Bahnindustrie: Neues Netz für Deutschland: 1,18 Milliarden Euro für Schienennetz und Bahnhöfe in Berlin und Brandenburg, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Neues-Netz-fuer-Deutschland-1-18-Milliarden-Euro-fuer-Schienennetz-und-Bahnhoefe-in-Berlin-und-Brandenburg-5944458

DB-Vorstand Ronald #Pofalla: #Rekordsumme für ein leistungsfähiges modernes #Schienennetz, attraktive Bahnhöfe und die Digitale Schiene Deutschland • DB packt 2021 in Berlin und Brandenburg 250 Kilometer Gleise, 130 Weichen, 26 Brücken und 50 Stationen an • 390 neue Mitarbeitende für die Infrastruktur
Mit #Rekordinvestitionen und einem neuen Arbeitsprogramm macht die DB die #Schieneninfrastruktur weiter fit. „Wir bauen ein neues Netz für Deutschland und legen den Grundstein für den #Deutschlandtakt“, sagt der DB-Infrastruktur-Chef Ronald Pofalla. „Die Schiene ist ein Herzstück der Klimawende. Deshalb investieren wir so viel wie noch nie und erhöhen das Tempo für die #Sanierung und mehr #Kapazität im Schienennetz“, so Pofalla weiter. Rund 12,7 Milliarden Euro von DB, Bund und Ländern fließen in diesem Jahr in die #Eisenbahninfrastruktur (12,2 Milliarden Euro im Jahr 2020). Das ist die höchste Summe, die jemals innerhalb eines Jahres für Modernisierung, Instandhaltung sowie Neu- und Ausbau des Schienennetzes und attraktivere Bahnhöfe vorgesehen ist.

Rund 1,18 Milliarden Euro stehen 2021 für die Infrastruktur in Berlin und Brandenburg zur Verfügung. 250 Kilometer Gleise, 130 Weichen und 26 Eisenbahnbrücken packt die DB in diesem Jahr mit der Rekordsumme an. Außerdem modernisiert die Deutsche Bahn für Reisende und Besucher*innen in den beiden Bundesländern 50 Haltepunkte und Stationen – darunter die Berliner Bahnhöfe Ostbahnhof und Zoologischer Garten sowie Brandenburg Hauptbahnhof. Auch mittlere und kleinere Stationen wie in Eichwalde, Eisenhüttenstadt, Lauchhammer oder Zeuthen profitieren von den Investitionen.

Um alle Projekte umsetzen zu können, baut die DB ihre Teams 2021 weiter auf: 220 Ingenieurinnen und Bauüberwacherinnen sowie 170 Instandhalter*innen verstärken in Berlin und Brandenburg die Reihen.

Die Auswirkungen der Investitionen auf die Fahrgäste werden durch bessere Planung und zusätzliche Bauinfrastruktur noch geringer. Die Störungen im Netz sind heute auf dem niedrigsten Wert seit Beginn der Aufzeichnungen. Wichtigster Grund: die vorausschauende Instandhaltung, mit der Fehler frühzeitig erkannt und behoben werden können.

Aktuelle Bau- und Fahrplanauskünfte für Reisende stellt die DB im DB Navigator, den Streckenagenten-Apps des Nahverkehrs sowie unter https://inside.bahn.de/ bereit. Weitere Informationen unter: www.deutschebahn.com/investitionen2021 sowie unter www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell

Regional- und Bahnverkehr:

Berlin – #Rostock
•Gleiserneuerung zwischen Birkenwerder und Oranienburg, 5. – 15. März
•Gleiserneuerung Schönfl – Oranienburg, 30. Juli – 10. September
•Errichtung von Lärmschutzwänden zwischen Oranienburg und Nassenheide, 8- 10. Dezember

#Ausbaustrecke #Angermünde-Grenze Deutschland/ #Polen (-#Szczecin)
Baubeginn im Abschnitt zwischen Angermünde und Passow, November

#Nordkreuz#Karow (zweite Baustufe)
•Inbetriebnahme Gleis 11 am S-Bhf Karow, April
•Fertigstellung Eisenbahnüberführung Bahnhofstraße/Pankgrafenstraße, Dezember

Berlin – #Spandau
Weichenerneuerungen, 9. Juli – 6. August

#Hamburg – Berlin (Altstrecke) Erneuerung von Gleisen, Weichen sowie Leit- und Sicherungstechnik, Ausrüstung für Hochgeschwindigkeitsverkehr, 11. September – 11. Dezember

Ausbaustrecke Berlin – #Frankfurt/Oder – Grenze Deutschland/ #Polen
•Gleis- und Weichenerneuerung Seelow (Mark) – Frankfurt (Oder) sowie Erkner – Köpenick, Rückbau Fußgängerbrücke „Alter Wasserturm“ Frankfurt (Oder), Anfang März
•Arbeiten an der Leit- und Sicherungstechnik,
Streckenausrüstung mit ETCS Frankfurt
(Oder) – Oderbrücke-Grenze & Erkner-Fürstenwalde
•Eröff Personenunterführung S-Bhf Wilhelmshagen, voraussichtlich Ende Februar

