Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Dieser #Betriebshof ist #Zukunft pur. Hier entsteht nach über 60 Jahren das erste neue #Depot. Nach Fertigstellung im Jahr 2027 wird dieser Betriebshof die #Basisstation für rund 220 #Elektrobusse sein, mit moderner #Ladetechnik, IT-Anbindung und #Betriebswerkstatt. Gemeinsam mit weiteren E-Busbetriebshöfen an der #Köpenicker- und der #Rummelsburger Landstraße setzen das Land Berlin und die BVG hier Maßstäbe beim Übergang zur #emissionsfreien Mobilität.“
Drei Gebäude auf dem #ehemaligen #Bahnbetriebswerk #Pankow dürfen nicht #abgerissen werden, weil sie als Ensemble #eisenbahngeschichtliche Bedeutung haben. Die Eigentümerin des Grundstücks muss das hinnehmen.
Die #denkmalgeschützten Gebäude stehen auf einem Areal in #Pankow-Heinersdorf, das bis in die 1990er Jahre zu #Bahnzwecken genutzt wurde. Es handelt sich um einen Rundlokschuppen von 1893, einen von 1901 bis 1906 errichteten #Ringlokschuppen sowie um ein Sozial- bzw. #Verwaltungsgebäude von 1960/1961.
Man sieht sie nicht, aber sie sind da – 365 Tage im Jahr rund um die Uhr: S-Bahner:innen sorgen in sechs #Instandhaltungswerken tagtäglich für einen reibungslosen Einsatz der #Fahrzeuge der #S-Bahn Berlin.
Ihre rotgelben Züge bringen auf 340 Kilometern Strecke und 16 Linien insgesamt 473 Millionen Fahrgäste pro Jahr sicher und umweltfreundlich ans Ziel.
Die BVG geht mit großen Schritten in Richtung Zukunft und gibt den Startschuss für die Planung und den Bau eines neuen Betriebshofes für #Elektrobusse. Nach einem erfolgreichen #Vergabeverfahren konnte nun der Zuschlag für den #Neubau an der #Säntisstraße erteilt werden. Dieser Schritt ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg, die gesamte #Busflotte bis zum Jahr 2030 auf #Elektroantrieb umzustellen.
Zuwachs für Deutschlands größte #Elektrobusflotte: Die Berliner Verkehrsbetriebe schließen eine Rahmenvereinbarung zur Herstellung und Lieferung von neuen, elektrisch betriebenen #Gelenkbussen. Am 8. Dezember hatte der Aufsichtsrat des Landesunternehmens die Auftragsvergabe bestätigt. Nachdem die vergaberechtliche Wartefrist abgelaufen ist, konnte jetzt offiziell der Zuschlag an den bestbietenden Hersteller #Solaris erteilt werden. Dieser beinhaltet auch direkt die Bestellung der ersten 50 Elektro-Gelenkbusse. Das erste Fahrzeug wird bereits Ende 2024 in Berlin erwartet, die restlichen 49 dann im Jahr darauf. Weitere Abrufe aus der #Rahmenvereinbarung sind möglich.
Der Weg zur ersten Adresse der Bundesrepublik führt durch ein unscheinbares Industriegebiet im nördlichen Bereich des Flughafens #BER. Hier in #Schönefeld steht – abgeschirmt hinter hohen Zäunen und neben Lagergebäuden des Deutschen Roten Kreuzes – das #Regierungsterminal. Ein graues, mehrstöckiges schlichtes #Verwaltungsgebäude. Lediglich die #Deutschlandfahne, viele leere Fahnenmasten aber auch ein eleganter #Metall-Adler verraten, dass es hier um mehr geht als die Verwaltung von #Flugzeugen.
Welche planungsrechtlichen Grundlagen bestehen für das ehemalige Straßenbahndepot bezüglich Art und Maß der Nutzung?
Welche Festlegungen werden vom Denkmalschutz getroffen, um eine weitere Nutzung möglich zu machen?
