S-Bahn: Bunt beklebt und immer in Bewegung: Neue S-Bahn unterwegs im Dauertest in Berlin und Brandenburg, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Bunt-beklebt-und-immer-in-Bewegung-Neue-S-Bahn-unterwegs-im-Dauertest-in-Berlin-und-Brandenburg-5192258?contentId=1317080

Der #Countdown läuft! Nur noch wenige Monate, dann geht Berlins neue #S-Bahn in Betrieb. Wer Glück hatte, hat die „Neue“ inzwischen schon gesehen, wie sie ihre Kurven durch die Hauptstadt zieht. Denn bereits Anfang September fuhr der erste Zug auf #Testfahrt durchs Netz, zunächst nur nachts. Doch inzwischen sind die Fahrzeuge der Baureihe #483/484, wie die „Neue“ heißt, auch tagsüber unterwegs.

Seit heute nun fährt ein Zug mit insgesamt sechs Wagen bunt beklebt durch Berlin und Brandenburg. In den Farben grün, gelb, blau und rosa stellt er sich seinen künftigen Fahrgästen vor:

„Ich bin’s – Deine Neue“
„Eine Innovation aus Berlin“
„Bin noch in der Probezeit“
„Und bald fahr‘ ich auch Dich“

Mit diesen Botschaften tourt der Zug nun für 40.000 Kilometer auf Berliner und Brandenburger Schienen. Während des #Dauertests wird vor allem gecheckt, ob der Zug den rauen Anforderungen an den S-Bahn Betrieb gewachsen ist. #Anfahren#bremsen#Türen öffnen und wieder anfahren, 24 Stunden am Tag, sieben Tage pro Woche. Bei den täglich geplanten 800 bis 1.000 Kilometer Fahrleistung wird das voraussichtlich bis Anfang Juli dauern. Unterbrochen wird das Programm nur durch die regelmäßig durchzuführenden technischen #Prüfungen und #Inspektionen in der #Werkstatt.

Insgesamt zehn Vorserienzüge werden an Neujahr in Betrieb gehen, zunächst auf der Linie #S47 (Spindlersfeld – Hermannstraße), später auch auf den Linien S46 (Königs Wusterhausen – Westend), S8 (Zeuthen – Birkenwerder) und S41/42 (Ringbahn). Zuvor wurden die Fahrzeuge zwei Jahre lang getestet, um eventuelle Mängel rechtzeitig vor Inbetriebnahme zu beseitigen. Geprüft wurden sie unter anderem im weltweit größten Testzentrum für Schienenfahrzeuge, dem Prüf- und #Validationscenter von #Siemens Mobility in #Wegberg-Wildenrath (NRW). Darüber hinaus wurde ein Zug bis nach #Wien gebracht, um ihn im #Klima-Wind-Kanal des Rail Tec Arsenal (#RTA) extremen #Wetterbedingungen auszusetzen. Hier wurde unter anderem getestet, ob auch bei starkem Schneefall und Vereisung der Stromabnehmer funktioniert und die Türen öffnen und schließen. Berlins Neue hat alle Tests mit Bravour bestanden. Einen kurzen Einblick gibt’s hier im Video, das jetzt auf dem YouTube-Kanal der S-Bahn Berlin erschienen ist: https://youtu.be/EYgstvd24VQ

Noch mehr Information zur neuen Baureihe gibt’s auf der S-Bahn-Homepage.

Regionalverkehr + Bahnverkehr: Berlin-Rummelsburg: Feuerwehr evakuiert Zug, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/polizeibericht/article229054511/Streckensperrung-bei-der-S-Bahn-wegen-Stoerung.html

Ein Zug der #Odeg ist in der Nähe des Betriebsbahnhofs #Rummelsburg wegen einer #Oberleitungsstörung liegen geblieben. Polizei ermittelt.

Die #Bundespolizei und Feuerwehr sind am frühen Mittwoch zu einem Einsatz in der Nähe des Betriebsbahnhofs Rummelsburg ausgerückt. Ein Zug der Odeg (#RE2 in Richtung Wismar) war wegen einer Störung an der Oberleitung gegen 5.10 Uhr auf der Strecke liegen geblieben. Nach bisherigen Ermittlungen der Bundespolizei waren entwendete #Mastrückanker der Grund für die Störung. „Die Folge war, dass die Oberleitung instabil wurde. Der durchfahrende Zug hat dann die Oberleitung beschädigt“, sagte ein Sprecher weiter.

Die Feuerwehr evakuierte den stehen gebliebenen Zug. Wie eine Sprecherin der Bundespolizei der Morgenpost mitteilte, befanden sich 105 Fahrgäste im Zug. Es wurden keine Personen verletzt. Zuerst berichtete die BZ.

Die Strecke war wegen der #Reparaturarbeiten den Tag über gesperrt. Erst am Abend wurde sie wieder für den Zugverkehr freigegeben. In der Zwischenzeit mussten Fahrgäste mit Verspätungen und Zugausfällen …

Flughäfen: Flugverkehr in Tegel und Schönefeld im April eingebrochen Covid 19 Pandemie lähmt den Flugbetrieb der Hauptstadtregion, aus Berliner Flughäfen

Im April starteten und landeten auf den Berliner Flughäfen #Schönefeld und #Tegel 27.593 Passagiere. Das sind nur noch 1 Prozent des Verkehrs im Vergleich zum April 2019. Ab Tegel flogen 22.079 Passagiere, in Schönefeld waren es 5.541 Passagiere.

Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke #Daldrup, Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH: „Die Lage im internationalen #Flugverkehr ist unverändert sehr ernst! Die Passagierzahlen seit Jahresbeginn haben sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bereits halbiert. Doch auch wenn der Flugverkehr im April fast zum Erliegen gekommen ist, muss die Hauptstadtregion aus der Luft erreichbar bleiben. Bei anhaltend niedrigen Verkehrszahlen ist allerdings eine Konzentration des Flugverkehrs am Standort Schönefeld unumgänglich. Die nahezu stabilen Frachtmengen in Schönefeld zeigen, dass der Flughafen eine wichtige Aufgabe in der Grundversorgung der Hauptstadtregion erfüllt.“

Insgesamt fertigten die Berliner Flughäfen Schönefeld und Tegel in den ersten vier Monaten dieses Jahres 5.594.818 Passagiere ab, 49,1 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum.

Auch die #Flugbewegungen sind stark gesunken. Insgesamt starteten und landeten im April 2020 an beiden Flughäfen 1.667 Maschinen, 93,2 Prozent weniger als im April 2019. In Tegel waren es 873 Flugbewegungen, 94,7 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. In Schönefeld starteten und landeten 794 Maschinen (minus 90,2 Prozent).

Der #Frachtverkehr ist mit 1.398 Tonnen im April um 44,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Tegel verzeichnete 507 Tonnen (minus 65,8 Prozent), Schönefeld 891 Tonnen (minus 14,1 Prozent).

Impressum

#Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
12521 Berlin
T +49-30-609170100
pressestelle@berlin-airport.de
www.berlin-airport.de