Ausbaustrecke Berlin – #Dresden
Umbau Wünsdorf Waldstadt, bis 11. Dezember

Westlicher Berliner #Außenring, Abschnitt #Golm – Satzkorn – Werder
Gleis- und Schwellenerneuerung, Oberleitungsarbeiten, 15. Januar – 2. April

#Südkreuz#Blankenfelde
•Einbau Überleitungsverbindung S-Bahn Fern-Bahn,

  1. Mai – 7. Juni und 1. Juli – 9. August
    •Gleiserneuerung, u.a. Großbeeren
    Süd – Südkreuz, 12. – 15. November und
  2. Dezember – 9. Januar 2022
  3. Nord-Ost-Kurve Mahlow
    im Zusammenhang mit Flughafen Ausbaustrecke Berlin – Dresden Umbau Wünsdorf Waldstadt, bis 11. Dezember

#Brücken Odervorfl und #Oder (Grenze Deutschland/ #Polen)
Erneuerung der Bauwerke, Arbeiten aus dem Hochwasserschutzprogramm Oder/Weichsel, bis 10. Dezember

Modernisierung von Bahnhöfen, u.a. #Berlin-Karlshorst, Berlin #Ostbahnhof, #Berlin-Schöneweide Personenbahnhof,
Berlin #Zoologischer Garten, #Brandenburg Hbf, #Eichwalde, #Eisenhüttenstadt, #Lauchhammer, #Zeuthen

Die wichtigsten Bauvorhaben im #S-Bahn-Netz
Worauf sich Reisende einstellen sollten

Linie #S2

Vom 23. bis 26. April und vom 20. bis 23. August besteht zwischen Berlin-Buch und Bernau ein Ersatzverkehr mit Bussen. Grund sind die Arbeiten an der Bahnbrücke „Schönerlinder Straße“, die im Februar dieses Jahres begannen und voraussichtlich bis Ende August dauern werden.

Seit September 2016 werden zwischen Berlin-Buch und Bernau insgesamt 14 Eisenbahnbrücken ersetzt.

Auf dem südlichen Abschnitt der S2 werden einige Streckensperrungen notwendig, um Arbeiten beim Bauvorhaben „Dresdner Bahn“ im bzw. am Gefahrenbereich der Gleise ausführen zu können:

Ersatzbusse fahren

α zwischen Marienfelde und Blankenfelde vom 15. bis 19. April
α zwischen Marienfelde und Blankenfelde vom 30. April bis 3. Mai
α zwischen Priesterweg und Blankenfelde vom 24. Juni bis 9. August.

Linie #S25

Im nördlichen Abschnitt der S25 gibt es eine Vielzahl an Baumaßnahmen, die zu Gleissperrungen führen. Grund ist die Ausrüstung der Strecke mit elektronischer Stellwerkstechnik (ESTW) bzw. mit dem Zugbeeinflussungssystem S-Bahn Berlin (ZBS).

Ersatzverkehr mit Bussen besteht

α Schönholz – Tegel an sechs Wochenenden im März/April
α Tegel – Hennigsdorf an sechs Wochenenden im Mai/Juni
α auf dem Ring/Nord-Süd-Bahn an fünf August/September-Wochenenden

und zwischen Schönholz und Hennigsdorf vom 3. bis 25. Oktober.

Linie #S3

Wegen Gleis- und Weichenerneuerung zwischen Friedrichshagen und Erkner fahren Ersatzbusse

α Rahnsdorf – Erkner vom 7. bis 21. Juni
α Friedrichshagen – Erkner vom 21. Juni bis 9. August
α Friedrichshagen – Erkner vom 5. bis 8. November.

Linien #S41, #S42, #S46

Zwischen Halensee und Beusselstraße fahren vom 19. März bis 12. April Ersatzbusse. Im Bahnhof Westend müssen Gleise und Weichen erneuert werden. In Westkreuz sind Instandhaltungsarbeiten, wie Abdichten der Ringbahnbrücke vorgesehen.

Linie #S5

Zwischen Strausberg und Strausberg Nord werden die Gleise erneuert und im Bahnhof Strausberg Nord zusätzlich die Weichen. Zwischen Strausberg und Strausberg Nord fahren vom 1. Oktober bis 15. November Ersatzbusse.

Für den Neubau der Straßenbrücke am südlichen Blumberger Damm ist ein Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Friedrichsfelde Ost und Wuhletal vom 18. bis 21. Juni, vom 21. bis 23. August, vom 27. bis 30. August und vom 4. bis 6. September erfoderlich.

Linien #S5, #S7, #S75

Wegen einer Gleiserneuerung zwischen Nöldnerplatz und Lichtenberg fahren zwischen Ostkreuz und Lichtenberg vom 5. bis 12. April Ersatzbusse.

Für den Neubau der Straßenbrücke Nuthestraße fahren zwischen Babelsberg und Potsdam Hbf vom 16. bis 19. April und vom 17. bis 20. Dezember keine Züge der S-Bahn-Linie 7.

Linie #S8

Zwischen Schönfließ und Hohen Neuendorf werden Gleise, Weichen und die Stromschiene sowie das 30 KV-Energiekabel erneuert. Ersatzbusse fahren

α Blankenburg – Hohen Neuendorf vom 26. März bis 8. April
α Blankenburg – Hohen Neuendorf vom 27. bis 30. August
α Schönfließ – Hohen Neuendorf vom 19. bis 26. März
α Schönfließ – Hohen Neuendorf vom 8. April bis 10. Mai

Zwei Einschränkungen betreffen die #Stadtbahn und das #Nord-Süd-System:

Zur #Instandhaltung des Nord-Süd-S-Bahntunnel wird der Abschnit Gesundbrunnen–Yorckstraße/Großgörschenstraße vom 10. bis 13. September gesperrt.

Wegen der #Sanierung der #Gleishallen des Ostbahnhofs wird der Abschnitt Warschauer Straße–Alexanderplatz vom 29. Oktober bis 1. November gesperrt.

Bahnindustrie: Hier baut die Bahn 2021 in Berlin und Brandenburg 1,2 Milliarden Euro wird die Deutsche Bahn in diesem Jahr in Berlin und Brandenburg investieren …, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/mehr-als-eine-milliarde-euro-fuer-neue-gleise-hier-baut-die-bahn-2021-in-berlin-und-brandenburg/26996936.html

Die Deutsche Bahn spricht von einer „#Rekordinvestition“. In Berlin und Brandenburg werden in diesem Jahr 250 Kilometer Gleise, 130 Weichen, 26 Brücken und 50 Stationen „angepackt“, wie Infrastruktur-Chef Ronald #Pofalla am Freitag sagte. „Wir #investieren so viel wie noch nie und erhöhen das Tempo für die #Sanierung und mehr #Kapazität im #Schienennetz.“

Bundesweit steckt der Staatskonzern 12,7 Milliarden Euro in die Eisenbahninfrastruktur, 500 Millionen mehr als 2020. In die Region Berlin-Brandenburg fließen 1,18 Milliarden Euro. Für die Fahrgäste heißt das: Längere Fahrzeiten, Umsteigen oder #Busersatzverkehr.

Zu den 50 Bahnhöfen in der Region, an denen Arbeiten geplant sind, gehören der #Zoologische Garten und der #Ostbahnhof in Berlin. Geld fließt auch in mittlere und kleinere Stationen wie #Brandenburg Hauptbahnhof, #Eichwalde, #Eisenhüttenstadt, #Lauchhammer oder #Zeuthen.

Wie die Deutsche Bahn am Freitag mitteilte, wurden nur für die Region 220 Ingenieure und Ingenieurinnen eingestellt. Zuletzt war kritisiert worden, dass die Bahn aus Mangel an Planern Projekte verschieben muss. So wird die neue Strecke zwischen #Nordring und Hauptbahnhof erst 2022 fertig – die letzte von mehreren Verschiebungen. Auch die Wiedereröffnung der #Niederbarnimer Eisenbahn …

Flughäfen: Umsetzung des passiven Schallschutzes am BER?, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Abgeordneten zu Fragen 1. und 2.: Mit Bescheid der der Aufsicht des Landes Berlins
unterstehenden Gemeinsamen Oberen #Luftverkehrsbehörde Berlin-Brandenburg über die “Gestattung
der #Betriebsaufnahme der Start- und #Landebahn Süd“ vom 1.10.2020, S.7 erklärte diese:
„Die Behörde sieht die #Schutzauflagen zur Gewährleistung passiven #Schallschutzes dann als erfüllt an,
wenn die Anspruchsteller durch die #FBB – eine rechtzeitige Antragstellung vorausgesetzt – sechs Monate vor dem Inbetriebnahme Termin befähigt wurden, sich in eigener Verantwortung bis zur Wirksamkeit des Lärmereignisses ab dem 04.11.2020 mit dem entsprechend der Planfeststellung erforderlichen
baulichen Schallschutz zu versorgen. Dabei resultiert die Pflichterfüllung anhand des oben dargestellten
Rechtsverhältnisses, wenn die ASE-B ausgereicht ist. Die Anforderung der rechtzeitigen Antragstellung
ergibt sich aus der Notwendigkeit, der FBB ausreichend Zeit – wiederum sechs Monate – für die erforderlichen Sachverhaltsfeststellungen und Übermittlung der von ihr erkannten Ansprüche (Leistungsverzeichnis) einzuräumen.“

  1. Was bildete die rechtliche Grundlage für die genannte 12- bzw. 6 –Monatsfrist, wann und wodurch
    wurde diese Regelung getroffen?
  2. Teilt der Senat die eingangs geschilderte rechtliche Bewertung?
    Zu 1. und 2.: Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) ist verpflichtet, Betroffenen die Aufwendungen für #Schallschutzvorrichtungen auf Nachweis zu erstatten. Nach
    ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist es erforderlich, dass
    die Schutzeinrichtungen zum Zeitpunkt der #Inbetriebnahme der Südbahn am Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (#BER) am 04.11.2021 vorhanden sein müssen.
    Daraus ergab sich die Verpflichtung der FBB, die Betroffenen in die Lage versetzt zu
    haben, bis zu diesem Zeitpunkt die Schallschutzmaßnahmen einbauen zu können.
    Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) als zuständige
    Planfeststellungsbehörde für den Ausbau des BER hielt deshalb unter Zugrundelegung eines Maßstabes der vernünftigen und allgemein üblichen Verkehrsanschauung
    2/3
    bezogen auf den konkreten Einzelfall einen Zeitraum von 6 Monaten zur Umsetzung
    der Schallschutzmaßnahmen für angemessen und ausreichend. Eine für alle Fälle geltende angemessene Frist für die Umsetzung der ausgereichten Anspruchsermittlungen zur baulichen Umsetzung (ASE-B) durch Erteilung des Auftrages lässt sich nach
    Auskunft der LuBB aber nicht bestimmen; maßgebend sind die Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Der FBB wurde wiederum nach behördlichem Ermessen ein Zeitraum
    von 6 Monaten nach Antrag für die Erstellung der Unterlagen und Ausreichung der
    Anspruchsermittlung zugestanden.
    Der sich hieraus ergebende 12-Monatszeitraum ermöglicht sowohl der FBB als auch
    den Berechtigten eine angemessene Ermittlungs- und Umsetzungszeit, so dass beide
    ihren Verpflichtungen und Obliegenheiten nachkommen konnten. Dabei war auch zu
    beachten, dass ein beträchtlicher Anteil der Anspruchsermittlungen schon weit vor
    dem Zeitpunkt 6 Monate vor Inbetriebnahme ausgereicht war. Die Bestimmung der
    Zeiträume diente allein der Bewertung des Sachstandes zur Inbetriebnahme im Rahmen des Verfahrens zur Gestattung der Betriebsaufnahme nach § 44 LuftverkehrsZulassungs-Ordnung (LuftVZO).
    Der Senat teilt die rechtliche Bewertung der LuBB.
  3. Wie viele der bis 4.5.2020 ausgereichten ASE-B (gesamt) wurden nach dem 4.5.2020 korrigiert?
    Zu 3.: Insgesamt wurden bis zum 4. Mai 2020 ASE-B an 13.258 Wohneinheiten versendet, davon wurden nach dem 4. Mai 2020 und bis zum 28. Februar 2021 469 nochmals bearbeitet. Dabei wurden 279 ASE-B im Zuge der Überarbeitung in ASE-E und
    somit eine reine Entschädigungszahlung umgewandelt.
  4. Wie viele der bis 4.5.2020 ausgereichten ASE-B (gesamt) waren zum 4.11.2020 nicht umgesetzt und
    aus welchen Gründen?
    Zu 4.: Dies betrifft 9.451 Wohneinheiten. Die Gründe sind der FBB und dem Senat
    nicht bekannt.
  5. Was war seit 2014 die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Schallschutzanträgen aus dem Bezirk Treptow-Köpenick
    a) von Antragstellung bis Anspruchsermittlung?
    b) von Anspruchsermittlung/Ausreichung der ASE-B an die Betroffenen bis zu ihrer Umsetzung?
    c) von Antragstellung bis Umsetzung von ASE-B durch die Betroffenen?
    Zu 5.: Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer aller Anträge betrug 35 Wochen. Diese
    schließt auch solche Anträge ein, deren Bearbeitung sich wegen aus nicht durch die
    FBB zu vertretenden Gründen, z.B. wegen Nichterreichbarkeit der Antragstellerinnen
    und Antragsteller oder deren Bitte um einen späteren Bearbeitungsbeginn, verzögerte.
    Im Regelablauf betrug die Bearbeitungszeit weniger als 26 Wochen.
    Der Zeitraum bis zur eigentlichen baulichen Umsetzung ist nicht bekannt. Die durchschnittliche Dauer zwischen Versand der ASE-B und Erstattung der erstattungsfähigen
    Aufwendungen beträgt 97 Wochen.
    Die durchschnittliche Dauer zwischen Antragstellung und Umsetzung durch die Eigentümerinnen bzw. Eigentümer beträgt 129 Wochen, sofern eine Umsetzung erfolgte.
    3/3
  6. Wie viele der von der Flughafengesellschaft bis 4.5.2020 an Anwohner des Bezirks Treptow-Köpenick
    (12526,12527,12559,12589) ausgereichten, zu diesem Stichtag (noch) nicht umgesetzten ASE-B wurden bis 4.11.2020 durch die Anwohner umgesetzt und die Kosten hierfür durch die FBB ausgeglichen?
    Zu 6.: Dies betrifft 10 Wohneinheiten.
    Berlin, den 11.03.2021
    In Vertretung
    Vera Junker
    Senatsverwaltung für Finanzen

Straßenbahn: Mast-Have der M1 Entlang der Straßenbahnlinie M1, zwischen Pastor-Niemöller-Platz und Rosenthal Nord …, aus BVG

Entlang der #Straßenbahnlinie #M1, zwischen #Pastor-Niemöller-Platz und #Rosenthal Nord, erneuern die Berliner Verkehrsbetriebe in den nächsten anderthalb Wochen insgesamt sechs Fahrleitungsmaste. Die Straßenbahnlinie M1 fährt von Samstag, den 13. März, Betriebsbeginn bis Montag, den 22. März 2021, Betriebsbeginn nicht wie gewohnt. Die Linie ist zwischen Am Kupfergraben und Pastor-Niemöller-Platz beziehungsweise #Schillerstraße im Einsatz. Zwischen Pastor-Niemöller-Platz und Rosenthal Nord wird ein barrierefreier #Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

