Infrastruktur: Förderung des Schienenverkehrsausbau „i2030“ durch den Bund, aus Senat

06.12.2022

Frage 1:
Für welche der aufgeführten Projekte des #Schienenverkehrsausbaues „#i2030“ wurden im Rahmen des Territorialprinzips des Landes Berlin #Fördermittel des Bundes beantragt?
Frage 2:
Für welche der aufgeführten Projekte des Schienenverkehrsausbaues „i2030“ wurden im Rahmen des Territorialprinzips des Landes Berlin Fördermittel des Bundes in welcher Höhe bewilligt?
Frage 3:
Für welche der aufgeführten Projekte des Schienenverkehrsausbaues „i2030“ wurden im Rahmen des Territorialprinzips des Landes Berlin Fördermittel der EU beantragt?
Frage 4:
Für welche der aufgeführten Projekte des Schienenverkehrsausbaues „i2030“ wurden im Rahmen des Territorialprinzips des Landes Berlin Fördermittel der EU in welcher Höhe bewilligt?
Frage 5:
Wenn bisher keine #Fördermittel des Bundes und der EU für das #Schienenverkehrsausbauprojekt beantragt wurden,
aus welches Gründen ist dies bisher nicht geschehen?
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Frage 6:
Wurden beantragte Fördermittel des Bundes und der EU für das Schienenausbauprojekt nicht bewilligt und wenn ja,
wie wurden die Ablehnungen begründet?
Antwort zu 1 bis 6:
Bisher konnten für keine i2030-Maßnahme Fördermittel aus dem Bundesprogramm des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes beantragt werden, da die nötige Baureife der
Maßnahmen noch nicht erreicht ist.
Mit dem zuständigen Bundesministerium werden fortlaufend Vorabstimmungen zum Stand von
i2030 insgesamt, zu einzelnen i2030-Maßnahmen, insbesondere zur #Heidekrautbahn, zum #RE1,
zum #Prignitzexpress und zur #Siemensbahn, und zu Fragen des Antragsverfahren für die
Fördermittel des Bundes mit dem zuständigen Bundesministerium durchgeführt, so dass nach
Erreichen der Fördervoraussetzungen die nötigen Fördermittelanträge gestellt und kurzfristig
durch das zuständige Bundesministerium bearbeitet werden können.
Für die Maßnahme „Berlin Spandau – Nauen“ wurden für die Vorplanung Fördermittel der
Europäischen Union aus dem Programm „Connecting Europe Facility“ (CEF) in Höhe von
7,3 Mio. € gemeinsam für die Länder Berlin und Brandenburg bewilligt; der Anteil Berlins beträgt
davon 3,65 Mio. €.
Es gab bislang keinen Fall einer Ablehnung eingereichter Förderanträge für i2030-Maßnahmen
durch den Bund bzw. die EU.

Berlin, den 01. Dezember 2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de

Straßenverkehr + Bahnverkehr: Beseitigung von Bahnübergängen mittels Über- oder Unterführungen, aus Senat

Frage 1:

Wie viele höhengleiche #Kreuzungsstellen von #Straßen und #Eisenbahn (#Bahnübergänge) wurden in den vergangenen fünf Jahren mittels Über- oder #Unterführungen umgebaut?

Antwort zu 1:

In den letzten 5 Jahren wurde ein #Bahnübergang durch eine #Eisenbahnüberführung ersetzt. Es handelt sich um den Bahnübergang #Säntisstraße der #Dresdner Bahn. Diese Eisenbahnüberführung wurde im Jahr 2021 fertiggestellt. 2 Bahnübergänge werden zurzeit durch Eisenbahnüberführungen ersetzt. Es handelt sich hierbei um die Bahnübergänge #Bahnhofstraße Lichtenrade und #Wolziger Zeile der Dresdner Bahn. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich 2023 bzw. 2024 beendet.

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Regionalverkehr + S-Bahn: Pendlerzüge nach Berlin Brandenburgs Parlament macht Druck beim Ausbau der Bahnstrecken, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/pendlerzuege-nach-berlin-brandenburgs-parlament-macht-druck-beim-ausbau-der-bahnstrecken/26948252.html

#Verlängerung der -Bahn und Regio-Ausbau: Neue #Zugverbindungen nach Berlin sollen schneller entstehen, als geplant. Das Fordern die Abgeordneten.

Brandenburgs Parlament macht Druck, um zentrale #Bahnstrecken in der Hauptstadtregion schneller auszubauen. Die meisten davon sind Verbindungen zwischen Metropole und Mark. Der Landtag verabschiedete am Mittwoch in Potsdam einen Antrag der Koalition aus SPD, CDU und Grünen, um Investitionen in die #Schieneninfrastruktur zu forcieren.

Mitten in der Corona-Krise drängt das Parlament, dass die zentralen Schienenvorhaben, die im gemeinsamen Projekt von Berlin und Brandenburg „#i2030“ vor vier Jahren festgelegt wurden, zügiger als bisher umgesetzt werden. Bis Ende 2021 soll die Landesregierung „eine Zeitachse“ für die Umsetzung in jedem der acht Teilprojekte vorlegen.

