Werkstätten: Is’ ihnen egal BVG lässt Straßenbahndepot in Niederschönhausen verfallen., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien/denkmalschutz-is-ihnen-egal/25870826.html

Bewegen sich die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) in #Niederschönhausen weiterhin nicht in Richtung #Denkmalschutz, kommt es zu einem in Berlin bisher unvergleichlichen Vorgang: Die Anstalt öffentlichen Rechts, bis 1994 im Eigenbetrieb des Landes, wird dann vom Bezirk Pankow zur Sicherung des denkmalgeschützten #Straßenbahndepots in der Dietzgenstraße verpflichtet – notfalls mit Hilfe von Gerichten. Das Bezirksamt bestätigte auf Anfrage entsprechende Tagesspiegel-Informationen.

Das Amt hatte im Februar 2018 Post von der BVG erhalten: ein Abbruchantrag für das Verwaltungsgebäude und die angrenzenden Funktionsbauten. Darauf folgende Gespräche mit der BVG über deren Erhaltungspflichten führten zu mehreren Kurzschlüssen. Die BVG war der Meinung, so der Bezirk, sie könne die Hallen und das ebenfalls denkmalgeschützte Verwaltungsgebäude einfach abreißen, sollte das Grundstück des Straßenbahndepots für einen neuen #Straßenbahnbetriebshof zur Anbindung des Entwicklungsgebiets Elisabethaue gebraucht werden.

Die Pläne für eine Großsiedlung mit bis zu 5000 Wohnungen für bis zu 15 000 Einwohnern sind inzwischen vom Tisch. Daraus folgert die BVG offenbar, sie könne das 1901 errichtete und 1924 von Jean Krämer erweiterte Straßenbahndepot in Niederschönhausen verfallen lassen. Kein privater Spekulant könnte es schlechter machen.

Vor allem das Verwaltungsgebäude bröckelt. Anstelle die Probleme aber zu lösen, werden …

#bvg #solaris #bus 4392 in #Pankow

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Straßenverkehr: Die Verkehrsinfrastruktur von morgen – I DEGES-Projekte entlang der Stadtautobahn A 100, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Auf welche Abschnitte an der #A100 bzw. benachbarter Zubringer (#A115 bzw. #A111) bezieht sich:
a) der Planungsraum für die verschiedenen Baumaßnahmen (hier insbesondere AD #Funkturm,
#Westendbrücke, #Rudolf-Wissel-Brücke und Dreieck #Charlottenburg)?
b) der Betrachtungsraum für die jeweilig vorgesehenen #Planfeststellungsverfahren? (Bitte die jeweiligen
Grenzen von Bauplanung und Planfeststellung detailliert ggf. auch grafisch darstellen)
Antwort zu 1:
Für das Autobahndreieck Funkturm werden die maßgebenden Projektgrenzen auf der
A 100 in Richtung Norden durch die Brücke „Neue Kantstraße“ und Richtung Süden durch
die Fernbahnbogenbrücken beschrieben. Auf der A 115 endet der Umbaubaubereich an
der #Eichkampsiedlung Höhe Alte Allee. Die exakten Planfeststellungsgrenzen stehen für
das Autobahndreieck Funkturm noch nicht fest, werden sich jedoch an den vorgenannten
Projektgrenzen orientieren.
Der Planungsraum für das Projekt Ersatzneubau der Westendbrücke wird auf der A 100
südlich begrenzt durch die #Knobelsdorffbrücke bzw. die Anschlussstelle (AS) #Kaiserdamm
(Auffahrt in Fahrtrichtung Nord) und nördlich durch die AS Spandauer Damm (Rampe
Ausfahrt Fahrtrichtung Nord und Rampe Auffahrt Fahrtrichtung Süd).
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Für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreieck
Charlottenburg liegt die südliche Projektgrenze auf der A 100 in Fahrtrichtung Nord hinter
der AS Spandauer Damm im Rampenbereich Auffahrt Nord. Im weiteren Verlauf der A 100
in Fahrtrichtung Wedding endet der Planungsraum vor der Brücke über den Tegeler Weg.
Im Autobahndreieck Charlottenburg liegt die Projektgrenze auf der A 111 in Fahrtrichtung
Nord im Bereich des Troges Weltlinger Brücke. Im Stadtstraßennetz sind der
Siemensdamm bis zum Nikolaus-Groß-Weg, der Kurt-Schumacher-Damm bis
Heckerdamm und der Jakob-Kaiser-Platz bis zur Mörschbrücke (Tegeler Weg) im
Planungsraum enthalten. Die exakten Planfeststellungsgrenzen stehen für den
Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und das Autobahndreieck Charlottenburg noch
nicht fest, werden sich jedoch an den vorgenannten Projektgrenzen orientieren.
Frage 2:
Inwieweit werden z.B. für das AD Funkturm auch die verkehrlichen und die Umweltauswirkungen (Lärm,
Feinstaub, Luftschadstoffe etc.) betrachtet, die im Zuge des Neubaus an benachbarten Anschlussstellen
(AS) z.B. an der AS „Kaiserdamm“ entstehen und falls nein, warum nicht?
Antwort zu 2:
Verkehrliche Auswirkungen und Umweltauswirkungen werden auch an den benachbarten
Anschlussstellen betrachtet. Verkehrlich wird insbesondere geprüft, inwieweit der Umbau
des Autobahndreiecks Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der bestehenden
Verkehrsanlagen hat und ob die ggf. veränderten Verkehrsverhältnisse maßgebende
Auswirkungen für das Umfeld haben. Dies gilt sowohl für den Endzustand nach dem
Umbau als auch für die diversen Bauzustände während der Umbauarbeiten. Bei den
Umfeldbetrachtungen werden u.a. die Fachbeiträge bzgl. Schall und Luftschadstoffen
einbezogen.
Frage 3:
Inwieweit erstreckt sich der Betrachtungsraum für die o.g. planfestzustellenden Neu- und Ersatzbauten
entlang der A100 auf die jeweiligen Zubringer (A115 und A111), sowie auf die an die AS angrenzenden
Stadtstraßen?
Antwort zu 3:
Für den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm auf der A 100 müssen insbesondere im
Verkehrsgutachten die Anschlussstellen Kurfürstendamm, Messedamm, Kaiserdamm,
Kaiserdamm Süd und Spandauer Damm und die direkt angrenzenden Stadtstraßen
detailliert untersucht werden.
Bei den Planungen für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des
Autobahndreiecks Charlottenburg werden die wechselseitigen verkehrlichen
Auswirkungen sowohl auf die A 100 und A 111 wie auch auf das nachgeordnete
Stadtstraßennetz untersucht. Bei den Stadtstraßen sind hier insbesondere der
Siemensdamm, der Kurt-Schumacher-Damm, der Jakob-Kaiser-Platz, der Tegeler Weg
und der Fürstenbrunner Weg im verkehrlichen Untersuchungsbereich zu nennen.
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Frage 4:
Inwieweit werden Auswirkungen auf die parallel zur A100 bestehende Wohnbebauung betrachtet und wenn
ja, in welcher räumlichen Tiefe (Entfernung als Luftlinie von der Autobahn aus)?
Antwort zu 4:
Die Wohnbebauung entlang der A 100 wird in einer schalltechnischen Untersuchung
grundsätzlich soweit betrachtet wie nach den geltenden Regeln der Technik
(Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bzw. Verkehrslärmschutzverordnung (16.
BImSchV)) Lärmauswirkungen zu erwarten sind. Für das Autobahndreieck Funkturm ist
dies bis etwa 300 m von der A 100 entfernt der Fall. Im Bereich der Dernburgstraße ist
dieses Maß aufgrund der Abschirmwirkung der Hochhausbebauung allerdings deutlich
geringer.
Die Auswirkungen auf die Wohnbebauung und die Anspruchsberechtigung für aktiven und
passiven Schallschutz beim Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des
Autobahndreiecks Charlottenburg werden ebenfalls in einer schalltechnischen
Untersuchung ermittelt und im Planfeststellungsverfahren festgelegt. Nach derzeitigem
Planungsstand sind umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen, die eine deutliche
Verbesserung für die betroffenen Anlieger erwarten lassen.
Frage 5:
Welche Planungsvarianten (Phase 1) wurden für die drei (bzw. vier, sofern man das AD Charlottenburg
separat betrachtet) geplanten Neu- und Ersatzbauten an der A100 erstellt und wo sind diese, ggf. öffentlich,
einzusehen (Variantenspektrum bitte Anzahl pro Bauprojekt und Kurzbeschreibung beifügen)?
Antwort zu 5:
Bzgl. des Autobahndreiecks Funkturm hat es bereits mehrere Öffentlichkeitstermine
gegeben, in deren Rahmen die wesentlichen Varianten besprochen wurden. Die
Ergebnisse inkl. der wesentlichen Varianten sind auf der Internetseite der DEGES
veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
Im Hinblick auf den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und das Autobahndreieck
Charlottenburg wurde ein europaweiter Realisierungswettbewerb ausgelobt. Anfang Mai
2018 wurde der Wettbewerbssieger im Rahmen einer Pressekonferenz durch die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bekannt gegeben. Auf der
Internetseite der DEGES sind u. a. der Siegerentwurf und die weiteren
Wettbewerbsbeiträge veröffentlicht.
Frage 6:
Welche Bewertungskriterien wurden für die Variantenvorauswahl (Phase 2) herangezogen (Bitte um
vollständige Bewertungsmatrix mit konkreter Gewichtung der einzelnen Faktoren)?
Antwort zu 6:
Die Hauptbewertungskriterien im Variantenvergleich sind Verkehr, Umwelt, Städtebau und
Wirtschaftlichkeit. Die Bewertungskriterien müssen im Detail jeweils projektbezogen
angepasst werden, da die maßgebenden Randbedingungen nicht in jedem Fall die
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gleichen sind. Ein praktiziertes Beispiel für eine Bewertungsmatrix wurde auf der
Themenwerkstatt zum Umbau des Autobahndreiecks Funkturm vorgestellt und ist auf der
Internetseite der DEGES (Themeninsel – Grundzüge der Planung) einsehbar. Dabei
handelt es sich um ein teilformalisiertes Verfahren in Anlehnung an ein „Formalisiertes
Abwägungs- und Rangordnungsverfahren“. Dabei wird keine Gewichtung der Kriterien
vorgenommen. Es erfolgt eine rein qualitative Bewertung und Abwägung.
Für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und das Autobahndreieck
Charlottenburg waren im Rahmen des europaweiten Wettbewerbs die
Hauptbewertungskriterien Verkehr, Projektlaufzeit, Konstruktion, Genehmigungsfähigkeit,
Umwelt und Wirtschaftlichkeit vorgegeben. Die einzelnen Kriterien und deren Wichtung
können auf der Internetseite der DEGES der Wettbewerbsbroschüre (Wettbewerb zum
Neubau der Rudolf-Wissell-Brücke: Siegerentwurf und Einreichungen) entnommen
werden.
Frage 7:
Welche Kriterien hat der Senat als Vertreter des von den Bauprojekten betroffenen Landes Berlin aus Sicht
der Stadtentwicklung und des Gesundheitsschutzes für die Anwohner*innen in die Bewertungsmatrix
eingebracht und mit welcher jeweiligen Gewichtung?
Antwort zu 7:
Die o.g. Bewertungsmatrix wurde vom Vorhabenträger vorgeschlagen und mit den
Senatsverwaltungen abgestimmt. Der Senat hat insbesondere die städtebaulichen
Kriterien mitgestaltet.
Für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissel-Brücke und des Autobahndreieck Charlottenburg
wurde die Bewertungsmatrix im Vorfeld des europaweiten Wettbewerbs zwischen der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Auftragsverwaltung für den
Bund) und der DEGES abgestimmt.
Frage 8:
Auf welcher Grundlage (Kosten-Nutzen-Analyse, Verkehrsanalyse, Umwelt- und Gesundheitsbelastung etc.)
wurde in Phase 3 die Vorzugsvariante ermittelt und wie bzw. wo kann dieser Entscheidungsprozess z.B.
durch betroffene Anwohner*innen für das jeweilige Bauprojekt nachvollzogen werden?
Antwort zu 8:
Bzgl. des Autobahndreiecks Funkturm hat es bereits mehrere Öffentlichkeitstermine
gegeben, in deren Rahmen die wesentlichen Varianten und deren planerische und
gutachterliche Grundlagen besprochen wurden. Die Ergebnisse einschließlich der
wesentlichen Varianten und Planungsgrundlagen sind auf der Internetseite der DEGES
veröffentlicht und können dort eingesehen werden.
Bzgl. des Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreiecks
Charlottenburg: siehe Antwort auf Frage 6.
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Frage 9:
Wurde als „#Null-Variante“, insbesondere am AD Funkturm, auch die #Sanierung einzelner Brückenbauwerke
in Erwägung gezogen, ohne die #Fahrbahngeometrie und AS zu verändern (und damit verbunden ein
Planfeststellungserfordernis zu verursachen) und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 9:
Im Rahmen der frühen Planungsphasen wurde auch eine Sanierung im Bestand
untersucht. Diese Variante musste verworfen werden, da eine Sanierung einzelner
Brücken nicht hinreichend möglich ist, sondern nahezu alle Brücken neu gebaut werden
müssen. Ein Neubau im Bestand ist ebenfalls keine realistische Option. Sie wäre bei der
erforderlichen Aufrechterhaltung des Verkehrs in einem vertretbaren zeitlichen und
wirtschaftlichen Rahmen nicht realisierbar. Zudem würden die erheblichen Defizite
insbesondere hinsichtlich der Verkehrssicherheit bei einer Wiederherstellung wie im
Bestand nicht bereinigt.
Die Entscheidungen für einen #Ersatzneubau der Westendbrücke und der Rudolf-WissellBrücke erfolgten auf der Basis umfangreicher ingenieurtechnischer Bewertungen der
bestehenden Brückenbauwerke. Eine Sanierung der Bauwerke wurde demnach mit Blick
auf die bestehenden statischen Defizite und die Risiken für das Tragwerk im Zuge von
bautechnischen Eingriffen nicht weiterverfolgt. Dies betrifft auch die Rampenbrücken über
den Siemensdamm bzw. Kurt-Schuhmacher-Damm im Bereich des Autobahndreiecks
Charlottenburg, welche demzufolge auch alle zu erneuern sind.
Frage 10:
Wie wurden bei den Variantenbewertungen die Umweltauswirkungen (insbesondere Luftschadstoffe wie
NOx und Feinstaub) berücksichtigt, wenn bis Ende 2019 offenbar keine realen Messwerte aus diesem
Bereich vorlagen und man sich ausschließlich auf Rechenmodelle gestützt hat, die von der zuständigen
Senatsverwaltung in Frage gestellt, bzw. revidiert wurden1?
Antwort zu 10:
Die Anwendung von Rechenmodellen ist anerkannte Regel der Technik und wird auch in
den Autobahnprojekten in Berlin mit der entsprechend standardisierten Software
praktiziert.
Frage 11:
Wurden im Rahmen der Planungen an den betroffenen AS entlang der A100 und die unmittelbar
anschließenden Wohngebiete und Stadtstraßen konkrete Lärm- und Schadstoffmessungen vorgenommen?
Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen und wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 11:
Lärm- und Luftschadstoffmessungen wurden nicht vorgenommen. Die Anwendung von
standardisierten Rechenmodellen ist die anerkannte Regel der Technik. Messwerte
werden dabei ggf. zur Kalibrierung verwendet, sind jedoch für eine allgemeingültige und

1 Vgl. Senats-Antworten in Drs. 18/21753, Drs. 18/20468 und abweichende Angaben im Luftreinhalteplan II
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vergleichbare Bewertung nicht geeignet, da sie immer punktuellen und wechselnden
#Umweltauswirkungen (Witterung) ausgesetzt sind und den Prognosehorizont nicht
abbilden.
Frage 12:
Wann wurden die #Verkehrserhebungen entlang der A100 und den AS zwischen Hohenzollerndamm und
Heckerdamm (A111) bzw. Hüttenweg (A115) durchgeführt die den Variantenprüfungen und den aktuellen
Vorplanungen zu Grunde liegen und mit welchen Ergebnissen (bitte jeweils für die planungs-befangenen
Abschnitte der A100 und die AS für auf- bzw. abfahrende Fahrzeuge pro Fahrtrichtung/Tag und unterteilt
nach PKW und leichten bzw. schweren LKW tabellarisch zusammenstellen)?
Antwort zu 12:
Für das Autobahndreieck Funkturm und die betroffenen Anschlussstellen sind von den aus
den Umlegungsrechnungen resultierenden durchschnittlichen werktäglichen
Verkehrsmengen (DTVW) für die #Leistungsfähigkeitsberechnungen die maßgebenden
stündlichen Verkehrsstärken (MSV) abzuleiten. Hierzu wurden zunächst die
Dauerzählstellen an den Hauptfahrbahnen der Bundesautobahnen A 100 und A 115
ausgewertet. Aus den Daten konnte die MSV direkt entnommen werden. Für die einzelnen
Autobahnanschlussstellen und Verbindungsrampen sowie das Stadtstraßennetz wurden
die durch die Verkehrslenkung Berlin bereitgestellten Zähldaten ausgewertet. Abgeleitet
wurde ebenfalls die MSV – hier allerdings entsprechend der Spitzenstunde des Zähltages,
da keine Dauerzählstellen existieren.
Für den Ersatzneubau der Westendbrücke wurden bisher Daten aus der
Straßenverkehrszählung 2014 (Verkehrsmengenkarte 2014) verwendet:
A 100 Fahrtrichtung Süd (zwischen AS Spandauer Damm und AS Kaiserdamm): ca.
88.850 Kfz/24 h DTVw, 5.885 Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
Für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell- Brücke und das Autobahndreieck
Charlottenburg wurden bisher Daten aus der Straßenverkehrszählung 2014
(Verkehrsmengenkarte 2014) verwendet:
A 100 Fahrtrichtung Nord (zwischen AS Spandauer Damm und Abzweig
Reinickendorf/Hamburg): ca. 87.900 Kfz/24 h DTVw, 5.590 Lkw > 3,5 t zul.
Gesamtgewicht
A 100 Fahrtrichtung Süd (zwischen AS Siemensdamm (Einfahrt Ri Süd) und AS
Spandauer Damm): ca. 87.900 Kfz/24 h DTVw, 5.590 Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
A 111 Fahrtrichtung Nord (zwischen AS Jakob-Kaiser-Platz und AS Heckerdamm): ca.
50.600 Kfz/24 h DTVw, 3.650 Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
Frage 13:
Mit welchem Verkehrsaufkommen im Vergleich zu den durchgeführten Verkehrszählungen rechnet der
Senat entlang der A100 bzw. der unmittelbar anschließenden Abschnitte der A115 und A111 bis 2030 (bitte
getrennt für PKW und LKW angeben)?
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Antwort zu 13:
Für das Autobahndreieck Funkturm wurde der Prognoseplanfall 2030 im Rahmen der
letzten Themenwerkstatt an der Themeninsel „Verkehrsströme, Verkehrsmengen“
besprochen und ist auf der Internetseite der DEGES einsehbar.
Für den Ersatzneubau der Westendbrücke wird auf Basis des Verkehrsmodells Berlin
(Modellstand IV / 2017) die Verkehrsprognose 2030 mit folgendem Verkehrsaufkommen
gerechnet:
A 100 Fahrtrichtung Süd (zwischen AS Spandauer Damm und AS Kaiserdamm): ca.
92.000 Kfz/24 h DTVw, 7 % Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
A 100 Fahrtrichtung Nord (zwischen AS Kaiserdamm und AS Spandauer Damm): ca.
92.000 Kfz/24 h DTVw, 7 % Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
Für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell- Brücke und das Autobahndreieck
Charlottenburg wird auf Basis des Verkehrsmodells Berlin (Modellstand III / 2018) die
Verkehrsprognose 2030 mit folgendem Verkehrsaufkommen gerechnet:
A 100 Fahrtrichtung Nord (zwischen AS Spandauer Damm und Abzweig
Reinickendorf/Hamburg): ca. 90.000 Kfz/24 h DTVw, 7 % Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
A 100 Fahrtrichtung Süd (zwischen AS Siemensdamm (Einfahrt Ri Süd) und AS
Spandauer Damm): ca. 90.000 Kfz/24 h DTVw, 7 % Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
A 111 Fahrtrichtung Nord (zwischen AS Jakob-Kaiser-Platz und AS Heckerdamm): ca.
50.000 Kfz/24 h DTVw, 6,5 % Lkw > 3,5 t zul. Gesamtgewicht
Frage 14:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 14:
Nein.
Berlin, den 28.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Mobilität : Einen Tag Auto fahren in der City soll fast neun Euro kosten, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/einen-tag-auto-fahren-in-der-city-soll-fast-neun-euro-kosten-li.85012?lid=true

