Regionalverkehr: Zahlreiche Zugausfälle von Mai bis Juni bei RE 3, RB 24 und RE 66, aus MOZ

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1801221/

#Bahnpendler von #Eberswalde bis #Bernau müssen sich auf wochenlange Einschränkungen einstellen. Vom 19. Mai bis 19. Juni wird es auf den Strecken des #RB24, #RE3 und #RE66 zu Umleitungen, Ausfällen und Fahrtzeitänderungen kommen, teilte die Deutsche Bahn am Dienstag mit.
In dieser Zeit werden unter anderem zwischen Eberswalde und #Biesenthal im Bereich eines Bahnübergangs die Gleise erneuert, heißt es. Außerdem wird zwischen Bernau und Berlin die Hilfsbrücke an der Eisenbahnüberführung „#Am Danewald“ durch einen neuen Überbau ersetzt. Hinzu kommt die Installation einer Hilfsbrücke an der Eisenbahnüberführung „#Schönerlinder Straße“. Mindestens eines der beiden Fernbahngleise müsse deshalb gesperrt werden, heißt es in der Mitteilung.

Für Bahnfahrer ergeben sich konkret folgende Einschränkungen: Vom 19. bis 31. Mai kommt es beim RE 3 und RB 24 zwischen Eberswalde und Bernau zu Zugausfällen, ein Ersatzverkehr wird eingerichtet. Ausfälle einzelner Züge gibt es zudem beim RE 66 zwischen Eberswalde und Berlin-Grundbrunnen.

Weiter geht es vom 1. bis 12. Juni mit Schienenersatzverkehr zwischen Angermünde und Eberswalde (RE 3) und Angermünde und Gesundbrunnen (RE 66)…

EBus 1867 in Berlin Pankow #elektrobus #mercedes #bvg

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Bahnhöfe: Neuer Anstrich für den Zukunftsbahnhof Berlin Südkreuz: Bunte Farben sorgen für bessere Orientierung, aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Neuer-Anstrich-fuer-den-Zukunftsbahnhof-Berlin-Suedkreuz-Bunte-Farben-sorgen-fuer-bessere-Orientierung-5185992?contentId=1317080

Reisende und Besucher profitieren ab sofort von neuer #Wegeleitung • DB will mit neuen Services und Konzepten die Zufriedenheit ihrer Kunden erhöhen
Am #Zukunftsbahnhof Berlin #Südkreuz können sich Reisende und Besucher ab sofort dank einer innovativen Wegeleitung mit bunten #Farben besser orientieren. Jeder Bahnsteig hat einen eigenen Pastellton, der sich an Wänden, Aufzügen und Säulen wiederfindet. Ergänzt wird das Konzept durch #Piktogramme, die die Kunden zu anderen #Bahnsteigen und weiteren #Anschlussmöglichkeiten leiten.

„Unsere 174.000 Reisenden und Besucher täglich haben sich am Bahnhof Südkreuz eine bessere Wegeleitung gewünscht. Das haben wir jetzt umgesetzt. Die vier Farben helfen dabei, sich leicht im Bahnhof zurecht zu finden. Wir sind gespannt auf das Feedback der Kunden“, so Cornelia #Kadatz, Chefin der sechs Berliner #Fernbahnhöfe.

Gemeinsam mit Reisenden und Besuchern entwickelte die DB im Vorfeld ein Farbkonzept, damit sich Gäste zukünftig besser im symmetrischen Bahnhof Südkreuz orientieren können. Die Pastelltöne wurden speziell gewählt, da sie sich von den gewohnten Warnfarben unterscheiden.

Der Bahnhof Berlin Südkreuz ist einer von bundesweit 16 Zukunftsbahnhöfen, an denen verschiedene neue Ideen und Services getestet werden. Alle Zukunftsbahnhöfe werden mit 100 Prozent Ökostrom betrieben. Seit 2015 produzieren Vertikalwindräder auf dem Bahnhofsdach eigenen Strom. Außerdem gibt es Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Elektrobusse.

Insgesamt nimmt die DB rund 2,5 Millionen Euro für die neuen Ideen am Bahnhof Südkreuz in die Hand. Die DB sammelt das Feedback der Reisenden und arbeitet Ideen in zukünftige Konzepte mit ein: bahnhof.de/zukunftsbahnhof bzw. per QR-Code im Bahnhof.

