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Frage 1:
Ist es zutreffend, dass im Senat noch in der laufenden Wahlperiode ein Grundsatzbeschluss für die
#Verlängerung der #U-Bahnlinie 3 von #Krumme Lanke zum #Mexikoplatz gefasst werden soll, nachdem
zwischen Verkehrsplanern und Politikern parteiübergreifend Einigkeit über die Sinnhaftigkeit der
Verlängerung der Linie besteht?
Antwort zu 1:
Es ist richtig, dass der Senat sich der Frage noch in der laufenden Legislatur annehmen
will.
Frage 2:
Warum war die bereits für März 2021 von der Verkehrssenatorin angekündigte Vorlage bisher noch nicht auf
der Tagesordnung, obwohl täglich bis zu 15.000 Fahrgäste und ein direkter Umstieg von der U- zur S-Bahn
am Mexikoplatz gute Argumente für eine Verlängerung sind?
Antwort zu 2:
Aufgrund notwendiger Abstimmungsprozesse, u.a. mit den Berliner Verkehrsbetrieben
(BVG), konnte die Unterlage Ende März noch nicht abgeschlossen werden.
Frage 3:
Unterstützt der Senat die von der BVG favorisierte Variante des Trassenverlaufs mit dem U-Bahnhof direkt
unter dem Mexikoplatz für 48,6 Millionen Euro Gesamtkosten?
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Antwort zu 3:
Eine Behandlung der Verlängerung der U-Bahnlinie 3 im Senat steht noch aus (s. Antwort
zu Frage 1), entsprechend liegen noch keine diesbezüglichen Beschlüsse des Senats vor.
Frage 4:
Weshalb soll die BVG angesichts der überschaubaren Kosten, die etwa denen der
Straßenbahnverlängerung von Adlershof nach Schöneweide entsprechen, erst ein Finanzierungskonzept
erarbeiten, wo diese Summe doch über den Landeshaushalt zu stemmen wäre?
Frage 5:
Ist dem Senat klar, dass die Beauftragung einer Kosten-Nutzen-Analyse, die Voraussetzung für das
Einwerben von Bundesmitteln wäre, trotz ihres jetzt schon vorhersehbar eindeutigen Ergebnisses
mindestens zwei Jahre Verzögerung bis zum Baubeginn bringen würde und daher als ernsthafte Option
ausscheidet?
Antwort zu 4. und 5.:
Die Landeshaushaltsordnung § 7, Absatz 2 (2) gibt vor:
„(2) Für alle finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. In geeigneten Fällen ist privaten
Anbietern die Möglichkeit zu geben darzulegen, ob und inwieweit sie staatliche Aufgaben
oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten ebenso gut oder besser
erbringen können (Interessen-bekundungsverfahren).“
Diese Vorgabe ist im Sinne des sparsamen Umgangs mit Haushaltsmitteln zwingend zu
berücksichtigen. Zudem wäre bei der Einwerbung von Bundesmitteln das Verfahren nach
der Methode der Standardisierten Bewertung anzuwenden, was einen entsprechenden
zeitlichen Vorlauf erfordern würde, unabhängig von der Frage des sich daraus ergebenden
Ergebnisses.
Die #Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und die BVG stehen derzeit in
einem engen fachlichen und konstruktiven Austausch zu baulichen Optionen, sowie zu
Fragen der möglichen Finanzierung und des Zeitplans. Die BVG übernimmt da/bei vor
allem Fragen der baulich-technischen #Umsetzbarkeit sowie zur betrieblichen Integration.
Frage 6:
Wie ist aus Sicht von Senat und BVG der weitere Zeitplan bis zum Baubeginn und dem ersten Spatenstich
und wann soll dieser erfolgen?
Antwort zu 6
Aussagen hierzu sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Ein Bau in dem hier
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intendierten Sinne mit einer Führung bis unter den U-Bahnhof Mexikoplatz würde ein
formales #Planrechtsverfahren mit entsprechenden zeitlichen Vorläufen erfordern.
Berlin, den 19.05.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz