S-Bahn: i2030-Projekt Siemensbahn: Finanzierung für weitere Planungen zur Wiederinbetriebnahme gesichert, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/i2030-projekt-siemensbahn-finanzierung-fuer-weitere-planungen-zur-wiederinbetriebnahme-gesichert

Das Land Berlin hat eine #Finanzierungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn für die weiteren Planungen zur #Wiederbelebung der #Siemensbahn unterzeichnet. Für die Vorplanung bis zur Genehmigungsplanung stehen nun 30 Mio. Euro aus Landesmitteln zur Verfügung und werden über den Zeitraum bis 2025 durchgeführt. Dieses Vorhaben ist Bestandteil des Infrastrukturprojektes i2030, in dem sich die Länder Berlin und Brandenburg, die Deutsche Bahn und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) zusammengeschlossen haben. Für die gesamte Hauptstadtregion sollen damit mehr und bessere Schienenverbindungen geschaffen werden.

Derzeit laufen die ersten Arbeiten im Rahmen der #Vorplanung für die #Reaktivierung der alten Siemensbahn. Dafür wird das historische Stahl-Viadukt von altem Schotter und maroden Schwellen befreit. Parallel laufen Umweltuntersuchungen und die Erstellung eines aktuellen Baugrundgutachtens sowie die Vermessung des gesamten Streckenabschnitts. Konkrete Resultate der Machbarkeitsstudie zur #Streckenverlängerung der S-Bahn-Strecke über #Gartenfeld hinaus, werden für Anfang 2021 erwartet.

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin:
„Wir wollen mit der Siemensbahn eine der wichtigsten Strecken im gemeinsamen Schienen-Infrastrukturprojekt #i2030 reaktivieren. Die künftige Siemensstadt 2.0 wird über die Ringbahn an die Innenstadt angebunden, wir verkürzen so auch die Fahrzeit zum BER. Eine Verlängerung der Strecke über Gartenfeld hinaus nach Westen ist zudem eine wichtige Perspektive für Spandaus neue Siedlungsgebiete. Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit den i2030-Partnern nun die komplexen Planungen bis zur Eröffnung eines Planfeststellungsverfahrens finanziert haben, um den Ausbau dieser besonderen Strecke mit Hochdruck voranzubringen.“

Alexander Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn AG für das Land Berlin:
„Mit der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung mit dem Land Berlin gehen wir einen wichtigen nächsten Schritt: Die DB hat nun grünes Licht, die Planungen für die Einbindung der Siemensbahn in die Ringbahn am Bahnhof Jungfernheide in einen genehmigungsfähigen Zustand zu bringen und die Sanierung der Bestandstrasse vorzubereiten. Unser gemeinsames Ziel, die Siemensbahn spätestens zu ihrem 100-jährigen Bestehen im Jahr 2029 wieder in Betrieb zu nehmen, kommen wir einen gewaltigen Schritt näher. Die Siemensbahn wird ein Innovationstreiber für die Siemensstadt 2.0 werden und die Vergangenheit mit der Zukunft verbinden.“

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel:
„Die Reihe an Finanzierungsvereinbarungen in diesem Jahr zeigt die Entschlossenheit mit der i2030 von allen Partnern vorangetrieben wird. Gerade in herausfordernden Zeiten ist das ein klares Bekenntnis für einen zukunftsfähigen und klimafreundlichen ÖPNV in der Hauptstadtregion. Die Siemensbahn ist ein gutes Beispiel dafür, wie Nahverkehr sowie neues Wohnen und Arbeiten in der Siemensstadt 2.0 von Anfang an zusammengedacht werden. Mit der finanziellen Absicherung der nächsten Planungen durch das Land Berlin sind die Voraussetzungen geschaffen, die Siemensbahn zu einem Vorzeigeprojekt für die Reaktivierung von stillgelegten Bahnstrecken in Deutschland zu machen.“

Es werden zunächst detaillierte Bauplanungsunterlagen erstellt sowie diverse, nötige Planungsvereinbarungen in Abstimmung mit Behörden und Träger öffentlicher Belange abgeschlossen. Weiterhin sind Konzepte für die (Weiter-)Entwicklung der Empfangs- und Zugangsgebäude, zur Einbindung in die jeweiligen städtebaulichen Umfelder (u.a. dem neuen Wohn- und Arbeitsviertel Siemensstadt 2.0“) in Vorbereitung. Mit diesen Ergebnissen können konkretere Angaben zu Kosten und Dauer der Reaktivierung ermittelt werden, um das anschließende Planfeststellungsverfahren einzuleiten. Die Finanzierungsvereinbarung sieht vor, die Öffentlichkeit frühzeitig in den Planungsprozess einzubeziehen.

Zur Geschichte der Siemensbahn: Die 4,5 Kilometer lange Strecke vom Bahnhof Jungfernheide nach Gartenfeld wurde 1929 errichtet, um Berlin-Siemensstadt auf dem Schienenweg zu erschließen. 1980 wurde der Bahnbetrieb eingestellt. Die Strecke befindet sich weiterhin im Anlagenbestand der Deutschen Bahn. Nach dem Beschluss der Siemens AG 2018, einen Campus mit Forschungseinrichtungen und 3.000 Wohnungen auf seinem Werksgelände zu errichten, sprach sich der Berliner Senat für die Reaktivierung aus.

Projektumfang Siemensbahn

Streckenlänge ca. 4,5 Kilometer
Verlegung bis zu 10 Kilometer neuer Gleise, Errichtung von Weichen, Installation von Signaltechnik ab Bahnhof Jungfernheide
Prüfung der Modernisierung des 800 Meter langen Bestandsviadukts unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes
Reaktivierung der Bahnhöfe Wernerwerk, Siemensstadt in vorhandener Lage
Für den Bahnhof Gartenfeld werden Varianten am historischen Standort sowie auf der Gartenfelder Insel untersucht.
Verlängerungsoptionen der Strecke werden mit untersucht.
Mindestens zwei zu errichtende Brückenbauwerke auf ca. 150 Meter Länge
Anbindung der Siemensbahn an den Berliner S-Bahn Ring über den Bahnhof Jungfernheide
Mehr Informationen zum Projekt finden sich auf www.i2030.de/siemensbahn

Bahnhöfe + S-Bahn + Regionalverkehr + Straßenbahn + Straßenverkehr: Verkehrskonzept Nord-Ost-Raum (NOR), aus Senat