barrierefrei: BerlKönig und gleichberechtigtes Leben von behinderten Menschen in Berlin Teil II, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Kosten haben im jeweiligen Rechnungsjahr 2018 und 2019 das Vorhaben (Inklusions-)Taxi/
#SonderFahrDienst gekostet und wie viele Personen wurden damit transportiert?
Antwort zu 1:
Die Anfrage betrifft zu unterscheidende Angebote:
Das #Inklusionstaxi ist ein rollstuhlgerechtes, nach der DIN 75078 ausgestattetes, aber
ansonsten regulär konzessioniertes Taxi. Die Taxifahrerinnen und Taxifahrer sind in der
Regel hierfür geschult.
Der Sonderfahrdienst des Landesamts für Gesundheit und Soziales (#LAGeSo) ist auf
dessen Internetseite https://www.berlin.de/lageso/behinderung/schwerbehinderungversorgungsamt/nachteilsausgleiche/sonderfahrdienst/ beschrieben. Für die Beförderung
stehen Solobusse (mit einem Fahrer) und Doppelbusse (mit einem Fahrer und einem
Beifahrer als Begleitpersonen, die unten gesondert ausgewiesen werden), vor allem zur
Überwindung von Treppenstufen zur Verfügung. Die Nutzung dieser Fahrzeuge sollte
denen vorbehalten bleiben, die körperlich nicht in der Lage sind, den öffentlichen
2
Personennahverkehr oder „normale“ Taxen zu benutzen, bzw. deren Wohnort oder Ziel
nicht barrierefrei erreichbar ist.
Die Kosten für das „Inklusionstaxi“ und für den besonderen Fahrdienst für Menschen mit
Behinderungen (Sonderfahrdienst) lassen sich wie folgt gliedern:
Ausgaben „Inklusionstaxi“:
2018: keine Ausgaben (Die Förderrichtlinie wurde am 09.11.2018 veröffentlicht)
2019: 62.787,15 Euro
Die Anzahl der beförderten Personen wird nicht statistisch erfasst. Das „Inklusionstaxi“
wird regulär in die Taxiflotte eingefügt.
Ausgaben „Sonderfahrdienst“:
2018: 6.491.149,00 Euro
2019: 6.845.294,00 Euro
Beförderte Berechtigte:
2018: 29.831 Personen
2019: 28.744 Personen
Beförderte Begleitpersonen:
2018: 49.782 Personen
2019: 49.050 Personen
Frage 2:
Welche Kosten sind im Jahr 2019 bei dem Vorhaben #BerlKönig für Transporte behinderter Menschen in wie
vielen Fällen entstanden?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Beim BerlKönig handelt es sich um ein inklusives Angebot, was es
mobilitätseingeschränkten Menschen erlaubt, das bestehende Angebot zu nutzen. Die
zusätzlichen Kosten für die #Barrierefreiheit des Angebotes beschränken sich auf die
einmalige Umrüstung der Fahrzeuge, die entsprechend barrierefreie Entwicklung der App
sowie die Schulung von Fahrerinnen/Fahrern zum Umgang mit #mobilitätseingeschränkten
Menschen. Bei der Beförderung von Rollstuhlfahrerinnen/Rollstuhlfahrern stehen weniger
Sitzplatzkapazitäten zur Verfügung und die Zeit des Ein- und Ausstiegs verlängert sich.
Im Jahr 2019 sind dem Land Berlin für den inklusiven BerlKönig-Dienst keine Kosten
entstanden, da die Erprobung des BerlKönigs im Rahmen eines gemeinsamen
Forschungs- und Entwicklungsprojektes von ViaVan und der BVG durchgeführt wurde.“
Frage 3:
Trifft es zu, dass die Akzeptanz der Inklusions-TaxiSonderFahrDienst als gering zu bezeichnen ist und
mögliche Nutzer einen Bedarf eine Reihe von Tagen vorab buchen müssen?
3
Antwort zu 3:
Das Förderprogramm „Inklusionstaxi Berlin“ ist ein Bestandteil einer inklusiven Stadt mit
den entsprechenden Mobilitätsangeboten. Als ergänzendes Mobilitätsangebot stehen in
Berlin derzeit allerdings noch nicht ausreichend Inklusionstaxis zur Verfügung, um eine
spontane Nachfrage zu bedienen, weshalb es zutrifft, dass Fahrten mit einem
Inklusionstaxi aktuell vorbestellt werden müssen.
Die Akzeptanz des Sonderfahrdienstes ist ausweislich der Antwort zu 1. hoch. Wie in der
Antwort auf Frage 1 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/12486 ausgeführt, ist aktuell die
Inanspruchnahme des Fahrdienstes aufgrund der im Zusammenhang mit dem CoronaVirus bekannten Umstände stark rückläufig , es werden wesentlich weniger Fahrten
gebucht bzw. bereits bestellte Fahrten von den Fahrdienstberechtigten storniert
Frage 4:
Teilt der Berliner Senat, dass eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben damit nicht
bewerkstelligt werden kann, wie will der Berliner Senat damit umgehen und was ist der grünen
Verkehrssenatorin ein gleichberechtigtes Leben von behinderten Menschen in Berlin wert?
Antwort zu 4:
Der Senat strebt eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an. Im
Mobilitätsbereich soll diese gleichberechtigte Teilhabe dadurch erreicht werden, dass noch
vorhandene Barrieren abgebaut werden. Der ÖPNV soll die Mobilität der Berlinerinnen
und Berliner gleichwertig im gesamten Stadtgebiet auf einem hohen Niveau sichern und
dabei dem mit der Daseinsvorsorge verknüpften sozialen Anspruch gerecht werden. Dazu
gehört auch die Umsetzung der Barrierefreiheit bei der Nutzung des ÖPNV für die
Berlinerinnen und Berliner mit Mobilitätsbeeinträchtigungen. Die Herstellung der
Barrierefreiheit ist dabei eine Querschnittsaufgabe aller Bereiche der Verkehrs- und
Bauplanung. Wie bereits in der Antwort zur Frage 1 der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/22849
ausgeführt, wird die Erprobung des BerlKönigs im Rahmen eines gemeinsamen
Forschungs- und Entwicklungsprojektes von ViaVan und der BVG eigenwirtschaftlich
durchgeführt, so dass die für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geltenden
Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht vollumfänglich erfüllt werden.
Darüber hinaus werden spezielle Angebote für Fahrgäste mit Behinderung (z.B. VBBBegleitservice, Inklusionstaxi, Sonderfahrdienst) vorgehalten.
Frage 5:
Inwieweit sind Spontanfahrten beim Projekt BerlKönig möglich, so dass viele behinderte Menschen in Berlin
auf eine Ausweitung von BerlKönig für den Transport von behinderten Menschen setzen und kann sich der
Berliner Senat eine Ausweitung des Projekts insbesondere für behinderte Menschen in Berlin vorstellen?
Frage 6:
Wenn nein: Wie und wann gedenkt der Senat ein alternatives Angebot zu schaffen, das Rollstuhlnutzerinnen
und Rollstuhlnutzern, die sich kein Taxi leisten können, Spontanfahrten ermöglicht?
Antwort zu 5 und 6:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Beim BerlKönig sind ausschließlich Spontanfahrten möglich. Die durchschnittliche
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Wartezeit auf ein barrierefreies Fahrzeug nach Spontanbestellung betrug 17 Minuten in
der letzten Erhebung. Der Service wird aufgrund der kurzen Wartezeiten von den Kunden
sehr gelobt und gut angenommen.“
Bestimmte Personengruppen, die besondere Assistenzleistungen oder Treppenhilfe
benötigen, können hier nicht berücksichtigt werden. Dies kann auch nicht durch eine
Ausweitung des Projekts aufgefangen werden. Sofern weitere Hilfestellungen erforderlich
sind, werden somit auch in Zukunft weitere Angebote (z.B. Sonderfahrdienst, VBBBegleitservice) vorgehalten werden müssen.
Frage 7:
Wie wird zukünftig sichergestellt, dass das Angebot – wie ursprünglich beim BerlKönig kommuniziert – auch
in den Außenbezirken ankommt?
Antwort zu 7:
Die BVG ist in Gesprächen mit dem Senat zur Zukunft des für vier Jahre genehmigten
Erprobungsverkehrs. Darüber hinaus sieht der Nahverkehrsplan des Landes Berlin (NVP)
die künftige Erprobung von on demand Angeboten in Gebieten vor, die derzeit nur
eingeschränkt entsprechend den Erschließungsstandards des NVP angebunden sind. Der
Schwerpunkt liegt hier bei der Zubringerfunktion insbesondere zu schnellen ÖPNVAnbindungen mit S- und U-Bahn.
Frage 8:
Wie gedenkt der Senat zukünftig die barrierefreie Nutzung des Angebotes, d.h.,
a) alternative Bestellmöglichkeit (nicht nur über App),
b) barrierefrei bedienbare App,
c) nutzergruppenspezifisches Routing,
d) eindeutige Auffindbarkeit virtueller Haltestellen für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen,
e) Angleichung der Wartezeit für Rollstuhlnutzer/-innen an die Wartezeit der anderen Nutzerinnen und
Nutzer,
f) barrierefrei gestaltete Fahrzeuge,
sicherzustellen?
Antwort zu 8:
Wie bereits in der Antwort zur Frage 1 der Schriftlichen Anfrage 18/22849 ausgeführt, wird
die Erprobung des BerlKönigs im Rahmen eines gemeinsamen Forschungs- und
Entwicklungsprojektes von ViaVan und der BVG eigenwirtschaftlich durchgeführt, das
bereits bestimmte Anforderungen an die Barrierefreiheit umsetzt (s. u.). Die in der Frage
genannten weitergehenden Anforderungen sind bei mit Landesmitteln finanzierten
Angeboten des ÖPNV zu berücksichtigen. Insoweit wird auf die entsprechenden
Ausführungen im NVP zu on demand Angeboten verwiesen.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der BerlKönig befindet sich in einer Erprobungsphase. Währenddessen wird das Angebot
kontinuierlich weiterentwickelt. 2019 wurde ein Feature eingeführt, mit dem Kundinnen und
Kunden mit Schwerbehinderung ihren Berechtigungsausweis zur Mitnahme einer
kostenlosen Begleitperson direkt in der App hochladen können. Die Barrierefreiheit der