Straßenverkehr: Perspektiven für den Gleimtunnel II, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wer hat die Aufhebung der #Sperrung des #Gleimtunnels wann veranlasst?
Die Verkehrsfreigabe erfolgte gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung von der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Abt. VI. Im Rahmen des
Baufortschritts zur Errichtung des #Stauraumkanals im #Mauerpark wurde seitens der
bauausführenden Firma Anfang des Jahres ein Änderungsantrag für eine neue Bauphase
gestellt. Dieser beinhaltete neben kleineren, verbleibenden Baufeldern im Seitenbereich
und im Gehweg auch die Verkehrsfreigabe der #Gleimstraße und damit einhergehend,
auch die Öffnung des Gleimtunnels. Termin zur Umsetzung der neuen Bauphase war der
02.04.2020.
2
Frage 2:
Welche Rahmenbedingungen haben die verlängerte Sperrung des Gleimtunnels verursacht?
Antwort zu 2:
Im Zuge der Errichtung des Stauraumkanales kam es immer wieder zu Verzögerungen im
Baufortschritt. Die Gründe waren beispielsweise die Erbringung von Mehrleistungen im
Baubereich sowie witterungsbedingte Bauverzögerungen.
Frage 3:
Gibt es eine Entscheidung in der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Land Berlin, der DB AG
sowie dem BEV und konnte die Baulastträgerschaft für die #Brückenbauwerke des Gleimtunnels geklärt
werden?
Antwort zu 3:
Nein.
Frage 4:
Falls Frage 3 mit „ja“ beantwortet wurde: Wer ist zukünftig mit der Instandhaltung des Gleimtunnels betraut
und wurden bereits Maßnahmen zur Instandhaltung ergriffen?
Frage 5:
Falls Frage 3 mit „nein“ beantwortet wurde: Wann wird mit einer Entscheidung gerechnet und wer übernimmt
bis dahin die Instandhaltungsmaßnahmen?
Antwort zu 4 und 5:
Ein verlässliches Zeitfenster bzgl. eines Termins zur mündlichen Verhandlung kann
angesichts der allgemein sehr langen Vorlaufzeiten in Verwaltungsstreitverfahren nicht
genannt werden; im Übrigen kommt erschwerend hinzu, dass für das Verwaltungsgericht
Berlin mit Wirkung vom 17. März 2020 die Pandemiestufe 1 des Pandemieplans des
Verwaltungsgerichts Berlin angeordnet wurde. Die diesbezüglichen Einzelheiten sind
abrufbar unter: https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/.
Die Instandhaltungsmaßnahmen werden derzeit ohne präjudizielle Wirkung vom Land
Berlin wahrgenommen.
Frage 6:
Was hat die Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Jahr 2019 bezüglich der Standsicherheit,
Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit des Gleimtunnels ergeben – müssen kurz- oder mittelfristig
bestimmte Maßnahmen ergriffen werden?
3
Antwort zu 6:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Im Ergebnis der einfachen #Bauwerksprüfung nach DIN 1076 im Jahr 2019 wurde durch
die Gutachter festgestellt, dass im Vergleich zur vorangegangenen Hauptprüfung im Jahr
2016 an den vier Überbauten und an den Unterbauten keine erheblichen Veränderungen
am Schadensbild festgestellt werden konnten. Es wurden Empfehlungen zu kurz-, mittelund langfristigen Maßnahmen aufgestellt.“
Frage 7:
Konnte eine Abstimmung zwischen dem Bezirk Pankow sowie der #BSR erzielt werden, was die regelmäßige,
möglichst umfassende #Reinigung des Gleimtunnels betrifft, um bei weiteren Starkregenereignissen keine
weiteren #Überschwemmungen befürchten zu müssen?
Antwort zu 7:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die Gleimstraße im Bereich des „Gleimtunnels“ ist als gewidmetes öffentliches
Straßenland zur regelmäßigen Straßenreinigung im #Straßenreinigungsverzeichnis des
Landes Berlin aufgeführt. Es besteht hier also für die Berliner Stadtreinigungsbetriebe
(BSR) eine gesetzliche Verpflichtung zur ordnungsgemäßen #Straßenreinigung je nach
Reinigungsklasse. Der betroffene Straßenbereich gehört bei der BSR zum
Reinigungsbereich Wedding. Nach Aussage der BSR soll er auch nach der
Bezirksgrenzenänderung weiter in dortiger Zuständigkeit verbleiben.
Eine separate Abstimmung zwischen dem Bezirksamt Pankow und der BSR ist somit nicht
erforderlich.“
Frage 8:
Wer ist für die direkt an die Erweiterungsflächen des Mauerparks angrenzende, asphaltbedeckte Oberfläche
des Gleimtunnels und die vielen dort aufgestellten Zäune (auch um die einzelnen Oberlichter) zuständig und
was wird perspektivisch mit dieser Fläche passieren?
Antwort zu 8:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Siehe Antwort zu 3.
Die Fläche auf der Gleimstraßenbrücke wurde im Zuge der Herstellung des Mauerparks
hergestellt und mit Zäunen gesichert.“
Frage 9:
Ist die Presseberichterstattung über die Pläne zur vollständigen Schließung des Gleimtunnels noch in
diesem Jahr zutreffend und falls ja, wer ist hierfür zuständig?
Antwort zu 9:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Eine vollständige Schließung des Gleimtunnels im Zusammenhang einer evtl. Einrichtung
einer #Fahrradstraße im Zuge der Gleimstraße wird bisher nicht beabsichtigt.“
4
Frage 10:
Wird bei den Plänen zur durchgängigen Fahrradstraße in der Gleim- und Rügenerstraße bedacht, dass
diese Strecken beim bevorstehenden Abriss und Neubau der Schönhauser Allee Brücke zentrale
Durchwegungen – auch für den Autoverkehr – sein werden und deshalb eine temporäre Freigabe wird
erfolgen müssen?
Antwort zu 10:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die Planungen einer Einrichtung einer Fahrradstraße im Zuge der Gleimstraße befinden
sich gegenwärtig noch im konzeptionellem Stadium. Eine Realisierung ist davon abhängig,
ob die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz einer Entlassung der
Gleimstraße aus dem übergeordnetem Straßenverkehrsnetz zustimmt. Die Entlassung der
Gleimstraße aus dem übergeordnetem Straßenverkehrsnetz muss vom Bezirk Pankow bei
der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beantragt werden. Mit dem
Antrag sind seitens des Antragstellers umfangreiche verkehrstechnische Nachweise zu
erbringen. Diese konnten bisher aufgrund verschiedener Hindernisse noch nicht erarbeitet
werden.
Eine Änderung des Straßenquerschnitts der Gleimstraße ist mit der Einrichtung der
Fahrradstraße ohnehin nicht vorgesehen. Die geplanten Maßnahmen beinhalten
überwiegend verkehrsrechtliche Anordnungen wie Fahrbahnmarkierungen und
Beschilderungen. Eine Aufhebung der Fahrradstraße ist im Falle einer #Umleitungsstrecke
durchaus denkbar und durch den Austausch von Verkehrszeichen schnell umsetzbar.“
Frage 11:
Wird bei den Plänen zur durchgängigen Fahrradstraße in der Gleim- und Rügenerstraße bedacht, dass
diese Strecke für den (inklusive) Besucherverkehr nach der Sanierung des #Friedrich-Ludwig-JahnSportparks benötigt werden könnte und deshalb ein übergeordnetes Verkehrskonzept für den gesamten
Gleimkiez benötigt wird?
Antwort zu 11:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Unserer aktuellen Kenntnis nach soll die Haupterschließung des Friedrich-Ludwig-JahnSportparks nicht über die Gleimstraße, sondern über die Eberswalder Straße im Süden
erfolgen. Die geplanten Maßnahmen im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark dürfen zu keiner
zusätzlichen Belastung des Gleimkiezes durch den motorisierten Verkehr führen.
Dahingehend ist ein verkehrliches integriertes Gesamtkonzept für das Vorhaben FriedrichLudwig-Jahn-Sportpark seitens der zuständigen Hauptverwaltung zu erarbeiten und mit
den betroffenen Bezirken Pankow und Mitte abzustimmen. In diesem Konzept sollte auch
die aktuelle Erschließungssituation der #Max-Schmeling-Halle überdacht werden, die
gegenwärtig im Wesentlichen über die Gleimstraße erfolgt und den Kiez durch den von ihr
induzierten Veranstaltungsverkehr übermäßig stark belastet. Sollte eine Erschließung der
Max-Schmeling-Halle von der Eberswalder Straße über das Gelände des FriedrichLudwig-Jahn-Sportparks auch zukünftig versagt bleiben, wäre auch nach der Einrichtung
einer Fahrradstraße in der Gleimstraße die Erschließung der Max-Schmeling-Halle über
die Gleimstraße weiterhin gesichert, da diese für den Anliegerverkehr geöffnet bliebe. Eine
engere Involvierung des Betreibers der Max-Schmeling-Halle in den Planungsprozess zur
Fahrradstraße in der Gleimstraße ist seitens des BA Pankow beabsichtigt.“
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Frage 12:
Ist ein (Online-)Beteiligungsverfahren für die Anwohner des Gleimtunnels und die umliegenden
Gewerbetreibenden geplant, um sie als direkt Betroffene in die Frage, ob eine dauerhafte Sperrung des
Gleimtunnels für den Autoverkehr überhaupt gewollt ist, einzubinden und falls ja, wer wird dieses
Beteiligungsverfahren wann beginnen?
Antwort zu 12:
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Wie in der Antwort zu Frage 9 bereits erläutert, ist eine dauerhafte Sperrung des
Gleimtunnels im Zusammenhang einer evtl. Einrichtung einer Fahrradstraße im Zuge der
Gleimstraße nicht beabsichtigt. Zu den konzeptionellen Planungen der Fahrradstraße gab
es im Oktober 2018 eine umfängliche öffentliche Informations- und
Beteiligungsveranstaltung, der eine vierwöchige Online-Beteiligung über die Plattform
„mein.berlin.de“ folgte. In den Auswertungsergebnissen der Partizipationsveranstaltungen
zeigte sich sowohl für die Stargarder Straße wie auch für die Gleimstraße ein deutlicher
mehrheitlicher Zuspruch für die Umwandlung des durchgängigen Streckenzuges in eine
Fahrradstraße.“
Berlin, den 29.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: Barnimer drücken beim S-Bahn-Takt aufs Tempo, aus MOZ

https://www.moz.de/landkreise/barnim/bernau/artikel3/dg/0/1/1800825/

Es bleibt vorerst dabei: Die Brandenburger Landesregierung hat erneut bekräftigt, dass für die S-Bahn-Linie #S2 zwischen #Bernau und Buch ein durchgängiger #10-Minuten-Takt auch mit einem #eingleisigen Betrieb machbar ist. Das geht aus einer Antwort des Infrastrukturministers Guido #Beermann (CDU) auf eine kleine Anfrage des Barnimer Landtagsabgeordneten Péter Vida (BVB/Freie Wähler) hervor.
Konkret heißt es in der Antwort der Landesbehörde: „Eine zweigleisige Strecke ermöglicht den unabhängigen Betrieb beider Richtungen, sie ist aber keine zwingende Voraussetzung für die Umsetzung eines 10-Minuten-Taktes.“ Daher teile die Landesregierung grundsätzlich die Einschätzung der DB Netz AG.

Ähnlich hatte sich das Ministerium Anfang März auf MOZ-Nachfrage geäußert, nachdem es Ärger um eine geplante #Brückenmodernisierung am #Pölnitzweg gab. Die Brücke in Nähe des S-Bahnhofs Buch soll künftig nur noch einen Überbau für ein -Bahn-Gleis bekommen, vorher waren es zwei. Kommunalpolitiker von Bernau bis #Zepernick sahen dadurch die Realisierung eines 10-Minuten-Taktes gefährdet. Das Ministerium wies die Einwände …

Straßenverkehr: Lärmschutzwände in Berlin I, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie bewertet der Senat den Einsatz von Lärmschutzwänden in Berlin?
Antwort zu 1:
#Schallschutzwände sind ein geeignetes technisches Mittel, um wirksam vor
Lärmeinwirkungen zu schützen.
Frage 2:
Welche Vor- und Nachteile von Lärmschutzwänden sind dem Senat bekannt?
Antwort zu 2:
Der Vorteil einer #Lärmschutzwand ist gleichsam ihrer Zweckbestimmung, unabhängig von
der Konstruktionsart, der Ausbreitung von störendem Schall entgegenzuwirken und im
Nahbereich liegende Bereiche wirksam abzuschirmen. Sie können gegebenenfalls als
Windschutz dienen.
Als nachteilig ist zu sehen, dass durch Lärmschutzwände eine störende Trennwirkung des
Stadtbildes entstehen kann, gegebenenfalls für Verkehrsteilnehmende erforderliche
#Sichtachsen zerschnitten werden, Barrieren für zu Fuß Gehende und Radfahrende
entstehen und sie zur #Verschattung dahinterliegender Bereiche beitragen.
Mit der Errichtung und durch den Unterhaltungsaufwand von Lärmschutzwänden
entstehen Kosten, welche alleinstehend auch zu einem Flächenverbrauch führen.
2
Lärmschutzwände sind je nach Ausbildung prädestiniert für Vandalismusschäden durch
Graffiti.
Frage 3:
Welche Kosten entstehen pro m² Lärmschutzwand? (Bitte Herstellungs- und Betriebskosten je Quadratmeter
darstellen)
Antwort zu 3:
Die Kosten einer Lärmschutzwand hängen von vielen äußeren Faktoren ab (Standort /
Baufreiheit, Flächenbeanspruchung, Streckenlänge bzw. Höhe und der sich hieraus
ergebenen konstruktiven Anforderungen). Die Kosten für eine Lärmschutzwand betragen
nach überschläglicher Betrachtung ca. 300 – 500 €/m², ästhetisch ansprechendere
Lärmschutzwände (z.B. transparente Wände) auch über 600 €/m².
Es ist insbesondere in den letzten Jahren ein stetiger Anstieg der Baukosten für
Ingenieurbauwerke zu verzeichnen, wodurch die Kosten für kleinere Lärmschutzwände
(mit geringer Länge und Höhe) im Stadtgebiet unter Umständen noch höher ausfallen
können.
Die jährlichen Betriebskosten für eine Lärmschutzwand betragen ca. 1 % der Baukosten
der Lärmschutzwand (in Anlehnung an die Tabelle 5 der ABBV – AblösungsbeträgeBerechnungsverordnung).
Frage 4:
An welchen Standorten gibt es Lärmschutzwände in Berlin? (Bitte Standorte der Lärmschutzwände je Bezirk
tabellarisch darstellen)
Antwort zu 4:
Die in Anlage 1 aufgeführten Lärmschutzwände befinden sich im Eigentum des Landes
Berlin. Darüber hinaus befinden sich noch bis zum 31.12.2020 alle Lärmschutzwände im
Zuge von Bundesfernstraßen im Rahmen der Aufgaben als Auftragsverwaltung des
Bundes in der Zuständigkeit des Landes Berlin.
Eine Übersicht zu Lärmschutzwänden der schienengebundenen Verkehrsträger der
Deutschen Bahn (DB AG) und der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), sowie in Bereichen
von Wohnanlagen, Spielplätzen und sonstigen nichtöffentlichen und privaten Flächen liegt
nicht vor.
Frage 5:
Welche Investitionen tätigte das Land Berlin und die Bezirke in die Errichtung von Lärmschutzwänden in den
vergangenen zehn Jahren? (Bitte Investitionen je Bezirk darstellen)
Frage 6:
Welche Kosten verursachten die Errichtung der Lärmschutzwände jeweils? (Bitte Kosten je Standort
aufzeigen)
3
Antwort zu 5 und 6:
Die Errichtung von Lärmschutzbauwerken ab 2 Meter sichtbarer Höhe ist Aufgabe der
Hauptverwaltung. Die Kosten der Lärmschutzwände der vergangenen zehn Jahre getrennt
nach Unterhaltungslast des Landes Berlin und des Bundes ist nach Bezirken gegliedert
aus der Anlage 2 ersichtlich.
Frage 7:
An welchen Standorten ist die Errichtung von Lärmschutzwänden in Berlin geplant? (Bitte Standorte der
geplanten Aufstellungen tabellarisch darstellen)
Frage 8:
Welche Kosten verursachen die geplanten Errichtungen der Lärmschutzwände voraussichtlich jeweils? (Bitte
Kosten je Standort aufzeigen)
Antwort zu 7 und 8:
Aktuell sind im Zuge des Neubaus von Ingenieurbauwerken keine separaten freistehenden
Lärmschutzwände in der Planung. Neue Ingenieurbauwerke werden im Allgemeinen mit
integrierten Lärmschutzelementen ausgestattet.
Im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Autobahndreiecks Funkturms und des
Ersatzneubaus der Rudolf-Wissel-Brücke ist zu erwarten, dass neue Lärmschutzwände
errichtet werden. Verlässliche Planungsunterlagen liegen noch nicht vor.
Über den Bau von Lärmschutzwänden anderer Verkehrsträger oder zum Beispiel
Vorhabensträger des Wohnungsbaus sind keine Aussagen möglich.
Frage 9:
Inwiefern ist der Bau bzw. die Aufstockung einer Lärmschutzwand auf eine bestehende Steinmauer möglich
und wurde dies bereits an einzelnen Standorten realisiert?
a)Wenn ja, an welchen Standorten?
b)Wenn nein, weshalb nicht?
c) Was sind die Vor- und Nachteile einer Aufstockung?
Antwort zu 9:
Eine Aufstockung einer Lärmschutzwand auf einer bestehenden Steinmauer wurde bisher
an noch keinem Standort realisiert. Die Errichtung einer Lärmschutzwand auf einem
Bestandsbauwerk ist in erster Linie vom Bauzustand und von der Tragfähigkeit des
darunter befindlichen Bestandes abhängig, der für die zusätzlichen Lasten statisch
nachzuweisen wäre. In der Regel ist hierfür eine Ertüchtigung eventuell auch eine
Erneuerung des darunter befindlichen Bestandes notwendig. Die Aufstockung / Erhöhung
einer vorhandenen Lärmschutzwand ist ebenfalls mit höheren Lasten verbunden, die
gleichwohl statisch nachzuweisen wäre. Erfahrungsgemäß ist ein Ersatzneubau aufgrund
der Abnutzung und der jeweils aktuell höheren technischen Anforderungen
wirtschaftlicher.
Generell ist eine Bewertung von Vor- und Nachteilen immer im Einzelfall zu betrachten.
Sollte der Bestand den Anforderungen hinsichtlich Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und
Verkehrssicherheit für eine Aufstockung genügen, so liegt der Vorteil in der weiteren
4
Nutzung des Bestandes (ggf. der „Steinmauer“) und möglicherweise einem Kostenvorteil
Eine Aufstockung ist mit einer Erhöhung der Beanspruchung verbunden, die nach den
Erfahrungen in der Regel durch höhere Anforderungen neuer technischer Regelwerke
nicht zusätzlich aufgenommen werden kann.
Frage 10:
Mit welchen durchschnittlichen Kosten ist die Aufstockung einer Lärmschutzwand verbunden?
Antwort zu 10:
Die Kosten sind im Einzelfall abhängig von eventuellen Verstärkungsmaßnahmen des
Bestandes und können nicht ohne weitere Planungsunterlagen pauschal benannt werden.
Berlin, den 30.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

S-Bahn: S-Bahn-Ausschreibung der Superlative kann beginnen Wer soll für zwei Drittel des Netzes Züge bauen und betreiben?, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/s-bahn-ausschreibung-der-superlative-kann-beginnen-li.82537

Monatelang wurde geplant, gestritten, diskutiert. Doch jetzt haben Berlin und Brandenburg dem Vernehmen nach endlich eine Einigung erzielt. Wenn es nach dem Willen der Beteiligten geht, werden noch in diesem Monat die Weichen für die Zukunft der -Bahn neu gestellt. Nach Informationen der Berliner Zeitung wird vermutlich im Juni eine der größten Ausschreibungen beginnen, die es jemals in der #Verkehrsgeschichte gegeben hat. Die Fahrgäste können sich auf neue Wagen und mehr Kapazität freuen.

Für die S-Bahn-Linien auf der #Stadtbahn und im #Nordsüd-Tunnel werden mehr als 1300 Wagen benötigt, die in Länder-Eigentum übergehen sollen. Wer wird sie produzieren, wer hält sie in Schuss? Und wer soll die Züge fahren: Wie bisher die S-Bahn Berlin GmbH, Tochter der bundeseigenen Deutschen Bahn (DB), oder private #Zugbetreiber? Darum geht es in der geplanten #Ausschreibung, die ursprünglich Ende des vergangenen Jahres beginnen sollte.

Kurz vorher legte die damalige Brandenburger Infrastrukturministerin Kathrin Schneider (SPD) aber ihr Veto ein. Stein des Anstoßes war eine zentrale Bedingung. Sie lautete: Die Länder bauen eine -Bahn-Werkstatt, die auf jeden Fall genutzt werden muss. Sonst hätte die DB einen Vorteil davon, dass sie in Berlin bereits eigene #Werkstätten

Alles neu nach Plan macht der Mai Die Busse und Bahnen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) fahren ab Montag, den 4. Mai 2020, wieder nach dem Regelfahrplan., aus BVG

Die Busse und Bahnen der Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) fahren ab Montag, den 4. Mai 2020, wieder nach dem #Regelfahrplan. Nach Fahrgastrückgängen um bis zu 75 Prozent hatte die BVG ihr Angebot in den vergangenen Wochen um maximal 13 Prozent angepasst. So konnte trotz der sehr dynamischen und unvorhersehbaren Entwicklungen in der Corona-Krise ein langfristig zuverlässiges und planbares Angebot für die Berlinerinnen und Berliner sichergestellt werden.

Die BVG hatte das #Fahrgastaufkommen genau beobachtet und wo nötig zusätzliche Fahrten angeboten. Insbesondere bei der -Bahn wurden die 10-Minuten-Mindesttakte in den Hauptverkehrszeiten auf vielgenutzten Abschnitten verstärkt. Bereits am Montag, den 20. April, kehrten die ersten U-Bahnlinien dann zu den gewohnten Takten zurück.

Dr. Rolf #Erfurt, Vorstand Betrieb der BVG: „Hinter uns liegen schwierige Wochen. Zeit, sich zu bedanken: Bei den BVGerinnen und BVGern für ihren unermüdlichen Einsatz. Vor allem aber bei unseren Fahrgästen für ihren besonnenen Umgang mit der Situation. Und wir sind wirklich begeistert, wie selbstverständlich sie in unseren Verkehrsmitteln die nun vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung tragen.“

Gegenseitige Rücksichtnahme und Respekt weiterhin geboten

Auch wenn die BVG jetzt zum Regelfahrplan zurückkehrt: Die Corona-Krise bleibt eine Ausnahmesituation, auch für den öffentlichen Nahverkehr. Trotz #Mund-Nasen-Bedeckung soll in der Öffentlichkeit weiterhin ein Mindestabstand zu anderen Personen eingehalten werden, eine Herausforderung gerade zu den Hauptverkehrszeiten.

Dr. Rolf Erfurt: „Mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Respekt kann jeder dazu beitragen, die Abstände so gut wie möglich einzuhalten. So bitten wir unsere Fahrgäste weiterhin, die volle Länge der Fahrzeuge zu nutzen und auch beim Ein- und Ausstieg auf Abstand zu achten. Wer es anders einrichten kann, sollte zudem Fahrten in den üblichen Hauptverkehrszeiten vermeiden. Und wir bitten auch die Arbeitgeber um ihre Unterstützung, indem sie – wo dies möglich ist ­­– Schichtwechselzeiten entzerren.“

Bus, BerlKönig, U-Bahn – diese Änderungen bleiben bestehen

Während die ersten #BVG-Kundenzentren und das #Fundbüro bereits wieder geöffnet sind, bleiben der Vordereinstieg beim Bus und der Ticketverkauf beim Fahrpersonal ausgesetzt. Die BVG bittet weiterhin darum, Tickets möglichst per App oder am Automaten zu kaufen.

Der #BerlKönig, das gemeinsame Ridepooling-Angebot von BVG und ViaVan, fährt weiterhin kostenlos und exklusiv Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Berliner Gesundheitswesens zu und vom Dienst. Die Sonderfahrten sind in der Corona-Krise ein Angebot für ärztliches Personal, Pflegepersonal, medizinische Fachangestellte und Rettungskräfte. Weitere Details unter www.berlkönig.de. Die Planungen dazu, wann der reguläre Fahrgastbetrieb wieder aufgenommen wird, laufen.

Außer Betrieb bleibt die #U55. Auf der normalerweise vor allem touristisch nachgefragten Linie stehen langfristig geplante Maßnahmen zur Anbindung an die U5 an. Einige davon finden bereits ab der kommenden Woche statt, eine Vollsperrung ab Anfang Juni war ohnehin geplant. Der Zugverkehr auf dem kurzen Abschnitt wird mit Eröffnung der verlängerten #U5 Ende des Jahres wieder aufgenommen.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de