#doppeldeckerbus #3275 der #BVG #wilhelmsruherdamm

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S-Bahn: Streit um neuen Berliner S-Bahn-Tunnel: Zu dicht am Denkmal für Sinti und Roma? Die geplanten Bauarbeiten bedrohen den Gedenkort in Mitte, warnt ein Aktionsbündnis., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/streit-um-neuen-berliner-s-bahn-tunnel-zu-dicht-am-denkmal-fuer-sinti-und-roma-li.145457

Es gilt als eines der wichtigsten #Verkehrsprojekte in Berlin, und es wird vielen Fahrgästen nützen. Ein zweiter #Nord-Süd-Tunnel für die #S-Bahn soll neue Kapazitäten und zusätzliche Verbindungen schaffen. Doch ein Streit, der immer erbitterter geführt wird, hält das Projekt auf. Kritiker warnen davor, dass die Bauarbeiten das #Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten #Sinti und #Roma Europas massiv beeinträchtigen werden. Am Donnerstag hat Verkehrssenatorin Regine #Günther reagiert und versucht, die Wogen zu glätten. Das Denkmal soll bereits während des Baus „maximal geschützt“ werden, bekräftigte die Grünen-Politikerin in einer Mitteilung. „Wir sehen das nicht so harmonisch“, entgegnete Alexander #Diepold vom Aktionsbündnis „Unser Denkmal ist #unantastbar“. „Es ist Sache der Senatorin und der Bahn, endlich eine #Trassenführung zu finden, die diesen Gedenkort nicht antastet.“ Am Freitagvormittag legte das Bündnis nach. „Wir bedauern sehr, dass Frau Senatorin Günther sich auch nach fast einjähriger Auseinandersetzung immer noch nicht mit elementaren Empfindungen der Opfergruppe vertraut gemacht hat“, hieß es in einer Mitteilung.

#S21: So hat die Deutsche Bahn das Projekt anfangs genannt. Doch weil dies an das umstrittene Bauvorhaben in Stuttgart erinnert, wurde der Name in #City-S-Bahn geändert. Das böse Omen scheint allerdings nachzuwirken. So wurde jüngst bekannt, dass der erste Bauabschnitt zwischen Wedding und Hauptbahnhof …

allg.: Berliner Koalition einigt sich auf Klimapaket – zumindest ein bisschen „98 Prozent“ geklärt, aber noch viele Fragen offen: Über U-Bahnausbau, …, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/ab-2024-keine-kostenlosen-parkplaetze-mehr-berliner-koalition-einigt-sich-auf-klimapaket-zumindest-ein-bisschen/26995528.html

In den Verhandlungen zum Berliner #Klimanotlage-Paket hat es Fortschritte gegeben. Sowohl SPD-Fraktionsvorsitzender Raed Saleh sowie die Fraktionsvorsitzende der Grünen Antje Kapek sagten dem Tagesspiegel, man habe sich in 98 Prozent der strittigen Punkte geeinigt.

Zu den Themen, die nun noch im #Koalitionsausschuss geklärt werden sollen, gehören allerdings zentrale Punkte: So gibt es keine Einigung beim #U-Bahnausbau. Die SPD wollte neben dem bereits beschlossenen Ausbau der #U7 auch noch die Verlängerungen der Linien #U2, #U3 und #U8 mit in den Text aufnehmen. Grüne und Linke wollen das nicht.

Der verkehrspolitische Sprecher der Linken, Kristian Ronneburg, sagte, die Koalition habe sich für diese Legislaturperiode darauf verständigt, vor allem in den Ausbau der #Straßenbahn zu investieren. So stehe es auch im Koalitionsvertrag. „Weitere Projekte im U-Bahn-Bereich würden das Land absehbar finanziell und personell so sehr binden, dass das Projekt des Straßenbahnausbaus massiv gefährdet ist“, sagte Ronneburg.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/ab-2024-keine-kostenlosen-parkplaetze-mehr-berliner-koalition-einigt-sich-auf-klimapaket-zumindest-ein-bisschen/26995528.html