www.berlin.de

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Verkehrslösung #Heinersdorf / #Straßenbahnausbau
Frage 1:
Wann werden die konkreten Planungen für die einzelnen Netzelemente N1, N2 und N4e der Verkehrslösung
Heinersdorf vorliegen?
Antwort zu 1:
N1: Das N1-Element ist Bestandteil des Bebauungsplans 3-72. Hier laufen aktuell
Vorbereitungen zum städtebaulichen Werkstattverfahren, welches im Januar 2021 starten
soll. Die planungsrechtliche Sicherung des N1 soll über die Aufstellung des
Bebauungsplanes mit planfeststellungsersetzenden Inhalten erfolgen, um die verkehrlichen
und städtebaulichen Anforderungen an das Plangebiet in einem Verfahren zu integrieren.
So werden im Rahmen einer Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung zum N1-Element
Varianten für die beiden Knotenpunkte, Varianten für die Linienführung, der Querschnitt des
N1 sowie die objektkonkrete Verkehrsprognose und verkehrliche Begründung untersucht.
Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie soll Ende 2020 vorliegen und ist Grundlage bzw.
Rahmensetzung für das folgende städtebauliche Werkstattverfahren. Das B-Planverfahren
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soll nach jetzigem Stand und auf Grundlage der Ergebnisse des Wettbewerbs im September
2021 in die frühzeitige Beteiligung gehen.
N2: Für das Netzelement N2 verläuft die Vorzugstrasse über die alte Industriebahn
zwischen Romain-Roland-Straße und Blankenburger Straße. Sobald die planerisch zu
bevorzugende Variante der Straßenbahntangente Pankow beschlossen ist, wird auf
Grundlage der bestehenden Planungen das Planfeststellungsverfahren für das N2-Element
vorbereitet.
N4e: Nach Abschluss der Untersuchung zur Verkehrserschließung (VE) Blankenburg
(voraussichtlich Ende des Jahres 2020) wird entschieden, wie mit dem N4e-Element weiter
vorgegangen wird. Hierbei wird es auch Bürgerinnen-/Bürgerbeteiligung geben.
Frage 2:
Verfolgt SenUVK die Planungen zum Netzelement N3 weiter? Wenn ja, warum?
Antwort zu 2:
Das Netzelement N3 der Verkehrslösung Heinersdorf (Durchbindung Straße Am Steinberg
zur Romain-Rolland-Straße) wird planerisch weiterverfolgt, (vergleiche auch
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/strassen_kfz/heinersdorf/index.shtml).
Eine Realisierung ist erst nach 2030 vorgesehen. Das ist auch abhängig von einer
Wohnungsbauentwicklung entlang der Trasse. Neben der Erschließung wird durch die
Herstellung der Verbindung zwischen der Prenzlauer Promenade und der Romain-RollandStraße der Ortskern Heinersdorf (ergänzend zu den Netzelementen N1, N2 und N4)
verkehrlich entlastet.
Frage 3:
Wann ist mit der baulichen Realisierung zu rechnen?
Antwort zu 3:
Gegenwärtig laufen die vorbereitenden Untersuchungen zur Festsetzung des
Entwicklungsgebietes „Blankenburger Süden“. Erst mit der Festsetzung des
Entwicklungsgebietes liegt die politische Willensbekundung zu den Entwicklungszielen und
Maßnahmen (z.B. Straßenbahnverlängerung) vor. Auf Grundlage der Festsetzung sowie der
Ergebnisse der vorgenannten Untersuchungen müssen dann die bisher ohne Straßenbahn
geplanten Netzelemente der Verkehrslösung Heinersdorf angepasst werden. Aus
verkehrlicher, infrastruktureller und umweltplanerischer Sicht könnten insbesondere mit den
Netzelementen 1 und 2 bereits erste Entlastungen und Verbesserungen erzielt werden. Ein
Beginn weiterführender Planung wird auch beeinflusst von der Festsetzung des
Entwicklungsgebietes Blankenburger Süden und den damit verbundenen Vorgaben zur
Erschließung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV-Erschließung) sowie einer ggf.
notwendigen Einbeziehung neu geplanter Netzverknüpfungen im Straßenbahnnetz in die
Planungen der Netzelemente der Verkehrslösung Heinersdorf.
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Frage 4:
Welche Überlegungen bzw. Planungen zum Bauablauf von #Straßenbahn und Straßenbau im Ortsteil
Heinersdorf wurden seitens der SenUVK bereits vorgenommen?
Antwort zu 4:
Über die gesamte Prozesskette von der Planung bis zur Inbetriebnahme wird sichergestellt,
dass sowohl die Untersuchungen für den Bereich Straße als auch die für die Straßenbahn
eng verzahnt erarbeitet werden.
Konkrete Überlegungen und Planungen zum Bauablauf von Straße und Straßenbahn
können erst im Rahmen des Planfeststellungsverfahren aufgezeigt werden.
Frage 5:
Wann wird der BVG der Planungsauftrag für die #Tangentialstrecke Pankow-Heinersdorf- #Pasedagplatz erteilt?
Antwort zu 5:
Nach Abschluss der Grundlagenuntersuchungen beschließt der Senat, ob weitere,
detaillierte Planungsschritte eingeleitet werden. Es wird angestrebt, zeitnah die
Untersuchungen abzuschließen und einen Senatsbeschluss zu erwirken. Bei positivem
Beschluss kann der Planungsauftrag erteilt werden.
Frage 6:
Welche verkehrlichen Auswirkungen erwartet sich der Senat von der Realisierung des Netzelements N4e?
Besteht die Aussicht für eine Entlastung der Bahnhofsstraße in Blankenburg?
Antwort zu 6:
Das Netzelement N4e (Verbindung von der Blankenburger Straße entlang
Schmöckpfuhlgraben zur Straße Am Feuchten Winkel) kann einen Teil der fehlenden bzw.
verkehrlich ungenügenden Querverbindungen in diesem Stadtraum übernehmen. Eine
teilweise Anbindung des Pankower Tors und eine teilweise Entlastung der Bahnhofstraße
wären damit möglich.
Turmbahnhof Karower Kreuz
Frage 7:
Aus welchem Jahr stammt die Kosten-Nutzungsuntersuchung für die Errichtung eines Turmbahnhofs am
#Karower Kreuz?
Antwort zu 7:
Die Nutzen-Kosten-Untersuchung wurde im Jahr 2009 durchgeführt.
Frage 8:
Auf welcher Bevölkerungsprognose basieren die Planungen für die Errichtung eines Turmbahnhofs am
Karower Kreuz?
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Antwort zu 8:
Die Nutzen-Kosten-Untersuchung verwendete eine damals vorliegende Prognose für das
Jahr 2015.
Frage 9:
Welche Linien des Regional- und S-Bahnverkehrs werden am Karower Kreuz halten? Welche Takte haben
die Linien?
Antwort zu 9:
Folgende derzeitige Linien sollen am Bahnhof Karower Kreuz halten:
 S-Bahn-Linie #S2 im 10-Minuten-Takt,
 Regionalexpress #RE3 stündlich,
 Regionalbahn #RB12 stündlich,
#RB27 (Heidekrautbahn) Durchbindung nach Gesundbrunnen in Hauptverkehrszeit.
Folgende geplante Linien sollen am Bahnhof Karower Kreuz halten:
 S-Bahn-Linie #S6 (Grünau – Buch) im 20-Minuten-Takt,
 Regionalbahn #RB32 (Oranienburg – BER – Ludwigsfelde) stündlich,
 RB27 soll perspektivisch ganztägig nach Gesundbrunnen durchgebunden werden,
 S-Bahn-Linie #S75 im Falle einer Verlängerung von Wartenberg.
Frage 10:
Wie hoch wird die Zahl der täglichen Ein- und Aussteiger*innen und wie hoch wird die Zahl der
Umsteiger*innen geschätzt?
Antwort zu 10:
Am Bahnhof Karower Kreuz werden pro Tag ca. 15.000 Ein- und Aussteigerinnen/Ein- und
Aussteiger erwartet, von denen ca. drei Viertel Umsteigerinnen/Umsteiger sind. Sofern die
S75 zum Bahnhof Karower Kreuz verlängert und Richtung Hohen-Neuendorf
durchgebunden wird, wird mit einer deutlichen Zunahme auf bis zu 30.000 Ein- und
Aussteigerinnen/Ein- und Aussteiger gerechnet, von denen 90 %
Umsteigerinnen/Umsteiger sind.
Frage 11:
In welchem Verhältnis stehen die Bau- und Betriebskosten zu den erwarteten Nutzer*innen? Entspricht das
Vorhaben noch den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung und den rechtlichen Anforderungen für den Bau
von Infrastrukturanlagen des SPNV?
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Antwort zu 11:
Die Nutzen-Kosten-Analyse hat für den Bahnhof Karower Kreuz ein positives Ergebnis
gezeigt. Die volkswirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Vorhabens ist somit nachgewiesen und
damit die Vorgabe der Landeshaushaltsordnung erfüllt.
Frage 12:
Die Verlängerung der S75 bis zum Karower Kreuz war in den Planungen nicht vorgesehen. Im Bereich des
Außenrings besteht daher unterhalb der neuen Bahnbrücken der Stettiner Bahn nur die Möglichkeit zur
Errichtung von Außenbahnsteigen für den Fern- und Regionalverkehr. Jetzt plant der Senat die Einbindung
der S75. Welche konkreten Planungen wurden hierzu vorgenommen oder beauftragt? Welche Ergebnisse
liegen hierzu ggf. vor? Wie sehen die weiteren Schritte aus? Welcher zeitliche Ablauf ergibt sich für die
Realisierung?
Antwort zu 12:
Die DB Netz AG wurde im Rahmen des Gesamtvorhabens i2030 damit beauftragt, eine
Trassierungsstudie für die Verlängerung der S75 vom heutigen Endbahnhof Wartenberg bis
zur Einbindung in die bestehende S-Bahntrasse der #S8 nordwestlich des Karower Kreuzes
zu erstellen.
Das Ergebnis dieser #Trassierungsstudie wird im vierten Quartal 2020 erwartet. Dann werden
im Rahmen von i2030 gemeinsam mit den beteiligten Projektpartnern die nächsten Schritte
abgestimmt. Der Realisierungszeitraum wurde bislang noch nicht festgelegt.
Das Gesamtvorhaben steht unter dem Vorbehalt von weitergehenden Nutzen-KostenUntersuchungen und einer gesicherten Finanzierung.
Frage 13:
Wie stellt sich der Senat die Einbindung der Verlängerung der S75 am nahezu fertiggestellten Karower Kreuz
angesichts der nicht vorhandenen Baufreiheit am Außenring vor?
Antwort zu 13:
Wie in der Antwort zur Frage 12 beschrieben, wird gegenwärtig durch die DB Netz AG eine
Trassierungsstudie erstellt. Im Ergebnis dieser Studie werden Lösungsmöglichkeiten
erwartet, gegebenenfalls auch in unterschiedlichen Varianten, in welcher Lage die SBahntrasse der S75 den Bahndamm der Stettiner Bahn durchquert und wo die Bahnsteige
der S75 angeordnet werden können.
Frage 14:
Ist im Zusammenhang mit einem Standort für ein #S-Bahn-Betriebswerk im Bereich der Bucher Straße eine
Weiterführung der S75 zur heutigen S8 vorgesehen?
Antwort zu 14:
Ja, Zielstellung ist die Einbindung der S75 nordwestlich des Karower Kreuzes in die
bestehende Trasse der S8. Damit können dann auch S-Bahnzüge der S75 in das geplante
S-Bahn-Betriebswerk #Schönerlinder Straße einfahren. Im Bereich zwischen der
Schönerlinder Straße und der #Bucher Straße soll ein neuer S-Bahnhof errichtet werden, auf
dem dann das Ein- und Aussetzen der Züge betrieblich möglich sein wird.
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Frage 15:
Wie genau stellt sich der Senat die Kreuzung der Stettiner Bahn sowie die Überquerung der Regional- und
Fernbahn auf dem Ostring vor, die zwingend erforderlich ist?
Antwort zu 15:
Gemäß den obenstehenden Antworten zu den Fragen 12 und 13 wird zur Klärung dieser
Thematik zurzeit eine Trassierungsstudie erstellt. Nach jetziger Einschätzung wird die S75
von Wartenberg bis zum #Turmbahnhof Karower Kreuz nordöstlich der Fernbahngleise des
Berliner Eisenbahnaußenrings (BAR) geführt und kreuzt dann den Bahndamm der Stettiner
Bahn. Im weiteren Verlauf muss die S75 durch den Bau eines Überwerfungsbauwerkes auf
die Südwestseite des BAR geführt werden, um den Anschluss an die S8 herzustellen.
Frage 16:
Wie viele Einwohner könnten im unmittelbaren Einzugsbereich (z.B. in dem üblicher Weise vom VBB
angesetzten Radius für einen S-Bahnhof) von Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten profitieren?
Antwort zu 16:
Im Umfeld des Turmbahnhofs profitieren bis zu 4.000 Einwohnerinnen/Einwohner (Stand
2014) von der direkten Anbindung an das Regional- und S-Bahn-Netz. Laut den Analysen
des Nahverkehrsplans Berlin 2019 -2023 (Anlage 2, Abbildung 29) gehört das Umfeld des
Karower Kreuzes zu den Gebieten in Berlin, die nicht den Erschließungsstandards genügen.
Neben seiner Umsteigefunktion kann der Bahnhof somit zu einer wesentlichen
Verbesserung der Flächenerschließung beitragen. Durch die Entwicklung neuer
Wohngebiete in Karow-Süd wird die Einwohnerzahl im Umfeld weiter steigen.
Frage 17:
Der Berliner Außenring ist eine stark befahrene #Hauptgüterstrecke. Eine Verdichtung mit #Personenverkehr
führt zur Verlagerung von Güterverkehren auf anderen Strecken und in die Nachtstunden! Welche
Auswirkungen ergeben aus Sicht des Senats?
Antwort zu 17:
Auf dem Berliner Außenring im Bereich des Karower Kreuzes ist entsprechend der
Ausschreibung und Vergabe des Netzes Elbe-Spree (NES) eine neue Regionalbahnlinie
vorgesehen, die RB32 mit dem Laufweg Oranienburg – BER – Ludwigsfelde. Die
Streckenkapazitäten wurden im Rahmen einer Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen
Untersuchung (#EBWU) geprüft. Im Ergebnis zeigt sich, dass der Betrieb durchführbar ist
und der #Güterverkehr keine Einschränkungen erfährt und weder zeitlich verschoben noch
auf andere Strecken verlegt werden müsste.
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Frage 18:
Bisher ist der Turmbahnhof über die Straße nicht erreichbar. Das gilt ebenso für den Rad- und Fußverkehr.
Mit dem derzeitigen Umbau wird der bisherige Zustand verfestigt, bei dem die in allen vier Quadranten
vorhandenen Verbindungskurven die Zuwegung bzw. Erreichbarkeit verhindern. Welche konkreten
Möglichkeiten der Anbindung sieht der Senat, um eine Erschließung für den ÖPNV zu ermöglichen und
ausreichend Fahrradstellplätze zu errichten?
Frage 19:
Welche bisher als Anliegerstraßen einzustufenden Verbindungen müssten dafür mit welchem Ausbaustandard
(z.B. für die Gelenkbusse der BVG) umgebaut werden?
Antwort zu 18 und 19:
Eine Erreichbarkeit des geplanten Turmbahnhofs Karower Kreuz ist bislang nur im
Nordquadranten über die bestehende Boenkestraße gegeben. Darüber hinaus ist die
Anbindung des Turmbahnhofs Karower Kreuz für den Rad- und Fußverkehr auch aus den
drei anderen Quadranten durch den Bau von Über- oder Unterführungen der bestehenden
Verbindungskurven vorgesehen, so dass der neue Bahnhof aus allen umgebenden
Siedlungsbereichen erschlossen ist. In welchem Bereich zusätzlich eine ÖPNVErschließung (Busanbindung) erfolgen kann, ist im weiteren Verfahren zu untersuchen und
steht ebenfalls in Abhängigkeit von der Trassierungsstudie.
Frage 20:
Mit welchen Baukosten ist für diesen Straßenausbau zu rechnen? Wer wird diese Kosten aus welchen Mitteln
übernehmen und welche Finanzierungsmöglichkeiten sind dafür vorhanden?
Antwort zu 20:
Zu einem solchen Straßenumbau liegen noch keine Planungen und Kostenermittlungen
einschließlich Finanzierungsplanungen vor.
Potenziale für Straßenbahnverlängerungen bzw. Verdichtungen von Angeboten
Frage 21:
Welche Möglichkeiten zu einer #Verlängerung der Straßenbahn bestehen für den Abschnitt S-Bahnhof
Blankenburg Richtung Französisch-Buchholz mit Anschluss an die Straßenbahnlinie 50?
Antwort zu 21:
Der #ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 sieht vor, das
Entwicklungsgebiet Blankenburger Süden durch eine Straßenbahnstrecke an die Innenstadt
und an den S-Bahnhof Blankenburg anzuschließen. Die planerisch zu bevorzugende
Trassenvariante der Straßenbahnneubaustrecke Blankenburger Süden folgt dieser
Vorgabe und endet am S-Bahnhof Blankenburg. Eine Weiterführung in Richtung
Französisch Buchholz weist unter den momentanen Gegebenheiten keinen hinreichenden
verkehrlichen Nutzen auf. Die Heranführung an die Straßenbahnlinie 50 in der Berliner
Straße würde erhebliche bauliche Maßnahmen, insbesondere die Aufweitung der
Eisenbahnüberführung Bahnhofstraße erfordern. Diese sehr aufwändige Maßnahme wäre
kostenseitig dem Projekt anzulasten. Dem stünde jedoch nur ein geringer zusätzlicher
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Fahrgastnutzen gegenüber, sodass die Wirtschaftlichkeit der gesamten Maßnahme
gefährdet wäre. Gleichwohl bleibt eine Verlängerung zu einem späteren Zeitpunkt möglich,
wenn sich die Rahmenbedingungen entsprechend ändern sollten.
Frage 22:
Welche Potenziale und Möglichkeiten bestehen für einen Abzweig der Straßenbahn am Blankenburger Süden
in Richtung Karow/Buch?
Antwort zu 22:
Hierzu liegt dem Senat keine belastbare Einschätzung vor. Eine solche StraßenbahnNeubaumaßnahme ist in den aktuellen Planwerken des Senats nicht enthalten und
demzufolge nicht Bestandteil der Machbarkeitsstudien.
Frage 23:
Wann wird der Senat die Entscheidung zu den im NVP 2019 – 2023 aufgeführten Querverbindungen im
Busverkehr treffen?
Antwort zu 23:
Der Nahverkehrsplan des Landes Berlin sieht weiterhin einen sukzessiven, jährlichen
Aufwuchs der Verkehrsleistung bei Bus und Straßenbahn vor. Die konkreten
Angebotsverbesserungen sind hierbei nur für das nächste Fahrplanjahr fest definiert und
befinden sich für die Folgejahre noch in der Abstimmung zwischen der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der BVG. Die Priorisierung bestimmter
Maßnahmen hängt dabei auch stark von der baulichen Entwicklung und der Entwicklung
der Fahrgastzahlen in den jeweiligen Stadtteilen ab.
Die BVG teilt hierzu ergänzend mit:
„Der Nahverkehrsplan benennt Prüfaufträge hinsichtlich zusätzlicher
Expressbuslinien/Einführung neuer Metrobuslinien mit entsprechender Anpassung von
Fahrplänen und Leistungsvolumen sowie ggf. auch Linienführungen. Konkret sind im NordOst-Raum folgende Relationen zu prüfen:
#X59: Französisch Buchholz – Schönholz – Wedding, Osloer Straße,
#M58: Buch – Karow – Blankenburg – Niederschönhausen – Schönholz – Osloer Straße.
Die BVG geht davon aus, dass diese Prüfungen voraussichtlich im Jahr 2021 zu einem
Abschluss gebracht werden.“
Frage 24:
Mit welchen Taktverdichtungen ist bei Straßenbahn und Bussen in den nächsten Jahren konkret zu rechnen?
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Antwort zu 24:
Der Senat geht davon aus, dass sich diese Frage auf Angebotsverbesserungen im
Stadtbezirk Pankow bezieht. Zum Fahrplanwechsel zum 13.12.2020 hat die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die folgenden
Angebotsverbesserungen bestellt:
• Der Takt auf der Linie #M2 wird im Abschnitt Am Steinberg bis Alexanderplatz von
Montag bis Freitag zwischen 10:00 und 15:00 Uhr auf einen 5-Minuten-Takt verdichtet.
• Die Straßenbahnlinie #M4 wird an Wochenenden sowohl auf dem Innenstadtabschnitt,
als auch bis zur Zingster Straße verdichtet. Künftig wird auf dem Abschnitt Hackescher
Markt bis Prerower Platz jeden Abend bis 0:00/0:30 Uhr im 7-/7-/6-Minuten-Takt
gefahren. Dies bedeutet auch für den Ast zur Zingster Straße eine Taktverdichtung auf
einen 7/13-Minuten-Takt bis nach Mitternacht. Diese Taktverdichtungen gelten zudem
auch an Sonntagen bereits ab 12:30 Uhr.
• Die Linie #12 wird montags bis freitags ab 6 Uhr (stadteinwärts) / 7 Uhr (stadtauswärts)
auf einen 10-Minuten-Takt verdichtet, ebenso samstags von 10 bis 19 Uhr.
Die BVG teilt hierzu ergänzend mit:
„Im Pankower Raum wird es voraussichtlich weitere Taktverdichtungen bei den
Straßenbahnlinien #M1 und #50 geben. Voraussetzung dafür ist allerdings die Schaffung der
entsprechenden Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlagen im Bereich S+U Pankow und die
Bereitstellung zusätzlicher Infrastruktur (#Zwischenendstelle). Im Zusammenhang mit dem
Bauvorhaben Blankenburger Süden kommt der Straßenbahn eine wichtige
Erschließungsfunktion zu. Die Straßenbahn #M2 soll im 5-Minuten-Takt zu den
maßgeblichen Verkehrszeiten in das Neubaugebiet verlängert werden.
Bei den Buslinien ist ebenfalls eine Ausweitung der 10-Minuten-Angebote in den
kommenden Jahren geplant. Dabei sind vor allem die Bedienachsen der Linien #150 und #158
Gegenstand konzeptioneller Überlegungen.“
Frage 25:
Inwieweit beeinflusst die Eingleisigkeit der Brücke am #Pölnitzweg die Einrichtung eines 10-Minuten-Taktes bei
der S21 bis Bernau?
Antwort zu 25:
Es wird davon ausgegangen, dass mit der Frage die S-Bahnlinie 2 gemeint ist.
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die DB Netz AG erarbeitet derzeit im Rahmen des Projektes i2030 eine
Eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchung (EBWU) für den nördlichen Abschnitt
der #S2. Dabei wird geprüft, welche infrastrukturellen Maßnahmen zwischen Buch und
Bernau erforderlich sind, um die qualitätsgerechte Durchführung eines 10-Minuten-Taktes
auf der S2 zu gewährleisten. Die Prüfung zur Eingleisigkeit der Brücke am Pölnitzweg liegt
im Untersuchungsbereich. Erste Ergebnisse werden voraussichtlich im I. Quartal 2021
vorliegen.“
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Frage 26:
Welchen Sachstand gibt es zur OU Malchow, TVN und zur Verbindungsstraße B2 – Karow. In welcher
Leistungsphase befinden sich diese? Wann ist mit deren Inbetriebnahme zu rechnen?
Antwort zu 26:
Sachstand #Ortsumfahrung (OU) #Malchow: Mit dem Gesetz über den Ausbau der
Bundesfernstraßen (Fernstraßenausbaugesetz – FStrAbG) vom 23. Dezember 2016 (BGBl.
I S. 3354) ist für das Land Berlin das Vorhaben „BE B 002n OU Malchow N 2/4“ als
vordringlicher Bedarf auch gesetzlich verankert worden. Die Vorhabens-Kategorie
„vordringlicher Bedarf“ sieht vor, dass im Zeitfenster der aktuellen
Bundesverkehrswegeplanung (bis 2030) die Planung aufgenommen und Baurecht
geschaffen werden soll. Zur Umsetzung des gesetzlich festgelegten Bedarfs stellen auch
die Länder eine eigene Reihung von Prioritäten für Straßenbauvorhaben auf, um
entsprechend der bestehenden Personalkapazitäten die Vorhaben abzuarbeiten.
Entsprechend dieser Prioritätenbildung sind bisher keine Planungsschritte zum o.g.
Vorhaben in die Wege geleitet worden. Die Zuständigkeit für Planung und Baudurchführung
liegt ab 01.01.2021 bei der Autobahn GmbH des Bundes.
Sachstand #Tangentialverbindung #Nord (TVN): Zur großräumigen Straßenverbindung TVN
gibt es über die Planungsergebnisse zum FNP und der Verkehrsuntersuchung Nordostraum
(NOR) keinen neuen Sachstand. Darüber hinaus läuft gegenwärtig im Rahmen der
Vorbereitenden Untersuchungen Blankenburger Süden die Machbarkeitsuntersuchung zur
Verkehrserschließung Blankenburg. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden zum
Jahresende 2020 erwartet.
Sachstand Verbindungsstraße #B2 – Karow: Derzeit wird die Planung hinsichtlich der
Ergebnisse der Erörterung und der Anforderungen des Mobilitätsgesetzes überarbeitet. Das
Planfeststellungsverfahren soll gemäß aktueller Zeitplanung Ende 2021 erneut begonnen
und Ende 2022 / Anfang 2023 abgeschlossen werden, so dass ein Baubeginn ab 2024
erfolgen könnte.
Frage 27:
Inwieweit berücksichtigt das Verkehrskonzept für den Pankower Norden, auch bezirksübergreifende nach/von
Reinickendorf, Verkehre aus/nach Brandenburg, insbesondere Lkw-Schwerlastverkehr?
Im Erläuterungsbericht der NOR-Untersuchung heißt es (Seite 36): „Durch den Bau der Verbindungsstraße [
B2-Karow, Anm. d. Verf.] nimmt die Belastung, südlich der Anbindung der Verbindungstraße an die B 2, auf
der B2 [also im Ortsteil Weißensee, Anm. Verf.] um 4.000 Kfz/24hw zu. Die Belastung der Ost-WestVerbindung durch den Ortskern Malchow [Blankenburger Pflasterweg – Dorfstr. – Wartenberger Str., Anm. d.
Verf.] nimmt um 2.000 Kfz/24hw zu.“
Antwort zu 27:
Bei der NOR-Untersuchung handelt es sich nicht nur um ein Verkehrskonzept für den
Pankower Norden, sondern um eine strategische Untersuchung zur Entwicklung,
Anpassung und ggf. Ergänzung des (übergeordneten) Straßennetzes im nordöstlichen
Quadranten von Berlin. Dieser Raum umfasst nicht nur den Bezirk Pankow. Die Verkehre
von und nach Brandenburg wurden berücksichtigt. Eine gesonderte Untersuchung zum
Lkw- bzw. Schwerlastverkehr gehörte nicht zum Untersuchungsdesign.
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Frage 28:
Ist nicht der Sinn einer Tangentialstraße (hier: TVN) die Entlastung der Radialen (hier: B2) anstatt ihre
zusätzliche Belastung?
Antwort zu 28:
Grundsätzlich ja. Durch neue Trassen entstehen auch neue Verbindungen. Da nicht nur in
tangentialer oder radialer Richtung gefahren wird, könnte es auch auf Straßen zwischen
solchen „gerichteten“ Trassen zu verkehrlichen Zu- oder Abnahmen kommen.
Frage 29:
Warum soll Kfz-Verkehr von der #A114 auf die Berliner Allee verlagert werden?
Antwort zu 29:
Es ist nicht beabsichtigt, Verkehre von der Autobahn auf das Stadtstraßennetz zu verlagern.
Frage 30:
Warum gibt es zwar ein Straßenbaukonzept für den Nordostraum aber weder ein #ÖPNV-Konzept, noch ein
#Radwegekonzept?
Antwort zu 30:
Die für Berlin erstellten Planwerke Stadtentwicklungsplan Verkehr (umfassend) und der
Nahverkehrsplan 2019-23 (sektoral) beinhalten die Planungen im ÖPNV-Bereich und
erfüllen somit die Funktion einer ÖPNV-Konzeption. Hierbei sind sowohl Maßnahmen wie
Taktverdichtungen oder Angebotserweiterungen von ÖPNV-Linien als auch der Neu- und
Ausbau von Schieneninfrastruktur enthalten.
Für den Radverkehr in Berlin liegt seit Jahren ein Radial- und Tangentialroutennetz
öffentlich vor, welches ein Konzept darstellt. Dieses umfasst auch den Nordostraum von
Berlin. Da das Radial- und Tangentialroutennetz den neuen Anforderungen des
Mobilitätsgesetztes nicht in Gänze gerecht werden kann, wird aktuell ein engmaschigeres
Radverkehrsnetz für ganz Berlin (auch für den Nordostraum) entwickelt. Zusätzlich gibt das
Mobilitätsgesetz vor, dass an allen Hauptverkehrsstraßen in Berlin Radverkehrsanlagen
errichtet bzw. ertüchtigt werden sollen. Des Weiteren werden die Qualitätsstandards der
verschiedenen Netzkategorien im Radverkehrsplan festgehalten. Dieser befindet sich
aktuell ebenfalls in Arbeit. Somit wird neben dem ÖPNV-Konzept auch für den Radverkehr
ein Konzept für den Nordostraum vorliegen.
Berliner Allee
Bereits 2012 wurde dem Verkehrsausschuss der BVV Pankow „bei einem Vor-Ort-Termin deutlich, dass nur
durch eine Neuordnung des Straßenquerschnitts die Funktionsfähigkeit des gesamten Straßenraums
grundsätzlich verbessert werden kann.“ (Auszug VII-0241)
In der Beantwortung einer schriftl. Anfrage S18-20287 vom 29.07.2019 wurde erneut eine Neugestaltung des
gesamten Straßenraumes sowie die Beauftragung der seit fünf Jahren in Aussicht gestellten
Machbarkeitsstudie wiederholt angekündigt.
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Mit der schriftlichen Anfrage S18-24475 vom 25.08.2020 wurde überraschend mitgeteilt, dass „die grundhafte
Erneuerung der Berliner Allee zwischen Pistoriusstraße und Rennbahnstraße nur im Bestand (Borde
beibehalten) durchgeführt werden“ soll!
Frage 31:
Warum werden die seit 2012 mehrfach wiederholten Forderungen des Bezirkes, der BVV-Pankow nach einer
Umgestaltung der gesamten Straßenbreite entgegen aller vorherigen Verlautbarungen nunmehr offensichtlich
durch SenUVK ignoriert?
Frage 32:
Wie ist nun die weitere Vorgehensweise bzgl. der Gestaltung der Berliner Allee mit ÖPNV-Eigentrasse,
Fußgängerfurten, Radwege, Kfz.-Spur geplant?
Frage 34:
Wer war bei dem Ortstermin (Anfrage S18-24475) dabei und wer konkret hat diese Entscheidung genehmigt?
Antwort zu 31, 32 und 34:
Anlässlich eines verwaltungsinternen Ortstermins von Mitarbeitenden der
zuständigkeitshalber betroffenen Fachbereiche der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz in Vorbereitung der Untersuchung wurde festgestellt, dass eine
Machbarkeitsstudie für die Berliner Allee nicht mehr zielführend erscheint, da die
vorhandene Bordführung aufgrund bestehender Zwangspunkte (z.B. vorhandene
Baumpflanzungen) im Wesentlichen beibehalten werden soll. Daher wurde entschieden,
dass im Rahmen der Vorplanung verkehrliche Untersuchungen erfolgen und die grundhafte
Erneuerung der Berliner Allee zwischen Pistoriusstraße und Rennbahnstraße „im Bestand“
ohne wesentliche Änderung der Bordführung durchgeführt wird. Die Möglichkeiten zur
Neuaufteilung des heutigen Fahrbahnbereiches werden im Rahmen der vorgenannten
verkehrlichen Untersuchungen erörtert und abgestimmt.
Die Grundsätze der geltenden Richtlinien und Vorschriften, sowie die Grundsätze des
Berliner Mobilitätsgesetzes kommen bei den Planungen zur grundhaften Erneuerung zur
Anwendung. Die genannten Zielstellungen aus den BVV-Beschlüssen sind damit
weitgehend abgedeckt.
Grundlegendes Ziel für die Neugestaltung des Straßenraumes ist, auf der Basis der
vorgenannten Grundsätze, die Belange aller Verkehrsteilnehmenden, insbesondere des
Umweltverbundes, angemessen zu berücksichtigen.
Frage 33:
Seit wann ist bekannt, dass die BVG in der Berliner Allee Gleise erneuern will?
Antwort zu 33:
Seit Juli 2019 ist bekannt, dass die BVG plant, die Gleisanlagen der Straßenbahn im Jahr
2021 in drei Abschnitten der Berliner Allee zwischen Pistoriusstraße und Rennbahnstraße
zu erneuern.
13
Frage 35:
Ist der Beantwortung aller Fragen seitens der Senatsverwaltung noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 35:
Nein.
Berlin, den 27.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnhöfe: Bahnhof am Flughafen Schönefeld bekommt neues Farbkonzept aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/flughafen-BER/article230782722/Bahnhof-am-Flughafen-Schoenefeld-bekommt-neues-Farbkonzept.html

Mit der #Eröffnung des #BER erhält auch der #Bahnhof am alten Schönefelder #Airport frische Farbe. Die Orientierung soll leichter fallen.

Pünktlich zur Eröffnung des neuen Hauptstadtairports BER erhält auch der Bahnhof des alten Flughafens #Schönefeld in diesen Tagen eine #Frischekur. Mit einer neuen farbigen #Wegeleitung auf den Wänden in der Unterführung sowie an den Auf- und Abgängen will die Deutsche Bahn (DB) den Bahnhof attraktiver gestalten und es Fahrgästen erleichtern, sich intuitiv zu orientieren. Insbesondere die Unterführung werde durch das neue Farbkonzept deutlich modernisiert und freundlicher, so der Konzern. „Wir investieren rund eine Million Euro, damit sich unsere Fahrgäste vor Ort wieder wohler fühlen“, sagte Cornelia Kadatz, Managerin der Berliner Fernbahnhöfe und in Schönefeld. Tatsächlich ist es der Bahn gelungen, mit verhältnismäßig einfachen Mitteln den bislang tristen Charme der Station mit ihren Backsteinwänden deutlich zu verbessern.

Bahn will auch die #Sitzmöbel und #Wlan verbessern
Noch in diesem Jahr soll das Konzept zudem um neue, moderne Wartemöbel auf den Bahnsteigen ergänzt werden. Neue Vitrinen in der Unterführung sollen zukünftig für eine bessere Information der Reisenden sorgen. Geplant sei auch die Erneuerung der Zaunanlage am Ausgang in Richtung Rathaus Schönefeld. Daneben verbessert die DB das Surfen im Internet am …

Bahnhöfe: BVG investiert Milliarden 40 Berliner U-Bahnhöfe bekommen zweiten Ausgang, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bvg-investiert-milliarden-40-berliner-u-bahnhoefe-bekommen-zweiten-ausgang/26568338.html

Aus #Sicherheitsgründen stattet die BVG ihre Stationen mit weiteren #Ausgängen aus, darunter der Adenauerplatz. Jahrzehntelange Bauarbeiten stehen bevor.

Berlins U-Bahn bleibt auf Jahrzehnte eine #Baustelle. Nicht, weil neue Linien gebaut werden, sondern weil Tunnel und #Bahnhöfe baufällig sind. Milliarden müssen investiert werden. Die BVG hat jetzt mit einem Großprojekt begonnen: Die 40 Stationen, die nur einen Ausgang in der Mitte des Bahnsteigs haben, erhalten aus Sicherheitsgründen einen zweiten.

Auslöser dieser Nachrüstung war die Beinahe-Katastrophe im Juli 2000. Im Bahnhof Deutsche Oper brannte ein Zug vollständig aus, 350 Menschen saßen in der Falle, da es nur einen Ausgang gab. 31 Fahrgäste wurden verletzt, wie durch ein Wunder gab es keine Toten. In einem ersten Schritt bekamen elf Stationen, die nur einen Ausgang hatten, eine zweite Treppe am anderen Bahnsteigende.

Dieser erste Schritt ist abgeschlossen, nun folgt der zweite. Er werde wohl 20 Jahre dauern, schätzt Uwe #Kutscher, der #Bauchef der #U-Bahn. Am Dienstagnachmittag zeigte Kutscher dem Tagesspiegel einige Baustellen der BVG: Auch der #Adenauerplatz bekommt einen zweiten Ausgang. Bis 2024 werde man brauchen, schätzt Kutscher. 2018 hatte die BVG angefangen, …

Flughäfen + U-Bahn: Flughafenanbindung : Streit um U-Bahn von Berlin zum BER, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/streit-um-u-bahn-von-berlin-zum-ber-li.114550

Die SPD will die #U7-Verlängerung zum Wahlkampfthema machen. In Brandenburg hält man das allerdings für unnötig.

Sechsmal stündlich fahren S-Bahnen von Berlin zum #BER, viermal stündlich machen sich Regionalzüge auf dem Weg zum neuen Schönefelder #Flughafen. Intercity-Züge und Busse ergänzen das Angebot. Wird auch noch eine #U-Bahn benötigt? Dazu hat sich das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung in Potsdam jetzt skeptisch geäußert. Damit nimmt das Land Brandenburg indirekt Stellung in einem verkehrspolitischen Streit, der im Berliner Wahlkampf 2021 eine Rolle spielen könnte.

Als Franziska Giffey, die designierte Spitzenkandidatin der SPD, im September mit Fraktionschef Raed Saleh sowie Medienvertretern U-Bahn fuhr, stand ein Thema oben auf ihrer Liste. Das U-Bahn-Netz müsse ausgebaut werden, forderten die Sozialdemokraten. Sie nannten die Verlängerung der #U7 über #Rudow hinaus zum BER als ein besonders wichtiges Projekt. Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) befasst sich bereits damit. Die #Flughafenstrecke im Südosten ist eines von mehreren möglichen U-Bahn-Bauvorhaben, für die Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben wurden. Nach einem nun vorliegenden Entwurf würde die Trasse zwischen 746 Millionen und 799 Millionen Euro kosten. In den Nullerjahren hatte der Senat das Projekt …

S-Bahn + Regionalverkehr: Stand Planung und Bau einer möglichen Schienenverbindung entlang der TVO im nördlichen Teil/ Biesdorf und Karlshorst, aus Senat

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Frage 1:
Wann wurde durch den Senat beim zuständigen Bundesministerium die #Finanzierung einer
„#Nahverkehrstrasse“/ schienengebundenen Lösung entlang der zukünftigen #Tangentialen Verbindung Ost
(#TVO) im nördlichen Teil (zwischen der B1 und der Straße an der Wuhlheide) beantragt?
Frage 2:
Welche technischen Umsetzungsmöglichkeiten einer S-Bahntrasse, oder einer zusätzlichen Bahntrasse
wurden untersucht und bei der Anmeldung berücksichtigt?
Frage 4:
Ist ein Ersatzbau/ Erneuerung der Gleise finanziell gesichert und wenn ja durch wen finanziert?
Frage 6:
Welche Planungsschritte wurden durch die zuständige Senatsverwaltung seit 2016 unternommen um die
eigene Planung einer schienengebundenen Trasse fertigzustellen?
Antwort zu 1, 2, 4 und 6:
Die #Nahverkehrstangente (#NVT) wird in mehreren Abschnitten betrachtet.
Für den nördlichen Abschnitt (S-Bahn-Lückenschluss zwischen Wartenberg und dem
Karower Kreuz) finden aktuell im Rahmen des Infrastrukturprojektes #i2030 im Teilprojekt
„Engpassbeseitigung & Weiterentwicklung S-Bahnnetz“ die Grundlagenarbeiten
(Projektdefinition, Fahrplanentwürfe, Prüfung der Betriebsstabilität, Grobtrassierung) statt.
2
Für den südlichen Abschnitt (Springpfuhl – Grünauer Kreuz) ist der durchzuführende
#Systementscheid zwischen einer Realisierung als S-Bahn- oder als
Regionalverkehrsstrecke noch nicht abgeschlossen. Die Realisierung des südlichen
Abschnitts soll gemäß ÖPNV-Bedarfsplan (Bedarfsplan für den Öffentlichen
Personennahverkehr) ab 2031 (#Regionalverkehr) bzw. 2035 (#S-Bahn) erfolgen.
Da derzeit noch die Grundlagenarbeiten stattfinden und kein ausreichender
Projektfortschritt gegeben ist, konnte bisher auch keine Finanzierung der NVT beim
Bundesministerium beantragt werden.
Frage 3:
Welche Gespräche hat die zuständige Senatsverwaltung mit der Deutschen Bahn zu einem etwaigen
Ersatzbau/ Erneuerung, oder Verlegung der bisherigen Bestandgleise des Berliner Bahnaußenrings mit
welchem Ergebnis geführt?
Antwort zu 3:
Im Zuge der Planungen der neuen #Straßenverbindung Tangentiale Verbindung Ost
wurden mit der Deutschen Bahn Abstimmungsgespräche geführt, um einen
Trassenkorridor für eine künftige Nahverkehrstangente zu berücksichtigen.
Frage 5:
Wie viele Gespräche hat die politische Leitung der Senatsverwaltung und wie viele Gespräche die
Fachebene der zuständigen Senatsverwaltung mit dem zuständigen Bundesministerium zur
Streckenführung und zur Finanzierung geführt?
Antwort zu 5:
Im Rahmen von Gesprächen zu den Themen Bahnpolitik/Bundesverkehrswegeplan mit
dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist mehrfach die
Verantwortung der Bundesregierung für die Schienenwege des Bundes und der
bestehende Konflikt zwischen dem ansteigenden Fern- und Güterverkehr sowie der
daraus resultierenden „Verdrängung“ des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) von der
bestehenden Eisenbahninfrastruktur angesprochen worden. Der Bundesregierung ist von
den Bundesländern in verschiedenen Gremien mehrfach das Thema zur Notwendigkeit
der Unterstützung bei der Finanzierung von neuer Infrastruktur auch für den SPNV
nahegebracht worden.
Frage 7:
Welche Abstimmungsgespräche wurden mit den für die Planung zuständigen Abteilung/ Referat geführt, um
die Planung einer evtl. Schienenverbindung parallel zur TVO mit der führ Straßenplanung zuständigen
Abteilung abzustimmen?
Frage 8:
Welche Auswirkungen auf die Planung und den Bau der TVO wurden bei diesen Gesprächen erkannt und
festgestellt?
3
Antwort zu 7 und 8:
Die für die Planung der TVO zuständige Abteilung hat im Januar 2020 ein
Abstimmungsgespräch innerhalb der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz durchgeführt. Zur möglichen Trassierung der TVO wurden
Abstimmungsgespräche mit der DB AG geführt. Der für die NVT vorgesehene
Trassenkorridor wird freigehalten. Im Rahmen der vertiefenden Planungen zur TVO wird
die Abstimmung mit den Planungsbeteiligten zur NVT planmäßig weitergeführt.
Frage 9:
Welche Trassenführung einer „schienengebundenen Lösung“ wurde bisher festgelegt?
Antwort zu 9:
Eine endgültige Trassenführung ist abhängig von der Ausführung als S-Bahn oder
Regionalverkehrsstrecke. Der Systementscheid ist noch nicht abgeschlossen.
Frage 10:
Wurden etwaige Auswirkungen auf der politischen Leitungsebene erörtert. Wenn ja wann?
Antwort zu 10:
Es fanden zur TVO und NVT regelmäßige Abstimmungen mit der Hausleitung statt.
Frage 11:
Wie groß ist die zeitliche Verzögerung bei der Planung und dem Bau der TVO durch die in den
Abstimmungen zur Planung einer „schienengebundenen Lösung“ derzeit?
Antwort zu 11:
Zeitliche Verzögerungen für die TVO infolge der Abstimmungen zur NVT sind derzeit nicht
zu erkennen.
Berlin, den 26.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn auf Kurs Zukunft Planungen für mehr Züge und neue Strecken laufen, aus Neues Deutschland

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1143772.s-bahn-berlin-s-bahn-auf-kurs-zukunft.html

»Für mehr #Takt im Netz«: Unter diesem Motto startet am Freitag eine Kampagne zur »#Weiterentwicklung und #Engpassbeseitigung« bei der Berliner #S-Bahn. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB), die #Netztochter der Deutschen Bahn (#DB) und die beiden Länder wollen die Pendler damit über geplante Verbesserungen informieren. 35 #Einzelprojekte zu neuen Stationen, zusätzlichen Weichen, Gleisen und Signalen und einer besseren #Stromversorgung für einen dichteren Verkehr werden untersucht. »Die Grundlagenermittlung ist weitgehend abgeschlossen«, sagt Berlins Verkehrs-Staatssekretär Ingmar #Streese (Grüne) am Donnerstag. VBB-Chefin Susanne #Henckel erklärt aber auch, was das heißt: »Wir stehen ganz am Anfang mit unseren Planungen.«

Immerhin für die #Wiederinbetriebnahme der #Siemensbahn nach #Gartenfeld wurde am Donnerstag die Finanzierungsvereinbarung mit der DB über Vorentwurfs-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung unterzeichnet. 30 Millionen Euro sind dafür laut Streese veranschlagt. 2029 sollen dort wieder S-Bahnen fahren. Bei der DB geht man allerdings davon aus, dass der Betrieb bereits 2027 wieder aufgenommen werden könnte, und zwar inklusive des zusätzlichen Gleises und Bahnsteigs in Jungfernheide, für das als Neubau ein Planfeststellungsverfahren nötig ist.

Vergleichsweise zügig sollen auch zusätzliche Weichen am Hauptbahnhof …

Regionalverkehr: Bahn beendet Bauarbeiten: Wieder Regionalzüge von Berlin nach Beelitz-Heilstätten, aus MAZ

https://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam/Bahn-beendet-Bauarbeiten-in-Potsdam-Wieder-Regionalzuege-von-Berlin-nach-Beelitz-Heilstaetten

An den Gleisen zwischen #Potsdam und #Rehbrücke wird gearbeitet. Seit Wochen fahren dort keine Züge. Nun nähern sich diese Arbeiten ihrem Ende – doch am ersten November-Wochenende haben es #Bahnfahrer noch mal richtig schwer.

Noch wenige Tage, dann ist es geschafft: Dann fahren wieder Züge von Berlin nach #Beelitz-Heilstätten. Die einmonatige Gleiserneuerung auf dem Abschnitt soll am Wochenende beendet werden.

Zwei Ersatzbus-Linien pendeln
Das heißt zunächst, dass noch bis Freitagabend die Züge des Regionalexpress (RE) 7 nicht halten an den Bahnhöfen: Medienstadt #Babelsberg, Rehbrücke, #Wilhelmshorst und #Michendorf. Von Berlin kommend fährt der RE 7 stattdessen nach Potsdam Hauptbahnhof, von dort fahren Busse (Ersatzlinie RE 7A) nach Beelitz-Heilstätten.

Außerdem pendeln Busse zwischen den Bahnhöfen Rehbrücke, Medienstadt und #Griebnitzsee (RE 7B). In Griebnitzsee ist der Umstieg in die #S-Bahn möglich.

Am Wochenende kein RE 7 zum Zoologischen Garten
Doch am Wochenende, 30. Oktober bis 1. November, 4.15 Uhr, kommt es noch …

Flughäfen: Flughafen Tegel nach der Schließung: Alles auf den Müll oder endlich Zero Waste?, aus Senat

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1. Wann wird voraussichtlich der #Flugbetrieb am #Flughafen #Tegel (#TXL) eingestellt und bis zu welchem
Datum sollen die Gebäudeflächen in TXL vollständig geräumt sein?
Zu 1.: Der letzte reguläre Flug erfolgt am 07.11.2020. Die Flächen und Gebäude werden schrittweise bis zum 04.08.2021 beräumt an die Eigentümerinnen und Eigentümer
zurückgegeben.
2. Inwiefern sind Senat und Senatsverwaltungen in die Planungen zum Ablauf der #Räumung von Gelände und Gebäuden eingebunden bzw. verantworten diese? Welche Zuständigkeiten liegen bei anderen Trägern, z.B. der Tegel Projekt GmbH?
Zu 2.: Verantwortlich für die Planungen zur Räumung des Geländes und der Gebäude
ist die Berliner Flughafen Gesellschaft mbH (#BFG). Hierzu finden fortlaufend enge Abstimmungen mit der Tegel Projekt GmbH statt, insbesondere zu individuellen Rückbaumaßnahmen, Gutachten zu Altlasten und Gebäudeschadstoffen oder dem Umgang mit Kunstobjekten.
3. Welche Flächen am Flughafen Tegel wurden am 31.12.2019 durch die #Flughafengesellschaft, ihre
Tochtergesellschaften, die #Flugbereitschaft des Bundes sowie sonstige Mieter genutzt (bitte getrennt
auflisten in Quadratmetern je Nutzer bzw. Nutzung)?
Zu 3.: Die BFG nutzte zum Stichtag folgende Flächen: 1.590.418 qm über einen Erbbaurechtsvertrag mit dem Land Berlin, 347.750 qm über einen Erbbaurechtsvertrag
mit dem Bund, 2.227.363 qm über einen Nutzungsvertrag mit dem Bund. Die Liegenschaft der Flugbereitschaft des Bundes wird nicht durch die BFG, sondern durch das
Bundesministerium der Verteidigung bewirtschaftet.
2/4
4. Welche dieser Flächen sind in Vorbereitung der Schließung des Flughafens Tegel bis heute bereits
freigezogen und welche Flächenanteile werden bis zur Inbetriebnahme des BER bzw. der Schließung
von TXL voraussichtlich noch frei geräumt?
Zu 4.: Derzeit befinden sich fast alle Flächen noch in Nutzung durch die BFG, da bis
einschließlich 07.11.2020 regulärer Flugbetrieb stattfindet.
5. Wer hat bisher nach welchen Kriterien am Flughafen Tegel entschieden, welche Ausstattungs- und
Einrichtungsgegenstände durch Reinigung, Reparatur oder sonstige Maßnahmen zur Weiter- bzw. Wiederverwendung vorbereitet werden?
Zu 5.: Hierüber entscheidet die BFG nach wirtschaftlichen Kriterien in Einklang mit den
bundes- und landesrechtlichen Vorschriften.
6. In welchem Umfang erfolgte in den Jahren 2017-2019 sowie bis einschließlich August 2020 für diese
Gegenstände eine Zuführung zur Wiederverwendung, zum Recycling bzw. der sonstigen Verwertung
und welche Mengen wurden entsorgt (bitte jeweils jahresweise nach Menge in Kubikmetern oder Gewicht angeben)?
Zu 6.: Entsorgungen erfolgen über die in Anlage 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
des Bundes (KrWG) genannten Verwertungsverfahren. Typische Abfallgruppen am
Flughafen Tegel sind Eisen und Stahl sowie Sperrmüll (Angaben in Tonnen pro Jahr):
Abfallart 2017 2018 2019
Eisen und Stahl 11,89 10,03 10,96
Sperrmüll 11,90 12,84 4,62
Informationen für das Jahr 2020 liegen dem Senat nicht vor.
7. Welche gesetzlichen Grundlagen und sonstige Vorgaben (z.B. Zero-Waste-Strategie) sieht der Senat, um eine höchstmögliche Weiter- und Wiederverwendung von Einrichtungsgegenständen sowie Anlagen auf dem TXL-Gelände zu erreichen? Welche Vorschriften gelten für die Entsorgung ausgemusterter Gegenstände und Anlagen?
Zu 7.: Der Berliner Senat hat im Mai 2020 das Abfallwirtschaftskonzept 2030 basierend
auf einer Zero Waste-Strategie beschlossen, wonach die Wiederverwendung und das
Recycling konsequent ausgebaut werden sollen, um ökologische Stoffkreisläufe zu
schließen und hierdurch hohe Ressourcen- und Klimagaseinsparungen zu erzielen.
Nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind anfallende Abfälle vorrangig zu vermeiden bzw. wiederzuverwenden und nicht vermeidbare Abfälle vorrangig zu recyceln.
In diesem Kontext, verpflichtet die Gewerbeabfallverordnung Abfallerzeugerinnen und
–erzeuger sowie Abfallbesitzerinnen und -besitzer vorrangig die Wiederverwendung
oder das Recycling anzuwenden.
Nach § 23 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin (KrW-/AbfG Bln) sind die Behörden des Landes Berlin und die der Aufsicht des Landes Berlin unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) und Sondervermögen und Gesellschaften, die sich ausschließlich im Eigentum
des Landes Berlin befinden, verpflichtet, im Rahmen ihres Wirkungskreises vorbildhaft
zur Erfüllung der Ziele der Kreislauf- und Abfallwirtschaft im Sinne des § 1 Abs. 2 KrW-
/AbfG Bln beizutragen. Als mittelbare Minderheitsbeteiligung des Landes unterliegt die
BFG nicht dieser Norm. Gleichwohl wird der Verwertung – wenn möglich – Vorrang
eingeräumt.
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8. In welchem Umfang sind schätzungsweise gebrauchte Gegenstände, Anlagen und altes Baumaterial
nach der endgültigen Aufgabe von TXL zu erwarten (bitte detailliert auflisten)?
Zu 8.: Gebrauchte und noch nutzbare Gegenstände und Anlagen, die im Eigentum der
BFG oder FBB stehen, werden an den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) verlagert
und dort aktiv weiter genutzt bzw. für eine spätere Nutzung eingelagert. Im Zuge der
Vorbereitung der Übergabe werden zwischen der BFG und der Tegel Projekt GmbH
Begehungen mit dem Ziel stattfinden, wiederverwendungsfähige Betriebsmittel, Baustoffe und Ersatzteile zu identifizieren und für die weitere Bewirtschaftung bzw. Instandhaltung zu verwenden. Eine detaillierte Auflistung ist daher zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht möglich. Zudem werden gebrauchte technische Anlagen im Zuge der
Geländeübernahme von den Grundstückeigentümerinnen bzw. Grundstückseigentümern zunächst übernommen und im Zuge der folgenden Nachnutzung sukzessive ersetzt.
9. Mit welchen Maßnahmen und Vorgaben wird sichergestellt, dass die derzeit noch in Gebäuden und
Anlagen des Flughafens Tegel befindlichen Einrichtungsgegenstände, Inventar, technische Anlagen
und elektronische Geräte, die nicht an den BER umziehen, soweit möglich einer Weiternutzung bzw.
Wiederverwendung zugeführt werden?
Zu 9.: Die BFG wird verwertbare Gegenstände und Anlagen über eine vertraglich gebundene Auktionatorin bzw. einen vertraglich gebundenen Auktionator vermarkten.
Ebenso sollen im Zuge gemeinsamer Begehungen nach der Schließung hinsichtlich
der künftigen Nutzungsabsicht weiterverwendbare Mobilien und Inventar identifiziert
und einer weiteren Nutzung zugeführt werden.
10. Wer entscheidet über die entsprechenden Maßnahmen und Vorgaben, wie werden diese kontrolliert
und wie sind der Senat bzw. die für Abfallwirtschaft zuständige oberste Fachbehörde in diesen Prozess
eingebunden?
Zu 10.: Die BFG verwertet Gegenstände und Anlagen nach den Grundsätzen einer
wirtschaftlichen Haushaltsführung und ordnungsgemäßen Buchführung entsprechend
den abfallrechtlichen Vorschriften.
11. Wie stellt der Senat in Bezug auf die Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände die Einhaltung
der Abfallhierarchie nach Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG (Vorrang Abfallvermeidung vor Vorbereitung
zur Wiederverwendung, Recycling und sonstiger Verwertung bzw. Beseitigung) sicher?
12. Wie stellt der Senat sicher, dass für die Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände die gemäß
KrWG ab 2020 gesetzlich vorgegebene Quote von mindestens 65 Gewichtsprozent, die zur Wiederverwendung vorzubereiten und zu recyceln sind (vgl. KrW § 14 Abs. 2), erreicht wird?
Zu 11. und 12.: Die BFG hat mit der Berlin Recycling GmbH einen zertifizierten Entsorgungsdienstleister beauftragt, der zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet ist. Der Senat geht davon aus, dass basierend auf den verbindlichen abfallrechtlichen Vorgaben die anfallenden Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände
vorrangig einer Wiederverwendung oder einem hochwertigen Recycling zugeführt
werden. Die für Umwelt zuständige Senatsverwaltung wird die nach Gewerbeabfallverordnung vorgeschriebene Dokumentation zum Verbleib der Stoffströme zu gegebener Zeit abfordern. Aufgrund seiner Zero Waste-Strategie sowie dem Abfallwirtschaftskonzept 2030 wird das Land Berlin die notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit auch die auf Bundesebene vorgeschriebene Quote erreicht werden kann.
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13. Wer kann an der Wiederverwendung der Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, die oftmals
steuerfinanziert waren, teilhaben? Sind Auktionen oder anderweitige Verkäufe auch an Privatpersonen
geplant?
14. Gibt es für eine erfolgreiche Wiederverwendung beispielsweise eine Zusammenarbeit mit Gebrauchtwarenkaufhäusern, Zero-Waste-Initiativen, dem Haus der Materialisierung oder Gebrauchtwarenhändlern? Wird die BSR z.B. mit ihrem neuen Gebrauchtwarenkaufhaus „NochMall“ unweit des Flughafens Tegel einbezogen?
Zu 13. und 14.: Die BFG führt die verwertbaren Gegenstände und Anlagen, die sie
nicht selbst weiterverwendet, über die Vermarktung durch eine vertraglich gebundene
Auktionatorin bzw. einen vertraglich gebundenen Auktionator wieder dem Wirtschaftskreislauf zu.
15. Welche Aktivitäten plant der Senat darüber hinaus, um bei der anstehenden Beräumung der Gebäude und des Geländes des Flughafens Tegel seine Vorbildfunktion zur Abfallvermeidung und von
Zero-Waste-Strategien zu demonstrieren?
Zu 15.: Der Senat erstellt derzeit einen Leitfaden zur ressourcenschonenden Gestaltung neuer Stadtquartiere basierend auf Basis der Zero Waste-Strategie des Landes
Berlin. Dieser Leitfaden soll öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen des Landes
Berlin eine konkrete Hilfestellung zur Umsetzung der verpflichtenden Vorgaben nach
§ 23 KrW-/AbfG Bln geben, vorbildhaft im Rahmen ihres Wirkungskreises zur Erfüllung
der Ziele der Kreislaufwirtschaft beizutragen. Darüber hinaus soll der Leitfaden privaten Unternehmen wichtige Hinweise zu einer nachhaltigen Gestaltung von neuen
Stadtquartieren geben.
Berlin, den 27.10.2020
In Vertretung
Vera Junker
Senatsverwaltung für Finanzen

S-Bahn: Keine Züge zwischen Gesundbrunnen und Tegel Kabeldiebstahl beeinträchtigt auch am Dienstag Linie S25 aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2020/10/berlin-kabeldiebstahl-sbahn-s25-ausfaelle-verspaetungen.html

Fahrgäste der Berliner #S-Bahn müssen auch am Dienstag mehr Zeit einplanen: Nach einem #Kabeldiebstahl konnte die Signalstörung im Bereich #Alt-Reinickendorf noch nicht behoben werden. Auf der Linie #S25 kommt es deshalb den zweiten Tag in Folge zu Verspätungen und Zugausfällen, wie die Berliner S-Bahn auf Twitter mitteilte.

Wie schon am Montag bleibt der Zugverkehr zwischen Gesundbrunnen und #Tegel weiterhin unterbrochen. Zwischen Schönholz und Tegel wurde ein …