Straßenverkehr: Ist der Tunnel Ortsteil Britz der BAB A100 sicher für Verkehr und Demonstrationen?, aus Senat

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Frage 1
Wie viele #Fahrraddemonstrationen, die ihre Route durch den #Tunnel Ortsteil #Britz führten, sind in den letzten
10 Jahren genehmigt worden? Wie viele Teilnehmer*innen sind dabei jeweils durch den Tunnel gefahren?
Antwort zu 1:
Für den erfragten Zeitraum liegen der Polizei Berlin keine automatisiert recherchierbaren
Daten vor. Im Rahmen der zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vorgegebenen Frist
konnte im Rahmen einer händischen Auswertung ermittelt werden, dass seit 2016 zehn
Aufzüge mit Fahrrädern durchgeführt wurden, bei denen die Bundesautobahn
#Tunnelanlage Ortsteil Britz (#BAB-TOB) passiert oder die Anschlussstelle Britzer Damm
benutzt worden ist. Die Anzahl der Teilnehmenden, die bei den o. g. Aufzügen den BABTOB befahren haben, wurde nicht erhoben.
Frage 2:
Wie viele Unfälle haben sich bei den genehmigten Demonstrationen im Tunnelbereich ereignet (bitte Anzahl
der jeweiligen Demonstration zuordnen)?
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Frage 3:
Wie viele Personen wurden bei den Unfällen aus Frage 2. verletzt (bitte Anzahl der jeweiligen Demonstration
zuordnen)?
Frage 4:
Sind bei der Versorgung oder Bergung der verletzten Personen aus Frage 3. Probleme aufgetreten? Wenn
ja, in welcher Form?
Frage 5:
Wenn es zu Problemen bei der Versorgung oder Bergung von Personen aus Frage 3. gab, welche Schlüsse
wurden daraus für künftige Schadensfälle gezogen?
Antwort zu 2, 3, 4 und 5:
Unfälle im Rahmen von Versammlungen werden nicht als Verkehrsunfälle im Sinne des
Gesetzes über die Statistik der Straßenverkehrsunfälle erfasst. Vor diesem Hintergrund
liegen Daten im Sinne der Fragestellung nicht vor.
Frage 6:
Gab es bei den genehmigten Demonstrationen aus Frage 1. sonstige sicherheitsrelevante Vorkommnisse,
wie z.B. das Zünden von Pyrotechnik im Tunnel oder deren Zu- und Ausfahrten? Wenn ja, welches
Vorkommnis bei welcher Demonstration ?
Antwort zu 6:
Daten im Sinne der Fragestellung sind seitens der Polizei Berlin im automatisierten
Verfahren nicht recherchierbar
Frage 7:
Hat es in letzter Zeit Änderungen bei sicherheitsbezogenen #Vorschriften für #Straßentunnel gegeben, die eine
Versagung der Nutzung des Tunnels Ortsteil Britz für Fahrraddemonstrationen vorsehen? Wenn ja, welche?
Antwort zu 7:
Die Rechtsgrundlage für die #Genehmigung des Tunnelbetriebs bilden die „Richtlinien für
die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln“ (#RABT, Stand 2006) sowie die
„Empfehlungen für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln“ (#EABT, Stand
2019). Darin werden nur Regelungen in Bezug auf Benutzung durch Kraftfahrzeuge
getroffen. Hinsichtlich eines Fahrradverkehrs werden keine Angaben gemacht, mithin gab
es diesbezüglich auch keine Änderungen. Ergänzend wird auf die Antwort der AdB zu den
Fragen 9-23 verwiesen.
Frage 8:
In den Bescheiden der Versammlungsbehörde zu den #Fahrraddemonstrationen am 5. und 6. Juni 2021 ist
die Durchfahrt durch den Tunnel Ortsteil Britz aus #sicherheitstechnischen Gründen versagt worden.
Bestehen diese #Sicherheitsbedenken nur in Bezug auf Fahrraddemonstrationen oder bestehen aus Sicht der
Behörden grundsätzlich Sicherheitsbedenken bei der Evakuierung und Bergung von Personen aus dem
Tunnel?
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Antwort zu 8:
Gemäß § 1 (3) #Bundesfernstraßengesetz sind Bundesautobahnen „nur für den
Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und so angelegt“. Die Anzahl und der
Abstand der Fluchtwege sind für die Anzahl Menschen bestimmt, die sich durchschnittlich
mit Kraftfahrzeugen im entsprechenden Tunnelabschnitt bewegen. Diese werden in
Sicherheitsberechnungen nach einer Berechnungsgrundlage für PKW und LKW
festgelegt. Bei Demonstrationen zu Fuß oder mit dem Fahrrad wird diese Zahl erheblich
überschritten. Für diese Personenanzahl ist die Fluchtwegesituation nicht bemessen
Frage 9:
Ist es richtig, dass die #Notübergänge zwischen den #Tunnelröhren nur für 5 bis 20 Personen ausgelegt sind?
Frage 10:
Ist es weiterhin zutreffend, dass durch die Notübergänge keine verletzten Personen auf Tragen transportiert
werden können?
Frage 11:
Ist es weiterhin zutreffend, dass die Notübergänge und das #Nottreppenhaus zur #Evakuierung größerer
Menschenmengen ungeeignet sind?
Frage 12:
Wie sieht das Evakuierungskonzept für den 1713 m langen Tunnel aus?
Frage 13:
Wie wird die Sicherheitsarchitektur des Tunnels Ortsteil Britz bewertet?
Frage 14:
Entspricht die Sicherheitsarchitektur des Tunnels Ortsteil Britz den neuesten Standards, z.B. hinsichtlich
Türbreiten, Abmaßen der Durchgänge und Treppenhäuser?
Frage 15:
Welche Unterschiede weist der Tunnel Ortsteil Britz bei den Sicherheitsstandards gegenüber der RABT in
der aktuellsten Fassung auf?
Frage 16:
Wenn zur Frage 14. nein bzw. Unterschiede zur RABT bestehen, gibt es Bestrebungen die
Sicherheitsstandards anzupassen?
Frage 17:
Wenn zu Frage 9. ja, ist der Tunnel für Reisebusse gesperrt oder ist Reiseveranstaltern abzuraten, den
Tunnel mit üblichen Reisebussen mit bis zu 60 Sitzplätzen oder gar Doppeldeckerbussen mit bis zu 90
Sitzplätzen zu durchfahren?
Frage 18:
Wie wird die Evakuierung und Bergung von Verletzten bei einem Verkehrsunfall mit Rauch- und
Brandentwicklung, in dem mehrere Fahrzeuge u.a. einem voll besetzen Reisebus verwickelt sind, praktisch
durchgeführt in Anbetracht der Antworten zu Frage 9. bis 11.?
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Frage 19:
Gibt es eine Beschränkung der Kfz/Personen, die gleichzeitig im Britzer Tunnel sein dürfen? Wenn ja, wie
viele?
Frage 20:
Welche Sicherungsmaßnahmen gibt es, um diese Maximalzahl aus Frage 19. zu gewährleisten?
Frage 21:
Wer entscheidet über Auslösen der Beschränkungen?
Frage 22:
Wie oft wurden entsprechende Maßnahmen in den letzten Jahren angewandt?
Frage 23:
Ist der Tunnel Ortsteil Britz uneingeschränkt sicher?
Antwort zu 9 bis 23:
Die AdB teilt hierzu mit:
„Gemäß §1 (3) Bundesfernstraßengesetz sind Bundesautobahnen „nur für den
Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und so angelegt“. Unter dieser
Voraussetzung sind Tunnel auf Bundesautobahnen für die Nutzung von Kraftfahrzeugen
sicher bemessen. Die baulichen, technischen Einrichtungen von Tunneln sind dagegen
nicht für (temporären) Personen- oder Radverkehr, welcher andere verpflichtende
Sicherheitsanforderungen benötigt, ausgelegt. Um hier ein konkretes Beispiel zu nennen:
Für die schnelle und sichere Abführung von austretenden Flüssigkeiten ist der Tunnel mit
einer sogenannten Schlitzrinne versehen. Diese stellt für Kraftfahrzeuge und ggf.
Fußgänger (im Ereignisfall) keine Gefahr dar. Radfahrende dagegen können mit dem Rad
in diese Schlitzrinne geraten und stürzen. Die Rinne ist durch die Fahrradteilnehmer nicht
unmittelbar sichtbar.
Die Anzahl und der Abstand der Fluchtwege ist für die Anzahl Menschen bestimmt, die
sich durchschnittlich mit Kraftfahrzeugen im entsprechenden Tunnelabschnitt bewegen.
Bei Demonstrationen zu Fuß oder mit dem Fahrrad wird diese Zahl erheblich
überschritten. Für diese Personenanzahl ist die Fluchtwegesituation nicht bemessen.
Und im Falle einer Panik oder eines Terroranschlages lassen sich die Menschenmassen
nicht schnell genug aus dem Tunnel entfernen.
Die Querung von Brücken ist durch die ausgelegten technischen Sicherheitseinrichtungen
für andere Teilnehmer/innen außer dem Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen ein weiteres
hohes Risikopotenzial, da die Brüstungshöhe dafür nicht ausgelegt ist und Personen bei
kleinster Unachtsamkeit, Gerangel oder Panik herunterstürtzen können.
Die meist kurzfristig angemeldeten Versammlungen bergen eine unmittelbare Gefahr für
die öffentliche Sicherheit und Ordnung, da keine für den Verkehr ausgelegte
Umleitungsstrecke auf den Nebennetzen ausgewiesen wird und die damit zu erwartende
Staubildung und verbundene Unfallgefahr bei einer Streckenführung über die Autobahn
nicht zusätzlich abgesichert werden kann.
Die Gefahrenanalyse für Anfragen zum Betreten der Autobahn z.B. bei Demonstrationen
geht immer mit den einhergehenden Risiken der Nutzer aus. Unter diesem Gesichtspunkt
stellen die baulichen Einrichtungen hohes Gefahrenpotenzial in jeglicher Hinsicht dar,
deren Auslegung von Versammlungen unter Beachtung der öffentlichen Sicherheit für Leib
und Seele meist immer negativ bewertet werden kann.
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Die Ansicht und die Abfrage nach Unfällen in den letzten Jahren greift daher nicht. Als
Beispiel sollte hier das Ereignis Love-Parade sein.
Daher steht bei der Abwägung von anderen Tunnelnutzern als Autoverkehr eine hier in
Ansätzen beschriebene Gefährdungsanalyse. Und die spricht gegen die Nutzung von
Autobahnen.“
Zu Frage 18 wird vom Berliner Senat ergänzend ausgeführt:
In Tunnelanlagen wird bei der Evakuierung der Fokus auf die Selbstrettung der
Fahrzeuginsassen gelegt. Personen haben die Möglichkeit, den gefährdeten Bereich über
vorhandene Notübergänge, die Tunnelportale sowie über Nottreppenräume zu verlassen.
Diese sogenannte Selbstrettungsphase läuft unmittelbar nach der Gefahrenerkennung
durch die Fahrzeuginsassen an und wird mittels Lautsprecherdurchsagen unterstützt.
Beim Eintreffen der Feuerwehr und Polizei sollte die Selbstrettungsphase bestenfalls
bereits abgeschlossen sein, sodass nur noch unmittelbar Verletzte oder
bewegungseingeschränkte Personen durch die Feuerwehr zu retten sind.
Das Eingreifen der Feuerwehr erfolgt bei einer Rauchentwicklung im Tunnel immer über
die nicht betroffene Tunnelröhre. Dies bedarf einer sogenannten Notöffnung in der
Mittelleitplanke vor jedem Tunnelportal, um den Einsatzkräften den Wechsel in die nicht
betroffene Tunnelröhre zu ermöglichen. Alle Maßnahmen werden über die Notübergänge
vorgetragen.
Berlin, den 28.06.2021
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Schiffsverkehr: EU-weite Genehmigung für Brennstoffzellen-Schiff wird geprüft, aus DVZ

https://www.dvz.de/dossiers/deutsche-eu-ratspraesidentschaft-2020/detail/news/eu-weite-genehmigung-fuer-brennstoffzellen-schiff-wird-geprueft.html

Der Prozess zur EU-weiten #Genehmigung von #Schubschiffen, die mit Brennstoffzellen angetrieben werden, ist eingeleitet. Das habe die EU-Kommission signalisiert, sagte Achim Wehrmann, Leiter der Unterabteilung #Schifffahrt im #Bundesverkehrsministerium, nach einer von der deutschen EU-Ratspräsidentschaft organisierten Konferenz zur #Binnenschifffahrt. Das sei ein „großer Schritt zu einem allgemeingültigen Regelwerk“, mit dem die „Grundlagen zur Einführung dieser Technologie in größerem Maßstab geschaffen werden“, sagte Wehrmann. Wann die EU-Genehmigung zum Einsatz klimafreundlicher Schubschiffe erteilt werde, könne er aber nicht sagen.

In Brüssel geprüft wird das Modell des #Kanal-Schubschiffs „#Elektra“, das von der Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft #Behala und der #TU Berlin entwickelt wird. Im Juni 2019 wurde dafür in Deutschland eine #Sonderzulassung erteilt, derzeit wird das 20 Meter lange und etwa acht Meter breite Schiff gebaut. Mitte 2021 soll es laut Wehrmann in den #Probebetrieb gehen und zwischen Berlin und Hamburg eingesetzt werden.

Die „Elektra“ ist ein #Prototyp
Die Elektra ist mit einer #Photovoltaikanlage, drei wasserstoffbetriebenen PEM-Brennstoffzellen mit jeweils 100 Kilowatt Leistung und zwei …

Flughäfen: Rundflüge mit Airbus am Flughafen Neuhardenberg aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article226653671/Rundfluege-mit-Airbus-am-Flughafen-Neuhardenberg.html

#Neuhardenberg. Mit drei #Rundflügen in einem #Airbus #A320 hat der #Flugplatz Neuhardenberg für eine bessere Nutzung des #Regionalflughafens geworben. Es sei das erste Mal gewesen, dass dort ein Airbus A320 gestartet und gelandet sei, sagte Geschäftsführer Uwe #Hädicke am Donnerstag nach der Aktion. Als Passagiere waren Brandenburger Landtagsabgeordnete sowie Bürgermeister aus Deutschland und Polen dabei.

Auf diese Weise wollte Hädicke politische Unterstützung für die seit Jahren vergeblich geforderte #Genehmigung für ein #satellitengestütztes An- und #Abflugsystem erreichen. „Damit könnten wir unseren Flugplatz zum Beispiel endlich für die Reparatur und Wartung von Flugzeugen nutzen“, erläuterte Hädicke. Auch als Ausweichflughafen für Berlin sei Neuhardenberg günstiger gelegen als Rostock-Laage oder Hannover.

Ein Sprecher des Brandenburger Verkehrsministeriums erklärte, die #Deutsche #Flugsicherung habe wegen der Nähe zu dem starken Flugverkehr um Berlin Sicherheitsbedenken …

Flughäfen: Baugenehmigung Flughafenbetreiber: Zweites BER-Terminal darf gebaut werden, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/wirtschaft/article214921649/Flughafenbetreiber-Zweites-BER-Terminal-darf-gebaut-werden.html

Berlin. Am neuen #Hauptstadtflughafen Berlin darf ein weiteres #Terminal gebaut werden. Das #Bauordnungsamt des Landkreises #Dahme-Spreewald habe die #Genehmigung für das Terminal 2 erteilt, teilte die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg mit.

Das Gebäude soll neben dem Hauptgebäude entstehen und pro Jahr Platz für 6 Millionen zusätzliche Passagiere schaffen.

Nach etlichen Verzögerungen soll der #BER im Oktober 2020 öffnen. Parallel wird der Flughafen aber bereits ausgebaut. Damit soll vermieden werden, dass er nach der Eröffnung zu klein ist. Das #Zusatzterminal soll nach #Industriebaustandard hochgezogen werden. Die Vorbereitungen für den Bau liefen bereits, sagte ein Sprecher.

Flughafenchef Engelbert Lütke Daldrup hatte Mitte Juli gesagt, wenn alles gut laufe, könne das Terminal 2 mit dem Hauptgebäude öffnen. Darauf festlegen wollte er sich aber nicht. Für den Bauauftrag verdoppelte der Aufsichtsrat den Finanzrahmen zuletzt auf 200 Millionen Euro. Wer Generalunternehmer wird, ist …

Bus: Sightseeing-Busse in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie viele Unternehmen haben zur Zeit eine
#Genehmigung sog. #Sightseeing-Busse zu betreiben, mit
denen Touristen durch die Stadt gefahren werden?
Antwort zu 1: Im Land Berlin sind zehn Unternehmen
Inhaber einer Zulassung für den Betrieb von Sightseeing-
Bussen.
Frage 2: Wie viele dieser Sightseeing-Busse sind in
Berlin registriert?
Antwort zu 2: Es sind 111 Fahrzeuge als Sightseeing-
Busse registriert.
Frage 3: Wie alt sind diese Busse im Durchschnitt?
Antwort zu 3: Das Alter dieser Busse ist nicht bekannt,
weil sie in den Zulassungsstatistiken nicht getrennt
als Sightseeing-Busse erfasst werden.
Frage 4: Welche Gesamtstrecke fahren diese Busse
zusammengerechnet pro Jahr?
Antwort zu 4: Die Fahrleistung ist nicht bekannt.
Frage 5: Entsprechen diese Busse in Bezug auf den
#Dieselrußausstoß den Vorgaben innerhalb der Berliner
Umweltzone?
Frage 6: Verfügen somit alle diese Busse über eine
grüne Umweltplakette?
Frage 7: Gibt es #Ausnahmegenehmigungen für Sightseeing-
Busse, die keine grüne Umweltplakette haben, die
Berliner Umweltzone zu befahren?
Frage 8: Falls es Ausnahmegenehmigungen zum Befahren
der Umweltzone für die unter Pkt. 6 genannten
Busse gibt, wie viele Busse betrifft dies?
Frage 10: Wäre es für die Betreiber dieser Busse möglich,
mittels eines sog. H-Kennzeichens (Historisches
Fahrzeug, mind. 30 Jahre alt) innerhalb der Umweltzone
solche Busse offiziell zu betreiben, die nicht den Umweltvorgaben
entsprechen, jedoch aufgrund ihres Alters
ein H-Kennzeichen zugewiesen bekommen können?
Antwort zu 5, 6, 7, 8 und 10: Die fünf Fragen werden
wegen ihres Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die ganz überwiegende Zahl von Fahrzeugen hat eine
grüne Plakette und erfüllt damit die emissionsseitigen
Vorgaben der Umweltzone.
Das Fahren in der Umweltzone ohne grüne Plakette ist
nur in den folgenden Fällen ausnahmsweise möglich:
A) Das Fahrzeug ist als Oldtimer mit einem HKennzeichen
zugelassen. Dabei handelt es sich um Fahrzeuge,
die älter als 30 Jahre sind, sich im Originalzustand
befinden oder nur zeitgenössische Umbauten aus der Ära
der Fahrzeugherstellung aufweisen. Diese Ausnahme gilt
generell aufgrund der bundesweiten Kennzeichnungsverordnung,
ist nicht befristet und kann auf Landesebene
nicht aufgehoben werden.
B) Für das Fahrzeug wurde eine Einzelausnahme genehmigt.
Grundsätzlich können in Berlin Einzelausnahmegenehmigungen
für die Umweltzone für Sonderfahrzeuge
mit besonderer Geschäftsidee, z.B. für touristische
Angebote, erteilt werden. Sonderfahrzeuge sind Fahrzeuge,
die sich durch besondere Merkmale auszeichnen und
damit speziell auf die berufliche oder gewerbliche Tätigkeit
der/des Antragstellerin/Antragstellers ausgerichtet
sind. Für die Ausübung seiner Tätigkeit muss die/der
Antragstellerin/Antragsteller zwingend auf das Fahrzeug
angewiesen und ein Ersatz mit Fahrzeugen der Schadstoffgruppe
4 (grüne Plakette) von der Art des Fahrzeugs
nicht zumutbar sein. Sonderfahrzeuge müssen zudem so
gut wie möglich nachgerüstet werden, auch wenn damit
noch nicht die Bedingungen der grünen Plakette erfüllt
sind. Außerdem gilt eine sogenannte Stichtagregelung,
d.h. das Fahrzeug muss vor dem 1.11.2014 erstmals auf
den Antragsteller zugelassen worden sein. Damit werden
diese Ausnahmen auf den Bestand vor dem Stichtag begrenzt
und es können keine neuen Sonderfahrzeuge mit
Geschäftsidee dazu kommen. Unter diese Regelung können
auch ältere, besonders hergerichtete Sightseeing-
Busse als Fahrzeug für besondere touristische Angebote
fallen, aber nur wenn das Unternehmen zwingend auf das
Fahrzeug angewiesen ist.
Die Zahl der nach A) als Oldtimer zugelassenen Touristenbusse
wird in der Zulassungsstatistik nicht gesondert
erfasst und ist daher nicht bekannt. Nach Einschätzung
des Senats handelt es sich um nur sehr wenige Fahrzeuge.
Die Anzahl der von den Bezirken erteilten Einzelausnahmegenehmigungen
speziell für Sightseeing-Busse
gemäß B) ist der einsichtigen Datenbank nicht zu entnehmen,
da auch diese nicht gesondert erfasst werden.
Derzeit sind aber für touristische Zwecke weniger als 10
Einzelausnahmen für alle Sonderfahrzeuge mit Dieselmotor
gültig.
Frage 9: Für welchen Zeitraum werden gegebenenfalls
Ausnahmegenehmigungen erteilt?
Antwort zu 9: Einzelausnahmen für diesen Zweck
können für eine Dauer von 24 Monaten erteilt werden. Sie
können bei Fortbestehen der Voraussetzungen erneut
beantragt werden. Im Rahmen der anstehenden Neuauflage
des Berliner Luftreinhalteplans wird geprüft, die Möglichkeit
der Verlängerung dieser Einzelausnahmen weiter
einzuschränken.
Die generelle bundesweite Ausnahme für Oldtimer
gilt unbefristet.
Berlin, den 23. Dezember 2016
In Vertretung
Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2016)

Bus + Straßenbahn: Nach Fahrplan BVG-Konzept „2005 plus” wird umgesetzt, aus Signal

https://signalarchiv.de/Meldungen/10003182

Einige haben es der BVG nicht zugetraut, andere hatten auf ein Scheitern gehofft, doch die BVG hat es tatsächlich geschafft, eine beispiellos umfangreiche #Neustrukturierung ihres #Straßenbahn- und #Busliniennetzes pünktlich zum #Fahrplanwechsel am 12. Dezember umzusetzen. Kritik gab es allerdings für die vielen Mängel bei der #Fahrgastinformation.

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Flughäfen: Airport Schönefeld: Genehmigung für Baustart im August Behörden verlangen aber einen besseren Lärmschutz für die Anwohner, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/airport-schoenefeld-genehmigung-fuer-baustart-im-august-behoerden-verlangen-aber-einen-besseren-laermschutz-fuer-die-anwohner/533754.html

Einer der wichtigsten Schritte für die Entwicklung Berlins steht unmittelbar bevor: Noch im August soll die #Genehmigung für den #Ausbau #Schönefelds zum #Flughafen Berlin-Brandenburg International (#BBI) erteilt werden. Die Freude der Planer wird aber gedämpft werden, denn der so genannte #Planfeststellungsbeschluss wird nach Tagesspiegel-Informationen strenge Auflagen enthalten. Nachbesserungen werden demnach vor allem beim #Lärmschutz erforderlich werden.

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Bahnhöfe: Zwei Bahnsteige gehen auf die Reise Gleisverlegung in Charlottenburg genehmigt, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/zwei-bahnsteige-gehen-auf-die-reise-gleisverlegung-in-charlottenburg/379704.html

Der #S-Bahnhof #Charlottenburg behält nach dem #Umbau zwei #Bahnsteige. Beim #Verschieben des Bahnhofs Richtung #Wilmersdorfer Straße werden wieder, wie von der S-Bahn gewünscht, zwei Bahnsteige gebaut. Das #Eisenbahnbundesamt hat die #Genehmigung dazu jetzt erteilt. Bis zuletzt hatten sich Anwohner dafür eingesetzt, nur einen S-Bahnsteig zu bauen, was nicht nur billiger gewesen wäre, sondern auch Bäume und Grünpflanzen im #Böschungsbereich erhalten hätte. Gegen den Beschluss, der vom 10. bis zum 24. Februar im Rathaus Wilmersdorf ausgelegt wird, ist eine Klage möglich. Die Arbeiten sollen am 24. Februar beginnen. In der Regel hat eine eingereichte Klage keine aufschiebende Wirkung.

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Tarife: Wochenendticket der Bahn droht das Aus, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/wochenendticket-der-bahn-droht-das-aus/278320.html

Die Deutsche Bahn droht mit der Abschaffung des #Wochenendtickets, wenn die Länder die geplante #Preiserhöhung nicht akzeptieren. Das Sonderticket „#Schönes Wochenende“ soll zum 1. April nächsten Jahres 28 Euro kosten, derzeit können für 40 Mark (rund 21 Euro) fünf Personen quer durch Deutschland fahren. Die Bahn will das Ticket verteuern, um die #Nachfrage zu senken. Die Züge seien zu voll. Doch die Länder weigern sich, die #Genehmigung zu verlängern, wenn die Bahn auf der Preiserhöhung besteht. Die Mehrheit der Länder hat die Preiserhöhung abgelehnt. Die Bahn wertet dies als …

Bahnhöfe: Lehrter Bahnhof und Nord-Süd-Tunnel: Das komplizierteste Dach der Welt darf gebaut werden, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/lehrter-bahnhof-und-nord-sued-tunnel-das-komplizierteste-dach-der-welt-darf-gebaut-werden/278092.html

#Lichtblick am #Lehrter Bahnhof: Nach langem Warten ist jetzt die #Genehmigung für die #Stahlkonstruktion des gewaltigen Glasdaches erfolgt. Noch vor Weihnachten soll der weitere Terminplan feststehen. Bahnchef Hartmut Mehdorn jedenfalls hat immer noch vor, den Betrieb im Jahr 2006 aufnehmen zu lassen, möglichst zur Fußball-Weltmeisterschaft im Sommer. Doch daran glaubt kaum noch einer der Planer.

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