Eine #Maut könnte dem Land Geld für den Nahverkehr verschaffen, sagt der Grünen-Politiker Moritz. Nun liegt ein erstes #Tarifkonzept vor.

Die Corona-Krise gibt der Diskussion über ein heikles Thema neuen Auftrieb. Weil die Fahrgastzahlen gesunken sind, müssten neue Finanzierungsquellen für den Nahverkehr gefunden werden, sagte der Grünen-Verkehrspolitiker Harald Moritz. „Eine #City-Maut wäre aus meiner Sicht ein sehr gut geeignetes Instrument.“ Der Abgeordnete verwies auf ein aktuelles Diskussionspapier des Wissenschaftszentrums Berlin. Nach der Studie, die der Berliner Zeitung vorliegt, könnte ein City-Maut-Tagesticket für die gängigsten Fahrzeuge so viel wie eine Tageskarte für Bahn und Bus kosten.

„Ich halte den Ansatz für richtig“, lobte Moritz. Über die Höhe der Tarife werde man sich natürlich noch unterhalten müssen, so der Grünen-Politiker. Doch im Grundsatz wäre es sinnvoll, sich am Preis einer Tageskarte für den Nahverkehr zu orientieren. Sie kostet derzeit 8,60 Euro.

Genauso viel müsste man nach dem Diskussionspapier zahlen, um die Straßen innerhalb des S-Bahn-Rings mit einem Euro 4 oder 5 einen Tag lang befahren zu dürfen. Mehr als die Hälfte der Fahrzeuge gehört diesen Schadstoffklassen an. Je „sauberer“, desto niedriger würde die Maut. So könnte ein Euro 6 pro Tag mit sieben Euro zu Buche schlagen. Für einen Hybrid würden sechs, für …

App + Fahrplan: Der VBB führt digitale Innovationen ein – neue „multi-mobile Fahrinfo auf vbb.de“ ist online, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/neue-multi-mobile-fahrinfo-auf-vbbde-ist-online

Verbesserung der #Barrierefreiheit#Multi-mobiles Routing ∙ neue #Sharing-Anbieter implementiert ∙ Einbindung von eigenem Fahrrad & PKW in die Routenplanung

Die #VBB-Fahrinfo hat ein umfangreiches Update hinter sich und präsentiert sich jetzt als multi-mobile Fahrinfo auf vbb.de.
In die Routenplanung können nun auch eigene Fahrzeuge sowie Sharing-Dienstleister mit einbezogen werden. Zusätzlich werden dazu auch Parkmöglichkeiten in Berlin und Brandenburg angezeigt. Auch die Livekarte ist nun in die Ansicht (vbb.de/fahrinfo) integriert. Weiterhin wurde die barrierefreie Auskunft für blinde, seh- und mobilitätseingeschränkte Fahrgäste in der multi-mobilen Fahrinfo auf vbb.de optimiert.

Der VBB sammelte auf vielen verschiedenen Kommunikationskanälen kontinuierlich die Meinungen und Vorschläge der Nutzer*innen der VBB-Fahrinfo. Im letzten Update wurden die Anregungen aufgenommen und etliche Verbesserungen und Erweiterungen eingeführt. Die neue multi-mobile Fahrinfo auf vbb.de ist dadurch z.B. nun barrierefreier. Zudem ist das Feld der Routenplanung im Verhältnis zur Karte angepasst. Die neue Livekarte mit den aktuell fahrenden Bussen und Bahnen sowie Bike- und Carsharing-Fahrzeugen, Fahrradvermietern für den Freizeitverkehr, Park&Ride- und Taxistationen ist nun ebenfalls in die multimobile Fahrinfo auf vbb.de integriert.

Multi-mobil auf allen Wegen im VBB-Land unterwegs

Neu ist, dass nun auch Verbindungen unter Berücksichtigung des eigenen Fahrrads und PKWs sowie von Sharing-Fahrzeugen berechnet werden können. Das Routing ist dabei sowohl nur mit dem eigenen Fahrrad bzw. Fahrzeug als auch in Kombination unterschiedlichster Verkehrsmittel möglich. So lassen sich Wege flexibel und in Kombination mit dem ÖPNV umweltfreundlich gestalten. Zusätzlich hat der VBB neue Sharing-Angebote ins multi-mobile Routing aufgenommen. Zum Carsharing-Angebot in Berlin wurde neben DB Flinkster auch SHARE NOW in den Pool aufgenommen. Zum Bikesharing sind neben nextbike und DB Call A Bike weiterhin die Brandenburger Fahrradvermieter für individuelle Radtouren vertreten. Die Integration weiterer Anbieter, z.B. von E-Tretrollern, ist in Planung.

Barrierefreiheit für seheingeschränkte und blinde Fahrgäste optimiert

Die neue multi-mobile Fahrinfo auf vbb.de ist gemäß der sog. Web Content Accessibility Guidelines (#WCAG) 2.0 in der Konformitätsstufe „AA“ #barrierefrei. Verschiedene Einstellungen, wie die Bedienung der VBB-Fahrinfo über die Tastatur, ermöglichen eine optimierte Nutzung durch blinde und seheingeschränkte Fahrgäste im VBB-Land. Außerdem sind dynamische Inhalte optimiert und die #Screenreader-Funktion liest den Fahrgästen die Texte auf dem Bildschirm vor.

Für alle Fahrgäste, die mit Koffern, Kinderwagen oder Rädern unterwegs oder mobilitätseingeschränkt sind, eine wichtige Verbesserung: Für S- und U-Bahnhöfe werden auch #Aufzugsstörungen angezeigt und alternative Routen mit funktionierenden Aufzügen angeboten. Bei der Routenplanung wird an jedem Abschnitt der Betreiber der Fahrt genannt. So können Fahrgäste leicht Kontakt zum Verkehrsunternehmen aufnehmen, falls sie Fragen haben oder Hilfe benötigen.

Die multi-mobile Fahrinfo ist über www.vbb.de/fahrinfo erreichbar und nicht Teil der VBB-App Bus&Bahn. Die Routenberechnung selbst ist bei manchen verkehrsmittelübergreifenden Kombinationen noch optimierbar, hier lädt der VBB zum Testen ein. Auch in Zukunft werden Anregungen sowie die barrierefreien Richtlinien bei der Weiterentwicklung der multi-mobilen Fahrinfo auf vbb.de berücksichtigt.

Fahrdienst: Deutsche Bahn spart CleverShuttle klein, aus Manager Magazin

https://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/clevershuttle-deutsche-bahn-verkleinert-fahrdienst-a-1307366.html

Die Deutsche Bahn will ihren #Fahrdienst #CleverShuttle deutlich verkleinern. Der Staatskonzern will den taxiähnlichen Service künftig nur noch in Düsseldorf und Leipzig anbieten. Aus Berlin, Dresden, Kiel und München hingegen wird sich das Unternehmen in Kürze #zurückziehen. Das erfuhr das manager magazin aus Unternehmenskreisen.

Hinter dem Schritt stehen offenbar Sparzwänge. Das Start-up CleverShuttle ist von der Corona-Krise stark betroffen. Allerdings soll es schon vor der Pandemie hohe Verluste eingefahren haben. Die Deutsche Bahn als Mehrheitseigner – sie hält 76 Prozent der Anteile – kämpft ebenfalls mit Fahrgastschwund und …

U-Bahn: Planungen und Machbarkeitsstudie für Verlängerung der U6 nach Süden, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung des Abgeordneten:
In ihrem Beschluss vom 20.11.2019 empfahl die BVV Tempelhof-Schöneberg dem Bezirksamt, sich bei den
zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die #Verlängerung der -Bahnlinie 6 über Alt-Mariendorf hinaus
nach Süden Richtung Lichtenrade in die Planungen aufgenommen und zeitnah eine Machbarkeitsstudie
beauftragt wird. Am 10.12.2019 hat sich das Bezirksamt laut MzK vom 05.05.2020 mit der Bitte „um Prüfung
und Stellungnahme der Empfehlung“ der BVV an die Fachabteilungen der SenUVK gewandt.
Frage 1:
Welchen Inhalt hatte das Schreiben an die zuständige Senatsverwaltung vom 10.12.2019?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat mit Schreiben vom 10.12.2019 die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) über den Beschluss
der Bezirksverordnetenversammlung (Drucksache 1461/XX) informiert und um
Stellungnahme gebeten.
2
Frage 2:
Hat das Bezirksamt darin neben einer „Prüfung und Stellungnahme“ den Beschluss der BVV umgesetzt und
sich für die Aufnahme der Verlängerung der #U6 in die Planungen und eine zeitnahe Machbarkeitsstudie
eingesetzt?
Antwort zu 2:
Ja. Das Schreiben von Bezirksstadträtin Heiß an die SenUVK ist das übliche Verfahren,
mit welchem ein Beschluss einer Bezirksverordnetenversammlung an die
Hauptverwaltung herangetragen wird.
Frage 3:
Gab es nach dieser Bitte um Stellungnahme und dem dazugehörigen Antwortschreiben vom 03.03.2020
diesbezüglich weiteren Schriftverkehr oder Gespräche zwischen dem Bezirksamt und der zuständigen
Senatsverwaltung?
Antwort zu 3:
Einen weiteren Schriftverkehr und Gespräche hat es bisher nicht gegeben.
Frage 4:
Dem Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 03.03.2020 ist zu
entnehmen, dass „grundsätzlich keine Beantwortung der Anfragen einzelner Bezirksverordneter oder
Bürgeranfragen an das Bezirksamt“ durch die zuständige Senatsverwaltung erfolgen könne. Soweit das
Bezirksamt dazu keine eigenen Erkenntnisse habe, solle es dies den Fragestellenden so mitteilen.
a) Hält der Senat eine solche Antwort auf eine Bitte des Bezirksamtes für angemessen?
b) Ist sich die zuständige Senatsverwaltung darüber im Klaren, dass es sich bei dem Anliegen nicht um eine
Anfrage eines Bezirksverordneten o.ä., sondern um einen rechtsgültigen Beschluss der
Bezirksverordnetenversammlung handelt?
c) Kommt es oft vor, dass der Senat Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung ignoriert und sich
nicht zu einer adäquaten Antwort verpflichtet fühlt?
d) Gedenkt die zuständige Senatsverwaltung, nachdem sie nun über die Herkunft des Beschlusses
aufgeklärt wurde, dem Bezirksamt in naher Zukunft eine angemessene Auskunft zu geben?
Antwort zu 4:
Die Bezirksverordnetenversammlung ist ein Organ im jeweiligen Bezirk. Anfragen und
Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung werden in der Regel durch den Bezirk
innerhalb seiner Zuständigkeit – Aufgaben der örtlichen Verwaltung – und Kenntnis
bearbeitet und beantwortet.
Die Hauptverwaltung ist für die Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung zuständig.
Der Senat beantwortet alle in seiner Zuständigkeit liegenden konkreten Anfragen direkt
und nicht über das Bezirksamt.
Frage 5:
Wie steht der Senat zu dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg
(Drucks. Nr:1461/XX)?
3
Antwort zu 5:
Der Berliner Senat hat am 26.02.2019 den ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des
Nahverkehrsplans (NVP) für den Zeitraum 2019-23 beschlossen. Darin formuliert das
Land Berlin seine Ziele und Anforderungen an die künftige Entwicklung im Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV), u. a. mit Blick auf das Verkehrsangebot, die Qualität der
Verkehre und Infrastrukturausbaumaßnahmen. Als Teil des NVP benennt der ÖPNVBedarfsplan gemäß § 28 Abs. 8 des Berliner Mobilitätsgesetzes (MobG) die konkreten
langfristigen Planungen für die Weiterentwicklung der Infrastruktur und weitere für die
Entwicklung des ÖPNV wesentliche Investitionsentscheidungen.
Die Aufnahme einer Maßnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan attestiert einen
verkehrsplanerischen Bedarf aus Sicht der heutigen und/oder der prognostizierten ÖPNVNachfrage im Zeitraum bis 2035. Bei der Erarbeitung des ÖPNV-Bedarfsplans wurde auch
der benannte Korridor geprüft. In der gesamtstädtischen Abwägung ist zu konstatieren,
dass unter den aktuellen Randbedingungen andere Maßnahmen für das Erreichen der
verkehrspolitischen Ziele in der Umsetzung gegenüber einer Verlängerung der U6 nach
Süden zu priorisieren sind.
Die Festlegungen des ÖPNV-Bedarfsplans werden mit Fortschreibung des
Nahverkehrsplans überprüft und bei Bedarf angepasst. Hierbei wird auch der betroffene
Korridor erneut einbezogen.
Frage 6:
Beabsichtigt der Senat zeitnah eine Machbarkeitsstudie für eine mögliche Verlängerung der U-Bahnlinie 6
über Alt-Mariendorf hinaus nach Süden in Richtung Lichtenrade in Auftrag zu geben, nachdem sich auch die
Bezirksverordnetenversammlung des betroffenen Bezirkes dafür ausgesprochen hat?
a) Wenn ja, wie ist der Sachstand?
b) Wenn nein, wie begründet der Senat seine Entscheidung?
Antwort zu 6:
Nein.
Der Senat hat aktuell #Machbarkeitsstudien für die Verlängerungen der #U6 zur Urban Tech
Republic (#UTR), der #U7 nach Schönefeld/#BER, der #U8 zum #Märkischen Viertel und der #U7
über den Bahnhof #Rathaus Spandau hinaus verabredet. Nach Vorlage entsprechender
Ergebnisse werden diese im Senat bewertet und besprochen und das weitere Vorgehen,
z. B. im Hinblick auf die Durchführung etwaiger weiterer Prüfungen oder zusätzlicher
Machbarkeitsstudien festgelegt.
Frage 7:
Wie weit sind die Umplanungen der BVG hinsichtlich des geplanten Gleichrichterwerkes für
#Fahrstromversorgung fortgeschritten und wann werden die Planungen abgeschlossen sein?
4
Antwort zu 7:
Die BVG teilt dazu mit:
„Die Umplanungen der BVG sind soweit fortgeschritten, dass ein neuer unterirdischer
Standort im Umfeld der Reißeckstraße umgesetzt werden kann. Hier liegen verschiedene
Varianten vor; das erforderliche Plangenehmigungsverfahren soll Mitte des Jahres 2020
gestartet werden. Somit besteht kein Konflikt mit einer späteren Verlängerung der U6 nach
Süden.“
Frage 8:
Wann soll mit den Bauarbeiten begonnen werden und wann ist mit der Fertigstellung des
#Gleichrichterwerkes zu rechnen?
Antwort zu 8:
Die BVG teilt dazu mit:
„Nach Abschluss der erforderlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren soll
voraussichtlich in der 2. Hälfte des Jahres 2022 mit dem Bau begonnen werden. Die
Bauzeit bis zur Inbetriebnahme beträgt ca. drei Jahre.“
Frage 9:
Lässt sich durch die begonnenen Umplanungen, durch die das Bauwerk später im Bedarfsfall für eine
Streckenverlängerung genutzt werden kann, darauf schließen, dass die BVG eine Verlängerung der U6 über
Alt-Mariendorf hinaus nach Süden Richtung Lichtenrade grundsätzlich für sinnvoll erachtet?
Antwort zu 9:
In Bezug auf die Sinnhaftigkeit einer verkehrlichen Maßnahme aus der Sicht des Senats
wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Der Senat trifft keine Aussagen über interne
Meinungsbildungen innerhalb der BVG.
Berlin, den 28.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Mobilität + VBB: Begleitservice nimmt reguläres Angebot wieder auf, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/begleitservice-nimmt-regulaeres-angebot-wieder-auf

Gemeinsam rücksichtsvoll unterwegs: #VBB Bus & Bahn-
Begleitservice nimmt reguläres Angebot wieder auf –
Hol- und Bringdienst bleibt vorerst bestehen

Der VBB Bus & Bahn-#Begleitservice ist ab Dienstag, 2. Juni 2020, wieder in gewohnter Form für #mobilitätseingeschränkte Fahrgäste im Einsatz. Die Mitarbeiter*innen des VBB Bus & Bahn-Begleitservice unterstützen nun sowohl wieder mit persönlicher Begleitung als auch bei notwendigen Erledigungen die Kund*innen. Der kostenlose Service innerhalb des Berliner Stadtgebiets wird von Montag bis Sonntag zwischen 7:00 und 22:00 Uhr angeboten. Anmeldungen können wie bisher telefonisch oder online über vbb.de erfolgen.

Der VBB Bus & Bahn-Begleitservice hatte sein Angebot der persönlichen Begleitung, bedingt durch den Ausbruch des Coronavirus, Mitte März eingestellt und als Alternative notwendige Erledigungen für die Kundinnen und Kunden übernommen. Ein Großteil der Nutzer*innen des VBB Bus & Bahn-Begleitservice gehört selbst zur Risikogruppe, die sich derzeit besonders vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen müssen. Zahlreiche Kundinnen und Kunden haben dieses hilfreiche Angebot sehr schnell und unkompliziert angenommen und viele notwendige Erledigungen an die Mitarbeiter*innen übertragen. Vor diesem Hintergrund wird der VBB Bus & Bahn-Begleitservice sein kostenloses Angebot ausweiten und sowohl weiterhin Erledigungen und Einkäufen übernehmen, als auch wieder mobilitätseingeschränkte Menschen im ÖPNV persönlich begleiten.

Unter größtmöglicher Beachtung der Abstandsregelungen und zum Schutz der Beteiligten werden alle Mitarbeiter*innen des VBB Bus & Bahn-Begleitservices hochwertige Atemschutzmasken tragen. Auch für die zu begleitenden Fahrgäste ist das Bedecken von Mund und Nase Pflicht. Bei Bedarf wird eine entsprechende Maske von der jeweiligen Begleitung zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus stehen auch weiterhin besonders geschulte und sensibilisierte Mitarbeiter*innen für längere Gespräche, auch im Rahmen der Auftragsannahme zur Verfügung, um Sorgen und Ängsten der Kund*innen in der aktuellen Lage zu begegnen.

Der VBB Begleitservice wird von den Berliner Senatsverwaltungen für Verkehr und für Soziales sowie den Berliner Job-Centern finanziert und unterstützt. Der VBB Bus & Bahn-Begleitservice appelliert an alle Fahrgäste, die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase im ÖPNV umzusetzen und damit zum Schutz aller
beizutragen.

VBB-Geschäftsführerin Susanne Henckel:
„Der VBB Bus & Bahn-Begleitservice ist eine Herzensangelegenheit unseres Hauses. Dass die Mitarbeiter*innen in den letzten Wochen nicht persönlich begleiten konnten und durften, dafür aber wichtige Erledigungen und Einkäufe für die Kund*innen übernahmen, ist eine wunderbare Anpassung des Angebots. Das werden wir beibehalten, nun aber auch wieder persönlich begleiten. Darüber freue ich mich sehr. Ein wichtiger Beitrag für unsere mobilitätseingeschränkten Fahrgäste, um mehr am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben! Mit Rücksicht, Solidarität und den notwendigen Verhaltensregeln können wir gemeinsam gut im
öffentlichen Nahverkehr unterwegs sein.“

Kundenaufträge für Besorgungen sowie persönliche Begleitungen werden über ein Online-Formular unter vbb.de/begleitservice oder telefonisch unter (030) 34 64 99 40 entgegengenommen.

Straßenverkehr + Bus: Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen mit Busverkehr, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Auf welchen Straßen mit #BVG-Busverkehr wurde in 2019 oder 2020 Tempo #30 angeordnet und welche
Buslinien sind davon betroffen?
Antwort zu 1:
Eine vollständige Übersicht zu Anordnungen von 30 km/h in den Jahren 2019 und 2020
kann auf Grund einer fehlenden, entsprechend filterbaren Datenbasis nicht erstellt werden.
Als Anlage ist eine Liste mit Anordnungen zu Tempo 30 aus den Jahren 2019 und 2020
inklusive der betroffenen Buslinien enthalten, soweit diese ermittelt werden konnten.
2
Frage 2:
Für welche der Tempo 30 Anordnungen lagen korrespondierende Entscheidungen der jeweiligen
bezirklichen Bezirksverordnetenversammlungen vor?
Antwort zu 2:
Für keine der Anordnungen lagen korrespondierende Entscheidungen der jeweiligen
bezirklichen Bezirksverordnetenversammlungen vor, da die
Bezirksverordnetenversammlungen keine Entscheidungskompetenz zu Anordnungen im
Berliner #Hauptverkehrsstraßennetz besitzen.
Frage 3:
Wie beurteilt die BVG prinzipiell die Einführung von Tempo 30 im Vergleich zu bisher Tempo 50 auf
Hauptverkehrsstraßen?
Antwort zu 3:
Die BVG hat dazu folgende Antwort übermittelt:
„Aus Sicht der BVG sind derartige Maßnahmen durchaus sinnvoll. Der Öffentliche
Personennahverkehr (#ÖPNV) sollte hierbei jedoch nicht benachteiligt werden. Erforderlich
sind begleitende Maßnahmen, durch die die Nutzung des ÖPNV weiterhin attraktiv bleibt.
Ziel sollte es sein, den #Schadstoffausstoß durch die Verlagerung vom #MIV (Motorisierter
Individualverkehr) auf den ÖPNV zu reduzieren.“
Frage 4:
Wie hat sich die #Pünktlichkeit der betroffenen Buslinien bis Februar 2020 (vor Corona) entwickelt?
Antwort zu 4:
Die BVG hat dazu folgende Antwort übermittelt:
„Die Pünktlichkeit der betroffenen Linien hat sich auf Grund der Einrichtung von Tempo 30
nicht verschlechtert. Die Konsequenzen der #Geschwindigkeitsreduzierung wurden durch
die Zugabe von #Fahrzeit kompensiert.“
Berlin, den 27.05.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: „Wir sind in einer bitter ernsten Notstandslage“ Busreisen sind wegen Covid-19 gestrichen, viele Firmen stehen vor der Pleite. , aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/touristikbranche-demonstriert-in-berlin-wir-sind-in-einer-bitter-ernsten-notstandslage/25864740.html

#Busreisen sind wegen Covid-19 gestrichen, viele Firmen stehen vor der Pleite. So wie „#Bauer Reisen“ aus dem Erzgebirge. Nach 100 Jahren droht das Aus.

Florian Langer ist früh aufgestanden. Um vier Uhr früh ist er mit seinem #Reisebus von #Mildenau im Erzgebirge losgefahren, um fünf Uhr hat er sich mit anderen Busunternehmern in Chemnitz getroffen, um sechs Stunden später in Berlin zu protestieren. So wie viele andere auch. Reisebusfirmen und Reisebüromitarbeiter haben am Mittwoch vor dem Reichstag, dem Brandenburger Tor und dem Hotel Adlon demonstriert – für staatliche Zuschüsse, um den coronabedingten Reisestopp zu überleben.

Und für einen Fahrplan, wie es für sie weitergeht. Ab wann darf wieder gereist werden, wann sind #Ausflugsbusfahrten wieder erlaubt? Die Reisebürobeschäftigten haben Rollkoffer mit Protestaufklebern bei sich und lassen vor dem Reichstag 2000 bunte Luftballons steigen. Die Busfahrer steuern 300 Busse auf drei verschiedenen Routen durch die Stadt, am Mittag erreichen sie laut hupend das Brandenburger Tor und den Potsdamer Platz.

Die #Reisebranche gehört zu den Wirtschaftszweigen, die durch Covid-19 besonders belastet sind. Seit Mitte März ist das Geschäft tot, zugleich müssen die Unternehmen die Kunden für stornierte Reisen entschädigen. Die 2300 Veranstalter und 11.000 Reisebüros erwarten bis Ende Juni Umsatzeinbußen von elf Milliarden Euro.

„Wir sind in einer bitter ernsten Notlage“, sagt der Verbandschef
Das trifft auch die Bustouristik. „Wir sind in einer bitter ernsten …