Straßenbahn + Straßenverkehr: Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen in der Wendenschloßstraße in Köpenick in 2019 – 2020, aus Senat

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Frage 1:
Welche Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen sind in der #Wendenschloßstraße an der Fahrbahn für
Fahrzeuge sowie Fahrräder und/oder Parktaschen, an den #Straßenbahnschienen und
Oberleitungen/Fahrdrähten, Gas- und Stromleitungen sowie Wasserleitungen und Abwasserkanälen für die
Jahre 2019 und 2020 geplant? (Aufstellung nach Monaten erbeten.)
Antwort zu 1:
Der Bezirk Treptow-Köpenick plant zurzeit keine Straßenbaumaßnahmen in der
Wendenschloßstraße.
Für 2019 sind seitens der Berliner Verkehrsbetriebe BVG die #Gleiserneuerung des zweiten
Gleises zwischen Lienhardweg und Ekhofstraße, die Haltestellensanierung in der
Gleisschleife und der #barrierefreie Neubau der #Haltestelle Müggelbergallee
(stadtauswärts) im Zeitraum vom 01.09.2019 bis 15.12.2019 geplant.
Für 2020 sind die Gleiserneuerung der Gleise zwischen Charlotten- und Pritstabelstraße,
der barrierefreie Neubau bzw. Umbau von sechs Straßenbahn-Haltestellen sowie
Instandhaltungsarbeiten zwischen Müggelheimer Straße und Luisenstraße im Zeitraum
vom 25.05.2020 bis 28.09.2020 geplant.
Seitens der #Verkehrslenkung Berlin (#VLB) sind für folgende, momentan laufende
Baumaßnahmen verkehrsrechtliche Anordnungen erteilt worden:
2
a) Bau einer #Trinkwasserleitung und eines #Schmutzwasserkanals Wendenschloßstraße
Nr. 233-245
– Bauzeit 29.04. – 30.06.2019
– Gegenverkehrsregelung mittels provisorischer Lichtzeichenanlage
b) Erneuerung einer #Schmutzwasserleitung inkl. Hausanschlüssen Wendenschloßstraße
Nr. 404-440
– Bauzeit 06.05. – 15.11.2019
– Sperrung des Tram-Verkehrs und Einrichtung eines Schienenersatzverkehr (SEV)
– Vollsperrung (Anliegerverkehr Richtung Norden als Einbahnstraße frei)
Umleitung des motorisierten Individualverkehrs und des SEV über
Ekhofstraße – Grüne Trift – Dregerhoffstraße bzw. Zur Nachtheide
Frage 2:
Welche Einschränkungen ergeben sich durch die einzelnen Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen zum
einen für den Individualverkehr und zum anderen für den ÖPNV und für welche Maßnahmen wird es
Ersatzverkehr geben müssen? (Aufstellung nach Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen erbeten.)
Antwort zu 2:
Der Straßenbahnbetrieb wird nach Aussage der BVG für die Maßnahme in 2019 außer
Betrieb genommen. Es wird ein Schienenersatzverkehr mit Omnibussen eingerichtet, der
wie der Individualverkehr eine Einbahnstraßenregelung erfahren wird.
Durch Baumaßnahmen an den Straßenbahngleisen auf dem Schloßplatz ergibt sich für
die Baumaßnahme in 2020 eine Straßenbahnsperrpause, die dann auch in der oberen
Wendenschloßstraße ausgenutzt wird.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Individualverkehr können noch keine genauen
Aussagen getroffen werden, da die erforderliche Absperr- und Umleitungsmaßnahmen
erst mittels der zu erteilenden verkehrsrechtlichen Anordnung festgelegt werden. Es ist
aber erfahrungsgemäß bei solchen Baumaßnahmen auch mit Einschränkungen des
Individualverkehrs zu rechnen. Bauherren und die beteiligten Behörden sind aber bemüht,
diese möglichst gering zu halten.
Frage 3:
Mit welchem Ergebnis sind die Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen im Hinblick auf die ohnehin
angespannte Verkehrssituation in Köpenick (u.a. durch die Vollsperrung der Salvador-Allende-Brücke) neu
bewertet worden und fanden in diesem Zusammenhang Verschiebungen von Maßnahmen statt? (Wenn ja,
welche? Aufstellung erbeten.)
Antwort zu 3:
Für den in verkehrlicher Abhängigkeit zur Salvador-Allende-Brücke stehenden Abschnitt
der Wendenschloßstraße zwischen Salvador-Allende-Straße und Müggelheimer Straße
liegen der VLB zurzeit keine Anträge auf die Erteilung verkehrsrechtlicher Anordnungen
vor.
Die der VLB bekannten, unter 2. genannten Baumaßnahmen, liegen südlich der
Müggelheimer Straße und stehen in keiner verkehrlichen Abhängigkeit zur Sperrung der
Salvador-Allende-Brücke.
3
Frage 4:
Haben die Berliner Wasserbetriebe mittlerweile einen Antrag bei der Verkehrslenkung Berlin zur Einrichtung
einer Baustelle zur Erneuerung von insgesamt 500 Metern Abwasserkanälen eingereicht und wann genau
ging dieser Antrag ein?
Antwort zu 4:
Der Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zu der unter 2. b) genannten Baumaßnahme
der Berliner Wasserbetriebe wurde durch das bauausführende Unternehmen am
03.04.2019 bei der VLB gestellt.
Frage 5:
Wann ist mit der Bewilligung des Antrags zur Errichtung einer Baustelle der Berliner Wasserbetriebe in der
Wendenschloßstraße zu rechnen?
Antwort zu 5:
Die verkehrsrechtliche Anordnung der VLB wurde am 29.04.2019 erteilt.
Frage 6:
Wann und mit welchem zeitlichen Vorlauf werden die Berliner Wasserbetriebe die Anwohner/innen über ihre
geplanten Maßnahmen in der Wendenschloßstraße informieren?
Antwort zu 6:
Die Anwohnenden müssen durch den Straßenbaulastträger bzw. durch den Bauherren
rechtzeitig in geeigneter Form über die geplanten Baumaßnahmen informiert werden. Dies
wird durch entsprechende Auflagen und Nebenbestimmungen in den behördlichen
Genehmigungen und Anordnungen festgelegt.
Frage 7:
Können die Baumaßnahmen der Berliner Wasserbetriebe mit möglichen geplanten Baumaßnahmen anderer
Träger (wie z.B. Energieversorger oder BVG) kombiniert und damit zeiteffizienter durchgeführt werden?
(Wenn ja, mit welchen Maßnahmen? Falls nicht, warum nicht?)
Antwort zu 7:
Dies ist grundsätzlich möglich. Diese Koordinierung obliegt dem jeweils zuständigen
Straßenbaulastträger. Darüber, ob dies im vorliegenden Fall bereits erfolgt ist, liegen keine
Kenntnisse vor.
Frage 8:
Wie hoch werden die Kosten für den überflüssigen Schienenersatzverkehr seit dem 01.04.2019 sein, ehe die
Baustelle der Berliner Wasserbetriebe tatsächlich eingerichtet und in Betrieb genommen wird und wer wird
diese Kosten tragen? (Aufstellung erbeten.)
4
Antwort zu 8:
Die Berliner Wasserbetriebe werden die Kosten für den gesamten Schienenersatzverkehr
übernehmen.
Berlin, den 22.05.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

zu Fuß mobil: Welche Fußgängerüberwege sind aktuell in Arbeit?, aus Senat

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Frage 1:
Welche #Fußgängerüberwege (#FGÜ) wurden im Jahr 2018 oder früher von der #Verkehrslenkung angeordnet
und sind bisher noch nicht fertig umgesetzt (bitte um Sortierung nach Bezirken und Angabe der
#Kostenschätzung bzw. des #Mittelbedarfs)?
Antwort zu 1:
Es wurden nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz folgende FGÜ angeordnet (darunter auch Anordnungen von bezirklichen
Straßenverkehrsbehörden):
Mitte Tiergartenstraße 30/31 37.000 €
Mitte Flottwellstraße (3 FGÜ) 57.720 €
Mitte Behmstraße 31 60.400 €
Mitte Wallstraße/Inselstraße 43.000 €
Mitte Graunstraße 8 49.000 €
Mitte Huttenstraße 12 36.000 €
Mitte Habersaathstraße 15 67.000 €
Mitte Dennewitzstraße/Kurfürstenstraße unbekannt
Mitte Hannah-Arend-Straße/Gertrud-Kolmar-Str. unbekannt
Mitte Fischerinsel/Roßstraßenbücke 37.000 €
Mitte Swinemünder Straße/Ramlerstraße unbekannt
Mitte Berolinastraße 8 unbekannt
Mitte Sickingenstraße/Rostocker Straße unbekannt
Friedrichshain-Kreuzberg Simplonstraße 27 48.357 €
Friedrichshain-Kreuzberg Pettenkoferstraße 2A 88.640 €
Friedrichshain-Kreuzberg Reichenberger Straße/Forster Straße 49.000 €
Friedrichshain-Kreuzberg Am Ostbahnhof/Koppenstraße 95.000 €
Friedrichshain-Kreuzberg Gürtelstraße/Oderstraße 111.000 €
2
Pankow John-Schehr-Straße 38 100.303 €
Pankow Conrad-Blenkle-Straße 34 81.072 €
Pankow Lindenberger Weg 27 36.554 €
Pankow Buchholzer Straße 3 82.122 €
Pankow Blankenburger Chaussee 86 22.817 €
Pankow Blankenburger Straße 20 23.500 €
Pankow Berliner Straße/Dr.-Markus-Straße 200.000 €
Pankow Schönstraße/Amalienstraße unbekannt
Pankow Piesporter Straße/Feltmannstraße 18.000 €
Pankow Pistoriusstraße/Heinersdorfer Straße unbekannt
Pankow Dunkerstraße/Stargarder Straße unbekannt
Pankow Bucholzer Straße/Charlottenstraße unbekannt
Pankow Neumannstraße/Elsa-Brändström-Straße 55.930 €
Charlottenburg-Wilmersdorf Seesener Straße/Cicerostraße 50.000 €
Charlottenburg-Wilmersdorf Auguste-Viktoria-Straße/Berkaer Straße 33.000 €
Charlottenburg-Wilmersdorf Holtzendorffstraße/Friedbergstraße 79.000 €
Charlottenburg-Wilmersdorf Wiesbadener Straße/Joachimsberger Straße 25.000 €
Charlottenburg-Wilmersdorf Sömmeringstraße 10 45.500 €
Spandau Wilhelmstraße 28 unbekannt
Steglitz-Zehlendorf Lloyd-G.-Wells-Straße unbekannt
Steglitz-Zehlendorf Grunewaldstraße 44 unbekannt
Tempelhof-Schöneberg Richard-Tauber-Damm/Culemeyerstraße 73.000 €
Tempelhof-Schöneberg Daimlerstraße/Benzstraße 48.000 €
Treptow-Köpenick Südostallee/Im Brombeerwinkel unbekannt
Marzahn-Hellersdorf Havemannstraße/Flämingstraße 110.050 €
Marzahn-Hellersdorf Hönower Straße/Giesestraße unbekannt
Lichtenberg Sewanstraße/Mellenseestraße 171.214 €
Lichtenberg Fanningerstraße 25 65.210 €
Lichtenberg Egon-Erwin-Kisch-Straße 80 93.000 €
Reinickendorf Sigismundkorso 82 52.000 €
Reinickendorf Gorkistraße/Bollestraße ..40.000 €
Reinickendorf Klemkestraße/Büchsenweg 49.000 €
Reinickendorf Reginhardstraße 145 42.000 €
Reinickendorf Burgfrauenstraße/Fischgrundbücke 30.000 €
Reinickendorf Heinsestraße 41 80.000 €
Reinickendorf General-Barby-Straße 52 50.000 €
Reinickendorf Am Dachsbau/Schulzendorfer Straße unbekannt
Reinickendorf Buddestraße/Königsweg unbekannt
Reinickendorf Dianastraße 44-46 unbekannt
Reinickendorf Berliner Straße 105 unbekannt
Reinickendorf Bernauer Straße 29 unbekannt
Frage 2:
Welche dieser FGÜ sollen im Jahr 2019 realisiert werden (bitte um Sortierung nach Bezirken)?
Antwort zu 2:
Folgende FGÜ sollen im Jahr 2019 realisiert werden (Stand: 18.04.2019):
Mitte Tiergartenstraße 30/31
3
Mitte Flottwellstraße (3 FGÜ)
Mitte Behmstraße 31
Mitte Wallstraße/Inselstraße
Mitte Graunstraße 8
Mitte Huttenstraße 12
Mitte Habersaathstraße 15
Friedrichshain-Kreuzberg Simplonstraße 27
Friedrichshain-Kreuzberg Pettenkoferstraße 2A
Friedrichshain-Kreuzberg Reichenberger Straße/Forster Straße
Friedrichshain-Kreuzberg Am Ostbahnhof/Koppenstraße
Pankow John-Schehr-Straße 38
Pankow Conrad-Blenkle-Straße 34
Pankow Lindenberger Weg 27
Pankow Buchholzer Straße 3
Pankow Blankenburger Chaussee 86
Pankow Blankenburger Straße 20
Pankow Berliner Straße/Dr.-Markus-Straße
Charlottenburg-Wilmersdorf Seesener Straße/Cicerostraße
Charlottenburg-Wilmersdorf Auguste-Viktoria-Straße/Berkaer Straße
Tempelhof-Schöneberg Richard-Tauber-Damm/Culemeyerstraße
Marzahn-Hellersdorf Havemannstraße/Flämingstraße
Lichtenberg Sewanstraße/Mellenseestraße
Lichtenberg Fanningerstraße 25
Lichtenberg Egon-Erwin-Kisch-Straße 80
Reinickendorf Sigismundkorso 82
Reinickendorf Gorkistraße/Bollestraße
Reinickendorf Klemkestraße/Büchsenweg
Reinickendorf Reginhardstraße 145
Reinickendorf Burgfrauenstraße/Fischgrundbücke
Reinickendorf Heinsestraße 41
Reinickendorf General-Barby-Straße 52
Frage 3:
Welche dieser FGÜ sind im Jahr 2019 vermutlich nicht realisierbar (bitte um Sortierung nach Bezirken)?
Antwort zu 3:
Folgende FGÜ können im Jahr 2019 vermutlich nicht realisiert werden
(Stand: 18.04.2019):
Mitte Dennewitzstraße/Kurfürstenstraße
Mitte Hannah-Arend-Straße/Gertrud-Kolmar-Str.
Mitte Fischerinsel/Roßstraßenbücke
Mitte Swinemünder Straße/Ramlerstraße
Mitte Berolinastraße 8
Mitte Sickingenstraße/Rostocker Straße
Friedrichshain-Kreuzberg Gürtelstraße/Oderstraße
Pankow Schönstraße/Amalienstraße
Pankow Piesporter Straße/Feltmannstraße
Pankow Pistoriusstraße/Heinersdorfer Straße
4
Pankow Dunkerstraße/Stargarder Straße
Pankow Bucholzer Straße/Charlottenstraße
Pankow Neumannstraße/Elsa-Brändström-Straße
Charlottenburg-Wilmersdorf Holtzendorffstraße/Friedbergstraße
Charlottenburg-Wilmersdorf Wiesbadener Straße/Joachimsberger Straße
Charlottenburg-Wilmersdorf Sömmeringstraße 10
Spandau Wilhelmstraße 28
Steglitz-Zehlendorf Lloyd-G.-Wells-Straße
Steglitz-Zehlendorf Grunewaldstraße 44
Tempelhof-Schöneberg Daimlerstraße/Benzstraße
Treptow-Köpenick Südostallee/Im Brombeerwinkel
Marzahn-Hellersdorf Hönower Straße/Giesestraße
Reinickendorf Am Dachsbau/Schulzendorfer Straße
Reinickendorf Buddestraße/Königsweg
Reinickendorf Dianastraße 44-46
Reinickendorf Bernauer Straße 29
Reinickendorf Berliner Straße 105
Frage 4:
Welche Maßnahmen plant der Senat und welche finanziellen Mittel wären ggf. nötig, um diesen „Altlasten“
(siehe Frage 3) zur Umsetzung zu verhelfen?
Antwort zu 4:
Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz stehen seit dem
Doppelhaushalt 2018/19 jährlich 3 Mio. Euro für die Umsetzung von „Maßnahmen zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit“ (Programm zur Herstellung von Fußgängerüberwege,
auch FGÜ-Programm) zur Verfügung. Im Vergleich zum Doppelhaushalt 2016/17 stellt
diese Summe ein Verdoppelung und somit mehr als ausreichend Mittel dar. Die
Umsetzung der in 2019 nicht realisierbaren FGÜ scheitert i. d. R. an den fehlenden
Mitarbeitenden in der Haupt- bzw. den Bezirksverwaltungen. Zusätzlich finden die
Baulastträger, also die Umsetzer (Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke, kurz SGA)
der Maßnahmen, in der derzeitigen Hochkonjunkturphase nur schwerlich ausführende
Planungs- und Baufirmen. Es ist angedacht, diese Problematik bei der nächsten
Amtsleitersitzung der SGA im Hause der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz zu besprechen und Lösungen dafür zu finden.
Berlin, den 25.04.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn + Straßenverkehr + Bus: Baumaßnahmen am Bahnhof Hohenschönhausen, aus Senat

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Frage 1:
Von wann bis wann wurden und werden welche Baumaßnahmen am Bahnhof #Hohenschönhausen, durch
wen durchgeführt (Bitte um tabellarische Auflistung nach Monaten und Baumaßnahme)?
Antwort zu 1:
Ohne eine Eingrenzung des Zeitraums ist hier eine genaue Antwort nicht möglich.
Im Zuständigkeitsbereich der #Verkehrslenkung Berlin (VLB) findet auf der Falkenberger
Brücke seit dem 15.05.2018 und momentan laufend die Sanierung der #Tramgleise im
Auftrag der #BVG statt. In diesem Zusammenhang erfolgen auch die Sanierungsarbeiten
innerhalb des Brückenbauwerkes.
2
Frage 2:
Wann sind die aktuellen baulichen Maßnahmen beendet und werden sie damit termingerecht fertiggestellt?
Wodurch sind mögliche Verzögerungen begründet?
Antwort zu 2:
Die BVG haben wie folgt mitgeteilt:
„Das geplante Bauende verzögert sich aufgrund vorgefundener Schäden in den unteren
Lagen der Bausubstanz von November 2018 auf Dezember 2019.“
Frage 3:
Welche bezirklichen und städtischen Verwaltungen bzw. welche Unternehmen sind bei den betreffenden
Baumaßnahmen mit welchen Projekten involviert?
Antwort zu 3:
Die Verkehrslenkung Berlin erteilt im Zusammenhang mit der Baumaßnahme die
erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung zur Absicherung der Baumaßnahme.
Als Bauherr wurde zur unter Antwort zu 1 genannten Baumaßnahme der Verkehrslenkung
Berlin die BVG genannt. Anhörungspartner der Verkehrslenkung Berlin vor Erteilung der
verkehrsrechtlichen Anordnung waren
 Das Bezirksamt Lichtenberg, Straßen- und Grünflächenamt (Straßenbaulastträger),
 Der Polizeipräsident in Berlin (Abschnitt 61),
 Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – SenUVK
(Straßenbaulastträger für das Brückenbauwerk).
Frage 4:
Wann und wie wurden die Anwohner Hohenschönhausens und die umliegenden Institutionen über die
Baumaßnahmen in Kenntnis gesetzt? Falls es keine Informationen gegeben hat, warum nicht?
Antwort zu 4:
Die BVG haben wie folgt mitgeteilt:
„Aufgrund der größeren Entfernung zur Baustelle wurde keine Anwohnerinformation
durchgeführt. Es wurden jedoch Fahrgastinformationen veranlasst.“
Frage 5:
Gab es möglicherweise Beschwerden zur Durchführung der Baumaßnahmen, zum Beispiel in Bezug zu
einem falsch aufgestellten Bauschild? Wenn ja, durch wen gab es die Beschwerde und wie konnte es zu
diesem Fehler kommen?
Antwort zu 5:
Die Verkehrslenkung Berlin erreichten sechs Beschwerden zu der unter Antwort zu 1
genannten Baumaßnahme. Hierbei handelte es sich um
3
 zwei Beschwerden/Hinweise durch den ADFC zur Verkehrsführung,
 zwei Beschwerden/Hinweise durch eine Bürgerin zur Verkehrsführung,
 eine anonyme Beschwerde, es würde an der Baumaßnahme nicht gearbeitet
werden,
 eine Beschwerde durch einen Bürger, es würde an der Baumaßnahme nicht
gearbeitet werden.
Einzelne Verkehrszeichen wurden in den Beschwerden nicht thematisiert. Der ADFC
(Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (Bundesverband) e. V.) bemängelte das Fehlen
eines Baustellenschildes. Die Aufstellung eines Baustelleninformationsschildes ist im
Berliner Straßengesetz sowie der Bauordnung Berlin geregelt und obliegt dem Bauherrn.
Zuständig für die Überwachung dieser Regelungen ist das jeweils zuständige Bezirksamt.
Die BVG haben wie folgt mitgeteilt:
„Nach einem Offenen Brief der ADFC-Stadtteilgruppe Lichtenberg vom 11.06.2018 an die
SenUVK, Frau Senatorin Günther, wurde die Verkehrsführung in Abstimmung mit der
Verkehrslenkung Berlin angepasst. Das Baustelleninformationsschild wurde aufgrund von
Lieferengpässen des Auftragnehmers leicht verspätet geliefert.“
Frage 6:
Wo und wie werden mit Abschluss der Baumaßnahmen die Haltestellen, die Verkehrsführung und die
Lichtsignalanlagen angesiedelt sein (Bitte um eine bildliche Darstellung)?
Antwort zu 6:
Der zuständige Straßenbaulastträger (Bezirksamt Lichtenberg, Straßen- und
Grünflächenamt) hat auf Nachfrage erklärt, es sei in das Bauvorhaben nicht involviert und
Fehlanzeige gemeldet.
Der VLB sind dort keine Bauplanungen bekannt und somit müsste nach Abschluss der
jetzigen Bauarbeiten der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden. Lediglich in
Bezug auf die derzeit in stadtauswärtige Fahrtrichtung eingerichtete BVG-Haltestelle gibt
es Anträge, diese nach Bauende in eine stationäre Haltestelle umzuändern.
Frage 7:
Welche Auswirkungen bzw. Beeinträchtigungen hatten die Baumaßnahmen im Hinblick auf die Nutzer des
ÖPNV, des Straßenverkehrs, für die Radfahrer und für die Fußgänger und gibt es Erhebungen zu der
jeweiligen Passierdauer der oben genannten Gruppen?
Antwort zu 7:
Für die unter Antwort zu 1 genannte Baumaßnahme wurden folgende verkehrliche
Maßnahmen angeordnet:
Da sich hier die Buslinien des Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) den
Haltestellenbereich mit der Straßenbahn (Tram) teilen, mussten diese für die Dauer der
Arbeiten umverlegt werden. Hierfür wurde in stadtauswärtiger Fahrtrichtung eine
provisorische Haltestellenbucht baulich angelegt.
4
Stadteinwärts war kein Provisorium für die Bushaltestellen notwendig, da bereits im
Bestand eine Bucht vorhanden war. Für die Tram wurde östlich der Fußgängerfurt eine
neue, provisorische Haltestelle baulich angelegt.
Bei der Erarbeitung einer Lösung für diese komplexe Verkehrssituation wurden alle
Verkehrsarten berücksichtigt: ÖPNV, Radverkehr, Fußgänger und motorisierter
Individualverkehr.
Die Straßenbahn wurde eingleisig geführt und konnte während der Bauzeit durchgehend
fahren. Durch die provisorische Verlegung der Haltestelle gab es etwas längere
Umsteigewege zur S-Bahn.
Bedingt durch betriebstechnisch notwendige Mindestlängen und -breiten für die
Haltestellenbereiche mussten jedoch die dortigen Radfahrerführungen provisorisch verlegt
bzw. anders geführt werden. Stadteinwärts wurde im Bereich der Verschwenkung des
vorhandenen Radweges ein zusätzlicher Bereich asphaltiert. Zeitweise wird der innere
Fahrstreifen stadtauswärts zur Durchführung einzelner Arbeiten gesperrt.
Erhebungen über die jeweilige Passierdauer der einzelnen Verkehrsarten existieren nicht.
Durch die Baumaßnahmen auf der linken Fahrspur kam es jedoch für den
Individualverkehr zeitweise zur Staubildung. Dies betraf mitunter auch den Busverkehr der
BVG.
Frage 8:
Wird in Zukunft sichergestellt sein, dass mit Abschluss der baulichen Maßnahmen, der reibungslose
Verkehrsfluss insbesondere im Hinblick auf die Ampelschaltung sichergestellt ist?
Antwort zu 8:
Die derzeitige Baumaßnahme bezieht sich auf die von den Bussen benötigte Fläche zum
Zurückschwenken in die Kfz-Fahrspuren. Die bisherige Bordausbildung beschränkte
diesen Vorgang für die nachrückenden Straßenbahnen, die an den auf die Ausfahrt
wartenden Bussen nicht vorbeifahren konnten. Verkehrstechnische Anpassungen sind in
diesem Zuge nicht vorgesehen, da im Hinblick auf die Ampelschaltung mit einem
reibungslosen Verkehrsfluss gerechnet wird.
Frage 9:
Mit welchen Wartezeiten an den jeweiligen Lichtsignalanlagen müssen die in Frage 7 erwähnten
Personengruppen nach Fertigstellung der Baumaßnahmen rechnen?
Antwort zu 9:
Die Fußgängeranforderungsanlage wird verkehrsabhängig betrieben und ist dabei durch
die Sonderphasen und die dynamischen Anpassungen infolge der ÖPNV-Abwicklung stark
beeinflusst. Daher sind die Wartezeiten sehr von diesen situativen Einflüssen, aber auch
der Takt-Frequenz des ÖPNV abhängig. Infolgedessen lassen sich hier keine konkreten
Zeiten prognostizieren.
Frage 10:
Mithilfe welcher Technologie wird die Vorrangschaltung des ÖPNV zukünftig betrieben?
5
Antwort zu 10:
Es findet keine technologische Umstellung statt, so dass es sich nach wie vor um eine
Steuerung innerhalb eines koordinierten Umlaufzeitsystems handelt. Diese Steuerung
erfolgt nach dem Prinzip der freien Phasenbildung. Es findet eine ÖPNV-Abwicklung durch
Sonderphasen statt.
Frage 11:
Gibt es Überlegungen seitens des Senats, den Bahnhof Hohenschönhausen umzugestalten bzw. einen
komplett neuen, modernen Bahnhof zu errichten? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 11:
Nein, der Senat sieht kein Erfordernis für einen Neubau bzw. eine grundlegende
Umgestaltung des Bahnhofs Hohenschönhausen. Der DB Station & Service AG als
Betreiber der Station obliegt die Verantwortung für die Gestaltung und die
Funktionsfähigkeit der Verkehrsstation.
Frage 12:
Gibt es aktuelle Planungen zur Inbetriebnahme einer Mobilitäts- bzw. Fahrradstation am Bahnhof
Hohenschönhausen? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 12:
Der SenUVK sind keine Planungen zur Inbetriebnahme einer Fahrradstation am Bahnhof
Hohenschönhausen bekannt; SenUVK wird grundsätzlich prüfen, welche Anforderungen
aus gesamtstädtischer Sicht an die Auswahl, Planung und Ausgestaltung von
Mobilitätshubs zu stellen sind und welche Bahnhöfe sich dafür eignen.
Frage 13:
Welche Planungen existieren seitens des Senates für die Flächen entlang der Bahntrasse (Egon-Erwin-
Kisch-Straße), die im Flächennutzungsplan für die Tangentialverbindung Nord vorgehalten werden?
Antwort zu 13:
Die Flächen für die im Flächennutzungsplan dargestellte Tangentialverbindung Nord
werden weiterhin langfristig freigehalten.
Berlin, den 28.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Nach Anwohnerbeschwerden Gleimtunnel wird ein halbes Jahr für Autos voll gesperrt aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/nach-anwohnerbeschwerden-gleimtunnel-wird-ein-halbes-jahr-fuer-autos-voll-gesperrt–31848488?dmcid=nl_20190109_31848488

Prenzlauer Berg – Der #Gleimtunnel, eine wichtige Verbindungsstrecke zwischen den Stadtteilen Prenzlauer Berg (Pankow) und Gesundbrunnen (Mitte), ist jetzt ein halbes Jahr lang für den gesamten #Autoverkehr #gesperrt. Für Fußgänger und Radfahrer bleibt die Straße geöffnet.

Schon in den vergangenen Monaten durften #Autofahrer diese Straße, über die früher die #Nordbahn führte, nur einseitig befahren. Grund dafür ist eine Baustelle der Berliner Wasserbetriebe, die im naheliegenden Mauerpark einen unterirdischen Stauraumkanal errichten.
Der zuständige Pankower Stadtrat für Stadtentwicklung, Vollrad #Kuhn (Grüne), begründet die halbjährige Schließung des Tunnels mit „einer erhöhten Beschwerdelage“ von Anwohnern. Denn Autofahrer seien immer wieder von der falschen Seite in die Einbahnstraße gefahren. Kuhn sagt, die Polizei habe dieses Fehlverhalten von Autofahrern bestätigt, deshalb sei nun die Vollsperrung durch die #Verkehrslenkung

Bahnhöfe: Bau- und Abnahmearbeiten rund um das Ostkreuz, aus Senat

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Frage 1:
Im Zuge des viergleisigen Ausbaus der Berliner #Stadtbahn wurden zwischen dem 02.11.2018 und dem
11.11.2018 rund um das #Ostkreuz Bau- und #Abnahmearbeiten an den S-Bahngleisen durchgeführt, was zu
umfangreichen #Einschränkungen des S-Bahnverkehrs im gesamten Berliner Osten führte: Warum wurden
diese Arbeiten nicht in der Zeit der Herbstferien vorgenommen, wo mit einem geringeren
#Fahrgastaufkommen in den Stoßzeiten zu rechnen ist?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu mit:
„Die Maßnahme „Herstellung Bauzustand (BZ) S7 Ostkreuz“ sollte ursprünglich innerhalb
der Sommerferien 2018 umgesetzt werden.
Im Zuge von #Verzögerungen und notwendigen #Umplanungen in den vorangegangenen
Bauzuständen im Bauvorhaben Ostkreuz verschob sich diese Inbetriebnahme dann
zunächst auf die Herbstferien 2018.
Im Zuge der weiterführenden und vertiefenden Planungen musste die Reihenfolge der
Abnahmehandlungen derart angepasst werden, dass vor der geplanten 10-tägigen
2
Totalsperrung der #S3 #Ostkreuz#Karlshorst das lange Wochenende Tsp [Totalsperrung]
#Alexanderplatz#Lichtenberg mit Softwarewechsel im ESTW [Elektronisches Stellwerk]
liegen musste. Dieses Wochenende konnte aus Projektsicht nicht weiter vorgezogen
werden, damit die Sperrung der S3 gänzlich in den Herbstferien liegt.
Grund hierfür war neben den notwendigen Abnahmevorläufen auch die bis 02.11.18
andauernde Totalsperrung der Stadtbahn F-Bahn [d.h. der Fern- und Regionalbahngleise]
wegen #Weichenerneuerung im #Ostbahnhof.“
Frage 2:
Parallel zu den Arbeiten der S-Bahn wurden an verschiedenen wichtigen Verbindungen des Berliner Ostens
#Straßenbauarbeiten durchgeführt, unter anderem B1/B5 Höhe Köpenicker Straße (Verengung auf eine
Spur), auf der Landsberger Allee, auf der Köpenicker Landstraße in Höhe der Minna-Todenhagen-Brücke
(Verengung auf eine Spur). Durch diese Bauarbeiten und die daraus resultierenden Staus wurde auch der
eingesetzte #Schienenersatzverkehr zum Teil erheblich behindert: Waren die Arbeiten der Berliner S-Bahn im
Vorhinein mit der #Verkehrslenkung Berlin mit dem Ziel koordiniert worden, Straßenarbeiten währen der Zeit
der S-Bahnsperrungen zu verhindern und so einen möglichst reibungslosen Ablauf des SEV zur
garantieren?
Antwort zu 2:
In der Arbeitsgruppe zur #Baukoordinierung wurden die verschiedenen Baumaßnahmen
erörtert. Aus übergeordneten Gründen wurde entschieden, die Baumaßnahmen trotz der
zeitlichen Parallelität durchzuführen.
Frage 3:
Warum wurde in der Hauptstraße in Rummelsburg nicht eine temporäre #Busspur für den SEV eingerichtet,
so dass die Busse nicht hätten im Stau stehen müssen, wodurch eine attraktivere Fahrtzeit des SEV
ermöglicht worden wäre?
Antwort zu 3:
Hinsichtlich der nicht erfolgten Einrichtung einer Busspur verweist die DB AG
insbesondere auf die nach ursprünglicher Planung kürzere Dauer der Sperrung im
Abschnitt Alexanderplatz – Lichtenberg/Karlshorst/Treptower Park, die erst in einer
vergleichsweise späten Planungsphase der Baumaßnahme angepasst werden musste,
nachdem durch das ausführende Unternehmen ein erhöhter Sperrpausenbedarf angezeigt
wurde. Bezüglich des Abschnittes Ostkreuz – Karlshorst der Linie S3, in dem die hier in
Rede stehende Hauptstraße liegt, änderte sich die Gesamtdauer der Sperrung (02.11.,
4:30 Uhr bis 12.11., 03:45 Uhr) jedoch nicht.
Die DB AG teilt zum Ersatzverkehr während dieser Baumaßnahme Folgendes mit:
„Bei der Abstimmung der Streckenführung für den Schienenersatzverkehr (SEV) im
Vorfeld der Baumaßnahme wurde vom damals bekannten Bauzeitraum Freitag, 02.
November 2018, 4:30 Uhr bis Montag, 05. November 2018, 3:45 Uhr ausgegangen. Für
den Freitag, als letzten Tag der Berliner Herbstferien, wurde keine Einrichtung einer
Busspur auf der Hauptstraße bei der Verkehrslenkung beantragt.
Aus vergangenen Baumaßnahmen mit SEV-Leistungen war bekannt, dass die Einrichtung
einer Busspur sehr kostenintensiv ist und dass durch die Baumaßnahme auch der
Individualverkehr auf der Umfahrungsstrecke deutlich zunimmt, so dass mit einer
zusätzlichen Busspur, die dann dem Individualverkehr nicht zur Verfügung steht, ein
3
größeres Verkehrschaos provoziert wird, bzw. die Einhaltung der Busspur gerade in der
kritischen Hauptverkehrszeit nicht eindeutig gewährleistet sein kann.“
Ergänzend teilt die Verkehrslenkung Berlin hierzu mit, dass die Busspuren seitens des
Betreibers, der Firma Bayern Express & P. Kühn Berlin GmbH im Auftrag der Deutschen
Bahn AG, weder beantragt noch als sinnvoll erachtet wurden.
Frage 4:
Für viele Pendler*innen aus dem Berliner Osten diente während der Sperrungen der betroffenen SBahnlinien
die U5 als Ausweichroute, die allerdings mit dem hohen Fahrgastaufkommen zeitweise
überfordert war, wodurch viele Fahrgäste auf den SEV ausweichen mussten:
a)Warum war es nicht möglich, auf der Line U5 die Taktzeiten auf unter 5 Minuten zu reduzieren?
b)Wie bewertet der Berliner Senat die Abstimmung zwischen BVG und S-Bahn in diesem Fall?
Antwort zu 4:
a) Die DB AG teilt hierzu mit:
„Mit BVG und VBB [Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg] wurden frühzeitig
Abstimmungen zu einer Verstärkung auf der Linie U5 im Abschnitt Kaulsdorf Nord –
Alexanderplatz aufgenommen. Als Resultat dieser Bemühungen verkehrte die Linie U5
im benannten Abschnitt zu den folgenden Betriebszeiten im 4 2/3 Minuten-Takt:
Freitag, 02.11.18 5:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Samstag, 03.11.18 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Sonntag, 04.11.18 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Montag, 05.11.18 5:00 Uhr bis 20:00 Uhr“
Die BVG teilt hierzu mit:
„Die regulären Taktzeiten auf der U5 während der Hauptverkehrszeit an Werktagen
beinhalten einen 4 2/3 Minuten-Takt zwischen Alexanderplatz und Hönow. Während der
S-Bahn-Sperrung Ostkreuz zwischen dem 02.11. – 06.11.18 wurden auf der U5 noch
zusätzlich bei erhöhtem Fahrgastaufkommen Verstärkerfahrten eingesetzt. Ein dichterer
Takt ist durch technisch-logistische Ursachen (aufgrund des Kehrens am Bahnsteig UBahnhof
Alexanderplatz) nicht möglich.“
b) Die Abstimmung zwischen der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG ist in diesem Fall
nicht zu kritisieren. Eine Taktverdichtung der U-Bahn-Linie U5 wurde durch die S-Bahn
Berlin GmbH bei der BVG angefragt, im betrieblich realisierbaren Umfang in das mit der
VBB GmbH abzustimmende Ersatzkonzept aufgenommen und letztlich auch bestellt
und durch die BVG erbracht. Der Antwort der BVG zu 4 a) ist zu entnehmen, dass eine
darüber hinausgehende Verdichtung der U5 tatsächlich nicht möglich war. Hieran hätte
im Übrigen auch die Einordnung der Sperrung zu einem anderen Zeitpunkt nichts
geändert.
Frage 5:
Wie schätzt der Berliner Senat den Ablauf und die Koordination der Arbeiten rund um das Ostkreuz
insgesamt ein? Welche Möglichkeiten sieht der Berliner Senat in Zukunft, die negativen Auswirkungen von
Wartungs- oder Bauarbeiten an wichtigen Verkehrsknotenpunkten des ÖPNV zu reduzieren?
4
Antwort zu 5:
Bei der Bewertung des Bauablaufs im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der
viergleisigen Infrastruktur im Abschnitt Ostkreuz – Ostbahnhof ist die entstandene
Verschiebung des Sperrzeitraums und die hieraus resultierende Einordnung der
Baumaßnahme außerhalb von Ferienzeiträumen kritisch zu bewerten. Hierdurch musste
mittels des Ersatzkonzeptes, das sowohl den Ersatzverkehr mit Bussen als auch die
Taktverdichtung der U-Bahn-Linie U5 umfasste, ein deutlich größeres
Fahrgastaufkommen bewältigt werden, als dies in einem Ferienzeitraum (Sommer- oder
Herbstferien) der Fall gewesen wäre. Dieses größere Fahrgastaufkommen wie auch das
außerhalb der Ferien ebenfalls größere Verkehrsaufkommen auf den vom SEV zu
durchfahrenden Straßen trugen maßgeblich zu den aufgetretenen Problemen des
Ersatzverkehrs bei.
Des Weiteren bewertet der Senat die im Nachgang der viertägigen Totalsperrung des
Abschnitts Alexanderplatz – Lichtenberg/Karlshorst/Treptower Park eingetretenen
erheblichen Einschränkungen infolge von Softwareproblemen des Elektronischen
Stellwerks Ostkreuz als sehr problematisch.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass für die erforderlichen Arbeiten im Öffentlichen
Personennahverkehr(ÖPNV)-Netz (sowohl für dessen Erneuerung und Modernisierung als
auch für den weiteren Ausbau) Einschränkungen des Verkehrsangebotes und Sperrungen
von Streckenabschnitten auch künftig nicht zu vermeiden sein werden. Das Ziel des
Berliner Senats besteht darin, diese Sperrungen zum überwiegenden Teil in Nächten mit
Betriebspause (Sonntag bis Freitag), an Wochenenden oder in Ferienzeiträumen
einzuordnen. Hierzu besteht zwischen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz und den weiteren Beteiligten wie der DB AG, der BVG, dem VBB und auch
den Fahrgastverbänden Konsens, um die Auswirkungen für die Fahrgäste so gering wie
möglich zu halten.
Ein weiteres Ziel besteht darin, gleichzeitige Sperrungen auf parallel verlaufenden ÖPNVAchsen,
insbesondere im Schnellbahnnetz, möglichst zu vermeiden, so dass für die
jeweils gesperrte Achse neben dem Ersatzverkehr auch Umfahrungsalternativen bestehen
bleiben. Erschwerend bzw. restriktiv wirken sich für die Steuerung und Abstimmung der
zeitlichen Einordnung von Baumaßnahmen insbesondere die nachfolgend aufgeführten
Randbedingungen aus:

  • die große Menge der aktuell und in den kommenden Jahren in allen Verkehrsnetzen
    erforderlichen Erneuerungs- und Instandhaltungsarbeiten, mit zum Teil komplexen
    Abhängigkeiten der einzelnen Baumaßnahmen untereinander,
  • die begrenzte Verfügbarkeit spezieller Baumaschinen, die oft mit sehr langem
    zeitlichem Vorlauf verbindlich gebucht werden müssen,
  • die begrenzte Verfügbarkeit von Bussen und Fahrpersonal für Ersatzverkehre (nicht
    nur in unserer Region, sondern deutschlandweit), die zudem bei mehreren
    gleichzeitigen größeren Sperrungen bereits heute zum Teil aus entfernten Regionen
    zugeführt werden müssen.
    Frage 6:
    Welche weiteren Bauarbeiten und Sperrungen sind für den Berliner Südosten bis Ende 2019 geplant?
    5
    Antwort zu 6:
    Die im Jahr 2019 geplanten baubedingten Einschränkungen auf den S-Bahn-Strecken im
    Berliner Osten und Südosten können der beigefügten, von der DB Netz AG erstellten,
    Anlage entnommen werden. Die darin mehrfach verwendete Abkürzung „Tsp“ steht für
    „Totalsperrung“.
    Berlin, den 05.12.2018
    In Vertretung
    Stefan Tidow
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Automatische Dauerzählstellen für den Radverkehr in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Kriterien bzw. Daten aus Verkehrserhebungen liegen der Standortauswahl für die automatischen
#Radzählstellen in Berlin zugrunde und wer hat diese Kriterien erstellt?
Antwort zu 1:
Die Standortauswahl erfolgte durch die damalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt vor dem Hintergrund der Rahmenbedingung, dass die Zahl der realisierbaren
Zählstellen aus Aufwandsgründen nicht zu groß werden durfte und die automatischen
Zählungen hauptsächlich zur näheren Bestimmung der Verteilung der #Radverkehrsstärke
über eine längere Zeit hinweg (Jahresganglinien, Vergleich zwischen verschiedenen
Tagen, Monaten und Jahren) dienen sollten. Grund für diese Zielsetzung war, dass für
Aussagen zur Stärke bestimmter Verkehrsströme (z. B. durch Knotenstromzählungen an
Lichtsignalanlagen) manuelle Zählungen nach wie vor wirtschaftlicher sind. Die Standorte
der Zählstellen sollten sich daher auf sämtliche Berliner Bezirke, verschiedene Arten von
Radverkehrsführungen und städtebauliche Rahmenbedingungen verteilen, um eine
möglichst große Flächenabdeckung in der Radverkehrserfassung zu erzielen. Zusätzlich
sollten auch einige besondere Aufkommensschwerpunkte eingeschlossen werden, um für
diese stark frequentierten Zählquerschnitte über konkrete Werte zu verfügen, ohne auf
Hochrechnungen angewiesen zu sein.
Weiterhin war es aus technischen Gründen erforderlich, Querschnitte auszuwählen, wo
ein möglichst großer Teil der Radverkehrsströme in Folge der baulichen und verkehrlichen
Randbedingungen einen eng begrenzten, mit den verfügbaren automatischen
Erhebungstechnologien gut abdeckbaren Zählquerschnitt passieren muss. Zudem
schieden aus technischen Gründen (elektromagnetische Störungen der
Induktionserfassung) einige Straßenbereiche aus.
2
Frage 2:
Gibt es Überlegungen weitere Zählstellen für den #Radverkehr in Berlin einzurichten? Wenn ja, wo sollen
diese installiert werden?
Antwort zu 2:
Ja, entsprechende Abstimmungen, insbesondere zu Fragen der Finanzierung und dem
Betreibermodell, stehen noch aus.
Frage 3:
Warum wurden in Lichtenberg am Paul- und Paula-Ufer sowie in Marzahn-Hellersdorf in der Alberichstraße
automatische Zählstellen für den Radverkehr eingerichtet und nicht an verkehrsreichen Knotenpunkten oder
stärker befahrenen Routen?
Antwort zu 3:
Die Zählstelle am #Paul-und-Paula-Ufer weist für einen Geh- und Radweg abseits der
großen Ausfallstraßen sehr hohe Radverkehrsstärken aus, die den an innerstädtischen
Knotenpunkten mit maximaler Radverkehrsstärke recht nahe kommen. Auch die
#Alberichstraße weist im Verhältnis zu anderen möglichen Zählquerschnitten in Marzahn-
Hellersdorf relativ hohe Radverkehrsstärken auf, zumal sie im Zuge einer mit Wegweisung
versehenen Hauptroute des Radverkehrsnetzes liegt und hier als Fahrradstraße
ausgeschildert ist.
Eine strenge Beschränkung auf die innerstädtischen Knotenpunkte mit maximaler
Radverkehrsstärke hätte dazu geführt, dass die Radverkehrsentwicklung in den
Außenbezirken nicht berücksichtigt wird und damit den Zielen der Erhebungen nicht
entsprochen (s. Antwort zu 1).
Frage 4:
Wie und nach welchen Kriterien erfolgt die #Datenanalyse und welche Schlussfolgerungen hat die
#Verkehrslenkung Berlin bisher aus den Zählungen gezogen?
Antwort zu 4:
Die Ergebnisse der automatischen Radzählstellen werden unter
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/lenkung/vlb/de/erhebungen.shtml veröffentlicht. In
einem dort ebenfalls veröffentlichten Jahresbericht zu den Radzählstellen erfolgt eine
ausführliche Datenanalyse und Beurteilung der Entwicklung des Radverkehrs. Mit den
Dauerzählstellen wird es möglich, anders als bei den bisherigen monatlichen
Pegelzählungen, neben Erkenntnissen zum Tagesgang auch Daten zum Wochen- und
Jahresgang zu erfassen, vor allem aber auch die Entwicklung des Radverkehrs über die
Jahre zu analysieren.
Frage 5:
Wurden aufgrund der Auswertung schon verkehrliche Anpassungen an den Stellen mit Zählstellen durch die
Verkehrslenkung Berlin vorgenommen, beispielsweise längere Grünphase für Radfahrende?
3
Antwort zu 5:
Konkrete Anpassungen der Signalprogramme von Lichtsignalanlagen (LSA) auf der
Grundlage der an den Dauerzählstellen erhobenen Radverkehrsdaten haben bislang nicht
stattgefunden.
Der Zweck einer Dauerzählstelle besteht allerdings auch nicht darin, derartige
Maßnahmen konkret zu befördern. Vielmehr handelt es sich dabei um eine rein
statistische Erhebung, die zur Dokumentation spezifischen Verkehrsaufkommens,
zugehörigen Prognosen und als Bezugsgröße für generelle Planungsgrößen wie etwa
dem Modal-Split dienen.
Auch Dauerzählstellen des Verkehrs fließen in der Regel nicht direkt in
Planungsmaßnahmen einzelner Knotenpunkt ein, auch, weil hierfür differenziertere
Informationen wie zum Beispiel die Richtungswahl an einem Knotenpunkt benötigt
werden, die eine Querschnittszählung (übliche Erhebungsart bei Dauerzählstellen) nur
sehr bedingt liefern könnte.
Im Vorgriff auf LSA-Planungsvorhaben wird daher auf separate Erhebungen an
Knotenpunkten zurückgegriffen oder Zählungen werden neu durchgeführt, die alle
Fahrzeugklassen und Fahrtrichtungen innerhalb eines Zeitintervalls berücksichtigen und
auch Radverkehre konkret erfassen.
Erst vor dem Hintergrund dieser ortsbezogenen Belastungszahlen aller
Richtungsrelationen erfolgen dann die Freigabezeitverteilungen innerhalb der
Signalprogramme am konkreten Knotenpunkt. Die Verteilungsansprüche an LSA sind
dabei sehr mannigfaltig und Umverteilungen daher in der Regel nur im Rahmen eines
(Um-) Planungsprozesses möglich.
Zur Anpassung tageszeitlich schwankender Belastungen erfolgen
Freigabezeitumverteilungen daher im begrenzten Rahmen nur auf der Grundlage
unterschiedlicher Programme sowie aktueller, umlaufbezogener Erfassungen der (Einzel-)
Anlagen als Resultat einer verkehrsabhängigen Steuerung.
Leider setzt die dazu notwendige, richtungstreue Erfassung auch geordnete Verhältnisse
bei der Einhaltung der vorgesehenen Verkehrsspuren voraus, was die selektive Erfassung
des Radverkehrs erschwert. Forschungsvorhaben zur sicheren Identifikation des
Radverkehrs auf Mischverkehrsflächen laufen derzeit noch.
Berlin, den 26.11.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Das Ende einer Stau-Behörde Verkehrslenkung Berlin wird aufgelöst, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/das-ende-einer-stau-behoerde-verkehrslenkung-berlin-wird-aufgeloest-31556872

Berlin – Die #Verkehrslenkung Berlin (#VLB) wird aufgelöst und voraussichtlich bis Ende kommenden Jahres als #Abteilung VI in die #Senatsverkehrsverwaltung eingegliedert. Mit diesem Schritt will Senatorin Regine Günther (für Grüne) das seit Jahren herrschende Chaos in und um die Behörde beenden. Zuvor hatte ein Gutachten genau diese Neustrukturierung empfohlen. Eine Beibehaltung der jetzigen Organisation sei nicht ratsam.
Die VLB mit knapp 130 Mitarbeitern ist unter anderem für die Ampel-Einrichtung und -Steuerung, die Verkehrsführung an Baustellen, die Einrichtung von Busspuren oder Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie die Beseitigung potenziell gefährlicher Stellen auf den Straßen verantwortlich. Diesen Aufgaben wurde die Behörde mit Sitz am Flughafen Tempelhof zuletzt jedoch immer weniger gerecht. Klagen häuften sich, dass die VLB Bauarbeiten teils um ein Jahr verzögerte. Dazu kam, dass die Behörde seit April 2018 keine Führung mehr hat. Ihr letzter Leiter, Axel Koller, war nach einem guten halben Jahr zur BSR gewechselt. 2015 war Jörg Lange entlassen worden, anschließend wurde der pensionierte Leiter der Stadtgüter, Peter Hecktor, kommissarisch an die Spitze gesetzt, bis Koller kam.
Zahl der Schnittstellen soll verringert werden

Mit der Überführung der VLB in die Verwaltung soll die Zahl der Schnittstellen zwischen verschiedenen Verkehrslenkern verringert werden, sagte …

Radverkehr: Gelbe Markierung von Angebotsstreifen/Radfahrstreifen in der Spreestraße/Edisonstraße in Treptow Köpenick aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Basierend auf welcher rechtlichen Grundlage wurden in Treptow Köpenick im Bereich #Spreestraße über
#Edisonstraße bis auf Höhe #Griechische Allee ein #gelb markierter #Radfahrschutzstreifen auf der Fahrbahn
installiert, so dass dort nun eine komplette #Fahrspur nicht mehr von PKW/LKW befahren werden darf?
Antwort zu 1:
Die Radfahrstreifen wurden durch die #Verkehrslenkung Berlin (#VLB) auf Basis der
Verwaltungsvorschriften zu § 2 und § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung
#straßenverkehrsbehördlich angeordnet. Die Entscheidung dazu basierte auf vorherigen
Abstimmungen mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und dem
Bezirk Treptow-Köpenick.
Frage 2:
Für welchen Zeitraum ist diese Maßnahme vorgesehen?
Antwort zu 2:
Sie ist als zwischenzeitliche Markierung bis zu einem zeitlich noch nicht definierten Umbau
der Straßenzüge Spreestraße und Edisonstraße vorgesehen.
Frage 3:
Aus welchem Grund wurde dieser Streifen markiert?
2
Frage 4:
Ist an dieser Stelle das Radverkehrsaufkommen nachweislich so hoch, dass die Wegnahme einer
kompletten Straßenfahrspur zu Ungunsten des MIV gerechtfertigt ist?
Antwort zu 3 und 4:
Die Radfahrstreifen wurden aufgrund der Entlastung der Straßen durch die seit Dezember
2017 in Betrieb befindliche #Minna-Todenhagen-Straße möglich und dienen der höheren
#Sicherheit der Radfahrenden. Die Höhe des Radverkehrsaufkommens ist dabei nicht
entscheidend, vielmehr soll durch sichere Angebote für den Radverkehr dieser gefördert
werden. Gemäß Radwegekonzept Treptow-Köpenick 2010, beschlossen durch das
Bezirksamt Treptow-Köpenick (BA-Beschluss 585/2011 vom 05. April 2011) und die
Bezirksverordnetenversammlung (BVV-Beschluss 1097/51/11 vom 26. Mai 2011), verläuft
entlang der Edisonstraße eine Hauptroute des bezirklichen Radverkehrs. Auch dies
erforderte die Herstellung einer verkehrssicheren Radverkehrsanlage.
Frage 5:
Wie hoch ist konkret in diesen Straßen das Radverkehrsaufkommen?
Frage 6:
Wie wurde das Radverkehrsaufkommen hier ermittelt und über welchen Zeitraum?
Antwort zu 5 und 6:
Gesonderte Radverkehrserhebungen wurden in diesen Straßen nicht durchgeführt. Eine
im Juni diesen Jahres durchgeführte Verkehrszählung im Bereich der Minna-Todenhagen-
Straße und an benachbarten Knotenpunkten der Edisonstraße und Spreestraße, die den
Radverkehr stundenweise zwischen 7 Uhr und 19 Uhr mit erfasste, kann nur im
Zusammenhang mit den zur damaligen Zeit parallel laufenden Verkehrsbaumaßnahmen
und Umleitungen interpretiert werden. Zu diesem Zeitpunkt war die Gelbmarkierung noch
nicht aufgetragen.
Querschnittsbelastung Straße Höhe Radfahrer/12 Std.
14.06.2018 Edisonstraße An der Wuhlheide 1.449
14.06.2018 Spreestraße M.-Brückner-Straße 116
Frage 7:
Warum endet dieser Radstreifen in etwa auf halber Höhe zwischen Wilhelminenhofstraße und Griechischer
Allee plötzlich im Nichts?
Antwort zu 7:
Der Radfahrstreifen in der Edisonstraße zwischen Wilhelminenhofstraße und Griechischer
Allee in Richtung Norden wurde wegen der zuvor benannten Leitungs- und
Verkehrsbauarbeiten im Gebiet und den damit verbundenen Umleitungsverkehren
zeitverzögert erst in der 33. Kalenderwoche ausgeführt. In der Gegenrichtung, die für den
durchgehenden Kfz-Verkehr gesperrt ist, wurde die Notwendigkeit einer
3
zwischenzeitlichen Markierung für den Radverkehr im Vorfeld von späteren
Umgestaltungsmaßnahmen bisher nicht gesehen.
Frage 8:
Wo in Treptow-Köpenick sind bereits gleichartige Markierungsarbeiten vorgenommen worden und wo sind
sie noch geplant?
Antwort zu 8:
In der Rummelsburger Landstraße nördlich der Minna-Todenhagen-Straße wurde wegen
fehlender Alternativen auf der Ostseite der rechte Fahrstreifen vorübergehend dem
Radverkehr zur Verfügung gestellt.
Berlin, den 04.09.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus + Straßenverkehr: Nutzung von Busspuren durch Radfahrende und PKW, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist es zutreffend, dass die BVG für #Busspuren bezahlen muss? Wenn ja, wie hoch ist dieser Betrag und wie
wird er mit den Zuwendungen an die BVG berechnet?
Antwort zu 1:
Busspuren werden von der #Verkehrslenkung Berlin (#VLB) kostenfrei
straßenverkehrsrechtlich angeordnet. Ob die Anordnung aufgrund eigener Erkenntnisse
durch die VLB oder aber auf Vorschlag oder Antrag, z.B. der BVG, erteilt wird, ist dabei
unerheblich. Die bauliche Realisierung (Schilder, Markierungen etc.) erfolgt durch den
jeweils zuständigen Straßenbaulastträger aus den ihm dafür zugewiesenen Finanzmitteln.
Frage 2:
Wie bewertet es der Senat, dass es Busspuren gibt, die praktisch seit Bestehen nicht benutzbar sind – als
Beispiel sei hier die Hauptstraße in Tiergarten bzw. Schöneberg genannt, die seit Jahren #zugeparkt wird?
2
Frage 5:
Wie bewertet der Senat die Überwachungsmöglichkeit der Busspur durch Polizei und Ordnungsämter auf
Benutzbarkeit durch Busse und weitere Verkehrsteilnehmende, denen die Benutzung der Busspur erlaubt
ist?
Antwort zu 2 und zu 5:
Die Fragen 2 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Eine Behinderung des Verkehrs durch parkende Fahrzeuge liegt unstrittig vor. Durch das
Ordnungsamt erfolgen auf der Busspur der Hauptstraße gezielte Kontrollen (auch mit
Polizei und BVG) unter Ahndung der Verstöße bzw. der Umsetzung abgestellter
Fahrzeuge nach Maßgabe verfügbaren Personals. Immer wieder gibt es auch darüber
hinaus Sonderaktionen mit der Polizei, der BVG und dem Ordnungsamt.
Die gleichzeitige Kontrolle des gesamten Streckenabschnitts ist aufgrund der Länge
dieses Sonderfahrstreifens nicht möglich. Nur mit ständiger Überwachung und ganz
erheblichem Personalaufwand ist der mangelnden Verkehrsdisziplin zu begegnen. Im
Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist das Personal des Außendienstes (vier bis fünf Zweier-
Teams pro Schicht) für mehr als 400 Kilometer Straßenland mit einer Vielzahl von
Aufgaben zuständig.
Frage 3:
Ist dem Senat bekannt, dass in der genannten Busspur von der täglichen Geltungsdauer (7 bis 18 Uhr) fünf
Stunden die Busspur zweckentfremdend benutzt werden darf (9 bis 14 Uhr Be- und Entladen, Ein- und
Aussteigen frei)?
Antwort zu 3:
Entsprechend dem ÖPNV-Beschleunigungsprogramms wurde im Jahre 1989 in der
Hauptstraße zwischen Innsbrucker Platz und Dominicusstraße beidseitig ein
Bussonderfahrstreifen (BSF) angeordnet. Diese sind in der Zeit von Montag bis Freitag, 7
bis 18 Uhr, dem Linienverkehr, Taxis, Krankenfahrzeugen, Bussen im
Gelegenheitsverkehr und seit 2008 auch den Radfahrern vorbehalten. Ein Ladefenster von
9-14 Uhr lässt hier das Beliefern der anliegenden Gewerbe zu.
Frage 4:
Wieso wird auf einer Busspur das Ein- und Aussteigen erlaubt, wo im Normalfall sogar Taxis untersagt ist, zu
diesem Zweck auf Busspuren zu halten?
Antwort zu 4:
Die Rahmenbedingungen in der Hauptstraße sind für geordnete Verkehrsverhältnisse
äußerst kompliziert. Die Hauptstraße hat in diesem Bereich auch eine Zubringerfunktion
zur Stadtautobahn mit entsprechender Verkehrsbelastung, soll gleichzeitig aber den
Charakter einer belebten Einkaufsstraße behalten. In den Nebenstraßen wurde mit
Anordnung der BSF Parkscheibenzonen eingerichtet, damit die Kunden der anliegenden
Geschäfte in der Hauptstraße kurzfristig einen Stellplatz finden können. Das von 9 bis 14
Uhr vorhandene Ladefenster liegt außerhalb der allgemeinen verkehrlichen Spitzenzeiten
und wurde insbesondere zur Stärkung des Wirtschaftsverkehrs eingeführt, damit ein Beund
Entladen vor den Geschäften möglich ist.
3
Frage 6:
Wie bewertet der Senat die Gefährdungslage für Radfahrende durch das Fehlen eines Radwegs und das
erhebliche Aufkommen an Fahrzeugen, die auf der für Radverkehr erlaubten Busspur halten sowie ein- und
ausparken, die nicht bestünde, wenn die Busspur frei befahrbar wäre?
Antwort zu 6:
Die Auswertung der in der Unfalldatei der Polizei registrierten Verkehrsunfälle bestätigt,
dass keine auffällige Erhöhung der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrenden in
dem Bereich der Hauptstraße besteht. Die Freigabe des BSF für Radfahrende ist an
dieser Stelle aus nachfolgenden Gründen auch alternativlos. Aus
Verkehrssicherheitsgründen ist es nicht zulässig, die Radfahrenden im linken Fahrstreifen
neben der Busspur zu führen. Die teilweise vorhandenen Radwege in der Hauptstraße
entsprechen nicht den baulichen Anforderungen, daher kann eine
Radwegebenutzungspflicht nicht wieder eingeführt werden. Erfahrungsgemäß werden
aber vorhandene bauliche Radwege auch weiterhin genutzt.
Mit dem zeitnah in Kraft tretenden Berliner Mobilitätsgesetz wird die BVG die Berechtigung
erhalten, die BSF eigenständig zu beräumen. Frei zu befahrende BSF tragen zur
objektiven und subjektiven Sicherheit von Radfahrenden bei.
Frage 7:
In Anbetracht der Tatsache, dass in der Hauptstraße wie auch in anderen Straßen mit Busspur, aber ohne
eigenen Radweg, die Busspur eine sicherheitsverbessernde Fahrspur für Radfahrende darstellt: Sollte aus
Sicht des Senats eine Busspur nicht gänzlich diesen berechtigten Fahrzeugen dienen, d.h., sollte Ein- und
Aussteigen ganz untersagt sein und sollten die Zeiten, in denen Ladetätigkeiten erlaubt sind, auf ein
Minimum reduziert werden bzw. möglichst auch in Seitenstraßen verlagert werden?
Antwort zu 7:
Aufgrund des Platzmangels für alle Nutzergruppen musste der heute vorhandene
Kompromiss, bestehend aus einem normalen BSF einerseits in den Spitzenstunden und
einem zugelassenen Laden und Liefern in den Nebenverkehrszeiten sowie Parken
abends, nachts und am Wochenende andererseits, umgesetzt werden. Hiermit werden
alle Ansprüche in gewissem Maße bedient. Bei der Einrichtung des BSF wurden die
Ladezonenmöglichkeiten vor Ort geprüft und aufgrund der Dichte der Gewerbe auf langen
Abschnitten der Hauptstraße nicht in Seitenstraßen gelegt.
Die Verkehrssituation in der Hauptstraße wurde in den letzten Jahren immer wieder einer
Prüfung unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass der BSF in seiner jetzigen Form
bestehen bleiben soll.
Frage 8:
Welche Möglichkeit sieht die Verkehrslenkung Berlin (VLB), kurzfristig eine Verbesserung für den ÖPNV wie
auch den Radverkehr durch eine Veränderung der Beschilderung herbeizuführen?
4
Antwort zu 8:
Eine Veränderung der Beschilderung des BSF, z.B. eine Einschränkung der Be- und
Entladezeiten, ist nicht vorgesehen, da der Bedarf für Ladezeiten vorhanden ist und nicht
anderweitig gedeckt werden kann. Ergänzend werden durch die VLB alternative
Führungen des Bus- und Radverkehrs, insbesondere deren Vereinbarkeit mit der
Verkehrsbelastung, geprüft werden (Auswirkung einer einspurigen Führung für den
motorisierten Individualverkehr auf die angrenzenden, bereits belasteten Knotenpunkte,
Führung der Radfahrenden, Bedürfnisse des Lieferverkehrs etc.). Die Prüfung alternativer
Führungen wird während der Untersuchung in der Hauptstraße als Teststrecke für den
NOx-Modellversuch erfolgen.
Berlin, den 10.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr + Bus: Sechs Monate Baustelle? Stadtrat zieht Notbremse: „Mir reicht’s“, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-gatow-sechs-monate-baustelle-stadtrat-zieht-notbremse-mir-reichts/22745668.html

20.000 Bürger fürchteten #Stau. Stadtrat schimpft auf #Verkehrslenkung ("Anordnung fehlt noch immer") und bricht Projekt ab. SPD: "ein Tollhaus!"
Kein Thema in Spandau, das so leidenschaftlich diskutiert wurde wie dieses: die #Baustelle in #Gatow, von der mehr als 20.000 Menschen betroffen sind. Aus Kladow, Gatow, Potsdam. Sechs Monate hätte der Verkehr umgeleitet werden sollen – Folge: Stau, Stau, Stau. Bis Ende 2018. Jetzt ist Berlins längste Umleitung vom Tisch.
Eigentlich hätte es in 7 Tagen losgehen sollen

Der Bezirk hat überraschend die Notbremse gezogen. Stadtrat Frank Bewig, CDU, sagte dem Tagesspiegel am Donnerstagvormittag: „Es wird nicht gebaut. Und ich sehe auch nicht, dass wir 2018 die #Baumaßnahme noch mal in Angriff nehmen – wir haben immer noch nicht die schriftliche Anordnung der Verkehrslenkung erhalten – dabei wollten wir heute mit den Vorbereitungen der Baustelle beginnen. Aber ohne schriftliche Anordnung geht das alles nicht, mir reicht’s, das ist keine verlässliche Basis für so ein Projekt."“
Scharfe Kritik der SPD: "Was soll das?"

Scharfe Kritik kam prompt von der SPD: „Erst bringt Frank Bewig mit seiner Ankündigung einer kilometerlangen Umfahrung der Baustelle für den #Havelradweg den ganzen Spandauer Süden gegen sich auf und dann stellt er plötzlich fest, dass er ja noch gar keine endgültige Anordnung der Verkehrslenkung Berlin in der Tasche hat. Was soll denn das?", schimpft Ulrike Sommer, die stellvertretende SPD-Kreisvorsitzende in Spandau und Vorsitzende der SPD Gatow und Kladow.
Unzählige Mails an unseren Spandau-Newsletter

In den letzten Tagen hatte es massive Bürgerbeschwerden gegeben – beim Spandau-Newsletter des Tagesspiegel trafen …