Straßenverkehr: Baustellen in Berlin Behördenchaos auf der Bösebrücke, aus Der Tagesspiegel

http://www.tagesspiegel.de/berlin/baustellen-in-berlin-behoerdenchaos-auf-der-boesebruecke/12111320.html An der #Bösebrücke #verzögert sich die #Sanierung noch einmal – wegen der langsamen #Verkehrslenkung. Auch anderswo müssen Arbeiter auf Genehmigungen warten. Der Terminplan ist wieder nicht aufgegangen, was bei diesem Bauwerk vielen Autofahrern und Anwohnern gefällt. Die Bösebrücke, die Prenzlauer Berg und Wedding über die Bahngleise hinweg verbindet, ist weiter in beide Richtungen befahrbar, der Umleitungsverkehr durch Wohnstraßen entfällt – noch. Die Reparaturarbeiten an der Brücke hätten – nach einer vorangegangen Verschiebung – ja jetzt beginnen sollen. Nun ist der 10. August als Starttag vorgesehen. Beim Anpassen der sieben Ampeln entlang der Umleitung beim West-Ost-Verkehr über die Jülicher Straße, Behmstraße und Malmöer Straße habe es unerwartete Probleme gegeben, sagte die Sprecherin der Senatsverkehrsverwaltung, Petra Rohland. Zuständig dafür ist die in der Verwaltung angesiedelte Verkehrslenkung Berlin (VLB), die in der Vergangenheit wegen ihrer Langsamkeit heftig kritisiert worden war. Inzwischen wurden weggesparte Stellen zum Teil wieder besetzt. Die insgesamt sieben Ampelanlagen auf der Umleitungsroute zu koordinieren, sei kompliziert gewesen, verteidigte Rohland die Arbeit der VLB. Auch Hinweise von Gewerbetreibenden, die man in die Pläne aufgenommen habe, hätten dazu geführt, dass sich der Baustart um rund zwei Wochen verzögere. Jetzt könne man aber die Umleitungsstrecke einrichten. Allein das Aufstellen der Parkverbotsschilder, für die die Genehmigungen jetzt vorlägen, müsse 72 Stunden vor dem Beginn der Sperrzeit erfolgen. Im Übrigen werde bereits seit Mai unterhalb der Brücke gearbeitet. Das denkmalgeschützte Bauwerk, an dem sich am 9. November 1989 erstmals die Mauer geöffnet hatte, muss leichter werden, um seine …
Source: BerlinVerkehr

Straßenverkehr: Personalmangel bei der Verkehrslenkung Berlin Das Geld ist da, die Sanierung der Straßen bleibt aus, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/verkehr/personalmangel-bei-der-verkehrslenkung-berlin-das-geld-ist-da–die-sanierung-der-strassen-bleibt-aus,10809298,29601382.html #Straßenverkehr: #Personalmangel bei der #Verkehrslenkung Berlin Das Geld ist da, die Sanierung der Straßen bleibt aus, aus Berliner Zeitung Das #Geld für die Sanierung ist da, aber das Personal fehlt: Die Yorckstraße in Schöneberg ist das aktuellste Beispiel dafür, dass Berlins Straßennetz immer mehr verfällt. „Durch Rissbildungen können jetzt Schlaglöcher entstehen“, sagt Daniel Krüger (CDU), Baustadtrat in Tempelhof-Schöneberg. Um dieser Gefahr und Schadensersatzforderungen der Autofahrer zu begegnen, hat er jetzt die Notbremse gezogen: Die Höchstgeschwindigkeit wurde am Freitag noch einmal reduziert, statt Tempo 30 darf höchstens Tempo 10 gefahren werden. Der Zustand von maroden Straßen wie der Yorckstraße wird sich sobald nicht ändern. Denn die Baustadträte in den Bezirken warten teils seit Jahren darauf, dass sie die kaputten Straßen sanieren dürfen. Dazu benötigen sie die Anordnung der Verkehrslenkung Berlin (VLB), die bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für Verkehrszeichen, Umleitungen und …

Straßenverkehr: Personalmangel in der Verwaltung Millionensummen verfallen, Schlaglöcher bleiben, aus Berliner Zeitung

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/personalmangel-in-der-verwaltung-millionensummen-verfallen–schlagloecher-bleiben,10809148,28187218.html 25 Millionen Euro stehen den Bezirken jährlich zur Verfügung, um #Schlaglochpisten zu #sanieren. Doch das meiste #Geld #verfällt, weil der #Verkehrslenkung Berlin (#VLB) #Personal fehlt.

