Frage 1: Wie viele #Bürgerbeschwerden haben der Senat und/oder die BVG seit der Übertragung der #Buslinien#124 und #133 an den #Subunternehmer Firma #Schröder zum 1. April 2022 erhalten bezüglich bspw. #Unpünktlichkeiten, #Routenverfehlungen, nicht vorhandener #Stopptasten, fehlender #Fahrkartenentwerter, fehlender #Haltestellenansagen, Geschwindigkeitsüberschreitungen und anderer Unzulänglichkeiten? Bitte um detaillierte und vollständige Aufstellung der Beschwerdegründe. Antwort zu 1: Hierzu berichtet die BVG: „Im Monat April gab es bisher zur Linie 124 insgesamt 65 Eingaben, zur Linie 133 waren es 67 Eingaben, die sich mit dem Thema Verspätung, Platzangebot und Ausstattung befassen.“ Bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz sind einige wenige persönliche Beschwerden eingegangen. Daraus und aufgrund von eigenen Beobachtungen sowie ergänzenden Informationen ergeben sich folgende Problembereiche:
Einsatz teils sehr alter Busse, Einsatz optisch nicht als BVG-Busse erkennbarer Fahrzeuge mit der Folge entsprechend irritierter Fahrgäste, nicht vorhandene oder nicht im Betrieb befindlichen Fahrzielanzeigen sowie die teils nicht vorhandenen Anzeigen im Fahrzeug und fehlende #Anzeigen an den Haltestellen sowie fehlende Ansagen (Nichteinhaltung des Zwei-Sinne-Prinzips), nicht ausreichende #Streckenkenntnis des Fahrpersonals, unregelmäßig fahrende Linien, teilweise Ausfall ganzer Fahrten auch hintereinander, Nichteinhaltung der #Abgasnorm Euro VI, Ausstattung nicht zufriedenstellend, insbesondere fehlende oder ungewöhnliche Haltetaster.
Leise #summend durch die Innenstadt, ohne ruckelnde Anfahrt, ohne Stolpern im Gang – eine Fahrt mit einem #Elektrobus klingt angenehm. Sie bleibt in den meisten deutschen Städten aber eine Ausnahme im öffentlichen #Nahverkehr. Rund 1200 reine #Batteriebusse waren im Herbst vergangenen Jahres bei den #Verkehrsunternehmen im Einsatz, wie aus aktuellen Zahlen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (#VDV) hervorgeht. Angesichts von rund 35 000 Linienbussen in Deutschland ist das nicht viel.
Frage 1: Warum wurde der Vertrag mit dem bisherigen Berliner Anbieter #Hartmann nicht verlängert? Antwort zu 1: Hierzu berichtet die BVG: „Die Laufzeit des Vertrages war ausgeschöpft und eine neue #Ausschreibung war zwingend notwendig. Als öffentliches Unternehmen sind wir bei der Ausschreibung unserer #Linienleistungen streng an vergaberechtliche Vorgaben gebunden. Das bedeutet, dass wir angesichts des Auftragsvolumens in diesem Fall #europaweit ausschreiben mussten.“ 2 Frage 2: Aufgrund welcher Umstände hat die Firma #Schröder-Reisen den Auftrag erhalten und wer ist für die Auftragserteilung verantwortlich? Antwort zu 2: Hierzu berichtet die BVG: „Nach Bewertung eingegangener Angebote in einem standardisierten und europaweiten #Ausschreibungsverfahren und erfüllter Kriterien wie #Gesamtpreis, #Fahrzeugeinsatzkonzept und #Personaleinsatz wurde Schröder-Reisen #bezuschlagt und durch die #BVG#beauftragt.“ Frage 3: Warum wurden die Busse im Vorfeld nicht für einen #Linienverkehr ausgerüstet? Antwort zu 3: Hierzu berichtet die BVG: „Auf Grund der geringen Zeitspanne von der Beauftragung bis zum ersten #Leistungstag waren Umbauten an den Fahrzeugen nicht möglich. Das #Subunternehmen ist verpflichtet, die Nachrüstung schnellstmöglich zu gewährleisten. Zwischenzeitlich konnte der Dienstleister Busse der BVG anmieten, die aufgrund des derzeit gültigen Ferienfahrplans zur Verfügung stehen.