App wurde verbessert, um blinden und sehbeeinträchtigten Menschen die Buchung mit
Hilfe von Sprachsteuerung leichter zu machen. Im 1. Quartal 2020 erfolgt der Einsatz
5
eines Sprinters, der einen besseren Innenraumkontrast für sehbeeinträchtigte Menschen
sowie eine höhere Deckenhöhe für Menschen mit höheren Elektrorollstühlen bietet.
BerlKönig-Buchungen ohne Smartphone sind derzeit in den Kundenzentren
Holzmarktstraße, Alexanderplatz und Hermannplatz möglich.
Bei einem Weiterbetrieb des BerlKönigs wären weitere Verbesserungsmaßnahmen zu
erwarten. Derzeit ist die Finanzierung des BerlKönigs und damit der Weiterbetrieb über die
aktuell angebotenen Sonderfahrten von systemrelevantem Personal im
Gesundheitswesen hinaus noch nicht gesichert. Alle Parteien arbeiten an einer
gemeinsamen Lösung.“
Frage 9:
Inwiefern existiert eine DIN-Norm für barrierefreie Fahrzeuge und wie sieht sie aus?
Antwort zu 9:
Der Senat hat in der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung eines
barrierefreien und multifunktionalen Taxiangebotes im Land Berlin (Inklusionstaxi)“ für die
Umrüstung von Fahrzeugen zu barrierefreien „Inklusionstaxen“ die DIN 75078
(„Kraftfahrzeug zur Beförderung mobilitätsbehinderter Personen“ Teil 1 + 2 in der jeweils
geltenden Fassung) von Jahres- oder Neufahrzeugen der Kategorie B1 (Kraftfahrzeuge
mit höchstens sieben zugelassenen Sitzplätzen, inklusive Fahrerin/Fahrer und
Rollstuhlplatz) und der Kategorie B2(Kraftfahrzeuge mit höchstens neun zugelassenen
Sitzplätzen, inklusive Fahrerin/Fahrer und Rollstuhlplatz) mit Sicherstellung der Einhaltung
des § 21 a Straßenverkehrsordnung zugrunde gelegt. Die genannte DIN-Norm kann über
den Beuth Verlag beschafft oder in den öffentlichen Auslagestellen eingesehen werden
(https://www.beuth.de/de/regelwerke/auslegestellen#/).
Frage 10:
Inwiefern fühlt sich die BVG als AöR grundsätzlich dazu verpflichtet eine Barrierefreiheit anzubieten und
inwiefern könnte das Vorhaben BerlKönig bei einem Einsatz zusätzlicher barrierefreier Fahrzeuge helfen,
dieses Ziel zu erreichen?
Antwort zu 10:
Die BVG hat in erster Linie die Aufgabe, straßen- und schienengebundenen öffentlichen
Personennahverkehr mit Omnibussen, Straßenbahnen, Eisenbahnen und Bahnen
besonderer Bauart durchzuführen. Hierfür gelten gemäß Nahverkehrsplan besondere
Anforderungen an die Barrierefreiheit. Der BerlKönig ist – wie mehrfach ausgeführt – ein
eigenwirtschaftliches, inklusives Angebot der BVG, das sich an diejenigen richtet, die
grundsätzlich mobil sind und sich selbstständig im ÖPNV bewegen können, aber nicht Teil
des vom Senat bestellten öffentlichen Nahverkehrs.
Ergänzend teilt die BVG hierzu mit:
„Die BVG versteht sich als Dienstleister für alle Berlinerinnen und Berliner und die Gäste
der Stadt. Barrierefreiheit ist deshalb ein selbstverständlicher Aspekt ihres
Verkehrsangebots. Die detaillierten Anforderungen an die Barrierefreiheit des ÖPNV in
6
Berlin gibt der Berliner Senat im jeweils aktuellen Nahverkehrsplan (NVP), aktuell für den
Zeitraum 2019 – 2023, vor.“
Berlin, den 06.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Tarife: Abonnements im Berliner ÖPNV, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist es geplant, #Abonnementkunden bei #BVG und #S-Bahn Berlin GmbH, die monatlichen Kosten ihres
Abonnements für die Zeit des Corona-Shutdowns ganz oder teilweise zu erstatten?
Frage 2:
Ist es geplant, Abonnementkunden bei BVG und S-Bahn Berlin GmbH, die aufgrund des Corona-Shutdowns
im Home-Office arbeiten, ihren Arbeitsplatz verloren haben oder sich in Kurzarbeit befinden die monatlichen
Kosten ihres Abonnements für die Zeit des Corona-Shutdowns ganz oder teilweise zu erstatten?
Frage 3:
Falls 1. und/oder 2. mit ja beantwortet werden: Wann, unter welchen Regularien und in welcher Höhe?
Antwort zu 1 bis 3:
Die aktuelle Situation der Covid-19-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen stellen für Alle eine neue, gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Herausforderung dar. Dies führt für jeden Einzelnen zu Veränderungen, mit denen sehr unterschiedlich umgegangen werden muss.
Der Öffentliche Personennahverkehr (#ÖPNV) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, daher
haben sich das Land Berlin und die Verkehrsunternehmen sehr bemüht, trotz
Einschränkungen und mit Blick auf den Schutz von Fahrgästen und Fahrpersonal einen
ausreichenden öffentlichen Verkehr anzubieten. Zwar wurden Schülerverkehre eingestellt
2
und Takte ausgedünnt, aber weiterhin ein flächendeckendes ÖPNV-Angebot
sichergestellt. Das Angebot während der Covid-19-Pandemie umfasst bei den Berliner
Verkehrsbetrieben (BVG) immer noch rund 85 %, bei S-Bahn und im Regionalverkehr
mehr als 90 % des bestellten Fahrplanangebots. Dies bedeutet auch, dass sich die Kosten
für den ÖPNV in Berlin wenig verändert haben – die zahlreichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen sorgen mit großem Einsatz dafür, den Berlinerinnen
und Berlinern auch in Krisenzeiten die Möglichkeit zu geben, zu ihren Arbeitsplätzen oder
zum Einkaufen zu kommen, Ärzte und Krankenhäuser zu erreichen.
Mit dem Erwerb einer Fahrkarte oder dem Abschluss eines Abonnements erhalten
Fahrgäste die Möglichkeit zur Nutzung des umfangreichen ÖPNV-Angebotes. Diese
Möglichkeit kann auch gewissen begrenzten Einschränkungen unterliegen, wenn sich das
Angebot verändert, etwa bedingt durch Baustellen. Ob und wann Abonnenten den ÖPNV
nutzen, ist eine Entscheidung, die – wie auch schon vor der Pandemie – von
verschiedenen persönlichen Faktoren abhängig ist. Auch aktuell nutzen viele Abonnenten
ihre #Umweltkarte und haben dies auch weiterhin vor.
Abonnementkunden mit persönlicher, nicht übertragbarer Zeitkarte und Inhaber von
Monatskarten die erkrankt sind oder unter amtlich angeordneter Quarantäne stehen,
haben die Möglichkeit, sich ihre gezahlten Beträge entsprechend Anlage 5, Ziffer 11 des
VBB-Tarifs erstatten zu lassen. Aber auch alle anderen Abonnenten, die für sich aktuell
oder perspektivisch keinen Anlass zur Nutzung des ÖPNV sehen und daher oder aus
wirtschaftlichen Gründen ihr Abonnement nicht mehr nutzen wollen, haben jederzeit die
Möglichkeit, ihr Abonnement außerordentlich zu kündigen. Dabei werden sie – entsprechend der Anlage 5, Ziffer 10.2 des VBB-Tarifs – einem Monatskartennutzer
gleichgestellt, ggf. kann es dadurch zu einer geringfügigen Nachforderung kommen. Da
sowohl das #Verkehrsangebot weiterhin besteht, es freizügig genutzt werden kann und
auch von Fahrgästen genutzt wird, gibt es aktuell keine Notwendigkeit zur Erstattung von
Zahlungen für Abonnements.
Für Anfang Mai 2020 ist vorgesehen, die bestehenden Einschränkungen schrittweise
wieder zu lockern; damit einher wird auch eine kontinuierliche Normalisierung der Nutzung
des ÖPNV gehen.
Frage 4:
Falls 1. und/oder 2. mit nein beantwortet werden: Wie beurteilen BVG, S-Bahn Berlin GmbH und der Senat
dieses Vorgehen im Hinblick auf Attraktivität und Verlässlichkeit des Berliner ÖPNV?
Antwort zu 4:
Der Berliner ÖPNV bietet ein sehr attraktives Verkehrsangebot, das mit seiner Dichte,
#Engmaschigkeit und #Ausdehnung auch im internationalen Vergleich hervorsticht. In der
aktuellen Situation wird er zwar weniger umfangreich als bisher genutzt, es ist aber davon
auszugehen, dass der Berliner ÖPNV im Zuge der Normalisierung der Situation wieder
zum Rückgrat der Mobilität in Berlin wird.
Die aktuelle und künftige Attraktivität und Nutzung des ÖPNV steht nach Einschätzung
des Senats nur in geringem Zusammenhang mit der Frage, ob die Abonnenten
unabhängig von ihrer tatsächlichen Situation eine Kompensationszahlung für
3
pandemiebedingte Einschränkungen erhalten. Entscheidend ist hier vielmehr die
Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität des ÖPNV-Angebots.
Frage 5:
Falls zu 1. und/oder 2. noch keine abschließende Entscheidung getroffen wurde: Wann ist mit einer konkreten
Entscheidung zu rechnen
Antwort zu 5:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in ihrer Funktion als ÖPNVAufgabenträger ist diesbezüglich in ständiger Abstimmung mit dem Verkehrsverbund
Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) und den Verkehrsunternehmen und bewertet die
dynamische Entwicklung der Situation regelmäßig.
Entscheidungen, die den VBB-Tarif betreffen, sind gemeinsam mit dem Land Brandenburg
und den Landkreisen zu treffen; das Land Berlin kann hier nicht alleine tätig werden. In
Abwägung der derzeit vorliegenden Rahmenbedingungen und Umstände und vor dem
Hintergrund, dass das Verkehrsangebot noch weitgehend erbracht wird, hat man sich
darauf verständigt, eine angeordnete Quarantäne einer Erkrankung gleichzustellen und im
Übrigen die gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen weiterhin
anzuwenden.
Berlin, den 04.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

BVG: Einnahmeeinbruch wegen Corona Senat unterstützt BVG offenbar mit 250 Millionen Euro, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/wirtschaft/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/05/berlin-senat-bvg-250-millionen-euro-corona-hilfe-verkehr.html

Angesichts starker #Einnahmeverluste durch die #Corona-Krise und schwieriger Zukunftsaussichten sollen die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) finanzielle Hilfen bekommen.

Nach Angaben aus Senatskreisen vom Dienstag hat das Land der BVG bis einschließlich 2025 rund 250 Millionen Euro zugesagt, die aus der sogenannten Berlin-Zulage stammen. Das habe Wirtschaftssenatorin Ramona #Pop (Grüne) in kleiner Runde ausgehandelt, hieß es.

Täglich eine halbe Million Euro weniger Einnahmen
Die BVG sieht sich aufgrund starker #Einnahmeausfälle sowie eines teuren …

barrierefrei + Mobilität: Inklusiv Unterwegs in der Krise, aus Senat

www.berlin.de

1. Wie viele Anträge auf einen Zuschuss zu einem #Inklusionstaxi wurden seit Ausschreibung im November
2018 gestellt und wie viele sind davon bereits beschieden?
Zu 1.: Seit Veröffentlichung der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur
Schaffung eines barrierefreien und multifunktionalen Taxiangebotes im Land Berlin
(Inklusionstaxi)“ am 09.11.2018 sowie nach Veröffentlichung der überarbeiteten
„Richtlinie …“ am 13.09.2019 im Amtsblatt wurden 17 Anträge auf insgesamt 20 Taxis
gestellt. Es wurden 15 Anträge beschieden.
2. Hält der Senat angesichts des Ist-Standes nach 18 Monate und des Interesses im Taxi-Gewerbe das
Ziel, dass bis 2021 mindestens 250 Inklusionstaxen auf Berlins Straßen unterwegs sind, für realistisch?
3. Wenn der Senat die Auffassung des Fragestellers teilt, dass 250 Inklusionstaxen bis 2021 praktisch
ausgeschlossen erscheint, was wird er tun, um das Projekt zum Erfolg zu bringen?
4. Welche alternativen Angebote für ein individuelles, inklusives Angebot der Mobilität plant der Senat
gegebenenfalls als Ergänzung / Kompensation für das Inklusionstaxi?
2
Zu 2. bis 4.: Die Entwicklung der zur Verfügung stehenden Inklusionstaxen ist bisher
tatsächlich hinter den Erwartungen des Senats zurückgeblieben. Dennoch bleibt
grundsätzlich abzuwarten, ob sich insbesondere auch aufgrund der überarbeiteten
#Förderrichtlinie (siehe Antwort zu 1.) nun mehr Besitzerinnen und Besitzer von Taxis zu
einem Umbau oder zur Neuanschaffung von Fahrzeugen entschließen werden.
Die Nachfrage bis 2021 kann nicht verlässlich eingeschätzt werden, u. a. auch deshalb,
weil inzwischen die Auswirkungen der sog. „Corona-Krise“ auch auf das #Taxigewerbe
spürbar sind.
Es bleibt aber weiterhin das Ziel, bis Ende 2021 250 Inklusionstaxis ins Berliner
#Verkehrsnetz zu bringen.
5. Stehen aktuell alle Inklusionstaxen während der Corona-Krise den Nutzerinnen und Nutzern zur
Verfügung oder gibt es wegen des allgemeinen Rückgangs an Taxifahrten auch hier eine Ausdünnung
des Angebots?
6. Steht aktuell der gesamte Fahrzeugpark des Sonderfahrdienstes den Nutzerinnen und Nutzern zur
Verfügung oder wurde das Angebot wegen der Ausgangsrestriktionen verringert?
Zu 5. und 6.: Das Angebot „Inklusionstaxen“ wurde nicht eingeschränkt, jedoch hat die
Nachfrage, wie im gesamten Taxigewerbe auch, nachgelassen.
Der besondere Fahrdienst für Menschen mit Behinderung (#Sonderfahrdienst) wurde und
wird selbstverständlich vollumfänglich aufrechterhalten. Der gesamte #Fuhrpark steht zur
Verfügung, wird aber von den Berechtigten seit dem 16.03.2020 in geringerem Umfang
in Anspruch genommen. Im Februar 2020 wurden noch über 10.000 Fahrten
durchgeführt. Im März 2020 haben sich die in Anspruch genommenen Fahrten dann um
ca. 50 Prozent auf rund 5.400 Fahrten verringert. Für April wird ein weiterer Rückgang
der Zahlen der Inanspruchnahme erwartet.
Berlin, den 30. April 2020
In Vertretung
Daniel T i e t z e
_____________________________
Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

Straßenbahn: Mitte(n) auf die 12, aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe erneuern die #Gleise der #Straßenbahnen in der #Dorotheenstraße. In der Zeit von Freitag, den 08. Mai 2020, zirka 6:30 Uhr bis Sonntag, den 11. Mai 2020, zirka 4:00 Uhr ist die #Straßenbahnlinie #12 unterbrochen. Die Linie fährt während der Bauarbeiten zwischen #Pasedagplatz und #Torstraße/ U Oranienburger Tor und fährt von dort weiter über S Oranienburger Straße bis S Hackescher Markt. Alternativ können die Straßenbahnlinie #M1 sowie die U-Bahnlinie #U6 genutzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Radverkehr: Eine unendliche Geschichte – Fertigstellung des Radwegs an der Rummelsburger Landstraße, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welchen konkreten Bemühungen gab es seit meiner Anfrage Nr. 18/20339 vom 25.07.2019, um dem
fehlenden #Radweg entlang der #Rummelsburger Landstraße endlich zur Fertigstellung zu verhelfen? (Bitte
um Auflistung der konkreten Schritte)
Antwort zu 1:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
 „Finale Abstimmung zu den erforderlichen Flächen für #Ersatzpflanzungen
(Erstaufforstung) infolge Waldverlust,
 Fertigstellung #Waldgutachten und Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP),
2
 Einreichung zur Erlangung der naturschutzrechtlichen und wasserrechtlichen
Erlaubnis,
 Abstimmung des Vorentwurfs mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz (SenUVK),
 Zurzeit werden die Abstimmungsergebnisse und die Ergebnisse der Fachbeiträge
(LBP) in den Entwurf eingearbeitet.“
Frage 2:
Wie kam es in der damaligen Anfrage unter Antwort 4 zu der lapidaren Aussage, dass die Planungen noch
laufen und zum Baubeginn keine Aussage gemacht werden kann, während zu diesem Zeitpunkt längst eine
der zwei Fahrspuren für Autos Richtung stadteinwärts gesperrt war? Warum wurde die #Fahrspur dann nicht
freigegeben, wenn noch nicht einmal Planungen existierten?
Antwort zu 2:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Zur damaligen Schriftlichen Anfrage hatte das Bezirksamt seinerzeit mitgeteilt:
Es handelt sich um einen zukünftigen gemeinsamen Geh- und Radweg. Aufgrund der
umfangreich notwendig gewordenen Leitungsarbeiten und diverser zu beachtender
naturschutzfachlicher Belange (erforderliche Kartierung von Flora und Fauna wie z. B.
Zauneidechsen, die nur in einem bestimmten, gesetzlich geregelten Zeitraum durchgeführt
werden konnte) ist ein Baubeginn für den Geh- und Radweg frühestens zum Jahresanfang
2020 zu erwarten.“
Ergänzend sei an dieser Stelle durch den Bezirk noch angemerkt:
Der Planungsprozess lief zu diesem Zeitpunkt bereits. Es ist jedoch stadteinwärts ab der
Minna-Todenhagen-Straße keine #Radverkehrsanlage (RVA) vorhanden, so dass
Radfahrende im Fließverkehr hätten fahren müssen. Es handelt sich somit um eine
temporäre Zwischenlösung bis nach Abschluss aller Vorleistungen/Vorarbeiten durch
Dritte, wie die Leitungsverwaltungen und den Abschluss des Genehmigungsverfahrens,
der endgültige Ausbau beginnen kann.“
Frage 3:
Wann konkret (genaues Datum) wurden die Planungen nun beauftragt und wer führt sie durch? Wann ist mit
der Vorlage von umsetzungsfähigen Planungsunterlagen zu rechnen?
Antwort zu 3:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Die Planung der RVA wurde ab Januar 2018 durch das Straßen- und Grünflächenamt des
Bezirksamts Treptow-Köpenick veranlasst/beauftragt. Des Weiteren waren Aufträge zur
Planung der Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung, der Erstellung eines
Waldgutachtens und LBP´s auszulösen und die Koordinierung und Steuerung der
Planungen Dritter, wie Stromnetz und Berliner Wasserbetriebe (BWB) durchzuführen. Es
kann erst nach Vorliegen aller dieser Genehmigungen und der Finanzierungszusage mit
der Erarbeitung der Ausführungsunterlagen begonnen werden. Diese Voraussetzungen
werden nach derzeitiger Einschätzung erst Mitte/Ende des IV. Quartals 2020 erwartet.“
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Frage 4:
Wann wird die #Baudurchführung ausgeschrieben und welcher Bauzeitraum ist vorgesehen?
Antwort zu 4:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Die vorbereitenden Maßnahmen sind auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben von
November 2020 bis Ende Februar 2021 (Fällarbeiten) und von Ende März bis Ende Mai
2021 (Abfangung von Zauneidechsen) auszuführen. Dafür sind die Ausschreibungen nach
Vorliegen aller Genehmigungen und der Finanzierungszusage im Dezember 2020
vorgesehen.“
Frage 5:
Wann konkret ist mit einem Baubeginn zu rechnen?
Antwort zu 5:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Mit einem Baubeginn kann infolge der Auflagen für die vorbereitenden Maßnahmen nicht
vor Juni 2021 gerechnet werden. Die Bauzeit wird ca. drei Monate in Anspruch nehmen.“
Frage 6:
Welche Kosten sind mittlerweile (Stand heute) für die dort aufgestellten Warnbaken aufgelaufen, die sich
bereits im letzten Sommer auf 20.000 Euro beziffert hatte? Werden diese Kosten weiterhin anteilig von
SenUVK und Bezirksamt Treptow-Köpenick getragen?
Antwort zu 6:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Die Kosten (Gelbmarkierung, Aufbau, fortlaufende Kosten) belaufen sich bis jetzt auf
34.697,66 € und werden anteilig von der Sen UVK und dem Bezirk getragen.“
Frage 7:
Sind die parallel noch durchgeführten Kanalsanierungsarbeiten der Berliner Wasserbetriebe in diesem
Abschnitt mittlerweile abgeschlossen? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, wann ist mit einem Abschluss zu
rechnen?
Antwort zu 7:
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
„Im Nordabschnitt zwischen Minna-Todenhagen-Straße und Nalepastraße sind die
Arbeiten der #BWB an den Kanälen abgeschlossen.
Die #Kabelverlegearbeiten 5×10 KV der Stromnetz Berlin zwischen Nalepastraße und
Treskowallee sind seit Herbst 2019 ebenfalls abgeschlossen.
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Im Südabschnitt zwischen Treskowallee und Mentelinstraße finden von Mai bis Oktober
2020 noch Kanalarbeiten der BWB statt.“
Berlin, den 04.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Baufortschritt Fahrbahnerneuerung B 96a / Am Seegraben, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wann begannen die Bauarbeiten zur #Fahrbahnerneuerung der #B96a / #Am Seegraben und wann ist mit
deren Ende zu rechnen?
Antwort zu 1:
Im Juni 2018 wurde mit der Ausführung der #Straßenbaumaßnahme begonnen. Als
geplantes Ende der Maßnahmen ist der Juni 2021 vorgesehen.
Frage 2:
Befinden sich die Arbeiten momentan im Zeitplan oder gibt es Verzögerungen? Wenn ja, wodurch wurden
diese verursacht?
Antwort zu 2:
Die Baumaßnahme ist im Zeitplan.
Frage 3:
Welche konkreten Maßnahmen werden im Rahmen der Bauarbeiten durchgeführt? Was wird erneuert und
was an der Aufteilung des Straßenraums verändert?
Antwort zu 3:
Die grundhafte Erneuerung erfolgt auf einer Strecke von ca. 2.400 m, beginnend an der
#Grünbergallee / Schwalbenweg bis zum #Adlergestell im Vorfeld der „Grünauer Schleife“.
Die Straße bleibt weiterhin vierspurig, wird aber infolge zunehmender Bebauung im Gebiet
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zu einer #Stadtstraße umgestaltet. Die Fahrspuren werden schmaler, der Mittelstreifen
breiter und begrünt. Es erfolgt der Rückbau nicht mehr erforderlicher Standstreifen und die
Anlage eines neuen -bisher fehlenden- einseitigen 4 m breiten Geh- und Radweg
einschließlich neuer Lichtsignalanlagen als Querungsmöglichkeiten des Adlergestells und
der Rampen zur #A117. Im Zuge der Bauarbeiten erfolgt auch die Erneuerung der
#Regenwasserkanalisation sowie die Erneuerung der #Straßenbeleuchtungsanlage.
Frage 4:
Wie wird mit der noch aus DDR-Zeiten vorhandenen überdimensionierten Beleuchtung auf dem
Mittelstreifen umgegangen? Ist eine neuerliche Beleuchtung auf diesem innerstädtischen Straßenabschnitt
überhaupt erforderlich?
Antwort zu 4:
Die vorhandene Beleuchtung wird im Zuge der Baumaßnahme zurückgebaut und durch eine
neue LED-Beleuchtung auf dem Mittelstreifen ersetzt. Laut dem Berliner Straßengesetz § 7
Abs. 5 sind die öffentlichen Straßen in der Gesamtheit zu beleuchten.
Frage 5:
Was kostet die Gesamtmaßnahme und wie wird diese finanziert?
Antwort zu 5:
Die Maßnahme kostet ca. 10,7 Mio. €. Die Kosten werden durch den Bund mit 8,7 Mio. €,
durch das Land Berlin mit 1,5 Mio. € und durch die Deutsche Bahn mit 0,5 Mio. €
finanziert.
Berlin, den 30.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz