Straßenverkehr: Verkehrsprojekte in Treptow-Köpenick: Ost-West-Verbindung (OWV), aus Senat

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Frage 1:
Wie beurteilt der Senat die Dringlichkeit der Realisierung der #Ost-West-Verbindung (nördliche
#Altstadtumfahrung von der Straße An der #Wuhlheide bis #Mahlsdorfer Straße sowie Aufnahme der Planung
des 2. Bauabschnitts über #Stellingdamm, Querung S-Bahn und Fernbahn, #Brandenburgplatz bis Salvador-
Allende-Straße) und wie ist der aktuelle Sachstand?
Frage 2:
Welche Aktivitäten hat der Senat in der laufenden Legislaturperiode bereits unternommen, um die Planung
und Realisierung des Vorhabens voranzubringen?
Frage 3:
Wann sind welche nächsten Maßnahmen zur Planung und Realisierung der Ost-West-Verbindung
vorgesehen?
Antwort zu 1, 2 und zu 3:
Der Berliner Senat beurteilt die Dringlichkeit der Realisierung der Ost-West-Verbindung
(OWV) als hoch.
Die ehemals als Ost-West-Trasse (#OWT) oder #Nordtangente bezeichnete neue
Straßenverbindung ist Bestandteil des sogenannten #Tangentenvierecks um die Altstadt
Köpenick und die #Dammvorstadt. Sie dient vorrangig der Entlastung der Bahnhofstraße
und soll den übergeordneten Verkehr (Durchgangsverkehr) aufnehmen und um die
Dammvorstadt und somit um die Bahnhofstraße herumführen, um diese nachhaltig zu
entlasten und für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und die Verkehrsarten des
Umweltverbundes zu ertüchtigen.
Sie besteht aus zwei verkehrswirksamen Abschnitten, die neben der Entlastung der
Bahnhofstraße weitere zusätzliche Funktionen übernehmen und dringend benötigt
werden.
2
Für den Abschnitt zwischen der Straße An der Wuhlheide und dem Knotenpunkt Am
Bahndamm / Mahlsdorfer Straße / Stellingdamm / Bahnhofstraße einschließlich einer
neuen #Eisenbahnunterführung #Hämmerlingstraße (mit dem neuen Arbeitstitel
„#Westumfahrung Bahnhofstraße“) hat nunmehr (seit März 2019) die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung V das seit 2005 beim Bezirk Treptow-
Köpenick laufende #Planfeststellungsverfahren übernommen. Hierfür werden derzeit die
#Planfeststellungsunterlagen den aktuellen Rahmenbedingungen und Vorschriften
entsprechend angepasst und aktualisiert. Die Voraussetzungen für die Finanzierung der
Planung wurden geschaffen, die Leistungen für die Planung der Verkehrsanlage, der
Ingenieurbauwerke und des Umwelt- und Naturschutzes wurden / werden ausgeschrieben
und vergeben.
Es handelt sich um einen Straßenneubau im Bereich der Wuhlheide und dem Stadion An
der Alten Försterei und einen Straßenausbau im Bereich der Straße Am Bahndamm.
Der östlich der Bahnhofstraße liegende Abschnitt der neuen Straßenverbindung zwischen
dem Knotenpunkt Stellingdamm / Mahlsdorfer Straße / Bahnhofstraße / Am Bahndamm
und dem Brandenburgplatz einschließlich einer neuen Querung der Bahnanlagen wird mit
der Entwicklung als neuer Wohnungsbaustandort und der Erschließung der ehemaligen
Güterbahnhofsflächen ebenfalls durch den Senat (hier die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung IV) vorbereitet.
Frage 4:
Wann, in welcher Form und mit welchem Ergebnis hat bereits eine Beteiligung der Öffentlichkeit in diesem
Zusammenhang stattgefunden?
Frage 5:
Welche weiteren Schritte zur Einbeziehung der Öffentlichkeit sind wann geplant?
Antwort zu 4 und zu 5:
Eine Beteiligung der Öffentlichkeit für die Westumfahrung Bahnhofstraße hat seit
Übernahme der Planung nicht stattgefunden. Diese wird im Rahmen der ersten
Planungsphase (Vorplanung) angestrebt.
Frage 6:
Wann rechnet der Senat mit der Fertigstellung des Vorhabens?
Antwort zu 6.
Eine Fertigstellung wird in 2025 angestrebt.
Frage 7:
Wie hoch ist der insgesamt für Planung und bauliche Realisierung der Infrastrukturmaßnahme erforderliche
Investitionsbedarf zu beziffern, wann und in welcher Weise gedenkt der Senat die notwendigen finanziellen
Voraussetzungen zu schaffen?
3
Antwort zu 7.
Die Maßnahme wurde zur Aufnahme in die Finanzplanung 2019 – 2023 mit einem Bedarf
von ca. 7,2 Mio. € angemeldet.
Berlin, den 19.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Deutsche Bahn überlastet Baubeginn für Schnellstraße TVO verzögert sich weiter aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/deutsche-bahn-ueberlastet-baubeginn-fuer-schnellstrasse-tvo-verzoegert-sich-weiter/24456916.html

Die „#Tangentialverbindung Ost“ zwischen #Marzahn und #Köpenick kommt später als geplant. Die beteiligte Bahn ist mit Bauprojekten ausgelastet.

