Bus: Wann werden die Fahrplananpassungen bei der BVG zurückgenommen?, aus Senat

03.08.2023

Frage 1:
Auf welchen der über 30 #Buslinien, auf denen seit dem 22. August 2022 #Fahrplananpassungen (#Linienverkürzungen,
#Taktausdünnungen) vorgenommen worden sind, wurden die #Angebotsreduzierungen inzwischen wieder zurückgenommen?
Antwort zu 1:
Bei den folgenden Buslinien wurden die Angebotsreduzierung inzwischen vollständig wieder zurückgenommen: #M44, #X33, #100, #112, #115, #191 und #372. Bei den folgenden Buslinien wurden die Angebotsreduzierung inzwischen teilweise wieder zurückgenommen: #M46, #140 und #271.
Die BVG teilt ergänzend mit: „Am 28. August 2023 wird auch die Linie #162 wieder an den Grundplan angepasst.“

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Bus + Fahrplan: X36 wieder an Bord, aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe hatten sich nach der stark gesunkenen Nachfrage dazu entschieden den #Fahrplan auf vielen Linien anzupassen. Dadurch standen den Fahrgästen auf allen #Metrobus-Linien mindestens ein 10-Minuten-Takt sowie mindestens ein 20-Minuten-Takt auf allen weiteren Buslinien zur Verfügung. Nach weiteren intensiven Planungen können die Berliner Verkehrsbetriebe ab Dienstag, den 14. April 2020 auf mehreren Linien das Angebot wieder deutlich verbessern.

Auf den Metrobus-Linien #M41, #M44 und #M45 fahren die Busse tagsüber weitestgehend im 5-Minuten-Takt. Auf den Buslinien #130, #137, #150, #184, #341 und #350 wird ein 10-Minuten-Takt für Fahrgäste angeboten. Die Buslinie #X36 wurde zeitweise nicht bedient, ist ab Dienstag aber wieder im 10-Minuten-Takt unterwegs. Fahrgästen, der Buslinien 130 und X36 steht somit der ursprüngliche Fahrplan zur Verfügung.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Bus + Straßenverkehr: Busspur (unter anderem) auf der Johannisthaler Chaussee, aus Senat

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Frage 1:
Aus welchen Gründen wurde die zeitliche Geltungsdauer des Halteverbotes auf der #Busspur auf der
nördlichen Fahrbahnseite der #Johannisthaler Chaussee zum Ende des Jahres 2019 ausgedehnt?
Antwort zu 1:
Beim Betrieb des öffentlichen Straßennetzes werden die Belange der unterschiedlichen
Nutzerkreise entsprechend ihren spezifischen Merkmalen, den örtlichen und verkehrlichen
Gegebenheiten, aber auch entsprechend den politischen Leitlinien berücksichtigt.
Gemäß der politischen Zielsetzung des Berliner #Mobilitätsgesetzes (MobG) soll durch eine
Steigerung der Leistungsfähigkeit und der Attraktivität des Öffentlichen
Personennahverkehrs, als Bestandteil des sogenannten Umweltverbundes (d.h. Bus,
Bahn, Tram, Fahrrad und Fußverkehr), dessen Anteil am Gesamt-Modal-Split im Land
Berlin deutlich gesteigert werden (§ 26 Abs. 1 Mobilitätsgesetz).
Bei der Verteilung der Nutzungsansprüche im öffentlichen Raum wird demzufolge, sofern
Sicherheitsbelange dem nicht entgegenstehen, der stetigen Ausweitung des
Umweltverbunds und damit auch des Öffentlichen Personennahverkehrs ein
grundsätzlicher Vorrang gegenüber den Interessen der Nutzenden des motorisierten
Individualverkehrs eingeräumt.
2
Die Einrichtung neuer #Bussonderfahrstreifen, als auch die Erweiterung der
Gültigkeitszeiten bestehender Bussonderfahrstreifen, orientiert sich dabei vorrangig am
Beschleunigungsbedarf der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG).
In der Johannisthaler Chaussee zwischen Töpferweg und Steinträgerweg in westlicher
Fahrtrichtung war bisher ein Bussonderfahrstreifen (BSF in Mittellage auf 405 m) von
Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr befristet eingerichtet. Es verkehren dort die
BVG-Linien #M11 und #X11.
Für diesen Abschnitt wurde von den Berliner Verkehrsbetrieben, angesichts der auf diesen
Abschnitten von der BVG ermittelten Behinderungen des dort eingesetzten öffentlichen
Busverkehrs, ein Antrag auf eine zeitliche Ausweitung des Bussonderfahrstreifens gestellt.
Nach Prüfung des Antrags in Bezug auf die verkehrlichen und rechtlichen
Randbedingungen wurde die Aufhebung der zeitlichen Befristung des BSF am 19.07.2019
angeordnet, sodass dieser künftig zeitlich unbefristet gültig ist. Der BSF befindet sich in
Mittellage, auf dem rechten Fahrstreifen daneben ist das Parken zugelassen. Da somit
kein ruhender Verkehr betroffen ist, wurde dem BVG-Antrag auf eine Ausweitung der
Geltungszeit auf 24-Stunden zugestimmt.
Frage 2:
Gibt es weitere Planungen für die Ausdehnung von Busspurgültigkeiten bzw. deren Schaffung auf
übergeordneten Straßen im südlichen Neukölln?
Antwort zu 2:
In Neukölln sind auf Antrag der BVG folgende Abschnitte mit bestehenden BSF zeitlich
angepasst worden:
#Marienfelder Chaussee vor An den Achterhöfen (65 m):
o von Montag bis Freitag zusätzlich von 7:00 bis14:00 Uhr
o Samstag Gültigkeit verkürzt bis 18:00 Uhr
 Marienfelder Chaussee von Delmer Steig bis vor An den Achterhöfen (280 m):
o von Montag bis Freitag zusätzlich von 7:00 bis 14:00 Uhr
o Samstag Gültigkeit verkürzt bis 18:00 Uhr
 Die Marienfelder Chaussee nach Lichtenrader Damm bis Delmer Steig (1525 m):
o von Montag bis Freitag zusätzlich von 7:00 bis 14:00 Uhr
Alle #verkehrsbehördlichen Maßnahmen der drei Abschnitte der Marienfelder Chaussee
wurden bereits umgesetzt.
Des Weiteren sind in Neukölln folgende Abschnitte für neue BSF von der BVG beantragt
worden:
 In der #Sonnenallee von Treptower Straße bis gegenüber Schönstedtstraße (900 m)
wurde für die BVG-Linie #M41 als Lückenschluss zu bestehenden BSF ein neuer
BSF ohne zeitliche Befristung in Mittellage und ein zeitlich befristeter Abschnitt in
Randlage am 3.12.2019 angeordnet. Eine Umsetzung der verkehrsbehördlichen
Maßnahmen durch den Straßenbaulastträger ist noch nicht erfolgt.
3
 Auf dem #Britzer Damm von Mohriner Allee bis Fullhamer Allee (470 m) ist für die
BVG-Linie #M44 in nördlicher Fahrtrichtung die Anordnung eines unbefristeten BSF
in Randlage geplant.

Berlin, den 01.03.2020

In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz