Pressemitteilung vom 01.04.2021 Presseeinladung: Die #Senatsverwaltung für Umwelt, #Verkehr und Klimaschutz stellt am Mittwoch, den 14. April 2021, im Rahmen einer digitalen #Informationsveranstaltung den gegenwärtigen Stand der Planung und den planerisch zu bevorzugenden #Streckenverlauf für eine neue #Straßenbahnverbindung zwischen dem U-Bahnhof #Turmstraße und dem S- und U-Bahnhof #Jungfernheide vor. Teilnehmende haben die Möglichkeit, sich mittels Fragen, Hinweisen und Anregungen in die Diskussion einzubringen. Im Anschluss besteht zwei Wochen lang die Möglichkeit, weitere Hinweise und Anregungen zum #Planungsstand auf der digitalen Beteiligungsplattform mein.berlin.de einzubringen.
Zu dieser #Online-Informationsveranstaltung laden wir Sie herzlich ein:
Wann: Mittwoch, 14. April 2021, 18:00 – 20:00 Uhr Wo: über Zoom-Webinar
Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich. Sie erfolgt personalisiert und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.
Weitere Informationen und Online-Beteiligung 15. bis 29. April 2021
Wie viele #Stellen waren im Haushalt in Referat #IVA der #Senatsverwaltung für Umwelt, #Verkehr und Klimaschutz zum 1.1.2017, zum 1.1.2018, zum 1.1.2019, zum 1.1.2020 und zum 1.1.2021 jeweils vorgesehen?
Frage 2:
Wie viele der geplanten Stellen aus Frage 1 waren zu den dort genannten Daten jeweils #unbesetzt? Frage 3:
Wie viele Stellen waren im Haushalt in Referat IVc der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zum 1.1.2017, zum 1.1.2018, zum 1.1.2019, zum 1.1.2020 und zum 1.1.2021 jeweils vorgesehen?
Frage 4:
Wie viele der geplanten Stellen aus Frage 3 waren zu den dort genannten Daten jeweils unbesetzt?
Antwort zu 1 bis 4:
Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Auf Grund des Neuzuschnittes der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) in dieser Legislaturperiode ist eine Auswertung für das Jahr 2017 nicht möglich. Aufgrund der bundesweit angespannten #Personallage bei #Planerinnen und #Planern und #Ingenieurinnen und #Ingenieuren sind freigewordene Stellen oftmals nicht zeitnah nach zu besetzen.
Zu den jeweiligen Stichtagen stellte sich die Personalsituation wie folgt dar:
01.01.2018
01.01.2019
01.01.2020
01.01.2021
Stellen im Referat IV A
23
26
29
31
davon nicht besetzt
3
4
4
3
Stellen im Referat IV C
28
29
30
35
davon nicht besetzt
6
5
6
5
Frage 5:
Wie viele Stellen im Referat IVa waren zum 1.1. der Jahre 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 jeweils für die Planung des schienengebundenen Nahverkehrs vorgesehen, wie viele jeweils für Planungen des Regionalverkehrs und der S-Bahnen, für Straßenbahnplanungen, für U-Bahn-Planungen und für verkehrsträgerübergreifende Planungen vorgesehen und tätig, und wie viele dieser Stellen waren besetzt bzw. unbesetzt oder fielen für längere Zeit aus (mind. 6 Monate)?
Frage 6:
Wie viele Stellen im Referat IVc waren zum 1.1. der Jahre 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 jeweils für die Planung des schienengebundenen Nahverkehrs vorgesehen, wie viele davon jeweils für Straßenbahnplanungen mit jeweils welchen Aufgaben, für weiteren Schienenverkehr (bitte unterscheiden nach S-/U-/R-Bahn/i2030) und für ÖPNV-Finanzierungsfragen vorgesehen und tätig, und wie viele dieser Stellen waren jeweils besetzt bzw. unbesetzt oder fielen für längere Zeit aus (mind. 6 Monate)?
Antwort zu 5 und 6:
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Aufgrund der sich ändernden Anforderungen an die #Verkehrsplanung des #ÖPNV (Öffentlichen Personennahverkehrs) sind die Stellenbeschreibungen möglichst breit angelegt, so dass die Mitarbeitenden flexibel und an den aktuellen Bedürfnissen orientiert eingesetzt werden können. Stellen, die sich gemäß Stellenprofil ausschließlich mit einem Verkehrsträger des ÖPNV beschäftigen, gibt es derzeit nicht. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass Arbeitsprozesse und Zuständigkeiten komplex sind und Beschäftigte üblicherweise mit Stellenanteilen parallel in unterschiedlichen Themenfeldern bzw. Projekten / Vorhaben arbeiten.
Für IV A stellt sich die Situation wie folgt dar:
01.01.2018
01.01.2019
01.01.2020
01.01.2021
Stellen für die ÖV- Grundlagenarbeit (IV A)
5
5
5
5
davon nicht besetzt
1
1
2
0
Im Referat IV C gab es im Jahr 2019 eine strukturelle Anpassung der Arbeitsorganisation. Die ehemalige Gruppe IV C 3, in der ÖV-Infrastruktur geplant wurde, ist in zwei Gruppen aufgespalten worden (IV C 3 und IV C 4). Die Angaben sind daher nur eingeschränkt vergleichbar. Neben den in der Frage 6 benannten Themenfeldern werden in diesen Gruppen mit Stellenanteilen u.a. der barrierefreie Infrastrukturausbau des ÖV vorangetrieben, der Neubau des ZOB (Zentraler Omnibusbahnhof) gesteuert und weitere Aufgaben übernommen. Ebenfalls in die untenstehende Zählung miteingeflossen sind die entsprechenden Stellen der Führungskräfte.
