In der Antwort auf die schriftliche Anfrage 19/ 20243 wird mitgeteilt, dass bislang keine systematische Auswertung der getroffenen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beim #Rechtsabbiegen durchgeführt wurde. Warum? Ist zukünftig eine systematische Auswertung dieser Maßnahmen zur Erhöhung der #Verkehrssicherheit geplant?
Es wurden von der GB infraSignal GmbH insgesamt 44 #Knotenpunkte zur Überprüfung identifiziert. An 16 Örtlichkeiten bestand aufgrund fehlender Konflikte oder bereits erfolgter bzw. laufender Anpassungen kein Handlungsbedarf. An 13 Örtlichkeiten waren bereits Projekte geplant, die die Thematik des mehrstreifigen Abbiegens mit aufgenommen haben. Für 15 Anlagen laufen noch die Prüfungen auf Anpassungen.
An welchen Stellen in Berlin sind grüne Pfeile (Zeichen #720#StVO), die das #Rechtsabbiegen deutlich erleich tern sollen, angeordnet und angebracht? (Bitte um standortgenaue Auflistung)
Antwort zu 1:
Die Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Verkehrsknoten
Bezirk
Anzahl der Grünpfeile
Otto-Suhr-Allee/ Cauerstraße – Leibniz- straße
Charlottenburg-Wilmersdorf
1
Angerburger Allee/ Glockenturmstraße
Charlottenburg-Wilmersdorf
2
Brandenburgische Straße/ Konstanzer Straße
Charlottenburg-Wilmersdorf
1
Bundesallee/ Hildegardstraße
Charlottenburg-Wilmersdorf
1
Hubertusallee/ Koenigsallee
Charlottenburg-Wilmersdorf
1
Spandauer Damm/ Reichsstraße
Charlottenburg-Wilmersdorf
1
Tegeler Weg/ Olbersstraße
Charlottenburg-Wilmersdorf
1
Spandauer Damm/ Wiesendamm
Charlottenburg-Wilmersdorf
1
Otto-Suhr-Allee/ Eosanderstraße – Wil- mersdorfer Straße
Falkenseer Chaussee/ Siegener Straße – Westerwaldstraße
Spandau
2
Falkenseer Chausee/ Stadtrandstraße
Spandau
1
Heerstraße/ Alt Pichelsdorf – Pichelsdor- fer Straße
Spandau
1
Pionierstraße/ Kisselnallee – Zeppelin- straße
Spandau
1
Klosterstraße – Wilhelmstraße/ Seeburger Straße
Spandau
1
Drakestraße/ Curtiusstraße – Gardeschüt- zenweg
Steglitz-Zehlendorf
1
Attilastraße/ Steglitzer Damm – Reutlinger Straße
Steglitz-Zehlendorf
1
Joachim-Tiburtius-Brücke/ A 103 Nord (Teilknoten 1)
Steglitz-Zehlendorf
1
Potsdamer Chaussee I Zufahrt Aldi (Teil- knoten 2)
Steglitz-Zehlendorf
1
Platz der Luftbrücke : Tempelhofer Damm/ Manfred-von-Richthafen-Straße (Teilknoten 2)
Tempel hof-Schöneberg
1
Tempelhofer Damm – Platz der Luftbrü- cke (südliche Umfahrung)
Tempel hof-Schöneberg
1
Grazer Damm/ Grazer Platz (Süd)
Tempel hof-Schöneberg
1
Germaniastraße/ Felixstraße – Ringbahn- straße
Tempel hof-Schöneberg
1
Berlinickeplatz – Manteuffelstraße/ Alt-Tempelhof
Tempel hof-Schöneberg
1
Rathausstraße/ Ullsteinstraße
Tempel hof-Schöneberg
1
An der Wuhlheide/ Triniusstraße
Treptow-Köpenick
1
Schnellerstraße/ Fennstraße
Treptow-Köpenick
1
Lange Brücke – Müggelheimer Straße I
Alt-Köpenick (Schloßplatz)
Treptow-Köpenick
1
A 113/ Adlershof
Treptow-Köpenick
1
Michael-Brückner-Straße/ Hasselwerder- straße (Teilknoten 2)
Treptow-Köpenick
1
Frage 2:
Ist es zutreffend, dass auf Veranlassung des Senats diese an acht Kreuzungen abmontiert werden sollen? Wenn ja, mit welcher Begründung?
Antwort zu 2:
Die Aussage ist zutreffend. Anlässlich eines Antrages wurden die Verkehrssituationen an den betroffenen Örtlichkeiten beobachtet und Gefährdungen der zu Fuß Gehenden im Zusammenhang mit den #Grünpfeilschildern geprüft. Im Ergebnis wurde im Interesse der Ver kehrssicherheit entschieden, die #Grünpfeile zu entfernen. Ausschlaggebend waren sowohl die fehlende blindengerechte Ausstattung als auch komplexe Verkehrsabläufe, bei denen das Grünpfeilschild als verkehrsgefährdend eingeschätzt wurde.
Frage 3:
Ist dem Senat bekannt, dass die grünen Pfeile bereits seit 1978 zu DDR-Zeiten ein gutes Mittel waren, den Verkehr und das Rechtsabbiegen flüssiger zu gestalten und deshalb auch nach der Wiedervereinigung in die StVO (West) übernommen worden sind?
Antwort zu 3:
Die Verwendung des Grünpfeils in der ehemaligen DDR und die Einführung des Grünpfeil schilds in die bundesweite Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind bekannt.
Im Zuge der jeweiligen örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten wird im Einzelfall an der #Lichtzeichenanlage (LZA) geprüft, ob ergänzende verkehrssichere Maßnahmen zur besseren Verkehrsabwicklung angeordnet werden können. Mögliche zum Einsatz kom mende Maßnahmen sind neben der Verwendung von Grünpfeilen auch Rechtsvorläufe und/oder verkehrsabhängige Steuerungen. Insoweit wird der Grünpfeil auch weiterhin dort
Anwendung finden, wo dessen Verwendung gemäß den Voraussetzungen nach der Ver waltungsvorschrift zu § 37 StVO zulässig, verkehrssicher sowie zur Verbesserung des Verkehrsablaufs sinnvoll ist.
Frage 4:
Ist dem Senat ferner noch bekannt, dass es Mitte der 90er Jahre eine große Protestwelle gegen die Abmontierung von grünen Pfeilen gab, in dessen Ergebnis die meisten Standorte erneut angeordnet worden sind und bspw. der damalige Treptower Bürgermeister Michael Brückner öffentlichkeitswirksam an der Einmün dung des Sterndamms in die heutige Michael-Brückner-Straße den grünen Pfeil wieder anschraubte – an einem Standort, der nun angeblich wieder zur Disposition steht, obwohl dort keine Unfallhäufung zu ver zeichnen ist?
Antwort zu 4:
Die damaligen Proteste sind bekannt. Der Grünpfeil an der Michael-Brückner-Straße/ Sterndamm wird nunmehr entfernt, weil ein erhöhtes Gefährdungspotential von zu Fuß Gehenden vorliegt.
Die Einmündung weist sehr starken Verkehr auf der Michael-Brückner-Straße auf, so dass die Konzentration auf das Finden von Verkehrslücken mit erforderlichen Blick nach links die Gefahr birgt, dass zu Fuß Gehende von rechts übersehen werden. Gleichzeitig gibt es starken fußläufigen Verkehr auch von Schülerinnen und Schülern wegen der benachbar ten Tramhaltestelle und des S-Bahnhofs Schöneweide. Die LZA ist auch nicht blindenge recht ausgestattet.
Alle acht Pfeile verstoßen gegen Regeln in der Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrsordnung. Bei den meisten Kreuzungen ist für abbiegende
Fahrer die Sicht nach links verdeckt. Teils hängen sie an Straßen mit
zwei Rechtsabbiege-Spuren, was ebenfalls unzulässig ist. Den
Negativ-Rekord hält ein Grünpfeil am Stralauer Platz vor dem Ostbahnhof:
Hier sind gleich drei Bedingungen erfüllt, die einen solchen Pfeil
verbieten: Die schlechte Sicht, die zwei Abbiegespuren und
konfliktträchtiger Gegenverkehr.
Staatssekretär Streese strebt mit dem Abschrauben auch die „Reduzierung
der Komplexität von Verkehrssituationen“ an. Die Kreuzungen seien „unter
Berücksichtigung der aktuellen Verkehrsströme und Notwendigkeiten neu
bewertet“ worden. FUSS e.V. begrüßt Streeses Ankündigung. „Die Pfeile
bringen Gefahren für Fußgänger und sie untergraben die Verkehrsmoral,
weil sie das Tabu brechen, dass man bei Rot grundsätzlich warten muss“,
sagt Vorstand Roland Stimpel. „Eine Studie der TU Dresden und der
Versicherer hat gezeigt, dass drei Viertel der Autofahrer bei solchen
Pfeilen gegen ihre Pflicht verstoßen, kurz anzuhalten und sich zu
vergewissern, dass keine Fußgänger bei Grün über die Ampel wollen.“ FUSS
e.V. hofft jetzt, dass dies der Anfang vom Ende der Blech-Grünpfeile in
Berlin ist. Sie hingen 2018 noch an 34 Kreuzungen.
FUSS e.V. fordert nach dem Misserfolg des Blech-Grünpfeils auch, den
geplanten Sonderpfeil für Radfahrer nicht zuzulassen. Er hängt derzeit
in einem Test an fünf Kreuzungen, die größte davon ist die von
Schönhauser Allee und Torstraße in Mitte. Die Erfahrung von FUSS e.V.:
„Hier stauen sich auf dem schmalen Radweg oft die Räder vor der Ampel.
Offenbar vom Grünpfeil ermuntert nehmen rechts abbiegende Radfahrende
den ebenfalls schmalen Gehweg neben der Fahrrad-Kolonne. Das zeigt: Auch
der Rad-Pfeil schafft gefährliche Situationen.“
Die jetzt zum Abschrauben vorgesehenen Grünpfeile hängen an folgenden
Berliner Kreuzungen:
Otto-Suhr-Allee / Cauerstr. – Leibnizstr. (Charlottenburg)
Otto-Suhr-Allee / Eosanderstr. – Wilmersdorfer Str. (Charlottenburg)
Schlüterstr. / Mommsenstr. (Charlottenburg)
Mühlenstr. – Stralauer Pl. / Str. der Pariser Kommune (Friedrichshain)
Urbanstr. / Blücherstr. (Kreuzberg)
Schnellerstr. / Fennstr. (Schöneweide)
Michael-Brückner-Straße/Sterndamm (Schöneweide)
Spreeweg / John-Foster-Dulles-Allee (Tiergarten)