“ Hierzu verweist der Senat auf den #Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin und der BVG, welcher keinerlei #Übergangsfristen für die dort festgeschriebenen Standards vorsieht. Bei den Ansprüchen an die zu erbringende Verkehrsleistung wird auch nicht unterschieden zwischen Verkehren, die von der BVG oder von Subunternehmen erbracht werden. Insofern stellt die von der BVG benannte zu geringe Zeitspanne von der Beauftragung bis zum ersten Leistungstag, welche eine rechtzeitige Beschaffung der Fahrzeuge zur Erfüllung aller Leistungspflichten unmöglich machte, eine allein von der BVG zu vertretende Fehlplanung dar. Frage 4: Warum wurden die Fahrer im Vorfeld hinsichtlich der #Streckenführung nicht geschult? Antwort zu 4: Hierzu berichtet die BVG: „Die Firma Schröder-Reisen hatte die erforderlichen Unterlagen dafür erhalten. Durch kurzfristige coronabedingte Ausfälle konnten nicht ausreichend geschulte Fahrer auf den Linien eingesetzt werden.“ 3 Frage 5: Wann werden die Busse mit dem nötigen Equipment (#Fahrtzielanzeige, #Fahrkartenverkauf, #Entwerter, #Stopptasten) nachgerüstet? Antwort zu 5: Hierzu berichtet die BVG: „Die in den Fahrzeugen möglichen Nachrüstungen werden bis voraussichtlich Ende der 17. Kalenderwoche 2022 vorgenommen. Zusätzlich kauft der Dienstleister nach und nach neue Fahrzeuge ein, die er dann zum Einsatz bringt.“ Nach Kenntnis des Senats sind mit den benannten „möglichen Nachrüstungen“ aber weiterhin nicht alle Anforderungen aus den #Leistungspflichten des Verkehrsvertrages erfüllt. Dafür bedarf es neuer Fahrzeuge, deren Lieferung nach Auskunft der BVG erst im Januar 2023 abgeschlossen sein wird. Frage 6: Wann werden die Fahrer dahingehend geschult, dass sie ihre Strecken kennen und an allen Haltestellen bei Bedarf zu halten haben? Antwort zu 6: Hierzu berichtet die BVG: „Nach Auskunft der Firma Schröder-Reisen ist die Schulung/Einweisung abgeschlossen.“ Frage 7: Bis wann werden die Voraussetzungen für einen reibungslosen Linienverkehr geschaffen worden sein? Antwort zu 7: Hierzu berichtet die BVG: „Die Voraussetzungen für einen reibungslosen Verkehrseinsatz sind vorhanden und es wird dementsprechend die vorgesehene Leistung erbracht.“ Der Senat verweist darauf, dass zu einem reibungslosen Linienverkehr des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auch die Einhaltung der entsprechenden verkehrsvertraglichen „Leistungspflichten Verkehr“ gehören, wie z.B. die Anforderungen und Standards für Umweltqualität und Barrierefreiheit. Diese werden nach Auskunft der BVG erst mit dem Zulauf neuer Busse erfüllt sein (siehe auch Antwort zu 5). 4 Frage 8: Wie beurteilt die BVG die Tatsache, dass Reisebusse ohne Vorbereitungen für einen innerstädtischen Linienverkehr und ohne entsprechend geschultes Personal im Linienverkehr der BVG eingesetzt werden? Antwort zu 8: Hierzu berichtet die BVG: „Die erbrachte Leistung an den ersten Tagen entsprach nicht dem vereinbarten Standard und muss dementsprechend sanktioniert werden.“ Frage 9: Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass Reisebusse ohne Vorbereitungen für einen innerstädtischen Linienverkehr und ohne entsprechend geschultes Personal im Linienverkehr der BVG eingesetzt werden? Antwort zu 9: Über den Einsatz von Reisebussen ist dem Senat derzeit nichts bekannt. Aber auch die hier bekannten anderen Mängel lassen sowohl auf einen nicht annähernd ausreichenden zeitlichen Vorlauf bei der Vergabe schließen, als auch auf einen unangemessenen Umgang mit den vertraglich vereinbarten Standards. Dieses vertragswidrige Verhalten der BVG ist nicht akzeptabel und wird von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz entsprechend gegenüber dem Vorstand und im Aufsichtsrat der BVG thematisiert werden. Frage 10: Wie sind diese Umstände aus Sicht des Senats mit seinem verkehrspolitischen Ziel zu vereinbaren, dass die Berliner verstärkt den ÖPNV nutzen sollen? Antwort zu 9 und 10: Diese Umstände zeigen, dass nicht allein das Angebot, sondern insbesondere auch die Qualität der angebotenen Leistung ein wesentlicher Faktor für die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist. Auf der einen Seite haben die in den letzten Jahren durch zusätzliche Haushaltsmittel mögliche gemachten Zusatzbestellungen des Aufgabenträgers zu einem immer weiter ausgebauten Angebot geführt, mit dem z.B. neue Baugebiete erschlossen werden, oder auch sukzessive immer mehr Buslinien mit entsprechendem Fahrgastpotenzial auf einen 10-Minutentakt umgestellt werden konnten. 5 Weitere Angebotsmaßnahmen sind im Nahverkehrsplan des Landes Berlin verankert. Um dieses attraktive Angebot an Verkehrsleistung auch auf einem gleichbleibend hohen Qualitätslevel zu erbringen, bedarf es aus Sicht des Senats bei der BVG einer umfassenden Exzellenzinitiative. Berlin, den 25.04.2022 In Vertretung Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Die #Kantstraße in Charlottenburg soll in Zukunft zwischen den Verkehrsteilnehmern neu #aufgeteilt werden. Seit Längerem plant der Bezirk, mit #Ladezonen den #Lieferverkehr anders zu organisieren. Aber auch der öffentliche #Nahverkehr soll auf der Straße mehr Platz erhalten. Dazu sind der Senatsmobilitätsverwaltung zufolge #Busspuren vorgesehen; auch für #Radfahrer, die seit der Pandemie einen nicht unumstrittenen #Pop-up-Radweg nutzen können, sollen weiterhin Spuren zur Verfügung stehen. Für #Autofahrer würden damit #Parkplätze entfallen.
An welchen Stellen sind #Bussonderstreifen angeordnet, aber noch nicht umgesetzt (bitte nach Bezirken gegliedert angeben)?
Wann wurden die Bussonderstreifen jeweils beantragt?
Wann wurden sie jeweils angeordnet?
Wie ist die Streckenlänge jeweils?
Für wann ist nach Kenntnis des Berliner Senats die Umsetzung geplant?
Was sind die jeweiligen Umsetzungshindernisse?
Mit welchen Kosten rechnet der Senat für die Umsetzung jeweils und wer muss die Kosten jeweils tragen?
Für welche Bussonderstreifen sind nach Kenntnis des Senats im Haushaltsentwurf für den Doppelhaushalt 2022/2023 Mittel in welchen Titeln im Einzelnen eingestellt?
Frage 1: Wie ist der Stand der Planungen für den #Rufbus für #Mahlsdorf und #Kaulsdorf? Antwort zu 1: Für das geplante #On-Demand-Angebot eines neuen, digitalen Rufbusses in dem in der Antwort zu 3 dargestellten Bediengebiet haben der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) am 29. März 2022 den Zuschlag an die Firma #Via erteilt. Sie stellt als Subunternehmerin nach Auskunft der BVG die App mit #Ridepooling-Algorithmus, die #Fahrzeugflotte und das Fahrpersonal.
Mit zwei neuen Präsentations-Formaten gibt es auf der #BUS2BUS die Gelegenheit, tiefer in Themen einzusteigen, neue Innovationen zu erleben und das Netzwerk zu erweitern. Digitale Angebote machen eine ortsunabhängige Teilnahme an #Messe und Vortragsprogramm möglich.
Die Berliner Verkehrsbetriebe machen aus alt neu. Auf dem #Wilhelmsruher Damm zwischen Quickborner Straße und Hauptstraße werden die alten #Straßenbahngleise ausgebaut und durch neue ersetzt. Gleichzeitig nutzen die Berliner Verkehrsbetriebe die Gelegenheit und überprüfen routinemäßig das Gleichrichterwerk vor Ort.
Von Dienstag, den 19. April bis Sonnabend, den 29. April 2022 fährt die #Straßenbahnlinie#M1 nicht zwischen den Haltstellen #Pastor-Niemöller-Platz und #Rosenthal Nord. Hierfür wird ein barrierefreier #Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet. Des Weiteren gibt es Einschränkungen im #Individualverkehr.