In welcher Weise beabsichtigt der Senat die Vorschläge und Wünsche der Anwohnerschaft, die in zwei bezirklichen Veranstaltungen am 12. Oktober 2017 und am 18. November 2017 erarbeitet wurden, in ein Nutzungskonzept für das Straßenbahndepot zu implementieren?
Gemäß Beschluss vom 21.11.2018 (Drucksache Nr.: 0887/XX) der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg ist für die weitere Nutzung des Straßenbahndepots die Entwicklung eines Zentrums der Wohnungslosenhilfe zu prüfen. Ist hierfür die Nutzung der Bestandsgebäude (ehemaliges DienststellenGebäude der Polizei) Gothaer Straße/Belziger Straße möglich und wenn nein, wie kann dem Willen der BVV entsprochen werden?
Wie beabsichtigt der Senat den ausdrücklichen Wunsch der Anwohnerschaft, das Straßenbahndepot für eine sozio-kulturelle Nutzung zu entwickeln, umzusetzen?
In welcher Weise berücksichtigt der Senat die Beschlusslage der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg, wie sie in der Drucksache Nr.: 0887/XX dokumentiert worden ist, bei seinen Konzepten zur Weiternutzung des Straßenbahndepots?
Inwieweit plant der Senat bei der Entwicklung des Straßenbahndepots die Anwohnerschaft des Gebiets, die sich jahrelang für das Projekt engagiert hat, zu beteiligen? Welche Form der Bürger*innenbeteiligung wird es geben?
In welcher Weise berücksichtigt der Senat bei der Entwicklung des Straßenbahndepots die räumliche Nähe zu kulturellen Einrichtungen des Bezirkes, wie Theodor-Heuß-Bibliothek und Bezirks- und Jugendmuseum?
Wie stellt der Senat sicher, dass das Nutzungskonzept für das gesamte Straßenbahndepot den öffentlich freien Zutritt zu dem gesamten Gebäudekomplex und den Außenflächen gewährleistet, vor allem wenn eine Nutzung als Probebühne für die großen Bühnen umgesetzt werden sollte?
Inwieweit berücksichtigt der Senat eine bezirkliche Nutzung aller drei Hallenschiffe bei der Erstellung der Bedarfsplanung, um den öffentlichen freien Zutritt zu den Gebäuden und Außenflächen zu gewährleisten?
Welcher konkrete Stand wurde bei der Erstellung der Bedarfsplanung erreicht?
Wie sieht die Zeitplanung für die nächsten Planungsschritte aus?
Welche Finanzierungsquellen werden für die a) Sanierung, b) Haus-in-Haus-Herstellung und c) konkrete Mietflächenherrichtung vorgesehen? Wie sieht jeweils die grobe Zeitplanung aus?
Wann ist nach heutigem Erkenntnisstandes mit der Inbetriebnahme des ehemaligen Straßenbahndepots zu rechnen und welche temporären Zwischennutzungen kommen zuvor in Frage?
Zu 1. – 3., 5., 7. und 9. – 14.: Bei dem #SILB-Objekt #Belziger Str. 52-58 handelt es sich um ein 1898 in zentraler Lage in Berlin-Schöneberg errichtetes #Pferdebahndepot, das später als #Straßenbahnbetriebshof genutzt wurde. Das #denkmalgeschützte#Depot besteht aus einer dreiteiligen #Industriehalle und einem untergeordneten, zweigeschossigen #Verwaltungsgebäude. Die Gebäude befinden sich in einem stark #sanierungsbedürftigen Zustand. Daher wurde ein #Flächenoptimierungsprojekt initiiert, welches ursprünglich den Freizug des Objektes sowie eine dem Umfeld entsprechende innerstädtische Nachnutzung vorsah. Hierfür war die Vergabe der Immobilie über ein Konzeptverfahren vorgesehen. Dieses Vorhaben hat der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin in der 102. Sitzung am 02.03.2016 zustimmend zur Kenntnis genommen. Aufgrund zunehmender landeseigener Bedarfe wurde abweichend davon 2018 eine langfristige, überwiegend landeseigene Nachnutzung in dieser #Spezialimmobilie seitens der damaligen #Senatsverwaltung für #Kultur (SenKult) zur Unterbringung u. a. eines Probebühnenzentrums mit mehreren Probebühnen für verschiedene Theater geltend gemacht. Neben der Unterbringung der Landesbedarfe ist nach gemeinsamen Abstimmungen zwischen SenKult und Bezirk daher vorgesehen, dem Bezirk für Nutzungen aus dem Bereich Kreativwirtschaft sowie für soziokulturelle und soziale Nutzungen in einem der drei Hallenschiffe nach #Sanierung der #Außenhülle durch das Land Berlin einen Anteil der Fläche einer Halle zur Verfügung zu stellen. Die konkreten Nutzungsbedarfe sowie mögliche Betreibermodelle sollen vom Bezirk in einem öffentlichen, partizipativen Prozess zusammen mit u. a. Anwohnern und Interessierten im Umfeld des Standortes erarbeitet werden. Um diesem partizipativen Prozess den erforderlichen Raum und Zeit geben zu können, hat der Bezirk seine räumlich-baulichen Anforderungen zunächst für das dritte Hallenschiff als eine Vorausbaustufe ohne Innenausbau formuliert. Im Rahmen der Konzeptplanung wurde die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens mit den zuständigen Genehmigungsbehörden geklärt. Das ehem. Straßenbahndepot mit der übrigen Bebauung ist als #Baudenkmal in der #Denkmaldatenbank eingetragen. Der Unteren #Denkmalschutzbehörde und dem #Landesdenkmalamt wurde das Konzept für das Probebühnenzentrum u. a. bei einer #Ortsbegehung vorgestellt. Es gibt keine grundsätzlichen Einwände gegen das geplante Vorhaben. Die Unterlagen zur Bedarfsformulierung, zur Frühen Kostensicherheit sowie die Anmeldung zur Investitionsplanung (I-Planung) wurden im November 2022 bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen von SenKult als Hauptbedarfsträger eingereicht. SenKult hat zwischenzeitlich das Testat der Frühen Kostensicherheit erhalten und die Maßnahme in der I-Planung angemeldet. Bei Aufnahme in die I-Planung würde dann die Phase der Erstellung des Bedarfsprogramms erfolgen. Hierzu wurde ein Finanzierungs- und Betreiberkonzept des Bezirks auf Basis einer Anmietung abgefragt, welches bis Mitte 2023 von diesem erarbeitet werden soll. Mit einer Fertigstellung wird nicht vor 2030 gerechnet. Zu 4. und 6.: Ein Zentrum der Wohnungslosenhilfe ist bisher nicht Gegenstand der Gespräche. Zu 8.: Seitens des Bezirks wurden noch keine Nachnutzungsabsichten benannt.
Berlin, den 31. Mai 2023 In Vertretung Wolfgang Schyrocki Senatsverwaltung für Finanzen
Wie stellt sich der aktuelle Sachstand zum #Straßenbahnbetriebshof#Niederschönhausen (#Nordend) dar? Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass der Straßenbahnbetriebshof einer betrieblichen Nutzung zugeführt ist und betriebsnotwendig bleibt. Die derzeitige #Sicherung der #Bausubstanz stellt eine spätere vollumfängliche Nutzung sicher.
Nachdem das #Verwaltungsgebäude mit einem #Schutzgerüst versehen wurde: a) Inwiefern ist beabsichtigt, das Verwaltungsgebäude nun zu sanieren? Zu 2.a): Die BVG teilt mit, dass nach dem Vorliegen eines finalen Konzeptes eine Entscheidung getroffen wird. b) Inwiefern ist beabsichtigt, es längerfristig / dauerhaft beim jetzigen Zustand der bloßen Einhausung zu belassen, sodass darüber hinaus nicht mit weiteren Verbesserungsmaßnahmen des Verwaltungsgebäudes zu rechnen ist, insbesondere eine Grundinstandsetzung nicht geplant ist?
Der im Besitz der #BVG befindliche #Betriebsbahnhof in #Niederschönhausen kann aufgrund des Denkmalschutzes nicht abgerissen oder umgebaut werden. Welche konkreten Maßnahmen zur Erhaltung und zur Sicherung gegen Einsturz sind der BVG auferlegt worden und welche #Instandhaltungsmaßnahmen werden veranlasst? Zu 1.: Die BVG wird in Abstimmung mit der Unteren #Denkmalschutzbehörde das #Verwaltungsgebäude mit einer selbstständig stehenden Rüstung einhausen. Danach ist das Gebäude vor Witterungseinflüssen geschützt. Die Untere Denkmalschutzbehörde hat die BVG darüber informiert, dass es sich bei der geforderten #Gebäudeeinhausung um eine Interimsmaßnahme handelt. Sollte die BVG keine Substanzsicherungsmaßnahmen durchführen, beabsichtigt die Untere Denkmalschutzbehörde, die Gefahrenerforschung zur Feststellung der Bauschäden und hiernach die Substanzsicherung anzuordnen.
In welcher Form und in welchem zeitlichen Turnus werden die Maßnahmen oder der Zustand überprüft? Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass regelmäßige Begehungen der Gebäude A, B und C im zeitlichen Turnus von 3 Monaten stattfinden. 2
Welche Vorteile ergeben sich in Bezug auf die bauliche Sicherung und den Erhalt des Standorts durch das Anbringen einer Gedenk- und Informationstafel zur Geschichte des Straßenbahnbetriebsbahnhofs am 3. November 2020? Zu 3.: Die Anbringung der #Informationstafel erfolgte auf Anregung der #Gedenktafelkommission des Bezirks Pankow und wurde nicht verknüpft mit den Bauzuständen oder der perspektiven Entwicklung des Straßenbahnbetriebshofs.
Nach Ansicht der BVG im Jahr 2015 könne das Gelände nach Freizug der historisch eingelagerten Fahrzeuge, wie Busse und Straßenbahnfahrzeuge, für den Verkauf freigegeben werden. Werden nach wie vor solche #historischen Fahrzeuge gelagert? Ist der Freizug geplant, wenn ja, für wann? Zu 4.: Die BVG teilt mit, dass auf der #Liegenschaft keine historischen Fahrzeuge mehr gelagert werden. Unabhängig davon wird der Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen von der BVG noch immer als betriebsnotwendig eingestuft. Bis auf Weiteres kann nicht von einem Freizug ausgegangen werden (vgl. Antwort Frage 5).
Wird damit gerechnet, dass die BVG nach der Absage in Bezug auf einen Umbau oder Abriss den Standort aufgibt? Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass der Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen von der BVG noch immer als #betriebsnotwendig eingestuft wird. Bis auf Weiteres wird hier nicht von einer Änderung ausgegangen. Hintergrund ist der im #Verkehrsvertrag festgelegte #Ausbau des Streckennetzes der #Straßenbahn. Damit verbunden ist der Bedarf einer verkehrstechnischen Anbindung des neuen Stadtviertels Blankenburger Süden. Zur Erweiterung der Betriebshofkapazitäten im Norden Berlins ist der Neubau eines Betriebshofes notwendig. Die Fläche dieses Betriebshofes muss die Aufnahme von 60 bis 90 Fahrzeugen mit der Ausprägung der Werkstatt als Schwerpunktwerkstatt mit Bremsprüfgleis ermöglichen. Hierfür ist eine Fläche von rund 100.000 m² erforderlich. Die Grundstücke, die der BVG hierfür zur Verfügung gestellt werden können, umfassen jedoch deutlich weniger Fläche. Aus diesem Grund muss der Betriebshof Niederschönhausen als Abstellfläche weiter vorgehalten werden.
Welche Planungen gibt es für den Fall, dass die BVG sich von dem Standort zurückzieht? Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass sich das Unternehmen bis auf Weiteres nicht von diesem Standort zurückziehen wird (vgl. Antwort auf die Frage 5). Konkrete Planungen gibt es derzeit nicht. Weder eine Inbetriebnahme durch die BVG noch eine vollständige Aufgabe des BVG-Betriebsstandortes sind ausgeschlossen. Erste Ideen für Nutzungsmöglichkeiten nach Aufgabe des Standorts sollen im Rahmen der Erarbeitung eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Friedhöfe Nordend entwickelt und geprüft werden. Nachnutzungsmöglichkeiten und deren Umsetzbarkeit gilt es u. a. unter den Anforderungen des Denkmalschutzes zu diskutieren. Die Konzepterstellung startete im Herbst 2020. Die Fertigstellung der Studie wird im Laufe des Jahres 2021 erwartet.
Welche Gefahren in Bezug auf die Bau- und Nutzungssicherheit sieht der Senat für den Fall, dass keine Maßnahmen ergriffen werden?
Stimmt der Senat zu, dass das Gelände und die darauf befindlichen Bauten aktuell dem Verfall preisgegeben werden? 3 Zu 7. und 8.: Das Verwaltungsgebäude ist akut einsturzgefährdet. Insofern besteht Gefahr für Leib und Leben von Passanten bzw. Fahrzeugführenden. Es besteht zudem die Gefahr des unwiederbringlichen Verlustes eines historisch wertvollen Gebäudes, das als Denkmal ausgezeichnet ist.
Wurde durch den Senat eine Prüfung zur Problematik der potentiellen Gefährdung Dritter eingeleitet? Wenn ja, welche Gefahren für Dritte konnte der Senat feststellen, falls keine Maßnahmen in Bezug auf Bau- und Nutzungssicherheit ergriffen werden? Zu 9.: Siehe Antwort zu Frage 7 und 8.
Was hat die aktuelle #Standortuntersuchung bisher ergeben? Zu 10.: Siehe Antwort zu Frage 6.
Welche weiteren Untersuchungen werden vorgenommen und wann werden sie abgeschlossen? Zu 11.: Weitere Untersuchungen sind nicht geplant.
Welche Kosten pro Jahr entstehen dem Land Berlin und der BVG durch den aktuellen Zustand des Betriebsbahnhofs? Zu 12.: Dem Bezirk Pankow entstehen keine Kosten durch den aktuellen Zustand des Betriebsbahnhofs. Die BVG teilt mit, dass in den letzten drei Jahren folgende Ausgaben für die Instandhaltung sowie die Unterhaltungsleistungen getätigt wurden: 2018 714.582,42 EUR 2019 565.404,72 EUR 2020 630.954,10 EUR.
Werden die Bürgerinnen und Bürger an zukünftigen Nutzungskonzepten beteiligt? Zu 13.: Die Öffentlichkeit wird zunächst im Rahmen der „Städtebaulichen #Entwicklungskonzeption“ bei der Ideensammlung über die Internetplattform „mein.berlin.de“ einbezogen. Für die Konkretisierung möglicher Nutzungskonzepte ist zu gegebener Zeit ein Prozess anzuschließen, bei dem die Beteiligung der Öffentlichkeit ebenso Berücksichtigung finden kann.
Wann ist damit zu rechnen, dass die in Mitleidenschaft gezogene Bushaltestelle Dietzgenstraße/Mittelstraße wieder an ihren ursprünglichen Standort zurückkehrt? Zu 14: Der Bezirk Pankow teilt mit, dass absehbar nicht damit zu rechnen ist, dass die Bushaltestelle an ihren ursprünglichen Standort zurückkehrt.
Ab wann ist die zu dem Thema in Aussicht gestellte Internetseite des BA Pankow https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/artikel.437842.php aktiv? 4 Zu 15.: Die Veröffentlichung von Informationen auf der Internetseite befindet sich derzeit in interner Abstimmung und startet zeitnah. Berlin, den 24. März 2021 In Vertretung Barbro D r e h e r ………………………………………………… Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe