Straßenverkehr: Verkehrsprojekte in Treptow-Köpenick: Ost-West-Verbindung (OWV), aus Senat

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Frage 1:
Wie beurteilt der Senat die Dringlichkeit der Realisierung der #Ost-West-Verbindung (nördliche
#Altstadtumfahrung von der Straße An der #Wuhlheide bis #Mahlsdorfer Straße sowie Aufnahme der Planung
des 2. Bauabschnitts über #Stellingdamm, Querung S-Bahn und Fernbahn, #Brandenburgplatz bis Salvador-
Allende-Straße) und wie ist der aktuelle Sachstand?
Frage 2:
Welche Aktivitäten hat der Senat in der laufenden Legislaturperiode bereits unternommen, um die Planung
und Realisierung des Vorhabens voranzubringen?
Frage 3:
Wann sind welche nächsten Maßnahmen zur Planung und Realisierung der Ost-West-Verbindung
vorgesehen?
Antwort zu 1, 2 und zu 3:
Der Berliner Senat beurteilt die Dringlichkeit der Realisierung der Ost-West-Verbindung
(OWV) als hoch.
Die ehemals als Ost-West-Trasse (#OWT) oder #Nordtangente bezeichnete neue
Straßenverbindung ist Bestandteil des sogenannten #Tangentenvierecks um die Altstadt
Köpenick und die #Dammvorstadt. Sie dient vorrangig der Entlastung der Bahnhofstraße
und soll den übergeordneten Verkehr (Durchgangsverkehr) aufnehmen und um die
Dammvorstadt und somit um die Bahnhofstraße herumführen, um diese nachhaltig zu
entlasten und für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und die Verkehrsarten des
Umweltverbundes zu ertüchtigen.
Sie besteht aus zwei verkehrswirksamen Abschnitten, die neben der Entlastung der
Bahnhofstraße weitere zusätzliche Funktionen übernehmen und dringend benötigt
werden.
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Für den Abschnitt zwischen der Straße An der Wuhlheide und dem Knotenpunkt Am
Bahndamm / Mahlsdorfer Straße / Stellingdamm / Bahnhofstraße einschließlich einer
neuen #Eisenbahnunterführung #Hämmerlingstraße (mit dem neuen Arbeitstitel
„#Westumfahrung Bahnhofstraße“) hat nunmehr (seit März 2019) die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung V das seit 2005 beim Bezirk Treptow-
Köpenick laufende #Planfeststellungsverfahren übernommen. Hierfür werden derzeit die
#Planfeststellungsunterlagen den aktuellen Rahmenbedingungen und Vorschriften
entsprechend angepasst und aktualisiert. Die Voraussetzungen für die Finanzierung der
Planung wurden geschaffen, die Leistungen für die Planung der Verkehrsanlage, der
Ingenieurbauwerke und des Umwelt- und Naturschutzes wurden / werden ausgeschrieben
und vergeben.
Es handelt sich um einen Straßenneubau im Bereich der Wuhlheide und dem Stadion An
der Alten Försterei und einen Straßenausbau im Bereich der Straße Am Bahndamm.
Der östlich der Bahnhofstraße liegende Abschnitt der neuen Straßenverbindung zwischen
dem Knotenpunkt Stellingdamm / Mahlsdorfer Straße / Bahnhofstraße / Am Bahndamm
und dem Brandenburgplatz einschließlich einer neuen Querung der Bahnanlagen wird mit
der Entwicklung als neuer Wohnungsbaustandort und der Erschließung der ehemaligen
Güterbahnhofsflächen ebenfalls durch den Senat (hier die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung IV) vorbereitet.
Frage 4:
Wann, in welcher Form und mit welchem Ergebnis hat bereits eine Beteiligung der Öffentlichkeit in diesem
Zusammenhang stattgefunden?
Frage 5:
Welche weiteren Schritte zur Einbeziehung der Öffentlichkeit sind wann geplant?
Antwort zu 4 und zu 5:
Eine Beteiligung der Öffentlichkeit für die Westumfahrung Bahnhofstraße hat seit
Übernahme der Planung nicht stattgefunden. Diese wird im Rahmen der ersten
Planungsphase (Vorplanung) angestrebt.
Frage 6:
Wann rechnet der Senat mit der Fertigstellung des Vorhabens?
Antwort zu 6.
Eine Fertigstellung wird in 2025 angestrebt.
Frage 7:
Wie hoch ist der insgesamt für Planung und bauliche Realisierung der Infrastrukturmaßnahme erforderliche
Investitionsbedarf zu beziffern, wann und in welcher Weise gedenkt der Senat die notwendigen finanziellen
Voraussetzungen zu schaffen?
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Antwort zu 7.
Die Maßnahme wurde zur Aufnahme in die Finanzplanung 2019 – 2023 mit einem Bedarf
von ca. 7,2 Mio. € angemeldet.
Berlin, den 19.07.2019
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Ost-West-Trasse Köpenick, aus Senat

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Vorbemerkung des Abgeordneten:
Bereits im Jahr 2005 wurde das #Planfeststellungsverfahren für die #Ost-West-Trasse zwischen An der
#Wuhlheide und #Mahlsdorfer Straße (Ost-West-Trasse I. Abschnitt) begonnen. Im Jahr 2017(!) wurde nach
Angaben des Bezirksamtes Treptow-Köpenick (BVV-DS. SchA VIII/0606) in „gemeinsamer Abstimmung“
zwischen der Planfeststellungsbehörde der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(SenUVK) und dem Bezirksamt entschieden, eine neue Planfeststellungsunterlage zu erstellen.
Frage 1:
Was genau sind die Gründe, dass es in 12 Jahren Planungsverlauf unter bezirklicher Verantwortung nicht
möglich war ein Planfeststellungsverfahren für die o.g. Ost-West-Trasse abzuschließen, bzw. eine
belastbare Planfeststellungsunterlage zu erarbeiten?
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit:
„Bei der Ost-West-Trasse handelt es sich um den Neubau einer Straße II. Ordnung,
welche dem überörtlichen Verkehr dienen wird.
Mehrfache Änderungen der Grundlagen, wie

  • zugrundeliegende Verkehrsprognose
  • Aktualisierung von Bestandsunterlagen (z.B. Vermessung, Eigentumsverhältnisse,
    Fauna/Artenschutz)
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  • veränderte Regelwerke (z.B. Regenwasserbehandlung, Gewässerreinhaltung,
    Ausführungsvorschriften Geh- und Radwege) sowie auch einige gesetzliche
    Veränderungen und neue Gerichtsurteile
  • Wiederaufnahme von ruhenden Planungen bei der Deutschen Bahn AG (DB AG)
    hatten eine Vielzahl von Änderungen in mehreren Durchläufen aller Planunterlagen und
    Gutachten zur Folge. Eine Übersichtlichkeit und Verständlichkeit der Planunterlagen war
    nicht mehr gegeben.“
    Frage 2:
    Wer ist letztlich verantwortlich für das Scheitern des Bezirks an dieser Aufgabe?
    Antwort zu 2:
    Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit:
    „Von einem Scheitern des Bezirks an dieser Aufgabe kann nicht gesprochen werden. Das
    Bauvorhaben ist nicht aufgegeben.“
    Frage 3:
    Welche Schlüsse wurden bzw. werden aus diesem Planungsversagen gezogen?
    Frage 4:
    Welche Konsequenzen wurden bzw. werden daraus für ähnliche aktuelle und künftige Planungen gezogen?
    Antwort zu 3 und zu 4:
    Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit:
    „Es kann hier nicht von Planungsversagen gesprochen werden. Der Bezirk hat mit der
    Änderung des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) vom 13.07.1999 für insgesamt fünf
    Bauvorhaben die Vorhabenträgerschaft bei der Durchführung von
    Planfeststellungsverfahren wahrgenommen. Diese Verfahren liefen im nahezu gleichen
    Zeitraum:
  • Groß-Berliner Damm – Änderung einer Straße II. Ordnung, Planfeststellung von 2004 –
    2007
  • Glienicker Weg – Änderung einer Straße I. Ordnung; Planfeststellung von 2005 – 2008
  • Ost-West-Trasse – Neubau einer Straße II. Ordnung; Planfeststellung von 2005 – noch
    nicht abgeschlossen
  • Fürstenwalder Damm – Änderung einer Straße II. Ordnung, Planfeststellung von 2007 –
    2009
  • Süd-Ost-Verbindung – Neubau einer Straße II. Ordnung; Planfeststellung von 2007 –
    2012
    Davon wurde die Vorhabenträgerschaft für die Maßnahmen Glienicker Weg, Ost-West-
    Trasse und Süd-Ost-Verbindung von der zuständigen Senatsverwaltung an den Bezirk
    übertragen. Es sind vier wichtige Verkehrsverbindungen mit Planfeststellungsverfahren
    erfolgreich vom Bezirk umgesetzt.
    Für das fünfte Bauvorhaben, die Ost-West-Trasse, wurde aus den Erfahrungen mit den
    bereits planfestgestellten Vorhaben und den sich weiter entwickelnden gesetzlichen
    Anforderungen infolge anderer im Land Berlin geführter Verfahren sowie der zuvor
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    benannten Gründe einvernehmlich abgestimmt, ein neues Verfahren und die Einstellung
    des laufenden Verfahrens anzustreben.
    Bei künftigen ähnlichen Planaufgaben in der Vorhabenträgerschaft des Bezirks werden die
    Erfahrungen aus den bisherig durchgeführten Planfeststellungsverfahren Berücksichtigung
    finden und unter den dann aktuellen Rahmenbedingungen neu bewertet und für die
    anstehende Planungsaufgabe abgeleitet.“
    Frage 5:
    Was sind die genauen Gründe dafür, dass nach 12 Jahren Planungsverlauf der Bezirk das Verfahren in
    Gänze zur Umsetzung an den Senat abgab?
    Frage 6:
    Warum wurde erst nach 12 Jahren die Vorhabenträgerschaft vom Bezirk an den Senat übertragen?
    Frage 6a:
    Geschah dies auf Veranlassung des Bezirks oder der Senatsverwaltung?
    Antwort zu 5, 6 und zu 6a:
    Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit:
    „Gemäß BerlStrG § 22 ist der Träger des Vorhabens für den Bau von Straßen II. Ordnung
    die für das Bauwesen zuständige Senatsverwaltung. Für das bisher laufende Verfahren
    liegt eine Ermächtigung von 2005 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vor, die das
    Einverständnis mit der Vorhabenträgerschaft durch den Bezirk erklärt.
    Die prekäre Personalsituation sowohl im Stadtentwicklungsamt als auch im Straßen- und
    Grünflächenamt des Bezirks, welche bisher die Aufgabe wahrgenommen haben,
    veranlasste den Bezirk, die Vorhabenträgerschaft wieder an die zuständige
    Senatsverwaltung zurück zu geben.“
    Frage 7:
    Auf welche Dauer schätzt der Senat nun die Dauer des Planungsverfahrens?
    Antwort zu 7:
    Das Vorhaben soll dementsprechend in der Finanzplanung 2019-23 im Einzelplan 07
    aufgenommen werden. Nach Vorliegen der personellen Voraussetzungen müssen
    anschließend die bisher erstellten Unterlagen geprüft und der Aktualisierungsaufwand
    eingeschätzt werden. Erst danach kann eine seriöse Zeitplanung aufgestellt werden.
    Berlin, den 16.01.2019
    In Vertretung
    Ingmar Streese
    Senatsverwaltung für
    Umwelt, Verkehr und Klimaschutz