Regierungsziel sei es, dass mehr Pendler auf die Bahn umsteigen, sagte Verkehrsminister Guido Beermann (CDU). Er betonte, dass mittel- und langfristig mehr Geld für den #Nahverkehr bereitgestellt werden muss. „Das ist aus meiner Sicht unumgänglich.“ Beide Regierungen hatten sich 2017 geeinigt, welche Trassen vorrangig ausgebaut werden sollen.

Dazu gehören der #Prignitzexpress (#RE6) und der zweigleisige #Wiederaufbau

Infrastruktur: Brandenburg: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung zieht Bilanz, aus MIL

https://mil.brandenburg.de/mil/de/presse/detail/~21-12-2020-jahresbilanz-2020

2020 stand ganz im Zeichen von Corona. Dennoch hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) kräftig investiert und vieles auf den Weg gebracht.

Verkehrs- und Bauminister Guido #Beermann: „Die Corona-Pandemie ist ein Stresstest für die gesamte Gesellschaft. Auch wir haben unseren Beitrag geleistet, um die Folgen dieser Krise abzumildern, zum Beispiel mit dem #Corona-Rettungsschirm für den #ÖPNV und einem leichteren Zugang zum Wohngeld. Trotz vieler Herausforderungen haben wir in allen Bereichen unseres Ressorts investiert. Besonders bei Mobilität und Stadtentwicklung konnten wir auch in diesen schwierigen Zeiten wichtige Projekte vorantreiben. Wir haben 2020 nicht nur viel erreicht, sondern viele Impulse für ein erfolgreiches Brandenburg gesetzt. Das möchten und werden wir auch in 2021 fortsetzen. Unsere Strategie ist dabei nicht eingleisig ausgelegt. Neben dem weiteren Ausbau des ÖPNV, besseren Straßen und Ortsdurchfahrten werden wir uns auch weiterhin um die Stadtentwicklung und das bezahlbare Wohnen kümmern. Wir werden Zukunft gestalten, indem wir innovative und flexible Mobilitäts-Projekte oder nachhaltige und klimafreundliche Konzepte für die Stadtentwicklung fördern.“

Das MIL hat frühzeitig auf die Corona-Krise reagiert und im Dialog mit allen Akteuren viele Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemiefolgen eingeleitet. Unter anderem wurde den Verkehrsunternehmen in Brandenburg die Möglichkeit eingeräumt, vorzeitig Mittel über das ÖPNV-Gesetz abzurufen. Etwa 75 Millionen Euro konnte das MIL den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung stellen, um das ÖPNV-Angebot zu stabilisieren und aufrechtzuerhalten. Zudem hat es den Zugang zum Wohngeld erleichtert. Dies hilft einkommensschwächeren Bürgerinnen und Bürgern.

#Mobilität in Brandenburg

Eine weitere wichtige Aufgabe des MIL ist die Stärkung und Weiterentwicklung der Mobilität in Brandenburg. Im Jahr 2020 sind deshalb rund 520 Millionen Euro in 154 Baumaßnahmen an Straßen und Radwegen geflossen. 63 davon wurden im Jahr 2020 fertig gestellt: Zum Beispiel der 8-streifige Ausbau des am stärksten befahrenen Abschnitts der A 10/Berliner Ring zwischen den Autobahndreiecken Potsdam und #Nuthetal. Gemeinsam mit dem Land Berlin haben wir eine Absichtserklärung für den Ausbau von #Park- und Ride- und #Radabstellanlagen unterzeichnet und ein Gutachten dazu veröffentlicht.

Zudem hat das MIL gemeinsam mit seinen Partnern – dem Land Berlin, dem #VBB und der Deutschen Bahn mehrere Vorhaben aus dem länderübergreifenden Projekt #i2030 für eine bessere Schieneninfrastruktur für das Land vorangetrieben. Zuletzt startete im Dezember mit einem Spatenstich im Rahmen der Reaktivierung der #Heidekrautbahn der Wiederaufbau des Bahnhofs Wilhelmsruh. 2020 hat das MIL eine Finanzierungsvereinbarung für die -Bahnverlängerung nach #Rangsdorf mit rund 16,3 Millionen Euro und für die Strecke Berlin-Spandau- #Nauen mit rund 23,3 Millionen Euro, unterzeichnet. Für den #Prignitzexpress auf der Kremmener Bahn wurde im Dezember 2020 die Finanzierungsvereinbarung für die Entwurfs- und Genehmigungsphase unterzeichnet. Neben diesen Fortschritten bei i2030 konnten durch Unterstützung mit Mitteln des MIL der Hauptbahnhof in #Cottbus und der Bahnhof im Flughafen Berlin-Brandenburg eröffnet werden. Durch weitere Fördergelder hat das MIL sechs neue #PlusBus-Linien in Brandenburg auf den Weg gebracht. Damit wird das ÖPNV-Netz attraktiver. Gemeinsam mit dem Land Berlin hat das Ministerium außerdem eine Absichtserklärung unterzeichnet, um den Ausbau von Park-and-Ride- und Radabstellanlagen an Brandenburger Bahnhöfen voranzutreiben.

Haushalt für 2021

Mit der dritten Lesung im Landtag zum Landeshaushalt verfügt das MIL nun für das Jahr 2021 über einen Haushalt von 1,186 Mrd. Euro mit einem Investitionsvolumen von rd. 410 Millionen Euro. „Gerade in diesen Krisenzeiten ist das ein wichtiges Signal für Investitionen in die Bereiche Mobilität und Infrastruktur, Wohnen und Bauen sowie Landesplanung“, sagte Minister Beermann. Beispielsweise kann das MIL 2021 für Investitionen in den ÖPNV und Straßenbau rund 186 Millionen Euro bereitstellen. Rund 30 Millionen Euro fließen in den Radverkehr. 140,2 Millionen Euro stehen für die soziale Wohnraumförderung und 105 Millionen Euro für die Kofinanzierung der Städtebauförderung zur Verfügung.

Pressemeldung Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Mobilität + allg.: Rot-rot-grüne Verkehrspolitik auf dem Prüfstand – Attraktivitätssteigerung des ÖPNV, …, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wer ist für die Schaffung weiterer #P&R-Plätze im Berliner Verkehrsnetz und für das unmittelbare Umland
zuständig, welche Abstimmungen mit dem Land Brandenburg und Konzepte insgesamt gibt es?
Antwort zu 1:
Im Land Berlin sind die Bezirke für Planung und Betrieb der #Park+Ride-Anlagen (#P+R)
zuständig. Im Land Brandenburg liegt die Zuständigkeit bei den dortigen Kommunen.
Aktuell wird vom VBB (Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg) im Auftrag des Landes
Brandenburg eine Bedarfsanalyse für Park+Ride- und Bike+Ride (B+R)-Anlagen
durchgeführt und der dortige Leitfaden überarbeitet. Ergebnisse werden zeitnah erwartet.
Darüber hinaus sind die beiden Länder Berlin und Brandenburg diesbezüglich einer
Kooperation bei der zukünftigen Schaffung von Park+Ride- sowie Bike+Ride-Stellplätzen
in der Hauptstadtregion gegenwärtig in konstruktiven Gesprächen.
Frage 2:
Welche personellen und finanziellen Mittel zu 1. stehen für etwaige Umsetzungspläne zur Verfügung?
Antwort zu 2:
Im Haushalt 2020/21 stehen dem Senat keine entsprechenden Mittel zur Verfügung. Das
Land Brandenburg verfügt über ein Förderprogramm für Park+Ride- und Bike+RideAnlagen. Zudem erfahren die dortigen Kommunen in der Regel durch die Landkreise
zusätzliche Unterstützung.
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Frage 3:
Teilt der Senat die Auffassung, dass P&R-Plätze zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV führen, sein Fahrzeug
insbesondere in den Außenbezirken und am Stadtrand stehen zu lassen, um dann mit der S-Bahn oder
anderen öffentlichen Verkehrsmitteln in die Innenstadt zu fahren? (Bitte um begründete Antwort.)
Frage 5:
In welchen Bezirken und an welchen Bahnhöfen sieht der Senat welche Bedarfe an (zusätzlichen) P&RPlätzen?
Antwort zu 3 und 5:
Der Errichtung von Park+Ride- (P+R) und #Bike+Ride-Anlagen (#B+R) wird grundsätzlich
eine Verlagerungswirkung der Pendlerverkehre auf den öffentlichen Verkehr zugetraut.
Jedoch vertritt der Senat die Auffassung, dass P+R-Anlagen an den wohnortnächsten
Bahnhöfen oder Haltepunkten des öffentlichen (Schienen-) Verkehrs anzulegen sind. Nur
dann sind die Straßenentlastung und die Auslastung des ÖPNV-Angebotes (Angebot des
Öffentlichen Personennahverkehrs) optimal. Das heißt, dass für Pendlerinnen und Pendler
aus Brandenburg die Anlagen möglichst in Brandenburg errichtet werden sollten. In den
Stadtrandlagen von Berlin und mit zunehmender Nähe zum S-Bahn-Ring besteht das
Problem, ausreichende und geeignete Flächen in Bahnhofsnähe zu finden und für
Park+Ride verfügbar zu machen (konkurrierende höherwertige Nutzungen).
In Anbetracht der großen Potenziale bei der Verknüpfung von Fahrrad und ÖPNV befasst
sich das Land Berlin schwerpunktmäßig mit der Realisierung von B+R-Anlagen und dem
Ausbau der #Radinfrastruktur.
Auch der gültige Nahverkehrsplan verfolgt u.a. das Ziel, die Erreichbarkeit des nächsten
Bahnhofs weiter auszubauen. Zudem wird das gemeinsam mit dem Land Brandenburg
laufende Projekt i2030 zur maßgeblichen Verbesserung der Pendlersituation in der
Metropolregion beisteuern.
Frage 4:
Wie hat sich die Anzahl von P&R-Plätzen seit 2017 entwickelt und welche Pläne gibt es bis zum Ende der
Legislaturperiode 2021?
Antwort zu 4:
Im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/18133 zur Zukunft der
P+R-Parkplätze in Berlin vom 21.03.2019 wurden die der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz vorliegenden Rückmeldungen der Bezirke zu diesen Themen
zusammengefasst. Neue Erkenntnisse liegen dem Senat nicht vor.
Frage 6:
Welche wann gefassten Beschlüsse von welchen Bezirksverordnetenversammlungen und übermittelten
Anwohnerinteressen sind dem Senat bekannt, welche die Schaffung von P&R-Plätzen fordern, wie wurde und
wird mit diesen ggf. jeweils umgegangen?
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Antwort zu 6:
Dem Senat sind nicht alle BVV-Beschlüsse bekannt, dies gilt auch aufgrund der
Zuständigkeit der Bezirke für wesentliche Aufgaben in Zusammenhang mit P+R. Anfragen
von Bürgerinnen und Bürgern beziehen sich i.d.R. auf die Verfügbarkeit einzelner
Standorte, Fragen aus den Bezirken auf die unterstützende Wirkung der
Parkraumbewirtschaftung im Umfeld von Bahnhöfen zur Vermeidung von Überlastungen,
während Fragen aus Umlandgemeinden häufig die Tarifausweitung des Tarifgebiets B
betreffen.
Frage 7:
Welche Möglichkeiten sieht der Senat und welche konkreten Pläne gibt es, den #Regionalverkehr zur
Entlastung der -Bahn auszubauen?
Antwort zu 7:
Der Ausbau des Schienenverkehrs ist für den Regionalverkehr und die S-Bahn
gleichermaßen notwendig, dies gilt sowohl für das Angebot als auch die Infrastruktur. Im
Rahmen des Projektes #i2030 werden gemeinsam mit dem Land Brandenburg sowohl
Maßnahmen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit im Regional- wie auch im S-BahnVerkehr betrachtet. Für den Regionalverkehr zählen dazu insbesondere die vorgesehene
Durchbindung von #Prignitzexpress und #Heidekrautbahn nach Gesundbrunnen, der Ausbau
der #Hamburger Bahn sowie die mögliche Reaktivierung der #Potsdamer Stammbahn.
Zudem sind im Nahverkehrsplan Berlins zahlreiche Maßnahmen zum Ausbau des
Angebotes enthalten, die sukzessive umgesetzt werden. So werden bereits mit der
Betriebsaufnahme im Vergabenetz #Elbe-Spree die Leistungen beispielsweise auf den
Strecken Cottbus – Berlin – Nauen, Bad Belzig – Berlin, Ludwigsfelde – Berlin und
Brandenburg (Havel) – Berlin – Frankfurt (Oder) signifikant erhöht. Auf dem Laufweg
Ludwigsfelde/Wünsdorf-Waldstadt – Flughafen BER – Ostkreuz – Oranienburg/Eberswalde
mit den Zwischenhalten Schöneweide, Ostkreuz, Lichtenberg und Hohenschönhausen
wird auf diesem Kernabschnitt künftig ein 30-Minuten-Takt angeboten.
Mehrleistungen sind auch im S-Bahn-Angebot vorgesehen, sobald die
Fahrzeugverfügbarkeit solche dort zulässt. Eine Entlastung der S-Bahn durch
Regionalverkehre ist jedoch weder möglich noch zweckmäßig. Berührungspunkte
zwischen den Regionalverkehrsstrecken und der S-Bahn bestehen nur in überschaubarer
Zahl, viele Gebiete der Stadt verfügen über höchstens einen Regionalbahnhof im weiteren
Einzugsbereich, eine Flächenerschließung ist mit dem Regionalverkehr innerhalb Berlins
nicht möglich. Der Regionalverkehr dient vielmehr auch nicht dem innerstädtischen
Verkehr bzw. der Anbindung des direkt angrenzenden Umlandes mit S-Bahn-Bedienung,
sondern der Anbindung der Region und dem schnellen Verkehr in die Mittel- und
Oberzentren des Landes Brandenburg. Der kapazitätsmäßige Beitrag, den der
Regionalverkehr im Vergleich zur S-Bahn in dichtem Takt leisten kann, ist verhältnismäßig
gering. Zudem lassen die langen Linienläufe von teilweise über 300 km eine
wirtschaftliche Bedienung im Umlandverkehr auch nicht zu, dazu müssten auf weiten
Teilen der Strecke bis in die Bundesländer Sachsen-Anhalt und MecklenburgVorpommern Kapazitäten angeboten und finanziert werden, die dort gar nicht notwendig
sind. Hinzutritt der Umstand, dass das Schienennetz des Regionalverkehrs weitestgehend
ausgelastet ist, über die oben genannten, bereits fest geplanten Mehrverkehre hinaus
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können weitere Züge auch mittelfristig nur in sehr begrenzten Umfang in den Knoten
Berlin eingebunden werden. Die Weiterentwicklung des Regionalverkehrsangebotes
erfolgt daher überwiegend entsprechend der Anforderungen und vorhandenen
Nachfragesteigerungen der Verkehre in und aus der Region.
Frage 8:
Welche neuen Buslinien, Straßenbahnlinien, S-Bahnerweiterungen und U-Bahn-Verlängerungen wurden seit
2017 vom Senat mit welchen Zeitplänen in Auftrag gegeben?
Antwort zu 8:
Das gesamte vorhandene Angebot des ÖPNV wird auf Grundlage des Nahverkehrsplanes
(NVP) weiterentwickelt, der in seiner jeweils gültigen Version Vorgaben für die
Angebotsplanung enthält. Dabei spielt eine Vielzahl an Faktoren eine Rolle, die darauf
ausgerichtet sind, die Kapazitäten so auszuweiten, dass sie dem im
Stadtentwicklungsplan Verkehr angegeben Modal-Split-Zielen für den ÖPNV gerecht
werden. Die Anzahl der Buslinien ist für eine Ableitung der Kapazitätsentwicklung wenig
aussagekräftig, da ein wesentlicher Teil der Angebotsentwicklung im Busbereich in der
Ausweitung des Angebots auf bestehenden Linien besteht. Seit 2017 bis zum
Jahresfahrplan 2020 ist das Busangebot insgesamt von 91,6 auf 93,6 Mio.
Fahrzeugkilometer pro Jahr ausgeweitet worden. Hinzu kommen bspw. neue Linienäste
oder Verlängerungen bestehender Linien. Analog besteht auch bei der Straßenbahn ein
wesentlicher Teil der Maßnahmen in Angebotsausweitungen auf vorhandenen Strecken,
von 2017 bis 2020 von 20,4 auf 20,9 Mio. Zugkilometer p.a. Nähere Details zu den
Grundsätzen der Angebotsplanung enthält für die Jahre bis 2018 das Kapitel IV des NVP
2014-2018
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/nahverkehrsplan/download/n
ahverkehrsplan_2014-2018.pdf), im aktuellen NVP das Kapitel V zur Entwicklung der
Angebote des ÖPNV bis 2023/2035
(https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/oepnv/nahverkehrsplan/download/n
vp2019-2023/NVP_2019-2023.pdf).
Hinsichtlich der Beauftragung von Planungen ist auf die laufenden Planungsaufträge an
die BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) zum Ausbau des Straßenbahnnetzes (Turmstraße I,
Adlershof II, u.ä.) zu verweisen. Bei U-Bahnen wird gemäß des Beschlusses u.a. zum
NVP 2019-2023 die Machbarkeit verschiedener Streckenverlängerungen von U-Bahnen
(U6, U7 und U8) geprüft. Bei den S- und Regionalverkehren wird auf die Antwort zu 7.
verwiesen.
Frage 9:
Welche Anstrengungen des Senats gibt es zur Ausweitung des AB-Tarifbereichs, um den ÖPNV attraktiver zu
machen?
Antwort zu 9:
Der Senat teilt nicht die Annahme, dass durch eine Verschiebung der Tarifgrenze
zwischen Berlin B und Berlin C der ÖPNV dergestalt attraktiver würde, dass dadurch
bestehende Probleme an der Tarifgrenze gelöst würden.
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Aktuell sind die Tarifgrenzen im VBB verständlich und leicht merkbar: der S-Bahn-Ring ist
die Grenze von Berlin A, die Berliner Landesgrenze umfasst Berlin B. Durch eine
Ausweitung würde dieser große Vorteil verloren gehen, der Tarif würde schwerer zu
verstehen und erklärungsbedürftiger. Hinzu kommt, dass – je nach Ausgestaltung – mit
Mindereinnahmen von 12-25 Mio. Euro zu rechnen wäre, die von den
Verkehrsunternehmen zu kompensieren wären. Die Nachteile stehen nicht im Verhältnis
zu den Vorteilen: Stationen direkt hinter der Landesgrenze sind durch die Entwicklungen
auf dem Immobilienmarkt und meist vergleichsweise kurze Fahrzeiten ins Berliner
Zentrum auch ohne Verschiebung der Tarifgrenze attraktiv. Zudem würde durch eine
Verschiebung der Tarifgrenze die Problematik der Einpendlerinnen und Einpendler aus
Brandenburg und des damit verbundenen Parkdrucks nicht gelöst, sondern nur zu weiter
außerhalb gelegenen Stationen verlagert werden. Der finanzielle Vorteil für wenige
Fahrgäste, die durch eine Verschiebung der Tarifgrenze bessergestellt würden, müsste
durch alle Fahrgäste kompensiert werden, was zu einer tariflichen Ungerechtigkeit führt.
Eine Ausweitung des Tarifbereichs B auf das Gebiet des Landes Brandenburg könnte
auch nicht durch das Land Berlin alleine, sondern nur in den Gremien des VBB zusammen
mit dem Land Brandenburg und den Brandenburger Verkehrsunternehmen und
Aufgabenträgern entschieden werden.
Frage 10:
Gibt es einen Maßnahmenplan zur Umsetzung des Mobilitätsgesetzes für die Berliner Außenbezirke? Wenn
ja, welche Maßnahmen und konkreten Ziele in welchem Zeit- und Kostenrahmen gibt es? (Bitte um Angaben
zu jedem Bezirk und bezirksübergreifende Maßnahmen.)
Antwort zu 10:
Das Mobilitätsgesetz regelt, in welchen Planwerken entsprechende Maßnahmen erarbeitet
und definiert werden müssen. Diese Maßnahmen werden dann nach Maßgabe des
Haushaltsgesetzgebers sukzessive umgesetzt. Nicht alle derartigen Planwerke sind
bereits erarbeitet, so dass eine Auflistung hier entfällt. Bezüglich des ÖPNV wird auf den
bereits verabschiedeten Nahverkehrsplan und die darin festgelegten Maßnahmen
verwiesen.
Die Frage nach einem gezielten Maßnahmenplan für die Außenbezirke zielt vermutlich auf
den bereits in früheren Schriftlichen Anfragen hinterfragten Begriff der „gleichwertigen
Mobilitätsmöglichkeiten in allen Teilen Berlins“ aus dem Berliner Mobilitätsgesetz ab (§ 1
Abs. 1 MobG) ab. „Gleichwertig“ ist jedoch nicht gleichbedeutend mit „gleich“, insofern
bedarf es auch keines gesonderten Maßnahmenplans für Außenbezirke, da der
wesentliche Maßstab für die Gleichwertigkeit die über alle Verkehrsträger gesamthaft
beurteilte Erschließungswirkung ist. Hierzu wurde bezogen auf den ÖPNV bereits in der
Antwort auf die Schriftliche Anfrage S18-20169 auf die entsprechenden
Untersuchungsergebnisse im Nahverkehrsplan 2019-2023 verwiesen, u.a. auf die
Ausweitung des 10-Minuten-Taktes und die Einführung bedarfsgesteuerter Verkehre.
Frage 11:
In welchem Umfang stehen Mittel für die Sanierung und Erweiterung des Radverkehrsnetzes zur Verfügung?
(Bitte um Angaben zu jedem Bezirk und der konkreten vorgesehenen Maßnahmen.)
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Antwort zu 11:
In den Haushaltsjahren 2020 und 2021 stehen für die Sanierung und Erweiterung des
Radverkehrsnetzes im Kapitel 0730 bei den Titeln 52108, 68228, 72016 und 89116
insgesamt Mittel in Höhe von 44,2 Mio. Euro zur Verfügung. Die Mittel der Titel 52108 und
72016 können den Bezirken zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen werden.
Hinzu kommen Mittel in Höhe von insgesamt 96 Mio. Euro der Programme SIWANA III, IV
und V.
Die Aufteilung der Mittel auf die verschiedenen Einzelprojekte bzw. auf die einzelnen
Bezirke wird erst im Laufe des jeweiligen Haushaltsjahres kurzfristig festgelegt.
Frage 12:
Mit welchem Mittelansatz und welchen Maßnahmen wird die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im
Kontext Mobilität gestärkt?
Antwort zu 12:
Für den ÖPNV gilt die grundsätzliche Vorgabe der vollständigen Barrierefreiheit ab 2022,
Festlegungen hierzu trifft der NVP in Kapitel III.4, Barrierefreiheit. Es muss grundsätzlich
gewährleistet sein, dass alle Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, die sich – ggf.
durch Gebrauch persönlicher Hilfsmittel wie bspw. Rollstühle, Rollatoren oder Langstöcke
– im öffentlichen Raum autonom bewegen, dies auch bei der Nutzung des ÖPNV können.
Analog müssen sie, wenn sie mit Begleitpersonen im sonstigen öffentlichen Raum
unterwegs sind, mit diesen auch den ÖPNV nutzen können.
Besonders herausfordernd ist dabei der barrierefreie Ausbau aller Haltestellen (siehe
hierzu im Detail auch die Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/22692), die
Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips bei der Fahrgastinformation auch im
Oberflächenverkehr mit Bus und Straßenbahn (siehe Kapitel III.4.4.3 im NVP) sowie die
Gewährleistung alternativer barrierefreier Beförderungsmöglichkeiten im Fall von
Störungen und noch fehlendem barrierefreien Ausbau (siehe Kapitel III.4.5.4 im NVP).
Für den öffentlichen Straßenraum stehen mit dem Sonderprogramm „Barrierefreie
öffentliche Räume“ („Bordabsenkungsprogramm“) finanzielle Mittel zur Verfügung. Ziel des
Programms ist, alle wesentlichen Fußverkehrsverbindungen und Gehwege an
Einmündungen und Kreuzungen barrierefrei herzustellen.
Die Priorisierung der umzusetzenden Maßnahmen nimmt der jeweilige Bezirk,
insbesondere in Abstimmung mit dem Bezirksbeauftragten für Menschen mit
Behinderungen, eigenständig vor.
Im Jahr 2020 belaufen sich die eingeplanten Kosten auf 1,8 Millionen Euro. Jedem Bezirk
wurden somit zu Beginn des laufenden Jahres 150.000 Euro für die
Maßnahmenumsetzung in auftragsweiser Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt.
Berlin, den 03.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr + Bahnverkehr: Ausstellung zur Prignitz-Express-Strecke wird eröffnet Eine Sonderausstellung zur Bahngeschichte wird am Mittwoch, 7. August, in den Kreismuseen Alte Bischofsburg in Wittstock eröffnet., aus MAZ

https://www.maz-online.de/Lokales/Ostprignitz-Ruppin/Wittstock-Dosse/Ausstellung-zur-Prignitz-Express-Strecke-wird-in-Wittstock-eroeffnet

Eine #Sonderausstellung zur #Bahngeschichte wird am Mittwoch, 7. August, in den Kreismuseen Alte #Bischofsburg in #Wittstock eröffnet. Im Mittelpunkt steht die Geschichte der heutigen Strecke des #Prignitz-Expresses. Fotos und Filmsequenzen sind zu sehen.

Wittstock
Die Ausstellung „Der #Prignitzexpress – auf der Spur der Prignitzer und Ruppiner #Eisenbahn zum Regionalexpress #RE6“ erzählt die facettenreiche Geschichte der regionalen Eisenbahnstrecke zwischen #Wittenberge und #Kremmen mit einer Fülle von Objekten zum Alltag der Mitarbeiter und Reisenden sowie der Bahntechnik.

Sie kam mit Hilfe von drei Sammlungen – Torsten Pridöhl, Frank Muschke und Wolfgang Brockmann – zahlreichen Fotos und Filmsequenzen weiterer Leihgeber und der Sammlung der Museen Alte Bischofsburg in Wittstock zustande. Die Schau wird am Mittwoch, 7. August, um …

Regionalverkehr: Mehr Regionalverkehr auf die Schiene, aus Senat

www.berlin.de

Der Senat hat heute den von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vorgelegten Bericht zur Vorlage an das Abgeordnetenhaus über „Mehr #Regionalverkehr auf die Schiene“ beschlossen.

Berlin ist eine wachsende Metropole und die Verflechtung mit dem Umland steigt. Sichtbares Zeichen dafür ist die stetig wachsende Zahl von Menschen, die zu ihrem Arbeitsplatz pendeln. In der Metropolregion Berlin-Brandenburg sollen möglichst viele dieser Pendlerinnen und Pendler komfortabel und zuverlässig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrem Arbeitsplatz fahren können. Dafür sind Investitionen in die Infrastruktur wie Schienen, Bahnhöfe und Züge nötig.

Die Länder Berlin und Brandenburg haben deswegen im Oktober 2017 die „Rahmenvereinbarung über das Entwicklungskonzept für die Infrastruktur des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg – #i2030” gemeinsamen mit der Deutschen Bahn AG abgeschlossen. Die Länder, die Deutsche Bahn und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg arbeiten kontinuierlich zusammen, um die Eisenbahnstrecken in das Berliner Umland attraktiver und leistungsfähiger zu gestalten.

Für den Korridor Berlin-Spandau – #Nauen, die Reaktivierung der Potsdamer #Stammbahn, die Führung des #Prignitzexpress bis nach Gesundbrunnen, die Reaktivierung der Stammstrecke der #Heidekrautbahn sowie vier weitere #Schienenkorridore und Vorhaben werden die Projektkonsolidierungsgespräche im Juli 2018 abgeschlossen sein. Damit sind dann die grundlegenden Rahmenbedingungen für jedes Projekt, die Wechselwirkungen mit anderen Projekten und die wesentlichen Projektparameter abgestimmt. Nach Abschluss einer Planungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen den Projektpartnern werden im Anschluss je Korridor Arbeits- und Koordinierungsgruppen ihre Arbeit aufnehmen und in den nächsten Schritt der Planung einsteigen.

Rückfragen: Sprecher für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Telefon: (030) 9025-1090

Regionalverkehr + S-Bahn: Landkreise Oberhavel und OPR unterstützen Ausbau des RE 6, aus MOZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Oberhavel/Landkreise-Oberhavel-und-OPR-unterstuetzen-Ausbau-des-RE-6

Wie geht es weiter mit dem #Prignitzexpress (#RE6)? Die Landkreise #Ostprignitz-Ruppin und #Oberhavel wollen gemeinsam die nun auch vom Land Brandenburg angestrebte Verlängerung der -Bahn von #Hennigsdorf nach #Velten und die Durchbindung des Prignitz-Express beschleunigen.
Oberhavel

Die Landkreise Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel wollen gemeinsam die nun auch vom Land Brandenburg angestrebte Verlängerung der S-Bahn von Hennigsdorf nach Velten und die Durchbindung des Prignitz-Express beschleunigen. „Die Aufnahme des Korridors Prignitz-Express/Velten in die gemeinsame Rahmenvereinbarung der Länder Berlin und Brandenburg sowie der Deutschen Bahn über das Entwicklungskonzept für die Infrastruktur des Schienenpersonenverkehrs in Berlin und Brandenburg „Infrastruktur 2030“ im Oktober vergangenen Jahres war hierfür bereits ein wichtiger Meilenstein“, sagt Egmont Hamelow, Wirtschaftsdezernent des Landkreises Oberhavel.

Inzwischen ist die Projektkonsolidierung abgeschlossen: Der erforderliche Infrastrukturausbau soll sowohl für die Einbindung des Prignitz-Express über die Kremmener Bahn nach Berlin und die Taktverdichtung auf einen Halbstundentakt nach Neuruppin, als auch die Verlängerung der S-Bahn nach Velten innerhalb des Korridors Prignitz-Express/Velten untersucht und die entsprechenden Planungen aufgenommen werden. „Beide Landkreise – Oberhavel und Ostprignitz-Ruppin – fordern bei den aktuellen Untersuchungen und laufenden Planungen zukünftig stärker eingebunden …

S-Bahn: Die Ofenstadt hofft auf die S-Bahn Am Mittwoch kam ein Brief von Verkehrsministerin Kathrin Schneider (SPD) im Rathaus an, der die S-Bahn in greifbare Nähe bringt, aus MAZ

http://www.maz-online.de/Lokales/Oberhavel/Die-Ofenstadt-hofft-auf-die-S-Bahn

Die Bahn und die Länder Berlin und #Brandenburg hätten sich auf Korridore geeinigt, die ausgebaut werden sollen. Das betreffe auch die -Bahnverlängerung nach #Velten.
Velten. In Potsdam ist sie längst als „Miss -Bahn“ bekannt. „Da erwähnen die Minister die S-Bahn schon schneller als ich, weil sie wissen, dass ich es sowieso tun würde“, sagt Veltens Bürgermeisterin Ines übner (SPD). Nun könnte sich die Beharrlichkeit der Veltener, die seit der Wende um den -Bahn-Anschluss kämpfen, endlich auszahlen. Am Mittwoch kam ein Brief von Verkehrsministerin Kathrin #Schneider (SPD) im Rathaus an, der die S-Bahn in greifbare Nähe bringt: Die Bahn und die Länder Berlin und Brandenburg hätten sich auf Korridore geeinigt, die ausgebaut werden sollen. Dazu gehöre auch der wichtige Korridor #PrignitzExpress/Velten und damit sowohl die Einbindung des Prignitz Expresses nach #Gesundbrunnen als auch die S-Bahnverlängerung nach Velten. Zuvor hatte Hübner bei Ministerin Schneider nachgehakt, weil sich der Landesnahverkehrsplan um einige Wochen verzögert hatte. Der S-Bahn-Anschluss solle Teil dieses Plans für die Jahre 2018 bis 2022 werden, versicherte Ines Hübner gestern im Rathaus. „Das hat mir Frau Schneider am Mittwoch auch am Telefon nochmals bestätigt.“

Für sie ist es ein Meilenstein im Kampf um die S-Bahn. Wann aber nun Züge in der Ofenstadt halten, ist ungewiss. In der Verwaltung geht man davon aus, dass es frühestens …

Regionalverkehr + S-Bahn: Nächster Halt: Gesundbrunnen, aus MOZ

http://www.moz.de/lokales/artikel-ansicht/dg/0/1/1376059/ #Kremmen (MZV) Eine bessere #Bahnanbindung von Kremmen an Berlin fordert die Initiative #Eisenbahntrasse #Nordwest. Auf das Anliegen machten Männer und Frauen aus der Region mit einer Kundgebung am Bahnhof aufmerksam. Ihnen zufolge soll der sogenannte #Prignitzexpress – der #RE6 – von Kremmen über Hennigsdorf und #Tegel direkt nach Berlin-#Gesundbrunnen fahren. Zurzeit fährt der Zug via Hennigsdorf, wo länger gehalten wird,und Falkensee nach Berlin-Spandau. Von dort gehen zwar Anschlusszüge in die Innenstadt. Die Fahrzeit ist aber insgesamt deutlich länger. „Kremmen braucht eine Stimme. Deshalb haben wir uns am Bahnhof getroffen, um öffentlich auf unsere Situation aufmerksam zu machen“, sagte Matthias Dill am Montag auf Nachfrage. Er hatte die Kundgebung vom vergangenen Donnerstag gemeinsam mit Dr. Werner Rosenberg organisiert. Leider gebe es von Seiten der Kommunalpolitik kaum Unterstützung, bedauerte Dill. Das Hauptproblem ist ihm zufolge, dass der Prignitzexpress die einzige Umlandverbindung ist, die nicht …