Bahnhöfe: Wann erhält der S-Bahnhof Eichborndamm einen zweiten Zugang? aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um zügig einen zweiten #Zugang am #S-Bahnhof #Eichborndamm mit
#Personenunterführung nach Süden zur „#General-Barby-Straße“ und Norden zur Straße „Im Hufenschlag“ zu
errichten?
Frage 2:
Wieso konnte der für Ende 2019 vorgesehene Termin für die Fertigstellung nicht gehalten werden? Wann wird
der Neubau des zweiten Zugangs erfolgen?
Antwort zu 1 und 2:
Im Herbst 2019 wurde der Antrag auf Erteilung einer planungsrechtlichen
#Zulassungsentscheidung beim #Eisenbahn-Bundesamt (#EBA) durch die DB #Station &
Service AG zurückgezogen und zwar auf Anraten des Senats und des EBA. Aufgrund von
#Einwendungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahren hatten sich zu
berücksichtigende Anforderungen ergeben, sodass die Planung angepasst werden musste.
Durch den Senat wurde daraufhin eine neue #Variantenuntersuchung bei der DB Station &
Service AG bestellt. Der Senat befindet sich in enger Abstimmung mit der DB Station &
Service AG über die Gestaltung des zweiten Zugangs. Sobald die entsprechende Planung
für die Personenunterführung vorliegt, wird der Antrag auf Erteilung einer
planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung erneut eingereicht.
Ein konkreter Realisierungszeitraum kann derzeit aufgrund des frühen Planungsstadiums
noch nicht genannt werden.
2
Frage 3:
Welche konkreten Vorstellungen hat der Senat hinsichtlich der Gestaltung eines denkmalangepassten
Eingangsportals? Welche Teile des S-Bahnhofes Eichborndamm stehen unter Denkmalschutz und inwiefern
werden diese als schützenswert erachtet?
Antwort zu 3:
Der S-Bahnhof Eichborndamm, als Dammbahnhof mit Bahnsteigaufbauten, befindet sich
als wichtiges Zeugnis der Reinickendorfer Verkehrsgeschichte und bzgl. der
architektonischen Qualität des Entwurfs unter Denkmalschutz. Im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens wurde eingebracht, dass die neue Überdachung zurückhaltend
zu gestalten sei und ggf. ein Satteldach anstatt des geplanten Schmetterlingsdaches zu
wählen sei.
Frage 4:
Wann hat der Senat seine Forderungen hinsichtlich des Denkmalschutzes eingebracht? Welche alternativen
Optionen wurden der DB Station & Service AG aufgezeigt, damit der Antrag auf Erteilung einer
planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung nicht zurückgezogen werden muss?
Antwort zu 4:
Der Senat hat seine Forderungen und Hinweise zum Denkmalschutz mit der gemeinsamen
Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen am 02.10.2018
eingebracht. Es ist Aufgabe der Vorhabenträgerin DB Station & Service AG, aus den
eingehenden, eventuell divergierenden Stellungnahmen eine tragfähige Lösung zu
erarbeiten. Im vorliegenden Fall hat sich die Vorhabenträgerin aufgrund der ebenfalls
ausstehenden Variantenuntersuchung der Personenunterführung dazu entschieden, den
Antrag zurückzuziehen und zu einem späteren Zeitpunkt eine überarbeite Variante
einzureichen.
Frage 5:
Aus welchen Gründen wurde die untere Denkmalschutzbehörde nicht am Planfeststellungsverfahren beteiligt?
Antwort zu 5:
Die Anhörungsbehörde hat mit Schreiben vom 08.08.2018 die Träger öffentlicher Belange –
einschließlich des Bezirksamts Reinickendorf – angeschrieben und diese gebeten, unter
Beteiligung aller fachlich betroffenen Stellen bis zum 04.10.2018 Stellung zu nehmen. Es
liegt in der Verantwortung jedes Bezirkes, alle relevanten Sachverhalte zu ermitteln und der
Anhörungsbehörde zu übersenden. Eine Stellungnahme des Bezirksamtes Reinickendorf
(Stapl A1 vom 04.10.2018) liegt vor. Inwiefern beim Bezirksamt eine interne Beteiligung der
unteren Denkmalschutzbehörde erfolgte, ist dem Senat nicht bekannt.
Frage 6:
Welche konkreten Vorstellungen hat der Senat, um den S-Bahnhof Eichborndamm inklusive des Neubaus des
zweiten Zugangs barrierefrei zu gestalten? Inwiefern wird der Senat die DB Station & Service AG bei der
Erarbeitung einer neuen Vorentwurfsplanung unterstützen?
3
Antwort zu 6:
Durch den Senat wurde die Planung einer barrierefreien Lösung zur Variantenentscheidung
bei der DB Station & Service AG bestellt, hierfür wird derzeit die Vorentwurfsplanung
angefertigt. Mit Vorliegen der Planung und einer Kostenschätzung kann durch den Senat
eine Entscheidung über die Realisierung der Barrierefreiheit getroffen werden.
Das Bezirksamt Reinickendorf wird bezüglich der denkmalgerechten Gestaltung ebenfalls
in die Planung eingebunden.
Berlin, den 09.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Umrüstung von Gasaufsatzleuchten und Aufstellung von LED-Leuchten in Lichtenrade, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Gasaufsatzleuchten gibt es in Lichtenrade und wie viele Gasaufsatzleuchten sollen im Bereich des
Dorfteichs Lichtenrade von der Umrüstung auf #elektrischen Betrieb ausgenommen bleiben?
Antwort zu 1:
Aktuell betreibt das Land Berlin im Ortsteil Lichtenrade 1.970 Gasaufsatzleuchten. Im
Umfeld des Lichtenrader Dorfteiches sind darüber hinaus 67 #Gasmodelleuchten
vorhanden, diese sollen gasbetrieben erhalten werden.
Frage 2:
Bis zu welchem Jahr sollen die Gasaufsatzleuchten komplett auf elektrischen Betrieb umgestellt werden?
Antwort zu 2:
Jährlich werden ca. 2.000 Gasleuchten im Land Berlin umgerüstet. Bei dem derzeitigen
Bestand von etwa 25.000 Gasleuchten (3.300 davon sind gasbetrieben zu erhalten) wird
die Maßnahme noch mehr als zehn Jahre dauern.
Frage 3:
Wird die Umstellung der Leuchten unter Einsatz von #LED-Leuchtenköpfen erfolgen, die dem
Erscheinungsbild der ursprünglichen Leuchten in Form und Lichtfarbe entsprechen, oder werden auch
moderne #LED-Leuchtenformen zum Einsatz kommen?
2
a) In welcher Anzahl kommen sollen beide Varianten jeweils umgesetzt werden?
b) In welchen Bereichen Lichtenrades sollen moderne Leuchtenformen eingesetzt werden?
c) Anhand welcher Kriterien wird entschieden, ob eine moderne oder eine historische
Leuchtenkopfform zum Einsatz kommt?
Frage 4:
Wie viele zusätzliche LED-Straßenleuchten wurden in 2020 im Ortsteil Lichtenrade aufgestellt, um
#Beleuchtungslücken auszufüllen, und wie viele weitere zusätzliche LED-Straßenleuchten sind geplant?
Frage 5:
Ist davon auszugehen, dass die alten Gasaufsatzleuchten, zwischen denen die zusätzlichen LEDStraßenleuchten mit rundem, flachem Aufsatz (vermutlich Modell „#Townguide“) aufgestellt worden sind, nach
der Umrüstung dasselbe Design haben werden?
Antwort zu 3 bis 5:
Seit Beginn der #Gasumrüstung kommen sowohl Elektroleuchten mit modernen Formen als
auch Nachbildungen von Gasleuchten zum Einsatz.
Im Ortsteil Lichtenrade ist derzeit kein Bauvorhaben zur flächendeckenden Umrüstung
in Vorbreitung. Die jetzt erforderlich gewordenen und auch die für 2021 geplanten
Maßnahmen an einzelnen Lichtpunkten sind aufgrund defekter #Gasmaste zwingend.
Um an den betroffenen Standorten die #Verkehrssicherheit sicherzustellen, werden
vorübergehend provisorische Elektroleuchten errichtet. Eine Entscheidung über die
endgültige Leuchten- und Mastform und eine ggf. erforderliche Verdichtung der
Lichtpunkte wird erst getroffen, wenn die Gasumrüstung für den kompletten
Straßenzug erfolgt. Denkmalschutzrechtliche Rahmenbedigungen und verfügbare
Haushaltsmittel werden bei der Entscheidung des zu wählenden Leuchtentyps
berücksichtigt.
Frage 6:
Ist bekannt, dass die Gaslaternen in den Lichtenrader Wohnvierteln häufig defekt sind und über viele Monate
ausfallen? Wie häufig wird die Funktionsfähigkeit der Laternen überprüft und weshalb dauern Reparaturen
teilweise länger als ein halbes Jahr?
Antwort zu 6:
Es ist bekannt, dass die Gasleuchten um ein Vielfaches störanfälliger als elektrisch
betriebene Leuchten sind. Der Zeitraum für die Prüfung der Funktionsfähigkeit wurde
daher vertraglich wesentlich verkürzt. Die Gasbeleuchtung wird wöchentlich durch einen
Abfahrdienst nachts und monatlich tagsüber auf Funktionsfähigkeit überprüft. Die Wartung
der Gasbeleuchtung findet einmal jährlich statt. Auch der Reparaturzeitraum muss bei
Gasleuchten wesentlich größer veranschlagt werden. Gründe hierfür sind, dass
Instandsetzungsarbeiten an defekten Leuchten in der Regel nur in der Werkstatt
ausgeführt werden können sowie der Umstand, dass die Beschaffung von zugelassenen
Ersatzteilen für Gasleuchten erhebliche Lieferzeiten aufweisen bzw. funktionsfähige
3
Ersatzteile zum Teil gar nicht beschaffbar sind.
Berlin, den 10.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Nichtbefahrbare Radwege in Berlin aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Warum ist es nicht möglich, eine Woche nach dem letzten #Schneefall die #Radwege in Berlin von Schnee zu
#räumen?
Antwort zu 1:
Die Räumung von #Radwegen oberhalb der Bordsteine, die in der Zuständigkeit der #BSR
liegen, ist an #Winterdienstfirmen vergeben. Stellen die BSR fest, dass die
#Qualitätsansprüche bei der Räumung der Radwege nicht erfüllt werden, erhalten die
Winterdienstfirmen die Aufforderung zur Nachbesserung. Bei andauernden Schlecht- und
Nichtleistungen greifen entsprechende vertraglich vereinbarte Malus Regelungen.
Frage 2:
Inwieweit ist es überhaupt vorgesehen, Radwege wie Straßen und Fußwege von Schnee zu räumen?
2
Antwort zu 2:
Die Durchführung des Winterdienstes auf den öffentlichen und in der Baulast Berlins
liegenden Straßen wird durch das #Straßenreinigungsgesetz geregelt. Danach führen die
BSR für das Land Berlin den #Winterdienst nach einem vor Beginn der Wintersaison
aufzustellenden Streuplan durch. Aus diesem #Streuplan mit zwei Einsatzstufen ergibt sich
der Umfang des auf den Fahrbahnen einschließlich Radfahrstreifen und Parkflächen sowie
den im Gesetz aufgeführten Fußgängerzonen und öffentlichen Plätzen erforderlichen
Winterdienstes. In die Einsatzstufe 1 werden die Straßen von besonderer
Verkehrsbedeutung und die Straßen mit liniengebundenem öffentlichen
Personennahverkehr einschließlich der mit anderen Straßen gebildeten Kreuzungs- und
Einmündungsbereiche, besondere Gefahrenstellen sowie die im Gesetz genannten
Fußgängerzonen und öffentliche Plätze, in die Einsatzstufe 2 die übrigen Straßen
aufgenommen.
Auf Fahrbahnen einschließlich Radfahrstreifen von Straßen der Einsatzstufen 1 und 2 ist
grundsätzlich von den BSR Schnee zu räumen.
Auf Fahrbahnen einschließlich der Radfahrstreifen von Straßen der Einsatzstufe 1 sollen
die BSR Schnee- und Eisglätte an Kreuzungs- und Einmündungsbereichen,
Fußgängerüberwegen, Haltespuren des Omnibuslinienverkehrs sowie besonderen
Gefahrenstellen beseitigen. Eine Streckenstreuung dürfen die BSR hierbei aber nur bei
extremer Glätte durchführen, hierzu darf als Auftaumittel Feuchtsalz verwendet werden.
Eine vorbeugende Verwendung ist den BSR ebenfalls erlaubt. Auf den Straßen der
Einsatzstufe 2 ist der Einsatz von Feuchtsalz nur in besonderen Einzelfällen zulässig.
Streckenbezogen wird das Feuchtsalz in dieser Einsatzstufe nicht eingesetzt. Die BSR
müssen den Einsatz des Feuchtsalzes entsprechend den Witterungsverhältnissen auf das
unbedingt erforderliche Maß beschränken. Maximal dürfen je Einsatz 25 Gramm
Feuchtsalz pro Quadratmeter aufgebracht werden.
Hinsichtlich des Winterdienstes auf den Radwegen gilt, dass die BSR auf mit
Kehrmaschinen befahrbaren und ausgewiesenen Radwegen Schnee räumen müssen.
Eine Eisglätte- und Schneeglättebeseitigung findet aufgrund des Baumschutzes nicht statt.
Bei Radwegen, die begleitend zu Straßen der Einsatzstufe 1 verlaufen, sollen die BSR die
Schneeräumung zeitnah zu den Maßnahmen auf den Fahrbahnen der Einsatzstufe 1
durchführen. Zeitnah bedeutet hierbei unverzüglich im Anschluss an die Maßnahmen auf
der Fahrbahn, weil dann ein mögliches „Zuschippen“ des Radweges durch den
Schneepflug auf der Fahrbahn unmittelbar wieder beseitigt werden kann.
Nach den Regelungen des Straßenreinigungsgesetzes ist auf den Gehwegen und den
diesen begleitenden Radwegen das Streuen mit jeglichen Auftaumitteln aus ökologischen
Gründen verboten.
Frage 3:
Wie soll die ‚Verkehrswende‘ aus Sicht des Senats gelingen, wenn die Nutzung von Fahrrädern im Winter
aufgrund der mangelhaften Räumung von Radwegen nicht möglich ist?
3
Antwort zu 3:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist derzeit im Rahmen einer
Arbeitsgruppe Winterdienst mit den BSR im Gespräch, damit die Regelungen des
StrReinG zum Winterdienst dauerhaft besser umgesetzt werden. Das derzeit in
Erarbeitung befindliche Radverkehrsnetz wird in Zukunft eine Grundlage für eine
verbesserte Priorisierung bieten.
Inwieweit hierzu ebenso Anpassungen im StrReinG erfolgen müssen, wird ebenfalls
geprüft.
Frage 4:
Inwieweit wäre die Aufhebung des Fahrverbots auf Gehwegen bei nicht geräumten Fahrradwegen
vorstellbar?
Antwort zu 4:
Eine Aufhebung des Fahrverbotes auf Gehwegen ist nicht vorgesehen und aufgrund der
Konflikte mit dem Fußverkehr nicht zielführend. Wenn ausgewiesene Radwege nicht
befahrbar sind, dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer die Fahrbahnen benutzen. Ziel ist
eine verbesserte Räumung der Radverkehrsanlagen, siehe Antwort auf Frage 3.
Frage 5:
Warum kann beispielsweise der Parkplatz am City Cube in Eichkamp großflächig von Schnee geräumt
werden, die angrenzenden Fahrradwege aber nicht?
Antwort zu 5:
Bei dem Parkplatz am sogenannten City Cube handelt es sich nicht um öffentliches
Straßenland. Der Winterdienst auf dieser Fläche wird privatrechtlich durchgeführt.
Zum Winterdienst auf den angrenzenden Radwegen, soweit diese auf öffentlichem
Straßenland liegen, wird auf die Beantwortung der Fragen 1 – 3 verwiesen.
Berlin, den 09.03.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz