Infrastruktur: Förderung des Schienenverkehrsausbau „i2030“ durch den Bund, aus Senat

06.12.2022

Frage 1:
Für welche der aufgeführten Projekte des #Schienenverkehrsausbaues „#i2030“ wurden im Rahmen des Territorialprinzips des Landes Berlin #Fördermittel des Bundes beantragt?
Frage 2:
Für welche der aufgeführten Projekte des Schienenverkehrsausbaues „i2030“ wurden im Rahmen des Territorialprinzips des Landes Berlin Fördermittel des Bundes in welcher Höhe bewilligt?
Frage 3:
Für welche der aufgeführten Projekte des Schienenverkehrsausbaues „i2030“ wurden im Rahmen des Territorialprinzips des Landes Berlin Fördermittel der EU beantragt?
Frage 4:
Für welche der aufgeführten Projekte des Schienenverkehrsausbaues „i2030“ wurden im Rahmen des Territorialprinzips des Landes Berlin Fördermittel der EU in welcher Höhe bewilligt?
Frage 5:
Wenn bisher keine #Fördermittel des Bundes und der EU für das #Schienenverkehrsausbauprojekt beantragt wurden,
aus welches Gründen ist dies bisher nicht geschehen?
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Frage 6:
Wurden beantragte Fördermittel des Bundes und der EU für das Schienenausbauprojekt nicht bewilligt und wenn ja,
wie wurden die Ablehnungen begründet?
Antwort zu 1 bis 6:
Bisher konnten für keine i2030-Maßnahme Fördermittel aus dem Bundesprogramm des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes beantragt werden, da die nötige Baureife der
Maßnahmen noch nicht erreicht ist.
Mit dem zuständigen Bundesministerium werden fortlaufend Vorabstimmungen zum Stand von
i2030 insgesamt, zu einzelnen i2030-Maßnahmen, insbesondere zur #Heidekrautbahn, zum #RE1,
zum #Prignitzexpress und zur #Siemensbahn, und zu Fragen des Antragsverfahren für die
Fördermittel des Bundes mit dem zuständigen Bundesministerium durchgeführt, so dass nach
Erreichen der Fördervoraussetzungen die nötigen Fördermittelanträge gestellt und kurzfristig
durch das zuständige Bundesministerium bearbeitet werden können.
Für die Maßnahme „Berlin Spandau – Nauen“ wurden für die Vorplanung Fördermittel der
Europäischen Union aus dem Programm „Connecting Europe Facility“ (CEF) in Höhe von
7,3 Mio. € gemeinsam für die Länder Berlin und Brandenburg bewilligt; der Anteil Berlins beträgt
davon 3,65 Mio. €.
Es gab bislang keinen Fall einer Ablehnung eingereichter Förderanträge für i2030-Maßnahmen
durch den Bund bzw. die EU.

Berlin, den 01. Dezember 2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de