Dies vorausgeschickt, sind in der nachstehenden Übersicht die Stellen für die Planung von ÖV-Infrastruktur im Referat IV C aufgeführt:
01.01.2018
01.01.2019
01.01.2020
01.01.2021
Stellen für die Planung von ÖV- Infrastruktur
9
9
10
14
– davon mit Stellenanteilen für die Planung von Straßenbahninfrastruktur
keine getrennte Erfassung
keine getrennte Erfassung
6
8
– davon mit Stellenanteilen für die Planung von U, S- und Regionalverkehrs- infrastruktur einschließlich i2030
keine getrennte Erfassung
keine getrennte Erfassung
4
6
– davon nicht besetzt
4
2
4
3
In der nachstehenden Übersicht sind die Stellen aufgelistet, die mit der Finanzierung der ÖV-Infrastruktur betraut sind.
01.01.2018
01.01.2019
01.01.2020
01.01.2021
Stellen zur Bearbeitung von ÖV- Infrastruktur- finanzierung
3
3
3
3
– davon nicht besetzt
0
0
0
0
Gelebte Praxis sind heute von der „klassischen Vollzeit“ abweichende Arbeitszeitmodelle von Beschäftigten, sowie temporäre Abwesenheiten (u.a. auf Grund von Elternzeit, Krankheit). Eine detaillierte Aufstellung der Ausfallzeiten ist personalrechtlich bedingt nicht möglich.
Auf Grund des Neuzuschnittes der SenUVK in dieser Legislaturperiode ist eine Auswertung für das Jahr 2017 nicht möglich.
Frage 7:
Für welche Planungsschritte bei Infrastrukturprojekten zum Ausbau des schienengebundenen Nahverkehrs ist jeweils welches Referat zuständig?
Antwort zu 7:
Mit Infrastrukturprojekten sind bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Referate Grundsatzangelegenheiten der Verkehrspolitik, Verkehrsentwicklungsplanung (IV A) und ÖPNV, gewerblicher Straßenpersonenverkehr, Kreuzungsrecht (IV C) befasst. Das Referat IV A betreut dabei die Durchführung der Grundlagenermittlungen und schafft eine Entscheidungsgrundlage für den Senat (HOAI- Leistungsphasen 0/1). Das Referat IV C steuert nach Billigung durch den Senat die Vorplanung (HOAI-Leistungsphase 2) und unterstützt anschließend den Vorhabenträger (Infrastrukturbetreiber) bei Vorbereitung und Durchführung des Planfeststellungsverfahrens sowie der weiteren Schritte zur Umsetzung der Maßnahmen.
Das Referat IV E führt die planrechtlichen Verfahren als zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde durch und nimmt die bau-, betriebs- und genehmigungsrechtlichen Aufgaben der Technischen Aufsichtsbehörde wahr.
Frage 8:
Wie schätzt die Senatsverwaltung die geplanten und reellen Personalkapazitäten für die Umsetzung der Straßenbahnausbauplanungen gemäß Nahverkehrsplan ein?
Antwort zu 8:
Der Nahverkehrsplan gibt ein ambitioniertes Programm zum bedarfsgerechten Ausbau des ÖPNV vor. Es wird mit Nachdruck an der Umsetzung der Ziele gearbeitet. Da insbesondere Neubauprojekte auch von vielen externen Faktoren abhängig sind, kann keine abschließende Einschätzung einer verfügbaren im Vergleich zu einer optimalen Personalausstattung erfolgen. Hierbei ist jeweils zu prüfen, in wie weit es langfristig zielführend ist, temporäre Spitzen durch personellen Zuwachs abzufedern.
Frage 9:
Konnte seit der Information von Senatorin Günther im Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz am 12.11.2020, wonach drei von sechs bis acht Stellen für die Straßenbahnplanung nicht besetzt seien, die Lage verbessert werden?
Frage 11:
Welche Maßnahmen unternimmt die Senatsverwaltung, um die Chancen zur Besetzung der vakanten Stellen zu verbessern?
Antwort zu 9 und 11:
Die Fragen 9 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Im Bereich von IV C ist es kurzfristig gelungen die noch offenen Planerstellen zu besetzen. Nach derzeitiger Einschätzung ist davon auszugehen, dass sich die Personalsituation damit stabilisiert.
Frage 10:
Welche Straßenbahnplanungen mussten aufgrund der schwierigen Personalsituation um welchen Zeitraum verschoben werden?
Antwort zu 10:
Dem Zeitplan des ÖPNV-Bedarfsplans als Teil des Landesnahverkehrsplans Berlin 2019- 2023 folgend, wären im Jahr 2020 die Grundlagenuntersuchungen für die Straßenbahnverbindung UTR – Spandau sowie Johannisthal – Zwickauer Damm aufzunehmen gewesen. Aufgrund der Gesamtlage – Personalsituation, Lockdown und Pandemie-bedingte reduzierte Leistungsfähigkeit, Einarbeitungsphase des neu eingestellten Personals – wurden diese Untersuchungen noch nicht begonnen. Der Beginn der Untersuchung ist für das Jahr 2021 avisiert.
Frage 12:
Welche Maßnahmen unternimmt die Senatsverwaltung zur Bindung des vorhandenen Personals?
Antwort zu 12:
Der Senat nutzt die ihm gemäß den Tarifverträgen des Landes Berlin zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Darüber hinaus bietet das Land Berlin als Arbeitgeber attraktive Vorteile für alle Beschäftigten. Familienfreundlichkeit äußert sich u.a. durch flexible Arbeitszeitmodelle. Betreuungsangebote, z. B. Eltern-Kind-Zimmer, aber auch Beratung in Krisensituationen, ermöglichen auch in schwierigen Lebensphasen eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Letztlich ist der Arbeitsmarkt jedoch maßgeblich durch persönliche Faktoren (Wohnortwechsel, persönliche Neuorientierungen usw.) geprägt, sodass Maßnahmen zur Personalbindung mitunter ins Leere laufen, da sie individuelle Präferenzen und Entscheidungen nicht zu übersteuern vermögen.
Frage 13:
Wie viele Arbeitstage mussten zur Vorbereitung, Begleitung und Auswertung der Machbarkeitsstudien für den Ausbau der U-Bahn aufgewandt werden? (Schätzung)
Antwort zu 13:
Da keine vorhabenspezifische Zeiterfassung erfolgt, sind entsprechende Abschätzungen nicht leistbar. Die Leistungen standen dabei nicht in personeller Konkurrenz zu den Planungen im Bereich Straßenbahn. Für die weitere Bearbeitung der U-Bahnplanungen ist eine personelle Verstärkung der Verwaltung (zwei Stellen) zur Bearbeitung der nächsten Schritte der planerischen Fortführung der U-Bahn-Netzerweiterung notwendig, da entsprechende Tätigkeiten bisher nicht als Daueraufgabe vorgesehen waren.Frage 14:
Frage 14:
Ist seitens des Senats den Antworten noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 14: Nein.
Berlin, den 09.03.2021
In Vertretung Ingmar Streese
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Hat die #Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH (#FBB GmbH) bzw. die Berliner
Flughafengesellschaft mbH (BFG mbH) einen Antrag auf die vollständige #Befreiung von der #Betriebspflicht für
den #Flughafen#Tegel bei der Oberen #Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg (#LuBB) bzw. bei der #Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr (#SenUVK) gestellt? Wenn ja, wann hat die FBB GmbH bzw. die
BFG mbH den Antrag auf vollständige Befreiung von der Betriebspflicht bei der LuBB bzw. bei SenUVK
eingereicht?
Antwort zu 1:
Ja, die Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG) hat bei der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) mit Datum vom 18.02.2020 einen Antrag auf
Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Berlin-Tegel (TXL) gestellt.
Frage 2:
Zu welchem Datum soll die vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel laut Antrag
erfolgen?
Antwort zu 2:
Die BFG hat beantragt mit Ablauf des vierten Tages von der Betriebspflicht für TXL befreit
zu werden, nachdem die Verlängerung der künftigen Start- und Landebahn 07L/25R
(künftige Nordbahn) auf 3.600 m Länge und der Neubau der künftigen Start- und Landebahn
07R/25L (künftige Südbahn) des zum Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (BER)
ausgebauten Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld (SXF) mit einer Länge von mindestens
4.000 m funktionsfähig in Betrieb genommen worden sind (voraussichtlich der 4. November
2020, 05:30 Uhr Ortszeit), wobei der Tag der Betriebsaufnahme mitgerechnet wird.
2
Frage 3:
Welche Begründung gab die FBB GmbH bzw. die BFG mbH im Antrag für die vollständige Befreiung von der
Betriebspflicht für den Flughafen Tegel an?
Antwort zu 3:
Der Antrag wird damit begründet, dass ab dem Zeitpunkt der beantragten Befreiung von der
Betriebspflicht der bisher in TXL abgewickelte Luftverkehr über den BER abgewickelt werde
und insofern der Bedarf für einen Betrieb von TXL damit grundsätzlich nicht mehr bestünde.
Weiterhin sei ein Parallelbetrieb von TXL und BER über den Zeitraum der
Verkehrsverlagerung hinaus aus betrieblichen Erwägungsgründen nicht möglich und wäre
der BFG angesichts der hierfür erforderlichen Ressourcen auch nicht zumutbar.
Frage 4:
Nach welchen Kriterien entscheidet die LuBB bzw. die SenUVK, ob sie dem Antrag auf vollständige Befreiung
von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel stattgibt? Wie sieht ein entsprechendes Verfahren von der
Antragsstellung bis zum Bescheid mit den dazugehörigen Zwischenschritten aus?
Antwort zu 4:
Die auf einen Antrag auf Befreiung von der Betriebspflicht folgende Entscheidung ist als
Ermessensentscheidung einzustufen, die aufgrund der Vielzahl der einzustellenden
Belange in die Nähe einer Abwägungsentscheidung kommt. Im Ergebnis ergeht die
Entscheidung infolge eines Abwägungsvorganges nach genauer Prüfung des Einzelfalls, in
dem die Interessen der von der Befreiung betroffenen Nutzerinnen und Nutzer, das
öffentliche Interesse sowie die Belange des Flughafenunternehmens gegeneinander
abgewogen werden. Entsprechend ist neben den behördlichen Prüfschritten den o.g.
Beteiligten die Gelegenheit zu geben, sich vor der Entscheidung zu äußern. Die Behörde
entscheidet unter Würdigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens.
Frage 5:
Ist eine vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel vor Ablauf der sechsmonatigen
Übergangsfrist nach der Eröffnung des Flughafens BER möglich? Wenn ja, nach welchen Kriterien entscheidet
die LuBB bzw. die SenUVK, ob sie einem Antrag auf vollständige Befreiung von der Betriebspflicht für den
Flughafen Tegel stattgibt?
Antwort zu 5:
Ja, das Flughafenunternehmen kann gemäß § 45 Absatz 3 Luftverkehrs-ZulassungsOrdnung (LuftVZO) von der Betriebspflicht befreit werden. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 4 verwiesen.
Frage 6:
Zu welchem Datum bzw. Zeitraum plant die SenUVK bzw. die LuBB, einen Bescheid zur vollständigen
Befreiung von der Betriebspflicht für den Flughafen Tegel der FBB GmbH bzw. der BFG mbH auszustellen?
3
Antwort zu 6:
Ein Datum bzw. Zeitraum ergibt sich aus dem Fortgang des Verfahrens selbst und lässt sich
nicht vorherbestimmen.
Berlin, den 20.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Wie erklärt sich die Tatsache, dass der unmittelbare #Uferbereich vor dem #Schloss#Köpenick sich zwar im
Eigentum der #Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes befindet, für die Sanierung der #Uferwand aber die #Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zuständig ist?
Antwort zu 1:
Grundsätzlich müssen bei den Ufereinfassungen das Eigentum und die
Unterhaltungsverpflichtungen unterschieden werden. Dieses wurde höchstrichterlich vom
Bundesgerichtshof (BGH) am 27.03.2015 (V ZR 216/13) bestätigt.
Das besagte Flurstück 166 vor dem Schloss in Köpenick befindet sich im Eigentum des
Bundes, vertreten durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
(WSV), diese vertreten durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin (WSA
Berlin). Das WSA Berlin wurde am 3. Oktober 1990 Rechtsnachfolger des
Wasserstraßenhauptamtes Berlin (WSHA Berlin in der DDR).
Am 22. Mai 1964 hat das WSHA Berlin dem Rat des Stadtbezirkes Köpenick von Gross-
Berlin (Gartenamt) auf Antrag vom 17. Oktober 1963 die Genehmigung erteilt, auf diesem
Flurstück eine Uferbefestigung zu errichten. Unabhängig vom grundbuchlichen Eigentum
ist derjenige unterhaltungs- und verkehrssicherungspflichtig, der das Bauwerk errichtet
hat. Dieses hat das WSA Berlin am 29. Oktober 2012 schriftlich bestätigt.
Rechtsnachfolger des Rates des Stadtbezirkes Köpenick von Gross-Berlin (Gartenamt)
wurde nach der Wiedervereinigung das Bezirksamt Köpenick von Berlin. Danach wäre
heute das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin für die Ufereinfassung unterhaltungsund
verkehrssicherungspflichtig. Hier muss jedoch ergänzend das Allgemeine
Zuständigkeitsgesetz (AZG) des Landes Berlin beachtet werden.
2
Gemäß der Nr. 10 (11) der Anlage zum Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz, dem
Allgemeinen Zuständigkeitskatalog (ZustKat AZG) ist die Hauptverwaltung und nicht das
entsprechende Bezirksamt für die Gewässer erster Ordnung einschließlich Uferanlagen
zuständig.
In Zusammenhang mit der Geschäftsverteilung des Senats von Berlin vom 21. April 2017
ergibt sich, dass die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK),
Abteilung Tiefbau, Gewässerunterhaltung für die Unterhaltung und Verkehrssicherung der
Ufereinfassung auf dem Flurstück 166 verantwortlich ist.
Frage 2:
Ist dies in Berlin eine gängige Praxis und wenn ja, warum? Welche größeren Kompetenzen hat SenUVK im
Vergleich zum WSA Berlin?
Antwort zu 2:
Hinsichtlich der Zuständigkeiten gibt es keinen Ermessensspielraum. Sowohl die SenUVK
als auch das WSA Berlin müssen die Gesetze, Verordnungen und sonstigen
Rechtsvorschriften sowie Verträge, Vereinbarungen usw. beachten, wobei keine Behörde
größere Kompetenzen als die andere hat.
Frage 3:
Seit wann ist SenUVK die starke #Beschädigung der #Uferkante an der #Wasserseite vor dem Schloss
Köpenick bekannt? Wie erfolgte die Information?
Antwort zu 3:
Der aktuelle Uferschaden wurde im Rahmen einer #Bauwerkskontrolle im Jahr 2019
festgestellt.
Darüber hinaus erfolgte von der Generaldirektion Staatliche Museen zu Berlin,
Preußischer Kulturbesitz eine Schadensmeldung im Juli 2019.
Frage 4:
Welche Schritte wurden danach konkret veranlasst, um den Schaden zu beheben?
Antwort zu 4:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat den Uferschaden durch
ein Ingenieurbüro vor Ort aufgenommen und ein Aufmaß erstellt.
Auf der Grundlage des Aufmaßes erfolgt eine Abfrage bei diversen Wasserbaufachfirmen,
ob diese in der Lage sind, die erforderlichen Sicherungsarbeiten baldmöglichst ausführen
zu können.
Frage 5:
Wie soll die Uferbefestigung dahingehend verändert werden, dass nicht im Abstand von wenigen Jahren
immer erneute Beschädigungen entstehen?
3
Antwort zu 5:
Die Ufersicherung soll im Bereich der Schadstelle zunächst als „Sofortmaßnahme“ mit
einer Fußsicherung und einer Lage großer Wasserbausteine auf einem geotextilen Filter
wiederhergestellt werden. Danach muss mit Hilfe eines Ingenieurbüros die gesamte
Ufereinfassung neu geplant werden, da diese augenscheinlich die Nutzungsdauer für
diese Bauart erreicht hat. Hierbei müssen alle Belange des Denkmalschutzes, des
Städtebaus, des Naturschutzes, der Wasserwirtschaft und der Schifffahrt berücksichtigt
und abgewogen werden.
Ob für den Neubau der Ufereinfassung ein umfangreiches Planfeststellungsverfahren
erforderlich wird, kann derzeit nicht beantwortet werden.
Die Planungs- und Ausführungszeit für den Neubau dieser Ufereinfassung wird auf jeden
Fall mehrere Jahre in Anspruch nehmen, zumal die erforderlichen personellen Kapazitäten
in der Hauptverwaltung zur Umsetzung der Maßnahme durch andere vordringliche
Projekte gebunden sind.
Frage 6:
Wenn extern vergeben wird: Wann ist mit einer Ausschreibung und Beauftragung einer Fachfirma zu
rechnen?
Antwort zu 6:
Die Wasserbauarbeiten zur Wiederherstellung der Ufersicherung müssen extern vergeben
werden, da das Land Berlin nicht mehr eigene Wasserbauarbeitende und nicht mehr
eigene Wasserbaugeräte besitzt. Die Sicherungsarbeiten als „Sofortmaßnahme“ sollen
möglichst zeitnah beauftragt werden. Da der Kreis der Berlin-Brandenburgischen
Wasserbaufirmen, die diese Arbeiten ausführen können, sehr beschränkt ist und diese
derzeit mit anderen Aufträgen gut ausgelastet sind, kann der genaue Zeitpunkt der
Ausführung nicht angegeben werden. Eine schnellstmögliche Erledigung der Arbeiten wird
seitens der Verwaltung angestrebt.
Frage 7:
Wann sollen die Arbeiten erledigt sein?
Antwort zu 7:
Siehe Antwort zu 6.
Berlin, den 15. Oktober 2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Wie viel Mittel hat das Land Berlin im Rahmen der Errichtung von #Fahrradabstellanlagen im Jahr 2018 zur Verfügung gestellt?
Antwort zu 1:
Die #Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (#SenUVK) stellte den Bezirken für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen im Jahr 2018 ca. 670.000 EUR zur Verfügung
Frage 2:
Welche Bezirke haben Mittel beantragt und wie viel wurden ausgereicht.
Antwort zu 2:
Für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen beantragten folgende
Bezirke finanzielle Mittel bei SenUVK:
Friedrichhain-Kreuzberg, Lichtenberg, Neukölln, Reinickendorf,
Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg. Insgesamt reichte die SenUVK ca.
670.000 EUR für die Errichtung von
Fahrradabstellanlagen aus.
Frage 3:
Wie viel Fahrradabstellanlagen wurden realisiert? Bitte nach Bezirk und Standort.
Antwort zu 3:
Die Bezirksämter haben wie folgt
geantwortet: Steglitz-Zehlendorf von Berlin:
„Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf wurden 2018 folgende Fahrradabstellanlagen realisiert:
24 Stellplätze: U-Bahnhof Schloßstr.,
46 Stellplätze: auf dem Geländes des Jugendausbildungszentrums,
6 Stellplätze: Hubertusstr. 14,
180 Stellplätze: S-Bahnhof Lichterfelde Ost,
324 Stellplätze: Johannes-Tews-Grundschule.
Des Weiteren
wurden im Schuljahr
2017/18 an folgenden Schulen
Radbügel montiert:
130 Bügel am Schadow-Gymnasium,
40 Bügel an der Anna-Essinger-Gemeinschaftsschule,
35 Bügel an der Lilienthal-Oberschule,
30 Bügel an der John-F.-Kennedy-Schule,
60 Bügel am Goethe-Gymnasium,
53 Bügel am Dreilinden-Gymnasium,
40 Bügel an der Max-von-Laue-Schule,
68 Bügel an der Grundschule am Insulaner,
35 Bügel an der Wilma-Rudolph-Oberschule,
15 Bügel an der Gartenarbeitsschule.“
Tempelhof-Schöneberg von Berlin:
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat die beiden nachfolgenden Tabellen übersandt:
Zusammenstellung Fahrradständer an Schulen und Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen
Wie viel Mittel stellt das Land Berlin in diesem Jahr zur Verfügung?
Antwort zu 4:
Ausgaben für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen können durch die SenUVK den Bezirken bei Kapitel 0730, Titel 52108 im Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt werden.
Im Haushaltsjahr 2019 beträgt
der Ansatz des Titels 6.303.000 EURO.
