Im Rahmen des Projektes RailBLu aus dem Kooperationsprogramm #INTERREG VA BB-PL 2014-2020 sollen vor allem Beiträge zur Verbesserung der #grenzüberschreitenden, nachhaltigen #Mobilitätsangebote im #Schienenpersonennahverkehr (#SPNV) zwischen Brandenburg und #Lubuskie geleistet werden. Die beteiligten Projektpartner sind das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL), das Marschallamt der #Woiwodschaft Lubuskie (UMWL) und die VBB GmbH. Das Projektgebiet umfasst die Woiwodschaft Lubuskie und den östlichen Teil des Landes Brandenburgs, d.h.: Landkreise Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße sowie die kreisfreien Städte Frankfurt (Oder) und Cottbus.
Mit dem VBB-Abo flex und dem VBB-FlexTicket werden in zwei Pilotprojekten ab Januar 2022 flexible Tarifangebote in Berlin und Frankfurt (Oder) getestet
Der VBB-Aufsichtsrat hat den Weg für den Test von flexiblen Tarifangeboten in Berlin und Frankfurt an der Oder freigemacht. Beschlossen wurden zwei Pilotprojekte mit einer Laufzeit über zwei Jahre, die im ersten Quartal 2022 starten. Der VBB reagiert damit auf den sich verändernden Mobilitätsbedarf im Zuge der Pandemie. Die beiden Pilotprojekte sind Bestandteil eines Gesamtkonzeptes zur Gewinnung von Fahrgästen und richten sich insbesondere an Pendler*innen, die häufiger im Homeoffice arbeiten und den ÖPNV deshalb nicht mehr regelmäßig für die Fahrt zur Arbeit nutzen.
Die Corona-Pandemie und der damit verbundene drastische Rückgang an Fahrgästen im #ÖPNV hat im Jahr 2020 und im ersten Halbjahr des Jahres 2021 zu einem Einbruch der #Fahrgastzahlen von 32% und einem Einnahmenrückgang von rund 20% geführt. Gleichzeitig wurde das Angebot im VBB aufrechterhalten und u.a. durch die Eröffnung des Flughafens Berlin-Brandenburg (BER) sogar ausgebaut.
Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) hat gemeinsam mit der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (#VMV) und der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (#NASA GmbH) die Vergabeunterlagen im #Wettbewerbsverfahren „#Netz Nord-Süd“ veröffentlicht. Das europaweite #Vergabeverfahren wird im Auftrag der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt durchgeführt. Im zukünftigen Netz Nord-Süd wird das Angebot für die Fahrgäste auf der Schiene auch durch neue #Fahrzeuge und #Taktverdichtungen deutlich erhöht. Die #Betriebsaufnahme ist für Ende 2026 vorgesehen.
Keine #Barzahlung mehr und ein neues Modell um Fahrpreise zu berechnen – das testen die Berliner Verkehrsbetriebe derzeit. Der #Fahrgastverband kritisiert die Pläne scharf.
Wenn nicht gerade #Bahnstreik ist, kehren die Besucher langsam wieder zurück: Die Fahrgastzahlen im öffentlichen Nahverkehr liegen wieder bei mehr als 70 Prozent des Vorkrisenniveaus, teilten die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) vor wenigen Tagen mit.
Die ersten zehn neuen S-Bahnen für Berlin haben ihren Fahrgast-Probebetrieb erfolgreich absolviert • Vorserienzüge starten in den Regelbetrieb
Fahrgäste der #S47 kamen als erstes in den Genuss der fabrikneuen S-Bahnfahrzeuge. Seit dem 1. Januar fahren die zehn Vorserienzüge der Baureihe #483/484 die Strecke #Spindlersfeld – Hermannstraße im sogenannten #Fahrgastprobebetrieb. Dieser ist nun erfolgreich beendet, denn in ihren ersten sieben Monaten haben die Fahrzeuge ihre #Zuverlässigkeit mit einer #Verfügbarkeit von mehr als 99 Prozent unter Beweis gestellt und sich im Alltag bewährt. Die Züge fahren nun im #Regelbetrieb. Somit ist der nächste wichtige Meilenstein erreicht.
Die #Serienfahrzeuge sind bereits in der Fertigung und werden planmäßig ab 2022 auf der #S46 eingesetzt.
Auf den Linien #S41 und #S42 der #S-Bahn Berlin wird ab heute der #Takt zu bestimmten Zeiten erhöht. Neue und längere #S-Bahn-Züge ab 2023.
Die S-Bahn Berlin stockt ihr Angebot auf: Seit Montag, dem ersten Schultag nach den Sommerferien, sind die S-Bahnen auf den Linien S41 und S42 häufiger unterwegs. Unter der Woche sollen die Ringbahn-Linien dann zwischen 10.30 Uhr und 14 Uhr einen #5/5/10-Minuten-Takt bekommen, also mit drei Zügen innerhalb von 20 Minuten fahren. So werde auf dem gesamten Ring die #Kapazität in der Zeit um ein Drittel erhöht, sagte S-Bahn-Chef Peter #Buchner im Interview mit der Berliner Morgenpost. Hintergrund ist auch, dass zwischen den Berufsverkehren kaum noch Einbrüche in den #Fahrgastzahlen zu spüren sind.
In den vergangenen Monaten wurde auf Bestellung des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (#VBB) bereits die Linie #S46 in der Mittagszeit von #Westend bis zum Bahnhof #Gesundbrunnen verlängert, um die #Ringbahn-Linien zu entlasten.
S-Bahn in Berlin: Dichterer Takt im Südosten geplant Um im Südosten die Ringbahn im dichteren Takt fahren zu lassen, wolle man auch die Linie #S47 von ihrer bisherigen Endstation #Hermannstraße bis nach #Tempelhof verlängern, so Buchner. Notwendig dazu ist allerdings ein zusätzliches Signal und eine neue #Signaltechnik, die erst mit den künftigen Zügen funktionieren wird.
Nach dem schweren #Bahnübergangsunfall auf polnischer Seite am Donnerstagmorgen läuft der Zugverkehr zwischen Berlin, Angermünde und Stettin ab Samstag, 31. Juli, wieder. Der reguläre #Fahrplan der #RE66/#RB66 gilt, da aber alle drei #Dieseltriebwagen des Unfallzugs stark beschädigt wurden und bis auf Weiteres nicht einsatzfähig sind, sind die Platzkapazitäten auf der Strecke teilweise reduziert. Es sind schlicht weniger Fahrzeuge im Einsatz. Außerdem ist bei einigen Relationen ein Umstieg in Angermünde erforderlich, da zwischen Berlin und Angermünde verstärkend elektrische Triebzüge eingesetzt werden. Das alternative Fahrtkonzept wurde kurzfristig gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) erstellt.
Durch den Unfall fehlen für die Linie RE66/RB66 nun insgesamt vier Triebwagen, da bereits vor vier Wochen ein Fahrzeug bei einer Kollision mit einem umgestürzten Baum stark beschädigt wurde. Die umfangreichen Reparaturarbeiten laufen noch. Für den grenzüberschreitenden Verkehr von und nach Polen ist eine spezielle technische Ausrüstung und Zulassung erforderlich, sodass ein kurzfristiger Ersatz aus anderen Netzen schwierig ist.
Auf bahn.de/aktuell werden die Auswirkungen des Unfalls und Informationen regelmäßig aktualisiert. Informationen zur jeweiligen Fahrt finden sich in den Online-Auskünften unter bahn.de, vbb.de sowie in der App „DB Navigator“ sowie der VBB-App „Bus & Bahn“.
U-Bahn, Bus, Tram, S-Bahn in Berlin: Ob für #Einzelfahrausweise in den Bereichen AB und ABC, für 4-Fahrten-Karten oder #Tageskarten der BVG oder S-Bahn – Für einige #Tickets im öffentlichen Nahverkehr müssen Fahrgäste seit Beginn des Jahres mehr zahlen. Mit dem #Tarifwechsel hatte der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) allerdings auch eine neue Regelung beschlossen. Nicht entwertete, alte Fahrkarten konnten noch bis zum 30. Juni genutzt werden, eigentlich deutlich länger als bei Tarifwechseln zuvor.
Für so manchen Fahrgast von U-Bahn, Tram oder Bus in Berlin gab es in diesem Monat dennoch ein böses Erwachen: Denn mit dem Ende der Nutzungszeit endete auch die #Umtauschfrist für alte Fahrscheine. Wer jetzt noch alte Tickets besitzt, wird die nicht mehr los, auch wenn er bereit wäre, den Aufpreis zu zahlen. Bewusst war das einigen offenbar nicht.
Zahlreiche Leser der Berliner Morgenpost schilderten zuletzt ihre Erfahrungen: Sie blieben auf Tickets sitzen, weil sie in den vergangenen Monaten coronabedingt kaum im öffentlichen Nahverkehr unterwegs waren. „48,40 Euro futsch, weil ich gedacht hatte, zumindest noch mit entsprechender Zuzahlung die #VBB-Einzelfahrscheine nach dem 30.06.2021 umtauschen zu können“, schrieb eine Leserin. Eine Frau aus Treptow-Köpenick berichtete, sie habe unnötige Fahrten im ersten Halbjahr vermeiden wollen, dafür nun aber noch drei 4-Fahrten-Karten, die verfallen sind.
Frage 1: Teilt der Senat die Einschätzung, dass die #Stadtbahn (#Ferngleise Charlottenburg – Hauptbahnhof oben – Ostkreuz) und die #Nord-Süd-Verbindung ( #Jungfernheide / #Gesundbrunnen – Hauptbahnhof tief – #Südkreuz) als Herzstück des #Eisenbahnknotens Berlin in Zukunft ein beträchtlich größeres Zugangebot von den Zulaufstrecken aus Brandenburg aufnehmen müssen als die gegenwärtig laufenden und geplanten #Verkehrsverträge beinhalten, damit Berlin seinen Beitrag zum Erfüllen der klima-, umwelt- und verkehrspolitischen Ziele leisten kann? Frage 2: Teilt der Senat die Einschätzung, dass die mit der gegenwärtigen Infrastruktur erreichbare #Leistungsfähigkeit dafür nicht ausreicht und sich die für einige #Zulaufstrecken im Projekt #i2030 geplanten Ausbaumaßnahmen auch auf der Stadtbahn und der Nord-Süd-Verbindung fortsetzen müssen? Antwort zu 1 und 2: Der Senat teilt die Einschätzung, dass mittel- bis langfristig weitere Angebotsmaßnahmen erforderlich sind, um den Anforderungen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung und seiner Verschärfung durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu genügen und damit die für eine Verlagerung von Fahrten vom motorisierten Individualverkehr auf den öffentlichen Personennahverkehr erforderliche Leistungsfähigkeit und Angebotsqualität zu sichern. 2 Mit den im Rahmen der abgeschlossenen und geplanten Vergabeverfahren vorgesehenen #Mehrleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und den Erweiterungen des Fernverkehrs – z.B. des 30-Minuten-Taktes Berlin – Hamburg – wird die Infrastruktur des Eisenbahnknotens Berlin künftig voraussichtlich derart ausgelastet, dass nach heutigem Kenntnisstand ohne Ausbaumaßnahmen nur noch wenige, punktuelle Angebotsausweitungen umsetzbar sind. Gemeinsam mit dem Land Brandenburg, der Deutschen Bahn und dem VBB hat das Land Berlin daher das Projekt i2030 initiiert. Im Rahmen des Projektes i2030 wird der konkrete #Ausbaubedarf aktuell durch die DB Netz aufbereitet, sodass zeitnah mit den vorbereitenden Untersuchungen und entsprechenden Abstimmungen mit dem Bund zum weiteren Planungsprozess und Finanzierungsmöglichkeiten begonnen werden kann. Frage 3: Stimmt der Senat dem Ziel zu, dass auf der Stadtbahn eine fahrplanmäßige Zugfolgezeit von 4 min (einschließlich Haltezeiten und Pufferzeit) erforderlich ist, um auf der Grundlage des Deutschlandtakt-Fahrplanentwurfs und des Zielkonzepts des Bündnisses Schiene Berlin-Brandenburg (BSBB) je Richtung 15 Fahrplantrassen, die nicht immer, aber bei Bedarf belegt werden, zu konstruieren? Antwort zu 3: Der Senat stimmt dem Ziel zu, die #Leistungsfähigkeit der zentralen Eisenbahnstrecken im Knoten Berlin – darunter die Berliner Stadtbahn – zu erhöhen. Im Rahmen des mittlerweile dritten Gutachterentwurfes des Deutschland-Taktes ist auf der Berliner Stadtbahn ein etwa fünfminütiger Zugfolgeabstand mit elf Systemtrassen pro Stunde vorgesehen. Eine weitere Erhöhung über dieses Maß hinaus wird insbesondere mit Blick auf die langfristige #Angebotsqualität des Regionalverkehrs als erforderlich angesehen. Frage 4: Teilt der Senat die Einschätzung, dass wegen der unterschiedlichen Stationshalte und Haltezeiten Maßnahmen zur Verkürzung der Zugfolgezeiten wie zusätzliche Blockabschnitte, besonders in den Einfahr-, Bahnsteig- und Ausfahrbereichen, gleichzeitige Ein- und Ausfahrten an benachbarten Bahnsteiggleisen, Beseitigung von Durchrutschweg-Ausschlüssen zielführend sind und dass diese im ersten Schritt mit herkömmlicher #Signal- und #Sicherungstechnik (Nachrücksignale und Teilfahrstraßenauflösungen) umgesetzt werden müssen, weil die Umstellung auf #ETCS einen längeren Vorlauf einschließlich Nachrüstung aller planmäßig eingesetzten Triebfahrzeuge erfordert? Antwort zu 4: Der Senat teilt die Einschätzung, dass Maßnahmen zur Kapazitäts- bzw. Leistungsfähigkeitserhöhung zielführend sind. Das European Train Control System (ETCS) bietet den Vorteil, dass die Kapazität schnell erhöht werden kann, da keine Planfeststellungsverfahren und größere Baumaßnahmen notwendig sind. Dem Sachverhalt, dass die Umrüstung der Schienenfahrzeuge längere Zeiten beansprucht, stimmt der Senat nicht zu. Die Schienenfahrzeugindustrie liefert zwischenzeitlich nur noch Fahrzeuge aus, die für ETCS vorbereitet sind. Berlin hat sich zuletzt auf der Konferenz DB Netz/PKP PLK, aber auch in der AG Verkehr der Deutsch-Polnischen Regierungskommission dafür eingesetzt, dass auch die Stadtbahn mit ETCS ausgestattet wird. Neben der Erhöhung der Kapazität hätte es beispielsweise auch den Vorteil, dass polnische Hochgeschwindigkeitszüge (z.B. der ED 3 250, der auch für Wechselstrom ausgerüstet wird) problemlos bis #Grunewald verkehren könnten. Die DB AG teilt ergänzend mit: „Die in der Frage beschriebenen Maßnahmen stellen einen ersten kurz- bis mittelfristigen Schritt zur Erhöhung der Kapazitätswirkung dar. Die alleinige Fokussierung auf ETCS würde den Umsetzungszeitraum der #Kapazitätswirkung weiter nach hinten schieben. Die heute vorhandene #Stellwerkstechnik lässt sich jedoch nicht mehr ohne weiteres erweitern, da der Hersteller die Technik so nicht mehr anbietet. Die ETCS Ausrüstung beinhaltet neben den Elementen an der Eisenbahninfrastruktur ebenfalls die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge. Im Rahmen laufender SPNV-Ausschreibungen wurde die Nachrüstbarkeit mit ETCS auf den zum Einsatz kommenden Fahrzeugen durch die Aufgabenträger gefordert und ist Vergabegegenstand. Die ETCS Ausrüstung im Knoten Berlin ist ein angestrebtes Ziel, welches in Einzelschritten umgesetzt werden muss. Bei der Definition der Reihung der Umsetzungsschritte müssen Aufgabenträger, Verkehrsverbund, DB Netz AG und die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) im engen Austausch stehen. Für die Umrüstung mit ETCS ist es außerdem wichtig, dass angrenzende Streckenabschnitte durch z.B. Blockteilung in der herkömmlichen Signaltechnik die gewonnene Leistungsfähigkeit nicht konterkarieren.“ Frage 5: Wie beurteilt der Senat die Ansätze zur Kapazitätserhöhung, die der von DB Netz aufgestellte Plan zur Erhöhung der #Schienenkapazität (#PEK) für die Nord-Süd-Verbindung bietet? Antwort zu 5: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (#SenUVK) hat gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) und in Abstimmung mit dem Land Brandenburg zum PEK Stellung genommen. Dabei wurde der PEK übereinstimmend als unzureichend bewertet hat. Insbesondere die fahrplanbezogenen Lösungsansätze werden abgelehnt. Aus Sicht der Senatsverwaltung liegt es im Wesen eines PEK, dass die Kapazität in einer Art und Weise erhöht wird, die den verkehrlichen Nutzen erhöht. Hierzu sind Infrastrukturausbauten vorrangig durch den Eigentümer (Deutsche Bahn AG bzw. Bund) notwendig, um die Leistungsfähigkeit auch tatsächlich zu erhöhen. Der Ansatz, ggf. die Aufgabe von Halten zu erzwingen, um die Anzahl der Zugfahren auf einer Strecke zu maximieren, ohne dass dann noch ein verkehrlicher Mehrwert entsteht oder sogar verkehrliche Nachteile erzeugt werden, weil sich die Erschließung – vorrangig im Nahverkehr – verschlechtert, wird vom Senat abgelehnt. Frage 6: Welche eigenen inhaltlichen, zeitlichen und prozessorganisatorischen Vorstellungen hat der Senat, zur Kapazitätserhöhung auf der Stadtbahn und der Nord-Süd-Verbindung tätig zu werden? 4 Antwort zu 6: Dem Senat ist bewusst, dass eine wesentliche Steigerung der Kapazitäten im Schienenverkehr Grundlage für das Erreichen einer klimaschonenden und nachhaltigen Mobilität ist. Der Senat hat in den jeweiligen Gremien gegenüber dem Bund deutlich dargestellt, dass die Themen #Elektrifizierungsoffensive des Bundes und Deutschland-Takt große Auswirkungen auf den Knoten Berlin haben. Die im Rahmen des #Deutschland-Taktes geplante Erweiterung der Infrastruktur auf den auf Berlin zulaufenden Strecken bedingt notwendige Infrastrukturanpassungen auch im Innenstadtbereich Berlins. Betroffen davon sind insbesondere der #Schienengüterverkehr und der Schienenpersonennahverkehr. Der Senat hat daher die dringend erforderliche Fortschreibung des Teils Schiene der #Bundesverkehrswegeplanung und die Berücksichtigung der erweiterten Anforderungen an die Schieneninfrastruktur im Knoten Berlin eingefordert. Das Programm i2030 ist ein gemeinsames Projekt der Länder Berlin und Brandenburg, des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg und der DB Netze. Wie in der Antwort zu Frage 2 dargestellt, werden im Rahmen i2030 die konkreten Ausbaubedarfe auf den benannten Teilnetzen derzeit vertiefend aufbereitet. Erst im Ergebnis dieser Aufbereitung und der hierauf aufbauenden Abstimmungen mit dem Bund als Eigentümer der Bundesschienenwege lassen sich konkrete Aussagen zum Umfang und zum Planungs- und Realisierungsprozess der Maßnahmen zur Leistungsfähigkeitserhöhung des Knotens Berlin treffen. Frage 7: Wird sich der Senat an dem vom BSBB erarbeiteten Gesamtkonzept für die Entwicklung des Eisenbahnknotens Berlin gemeinsam mit dem Land Brandenburg, dem VBB und der DB orientieren, insbesondere am Strangkonzept mit seiner kapazitäts- und qualitätsfördernden Wirkung als wichtige Voraussetzung? Danach sollen die Nahverkehrslinien in drei Hauptsträngen gebündelt werden, die sich aus den vorhandenen Fahrmöglichkeiten in der Nord-Süd-Achse und im Knoten Spandau ergeben und zwischen denen sie möglichst wenig wechseln, um sich nicht gegenseitig zu stören: a) Hamburger Bahn – Nord-Süd-Achse – Potsdamer Stammbahn / Dresdner Bahn b) Gesundbrunnen – Nord-Süd-Achse – Anhalter Bahn c) Lehrter Bahn – Stadtbahn. Ist der Senat bereit, erforderlichenfalls bestehende oder geplante Verkehrsverträge daran anzupassen? Antwort zu 7: Das dargestellte Strangkonzept adressiert den Umstand, dass die Eisenbahninfrastruktur in Berlin nicht an allen Stellen restriktionsfrei befahrbar ist. An mehreren, zentralen Betriebsstellen und Streckenabschnitten im Knoten Berlin werden durch den Verlauf der durchgehenden Hauptgleise die Fahrwege für – ggf. auch konfliktfrei parallel führbare – Zugfahren vorgegeben, die jedoch in beiden Fahrtrichtungen nicht in allen Fällen identisch sind bzw. die derzeit und perspektivisch planerisch vorgesehenen Linienlaufwegen im Fern- und Regionalverkehr entsprechen. Dies betrifft primär: die Einbindung der Anhalter Bahn und der in Bau befindlichen Dresdner Bahn von Süden in den Nord-Süd-Tunnel, die Einbindung aus Richtung Spandau und Gesundbrunnen in den Nord-SüdTunnel sowie 5 die Verknüpfung der Hamburger Bahn und Lehrter Bahn westlich des Bahnhofs Spandau mit dem Nordring und der Stadtbahn östlich des Bahnhofs Spandau. Das Wechseln zwischen den jeweils durchgehenden Hauptgleisen auf eine andere Strecke hat jeweils einen Kapazitätsverlust zur Folge, da bei einem solchen Wechsel auf beiden Gleisen jeweils eine Trasse „verbraucht“ wird und so nicht zwei Züge parallel verkehren können. Ein möglichst geringer Kapazitätsverbrauch ist jedoch nicht der alleinige Aspekt, der bei der SPNV-Angebotsplanung berücksichtigt wird. Der Schwerpunkt liegt auf der Erfüllung der verkehrlichen Anforderungen, die sich beispielsweise auch aus den realen Pendelströmen ergeben. Auch sind infrastrukturelle Restriktionen, die im weiteren Streckennetz außerhalb Berlins bestehen, sowie die Fahrten der Fernverkehrszüge zu beachten. Die eigenwirtschaftlich durch DB Fernverkehr und Dritte durchgeführten Fernverkehre berücksichtigen solche Rahmenbedingungen nur in untergeordnetem Maße. Grundsätzlich verfolgt der Senat das Ziel, dass die Infrastruktur, auch hinsichtlich der Leistungsfähigkeit, an ein Angebot, das sich aus den verkehrlichen Erfordernissen ergibt, angepasst bzw. ausgebaut wird und das Angebot gerade nicht langfristig allein durch die infrastrukturellen Möglichkeiten bzw. Beschränkungen bestimmt wird und dadurch verkehrliche Nachteile hingenommen werden müssen. Der Senat setzt sich daher progressiv für eine Erweiterung der Infrastruktur unter anderem an diesen neuralgischen Punkten ein. Die bereits beauftragte Vorplanung für den i2030- Korridor Berlin-Spandau – Nauen beinhaltet auch eine substanzielle Kapazitätserweiterung des Bahnhofs Spandau. Die Erweiterung der Kreuzungsbauwerke Spandau-West (Höhe Dyrotzer Straße) und Spandau-Ost (Höhe Ruhleben) sowie der Bau zweier zusätzlicher Bahnsteigkanten im Bahnhof Spandau soll es ermöglichen, in beiden Richtungen sowohl von der Hamburger Bahn als auch von der Lehrter Bahn Züge restriktionsfrei und gleichzeitig zu einem anderen Zug auf der jeweils anderen Strecke konfliktfrei in Richtung Jungfernheide bzw. Charlottenburg zu leiten. Zudem setzt sich der Senat dafür ein, dass bei einem Ausbau der Anhalter Bahn auch das Kreuzungsbauwerk Priesterweg dahingehend erweitert wird, dass es möglich wird, in beiden Richtungen sowohl von der Anhalter Bahn als auch von der Dresdner Bahn Züge restriktionsfrei und gleichzeitig zu einem anderen Zug auf der jeweils anderen Strecke in beide der möglichen Tunnelröhren des Nord-Süd-Tunnels zu leiten. Mit diesen Maßnahmen ließe sich eine fast komplette Entkopplung von den genannten Restriktionen erzielen. Das Erfordernis einer Anpassung bestehender Verkehrsverträge ist insofern absehbar nicht erkennbar. Berlin, den 11.07.2021 In Vertretung Ingmar Streese Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
#RailBLu ist ein grenzübergreifendes Projekt zwischen #Polen und Deutschland. Im Zuge dessen sollen die #Mobilitätsangebote in der Region im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) nachhaltig verbessert und gestärkt werden. Zunächst werden die vorhandenen Schwächen analysiert und die Maßnahmen für eine Gegensteuerung definiert sowie erforderliche vertragliche Vereinbarungen zwischen Verkehrsunternehmen getroffen. Danach werden in einem Testversuch neue Service-Angebote im Projektgebiet erprobt und validiert. Die Projektpartner sind das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL), Marschallamt der Woiwodschaft Lubuskie (Urząd Marszałkowski Województwa Lubuskiego) und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB).
Das Projekt RailBLu hat das Ziel, die Attraktivität der Regionen sowohl für Bewohner*innen als auch für Besucher*innen und #Wirtschaftsunternehmen durch die Verbesserung der grenzüberschreitenden Mobilitätsangebote deutlich zu erhöhen. Mittels Nachfrageanalyse aller #Verkehrsmittel auf grenzüberschreitenden Strecken des Fördergebiets, soll ein #Verkehrsmodell erstellt und anschließend eine gemeinsame Zielkonzeption im #SPNV für die Zeithorizonte 2030 und 2050 erarbeitet werden.
Darüber hinaus sollen die bereits bestehenden grenzüberschreitenden Verbindungen durch pilothaft eingeführte Angebote und Maßnahmen für den Fahrgast attraktiver gestaltet werden. Das sind im Einzelnen:
Pilothafte Ausgabe von #digitalen Tickets im internationalen Verkehr
6-monatiger #Pilotbetrieb von #Shuttleverkehren zur Anbindung abgelegener Stationen: RailBLu realisiert in einer Testphase neue Mobilitätsangebote zur Verbesserung der Anbindung ortsferner Zugangspunkte zum SPNV.
Der #Feldversuch wird jeweils zwischen einem Ort und einem Bahnhof auf der deutschen und auf der polnischen Seite stattfinden.
Diese pilothaft eingeführten und erfolgsversprechenden Lösungen sollen dann möglichst langfristig eingesetzt werden und bieten einen Anreiz für alle, um verstärkt die attraktiven SPNV-Angebote auf den grenzüberschreitenden Strecken zu nutzen. Das Projekt leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und zur Verkehrswende, da es den Umstieg vom Auto auf die Schiene fördert. Zudem schafft es einen Anreiz, das Nachbarland mit der Eisenbahn zu entdecken.
RailBLu wird von der Europäischen Union durch die Förderinitiative #INTERREG gefördert und umfasst im Projektgebiet die #Woiwodschaft#Lubuskie und den östlichen Teil des Landes Brandenburg – konkret sind das die #Landkreise#Märkisch-Oderland, #Oder-Spree, #Spree-Neiße sowie die kreisfreien Städte #Frankfurt (Oder) und #Cottbus.
Die Projektpartner:
#Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (#MIL)
#Marschallamt der Woiwodschaft Lubuskie (Urząd Marszałkowski Województwa Lubuskiego)