Flughäfen: Vor 100 Jahren wurde die Berliner Flughafen-Gesellschaft gegründet, aus FBB

16.05.2024

#FBB veröffentlicht zum Jahrestag geschichtlichen Abriss

Vor 100 Jahren, am 19. Mai 1924, wurde die Berliner #Flughafen-Gesellschaft (BFG) gegründet. Sie betrieb zunächst den #Flughafen #Tempelhof und später auch den #Flughafen #Tegel bis zu deren Schließungen. Die #BFG war zuletzt eine 100-prozentige Tochter der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) und verschmolz im Jahr 2021 auf die FBB. Aus Anlass des 100-jährigen Jahrestages erinnert die FBB mit einem ausführlichen geschichtlichen Abriss an die einstige Betreiberin der Berliner Flughäfen #THF und #TXL. Unter dem Titel „Von Tempelhof und Tegel in die Welt: Die Geschichte der Berliner Flughafen-Gesellschaft“ beschreibt Sachbuchautor Anselm Weyer die Rolle der BFG: von den Gründungsjahren bis zum Flugbetrieb im wiedervereinigten Deutschland. Angereichert ist das Dokument mit Episoden, Zitaten aus zeitgeschichtlichen Publikationen und einer Vielzahl historischer Fotos aus den Archiven der Flughafengesellschaft.

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Flughäfen: Luftverkehr : Das ist Weltspitze! Warum ein Berliner Flughafen trotz Corona einen Millionengewinn erzielte, aus Berliner Kurier

https://www.berliner-kurier.de/berlin/das-ist-weltspitze-warum-ein-berliner-flughafen-trotz-corona-einen-millionengewinn-erzielte-li.174563

Mit dem #Flugzeug verreisen? Schön wär’s! Corona hat nicht nur #Luftfahrtgesellschaften, sondern auch #Flughäfen Verluste beschert. Doch ausgerechnet Berlin sticht aus dem Meer der roten #Bilanzzahlen heraus. Denn obwohl der #Flughafen #Tegel im vergangenen Herbst stillgelegt wurde, hat er im ersten Jahr der Pandemie erneut einen Gewinn erzielt. Das geht aus dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 hervor, den die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (#FBB) vor kurzem im Bundesanzeiger veröffentlicht hat. Danach erwirtschaftete die Berliner Flughafen-Gesellschaft (#BFG) im vergangenen Jahr 9,3 Millionen Euro Überschuss.

Die Stimmung ist düster. „Air­lines und Flug­hä­fen sehen sich mit einer Krise unbe­kann­ten Aus­ma­ßes kon­fron­tiert“, heißt es bei der Arbeitsgemeinschaft Deutscher #Verkehrsflughäfen (#ADV). „Der bei­spiel­lose Ein­bruch bei Ver­kehr und Ein­nah­men führt dazu, dass einige Flug­hä­fen zuneh­mend mit Cashflow-Problemen kon­fron­tiert sind.“ Allein im vergangenen Jahr beliefen sich die Verluste der 28 Verkehrsflughäfen in Deutschland auf insgesamt rund 1,7 Milliarden Euro, so Isabelle Polders vom ADV. Für dieses Jahr erwarten sie ein Minus von 1,3 Milliarden Euro. Ähnlich prekär sieht die Lage im Ausland aus – allerorten nur Defizite, Deckungslücken, enormer Finanzbedarf. Trotzdem verbuchte der Tegel-Betreiber BFG 2020 einen siebenstelligen Überschuss. Wie konnte das passieren?

Sicher: So hoch wie früher war der Gewinn, den der innerstädtische Berliner Flughafen in Hörweite vieler hunderttausend Anwohner erwirtschaftete, im vergangenen Geschäftsjahr nicht mehr. Allein von 2008 bis 2016 hatten sich die Überschüsse auf 730 Millionen Euro summiert. 2018 standen 142,1 Millionen Euro unterm Strich, im Jahr darauf nicht minder beachtliche …

Flughäfen: Aufsichtsrat der Berliner Flughafen-Gesellschaft tagte zum letzten Mal Fast 100-jährige Geschichte der Betreiberin der Flughäfen Tempelhof und Tegel geht zu Ende, aus Berliner Flughäfen

Am heutigen Montag fand die letzte Sitzung des Aufsichtsrates der Berliner #Flughafen-Gesellschaft (#BFG) statt. Dabei stimmte das #Kontrollgremium einer #Verschmelzung der #BFG auf die #Muttergesellschaft Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (#FBB) zu. Mit Bedauern und Trauer nahm der BFG-Aufsichtsrat zudem zur Kenntnis, dass der langjährige #Flughafenchef von Tegel, Prof. Robert #Grosch, am 23. Juni 2021 im Alter von 90 Jahren verstorben ist.

Die Berliner Flughafen-Gesellschaft wurde 1924 gegründet und sollte laut ihrer ersten Satzung dem „Ausbau und Betrieb des Flughafens auf dem Tempelhofer Feld und anderer Luftverkehrseinrichtungen in Berlin“ dienen. Sie betrieb bis 2008 den Flughafen Tempelhof und bis 2020 auch den Flughafen Tegel. Die BFG war seit 2003 eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Aufsichtsratsvorsitzender war seit 2017 Gerry Woop, Staatssekretär für Europa in der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa. Er vertrat die BFG im Aufsichtsrat der FBB.

Am 8. November 2020 startete mit einer #Air-France-Maschine das letzte #Flugzeug in #Tegel, danach wurde der Flughafen in einen #Schlummerzustand versetzt, die BFG wurde von der Betriebspflicht befreit. Am 4. Mai 2021 erlosch die Betriebserlaubnis endgültig. Die Berliner Flughafen-Gesellschaft hat damit ihre Bestimmung verloren. Das Flughafengelände mit seinen 130 Gebäuden und Anlagen wird komplett bis Anfang August 2021 an die Eigentümer, das Land Berlin und den Bund, zurückgegeben.

Gerry #Woop, Vorsitzender des BFG-Aufsichtsrates: „Mit der anstehenden Verschmelzung der Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH geht nach fast 100 Jahren eine Unternehmensgeschichte des Flugwesens in Berlin zu Ende. Die Geschichte der Berliner Flughafen-Gesellschaft reicht von den Anfängen der zivilen Luftfahrt über die Zeit des Nationalsozialismus, die frühen Nachkriegsjahre mit der Luftbrücke, die Jahre der Teilung Berlins bis zum Flugbetrieb im wiedervereinigten Deutschland mit stetig steigenden Fluggastzahlen. Die BFG war mit den für Berlin so wichtigen Flughäfen Tempelhof und Tegel wirtschaftlich bis 2020 sehr erfolgreich tätig. Nun wird ein neues Kapitel der Flughafengeschichte am Flughafen BER fortgeschrieben.“

Engelbert Lütke #Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Ich danke dem Aufsichtsrat der BFG für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die Flughäfen Tempelhof und Tegel waren nach dem Zweiten Weltkrieg für viele Berlinerinnen und Berliner das Tor zur Welt. Der Flughafen Tegel hat bis zum letzten Tag alle Anforderungen gut erfüllt. Die Flughafengesellschaft wird alles dafür tun, den neuen Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt erfolgreich zu betreiben und damit den neuen Flughafenstandort für die Hauptstadtregion weiter zu stärken.“

Impressum

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
pressestelle@berlin-airport.de
www.berlin-airport.de

Flughäfen: Flughafen Tegel nach der Schließung: Alles auf den Müll oder endlich Zero Waste?, aus Senat

www.berlin.de

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-25222.pdf

1. Wann wird voraussichtlich der #Flugbetrieb am #Flughafen #Tegel (#TXL) eingestellt und bis zu welchem
Datum sollen die Gebäudeflächen in TXL vollständig geräumt sein?
Zu 1.: Der letzte reguläre Flug erfolgt am 07.11.2020. Die Flächen und Gebäude werden schrittweise bis zum 04.08.2021 beräumt an die Eigentümerinnen und Eigentümer
zurückgegeben.
2. Inwiefern sind Senat und Senatsverwaltungen in die Planungen zum Ablauf der #Räumung von Gelände und Gebäuden eingebunden bzw. verantworten diese? Welche Zuständigkeiten liegen bei anderen Trägern, z.B. der Tegel Projekt GmbH?
Zu 2.: Verantwortlich für die Planungen zur Räumung des Geländes und der Gebäude
ist die Berliner Flughafen Gesellschaft mbH (#BFG). Hierzu finden fortlaufend enge Abstimmungen mit der Tegel Projekt GmbH statt, insbesondere zu individuellen Rückbaumaßnahmen, Gutachten zu Altlasten und Gebäudeschadstoffen oder dem Umgang mit Kunstobjekten.
3. Welche Flächen am Flughafen Tegel wurden am 31.12.2019 durch die #Flughafengesellschaft, ihre
Tochtergesellschaften, die #Flugbereitschaft des Bundes sowie sonstige Mieter genutzt (bitte getrennt
auflisten in Quadratmetern je Nutzer bzw. Nutzung)?
Zu 3.: Die BFG nutzte zum Stichtag folgende Flächen: 1.590.418 qm über einen Erbbaurechtsvertrag mit dem Land Berlin, 347.750 qm über einen Erbbaurechtsvertrag
mit dem Bund, 2.227.363 qm über einen Nutzungsvertrag mit dem Bund. Die Liegenschaft der Flugbereitschaft des Bundes wird nicht durch die BFG, sondern durch das
Bundesministerium der Verteidigung bewirtschaftet.
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4. Welche dieser Flächen sind in Vorbereitung der Schließung des Flughafens Tegel bis heute bereits
freigezogen und welche Flächenanteile werden bis zur Inbetriebnahme des BER bzw. der Schließung
von TXL voraussichtlich noch frei geräumt?
Zu 4.: Derzeit befinden sich fast alle Flächen noch in Nutzung durch die BFG, da bis
einschließlich 07.11.2020 regulärer Flugbetrieb stattfindet.
5. Wer hat bisher nach welchen Kriterien am Flughafen Tegel entschieden, welche Ausstattungs- und
Einrichtungsgegenstände durch Reinigung, Reparatur oder sonstige Maßnahmen zur Weiter- bzw. Wiederverwendung vorbereitet werden?
Zu 5.: Hierüber entscheidet die BFG nach wirtschaftlichen Kriterien in Einklang mit den
bundes- und landesrechtlichen Vorschriften.
6. In welchem Umfang erfolgte in den Jahren 2017-2019 sowie bis einschließlich August 2020 für diese
Gegenstände eine Zuführung zur Wiederverwendung, zum Recycling bzw. der sonstigen Verwertung
und welche Mengen wurden entsorgt (bitte jeweils jahresweise nach Menge in Kubikmetern oder Gewicht angeben)?
Zu 6.: Entsorgungen erfolgen über die in Anlage 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
des Bundes (KrWG) genannten Verwertungsverfahren. Typische Abfallgruppen am
Flughafen Tegel sind Eisen und Stahl sowie Sperrmüll (Angaben in Tonnen pro Jahr):
Abfallart 2017 2018 2019
Eisen und Stahl 11,89 10,03 10,96
Sperrmüll 11,90 12,84 4,62
Informationen für das Jahr 2020 liegen dem Senat nicht vor.
7. Welche gesetzlichen Grundlagen und sonstige Vorgaben (z.B. Zero-Waste-Strategie) sieht der Senat, um eine höchstmögliche Weiter- und Wiederverwendung von Einrichtungsgegenständen sowie Anlagen auf dem TXL-Gelände zu erreichen? Welche Vorschriften gelten für die Entsorgung ausgemusterter Gegenstände und Anlagen?
Zu 7.: Der Berliner Senat hat im Mai 2020 das Abfallwirtschaftskonzept 2030 basierend
auf einer Zero Waste-Strategie beschlossen, wonach die Wiederverwendung und das
Recycling konsequent ausgebaut werden sollen, um ökologische Stoffkreisläufe zu
schließen und hierdurch hohe Ressourcen- und Klimagaseinsparungen zu erzielen.
Nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind anfallende Abfälle vorrangig zu vermeiden bzw. wiederzuverwenden und nicht vermeidbare Abfälle vorrangig zu recyceln.
In diesem Kontext, verpflichtet die Gewerbeabfallverordnung Abfallerzeugerinnen und
–erzeuger sowie Abfallbesitzerinnen und -besitzer vorrangig die Wiederverwendung
oder das Recycling anzuwenden.
Nach § 23 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin (KrW-/AbfG Bln) sind die Behörden des Landes Berlin und die der Aufsicht des Landes Berlin unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen) und Sondervermögen und Gesellschaften, die sich ausschließlich im Eigentum
des Landes Berlin befinden, verpflichtet, im Rahmen ihres Wirkungskreises vorbildhaft
zur Erfüllung der Ziele der Kreislauf- und Abfallwirtschaft im Sinne des § 1 Abs. 2 KrW-
/AbfG Bln beizutragen. Als mittelbare Minderheitsbeteiligung des Landes unterliegt die
BFG nicht dieser Norm. Gleichwohl wird der Verwertung – wenn möglich – Vorrang
eingeräumt.
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8. In welchem Umfang sind schätzungsweise gebrauchte Gegenstände, Anlagen und altes Baumaterial
nach der endgültigen Aufgabe von TXL zu erwarten (bitte detailliert auflisten)?
Zu 8.: Gebrauchte und noch nutzbare Gegenstände und Anlagen, die im Eigentum der
BFG oder FBB stehen, werden an den Flughafen Berlin Brandenburg (BER) verlagert
und dort aktiv weiter genutzt bzw. für eine spätere Nutzung eingelagert. Im Zuge der
Vorbereitung der Übergabe werden zwischen der BFG und der Tegel Projekt GmbH
Begehungen mit dem Ziel stattfinden, wiederverwendungsfähige Betriebsmittel, Baustoffe und Ersatzteile zu identifizieren und für die weitere Bewirtschaftung bzw. Instandhaltung zu verwenden. Eine detaillierte Auflistung ist daher zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht möglich. Zudem werden gebrauchte technische Anlagen im Zuge der
Geländeübernahme von den Grundstückeigentümerinnen bzw. Grundstückseigentümern zunächst übernommen und im Zuge der folgenden Nachnutzung sukzessive ersetzt.
9. Mit welchen Maßnahmen und Vorgaben wird sichergestellt, dass die derzeit noch in Gebäuden und
Anlagen des Flughafens Tegel befindlichen Einrichtungsgegenstände, Inventar, technische Anlagen
und elektronische Geräte, die nicht an den BER umziehen, soweit möglich einer Weiternutzung bzw.
Wiederverwendung zugeführt werden?
Zu 9.: Die BFG wird verwertbare Gegenstände und Anlagen über eine vertraglich gebundene Auktionatorin bzw. einen vertraglich gebundenen Auktionator vermarkten.
Ebenso sollen im Zuge gemeinsamer Begehungen nach der Schließung hinsichtlich
der künftigen Nutzungsabsicht weiterverwendbare Mobilien und Inventar identifiziert
und einer weiteren Nutzung zugeführt werden.
10. Wer entscheidet über die entsprechenden Maßnahmen und Vorgaben, wie werden diese kontrolliert
und wie sind der Senat bzw. die für Abfallwirtschaft zuständige oberste Fachbehörde in diesen Prozess
eingebunden?
Zu 10.: Die BFG verwertet Gegenstände und Anlagen nach den Grundsätzen einer
wirtschaftlichen Haushaltsführung und ordnungsgemäßen Buchführung entsprechend
den abfallrechtlichen Vorschriften.
11. Wie stellt der Senat in Bezug auf die Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände die Einhaltung
der Abfallhierarchie nach Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG (Vorrang Abfallvermeidung vor Vorbereitung
zur Wiederverwendung, Recycling und sonstiger Verwertung bzw. Beseitigung) sicher?
12. Wie stellt der Senat sicher, dass für die Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände die gemäß
KrWG ab 2020 gesetzlich vorgegebene Quote von mindestens 65 Gewichtsprozent, die zur Wiederverwendung vorzubereiten und zu recyceln sind (vgl. KrW § 14 Abs. 2), erreicht wird?
Zu 11. und 12.: Die BFG hat mit der Berlin Recycling GmbH einen zertifizierten Entsorgungsdienstleister beauftragt, der zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet ist. Der Senat geht davon aus, dass basierend auf den verbindlichen abfallrechtlichen Vorgaben die anfallenden Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände
vorrangig einer Wiederverwendung oder einem hochwertigen Recycling zugeführt
werden. Die für Umwelt zuständige Senatsverwaltung wird die nach Gewerbeabfallverordnung vorgeschriebene Dokumentation zum Verbleib der Stoffströme zu gegebener Zeit abfordern. Aufgrund seiner Zero Waste-Strategie sowie dem Abfallwirtschaftskonzept 2030 wird das Land Berlin die notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit auch die auf Bundesebene vorgeschriebene Quote erreicht werden kann.
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13. Wer kann an der Wiederverwendung der Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, die oftmals
steuerfinanziert waren, teilhaben? Sind Auktionen oder anderweitige Verkäufe auch an Privatpersonen
geplant?
14. Gibt es für eine erfolgreiche Wiederverwendung beispielsweise eine Zusammenarbeit mit Gebrauchtwarenkaufhäusern, Zero-Waste-Initiativen, dem Haus der Materialisierung oder Gebrauchtwarenhändlern? Wird die BSR z.B. mit ihrem neuen Gebrauchtwarenkaufhaus „NochMall“ unweit des Flughafens Tegel einbezogen?
Zu 13. und 14.: Die BFG führt die verwertbaren Gegenstände und Anlagen, die sie
nicht selbst weiterverwendet, über die Vermarktung durch eine vertraglich gebundene
Auktionatorin bzw. einen vertraglich gebundenen Auktionator wieder dem Wirtschaftskreislauf zu.
15. Welche Aktivitäten plant der Senat darüber hinaus, um bei der anstehenden Beräumung der Gebäude und des Geländes des Flughafens Tegel seine Vorbildfunktion zur Abfallvermeidung und von
Zero-Waste-Strategien zu demonstrieren?
Zu 15.: Der Senat erstellt derzeit einen Leitfaden zur ressourcenschonenden Gestaltung neuer Stadtquartiere basierend auf Basis der Zero Waste-Strategie des Landes
Berlin. Dieser Leitfaden soll öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen des Landes
Berlin eine konkrete Hilfestellung zur Umsetzung der verpflichtenden Vorgaben nach
§ 23 KrW-/AbfG Bln geben, vorbildhaft im Rahmen ihres Wirkungskreises zur Erfüllung
der Ziele der Kreislaufwirtschaft beizutragen. Darüber hinaus soll der Leitfaden privaten Unternehmen wichtige Hinweise zu einer nachhaltigen Gestaltung von neuen
Stadtquartieren geben.
Berlin, den 27.10.2020
In Vertretung
Vera Junker
Senatsverwaltung für Finanzen

Flughäfen: Mangelhafte Durchsetzung des Nachtflugverbots am Flughafen Tegel, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele der 1.217 #Flugbewegungen zwischen 23:00 Uhr und 05:59 Uhr von Januar bis einschl. September
2018 gingen auf verspätete Starts und Landungen des gewerblichen Linien- und Gelegenheitsverkehrs
zurück? Aus welchen Gründen war eine Umleitung nach Schönefeld nicht möglich?
Antwort zu 1:
Die #BFG teilt hierzu mit:
„Zwischen Januar bis einschließlich September 2018 haben am #Flughafen Berlin-#Tegel in
der Zeit von 23:00 Uhr bis 05:59 Uhr im gewerblichen Linien- und Gelegenheitsverkehr
(außer Post und Ambulanzflügen) 691 Flugbewegungen stattgefunden.“
Eine obligatorische Umleitung von Flügen bis 23:59 Uhr, die unter den
Ausnahmetatbestand der Nr. 2.3 des Luftfahrthandbuchs Deutschland (AIP EDDT AD
2.20) fallen, ist nicht zulässig und kann ausschließlich fakultativ erfolgen. Die
Ausnahmegenehmigung zur Landung bis 23:59 Uhr gilt als erteilt, sofern die
Voraussetzungen gemäß AIP (nachweisbare unvermeidbare Verspätung) erfüllt sind.
Frage 2:
Welche Fluglinien waren davon betroffenen (in der Aufzählung bitte die Rangfolge der Häufigkeit der
Verspätungen mit aufführen).
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Antwort zu 2:
Die BFG teilt hierzu mit:
„Die Verteilung der davon betroffenen Airlines im gewerblichen Linien- und
Gelegenheitsverkehr (außer Post und Ambulanzflügen) in dem Zeitraum von Januar bis
einschließlich September 2018 in der Zeit von 23:00 Uhr bis 05:59 Uhr am Flughafen
Tegel, stellt sich wie folgt dar:
easyJet, LaudaMotion GmbH, Eurowings, Lufthansa, Air France, Germania, TUIfly, TAP
Air Portugal, British Airways, Austrian Airlines, Air Baltic, Brussels Airlines, IBERIA
Express, Swiss, KLM Royal Dutch Airlines, Qatar Airways, SAS-Scandinavian Airlines, Aer
Lingus, Flybe, SUNDAIR, Sun Express, Turkish Airlines, Hainan Airlines, Nouvelair
Tunisie, Small Planet, LOT Polish Airlines, Bulgaria Air, MIAT – Mongolian Airlines,
Ryanair, Transavia Airlines.
Diese Reihenfolge entspricht nicht dem Verkehrsanteil.“
Frage 3:
Eine Nachfrage zu Antwort 3 der Drucksache 18/16 629: Wie genau wird das „besondere öffentlichen
Interesse“ bzw. die „Abwehr von erheblichen Störungen des Luftverkehrs“ definiert?
Antwort zu 3:
Es handelt sich hierbei um unbestimmte Rechtsbegriffe, die in jedem Einzelfall der
behördlichen Ermessensausübung (vgl. § 40 Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG)
unterliegen. Es obliegt der zuständigen Luftfahrtbehörde, die Begriffe in jedem Einzelfall
im Wege der sogenannten Subsumtion mit den konkreten Sachverhalten auszufüllen.
Hierbei hat sie sich dabei stets am Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung zu
orientieren. Einen definierten Bewertungskatalog gibt es daher nicht.
Frage 4:
Wie viele Starts und Landungen fanden in diesem Jahr auf dem Verkehrsflughafen Berlin-Tegel in der Zeit
zwischen 22:00 Uhr und 22:59 Uhr bereits statt? Bitte entsprechend der einzelnen Monate aufschlüsseln
und dabei die Anzahl der Starts und Landungen getrennt angeben.
Antwort zu 4:
Die BFG hat hierzu die nachfolgende Tabelle übersandt, der die Daten entnommen
werden können.
Datum: Jahr Datum: Monat
Landungen zw.
22.00 – 22.59 Uhr
Starts zw.
22.00 – 22.59 Uhr
2018 Januar 299 50
Februar 328 48
März 437 75
April 450 131
Mai 562 157
Juni 609 200
Juli 688 269
August 665 232
September 701 238
Gesamt 4.739 1.400
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Ferner hat die BFG hierzu mitgeteilt:
„Hier berücksichtigt sind Flugbewegungen im gewerblichen Linien- und
Gelegenheitsverkehr (außer Post und Ambulanzflüge).“
Frage 5:
Befürwortet der Senat die Möglichkeit der Gewinnabschöpfung für nicht ausreichend begründete Starts und
Landungen in der Zeit zwischen 23 Uhr und 05:59 Uhr wie dies in Hamburg möglich ist? In Drucksache
18/13 917 gab der Senat Auskunft, dass er den Ausgang der Verfahren von Luftfahrtunternehmen in
Hamburg gegen entsprechende Entscheidungen im Rahmen des Fluglärmschutzbeauftragtengesetzes
„aufmerksam“ verfolgt. Wie ist die aktuelle Einschätzung zur Möglichkeit, ein entsprechendes Gesetz auch
für das Land Berlin einzuführen?
Antwort zu 5:
Der in der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/13917 beschriebene Sachstand hat sich bisher
nicht geändert. Der Senat verfolgt die Entwicklung der Verfahren in Hamburg weiterhin
aufmerksam. Erst nach Abschluss der Verfahren wird eine grundsätzliche Bewertung
möglich sein.
Frage 6:
Wie lautet die Einschätzung des Senats hinsichtlich der Entscheidung der Deutsche Post AG, an
Nachtflügen nach TXL festzuhalten statt diese Postflüge über den Flughafen SXF abzuwickeln? Gibt es
seitens der Senats bzw. der BFG Pläne, eine Änderung dieser Flugbewegungen von TXL zu Schönefeld
noch vor der Öffnung des BER durchzusetzen?
Antwort zu 6:
Grundsätzlich befürwortet der Senat alle Maßnahmen, die zu einer Reduzierung von
Nachtflügen vom und zum Flughafen Berlin-Tegel führen. Eine Verlegung der Postflüge
nach Schönefeld kann durch den Senat nicht erwirkt werden. Die Postflüge sind gemäß
Nr. 2.4.3 des Luftfahrthandbuchs Deutschland (AIP EDDT AD 2.20) von den
Nachtflugbeschränkungen ausgenommen. Initiativen und Gespräche kommen insofern
nicht über einen appellativen Charakter hinaus und sind bisher erfolglos geblieben.
Berlin, den 04.12.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: TEGEL BOOMT Mehr Passagiere, gute Gewinne, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/hauptstadtflughafen/-hauptstadtflughafen-berliner-flughafen-gesellschaft-zieht-bilan,11546166,26644678.html

Auf seine alten Tage ist der wichtigste Berliner #Flughafen noch ganz schön profitabel. Mehr als 360 Millionen Euro lieferte die #Betreibergesellschaft #BFG allein von 2008 bis 2012 ab. Einige Routen sind bei Passagieren besonders beliebt. Ihn als Gelddruckmaschine zu bezeichnen, wäre übertrieben. Doch klar ist, dass der Flughafen #Tegel seit Anbeginn solide Umsätze erzielt und ordentliche Gewinne abwirft. So war es auch 2012, wie die erst vor etwas mehr als vier Monaten publizierte Bilanz zeigt. In jenem Jahr stieg die Zahl der Fluggäste um 7,4 Prozent auf 18,2 Millionen – eine Wachstumsrate, die fast sieben Mal so hoch wie der Durchschnittswert für alle deutschen Verkehrsflughäfen war. Das machte sich in der BFG-Bilanz bemerkbar. Gern nach München und London Danach stiegen die Umsätze, die mit dem Flugverkehr erzielt wurden, von 139,8 Millionen auf …

Flughäfen: Schönefeld kostet zwei Milliarden, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article103746805/Schoenefeld-kostet-zwei-Milliarden.html

Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) nannte die Zustimmung des Aufsichtsrats der #Flughafengesellschaft FBS zum #Finanzierungskonzept für den neuen #Großflughafen in #Schönefeld gestern eine „klare Absage an die Zweifler des Flughafenprojekts“. Schönefeld soll mit zwei Milliarden Euro bis 2010 zum Großflughafen ausgebaut werden.

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Taxi + Flughäfen: Gebühr für Taxi-Standplätze in Tegel rechtens, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/gebuehr-fuer-taxi-standplaetze-in-tegel-rechtens/525386.html

Die #Flughafengesellschaft hat den Kampf ums Geld mit den Taxifahrern gewonnen. Das #Landgericht hat jetzt entschieden, dass die #Gebühr für #Taxifahrer, die den #Flughafen #Tegel ansteuern, #rechtmäßig ist. Diese muss seit zwei Jahren von Taxifahrern gezahlt werden, die den #Nachrückbereich am Flughafen Tegel benutzen. Der #Taxiverband Berlin hatte gegen die Gebühr geklagt, mehrfach hatten Taxifahrer gegen die ihrer Meinung nach unzumutbare Zusatzbelastung demonstriert. Doch das Gericht hielt auch die Höhe der Gebühr von siebzig Euro als angemessen. Das Urteil ist rechtskräftig. Die bislang auf ein #Treuhandkonto eingezahlten Gebühren der Berliner Taxifahrer stehen jetzt der Flughafen-Gesellschaft (#BFG) zu. Detlev Freutel vom Taxiverband sagte, dass man auf eine Revision gegen das Urteil verzichtet habe, weil sie finanziell zu riskant sei. „Wir sind enttäuscht“, kommentierte Freutel die Entscheidung.

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Flughafen + Taxi: Gericht kippt Taxigebühr in Tegel Fahrer jubeln / Flughafengesellschaft will sich wehren, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/gericht-kippt-taxigebuehr-in-tegel/341856.html

Berlins #Taxifahrer müssen auf dem #Flughafen #Tegel vorerst keine #Gebühr mehr zahlen – und jubeln. Das Landgericht erließ gestern auf Antrag des Taxiverbandes eine einstweilige #Verfügung, mit der der Berliner #Flughafengesellschaft (#BFG) untersagt wird, den „konzessionierten Taxis die Vorfahrt auf den #Nachrückeplatz vom Erwerb einer Key Card oder eines sonstigen Entgeltes abhängig zu machen“.

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