Eine abschließende Aussage,
in welcher Höhe im Haushaltsjahr 2019 finanzielle
Mittel für die Errichtung von Fahrradabstelleinrichtungen den Bezirken aus Kapitel
0730, Titel 52108 zur Verfügung gestellt
werden, ist nicht möglich. Aus Kapitel 0730, Titel 52108 werden auch
Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs finanziert, die nicht das Fahrradparken betreffen (siehe Erläuterungen des Titels
im Haushaltsplan).
Berlin, den 18.03.2019 In Vertretung
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Nach Jahren des Stillstands haben sich Senat und Bezirk mit der Deutschen Bahn über den Ausbau der alten Eisenbahnbrücke geeinigt.
Für den Ausbau der #Yorckbrücke 5 als Fußgänger- und #Fahrradverbindung sind die letzten Hürden beiseite geräumt. Die #Senatsverwaltung für Verkehr und der Bezirk Tempelhof-Schöneberg einigten sich mit der DB #Netz AG über die Ertüchtigung der Yorckbrücke, die den westlichen #Gleisdreieck-Park mit dem #Radweg zum Bahnhof #Südkreuz verbinden soll. Die DB Netz soll Planungen und Bauleistungen übernehmen, erklärte die Senatsverwaltung. Das Land übernimmt anschließend die #Unterhaltungskosten der neuen #Brückenverbindung. Für die #Baukosten will der #Investor des neuen Wohngebiets an der …
Die Bundesrepublik Deutschland, hier vertreten durch die #Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, plant den #Ersatzneubau des #Autobahndreiecks#Funkturm. Die Vorbereitung und Durchführung des erforderlichen #Planfeststellungsverfahrens erfolgt durch die #DEGES – Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.
Anfang der 1960er Jahre gebaut und für den Verkehr freigegeben, sind die Autobahnen am Autobahndreieck Funkturm seither in Betrieb. Es ist aktuell der bundesweit am stärksten belastete Autobahnverknüpfungspunkt mit einer durchschnittlichen Belastung von 230.000 Kraftfahrzeugen/24 Stunden werktags. Seine Gestaltung entspricht nicht mehr den heutigen Standards und der Verkehrsknoten weist eine enorme Stauanfälligkeit und Verkehrssicherheitsdefizite auf.
Aus den Planungen zum Ersatzneubau können sich neben der Beseitigung der verkehrlichen Defizite auch Chancen für eine Erweiterung des Messegeländes, eine verbesserte Anbindung der Messe an den S-Bahnhof Westkreuz und der dichtbesiedelten Wohngebiete Charlottenburgs an den Grunewald eröffnen.
Der Senat hat mit der heutigen gemeinsamen Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, und der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, beschlossen, dass die bisherige Arbeitsstruktur aus Steuerungsgruppe und ressortübergreifender Koordinierungsgruppe ihre Arbeit fortsetzt. Ziel ist ein gemeinsamer Planungsansatz der Fachverwaltungen und Akteure hinsichtlich der gesamtstädtischen Belange. Die sich daraus ergebenden planerischen Anforderungen des Landes Berlin sollen in den beginnenden Planungsprozess des Planfeststellungsverfahrens einfließen.
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Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Telefon: (030) 90139-4040
Heute hat die #Senatsverwaltung für Umwelt, #Verkehr und Klimaschutz das Ausschreibungsverfahren für die Beschaffung, Errichtung und den Betrieb der öffentlichen #Toilettenanlagen für die nächsten 15 Jahre mit der Zuschlagserteilung an die #Wall GmbH erfolgreich abgeschlossen. Die Wall GmbH hat sich im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung gegen mehrere Bieter aus dem In- und Ausland durchgesetzt.
Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther: „Das Land Berlin wird mit den neuen Toilettenanlagen eine der größten und modernsten Infrastrukturen in diesem Bereich in ganz Europa erhalten. Berlin gewinnt durch diesen Auftrag deutlich an Lebens- und Aufenthaltsqualität. Nicht nur für die Berlinerinnen und Berliner, sondern auch für die Gäste, die nach Berlin kommen. Für die Menschen, die auf die Versorgung mit öffentlichen #Toiletten angewiesen sind, wird die Teilhabe am öffentlichen Leben spürbar verbessert. Aber auch wirtschaftlich ist das jetzt zum Abschluss gebrachte Verfahren ein riesiger Erfolg für Berlin.“
Mit dem Auftrag wird das vom Senat beschlossene Toilettenkonzept umgesetzt. In dem Konzept wurde der Bedarf an öffentlichen Toiletten in Berlin unter Beteiligung aller Interessengruppen ermittelt. Nun werden ganz neue, moderne und barrierefreie öffentliche Toiletten für die wachsende Stadt Berlin errichtet und betrieben. Die bisherigen Toilettenanlagen der Wall GmbH werden durch neue Anlagen ersetzt. Zudem werden – dem Konzept entsprechend – erstmals zahlreiche neue Standorte mit Toilettenanlagen ausgestattet. Die Standorte sind nicht mehr abhängig von der Anzahl der Werbeanlagen, die ein Bezirk zur Verfügung stellen kann. Bereits in den nächsten zwei Jahren werden nun in einer ersten Stufe 193 neue Toilettenanlagen aufgebaut, das sind 23 #Toiletten mehr als im Toilettenkonzept geplant. Vorhandene Toilettenanlagen im Bestand des Landes Berlin (insgesamt 37 Anlagen) wird Wall weiter betreiben, und weitere 50 Toilettenanlagen werden weiter auf anderer Grundlage betrieben. Insgesamt ergeben sich so 280 Toilettenanlagen in der Grundversorgung.
Für die Jahre ab 2021 kann zudem als zweite Stufe die Option für eine Erweiterung um zusätzliche 86 Toilettenanlagen ausgeübt werden.
Während der zweijährigen Aufbauphase kommt es zu keiner Versorgungslücke, denn die Senatsverwaltung hat rechtzeitig dafür gesorgt, dass bis zum Aufbau der neuen Toilettenanlagen die alten Toiletten unverändert weiterbetrieben werden.
Die neuen #Unisex-Toiletten werden als Modultoiletten errichtet, die eine ansprechende und einheitliche Gestaltung aufweisen und bei Bedarf erweitert werden können. 28 Anlagen erhalten Wickeltische, 85 Anlagen ein zusätzliches kostenfreies Pissoir, und an 43 Standorten werden Toiletten mit mehreren Sitzplätzen errichtet. Alle Toiletten stehen künftig von Anfang an im Eigentum des Landes Berlin. Vor dem Start der Serienproduktion erhalten alle Berlinerinnen und Berliner noch einmal die Gelegenheit, einen probeweise aufgestellten Prototyp zu testen.
Für die Reinigung und Instandhaltung werden künftig sehr hohe Qualitätsstandards gesetzt. Deren Einhaltung wird dann – anders als bisher – regelmäßig kontrolliert. Zur Erhaltung des Qualitätsniveaus sieht das Vertragswerk vor, dass sich eine Unterschreitung der Standards unmittelbar auf das Betriebsentgelt auswirkt. Zudem wird eine speziell für Berlin entwickelte Toiletten-App das Auffinden der nächsten öffentlichen Toilette erleichtern, den Betriebszustand der Toilettenanlage anzeigen, eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten und eine Bewertung der Toilettenanlage sowie das Melden von Mängeln ermöglichen.
Anders als bisher wird der #Toilettenbetrieb von den #Werberechten vollständig entkoppelt. Beide Vergaben wurden in getrennten Verfahren ausgeschrieben. Dieses Vorgehen war nicht nur rechtlich geboten, sondern hat sich am Ende auch wirtschaftlich ausgezahlt. Die Einnahmen aus der Werbung werden 350 Millionen Euro betragen, für die Toiletten werden in der Grundversorgung 174,5 Millionen Euro, für die verbesserte Versorgung etwa 243 Millionen Euro benötigt. Unterhaltung und Betrieb der Brunnen durch die Berliner Wasserbetriebe kosten 60 Millionen. Die Einnahmen aus den Werbeverträgen übersteigen damit die Ausgaben für die Toiletten um 115,5 Millionen in der Grundversorgung und um rund 47 Millionen Euro, wenn die Erweiterungsoption mit 86 weiteren Standorten umgesetzt wird. Und dies bei qualitativ besseren Toiletten und einer deutlichen Reduzierung der Anzahl der Werbeanlagen, bei den Großwerbevitrinen etwa um mehr als 30 Prozent.
Mit dem Abschluss der Verträge zu den Werbeanlagen und Toiletten werden in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen für Berlin getätigt werden. Dies stärkt den Wirtschaftsstandort Berlin und sichert Arbeitsplätze in der Region. Zudem ist der neue Toilettenvertrag ein wichtiger Beitrag für die nachhaltige und bedarfsgerechte Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur in Berlin.
Übersicht
Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090
1. Wann hat der Senat beschlossen einen sogenannten „#Ansparfonds“ im SIWANA IV für die
Beschaffung von #S-Bahn-Zügen einzurichten?
Zu 1.: Der Senat hat in seiner Sitzung am 30.01.2018 eine Vorschlagsliste
beschlossen, in welcher der „Ansparfonds #S-Bahn-Beschaffung“ mit einem Volumen
in Höhe von 113 Mio. € enthalten ist.
2. Wann und in welcher Form wurde und wird das Parlament an der Entscheidung beteiligt? Inwieweit
greift die Einrichtung eines solchen Ansparfonds einer parlamentarischen Debatte über die Frage vor,
wer in Zukunft #S-Bahnen kaufen und in Schuss halten soll?
Zu 2.: Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 14.03.2018 dem Vorschlag des
Senats zur Mittelverwendung der vierten Zuführung an das Sondervermögen
Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA) gemäß
§ 4a des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens
Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Errichtung eines Nachhaltigkeitsfonds
(SIWANA ErrichtungsG) zugestimmt. Das Treffen einer Vorsorge in Form eines
Ansparfonds steht einer parlamentarischen Debatte nicht entgegen.
Des Weiteren verweise ich auf den Bericht rote Nummer RN 0516 D vom 27.04.2018.
Auf Seite 9 befindet sich die Erläuterung der Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr
zum SIWANA-IV-Berichtsauftrag vom April zum Thema Ansparfonds.
3. Wird der „Ansparfonds“ eine eigene rechtliche Selbständigkeit haben? Sollen dazu ggf.
Landesunternehmen oder Tochtergesellschaften von Landesunternehmen gegründet werden? Falls ja,
wann wird das Parlament entsprechend beteiligt?
Zu 3.: Nein, der „Ansparfonds“ wird keine rechtliche Selbständigkeit haben.
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4. Wer entscheidet über die Verwendung der Mittel in dem Ansparfonds?
Zu 4.: Die Federführung liegt bei der für Verkehr zuständigen #Senatsverwaltung. Über
die Verwendung und den Mittelabfluss des SIWANA wird dem Parlament regelmäßig
berichtet. Siehe auch Antwort zu 2.
5. Inwieweit handelt es sich bei der Einrichtung des Ansparfonds um eine Vorfestlegung bezüglich der
Ausschreibung des Betriebs einzelner Teilstrecken des #S-Bahnnetzes?
Zu 5.: Die Einrichtung des Ansparfonds bedeutet nicht, dass sich der Senat bereits
jetzt auf ein bestimmtes Modell der Ausschreibung festlegt. Er trifft ausschließlich
Vorsorge, welche eine zeitlich verteilte Finanzierung des Kaufpreises ermöglichen soll.
6. Inwieweit sieht der Senat Probleme, wenn ein Teil des Netzes durch ein Unternehmen betrieben
werden würde, dass Eigentümer der eigenen #Fahrzeugflotte ist, während auf einem anderen Teil #Fahrzeugbetrieb und #Fahrdienst von getrennten Gesellschaften betrieben werden?
Zu 6.: Der Senat kann keine Probleme darin erkennen, dass der Betreiber eines
Teilnetzes seine Leistungen mit eigenen Fahrzeugen erbingt und der Betreiber eines
anderen Teilnetzes seine Leistungen mit im fremden Eigentum stehenden Fahrzeugen
erbringt. Der Senat kann auch keine Probleme darin erkennen, dass in einem Teilnetz
die Fahrzeuge vom Betreiber gewartet werden und in einem anderen Teilnetz die
Wartung der Fahrzeuge ggf. von einer davon getrennten Gesellschaft erfolgt. Sowohl
Einzelgesellschaften als auch Konsortien, die aus mehreren Gesellschaften bestehen,
können im Ergebnis von Vergabeverfahren den Zuschlag erhalten, wenn sie die
jeweiligen Anforderungen erfüllen.
7. Hat es seitens des Senats bereits Festlegungen zu den Eigentumsverhältnissen am möglichen
neuen Fahrzeugdienstleister bzw. dem #Fahrzeugpool der S-Bahnen gegeben?
8. Schließt der Senat eine Public-Private Partnership für den neuen Fahrzeugdienstleister aus? Wie
begründet der Senat seine Entscheidung?
9. Was sieht das Konzept des Senats hinsichtlich Fremdkapitalaufnahme durch den neuen
Fahrzeugdienstleister vor?
Zu 7. – 9.: Wie der Senat bereits im Abgeordnetenhaus erläutert hat, ist der
Entscheidungsprozess zu den o. g. Fragen noch nicht abgeschlossen. Es wurden in
der Markterkundung fünf verschiedene Modelle mit Fahrzeugherstellern,
Instandhaltern, Eisenbahn Verkehrsunternehmen (EVU) und Finanzierern erörtert, die
sich vor allem in Bezug auf Fahrzeugeigentum, Art der Finanzierung und
Ausgestaltung des Grades kommunaler Beteiligung unterscheiden.
Die derzeitige Auswertung der Interessentengespräche bildet die Basis, um zeitnah
eine fundierte Entscheidung über die für das Land Berlin und die Fahrgäste
vorteilhafteste Vergabekonzeption treffen zu können.
10. Wie verträgt sich eine mögliche Fremdkapitalaufnahme des Fahrzeugdienstleisters mit der
Schuldenbremse, sollte sich um ein kommunales Unternehmen handeln?
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Zu 10.: Ein Fahrzeugdienstleister erzielt seine Umsätze typischerweise durch die
Vermietung der Fahrzeuge an eine Betreibergesellschaft, in diesem Fall das EVU,
welches die Konzession für den Betrieb des betreffenden S-Bahn-Netzes hält. Der
Fahrzeugdienstleister gälte damit als ein Marktproduzent und würde, sollte er sich im
kommunalen Eigentum befinden, in die Kategorie der sog. sonstigen Fonds,
Einrichtungen und Unternehmen (sonstige FEU) eingeordnet. Sonstige FEU
unterliegen nicht der Schuldenbremse.
Berlin, den 13.06.2018
In Vertretung
Klaus Feiler
Senatsverwaltung für Finanzen
Das Marketing-Forschungsunternehmen LINNE+KRAUSE hat im Auftrag der #Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eine "Untersuchung zur #Wirtschaftlichkeit des Berliner #Taxigewerbes" erstellt.
Ziel war es, die Rahmenbedingungen des Berliner Taxigewerbes zu untersuchen und damit die Grundlage für ein koordiniertes Vorgehen gegen Schwarzarbeit im Taxigewerbe nach dem Hamburger Modell zu schaffen. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass es eine erhebliche "Schattenwirtschaft" im Berliner Taxigewerbe gibt. Im Ergebnis der Untersuchung soll mit den zuständigen Stellen über effektive Handlungsmöglichkeiten zum Vorgehen gegen Verstöße, z.B. von Intensivtäterbetrieben, entscheiden werden.