Die geplante Schnellstraße Tangentialverbindung Ost (#TVO) in Berlin verzögert sich. Denn die Deutsche Bahn steigt aus der #Planungsvereinbarung mit dem Senat aus, weil sie mit ihren eigenen #Bauprojekten ausgelastet ist. In der rot-rot-grünen Koalition ist von einem drohenden Verzug von eineinhalb Jahren die Rede – bis überhaupt das #Planfeststellungsverfahren starten kann.
Ein Bahnsprecher sagte: „Aufgrund unserer eigenen umfassenden Sanierungs- und Bauprojekte im Berliner Raum haben wir leider keine Kapazitäten die angesprochenen Projekte im Rahmen der Tangentialverbindung Ost des Senats selbst zu beplanen.“ Die Bahn unterstütze die Planungen des Senats aber weiter.
Die Verkehrsverwaltung hatte vor einem Jahr erklärt, der Beginn des Planfeststellungsverfahrens sei frühestens Ende 2019/Anfang 2020 denkbar. Das Erstellen der Unterlagen in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn sei eine „terminliche und fachliche Herausforderung“. Selbst dieser Zeitplan ist durch den Ausstieg der Bahn dahin. Das Unternehmen sollte als externe Planungsfirma …

Bahnverkehr: Kahlschlag durch den Ausbau der Dresdener Bahn? – Abriss des S-Bahnhofs Lichtenrade und Beeinträchtigung weiterer denkmalgeschützter Gebäude, aus Senat

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Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Deutsche Bahn AG
(DB AG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und
dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend
gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.
Frage 1:
Wie ist der aktuelle Stand bezüglich des geplantes Ausbaus der #Dresdener Bahn hinsichtlich
#Planfeststellungsverfahren, #Baugenehmigungen und Zeitschiene der Realisierung?
Antwort zu 1:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Planfeststellungsbeschlüsse der Dresdner Bahn liegen für den Berliner Bereich vor;
mit dem Bau wurde begonnen. Die Dresdner Bahn soll im Jahr 2025 in Betrieb genommen
werden.“
Frage 2:
Sind aktuell noch Widersprüche oder Klagen gegen das Vorhaben anhängig und wenn ja, gegen welche
Punkte und in welchem Verfahrensstand? Wann ist hier mit abschließenden Entscheidungen zu rechnen?
2
Antwort zu 2:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Planfeststellungsabschnitts II (PFA
II) der Dresdner Bahn wurden durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am
29.06.2017 entschieden. Der Planfeststellungsbeschluss des PFA II vom 13.11.2015 hat
Bestandskraft.“
Frage 3:
Inwiefern waren die Denkmalschutzbehörden rechtzeitig in diesen Prozess einbezogen vor dem Hintergrund,
dass in erheblichem Maße Denkmale entlang der Strecke zerstört oder beeinträchtigt werden sollen?
Antwort zu 3:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Alle zuständigen Behörden, auch die #Denkmalbehörde, wurden im Planfeststellungsverfahren
beteiligt.“
Frage 4:
Welche #denkmalgeschützten Gebäude entlang der für den Ausbau vorgesehenen Strecke sollen a) komplett
#beseitigt oder b) durch Um- und Rückbau #beeinträchtigt werden? (Bitte um Auflistung)
Frage 5:
Welchen Denkmalwert haben die jeweiligen Gebäude und welche Begründungen gab es für deren
Unterschutzstellung? (Bitte um Auflistung der einzelnen Begründungen)
Frage 6:
Wie konnte es zu der fatalen Entscheidung kommen, dass das historische Bahnhofsgebäude in Lichtenrade,
ungeachtet des Denkmalschutzes und seiner baugeschichtlichen Bedeutung, einschließlich des
Mittelbahnsteigs und des Zugangs abgerissen werden soll?
Frage 7:
Welche Alternativen wurden geprüft und mit welchem Ergebnis?
Antwort zu 4 bis zu 7:
Die DB AG teilt hierzu folgendes mit:
„Das #Baudenkmal S-Bahnhof #Lichtenrade ist vom Bauvorhaben Dresdner Bahn betroffen:
Um die zwei Fernbahngleise im Bereich des S-Bahnhofes Lichtenrade errichten zu
können, kann der Bahnhof einschließlich der Aufbauten nicht erhalten werden. Die
Abwägung der Gründe wurde ausführlich im Planfeststellungsbeschluss des PFA II vom
Eisenbahn-Bundesamt dargelegt (S. 46, 137, 201, 324 bis S. 329, S. 431, S. 441….. ):
“Im öffentlichen Interesse muss jedoch auch der Denkmalschutz als wichtiger öffentlicher
Belang zurücktreten, wenn anders ein wichtiger öffentlicher Verkehrsweg nicht realisierbar
wäre. Der Denkmalwert der betroffenen Baulichkeiten ist nicht derart erheblich, dass
deswegen eine andere Trassierung gewählt werden müsste.““
3
Frage 8:
Hält es der rot-rot-grüne Senat, der für einen anderen Umgang mit Denkmalen angetreten ist, für vertretbar,
dass hier wieder einmal bei denkmalgeschützten Gebäuden der öffentlichen Hand Zugeständnisse gemacht
werden, die privaten Eigentümern nie genehmigt werden würden?
Antwort zu 8:
Der Senat verweist auf das durchgeführte gesetzliche Verfahren, in dem eine Abwägung
zum Denkmalschutz durchgeführt wurde. Ein rechtskräftiger Beschluss zu dem Vorhaben
erfolgte mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 13.11.2015.
Berlin, den 14.01.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Ost-West-Trasse Köpenick, aus Senat