Schlaglochsonderprogramm – schon das Wort ist sperrig. Genauso sperrig empfinden es die Bezirke, die Sondermittel des Senats zu nutzen. Jedes Jahr stehen 25 Millionen Euro zur Verfügung, um Schlaglochpisten zu sanieren. Doch viele Vorhaben werden nicht umgesetzt, weil die Anordnungen der Verkehrslenkung Berlin (VLB) für Straßensperrungen oder Umleitungen fehlen. Die Behörde bei der Stadtentwicklungsverwaltung ist personell unterbesetzt. Drei Vorhaben in Mitte auf Eis Allein drei Vorhaben liegen in Mitte auf Eis: Abschnitte von Stralauer- und Altonaer Straße sowie die Kreuzung Osloer Straße/…

Straßenverkehr: Grüner Pfeil in Berlin am Ende?, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: An wie vielen #Lichtsignalanlagen, aufgelistet nach Bezirken, wurde der #grüne #Pfeil nach der Deutschen Einheit 1990 demontiert? Antwort zu 1: Aufgelistet nach den der #Verkehrslenkung Berlin (#VLB) vorliegenden Unterlagen und den damaligen Bezirken wurden 1990 in Mitte 7 Grünpfeile Friedrichshain 4 Grünpfeile Prenzlauer Berg 4 Grünpfeile Lichtenberg 14 Grünpfeile Treptow 1 Grünpfeil Köpenick 1 Grünpfeil Marzahn 8 Grünpfeile demontiert. Frage 2: An wie vielen Lichtsignalanlagen, aufgelistet nach Bezirken, wurde der grüne Pfeil nach der Deutschen Einheit 2007 demontiert? Frage 3: Welche dieser Kreuzungen fiel durch eine besonders hohe Unfallquote auf, die auf den grünen Pfeil zurückzuführen ist? Frage 4: Wurde der grüne Pfeil auch an Ampeln demontiert, die eine hohe Unfallquote aufweisen, welche aber nicht auf den grünen Pfeil zurück zu führen ist? Antwort zu 2, 3 und 4: Nach der Einführung des Grünpfeilschilds in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zum 1. März 1994 wurden in Berlin die vorhandenen Anlagen flächendeckend überprüft, danach wurden Grünpfeilschilder sowohl neu montiert als auch entfernt. Eine Statistik über die vergangenen 24 Jahre, die im Rahmen dieser Schriftlichen Anfrage ausgewertet werden könnte, existiert nicht. Grundlage des Verwaltungshandelns bilden die Verwaltungsvorschriften zur StVO, dort sind die genauen Voraussetzungen für das Anbringen und Verbleiben der Schilder benannt. Der Abbau von Grünpfeilen erfolgt bei einer Unfallhäufung, sie kann aber auch wegen grundhafter Kreuzungsumbauten erfolgen, wenn der Verkehr eine andere Regelung erhält. Bei der Bewertung werden ausschließlich die Unfälle berücksichtigt, die ursächlich mit dem Grünpfeil zusammen hängen. Frage 5: Plant der Senat den weiteren Abbau grüner Pfeile? Frage 6: Wenn ja, an welchen Kreuzungen und in welchen Zeiträumen? Antwort zu 5 und 6: Der Abbau von Grünpfeilen resultiert aus der Unfallentwicklung und aus Kreuzungsumbauten. Die jährlich durch den Polizeipräsidenten übermittelten Unfalldaten haben für das Jahr 2013 ergeben, dass weitere vier Grünpfeilschilder zu entfernen sind. Frage 7: Werden diese bisherigen grünen Pfeile durch leuchtende Bedarfspfeile ersetzt? Antwort zu 7: Es erfolgt ein Prüfung im Einzelfall, ob durch die Entfernung von Grünpfeilen eine Änderung der Regelung erfolgen muss. Frage 8: Wurden Stellungnahmen von Verbänden und der Polizei eingeholt und wenn ja, wie sahen diese aus, wenn nein, warum wurden diese nicht eingeholt? Antwort zu 8: Die Polizei wird vor jeder straßenverkehrsbehördlichen Anordnung, also auch bei Änderung der Grünpfeilregelung angehört. Berlin, den 19. März 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mrz. 2014)

Straßenverkehr: Verkehrslenkung Berlin, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1: Welche #Personalausstattung hat derzeit die #VLB zur Bearbeitung wie vieler Anträge pro Jahr über #Baumaßnahmen im übergeordneten #Straßennetz – um wie viele Mitarbeiter ist bzw. soll die Personalausstattung (auf Dauer oder zeitbegrenzt) erhöht werden? Frage 2: Haben alle Mitarbeiter der VLB die Befähigung und die Kompetenz zur Anordnung? Wenn nein, wie viele Mitarbeiter stehen zur Anordnung zur Verfügung, wie viele Mitarbeiter leisten in diesem Zusammenhang Zuarbeit? Antwort zu 1 und 2: Die #Verkehrslenkung Berlin (VLB) ist nicht nur zentrale #Straßenverkehrsbehörde für temporäre und Daueranordnungen im Hauptverkehrsstraßennetz, sondern erfüllt auch andere gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben, beispielsweise als Träger der Baulast für Lichtsignalanlagen und als Verkehrsregelungszentrale. Der Arbeitsbereich „Verkehrsrechtliche Anordnungen aufgrund von Arbeitsstellen“ der VLB verfügt derzeit über eine Personalausstattung von 13 etatisierten Dienstkräften, davon eine Mitarbeiterin mit einem Jahresarbeitsvertrag. Durchschnittlich werden hier pro Jahr ca. 4.000 verkehrsrechtliche Anordnungen erteilt. Die Zahl der Anträge wird dabei statistisch nicht erfasst. Neben den 13 etatisierten Dienstkräften wird der Arbeitsbereich „Verkehrsrechtliche Anordnungen aufgrund von Arbeitsstellen“ derzeit durch fünf externe Dienstleister, die keine hoheitlichen Befugnisse haben, unterstützt. Eine Verstärkung des Arbeitsbereiches soll durch vier befristete Beschäftigungspositionen erfolgen. Das Auswahlverfahren wird zurzeit durchgeführt. Frage 3: Welche Kompetenz und technischen Hilfen haben die jeweiligen Mitarbeiter der VLB zur Koordinierung bzw. zur Beurteilung und Prüfung über die beantragte Baumaßnahme (Dauer, Umfang und Wahl des Bauverfahrens)? Antwort zu 3: Für die Prüfung und Koordinierung einzelner Baustellen sind grundsätzlich gemäß § 11 Absatz 3 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) die Straßenbaubehörden im Rahmen des Sondernutzungserlaubnisverfahrens zuständig. Sofern Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs im übergeordneten Straßennetz zu erwarten sind, wird auch im Rahmen der Einvernehmensherstellung durch die VLB mit dort vorhandenem Ingenieurswissen darauf geachtet, dass die Inanspruchnahme des Straßenlands auf geringstmögliche Dauer und Umfang beschränkt wird. Für diese verkehrliche Koordinierung steht der VLB das Modul Ereignismanagement des Verkehrsinformationssystems Straße (VISS) zur Verfügung. Frage 4: Welche Bearbeitungsdauer zwischen Antragstellung und Anordnung besteht derzeit (bitte um Unterteilung zwischen größeren und kleineren Maßnahmen sowie der Arbeitsschritte für Prüfung im eigenen Bereich, Einvernehmens Herstellung mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger)? Antwort zu 4: Statistische Angaben zur Bearbeitungsdauer werden nicht erhoben. Bei Vorlage anordnungsfähiger Unterlagen finden die Anhörungen der Polizei und der Straßenbaulastträger sowie Abstimmungen mit weiteren zu beteiligenden Behörden, Leitungsnetzbetreibern bzw. mit den Unternehmen des ÖPNV zeitnah zum geplanten Baubeginn statt. Komplexe Großbaumaßnahmen wie z. B. der Umbau der Invalidenstraße bedingen eine Vielzahl von Einzelanordnungen. Einen wesentlichen Teil der Bearbeitungsdauer zwischen Antragstellung und Anordnung stellen die Überarbeitungszeiten der Antragsteller dar. Da es kaum Anträge gibt, die sofort anordnungsfähig sind, sind häufig aufwändige Nachforderungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VLB erfor- derlich. Daher ist eine Aussage zur jeweiligen Bearbeitungsdauer der Einzelanordnung nicht möglich. Frage 5: Treffen Informationen zu, wonach Mitarbeiter der VLB eine notwendige Verlängerung von Baumaßnahmen der Straßenbaulastträger (z.B. Ordensmeister Str.) verweigert haben und damit erhebliche Mehrkosten der öffentlichen Hand entstanden sind? Wenn ja, mit welcher Begründung ist dies erfolgt und was hat der Senat unternommen, um derartige Missstände in Zukunft auszuschließen? Antwort zu 5: Nein. Frage 6: Wie bewertet der Senat die Neustrukturierung und Schaffung der VLB im Vergleich zu den zuvor vorhandenen Strukturen (Straßenverkehrsbehörde bei der Polizei etc.) insbesondere hinsichtlich einer wirkungsvollen und optimalen Koordinierung von zeitlich beschränkten Verkehrseinschränkungen durch Baumaßnahmen? Antwort zu 6: Vor Gründung der VLB am 1. September 2004 wurden die straßenverkehrsbehördlichen Aufgaben vom Polizeipräsidenten in Berlin wahrgenommen. Neben dem als Straßenverkehrsbehörde zuständigen Landespolizeiverwaltungsamt waren für die Anordnung und Überwachung von Baumaßnahmen dezentral zuletzt sechs Polizeidirektionen für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich mit Unterstützung von Polizeivollzugskräften zuständig, zusätzlich waren die Polizeiabschnitte für bestimmte Anordnungen verantwortlich. Mit Gründung der VLB wurden die Aufgaben der Anordnung von Verkehrsmaßnahmen bei Einrichtung von Arbeitsstellen im übergeordneten Hauptstraßennetz zentralisiert und der VLB übertragen. Angesichts des Zuwachses an Baumaßnahmen in Berlin stellen die Koordinierung von Sondernutzungen für Baumaßnahmen durch die Straßenbaubehörden und die verkehrliche Koordinierung und Anordnung durch die VLB im Hauptverkehrsstraßennetz sowie die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden im Nebennetz eine dauernde Herausforderung dar. Mit der derzeitigen Initiative des Senats, die Baustellenkoodinierung auch durch die Wiedereinführung des Aufgrabeverbots zu verbessern, wird sich noch deutlicher zeigen, dass sich die Einrichtung einer zentralen Straßenverkehrsbehörde im Land Berlin für die übergeordneten Straßen bewährt hat. Frage 7: Ist dem Senat bekannt, wie seitens der bezirklichen Stellen die aktuellen Strukturen bewertet werden und werden Probleme in der Zusammenarbeit zwischen den Straßenbaulastträgern mit der VLB beklagt? Wenn ja, seit wann sind diese bekannt und was hat der Senat zur nachhaltigen Optimierung wann veranlasst? Antwort zu 7: Die Straßenbaulastträger bemängelten in der Vergangenheit in erster Linie die aus ihrer Sicht zu langen Bearbeitungszeiträume der VLB. Die Abstimmungen mit den Bauherren bzw. ausführenden Firmen zur Beibringung anordnungsfähiger Antragsunterlagen und Verkehrszeichenpläne sind, wie unter den Punkten 4 und 6 ausgeführt, äußerst zeitintensiv. Daher wurden und werden intensive Gespräche mit den Bezirken geführt, um zu Verbesserungen zu gelangen. Die personellen Optimierungen bei der VLB sind in der Antwort zu 1 und 2. ausgeführt. Berlin, den 17. Februar 2014 In Vertretung C h r is t i a n G a e b l e r ………………………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Feb. 2014)