Ab 12. Juni bietet die Deutsche Bahn (DB) ihren Fahrgästen wieder eine #Direktverbindung zwischen Berlin und #Westerland an.
Mit der bequemen Direktverbindung aus der Bundeshauptstadt in die #nordfriesischen#Urlaubsregionen erfüllt die DB rechtzeitig zur Sommersaison einen Wunsch vieler Fahrgäste. Die beliebte #IC-Verbindung wird möglich durch nachträgliche Anpassungen in der Fahrplangestaltung bei einer bestehenden ICE-Fahrt als auch bei Nahverkehrsfahrten, Letzteres Dank Unterstützung der Nahverkehrsorganisation des Landes Schleswig-Holstein (Nah.SH).
Wohin mit der #Wasserflasche, bevor es ins #Flugzeug geht? Seit fünf Jahren, seit Mai 2017, können Passagiere ihre nicht mehr benötigten #Pfandflaschen für einen guten Zweck #spenden: Die Aktion „Spende Dein #Pfand“ startete im am damaligen #Flughafen Tegel und wurde dann auf den Flughafen Schönefeld ausgedehnt. Seit Oktober 2020 stehen die Sammelbehälter in den Terminals am Flughafen Berlin Brandenburg. Insgesamt konnte an den drei Flughäfen bisher Pfand im Wert von rund 650.000 Euro gesammelt werden. Das Geld kam ausschließlich der #Berliner#Tafel zugute.
Von der Tradition in die Zukunft: Am 7. Mai 1897 erwarb #Siemens & Halske das erste Grundstück in der heutigen #Siemensstadt. 125 Jahre nach dieser ersten Investition sollen hier bis 2035 rund eine Million Quadratmeter Geschossfläche für Industrie, Gewerbe, Forschung und Lehre, Wohnen, Beherbergung und soziale Infrastruktur entstehen.
Frage 1: Das sog. „9für90“-Ticket soll ab 1. Juni 2022 für drei Monate im Öffentlichen Nah- und #Regionalverkehr einen bundesweiten Geltungsbereich haben. Wird das Berliner #Semesterticket ebenfalls im fraglichen Zeitraum bundesweit im #ÖPNV gelten? Wenn nein, warum nicht? Frage 2: Falls dies nicht der Fall ist, wurden bzw. werden derzeit noch Gespräche mit anderen Bundesländern geführt, um den Geltungsbereich des Berliner Semestertickets auf diese auszuweiten? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 1 und 2: Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es ist vorgesehen, dass auch bestehende Abonnements vom Angebot des 9-Euro-Tickets profitieren. Dies gilt im #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) auch für Inhaberinnen und Inhaber von Berliner und Brandenburger Semestertickets. Diese werden vom 1. Juni 2022 bis 31. August 2022 #bundesweit im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) genutzt werden können. 2 Frage 3: Können Inhaberinnen eines Semestertickets anderer Bundesländer im fraglichen Zeitraum den Berliner ÖPNV entgeltfrei nutzen? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3: Inhaberinnen und Inhaber von Abonnements anderer Verkehrsbetriebe oder –verbünde in Deutschland können mit ihrem Abonnement ebenfalls bundesweit den ÖPNV nutzen, dazu zählt auch der Berliner ÖPNV. Dies ist allerdings keine entgeltfreie Nutzung, da sie über ein reguläres und bezahltes Abonnement verfügen, das im Aktionszeitraum bundesweit zur Fahrt im ÖPNV gültig ist. Frage 4: Wie wird das „9für90“Ticket bei Semestertickets praktisch umgesetzt? Wie ist die Rückerstattung bereits bezahlter Beträge derzeit geplant? Antwort zu 4: An Berliner Hochschulen wird die Zahlung der Studierenden einer Hochschule an die Studierendenschaft bzw. Verwaltung der jeweiligen Hochschule für das Semesterticket i.d.R. gemeinsam mit den Rückmeldegebühren der Hochschule, dem Sozialbeitrag an das Studierendenwerk und den Beitrag zur Studierendenschaft für das gesamte Semester im Voraus geleistet. Der Anteil für das Semesterticket beträgt im Sommersemester 2022 aufgrund des Zuschusses des Landes Berlin weiterhin 193,80 Euro für das Semester. Je Monat entspricht das einem Betrag von 32,30 Euro, der in den Monaten Juni bis August auf jeweils 9 Euro abgesenkt wird, so dass für jeden Studierenden, der den Beitrag für das Semesterticket bezahlt hat, grundsätzlich ein Rückzahlungsanspruch von 23,30 Euro je Monat besteht. Wie die Rückzahlung ausgestaltet werden kann, wird derzeit zwischen dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) und den einzelnen Berliner Hochschulen noch diskutiert. Im Raum stehen hier eine Rücküberweisung an die Studierenden, die den Semesterbeitrag gezahlt haben, in Höhe von 69,90 Euro oder eine Verrechnung mit der Zahlung des Semesterbeitrags im Folgesemester. Frage 5: Sollen alle geplanten Ermäßigungen für Abo-Kundinnen gleichermaßen auch den Inhaber*innen der Semestertickets zugutekommen? 3 Antwort zu 5: Die Ermäßigung des Preises auf 9 Euro/Monat im Aktionszeitraum soll gleichermaßen allen Abonnementkundinnen und -kunden und damit auch allen Inhaberinnen und Inhabern von Semestertickets #zugutekommen. Berlin, den 16.05.2022 In Vertretung Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Frage 1: Wie viele Menschen haben sich nach Kenntnis des Senats bereits in der #Jelbi-App registriert? Antwort zu 1: Die BVG teilt wie folgt mit: „Mit Stand April 2022 gibt es rund 160.000 #Registrierungen.“ Frage 2: Wie viele Fahrten wurden nach Kenntnis des Senats bereits über die Jelbi-App gebucht? Bitte aufschlüsseln nach Jahr und nach #Modalität. Antwort zu 2: Die BVG teilt wie folgt mit: „Diese Informationen fallen in die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Jelbi und ihren Geschäftspartnern und können aus diesem Grund nicht veröffentlicht werden. Auch innerhalb vom Jelbi-Partnerbündnis werden Zahlen über das jeweilige Geschäft der Partner nicht mit den anderen Partnern geteilt, wozu wir uns auch vertraglich verpflichtet haben. Wir bitten um Verständnis.“
Wie stellt sich die #Auslastung der #Buslinien#107, #150 und #158 an #Schultagen zwischen 7 Uhr und 8 Uhr sowie zwischen 15 Uhr und 17 Uhr dar? Bitte jeweils einzeln für die vergangenen fünf Jahre angeben.
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Vorabbemerkung der BVG zu allen Fragen: Es sind nicht für alle Zeiträume für jede Linie Daten erhoben worden. Dies führt insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen wochenlangen Schulschließungen teilweise zu nicht repräsentativen Daten. Die Auslastung gibt die anteilig besetzten Sitz- und Stehplätze an der Gesamtkapazität an. Eine Auslastung von bspw. 20 % entspricht einer Besetzung der verfügbaren Sitz- und Stehplätze von 20 %. Eine mittlere Auslastung zwischen zwei Uhrzeiten
Frage 1: Welche verkehrliche #Funktion erfüllen #Straßenbahnen, #S-Bahnen und #U-Bahnen im Land Berlin? Antwort zu 1: Gemäß dem #Nahverkehrsplan Berlin 2019-2023 erfüllen die aufgeführten schienengebunden Verkehrsmittel folgende Funktionen: · Die Straßenbahn erfüllt eine #Erschließungs- und #Verbindungsfunktion mit einer #Beförderungskapazität von 2.000 – 4.000 Fahrgästen je Stunde und Richtung. · Die #U-Bahn hat eine #Verbindungsfunktion mit einer Beförderungskapazität von 4.000 – 10.000 Fahrgästen je Stunde und Richtung. · Die #S-Bahn übernimmt #überregionale Verbindungsfunktionen bei einer Beförderungskapazität von 8.000 – 16.000 Fahrgästen je Stunde und Richtung.
Frage 1: Wie ist der aktuelle Verfahrensstand zur #Radschnellverbindung (#RSV) 4 „#Panke-Trail“? Antwort zu 1: Hierzu teilt die GB #infraVelo GmbH mit: „Derzeit befindet sich der Panke-Trail in der #Vorplanung (LP2). Mit Abschluss der Vorplanung soll auch die Vorzugstrasse feststehen.“ Frage 2: Was sind die Gründe für die Diskrepanz zwischen dem „#Netzentwurf-Radverkehr“ und der Planung der GB infra Velo im Bereich der Frankenstraße und der #Flaischlenstraße mit unterschiedlichen Varianten zur Querung der Bahngleise?