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Vorbemerkung des Abgeordneten:
Bereits im Jahr 2005 wurde das #Planfeststellungsverfahren für die #Ost-West-Trasse zwischen An der
#Wuhlheide und #Mahlsdorfer Straße (Ost-West-Trasse I. Abschnitt) begonnen. Im Jahr 2017(!) wurde nach
Angaben des Bezirksamtes Treptow-Köpenick (BVV-DS. SchA VIII/0606) in „gemeinsamer Abstimmung“
zwischen der Planfeststellungsbehörde der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(SenUVK) und dem Bezirksamt entschieden, eine neue Planfeststellungsunterlage zu erstellen.
Frage 1:
Was genau sind die Gründe, dass es in 12 Jahren Planungsverlauf unter bezirklicher Verantwortung nicht
möglich war ein Planfeststellungsverfahren für die o.g. Ost-West-Trasse abzuschließen, bzw. eine
belastbare Planfeststellungsunterlage zu erarbeiten?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit:
„Bei der Ost-West-Trasse handelt es sich um den Neubau einer Straße II. Ordnung,
welche dem überörtlichen Verkehr dienen wird.
Mehrfache Änderungen der Grundlagen, wie

  • zugrundeliegende Verkehrsprognose
  • Aktualisierung von Bestandsunterlagen (z.B. Vermessung, Eigentumsverhältnisse,
    Fauna/Artenschutz)
    2
  • veränderte Regelwerke (z.B. Regenwasserbehandlung, Gewässerreinhaltung,
    Ausführungsvorschriften Geh- und Radwege) sowie auch einige gesetzliche
    Veränderungen und neue Gerichtsurteile
  • Wiederaufnahme von ruhenden Planungen bei der Deutschen Bahn AG (DB AG)
    hatten eine Vielzahl von Änderungen in mehreren Durchläufen aller Planunterlagen und
    Gutachten zur Folge. Eine Übersichtlichkeit und Verständlichkeit der Planunterlagen war
    nicht mehr gegeben.“
    Frage 2:
    Wer ist letztlich verantwortlich für das Scheitern des Bezirks an dieser Aufgabe?
    Antwort zu 2:
    Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit:
    „Von einem Scheitern des Bezirks an dieser Aufgabe kann nicht gesprochen werden. Das
    Bauvorhaben ist nicht aufgegeben.“
    Frage 3:
    Welche Schlüsse wurden bzw. werden aus diesem Planungsversagen gezogen?
    Frage 4:
    Welche Konsequenzen wurden bzw. werden daraus für ähnliche aktuelle und künftige Planungen gezogen?
    Antwort zu 3 und zu 4:
    Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit:
    „Es kann hier nicht von Planungsversagen gesprochen werden. Der Bezirk hat mit der
    Änderung des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) vom 13.07.1999 für insgesamt fünf
    Bauvorhaben die Vorhabenträgerschaft bei der Durchführung von
    Planfeststellungsverfahren wahrgenommen. Diese Verfahren liefen im nahezu gleichen
    Zeitraum:
  • Groß-Berliner Damm – Änderung einer Straße II. Ordnung, Planfeststellung von 2004 –
    2007
  • Glienicker Weg – Änderung einer Straße I. Ordnung; Planfeststellung von 2005 – 2008
  • Ost-West-Trasse – Neubau einer Straße II. Ordnung; Planfeststellung von 2005 – noch
    nicht abgeschlossen
  • Fürstenwalder Damm – Änderung einer Straße II. Ordnung, Planfeststellung von 2007 –
    2009
  • Süd-Ost-Verbindung – Neubau einer Straße II. Ordnung; Planfeststellung von 2007 –
    2012
    Davon wurde die Vorhabenträgerschaft für die Maßnahmen Glienicker Weg, Ost-West-
    Trasse und Süd-Ost-Verbindung von der zuständigen Senatsverwaltung an den Bezirk
    übertragen. Es sind vier wichtige Verkehrsverbindungen mit Planfeststellungsverfahren
    erfolgreich vom Bezirk umgesetzt.
    Für das fünfte Bauvorhaben, die Ost-West-Trasse, wurde aus den Erfahrungen mit den
    bereits planfestgestellten Vorhaben und den sich weiter entwickelnden gesetzlichen
    Anforderungen infolge anderer im Land Berlin geführter Verfahren sowie der zuvor
    3
    benannten Gründe einvernehmlich abgestimmt, ein neues Verfahren und die Einstellung
    des laufenden Verfahrens anzustreben.
    Bei künftigen ähnlichen Planaufgaben in der Vorhabenträgerschaft des Bezirks werden die
    Erfahrungen aus den bisherig durchgeführten Planfeststellungsverfahren Berücksichtigung
    finden und unter den dann aktuellen Rahmenbedingungen neu bewertet und für die
    anstehende Planungsaufgabe abgeleitet.“
    Frage 5:
    Was sind die genauen Gründe dafür, dass nach 12 Jahren Planungsverlauf der Bezirk das Verfahren in
    Gänze zur Umsetzung an den Senat abgab?
    Frage 6:
    Warum wurde erst nach 12 Jahren die Vorhabenträgerschaft vom Bezirk an den Senat übertragen?
    Frage 6a:
    Geschah dies auf Veranlassung des Bezirks oder der Senatsverwaltung?
    Antwort zu 5, 6 und zu 6a:
    Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit:
    „Gemäß BerlStrG § 22 ist der Träger des Vorhabens für den Bau von Straßen II. Ordnung
    die für das Bauwesen zuständige Senatsverwaltung. Für das bisher laufende Verfahren
    liegt eine Ermächtigung von 2005 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vor, die das
    Einverständnis mit der Vorhabenträgerschaft durch den Bezirk erklärt.
    Die prekäre Personalsituation sowohl im Stadtentwicklungsamt als auch im Straßen- und
    Grünflächenamt des Bezirks, welche bisher die Aufgabe wahrgenommen haben,
    veranlasste den Bezirk, die Vorhabenträgerschaft wieder an die zuständige
    Senatsverwaltung zurück zu geben.“
    Frage 7:
    Auf welche Dauer schätzt der Senat nun die Dauer des Planungsverfahrens?
    Antwort zu 7:
    Das Vorhaben soll dementsprechend in der Finanzplanung 2019-23 im Einzelplan 07
    aufgenommen werden. Nach Vorliegen der personellen Voraussetzungen müssen
    anschließend die bisher erstellten Unterlagen geprüft und der Aktualisierungsaufwand
    eingeschätzt werden. Erst danach kann eine seriöse Zeitplanung aufgestellt werden.
    Berlin, den 16.01.2019
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnverkehr: 700 Millionen Euro für ICE-Strecke: Berlins längste Baustelle 20 Jahre dauerte die Planung, nun wird gebaut: Die Dresdner Bahn verändert Lichtenrade bereits jetzt. aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-lichtenrade-700-millionen-euro-fuer-ice-strecke-berlins-laengste-baustelle/23640736.html

