtung beauftragt.
Frage 2:
Wurde die Lichtintensität der Straßenbeleuchtung seit Beginn der 18. Wahlperiode in Gänze oder in Teilen
bewusst verändert? Wenn ja, in welcher Form und aus welchem Grund und in welchen Straßen?
Antwort zu 2:
Sofern Beleuchtungsanlagen errichtet oder modernisiert werden, gelten seit 2011 die
Vorgaben des Lichtkonzeptes, siehe:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/baukultur/lichtkonzept/index.shtml
Seit Beginn der 18. Wahlperiode wurden gemäß dieser Vorgaben insgesamt ca. 43.000
Lichtpunkte komplett erneuert oder Teile davon modernisiert.
Frage 3:
Gibt es eine Mindestanzahl von – in Betrieb befindlichen – Straßenbeleuchtungen?
a. Gibt es Vorgaben zu #Maximalabständen und #Mindestlichtstärken? Welche sind das?
b. Gibt es hier unterschiedliche Vorgaben, z.B. nach Straßenklassen?
Antwort zu 3:
Es gibt keine Mindestzahl. Es gibt eine vertragliche vorgegebene Frist zur Beseitigung von
Störungen oder zur Errichtung von Beleuchtungsprovisorien.
Im öffentlichen Straßenland gelten bei der Errichtung oder dem Umbau von
Beleuchtungsanlagen die Vorgaben des Lichtkonzeptes. Die Vorgaben unterscheiden sich
je nach Straßenkategorie. Die Einhaltung der lichttechnischen Parameter sind planerisch
nachzuweisen.
Frage 4:
Wie viele in Betrieb befindliche Gaslaternen existieren noch in Berlins Straßen?
Antwort zu 4:
Aktuell betreibt das Land Berlin rund 25.000 Gasleuchten.
Frage 5:
Gibt es öffentliche Straßen in Berlin, die gänzlich ohne Straßenbeleuchtung sind?
a. Wenn ja, wie viele und welche sind dies?
Antwort zu 5:
Gemäß Berliner Straßengesetz sind öffentliche Straßen in ihrer Gesamtheit zu beleuchten,
soweit es im Interesse des Verkehrs und der Sicherheit erforderlich ist. Außerhalb der
3
geschlossenen Ortslage ist eine Beleuchtung der öffentlichen Straßen in der Regel nicht
erforderlich. Geschlossene Ortslage ist das Gebiet, das in geschlossener oder offener
Bauweise zusammenhängend bebaut ist.
Auch nach dem Lichtkonzept ist auf eine Beleuchtung im naturnahen Raum zu verzichten.
Hiernach kann Beleuchtung in der Stadt Sicherheit und Atmosphäre schaffen, aber
zugleich sowohl die Existenzbedingungen einzelner Tiergruppen wie Insekten, Vögel und
Gewässerorganismen sowie die Gesundheit der Menschen beeinträchtigen. Daher sind
die Sicherheits- und Gestaltungsanforderungen an die Beleuchtung im Stadtraum mit den
ökologischen Schutzgütern in Einklang zu bringen. In naturnahen Räumen gelten dabei
andere Kriterien als in Siedlungsbereichen.
Frage 6:
Gibt es Überlegungen oder auch konkrete Planungen in Berlin künftig „smarte Straßenlaternen“ an den
Straßen zu installieren, z.B. wie es die Brandenburger Gemeinde Glienicke im Zuge des Pilotprojektes
„Dynamic Light“ erprobt hat?
Antwort zu 6:
Ein Pilotprojekt Smart City (intelligente Straßenbeleuchtung) wurde 2016 im Umfeld des
P+R-Parkplatzes Bundesplatz umgesetzt.
Frage 7:
Wie ist der aktuelle Stand und die zukünftige Planung des Projektes „ElMobileBerlin-AMLab“?
a. Wird dieses weiter umgesetzt?
b. Welche Lösung zur Umsetzung der offenbar existierenden technischen Probleme (
https://leute.tagesspiegel.de/marzahn-hellersdorf/macher/2020/07/21/131891/neue-berliner-luft-projekt-mitladelaternen-droht-zu-platzen/ ) wird es geben?
Antwort zu 7:
Das Projekt wird fortgeführt. Angestrebt wird nunmehr der Aufbau von normgerechten
Ladepunkten außerhalb der öffentlichen Beleuchtungsmaste. Damit könnten sowohl das
Platzproblem als auch die betriebs- und messtechnischen Unsicherheiten gelöst werden.
Die entsprechende Ladetechnik wird über eine derzeit laufende öffentliche Ausschreibung
für die Lieferung und den Betrieb der Laternenladepunkte gesucht.
Berlin, den 25.02.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: PKW Zulassungen, Bestand und KFZ-Emissionen in Berlin, aus Senat

Klicke, um auf S18-26585.pdf zuzugreifen

www.berlin.de

Frage 1:

 

Wie viele #PKW sind in Berlin aktuell zugelassen? Aufschlüsselung bitte nach Antriebsart (#Diesel-, #Benzin-, #Hybrid-, #LPG-, #CNG-, #Elektromotor)

 

Frage 2:

 

In welche Abgasnormen (#Schadstoffklasse Euro 1 bis 6 (b bis d)) teilen sich die zugelassenen PKW je nach #Antriebsart zahlenmäßig auf?

 

Frage 3:

 

Wie viele Neuzulassungen wurden in den Jahren 2018, 2019 und 2020 jeweils getätigt? (Aufschlüsselung nach Antriebsart und Abgasnorm)

 

Antwort zu 1 bis 3:

 

Aufgrund der zur Beantwortung notwendigen Darstellung des erbetenen umfangreichen Zahlenwerks und der damit verbundenen tabellarischen Ausarbeitung der Fragestellung wird zur Beantwortung dieser Fragen auf die beigefügte Auswertung (Anlage) verwiesen.

 

Frage 4:

 

Wie hat sich die Emission NOX, durch PKW, im Zeitraum 2010 bis einschließlich 2020 entwickelt? (Darstellung bitte analog zu der aus DS 18/13659)

 

Antwort zu 4:

 

Die Emissionen des Straßenverkehrs werden mit den Emissionsfaktoren des Handbuchs für Emissionsfaktoren (HBEFA) für Deutschland berechnet. Dieses Handbuch wird immer wieder aktualisiert. Im August 2019 wurde die aktuelle Version 4.1 veröffentlicht.

 

Angaben in der untenstehenden Tabelle  sind daher nicht direkt vergleichbar mit  den Angaben in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13659, da diese auf einer veralteten Version des Handbuchs basieren. Beispielsweise mussten seit der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13659 u.a. die Emissionsfaktoren für Stickstoffoxide (NOx) und Stickstoffdioxid (NO2) als Resultat neuer Abgasmessungen deutlich angehoben werden

 

Die Entwicklung der Emissionsfaktoren des HBEFA für Otto- und Diesel-Pkw von 2010 bis 2020 unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Anteile der Emissionsnormen in Deutschland ist in der untenstehenden Tabelle zusammengestellt. Der mittlere Emissionsfaktor für die gesamte Pkw-Flotte wurde unter Berücksichtigung des Diesel- Anteils der Berliner Fahrzeugflotte berechnet.

Die Berliner Diesel-Pkw-Anteile stammen aus Kennzeichenerhebungen an Hauptverkehrsstraßen in Berlin.

 

Im Zeitraum von 2010 bis 2020 sank der NOx-Ausstoß eines durchschnittlichen Otto-Pkw kontinuierlich und liegt 2020 um mehr als die Hälfte niedriger als 2010. Die NOx-Emissionen von Diesel-Pkw sanken zwischen 2010 und 2020 um 28 %. Vergleichbares gilt für die NO2- Direktemissionen, die zu 95 % aus Diesel-Pkw stammen.

 

Aufgrund des zwischen 2010 und 2015 gestiegenen Anteils der Diesel-Pkw geht der mittlere Pkw-Emissionsfaktor für NOx trotz der Rückgänge bei den Otto- als auch den Diesel-Pkw nicht zurück, da Diesel-Pkw fünf bis sechs Mal mehr NOx ausstoßen als Otto-Pkw. Der zudem höhere NO2-Anteil bei Diesel-Pkw führt dazu, dass die mittleren NO2-Emissionen im Jahr 2015 höher sind als 2010. Erst 2020 sinken auch diese Emissionen. NO2-Emissionen durch Diesel-Pkw sind ein wichtiger Grund, warum die Messwerte für NO2 an Straßen nicht im gleichen Maße gesunken sind, wie der Ausstoß von NOx.

 

Erläuterung zur Berechnung des Zahlenwerkes;

 

  1. Der Dieselanteil (DA) an der Pkw-Flotte stammt aus Kennzeichenerhebungen (Mittelwert über 7 bis 10 Straßen).

 

  1. Separat werden die mittleren Emissionsfaktoren für einen Otto-Pkw (z.B. 0,245 g/km) undeinen Diesel-Pkw (z.B. 1,113 g/km) Diese Faktoren stammen aus dem Handbuch für Emissionsfaktoren und sind repräsentativ für die mittleren Fahrzeugflotten (Otto/Diesel-Pkw) für das jeweilige Berechnungsjahr, d.h. sie berücksichtigen die sichändernden Anteile der Abgasstandards in der Fahrzeugflotte.

 

  1. Der mittlere NOx-Emissionsfaktor (EF) für Pkw ergibt sich als gewichteter Mittelwert aus den einzelnen Emissionsfaktoren wie folgt:

EF (Pkw) = (1-DA)* EF(Otto-Pkw) + DA* EF (Diesel-Pkw), z.B. (1-0,29)*0,245 + 0,29*1,113

= 0,497

 

Tabelle: Entwicklung der durchschnittlichen NOx- und NO2-Emissionsfaktoren von Pkw in Deutschland gemäß Handbuch für Emissionsfaktoren Version 4.1 (Emissionsfaktoren für Otto- und Diesel-Pkw gewichtet nach Anteilen der Emissionsnormen)

Jahr 2010 2015 2020
                                                                                        Diesel-Pkw-Anteil in %                      
Anteil Diesel-Pkw

aktive Flotte Berlin

29                        36                         33

 

 

  (Kennzeichen-

erhebung 2019)

Schadstoff Antrieb Emissionsfaktor in g/km
Stickstoff- oxide (NOx) Otto-Pkw 0,245 0,171                   0,108
Diesel-Pkw 1,113 1,068 0,799
mittlerer       Pkw- Emissionsfaktor (Berliner Dieselanteil)  

0,497

 

0,497

 

0,339

Stickstoff- dioxid (NO2) Otto-Pkw 0,012 0,009 0,005
Diesel-Pkw 0,416 0,392 0,288
mittlerer       Pkw- Emissionsfaktor (Berliner Dieselanteil)  

0,129

 

0,148

 

0,100

 

 

Frage 5:

 

Wie stellt sich die Entwicklung der Stickstoffoxidemissionen des gesamten Kfz-Verkehrs in Berlin bis einschließlich 2020 dar?

 

Antwort zu 5:

 

Für die Stickstoffoxidemissionen des gesamten Kfz-Verkehrs in Berlin liegen bisher keine Daten für 2020 vor. Insofern wird auf die Beantwortung zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13659 verwiesen.

Die Berechnung der Emissionen für 2020 kann erst erfolgen, wenn entsprechende Verkehrszähldaten zur Verfügung stehen. Diese werden zurzeit durchgeführt. Die Fortschreibung des Emissionskatasters Verkehr soll in der zweiten Jahreshälfte 2021 starten.

Berlin, den 22.02.2021 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

 

 

 

Anzahl Euro 1 Anzahl Euro 2  Anzahl Euro 3 Anzahl Euro 4 Anzahl Euro 5 Euro 6 Anzahl Euro  Anzahl Euro 6b Anzahl Anzahl Euro 6d Anzahl Anzahl ohne
    insgesamt 6 nicht b,c,d Euro 6c Elektro Euronorm/Oldti
          30xx mer/sonstige

 

Antrieb/Kraftstoff 0001 – Benzin  

12.433,00

 

69.619,00

 

42.614,00

 

272.406,00

 

184.030,00

 

302.489,00

 

4,00

 

184.513,00

 

14.825,00

 

103.147,00

 

840,00

 

15,00

0002 – Diesel 344,00 2.928,00 17.032,00 50.193,00 79.365,00 120.577,00 6.042,00 67.421,00 9.460,00 37.654,00 3,00 0,00
0003 – Vielstoff (Vielstoffmotoren) 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0004 – Elektro 1,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.642,00 0,00
0005 – Flüssiggas

0006 – Benzin/Flüssiggas (Liquefied Natural Gas LNG)

0,00

 

146,00

5,00

 

1.825,00

2,00

 

1.296,00

11,00

 

5.644,00

0,00

 

1.419,00

0,00

 

863,00

0,00

 

0,00

0,00

 

501,00

0,00

 

158,00

0,00

 

204,00

2,00

 

43,00

0,00

 

0,00

0007  – BENZIN/komprimiertes ERDGAS (Compressed Natural Gas CNG)  

 

 

0,00

 

 

 

15,00

 

 

 

44,00

 

 

 

317,00

 

 

 

267,00

 

 

 

509,00

 

 

 

0,00

 

 

 

503,00

 

 

 

0,00

 

 

 

6,00

 

 

 

0,00

 

 

 

0,00

0008 – Hybr.Benzin/Elektro 0,00 5,00 1,00 1.351,00 4.753,00 20.343,00 0,00 6.196,00 2.469,00 11.678,00 21,00 0,00
0009 – Erdgas  (Natural Gas NG) 0,00 0,00 132,00 619,00 565,00 758,00 0,00 310,00 0,00 448,00 0,00 0,00
0010 – Hybr.Diesel/Elektro 0,00 0,00 0,00 1,00 159,00 4.662,00 15,00 105,00 70,00 4.472,00 0,00 0,00
 

0015 – BrennstoffZelle/Wasserstoff

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

0,00

 

66,00

 

0,00

0016 – BrennstoffZelle/Benzin 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0020 – Methan 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0023 – Benzin/Ethanol 0,00 0,00 0,00 49,00 249,00 6,00 0,00 5,00 0,00 1,00 0,00 0,00
0024 – Hybr.Flüssiggas/Elektro 0,00 0,00 0,00 1,00 2,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0025 – Hybr.B/E extern aufladbar 0,00 0,00 0,00 0,00 106,00 9.055,00 0,00 1.358,00 57,00 7.640,00 6,00 0,00
0026 – Hybr.D/E ext.aufl. 0,00 0,00 0,00 0,00 12,00 917,00 0,00 41,00 0,00 876,00 0,00 0,00
0027 – Hybr.LPG/E ext.aufl. 0,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0036 – Hybrid.BZ/W/E ext.aufl. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18,00 0,00
Gesamtzahlen 12.924,00 74.397,00 61.121,00 330.595,00 270.928,00 460.180,00 6.061,00 260.954,00 27.039,00 166.126,00 9.641,00 15,00
Insgesamt zugelassene PKW 1.219.801,00                      

 

 

 

 

 

Antrieb/Kraftstoff 0001 – Benzin

Anzahl Euro 1

 

0

Anzahl Euro 2  

 

 

1

Anzahl Euro 3  

 

 

0

Anzahl Euro 4  

 

 

37

Anzahl Euro 5  

 

 

3

Euro 6 insgesamt

 

43.554

Anzahl Euro 6 nicht  

 

 

1

Anzahl Euro 6b

 

25.678

Anzahl Euro 6c

 

5.873

Anzahl Euro 6d

 

12.002

Anzahl Elektro 30xx

 

12

Anzahl ohne Euronorm/Oldtimer/s onstige

0

0002 – Diesel 1   0   0   4   1 16.965   53 8.362 4.267 4.283 1 0
0003 – Vielstoff 0   0   0   0   0 0   0 0 0 0 0 0
0004 – Elektro 0   0   0   0   0 0   0 0 0 0 1.279 0
0005 – Flüssiggas 0   0   0   0   0 0   0 0 0 0 0 0
0006 – Benzin/Flüssiggas 0   0   0   0   0 116   0 78 29 10 1 0
0007 – BENZIN/KOMP.ERDGAS 0   0   0   0   0 216   0 215 0 1 0 0
0008 – Hybr.Benzin/E 0   0   0   0   0 2.976   0 1.148 1.354 474 0 0
0009 – Erdgas NG 0   0   0   0   0 83   0 74 0 9 0 0
0010 – Hybr.Diesel/E 0   0   0   0   0 391   0 3 50 338 0 0
0015 – BZ/Wasserstoff 0   0   0   0   0 0   0 0 0 0 4 0
0016 – BZ/Benzin 0   0   0   0   0 0   0 0 0 0 0 0
0020 – Methan 0   0   0   0   0 1   0 1 0 0 0 0
0023 – Benzin/Ethanol 0   0   0   0   0 0   0 0 0 0 0 0
0024 – Hybr.Flüssiggas/E 0   0   0   0   0 0   0 0 0 0 0 0
0025 – Hybr.B/E ext.aufl. 0   0   0   0   0 832   0 468 11 353 0 0
0026 – Hybr.D/E ext.aufl. 0   0   0   0   0 6   0 6 0 0 0 0
0027 – Hybr.LPG/E ext.aufl. 0   0   0   0   0 0   0 0 0 0 0 0
0036 – Hybrid.BZ/W/E ext.aufl. 0   0   0   0   0 0   0 0 0 0 1 0
Gesamtzahlen 1   1   0   41   4 65.140   54 36.033 11.584 17.470 1.298 0
Neuzulassungen 2018* insgesamt 66.485                                

 

*seit Migration in ein neues Fachverfahren. 05.03.2018)

 

 

 

 

 

Antrieb/Kraftstoff

Anzahl Anzahl   Anzahl   Anzahl Anzahl Euro 6 Anzahl Euro Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl ohne  
Euro 1 Euro 2   Euro 3   Euro 4 Euro 5 insgesamt 6 nicht Euro 6b Euro 6c Euro 6d Elektro 30xx Euronorm/Oldtimer
                b,c,d         /sonstige
0001 – Benzin 0   0   0 14 3 54.373 1 1.186 6.476 46.710 47   0
0002 – Diesel 0   0   0 25 0 20.611 111 889 2.643 16.968 0   0
0003 – Vielstoff 0   0   0 0 0 0 0 0 0 0 0   0
0004  – Elektro 0   0   0 0 0 0 0 0 0 0 2.606   0
0005 – Flüssiggas 0   0   0 0 0 0 0 0 0 0 0   0
0006 – Benzin/Flüssiggas 0   0   0 0 0 174 0 3 115 56 0   0
0007  – BENZIN/KOMP. ERDGAS 0   0   0 0 0 2 0 1 0 1 0   0
0008 – Hybr.Benzin/E 0   0   0 0 0 4.923 0 54 1.017 3.852 0   0
0009 – Erdgas NG 0   0   0 0 0 270 0 1 0 269 0   0
0010 – Hybr.Diesel/E 0   0   0 0 0 1.369 0 0 4 1.365 0   0
0015 – BZ/Wasserstoff 0   0   0 0 0 0 0 0 0 0 33   0
0016 – BZ/Benzin 0   0   0 0 0 0 0 0 0 0 0   0
0020 – Methan 0   0   0 0 0 0 0 0 0 0 0   0
0023 – Benzin/Ethanol 0   0   0 0 0 0 0 0 0 0 0   0
0024 – Hybr.Flüssiggas/E 0   0   0 0 0 0 0 0 0 0 0   0
0025 – Hybr.B/E ext.aufl. 0   0   0 0 0 1.258 0 18 16 1.224 0   0
0026 – Hybr.D/E ext.aufl. 0   0   0 0 0 227 0 0 0 227 0   0
0027 – Hybr.LPG/E ext.aufl. 0   0   0 0 0 0 0 0 0 0 0   0
0036 – Hybrid.BZ/W/E ext.aufl. 0   0   0 0 0 0 0 0 0 0 12   0
Gesamtzahlen 0   0   0 39 3 83.207 112 2.152 10.271 70.672 2.698   0
Neuzulassungen insgesamt 2019 85.947                            

 

 

 

Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Euro 6 Anzahl Euro Anzahl Euro Anzahl Anzahl Anzahl Elektro Anzahl ohne
Euro 1 Euro 2 Euro 3 Euro 4 Euro 5 ins gesamt 6 nicht b,c,d 6b Euro 6c Euro 6d 30xx Euronorm/Oldtimer/s
Antrieb/Kraftstoff                     onstige
0001 – Benzin 0 0   0 3 0 31.074 0 2 23 31.049 95 0
0002 – Diesel 0 0   0 1 0 13.959 90 61 79 13.729 0 0
0003 – Vielstoff 0 0   0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
0004 – Elektro 0 0   0 0 0 0 0 0 0 0 4.196 0
0005 – Flüssiggas 0 0   0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
0006 – Benzin/Flüssiggas 0 0   0 0 0 76 0 0 0 76 0 0
0007  – BENZIN/KOMP. ERDGAS 0 0   0 0 0 2 0 0 0 2 0 0
0008 – BENZIN/KOMP.ERDGAS 0 0   0 1 0 6.654 0 0 4 6.650 0 0
0009 – Erdgas NG 0 0   0 0 0 185 0 0 0 185 0 0
0010 – Hybr.Diesel/E 0 0   0 0 0 2.102 0 0 0 2.102 0 0
0015 – BZ/Wasserstoff 0 0   0 0 0 0 0 0 0 0 18 0
0016 – BZ/Benzin 0 0   0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
0020 – Methan 0 0   0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
0023 – Benzin/Ethanol 0 0   0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
0024 – Hybr.Flüssiggas/E 0 0   0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
0025 – Hybr.B/E ext.aufl. 0 0   0 0 0 5.314 0 0 1 5.313 0 0
0026 – Hybr.D/E ext.aufl. 0 0   0 0 0 591 0 0 0 591 0 0
0027 – Hybr.LPG/E ext.aufl. 0 0   0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
0036 – Hybrid.BZ/W/E ext.aufl. 0 0   0 0 0 0 0 0 0 0 4 0
Gesamtzahlen 0 0   0 5 0 59.957 90 63 107 59.697 4.313 0
Neuzulassungen 2020 insgesamt 64.275                        

 

 

 

 

 

Antrieb/Kraftstoff

Anzahl Anzahl   Anzahl   Anzahl Anzahl   Euro 6 Anzahl Anzahl   Anzahl   Anzahl Anzahl   Anzahl ohne
Euro 1 Euro 2   Euro 3   Euro 4 Euro 5   insgesamt Euro 6 Euro 6b   Euro 6c   Euro 6d Elektro   Euronorm/Oldtimer/so
                  nicht b,c,d           30xx   nstige
0001 – Benzin 0   0   0 0   0 2.497 0   0   0 2.497   13 0
0002 – Diesel 0   0   0 0   0 1.498 12   2   1 1.483   0 0
0003 – Vielstoff 0   0   0 0   0 0 0   0   0 0   0 0
0004 – Elektro 0   0   0 0   0 0 0   0   0 0   675 0
0005 – Flüssiggas 0   0   0 0   0 0 0   0   0 0   0 0
0006 – Benzin/Flüssiggas 0   0   0 0   0 17 0   0   0 17   0 0
0007  – BENZIN/KOMP. ERDGAS 0   0   0 0   0 0 0   0   0 0   0 0
0008 – Hybr.Benzin/E 0   0   0 0   0 827 0   0   0 827   0 0
0009 – Erdgas NG 0   0   0 0   0 11 0   0   0 11   0 0
0010 – Hybr.Diesel/E 0   0   0 0   0 316 0   0   0 316   0 0
0015 – BZ/Wasserstoff 0   0   0 0   0 0 0   0   0 0   0 0
0016 – BZ/Benzin 0   0   0 0   0 0 0   0   0 0   0 0
0020 – Methan 0   0   0 0   0 0 0   0   0 0   0 0
0023 – Benzin/Ethanol 0   0   0 0   0 0 0   0   0 0   0 0
0024 – Hybr.Flüssiggas/E 0   0   0 0   0 0 0   0   0 0   0 0
0025 – Hybr.B/E ext.aufl. 0   0   0 1   0 876 0   0   0 876   0 0
0026 – Hybr.D/E ext.aufl. 0   0   0 0   0 81 0   0   0 81   0 0
0027 – Hybr.LPG/E ext.aufl. 0   0   0 0   0 0 0   0   0 0   0 0
0036 – Hybrid.BZ/W/E ext.aufl. 0   0   0 0   0 0 0   0   0 0   0 0
Gesamtzahlen 0   0   0 1   0 6.123 12   2   1 6.108   688 0
Neuzulassungen insgesamt 17.02.2021 6.812                                  

 

Straßenverkehr: Jugendverkehrsschulen in Berlin, aus Senat

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www.berlin.de

1. Wie viele Jugendverkehrsschulen existieren aktuell in Berlin? (Bitte unter Hinzufügung einer aktuellen Liste wie in Anlage 1 zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage S 18 / 12 302)
Zu 1.:
Gegenwärtig unterhalten die 12 Bezirke 25 Standorte an denen Aufgaben einer #Jugendverkehrsschule wahrgenommen werden. Eine aktuelle Standortübersicht ist als
Anlage 1 beigefügt.
Der Senat hat zurückliegend im Zusammenhang mit Berichten über die Verwendung
von zusätzlich vom Abgeordnetenhaus für den Doppelhaushalt 2018/2019 bereitgestellten Mitteln über die Jugendverkehrsschulen berichtet. Zuletzt wurde dem Hauptausschuss über die Ergebnisse des Jahres 2019 im Juli 2020 berichtet. Es wird gebeten, weitere der Anlage 1 der Schriftlichen Anfrage S18/12302 vergleichbare Daten der Roten Nummer 1796 D zu entnehmen. Für die Jugendverkehrsschulen wurden für den Doppelhaushalt 2020/2021 erneut zusätzliche Mittel veranschlagt. Auf
Bitten des Hauptausschusses, Unterausschuss Bezirke, wird ein aktueller Bericht
2
über die Verwendung der Mittel mit Angaben beispielsweise zum Personaleinsatz voraussichtlich im Mai dieses Jahres vorgelegt werden.
2. Welche polizeilich unterstützten Veranstaltungen in den Jugendverkehrsschulen für die schulische
Radfahrausbildung, die schulische #Radfahrprüfung und das #Schulwegtraining erfolgten in den Jahren
2017 bis 2020?
Zu 2.:
Auf Anfrage der Schulen wird die #Radfahrausbildung und -prüfung der 4. Klassen
durch die Verkehrssicherheitsberatenden der Polizei Berlin nach Maßgabe freier Kapazitäten in allen Jugendverkehrsschulen der Bezirke unterstützt.
Weiterhin stehen die Verkehrssicherheitsberatenden den Kindertagesstätten beim #Mobilitätstraining / Schulwegtraining in den Jugendverkehrsschulen hilfreich zur Seite.
In der nachfolgenden Übersicht werden die polizeilich unterstützten Veranstaltungen
in den Jugendverkehrsschulen für die schulische Radfahrausbildung, die schulische
Radfahrprüfung und das Schulwegtraining für die Jahre 2017-2020 abgebildet.
Jahr Unterstützung
Radfahrausbildung
Unterstützung
Radfahrprüfung
Schulwegtraining Gesamt
2017 2770 1443 82 4295
2018 2729 1390 65 4184
2019 2546 1389 92 4027
2020 2280 1063 19 3362
(Stand: 11.02.2021)
3. Welche Qualitätsstandards wurden für die Arbeit der bezirklichen Jugendverkehrsschulen erarbeitet? Erfolgte in diesem Zusammenhang eine Evaluation der bisherigen Arbeit der Jugendverkehrsschulen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Zu 3.:
Eine von Senat und Bezirken getragene Arbeitsgruppe hat ein Arbeitsergebnis vorgelegt. Die im Entwurf vorliegenden Qualitätsstandards sollen die Grundlage für eine
kontinuierliche Qualitätsentwicklung, ein Qualitätsmanagement der Jugendverkehrsschulen bilden. Sie orientieren sich daher formal an Modellen für das Qualitätsmanagement öffentlicher Einrichtungen/Bildungseinrichtungen und sind im Sinne einer
Rahmensetzung ausgearbeitet. Mit den Bezirken ist abgestimmt, dass die vorliegenden Qualitätsstandards zunächst schrittweise erprobt, weiterentwickelt und im Ergebnis dann verbindlich eingeführt werden. Diese Phase ist auf maximal zwei Jahre angelegt und soll im ersten Halbjahr dieses Jahres begonnen werden. Die Abstimmung
über die an der Pilotphase teilnehmenden Bezirke findet zurzeit statt. Einzelne „Qualitätsstandards“ im Sinne der Fragestellung ließen sich nur schwer isoliert darstellen,
da diese zwar abschnittsweise, aber als Prozess ineinandergreifen. Darüber hinaus
wird darauf verwiesen, dass sich das Papier und der weitere Fortgang noch in der
verwaltungsinternen Abstimmung befinden.
Für die Erarbeitung des Entwurfs von Qualitätsstandards hat die Arbeitsgruppe unter
anderem auf fachliche Ergebnisse von einrichtungsbezogenen Projekten und Arbeitsgruppen zurückgegriffen. So wurden Ergebnisse seinerzeit aktueller Projekte zu
3
den Jugendverkehrsschulen, welche beispielsweise im Rahmen der Umsetzung des
Verkehrssicherheitsprogramms Berlin Sicher Mobil 2020 durchgeführt wurden, berücksichtigt. Diese Grundlagen wurden als hinreichend erachtet.
4. Welche Maßnahmen sieht der Senat im Rahmen der Konzepterarbeitung zur Schaffung einer umfassenden Mobilitätsbildung und zur Förderung des schulischen Mobilitätsmanagements in Umsetzung der Paragrafen 11a und 17a des ersten Gesetzes zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes
Drs. 18/2429 vor? Welche spezifische Rolle kommt hierbei den Jugendverkehrsschulen zu und welche
Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang vorgesehen?
Zu 4.:
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 28. Januar 2021 das Erste Gesetz zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes beschlossen. Bis zuletzt wurden die Paragraphen 11a und 17a durch Änderungsanträge in ihrem Gehalt verändert. Naturgemäß
kann der Senat daher die Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben, wie die Einbeziehung der Jugendverkehrsschulen und deren Rolle in diesem Kontext, noch nicht
näher belegt haben. In diesem Zusammenhang wird dann auch die Rolle der Mobilitätsbildung im Rahmen der Erwachsenbildung näher zu bestimmen sein.
Die Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung ist auch im § 12 des Schulgesetzes als
übergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgabe verankert. Der Rahmenlehrplan für
die Jahrgangsstufen 1-10 wird für dieses übergreifende Thema durch den im Dezember 2020 erschienenen Orientierungs- und Handlungsrahmen ergänzt. Auch das Berliner Bildungsprogramm für Kitas und Kindertagespflege berücksichtigt die Verkehrserziehung.
Mobilitätsbildung und Verkehrssicherheitsarbeit ist eine gesellschaftliche Aufgabe,
die nur durch die koordinierte und zielgerichtete Zusammenarbeit aller Akteure dauerhaft erfolgreich sein kann. Dazu gehören auch die Handlungsfelder der schulischen
und außerschulischen Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung, in denen die Jugendverkehrsschulen eine wichtige Rolle einnehmen. Vor dem Hintergrund des §
11a des Mobilitätsgesetzes wird nun zu entscheiden sein, ob bzw. in welcher Form
die Mobilitätsbildung in ein gesamtstädtisches und ressortübergreifendes Konzept
auf der Grundlage der Zusammenarbeit der beteiligten Senatsverwaltungen und beispielsweise weiterer Träger der Verkehrssicherheitsarbeit gefasst werden kann. Die
Jugendverkehrsschulen sollen als außerschulische Bildungseinrichtungen einbezogen und beteiligt werden.
Erfahrungen eines Pilotprojekts zum schulischen Mobilitätsmanagement als Maßnahme des Verkehrssicherheitsprogramms Berlin Sicher Mobil 2020 wurden im
neuen § 17a des Mobilitätsgesetzes berücksichtigt.
Zur Förderung des schulischen Mobilitätsmanagements und der Entwicklung eines
entsprechenden Konzeptes gemäß §17a Absatz 2 Mobilitätsgesetz bereiten die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Durchführung mehrerer bezirklicher Schulmodellprojekte in den kommenden Schuljahren vor, die von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz finanziert werden. Parallel dazu soll bis zum ersten
Quartal 2023 ein umsetzungsbezogenes Konzept für die gesamte Stadt erstellt werden. Dieses soll unter anderem konkrete Aufgaben und Zuständigkeiten benennen,
4
Umsetzungsfristen vorgeben, Unterrichtsinhalte zur Einbeziehung ins schulische Mobilitätsmanagement definieren, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, der Einbeziehung der Eltern und zur Veränderung des Mobilitätsverhaltens von Schulkindern vorschlagen, sowie mit „Best Practice“-Beispielen Veränderungen im Schulalltag anregen.
5. Ist den Antworten aus Sicht der Senatsverwaltung noch etwas hinzuzufügen?
Zu 5.:
Nein.
Berlin, den 22. Februar 2021
In Vertretung
Beate Stoffers
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie