VBB + Tarife: Endlich! Günstigeres Semesterticket kommt!, aus VBB

28.11.2023

https://www.vbb.de/presse/endlich-guenstigeres-semesterticket-kommt/

Bund und Länder haben sich auf eine einheitliche Lösung für ein rabattiertes #Semesterticket im bundesweiten #Vollsolidarmodell geeinigt. Für Studierende wird es demnach ein günstigeres Semesterticket auf Basis des Deutschlandtickets geben. Es kostet 60 Prozent des Regelpreises des Deutschlandtickets.

Für 29,40 Euro statt 49 Euro im Monat können die Studierenden dann #deutschlandweit den öffentlichen #Personennahverkehr nutzen. Das Ticket gilt wie ein normales #Deutschlandticket für eine Person in der 2. Klasse und ist nicht übertragbar. Eine kostenlose Fahrradmitnahme ist nicht eingeschlossen. Das vergünstigte Deutschlandticket gilt für Studierende für ein ganzes Semester zum derzeitigen Preis von 176,40.- Euro.

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Tarife: Berlins Unis streichen Semesterticket: Solidarmodell bedroht, aus Berliner Morgenpost

09.06.2023

https://www.morgenpost.de/article238637781/uni-hochschule-berlin-semesterticket-solidarmodell-deutschlandticket-49-euro-auf-der-kippe.html

Im März hatten die Verkehrsminister von Bund und Ländern eine frohe Botschaft zu verkünden: die Einführung des Deutschlandtickets. Dass die Revolution im öffentlichen #Nahverkehr einen Rattenschwanz nach sich ziehen würde, war angesichts vieler offener Fragen bereits damals zu erwarten. Nun hat die Einführung des #49-Euro-Tickets für Berliner Hochschulen etwas ins Rutschen gebracht. Weil das #Semesterticket den Studierenden keine bedeutende #Ersparnis mehr bringt, steht es an vielen Hochschulen und Universitäten auf der Kippe. Die #Technische Universität (#TU) und sieben weitere Institutionen machen den Anfang.

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Tarife: Keine Kopplung mit Semesterticket, Warum sich Studierende über das 49 Euro-Ticket nicht freuen können, aus rbb24.de

21.02.2023

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2023/02/studenten-bvg-49-euro-ticket-semesterticket-berlin-nachteile-universitaet.html

#Studierende in Berlin und Brandenburg müssen für das geplante #Deutschland-Ticket den vollen Preis abdrücken – selbst wenn sie bereits für das obligatorische #Semesterticket bezahlt haben. Das löst Unmut aus, Studentenvertretungen fordern Nachbesserungen.

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Tarife: Zukunft des Semestertickets, aus Senat

13.12.2022

Frage 1:

Wurde seitens der Berliner #Hochschulen inzwischen die Zahl der Studentinnen und Studenten ermittelt, die von der #Rückerstattung des Differenzbetrags zum #Semesterticket aufgrund des 9-Euro-Tickets profitieren? Wie viele Studentinnen und Studenten sind betroffen?

Antwort zu 1:

Seitens der staatlichen Berliner Hochschulen wurde die Zahl der Studierenden, die von einer Rückerstattung des Differenzbetrages zum Preis des Semestertickets aufgrund der Preisabsen- kung auf 9 Euro/Monat in den Aktionsmonaten Juni bis August 2022 betroffen sind, wie folgt ermittelt:

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Tarife: Mit dem Berliner Semesterticket nach Sylt?, aus Senat

Frage 1:
Das sog. „9für90“-Ticket soll ab 1. Juni 2022 für drei Monate im Öffentlichen Nah- und #Regionalverkehr einen
bundesweiten Geltungsbereich haben. Wird das Berliner #Semesterticket ebenfalls im fraglichen Zeitraum
bundesweit im #ÖPNV gelten? Wenn nein, warum nicht?
Frage 2:
Falls dies nicht der Fall ist, wurden bzw. werden derzeit noch Gespräche mit anderen Bundesländern geführt, um
den Geltungsbereich des Berliner Semestertickets auf diese auszuweiten? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Es ist vorgesehen, dass auch bestehende Abonnements vom Angebot des 9-Euro-Tickets
profitieren. Dies gilt im #Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) auch für Inhaberinnen und
Inhaber von Berliner und Brandenburger Semestertickets. Diese werden vom 1. Juni 2022 bis 31. August 2022 #bundesweit im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) genutzt werden
können.
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Frage 3:
Können Inhaberinnen eines Semestertickets anderer Bundesländer im fraglichen Zeitraum den Berliner ÖPNV entgeltfrei nutzen? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 3: Inhaberinnen und Inhaber von Abonnements anderer Verkehrsbetriebe oder –verbünde in Deutschland können mit ihrem Abonnement ebenfalls bundesweit den ÖPNV nutzen, dazu zählt auch der Berliner ÖPNV. Dies ist allerdings keine entgeltfreie Nutzung, da sie über ein reguläres und bezahltes Abonnement verfügen, das im Aktionszeitraum bundesweit zur Fahrt im ÖPNV gültig ist. Frage 4: Wie wird das „9für90“Ticket bei Semestertickets praktisch umgesetzt? Wie ist die Rückerstattung bereits bezahlter Beträge derzeit geplant? Antwort zu 4: An Berliner Hochschulen wird die Zahlung der Studierenden einer Hochschule an die Studierendenschaft bzw. Verwaltung der jeweiligen Hochschule für das Semesterticket i.d.R. gemeinsam mit den Rückmeldegebühren der Hochschule, dem Sozialbeitrag an das Studierendenwerk und den Beitrag zur Studierendenschaft für das gesamte Semester im Voraus geleistet. Der Anteil für das Semesterticket beträgt im Sommersemester 2022 aufgrund des Zuschusses des Landes Berlin weiterhin 193,80 Euro für das Semester. Je Monat entspricht das einem Betrag von 32,30 Euro, der in den Monaten Juni bis August auf jeweils 9 Euro abgesenkt wird, so dass für jeden Studierenden, der den Beitrag für das Semesterticket bezahlt hat, grundsätzlich ein Rückzahlungsanspruch von 23,30 Euro je Monat besteht. Wie die Rückzahlung ausgestaltet werden kann, wird derzeit zwischen dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) und den einzelnen Berliner Hochschulen noch diskutiert. Im Raum stehen hier eine Rücküberweisung an die Studierenden, die den Semesterbeitrag gezahlt haben, in Höhe von 69,90 Euro oder eine Verrechnung mit der Zahlung des Semesterbeitrags im Folgesemester. Frage 5: Sollen alle geplanten Ermäßigungen für Abo-Kundinnen gleichermaßen auch den Inhaber*innen der
Semestertickets zugutekommen?
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Antwort zu 5:
Die Ermäßigung des Preises auf 9 Euro/Monat im Aktionszeitraum soll gleichermaßen allen
Abonnementkundinnen und -kunden und damit auch allen Inhaberinnen und Inhabern von
Semestertickets #zugutekommen.
Berlin, den 16.05.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de

Tarife: VBB plant Preiserhöhung Eberswalder Studierende sagen Nein zum Semesterticket aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/panorama/2021/11/eberswalde-studierende-nein-vbb-semesterticket-abstimmung.html

Eine Mehrheit der Studierenden von 53 Prozent der #Hochschule für nachhaltige Entwicklung in #Eberswalde hat am Mittwoch gegen das teurere #Semesterticket gestimmt. Damit folgt dem Nein zum Semesterticket der Studierenden aus #Frankfurt (Oder) von vergangener Woche nun die nächste Hochschule.

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Tarife: Preiserhöhung von mehr als 100 Euro befürchtet Studenten streiten mit Berliner Verkehrsverbund über das Semesterticket, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/preiserhoehung-von-mehr-als-100-euro-befuerchtet-studenten-streiten-mit-berliner-verkehrsverbund-ueber-das-semesterticket/27358630.html

Der Streit ums #Semesterticket wird schärfer: Studierende werfen dem #VBB „überzogene Forderungen“ vor – und fordern ein billigeres „#365-Euro-Ticket“.

Weiter auseinander können die Positionen nicht liegen: Der #Verkehrsverbund VBB will die Preise für das Semesterticket anheben, die Studierenden wollen es viel billiger – nämlich für 365 Euro im Jahr. Die #Interessengemeinschaft Semesterticket Berlin-Brandenburg („#IG SemTix BBB“) hat nun in einer Mitteilung den VBB heftig als Preistreiber kritisiert.

Die Forderungen seien unverschämt und gefährden das Modell Semesterticket. #SemTix warf dem Verkehrsverbund VBB vor, sich weiteren Gesprächen zu „verweigern“. Das vor knapp 20 Jahren eingeführte Ticket sei „akut gefährdet“.

Dem widersprach der VBB energisch. „Die Darstellung der IG SemTix BBB ist falsch“, sagte Sprecher Joachim Radünz. Bis einschließlich Wintersemester 2023/24 seien die Semesterticketpreise festgelegt. Da der Preis seit 2017 konstant ist, haben die Studenten sechs Jahre lang keine Erhöhung. Die meisten anderen Fahrkarten sind in dieser Zeit deutlich gestiegen.

„Es geht nur um die Zeit danach,“ sagte Radünz. Der VBB verhandelt im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg mit den Studierenden. „Entgegen der Darstellung ist die VBB GmbH weiterhin …

Tarife: Einigung über Semesterticket in Berlin-Brandenburg aus Senat

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1022697.php

Ausgleich via Landeshaushalte: Verkehrsministerien verständigen sich auf #Zwischenlösung – eine neue Regelung wird für 2022 angestrebt
Berlin und Brandenburg haben sich auf eine Übergangslösung zur #Finanzierung des Semestertickets für Studierende beider Länder im kommenden Jahr verständigt. So soll die Anpassung der Semesterticketpreise über die Landeshaushalte ausgeglichen werden.
Für das kommende Jahr ist eine Entscheidung über die Ausgestaltung des künftigen Semestertickets vorgesehen. Es wird angestrebt, eine gemeinsame Regelung ab dem Sommersemester 2022 zu erreichen.

Darauf einigten sich am Donnerstag die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung in Brandenburg.

Senatorin Regine Günther:
„Für Berliner Studierende bleiben die Kosten erst einmal stabil. Das ist ein wichtiges Signal: Wir wollen mit dieser Lösung einen konstruktiven Austausch ohne Zeitdruck ermöglichen, um gemeinsam mit den Studierenden die unterschiedlichen Vorschläge für ein künftiges #Semesterticket zu erörtern. Es war wichtig, den Druck jetzt herauszunehmen. Wie gute Lösungen aussehen können, werden die Beteiligten nun in Ruhe diskutieren können.“

Minister Guido Beermann:
„Die Corona-Krise trifft die Studierenden in besonderer Weise. Unter anderem haben die Regierungschefs von Bund und Ländern beschlossen, dass Hochschulen und Universitäten grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen sollen. Die gemeinsame Entscheidung unserer beiden Länder für eine Übergangslösung ist in dieser Situation richtig und wichtig. Gleichzeitig haben wir eine solide Basis geschaffen, um den Dialog für die künftige Regelung zum Semesterticket ab 2022 wiederaufzunehmen.“

Für die Kompensation der Tariferhöhungen sollen in den Länderhaushalten knapp zwei Millionen Euro (Berlin) und rund 700.000 Euro (Brandenburg) bereitgestellt werden.

Tarife: Neuverhandlung Semesterticket II aus Senat

www.berlin.de

1. Welche Ergebnisse haben die Verhandlungen zur Fortschreibung der #Semesterticket-Verträge der Berliner
#Hochschulen ergeben?
Zu 1.:
Den verfassten Studierendenschaften wurde ein Angebot für unbefristete Semesterticketverträge
mit Preissteigerungen nach dem Indexverfahren vorgelegt. Der Beratungs-
Zusammenschluss der Semesterticketreferentinnen und -referenten der #Freien Universität
Berlin, #Humboldt-Universität zu Berlin, #Technischen Universität Berlin, Universität der
#Künste Berlin, #Beuth-Hochschule für Technik Berlin und „#Alice-Salomon“-Hochschule für
Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin (kurz: #Semtix-Ratschlag) brach im Frühjahr 2019
die Verhandlungen ab, da aus deren Sicht das Zustandekommen der tatsächlichen #Tarifanpassung
für die Semestertickets intransparent blieb.
Als Alternative wurde zunächst das Tarifangebot #Semesterticket Berlin ABC (Solidarmodell)
bis einschließlich Wintersemester 2020/2021 von allen Berliner Hochschulen akzeptiert,
die Ergänzungsvereinbarungen dazu sind bereits unterzeichnet.
Der Semtix-Ratschlag, d.h. die Vertretung der verfassten Studierendenschaften, sieht in
Anbetracht aktueller Entwicklungen (kostenlose Tickets für Schülerinnen und Schüler,
365€-Jahrestickets für Azubis, gültig im gesamten Verkehrsverbund Berlin Brandenburg)
eine Notwendigkeit zu grundsätzlichen Anpassungen beim Semesterticket.
– –
2
2. Wann sind weitere Verhandlungsrunden geplant?
Zu 2.:
Anfang Dezember 2019 werden die Vertragsverhandlungen zum Tarifangebot „Semesterticket
Berlin ABC“ ab dem Sommersemester 2021 aufgenommen.
3. Welche Hochschulen haben bereits Verträge für das Sommersemester 2020 unterschrieben?
Zu 3.:
Alle staatlichen sowie die konfessionellen Hochschulen des Landes Berlin haben die Verträge
für ein Semesterticket Berlin ABC für das Sommersemester 2020 unterzeichnet.
4. Wie sind diese Vertragsunterzeichnungen zu Stande gekommen? Beruhen sie auf separaten Verhandlungen
mit einzelnen Hochschulen?
Zu 4.:
Aufgrund des Beschlusses des Aufsichtsrates des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg
GmbH (VBB) vom 28. März 2019 wurden die Studierendenschaften der Berliner Hochschulen
Anfang Mai 2019 darüber informiert, dass die Semesterticketpreise für die Studierenden
der Berliner Hochschulen (Gültigkeitsbereich Berlin ABC) auch im Sommersemester
2020 und im Wintersemester 2020/2021 nicht angehoben werden und der Semesterticketpreis
damit bis einschließlich Wintersemester 2020/2021 weiterhin 193,80 Euro beträgt.
Die Hochschulen wurden, wie auch im Verfahren für das Wintersemester 2019/20,
um Zustimmung gebeten. Mit Einverständniserklärung jeder Hochschulen verlängert sich
damit die Laufzeit der Semesterticketverträge bis einschließlich Wintersemester
2020/2021.
5. Wie können Studierende das im VBB-Tarif 2019 enthaltene Ticket verbundweit für 242 Euro aktuell erhalten?
Gibt es Hochschulen, die dieses Semesterticket anbieten?
Zu 5.:
Voraussetzung für das „Semesterticket mit Nutzung im gesamten Verbundgebiet für Berliner
Studierende“ ist, dass sich die Mehrheit der Studierenden bei einer Urabstimmung für
dieses Ticket mit einem Preis von aktuell 242,00 Euro je Semester entscheidet. Jede Berliner
Hochschule vereinbart in einem Semesterticketvertrag einheitlich ein für sie anzuwendendes
Tarifangebot als Solidarmodell. Die Studierenden jeder Berliner Hochschule
haben dabei die Wahl zwischen einem „Semesterticket Berlin ABC“ und dem „Semesterticket
mit Nutzung im gesamten Verbundgebiet für Berliner Studierende“.
Bisher hat sich keine Berliner Hochschule für das Tarifangebot „Semesterticket mit Nutzung
im gesamten Verbundgebiet für Berliner Studierende“ entschieden.
6. Wie bewertet der Senat das Solidarmodell der Berliner Hochschulen zum Semesterticket aus verkehrsund
hochschulpolitischer Sicht sowie in Bezug auf die Einnahmesituation der öffentlichen Nahverkehrsunternehmen?
– –
3
Zu 6.:
Der Senat bewertet das Angebot an die Studierendenschaften, Semestertickets für alle
Studierenden einer Hochschule als Solidarmodell zu vereinbaren als ein attraktives Angebot,
da es abhängig von der Wahlmöglichkeit den Nutzerinnen und Nutzern eine freizügige
Mobilität in und um Berlin im Tarifbereich ABC bzw. sogar im gesamten VBB ermöglicht
und damit nicht nur den Hochschulbesuch, sondern auch eine gesellschaftliche Teilhabe
unterstützt. Aus Verkehrserhebungen ist bekannt, dass Berliner Studierende das Tarifangebot
in hohem Maße nutzen.
Aus verkehrspolitischer Sicht senkt ein solidarisches Ticket die Zugangshürden zum Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) und dient dem Ziel einer Erhöhung des ÖPNVAnteils
an den von der Berliner Bevölkerung genutzten Verkehrsarten. Vertrieblich ist es
einfach umsetzbar und hilft, verlässliche Erlöse zur Sicherung des Angebots im ÖPNV zu
generieren.
Aus den Gesprächen mit Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertretern ist bekannt,
dass auch diese das Semesterticket als Erfolgsmodell betrachten, das im VBB-Tarif
fortgeführt werden solle. Auch die Ausgestaltung als Solidarmodell wird als wichtig eingeschätzt.
Ziel ist es, die erreichten Erfolge mit langfristigen Verträgen zu sichern.
Im Rahmen der anstehenden Verhandlungen sollen bei der Preisgestaltung bereits beschlossene
Tarifmaßnahmen mit berücksichtigt werden.
7. Sieht der Senat das Solidarmodell als zukünftiges Modell für Auszubildende? Wenn nein, warum nicht?
Zu 7.:
Bei den Semestertickets handelt es sich um ein solidarfinanziertes Zeitkartenangebot. Um
ein derartiges Angebot zu verwirklichen, muss sich ein bestimmter Anteil der betroffenen
Personengruppe, hier der Studierenden, in einer Urabstimmung für die Annahme eines
entsprechenden Tarifangebotes aussprechen (§ 18 a Berliner Hochschulgesetz – BerlHG).
Im Falle der Annahme eines solchen Tarifangebotes müssen alle Studierenden (unabhängig
vom Abstimmverhalten und unabhängig von der Nutzung) den Betrag für das Semesterticket
zahlen. Durch die verpflichtende Abnahme durch alle Studierenden wiederum
ergibt sich ein vergleichsweise günstiger Preis für die einzelnen Personen. Der jeweilige
Semesterticketvertrag wird von der verfassten Studierendenschaft, dem Allgemeinen Studierendenausschuss
(AStA) abgeschlossen. Die Studierendenschaft ist eine rechtsfähige
Teilkörperschaft der Hochschule mit Pflichtmitgliedschaft.
Die Realisierung eines solidarischen Tarifmodells setzt zum einen einen klar definierten
Kreis von Nutzerinnen und Nutzern und zum anderen eine geeignete, vertretungsberechtigte
Organisation voraus, die im Namen der Betroffenen Verträge aushandeln und das
Verhandlungsergebnis zur Abstimmung bringen darf. Dies lässt sich bei Auszubildenden
schwer umsetzen, insbesondere da es hier keine derart klare Zuordnung gibt wie bei Studierenden
einer Hochschule. Auch bei bestehenden Tarifangeboten für Auszubildende
stellt die Frage der Berechtigung mit Blick auf die unterschiedlichsten Arten einer Ausbildung
die größte Hürde dar und bringt hohen Aufwand bei der Nachweisführung mit sich.
Ein solidarisches Auszubildendenticket könnte diese Unterschiede nicht berücksichtigen
(z.B. in Bezug auf Ausbildungszeiten, -intervalle, -orte). Zudem gibt es keine entsprechende
Vertretungsorganisation, die für sich in Anspruch nehmen könnte, für alle Auszubildenden
zu sprechen.
– –
4
Ein Solidarmodell wird daher vom Senat nicht als geeignetes Modell für künftige Tarifangebote
für Auszubildende gesehen. Somit fiel die Entscheidung beim neuen Tarifangebot
für Auszubildende (VBB Abo Azubi für 365 Euro/Jahr) zugunsten eines frei wählbaren Tickets.
8. Erwägt der Senat, Studierende und Auszubildende bei VBB-Tarif und Leistungsangebot gleichzustellen?
Wenn nein, warum nicht?
Zu 8.:
Eine tarifliche Gleichstellung von Studierenden und Auszubildenden bedarf aufgrund der
unterschiedlichen Rahmenbedingungen der beiden Personengruppen (vgl. auch Antwort
zu Frage 7) einer vertieften Prüfung und wäre daher aus Sicht des Senates nur mittelfristig
umsetzbar.
9. Wie bewertet der Senat, Leihfahrradsysteme für die Mobilität von Studierenden in das Solidarmodell einzubeziehen?
Zu 9.:
Die Integration von Leihfahrradsystemen müsste aus rechtlichen Gründen anbieterneutral
umgesetzt werden, d.h. alle Anbieter müssten die Möglichkeit bekommen, ihr Angebot in
den VBB-Tarif zu integrieren. Dies ist schon aufgrund der Volatilität des Anbietermarktes
schwierig. Auch die Abgrenzung auf das Kernangebot birgt Herausforderungen – manche
Anbieter würden nicht nur Fahrräder, sondern ggf. auch Elektroroller, Mopeds, Kraftfahrzeuge
und auch Ridesharingangebote mit integrieren können.
Hinzu kommt, dass für eine Einbeziehung von Leihfahrradsystemen in ein solidarisches
Tarifangebot aufgrund der notwendigen Berücksichtigung im Rahmen der Einnahmenaufteilung
und der Notwendigkeit einer praktikablen Abrechnung Gespräche nicht nur mit allen
Leihfahrradanbietern, sondern auch mit allen Verkehrsunternehmen im VBB und den
jeweiligen Aufgabenträgern zu führen wären. Bei bisherigen Vorgesprächen dazu konnten
bislang noch keine Lösungsmöglichkeiten identifiziert werden.
Bei einer Einbeziehung in das Solidarmodell von Studierenden wäre dazu voraussichtlich
eine Urabstimmung je Hochschule vorab erforderlich, bei der die Mehrheit der Studierendenschaft
für eine Einführung eines solidarischen Leihradsystems entweder in Kombination
mit dem Semesterticket oder als eigenes, zusätzliches Angebot stimmen muss. Vor
dem Hintergrund, dass die Studierendenschaften jeweils selbst die Entscheidungen treffen
müssen und es viele Leihfahrrad und ggf. -rolleranbieter am Markt gibt, wäre eine Vertragsgestaltung
in Verbindung mit den Semesterticketverträgen sehr komplex.
– –
5
10. Ist es den verfassten Studierendenschaften möglich, Verträge zu einem Solidarmodell für die Nutzung
von Leihfahrrädern abzuschließen?
Zu 10.:
Studierendenschaften können im Rahmen der Selbstverwaltung grundsätzlich Verträge
mit privaten Unternehmen (auch Dienstleistungsunternehmen) abschließen. Zur Finanzierung
könnte beispielsweise ein eigener Beitrag erhoben werden.
Berlin, den 27. November 2019
In Vertretung
Steffen Krach
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung –

Tarife: Kein Azubi- oder Semesterticket, aus Senat

www.berlin.de

  1. Welche Bedingungen sind an den Erhalt eines #Semestertickets geknüpft?
    Zu 1.:
    Gemäß § 18a Abs. 1 des Berliner #Hochschulgesetzes (#BerlHG) gehört zu den Aufgaben
    der Studierendenschaft einer jeden Hochschule die Vereinbarung preisgünstiger Benutzung
    der Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs. Dies gilt für die Studierenden
    der Hochschulen nach § 1 Abs. 1 BerlHG sowie weiterer staatlicher oder staatlich
    anerkannter Hochschulen (#Semesterticket). Die Teilnahme an der Einführung des Semestertickets
    wird für jede Hochschule vom Allgemeinen Studierendenausschuss mit dem
    nach § 4 des ÖPNV-Gesetzes vom 27. Juni 1995 (GVBl. S. 390) zuständigen Vertragspartner
    vereinbart. Die Vereinbarung setzt ein zustimmendes Votum der Studierenden der
    jeweiligen Hochschule voraus (gemäß § 18a Abs. 2 BerlHG). Studierende, die aus gesundheitlichen
    Gründen oder wegen studienbedingter Abwesenheit vom Hochschulort das
    Semesterticket nicht nutzen können, werden auf Antrag von der Teilnahmeverpflichtung
    befreit (gemäß § 18a Abs. 3 BerlHG). Zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen erheben die Studierendenschaften
    nach Maßgabe einer von ihnen zu erlassenden Satzung von allen Studierenden
    der jeweiligen Hochschulen Beiträge, die gesondert von den Beiträgen im
    Haushalt der Studierendenschaft gemäß § 20 BerlHG auszuweisen sind und nicht der Genehmigung
    der Hochschulleitung bedürfen. Sie werden für jedes Semester bei der Immatrikulation
    oder Rückmeldung fällig und von den Hochschulen kostenfrei eingezogen. Die
    Studierendenschaften können durch Satzung bestimmen, dass ein Zuschlag zum Semesterticket-
    Beitrag zu leisten ist und dass Studierenden bei Vorliegen einer besonderen sozialen
    Härte ein Nachlass auf den Ticketpreis nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden
    Mittel gewährt werden kann (gemäß § 18a Abs. 4 BerlHG).

  • 2
  1. Welche Personen, die an der Universität eingeschrieben sind (z.B. Rechtspflege an der HWR) erhalten
    kein Semesterticket?
    Zu 2.:
    Die Studierendenschaften der jeweiligen Hochschulen regeln per Satzung die Rahmenbedingungen
    für das Semesterticket (gemäß § 18a Abs. 4 BerlHG). Diese Satzungen regeln
    auch, wer gegebenenfalls vom Geltungsbereich des Semestertickets ausgeschlossen ist.
    An der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) betrifft dies gemäß § 1 Abs. 4
    der Semesterticket-Satzung der HWR Berlin zum Beispiel folgende Personen:
  2. Studierende, die nicht Mitglied der Studierendenschaft der HWR Berlin sind oder
    die von der Hochschule keinen Studierendenausweis erhalten.
  3. Nebenhörende, Gasthörende oder Fernstudierende.
  4. Studierende mit Behinderung, die nach dem Recht der Schwerbehinderten im
    Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) Anspruch auf Beförderung haben.
  5. Studierende, die an einer anderen Hochschule der Länder Berlin oder Brandenburg
    immatrikuliert sind und dort ein VBB-Semesterticket erhalten.
  6. Studierende der HWR Berlin, die sich zugleich in einem öffentlich-rechtlichen
    Dienstverhältnis befinden (Beamte oder Angestellte).
  7. Welche Konstellation ist denkbar, wo Studierende bzw. Azubis weder ein Semester-, noch ein Azubiticket
    erhalten und warum ist dies so?
    Zu 3.:
    a) Semesterticket
    Das Beispiel der HWR Berlin zeigt, dass verschiedene von den Studierendenschaften
    festgelegte Umstände dazu führen können, dass kein Anspruch auf ein Semesterticket
    besteht. Die Ausnahmen werden in den Satzungen der jeweiligen Hochschulen gemäß
    § 18a Abs. 4 BerlHG geregelt.
    b) Azubiticket
    Grundsätzlich sind Studierende berechtigt, alternativ zu einem Semesterticket oder falls
    dieses nicht angeboten wird, ein Azubiticket zu erwerben. Studierende wie Auszubildende
    können ein Azubiticket nur erwerben, sofern die notwendigen Voraussetzungen entsprechend
    VBB-Tarif, Teil B, Punkt 5.2.5.1 vorliegen (siehe
    https://www.bvg.de/index.php?section=downloads&download=581).
    Es besteht gegebenenfalls kein Anspruch auf Azubitickets für Auszubildende an sonstigen
    nicht staatlich anerkannten, nicht-hochschulischen privaten Bildungseinrichtungen, sofern
    der Besuch dieser Schulen nicht nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig
    ist.
    Auch der Besuch von Volkshochschulen berechtigt nicht zum Erwerb von Azubitickets, es
    sei denn, es handelt sich um Kurse zum nachträglichen Erwerb der Berufsbildungsreife,
    der erweiterten Berufsbildungsreife, der Fachoberschulreife oder des Mittleren Schulabschlusses.
    Eine weitere Voraussetzung für den Anspruch auf den Azubitarif im Tarifbereich Berlin AB
    ist, dass die Ausbildung in Berlin oder Brandenburg mindestens ein Halbjahr bzw. ein Semester
    lang 20 Wochenstunden umfasst. Somit besteht kein Anspruch beim Absolvieren
    eines Online- oder Fernstudiums, da diese nicht an Berlin oder Brandenburg als Ort geknüpft
    sind.

  • 3
  1. Welche Schritte gedenkt der Senat zu unternehmen, um Betroffenen, welche eine Lehre machen bzw.
    studieren, aber kein Semester- oder #Azubiticketanspruch haben, diesen ihnen zu ermöglichen?
    Zu 4.:
    a) Semesterticket
    Gemäß § 18a Abs. 4 BerlHG werden die Satzungen für das Semesterticket von den Studierendenschaften
    erlassen; der Senat nimmt keinen Einfluss auf die Rahmenbedingungen
    des Semestertickets.
    b) #Azubiticket
    Der Senat überprüft gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg regelmäßig
    die bestehenden Tarifangebote und ist bemüht, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten
    und der politischen Umsetzbarkeit auch mit den Partnern im VBB, die Angebote
    attraktiver zu gestalten und Tariflücken zu schließen.
    Berlin, den 3. Januar 2019
    In Vertretung
    Christian Gaebler
    Der Regierende Bürgermeister von Berlin
    Chef der Senatskanzlei