Die juristischen Schlachten sind geschlagen. Jetzt wird gebaut – und #Lichtenrade verändert sich bereits. Die Pfeiler für die #Lärmschutzwände stehen schon zwischen Bahnhofstraße und Wolziger Zeile, viele große Bäume und Büsche sind gerodet. Die #Kleingartenkolonie ist verschwunden. Hier ist sie schon gut zu erkennen, die #Trasse der #Dresdner Bahn. Die Bahnhofsstraße ist – noch – offen. Der Currywurstbude direkt an den Schranken ist zum Jahresende gekündigt. Im Mai 2020 wird der #Bahnübergang aufgegeben, dann beginnt die ganz große Buddelei.

Das #Planfeststellungsverfahren hatte fast 20 Jahre gedauert, am Ende aber, im Sommer 2017, hat das #Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugunsten der Gleise entschieden. Von #Priesterweg bis zur Stadtgrenze werden zwei Gleise für Fernzüge und den #Flughafenexpress zum #BER führen. Eine Bürgerinitiative aus Anwohnern hatte gefordert, die neuen Gleise in einen Tunnel zu legen, auch von einem Einschnitt war mal die Rede. Bis zum Krieg dampften auch Fernzüge mitten durch Lichtenrade – daran konnte sich natürlich keiner der klagenden Anwohner erinnern. Sie wollten vermeiden, dass der Tempelhofer Ortsteil durch bis zu fünf Meter hohe Lärmschutzwände optisch getrennt wird. Vergeblich.
Mit Tempo 160 durch Berlin

Die Bahn setzte sich durch, die Gleise liegen ebenerdig wie einst. Tempo 160 werden die Züge auf Berliner Stadtgebiet …

Schiffsverkehr: Lückenschluss im Berliner Kanalnetz aus binnenschifffahrt-online.de

Lückenschluss im Berliner Kanalnetz

Nach einem rund zweijährigen #Planfeststellungsverfahren liegt jetzt #Baurecht für die letzten Teile des #Verkehrswegeprojekts Deutsche Einheit Nr. #17 vor. Es geht um einen #Lückenschluss im Berliner #Kanalnetz.

Die Berliner Nordtrasse umfasst die Spree-Oder-Wasserstraße unterhalb der Schleuse Charlottenburg bis zur Mündung der Spree in die Havel (SOW km 0,000 bis 4,673) und die Untere Havel-Wasserstraße von der Spreemündung bis zum Pichelsdorfer Gmünd in die Kladower Seenkette (UHW km 0,000 bis 4,300). Insgesamt investiert der Bund rund 57 Mio. € in die Anpassung des 9 km langen Streckenabschnittes an die Nutzungsparameter der europäischen Wasserstraßenklasse Vb.

»Die jetzt planfestgestellte Ausbaulösung stellt einen guten Kompromiss zwischen den verschiedenen Nutzungsinteressen für die Wasserstraße dar. Sie genügt dem aktualisierten Bedarf der Verlader und wird auch zu einer nachhaltigen ökologischen und städtebaulichen Aufwertung der Wasserstraße führen«, sagt Rolf Dietrich als Leiter des Wasserstraßen-Neubauamtes (WNA) Berlin.

»Die vorbildliche Zusammenarbeit unseres Planungsteams mit den zuständigen Senats- und Bezirksverwaltungen, der Bundesanstalt für Gewässerkunde, der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) und dem Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei dokumentiert sich insbesondere in der gemeinsamen Entwicklung revierangepasster Flachwasserzonen, die in …

Straßenbahn: Straßenbahntrasse in der Leipziger Straße, aus Senat

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Ohne eine Priorisierung einzelner Verkehrsmittel vornehmen zu wollen, frage ich den Senat:
Frage 1:
Ist für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens bereits ein entsprechender Partner gefunden
worden und falls ja, um wen handelt es sich dabei?
Frage 2:
Existieren für das #Planfeststellungsverfahren und die erforderliche Beteiligung bereits Terminplanungen und
falls ja, wie sehen diese konkret aus?
2
Antwort zu 1 und 2:
Die BVG ist Vorhabenträger der geplanten #Straßenbahnstrecke durch die Leipziger Straße
und wird damit zu gegebener Zeit auch die Planfeststellungsunterlagen einreichen. Derzeit
findet das Vergabeverfahren für die Planungsleistungen (Vorplanung, Entwurfsplanung,
Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung) von Seiten der BVG statt. Nach Prüfung
der Angebote wird die entsprechende Beauftragung voraussichtlich im Herbst diesen
Jahres erfolgen. Konkrete Terminplanungen zum Planfeststellungsverfahren bestehen
noch nicht.
Verantwortlich für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist die zuständige
Planfeststellungsbehörde.
Frage 3:
Mit welchen Aufgaben sind die bereits seit Anfang Juli in der Leipziger Straße tätigen Vermesser beauftragt?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu mit, dass die im Sommer dort tätigen und von der BVG beauftragten
Vermesser durch die Schaffung eines Festpunktfeldes die Voraussetzungen für ein
digitales Bestandsaufmaß geschaffen haben, welches für die Bearbeitung der Planungen
für die #Neubaustrecke erforderlich wird.
Frage 4:
Welche Planungen oder Festlegungen existieren bezüglich der #Trassenführung der #Straßenbahn im Bereich
der #Leipziger Straße zwischen Spittelmarkt und Charlottenstraße und von dort aus zum #Potsdamer Platz?
Antwort zu 4:
Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurde bereits die Vorzugsvariante der
Trassenführung in der Leipziger Straße ermittelt. Weiterführende Untersuchungen zur
Querschnittsaufteilung finden erst in den nächsten Planungsphasen statt.
Frage 5:
Welchen konkreten Wechselwirkungen bestehen zwischen den neu geplanten Trassen Alexanderplatz –
Potsdamer Platz/#Kulturforum und Potsdamer Platz – Rathaus #Steglitz (in der Anlage 3 zum Entwurf des
Nahverkehrsplans 2019-2023 wird im Steckbrief zur Neubaustrecke Potsdamer Platz – Rathaus Steglitz
ausgeführt: "Die Umsetzung der Maßnahme hängt jedoch von der Inbetriebnahme der Neubaustrecke
Alexanderplatz – Potsdamer Platz/Kulturforum ab.")?
Antwort zu 5:
Eine Weiterführung der Straßenbahn nach Steglitz ist nur möglich, wenn der Potsdamer
Platz an das Straßenbahnnetz angeschlossen wird. Ohne diesen Anschluss an das
#Bestandsnetz und damit an die #Betriebshofinfrastruktur wäre kein sinnvoller Betrieb
möglich.
3
Frage 6:
Inwieweit sind dem Senat die von der Initiative "Fahrradfreundliche Mitte" entworfenen Pläne zur
Trassenführung bekannt (http://leipzigerstrasse.info/data/documents/2018-06-25_Konzeption_Leipziger_
Strasse.pptx.pdf)?
Antwort zu 6:
Die von der Initiative „Fahrradfreundliche Mitte“ entworfenen Pläne wurden der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht direkt übergeben, sind aber
im Internet frei zugänglich.
Frage 7:
In welcher Form werden die Vorschläge der Initiative "Fahrradfreundliche Mitte" sowie künftige qualifizierte
Anregungen zum Neubau der Trasse Einfluss in die Planungen finden?
Antwort zu 7:
Die Vorschläge der Initiative „Fahrradfreundliche Mitte“ basieren auf der Reduzierung der
Anzahl der Fahrspuren für den fließenden Kfz-Verkehr. Dies ist ein Ansatz, der
grundsätzlich hinsichtlich der Umsetzbarkeit in Bezug auf die Verkehrsabwicklung in der
Innenstadt geprüft werden muss, bevor dazu konkrete Planungen entwickelt werden
können. Im weiteren Planungsprozess werden dazu mehrere Querschnittsvarianten und
Führungsformen untersucht und standardisiert bewertet. Die Forderungen an den
Radverkehr aus dem Mobilitätsgesetz werden bei der Querschnittsgestaltung ebenfalls mit
berücksichtigt und sollen u.a. auf dem breiten Abschnitt der Leipziger Straße in Form von
ausreichend breiten Radwegen angewendet werden.
Frage 8:
Inwieweit wird sichergestellt, dass die Beteiligung der Anwohner im dicht bewohnten Gebiet zwischen
Spittelmarkt und Charlottenstraße sichergestellt wird?
Antwort zu 8:
Bis zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens sollen mindestens zwei
#Bürgerbeteiligungsveranstaltungen, darunter auch die gemäß § 25 Abs. 3
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVerfG) festgelegte „Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung“ des
Vorhabenträgers, durchgeführt werden. Während des Planfeststellungsverfahrens erfolgt
die förmliche Anhörung der zuständigen Träger öffentlicher Belange, der Betroffenen
sowie der einschlägigen Verbände, welche ihre Einwände geltend machen können.
Frage 9:
Inwieweit ist seitens des Senates beabsichtigt, auf die Hersteller von Straßenbahnen dahingehend
einzuwirken, dass die Lautstärke der #Türschließ-Signalanlagen an die Lautstärke der Umgebungsgeräusche
angepasst wird?
4
Antwort zu 9:
Die Technische Aufsichtsbehörde (#TAB) teilt dazu mit, dass es technisch grundsätzlich
möglich ist neue und bestehende Fahrzeuge mit einer lernfähigen akustischen
Türschließwarnung auszurüsten. Ein diesbezügliches Einwirken auf die Hersteller bzw. die
BVG obliegt der TAB nicht.
Berlin, den 07.10.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Autobahndreieck Funkturm, aus Senat

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Frage 1:
Wie schätzt der Senat die Verkehrssituation im Charlottenburger Westen im Bereich des Autobahndreiecks
Funkturm ein?
Antwort zu 1:
Das #Autobahndreieck #Funkturm ist einer der am höchsten belasteten
#Autobahnknotenpunkte Deutschlands. Gemäß Veröffentlichung der Senatsverwaltung
betrug die durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung (DTV / 24 h) im
Autobahndreieck Funkturm im Jahr 2014 auf der A 100 ca. 197.000 Kfz/24 h und auf der A
115 ca. 84.000 Kfz/24 h.
Frage 2:
Wie weit ist die Erstellung des „Masterplans Bauen und Verkehr“ und welche Bedeutung hat der #Masterplan
bezüglich des Umbaus des Autobahndreiecks Funkturm?
Antwort zu 2:
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erarbeitet ein begleitendes
stadtplanerisches Konzept für den gesamtstädtisch bedeutsamen Raum Autobahndreieck
Funkturm / Messe Berlin / Westkreuz. Dieser soll die stadtplanerischen,
landschaftsplanerischen, verkehrsplanerischen und städtebaulichen Anforderungen an
den Stadtraum in Verbindung mit dem #Planfeststellungsverfahren
Sanierung/Ersatzneubau Autobahndreieck (AD) Funkturm klären. Erste Ergebnisse
werden zum Jahreswechsel 2018/19 erwartet. Ein weiterer Masterplan für die Umgebung
des AD Funkturm ist für die Umsetzung des Projektes Umbau AD Funkturm nicht
erforderlich. Wesentlich ist aufgrund des Bauwerkszustandes der Bestandsbrücken die
2
möglichst zügige Erneuerung dieses zentralen und extrem hoch belasteten
Verkehrsknotenpunktes, der für die Mobilität der Stadt Berlin von elementarer Bedeutung
ist.
Frage 3:
Wird es zu einem Umbau des Autobahndreiecks Funkturm einen Wettbewerb geben, wer wird ggf.
beauftragt den Wettbewerb durchzuführen, wann wird ggf. der Wettbewerb durchgeführt?
Antwort zu 3:
Für den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm gibt es keinen Planungswettbewerb. Die
das Autobahndreieck umgebenden Zwangspunkte (3-seitige Bahnanlagen plus
Messe/ICC) lassen wenig planerischen Spielraum. Für die Gestaltung wurde eine
architektonische und eine denkmalschutzfachliche Begleitung beauftragt.
Frage 4:
Welche Überlegungen bzw. Planungen bezüglich eines Umbaus des Autobahndreiecks Funkturm gibt von
Seiten des Berliner Senats?
Antwort zu 4:
Mit Dienstleistungsvertrag vom 13. September 2017 wurde die Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (#DEGES) vom Land Berlin mit der Planung und
Realisierung des Umbaus des Autobahndreiecks Funkturm im Zuge der #A100 / #A115
beauftragt. Planungsgrundlage war eine von der Obersten Straßenbaubehörde
beauftragte Machbarkeitsstudie aus 2014. Am 01.04.2018 wurde mit der Vorplanung (inkl.
Variantenuntersuchung) begonnen. Im Zuge der Vorplanung soll die Machbarkeitsstudie
aus 2014 fortgeschrieben werden.
Frage 5:
Inwieweit soll es eine alternative Verkehrsführung für die Bauzeit geben und wie soll sie ggf. aussehen?
Antwort zu 5:
Ein wesentlicher Planungsauftrag für den Umbau des AD Funkturm ist die
Aufrechterhaltung des Verkehrs während der Bauzeit. Dabei soll für Umleitungsverkehre
das nachgeordnete Straßennetz insbesondere auf Straßen mit Wohnbebauung so weit
wie möglich gemieden werden. Zu diesem Zweck werden im Umbaubereich
voraussichtlich einige bauzeitliche Behelfsbrücken erforderlich. Da die A 115 nach dem
aktuellen Planungsstand ab der Cordesstraße auf neuer Trasse geführt werden soll,
bestehen hier Möglichkeiten, weitgehend unabhängig vom laufenden Verkehr zu bauen.
Für die A 100 werden Möglichkeiten geprüft, den Autobahnverkehr Richtung Norden über
die Halenseestraße Ost zu führen. Richtung Süden ist eventuell entlang des ICC
halbseitiges Bauen und die Weiterführung des Verkehrs über die Halenseestraße West
eine Lösung, um das nachgeordnete Netz weitgehend zu schonen. Die Realisierbarkeit
dieser Lösungen wird im Rahmen der Vorplanung detailliert geprüft.
3
Frage 6:
Wann ist mit dem Beginn der Baumaßnahmen zu rechnen und inwieweit wird es eine Koordination mit
etwaigen Baumaßnahmen an der Rudolf-Wissell-Brücke geben?
Antwort zu 6:
Aufgrund der bekannten Unwägbarkeiten bei Planfeststellungsverfahren von komplexen
Großprojekten mit einer Vielzahl von Betroffenheiten wäre aktuell die Festlegung auf einen
belastbaren Endtermin für die Planungsarbeiten nicht seriös. Mit der Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens kann voraussichtlich nicht vor 2021 gerechnet werden. Die
Bauabwicklung wird in mehreren Bauphasen stattfinden, die noch näher zu bestimmen
sind. Insofern ist auch die Gesamtbauzeit noch nicht bekannt. Soweit es die zukünftigen
Planungs- und Verfahrensstände zulassen und es verkehrs- bzw. bautechnisch sinnvoll
ist, werden die Baumaßnahmen am AD Funkturm mit denen der Rudolf-Wissell-Brücke
koordiniert. Somit ist von einer weitestmöglichen Koordinierung der Baumaßnahmen
auszugehen.
Frage 7:
Inwieweit sind jetzt konkretere Kostenschätzungen möglich, ggf. warum nicht, ggf. wann ist mit konkreten
Kostenschätzungen zu rechnen?
Antwort zu 7:
Konkretere Kostenschätzungen sind nach Erreichen eines entsprechenden
Planungsstandes mit Abschluss der Vorplanung voraussichtlich im 1. Halbjahr 2019
möglich.
Frage 8:
Welche Anteile übernimmt der Bund und welche Anteile das Land Berlin?
Antwort zu 8:
Der Bund trägt grundsätzlich die Kosten für den Umbau des AD Funkturm im Sinne einer
Erhaltungsmaßnahme. Die Entscheidung zur Finanzierung erfolgt mit dem
Gesehenvermerk des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur auf der
Grundlage der Entwurfsplanung. Im Bereich der Bahnquerungen ist nach
Eisenbahnkreuzungsrecht eine Kostenbeteiligung der Deutschen Bahn AG möglich.
Zusätzliche Maßnahmen auf Veranlassung Dritter müssen vom jeweiligen Vorhabenträger
finanziert werden. Die Planungskosten sind weitgehend vom Land Berlin zu tragen.
Frage 9:
Welche Informations- und Partizipationskonzepte sind im letzten Jahr erarbeitet worden, um die Menschen
in Westend und Grunewald-Halensee sowie die Verkehrsteilnehmer zu beteiligen?
Antwort zu 9:
Neben fortlaufenden Abstimmungen mit Betroffenen soll es im Rahmen der Vorplanung
eine gesamthafte Projektvorabstimmung mit den Trägern Öffentlicher Belange geben. Zur
Bürgerbeteiligung wird aktuell die Beauftragung einer Agentur für Kommunikation über
eine EU-weite Ausschreibung vorbereitet. Die Agentur wird entsprechende Konzepte unter
4
Einbeziehung der aktuellen Standards für Beteiligungsprozesse und der neuen Medien
erarbeiten.
Frage 10:
Welche Aussagen sind bezüglich eines besseren Lärmschutzes für Anwohner und Anwohnerinnen in
Westend und Grunewald-Halensee möglich?
Antwort zu 10:
Die Anspruchsberechtigung für aktiven und passiven Schallschutz beim Umbau des AD
Funkturm wird in einer schalltechnischen Untersuchung gemäß Bundesimmissionsgesetz
(BImSchG) bzw. Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) unter Beachtung der
Verhältnismäßigkeit ermittelt und im Planfeststellungsverfahren festgelegt.
Berlin, den 26.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: Berlins neue Tram-Projekte kommen voran Für drei Tram-Projekte laufen jetzt die Planverfahren, nur die Verlängerung der Tram 62 lässt noch auf sich warten. Eine Zwischenbilanz. , aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/nahverkehr-in-berlin-berlins-neue-tram-projekte-kommen-voran/22756350.html

Das Ziel ist ehrgeizig. Noch in dieser Legislaturperiode, die im Herbst 2021 endet, will der rot-rot-grüne Senat drei #Straßenbahnstrecken eröffnen: die Verlängerung vom Hauptbahnhof zum #U-Bahnhof #Turmstraße, die neue Trasse am #Ostkreuz und den #Lückenschluss zwischen #Adlershof und #Schöneweide. Für diese Vorhaben laufen inzwischen die #Planfeststellungsverfahren. Vom vierten vereinbarten Vorhaben – der Verlängerung der Tram #62 in #Mahlsdorf bis vor den Bahnhof – ist kein Planverfahren in Sicht. Klagen sind in allen Zeitplänen noch nicht berücksichtigt.
Turmstraße

Die Einwendungen gegen das Projekt wurden nach Angaben der BVG bearbeitet und an die Planfeststellungsbehörde übergeben. Diese muss die Antworten nun prüfen und einen so genannten Erörterungstermin festlegen, auf dem die Einwender erfahren, wie ihre Anregungen und Bedenken berücksichtigt worden sind. Wie viele es gab, teilte die BVG nicht mit. Auf Informationsveranstaltungen hatte es kaum Kritik an den Plänen gegeben.

Der Erörterungstermin soll noch in diesem Jahr stattfinden. 2019 sollen Leitungsarbeiten erfolgen, 2020 die Gleise gelegt und die fünf Haltestellen gebaut werden. Ende des Jahres soll alles fertig sein. Die 2,1 Kilometer lange Strecke soll rund 20 Millionen Euro kosten. Die Planer rechnen mit rund 10.000 Fahrgästen täglich. In der Hauptverkehrszeit sollen die Bahnen der Linie M 10 alle fünf Minuten fahren.
Ostkreuz

Beim Verlegen der Gleise aus der rund 400 Meter entfernten Boxhagener Straße an den Bahnhof Ostkreuz heran sind die Hürden besonders hoch. Rund 800 Einwendungen hat es gegeben; davon trafen nach Angaben der BVG 500 über …

Straßenverkehr + Straßenbahn: Umbau Friedrich-Engels-Straße – 3. Bauabschnitt zwischen Nordendestraße und Wilhelmsruher Damm/Quickborner Straße ist auf unbekannt verschoben?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Sind für den 3. #Bauabschnitt des Umbaus der #Friedrich-Engels-Straße Mittel in der bezirklichen Investitionsplanung
enthalten und wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort zu 1:
Der Neubau der Friedrich-Engels-Straße vom Knotenpunkt #Wilhelmsruher Damm/
#Quickborner Straße bis #Pastor-Niemöller-Platz ist Teil der #Investititionsplanung des
Bezirks Pankow. Die erforderlichen Finanzmittel sind im Kapitel 3800 Titel 72516 bis zur
Höhe von 8.810.000 € eingestellt. Bisher wurden bereits 3.997.000 € für die Herstellung
des 1. und 2. Bauabschnitts verausgabt. Die restlichen Mittel in Höhe von 4.813.000 €
stehen für den 3. Bauabschnitt von Nordendstraße bis Wilhelmsruher Damm/ Quickborner
Straße zur Verfügung.
Frage 2:
Für wann sind diese Investitionen eingeplant?
2
Antwort zu 2:
Über den Ausführungszeitraum der investiven Maßnahme kann gegenwärtig keine
Angabe gemacht werden, da die Dauer des noch durchzuführenden
Planfeststellungsverfahrens nicht eingeschätzt werden kann. Die Finanzmittel stehen in
der bezirklichen Investitionsplanung 2017 bis 2021 zur Verfügung.
Frage 3:
Gibt es planungsrechtliche Hindernisse für die Ausführung des 3. Bauabschnitts und wenn ja, welche?
Antwort zu 3:
Der Straßenzug Friedrich-Engel-Straße/Wilhelmsruher Damm ist gemäß #Stadtentwicklungsplan
(#StEP) Verkehr (Planung 2025) Bestandteil des übergeordneten
Straßennetzes und dort als übergeordnete Straßenverbindung (Stufe II) klassifiziert.
Gemäß § 22 Abs. 1 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) kann für die Änderung von
Straßen II. Ordnung die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens angeordnet
werden, wenn dies zur sachgerechten Bewältigung der mit der Planung aufgeworfenen
Konflikte erforderlich ist. Besteht nach dem Berliner Gesetz über die
#Umweltverträglichkeitsprüfung für den Bau oder die Änderung einer Straße eine
Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, ist gemäß § 22 Abs.
2 BerlStrG ein #Planfeststellungsverfahren durchzuführen.
Demzufolge muss vor dem Umbau der Friedrich-Engels-Straße die Planfeststellung
erfolgen.
Frage 4:
Sind Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der aktuellen Verkehrssituation für die Anwohner geplant und
wenn ja, wann dürfen die durch starke Erschütterungen und massiven Lärm stark in Mitleidenschaft gezogenen
Anwohner damit rechnen, dass diese umgesetzt sind?
Antwort zu 4:
Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der aktuellen Verkehrssituation sind nicht geplant.
Frage 5:
Wann ist mit der Ausführung der Arbeiten zu rechnen?
Antwort zu 5:
Maßnahmen im Rahmen der Straßenunterhaltung sind nicht geplant und über den
Zeitpunkt der Ausführung des Umbaus der Straße können gegenwärtig keine Angaben
gemacht werden. Siehe auch Antwort zu 2.
Frage 6:
Sind die Kapazitäten des Bezirks für die Ausschreibung und Vergabe ausreichend?
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Antwort zu 6:
Für die Ausschreibung und Vergabe der Maßnahmen in der bezirklichen
Investitionsplanung sind im Bezirk ausreichend Kapazitäten vorhanden.
Berlin, den 15.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz