Tarife: Suchen, buchen, abrechnen Eine App soll das Reisen bundesweit vereinheitlichen, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/suchen-buchen-abrechnen-eine-app-soll-das-reisen-bundesweit-vereinheitlichen/28000532.html

Mit wenigen Klicks ein #Ticket von Flensburg bis nach Koblenz buchen – inklusive #Fahrschein für den #Bus zum Bahnhof, den #ICE und das #Leihrad für die letzten Kilometer bis zum Ziel. Das wünschen sich viele Fahrgäste.

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Fahrdienst + Bus: BVG on demand: Kleinbusse mit dem Handy bestellen, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/ein-neues-verkehrsmittel-fuer-berlin-die-bvg-plant-den-rufbus-20-li.204491

Im Sommer könnte ein neuer #Fahrdienst im Osten Berlins starten. Eine Ausweitung auf weitere Stadtgebiete ist geplant. Doch ein #Mobilitätsforscher übt Kritik.

Die #Mobilität in Berlin soll in diesem Jahr noch bunter werden. „2022 werden wir unser Angebot mit einem neuen #Verkehrsträger ergänzen“, sagte Eva #Kreienkamp, die Vorstandsvorsitzende der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), der Berliner Zeitung. „Der barrierefreie #Rufbus 2.0 wird im Osten von Berlin das Angebot des regulären Nahverkehrs außerhalb des S-Bahn-Rings ergänzen.“ Er soll in dem Gebiet zwischen den S-Bahn-Linien #S3 und #S5 verkehren. Nachdem es hieß, dass der Betrieb im Mai beginnt, wird intern nun auch von Sommer 2022 gesprochen. Doch der Mobilitätsforscher Andreas Knie übt Kritik. „Unter den geplanten Bedingungen wird der neue Rufbus nicht blühen“, bemängelte er.

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Tarife + Bahnverkehr: Fahrkarte beim Zugbegleiter an Bord kann [nur] noch bis zum 31.12.2021 zum Bordpreis gekauft werden, aus DB

https://www.bahn.de/service/buchung/wege_zur_fahrkarte

Fahrkarten im Zug kaufen

Wenn Sie es zeitlich nicht mehr einrichten konnten, können Sie in den #Fernverkehrszügen der Bahn Ihr Digitales #Ticket noch bis 10 Minuten nach Abfahrt auf #bahn.de oder in der #App DB #Navigator buchen. Voraussetzung ist, dass zwischen dem #Einstiegsbahnhof und dem nächsten Haltebahnhof mehr als 10 Minuten Fahrzeit vorgesehen sind.

Eine Fahrkarte beim #Zugbegleiter an Bord kann noch bis zum 31.12.2021 zum #Bordpreis gekauft werden. Bitte geben Sie dem #Zugpersonal direkt Bescheid, dass Sie noch eine Fahrkarte brauchen. Für Fahrkarten im ICE/EC beträgt der #Aufpreis zum Flexpreis 17 Euro. Bezahlen können Sie entweder bar oder per Kreditkarte. Ab dem 01.01.2022 #entfällt der #Ticketkauf beim Zugbegleiter.

Mobilität: Ausschreibung des Sonderfahrdienstes (SFD), aus Senat

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-28177.pdf

www.berlin.de

  1. Mit welchem Datum und mit welchem Titel wurde die #Ausschreibung veröffentlicht und welche
    Abgabefrist wurde gesetzt? Kann die Sen IAS formale Fehler hinsichtlich der Standards für europäische
    Ausschreibungen voll umfänglich ausschließen oder gibt es diesbezüglich noch juristische Risiken zu
    befürchten?
    Zu 1.: Die Ausschreibung wurde am 01.04.2021 mit dem Titel „Durchführung der Regie- und Beförderungsleistungen im besonderen #Fahrdienst für Menschen mit Behinderung“
    veröffentlicht. Die Angebotsfrist endete am 10.05.2021, 10 Uhr. Der Zuschlag wurde
    rechtskräftig erteilt. Sollten Bieterinnen und Bieter #Verfahrensmängel vermuten, hätten
    diese vor #Zuschlagserteilung zunächst bei der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber
    und dann bei der #Vergabekammer angezeigt werden müssen. Die Vergabekammer hätte
    dann ein Zuschlagsverbot erteilt. Da dies nicht erfolgt ist, sind nunmehr keine
    vergaberechtlichen Risiken zu befürchten.
  2. Wie erklärt Sen IAS die inhaltlichen Abweichungen zwischen den Ausschreibungen des SFD von 2018
    und 2021?
    Zu 2.: Die inhaltlichen Abweichungen bei der Vergabe der Regie- und
    Beförderungsleistungen im besonderen Fahrdienst resultieren insbesondere aus den im
    vergangenen Vertragszeitraum gewonnenen Erkenntnissen und Erfahrungen bei der
    Umsetzung des besonderen Fahrdienstes durch den bisherigen Betreiber „#WBTeG“.
    Ferner sind auch Anregungen und Forderungen seitens des Fahrgastbeirates im
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    #Sonderfahrdienst und anderer Interessengruppen von Nutzerinnen und Nutzern des
    Fahrdienstes in eine Weiterentwicklung eingeflossen, die in der Leistungsbeschreibung
    ihren Niederschlag fanden.
  3. Welche behindertenpolitische Neuausrichtung bezüglich der Umsetzung des Teilhabegesetztes verfolgt
    Sen IAS mit dem Wechsel des Betreibers und warum wurde dieser nicht vorher parlamentarisch debattiert?
    Bedeutet ein „Mehr“ an Inklusion nicht auch ein „Weniger“ an sozialpolitscher Verantwortung und das
    faktische Ende des SFD zugunsten einer inklusiven Fiktion in den ÖPNV?
    Zu 3.: Rechtsgrundlagen für die Durchführung des Sonderfahrdienstes (SFD) sind § 9
    Absatz 2 des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) sowie die dazu erlassene
    Verordnung. Dem Abgeordnetenhaus liegt mit der Drucksache 18/3817 der Entwurf eines
    Gesetzes zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte
    von Menschen mit Behinderungen im Land Berlin vor. Artikel 1 des Gesetzentwurfes sieht
    im § 12 „Sicherung der Mobilität“ weiterhin einen Sonderfahrdienst vor. Dort heißt es: „Für
    Menschen mit Behinderungen, die aufgrund besonderer Umstände das Angebot des
    öffentlichen Personennahverkehrs für Fahrten zur sozialen Teilhabe nicht nutzen können,
    wird im Sinne von angemessenen Vorkehrungen ein besonderer Fahrdienst
    vorgehalten.“ Insofern kann der Senat kein faktisches Ende des SFD erkennen.
    Gleichwohl spricht sich der Senat dafür aus, den ÖPNV weitestgehend barrierefrei zu
    gestalten, um mehr Menschen mit Behinderungen eine inklusive Nutzung des ÖPNV zu
    ermöglichen.
  4. Ist von der Sen IAS vor der Neuvergabe geprüft worden, dass ein inklusiver Ansatz automatisch zu einer
    Verschiebung der Anspruchsvoraussetzungen der Nutzung des SFD führt, weil in Zukunft nicht nur
    Behinderte, sondern auch andere Fahrgäste mitfahren werden bzw. konzeptionell und wirtschaftlich
    müssen? Wurde bedacht, dass eine Vermischung mit anderen Fahrgästen im Kontext einer On Demand
    Vermittlung steuerliche Auswirkungen haben kann – z. B. hinsichtlich der #Umsatzsteuer?
    Zu 4.: Dem Senat ist nicht bekannt, dass neben den anspruchsberechtigten Nutzenden
    des Sonderfahrdienstes und deren Begleitpersonen andere Personen den
    Sonderfahrdienst nutzen werden.
  5. Inwieweit waren Berechtigte oder Interessensvertretungen von Behinderten in die Vorbereitung des
    strategischen Paradigmenwechsels mit eingebunden. Hat dabei, wenn ja, eine offene Debatte der Chancen
    und Risiken bei einem möglichen Paradigmenwechsel für die Gesamtheit aller dabei zu berücksichtigenden
    Berechtigten stattgefunden?
    Zu 5.: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Einen strategischen
    #Paradigmenwechsel im engeren Sinne kann der Senat bei der Neuvergabe der Leistung
    nicht erkennen.
    6.Hat der Gewinner der Ausschreibung im Rahmen seiner Bewerbung dargelegt, wie er beabsichtigt die
    ausgeschriebene Beförderungsleistung zu realisieren? Hat die Vergabestelle u. a. voll umfänglich geprüft,
    ob der Bewerber über die erforderlichen Erfahrungen in der Durchführung eines besonderen Fahrdienstes
    für Menschen für Behinderungen verfügt und die ggf. vorgelegten Referenzen durch Einholung
    entsprechender Einkünfte verifiziert? Woran machte die Vergabestelle die besondere Kompetenz des
    Bewerbers für die qualifizierte Behindertenbeförderung im SFD des Landes Berlin fest? Wurde dabei die
    Funktionalität der App des neuen Betreibers auf den besonderen Mobilitätsbedarf der SFD-Berechtigten
    im Vorfeld repräsentativ getestet und wurde dabei ihre Tauglichkeit für den SFD festgestellt?
  6. Hat Sen IAS einen Plan B für den Fall, dass der ausgewählte neue Betreiber – trotz Erteilung des
    Auftrages – nicht in der Lage ist, seinen Auftrag ordnungsgemäß zu erfüllen oder sachgerecht anzutreten?
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    Zu 6. und 7.: Der Senat geht mit seiner Vergabeentscheidung davon aus, dass die #ViaVan
    GmbH die vertraglichen Verpflichtungen vollumfänglich erfüllen wird. Die Bereitstellung
    einer #App war im Übrigen nicht Gegenstand der Leistungsbeschreibung.
  7. Wie viele Berechtigte des SFD verfügen bereits über die App des ausgewählten möglichen Betreibers
    oder wären in der Lage, sie überhaupt zu benutzen? Gab es dazu vorab eine Evaluation? Besteht derzeit
    die Möglichkeit, über die App eine Fahrt mit Treppenhilfe zu bestellen? Können die Nutzer über das oder
    die Bestellportale von ViaVan auftragsrelevante Zusatzangaben machen, z. B. ob sie mit einem Faltrollstuhl
    oder mit einem E-Rollstuhl unterwegs sind? Erfolgt die Auftragsvermittlung entsprechend der
    Bedarfssituation des Fahrgastes vor Ort?
  8. Sind alle Berechtigten, welche die App des Betreibers nicht nutzen wollen oder können in Zukunft vom
    Fahrdienst ausgeschlossen? Gibt es Alternativen zur Nutzung der App bei der Bestellung der Aufträge und
    wenn ja, welche? Verfügt der neue Betreiber ggf. über die erforderlichen Kapazitäten und Programme in
    seiner Zentrale, um Aufträge, die nicht via App bestellt werden, zeitnah und mindestens in der bisherigen
    Zuverlässigkeit an die Fahrdienste zu vermitteln und mit den Nutzern bzw. über das LaGeSo abzurechen
    wie bisher? Wird die Chipkarte zur Erfassung der Fahrten noch eine Rolle spielen oder soll sie durch die
    App ersetzt werden?
    Zu 8. und 9.: Die Buchung der Fahrten wird wie bisher per Telefon, E-Mail, Fax oder
    Internet erfolgen können. Mittelfristig wird dann als zusätzliche Option auch eine App zum
    Einsatz kommen. Hinsichtlich der Abrechnung mit dem Landesamt für Gesundheit und
    Soziales (LAGeSo) und dem Einsatz von Magnetkarten erfolgt derzeit eine Abstimmung
    zwischen der ViaVan GmbH und dem LAGeSo.
  9. Wie kann die Senatorin glauben, die Qualität des SFD wird besser, wenn insgesamt maximal nur 54
    Fahrzeuge bei 12 Stadtbezirken, davon vielleicht 24 doppelt und 30 solo, zur Verfügung stehen? Geht es
    nicht überwiegend um Nutzer, die nicht auf den fahrplangebundenen ÖPNV oder auf PKW bzw. Kleinbusse
    mit anderen Fahrgästen umsteigen können, teilweise sogar auf Treppenhilfe, aber grundsätzlich immer auf
    eine Tür zu Tür Beförderung angewiesen sind und die eben nicht nur grundsätzlich, sondern per
    Verordnung und aufgrund ihres festgestellten Status als SFD-Berechtigte nicht „on-demand-kompatibel“
    sind?
    Zu 10.: Die Anzahl der mindestens zum Einsatz kommenden Fahrzeuge bleibt
    unverändert bei 54. Eine #Tür-zu-Tür-Beförderung wird es weiterhin geben wie auch
    #Treppenhilfe oder andere notwendige #Assistenzleistungen. Die #Leistungsbeschreibung
    für den Sonderfahrdienst enthält weiterhin alle bisher bereits erbrachten
    #Unterstützungsleistungen.
  10. Woher nimmt Sen IAS die Zuversicht, dass es bei der Übergabe auf den neuen Betreiber nicht zu einer
    Lücke in der #Mobilitätsversorgung der #SFD-Berechtigten kommen wird? Die bisher tätigen Betriebe müssen
    ihr Personal zum 30.9. entlassen, Fahrzeuge stilllegen usw. Ist der bisherige Betreiber, der sich in der
    Liquidation befindet, noch im Vollbesitz seiner Kräfte oder kann er nur noch eine kleine Grundversorgung
    anbieten, ausgerechnet jetzt, wo alle nach Rückgang der Inzidenz wieder am öffentlichen Leben
    teilnehmen möchten?
    Zu 11.: Dem Senat liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass es eine Versorgungslücke
    geben wird bzw. der bisherige Betreiber seinen vertraglichen Verpflichtungen bis zum
  11. September 2021 nicht im vollen Umfang nachkommen wird. Zwischen dem bisherigen
    und dem künftigen Betreiber des Sonderfahrdienstes erfolgt derzeit ein intensiver
    Informationsaustausch.
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  12. Worin besteht die konkrete Beratungsleistung der ViaVan zu einer kombinatorischen Nutzung des SFD
    mit dem fahrplangebundenen ÖPNV bzw. mit der von Via Van betriebenen on-demand-Nutzung? Gibt es
    dafür einen empirisch belegten Bedarf? Wann und wo wurde von der ViaVan dargelegt, wie die Beratung
    erfolgt? Handelt es sich dabei um eine Form der App-Nutzung, eine Bandansage oder um eine persönliche
    Beratung?
    Zu 12.: Der Senat verweist hierzu auf § 8 Abs. 2 und 3 der Verordnung über die
    Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes:
    „(2) Der Betreiber berät die Nutzer im Hinblick auf die Nutzung des öffentlichen
    Personennahverkehrs (ÖPNV) als Mobilitätszentrale über die Beförderungsalternativen
    bei der Fahrtwunschannahme. Die Empfehlung einer Beförderungsalternative des ÖPNV
    darf dabei nicht zur Ablehnung von Fahrtwünschen führen. Wenn behindertengerechter
    ÖPNV nutzbar ist, sollte dieser vorrangig genutzt werden.
    (3) Bei der Realisierung der Fahrtwünsche ist jeweils die Verknüpfung mit den
    behindertengerechten Angeboten des ÖPNV zu prüfen.“
    Diese Verpflichtung ist insofern nicht neu und war auch Gegenstand der
    Leistungsbeschreibung. Ihr soll jedoch künftig wieder eine größere Bedeutung
    beigemessen werden. Die Beratung erfolgt dabei auf allen zur Verfügung stehenden
    Kommunikationswegen.
  13. Ist die Sen IAS in der Lage, die besonderen innovativen Leistungen des neuen Betreibers gegenüber
    den Mitbewerbern z.B. in einer Synopse der Leistungsmodule der Bewerber darzustellen und ihre
    Bewertungsmatrix dazu zu erklären?
    Zu 13.: Der Senat sieht hierfür nach Abschluss des Vergabeverfahrens keine
    Veranlassung.
  14. Besteht bei Sen IAS die Absicht, die Verantwortung für den SFD einschließlich der damit verbundenen
    Haushaltmittel (Kapitel und Haushaltstitel) perspektivisch an eine andere Senatsverwaltung abzugeben?
    Wenn ja, mit welcher Begründung.
  15. Kann von Seiten der Sen IAS eine Doppelzuständigkeit mehrerer Verwaltungen für den SFD in Zukunft
    ausgeschlossen werden? Wer wird bei Sen IAS für den SFD zuständig sein. Oder ist geplant, die
    Verantwortung für den SFD vollständig auf das LaGeSo zu übertragen und die Bedeutung der sozialen
    Frage der Mobilität der Schwerbehinderten und ihrer damit verschweißten Teilhabe am Leben in der
    gesellschaftspolitischen Wertigkeit unserer Stadt endgültig in die zweite Reihe zu verschieben?
    Zu 14. und 15.: Zu den in den Fragen geäußerten Mutmaßungen liegen dem Senat aktuell
    keine konkreten Informationen vor. Das schließt jedoch eine künftige
    Aufgabenverlagerung nicht aus.
  16. Sind die von der Senatorin bemerkten Stimmen für die Neuausrichtung des SFD empirisch validiert
    oder beruhen sie mehr auf einer Einschätzung von Stimmen aus dem Umfeld der LFB, des Landesbeirates
    für Behinderte, des Fahrgastbeirates oder bestimmter Organisationen, die dem politischen Lager der
    Senatorin (wie der BBV) nahestehen?
    Zu 16.: Partizipation von Menschen mit Behinderungen ist dem Senat in Umsetzung der
    UN-Behindertenrechtskonvention ein wichtiges Anliegen.
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    Dabei werden insbesondere die bestehenden Strukturen, die eine solche Partizipation
    ermöglichen – wie im konkreten Fall z. B. der Fahrgastbeirat – intensiv genutzt.
    Berlin, den 29. Juli 2021
    In Vertretung
    Daniel T i e t z e

Senatsverwaltung für
Integration, Arbeit und Soziales

barrierefrei + Mobilität: Ey, was geht? Die BVG macht einen weiteren Schritt nach vorn in Sachen Barrierefreiheit: …, aus BVG

Die BVG macht einen weiteren Schritt nach vorn in Sachen #Barrierefreiheit: Fahrgäste, die auf einen der aktuell 183 #BVG-Aufzüge angewiesen sind, finden #Störungsmeldungen jetzt auch direkt in der #Fahrinfo. Und das ab sofort in #Echtzeit! Ein wichtiger Service nicht nur für Menschen, die mit einem Rollstuhl unterwegs sind.

Bislang mussten alle Meldungen manuell erfasst werden. „Die Kolleg*innen haben das immer schnellstmöglich bearbeitet. Aber dadurch dauerte es technisch bedingt doch etwas, bis die Info bei den Fahrgästen ankam“, sagt Hanna Matthies, #BVG-Beauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderung. „Genauso nach Beheben der Störung: Zuweilen funktionierte der Aufzug schon wieder, obwohl er im Internet noch als gestört angezeigt wurde.“

Nun geht es deutlich einfacher und vor allem schneller: Der Prozess der Störungsmeldungen wurde vollständig #digitalisiert. Alle Aufzüge der BVG melden ihren Betriebszustand an das zentrale Störmeldesystem. Über eine eigens geschaffene Schnittstelle werden diese Informationen automatisch abgerufen, aufbereitet und an die Fahrgastinformationssysteme weitergeleitet. Besteht eine Aufzugstörung länger als fünf Minuten, wird automatisch eine Meldung für die Fahrgäste generiert. Ist der Aufzug wieder funktionsfähig, wird diese sofort wieder gelöscht. Die Fünf-Minuten-Frist dient dazu, fehlerhafte Meldungen zu vermeiden, wenn z.B. nur etwas länger die Tür aufgehalten wird.

Abrufbar sind die Echtzeit-Informationen bereits über die Beta-Version der neuen #BVG-Website (beta.bvg.de) und über die #BVG-Fahrinfo-App sowie die #App des Verkehrsverbundes #VBB. Auch die Sozialheld*innen, die das Informationssystem brokenlifts.org (Anzeige aller Aufzugstörungen von U- und S-Bahn) betreiben, werden natürlich künftig mit den verbesserten Echtzeit-Informationen versorgt.

Die Digitalisierung der Aufzugsstörmeldungen erfolgt im Rahmen des BVG-Projekts „Störungsinformationsmanagement“. Die Hälfte des Projektbudgets wird durch Fördermittel des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ finanziert.


Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

BVG: Jelbi-App bietet jetzt noch mehr Mobileeeetät, aus BVG

Schon entdeckt? Seit dem jüngsten #Update steckt noch mehr Vielfalt in der #Jelbi-App. Denn ab sofort lässt sich über die digitale #Mobilitätsplattform der BVG auch das stationäre #Carsharing-Angebot von #mobileeee reservieren, buchen und bezahlen. Waren die vollelektrischen Fahrzeuge zuvor bereits auf sechs #Jelbi-Stationen präsent, sind sie nun auch in die #App „tiefenintegriert“.

Nutzer*innen können ein mobileeee-Auto im Voraus reservieren, an einer Jelbi-Station abholen und anschließend wieder dorthin zurückbringen – ganz bequem und ohne lästige Parkplatzsuche. Und nach der Rückgabe an der Jelbi-Station können die E-Autos dort auch direkt aufgeladen werden. Die Fahrzeuge sind in der Jelbi-App über „Autos (stationär)“ oder in den Kartenansicht an den jeweiligen Jelbi-Stationen zu finden.

Insgesamt sind nun schon sieben verschiedene Mobilitätsanbieter in die Jelbi-App integriert und buchbar: Neben dem Neuzugang mobileeee auch #Miles (stations-ungebundenes Carsharing), #Tier (E-Scooter, E-Moped), #Voi (E-Scooter), #Emmy (E-Moped), #Nextbike (Bikesharing) und #Taxi Berlin. Hinzu kommt die Nutzung des #BerlKönig s sowie der #BVG-Ticketkauf. Alles mit nur einer App und mit nur einem Account.

Inzwischen sind rund 30.000 Fahrzeuge in der Jelbi-App buchbar – so viele wie auf keiner anderen Mobilitätsplattform in Europa.

Mehr Informationen unter www.jelbi.de.


Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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www.bvg.de/presse

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Fahrplan + App: Neue „Berlin Connect“-App der S-Bahn Berlin verknüpft ÖPNV und Sharing-Dienste, aus Deutsche Bahn

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Neue-Berlin-Connect-App-der-S-Bahn-Berlin-verknuepft-OePNV-und-Sharing-Dienste-5706368

#Routensuche für #ÖPNV und #Sharing-Angebote, #Ticketkauf und Alarmfunktion gebündelt in einer #App • #S-Bahn-Chef #Buchner: „Wir bieten maßgeschneiderte, vernetzte #Mobilität“ • Beta-Phase mit Test-Usern erfolgreich abgeschlossen • App-Entwicklung von DB-Tochter #Mobimeo
Fahrgäste im Nahverkehr haben mit der neuen App der Berliner #S-Bahn alle Vorteile der vernetzten Mobilität in einer Anwendung: Die App „Berlin Connect“ zeigt den Nutzerinnen und Nutzern nicht nur die schnellste Verbindung mit Bus und Bahn an, sondern auch sinnvolle Alternativen von Sharing-Anbietern, darunter Autos von SHARE NOW und SIXT share, Fahrräder von Call a Bike, Roller von emmy und E-Scooter von Voi. Bei der Routenplanung kann auch das eigene Fahrrad berücksichtigt werden.

„Wir bieten maßgeschneiderte Mobilität für die Menschen in Berlin und Brandenburg“, erklärt Peter Buchner, Chef der Berliner S-Bahn. „Die neue App ist ein intelligenter Reisebegleiter, der die vielfältigen ÖPNV-Angebote integriert. So erhalten unsere Fahrgäste genau die Informationen, auf die es ihnen ankommt: ‚Welche Verkehrsmittel stehen mir zur Verfügung? Wie lange bin ich unterwegs und wie viel kosten die Tickets?‘ Denn moderne Mobilität ist intuitiv, schnell – und vernetzt.“

Pendler können in der „Berlin Connect“-App für ihre regelmäßigen Strecken einen Routenalarm abonnieren. Die App informiert sie dann per Push-Nachricht über Verspätungen, Zugausfälle oder Bauarbeiten und zeigt Ausweichmöglichkeiten. Im integrierten Ticketshop können Fahrgäste Tickets mit Gültigkeit bis zu einem Tag erwerben und aktuell per Paypal bezahlen. Weitere Zahlungsanbieter werden zeitnah ergänzt.

Die App ist ein Innovationsprojekt der S-Bahn Berlin und wurde vom DB-Unternehmen Mobimeo entwickelt. In einer mehrmonatigen Beta-Testphase zu Beginn des Jahres haben ausgewählte Nutzerinnen und Nutzer die App in Berlin und Brandenburg getestet. Ihre Erfahrungen und Anregungen sind unmittelbar in die Gestaltung der „S-Bahn Berlin Connect“-App eingeflossen. Nun steht die App für den regulären Einsatz im Google Play Store (Android) und App Store (iOS) zum Download bereit.

Weitere Informationen zur App hier.

 

Über Mobimeo

Mobimeo entwickelt digitale Lösungen für die Mobilität von morgen. Als Partner von Städten, Verkehrsunternehmen und -verbünden verknüpft das Berliner Unternehmen bestehende und neue öffentliche Verkehrsmittel und Dienstleistungen. Es entwickelt für Mobilitätsanbieter leistungsstarke technische Produkte. Das Ziel ist ein attraktives und entspanntes Fahrerlebnis für Millionen von Menschen im öffentlichen Nahverkehr unabhängig von privaten Autos.

Das 2018 von der Deutschen Bahn gegründete Unternehmen vereint die Branchenkenntnisse eines führenden Mobilitätsunternehmen mit der Agilität eines Technologie-Start-ups. Am Hauptsitz in Berlin-Kreuzberg arbeitet ein internationales Team aus mehr als 90 Entwicklern, Designern und Produktmanagern aus über 20 Nationen.

Weitere Informationen unter www.mobimeo.com oder auf Twitter unter @Mobimeomobility

Radverkehr: GREENTECH FESTIVAL: Deutsche Bahn zeigt Prototyp des Call a Bike 5.0 Das klobige Leihfahrrad Call a Bike der Deutschen Bahn wurde überarbeitet., aus golem.de

https://www.golem.de/news/greentech-festival-deutsche-bahn-zeigt-prototyp-des-call-a-bike-5-0-2009-150962.html

Die Deutsche Bahn hat den Prototyp des #Call a Bike 5.0 auf dem #Greentech Festival in Berlin vorgestellt. Das neue #Rad verfügt über ein #Schloss, das wie bei #E-Scootern die #Entleihung mit einem Scan des #QR-Codes über die #App ermöglicht. Weitere Merkmale sind eine neue LED-Anzeige, die Informationen über Entleihung und Abgabe liefert, der neue #Frontkorb für Gepäck sowie eine #Handyhalterung zur Navigation per Smartphone.

Die Deutsche Bahn bezeichnet sich als einen der größten #Bikesharing-Anbieter mit rund 20 Jahren Erfahrung und über einer Million Kunden. Die bisherigen #Call-a-Bikes sind sehr schwer und bei der Buchung technisch den E-Scootern weit unterlegen.

Auch die Gestaltung der Räder soll sich verändern. Dort, wo DB #Connect mit seinem Dienst Call-a-Bike den Zuschlag bei öffentlichen Ausschreibungen erhält, bestimmen die …

Mobilität + BVG: Jelbi Birthday Die Mobilitätsplattform Jelbi feiert ihren ersten Geburtstag., aus BVG

Die #Mobilitätsplattform #Jelbi feiert ihren ersten Geburtstag. Über 110.000 Mal wurde die #App im ersten Jahr heruntergeladen und bietet damit bereits vielen Berlinerinnen und Berlinern Zugriff auf ein großes, bedarfsgerechtes und multimodales #Mobilitätsangebot. Fast pünktlich zum Jahrestag holte Jelbi mit dem #Tretroller-Sharing-Dienst #Voi das siebte tiefenintegrierte Familienmitglied an Bord.

Und auch im kommenden Lebensjahr möchte die Mobilitätsplattform weiterwachsen und die Stadt noch besser miteinander verbinden. So sollen in einem Pilotprojekt verschiedene Standorte der Charité – Universitätsmedizin Berlin mit je einer eigenen Jelbi-Station verkehrlich miteinander vernetzt werden. Weitere Standorte entstehen zusammen mit der WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH, um den Mieterinnen und Mietern die „Mobilitätsvielfalt“ über Jelbi zu ermöglichen.

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Eine nachhaltige städtische Mobilität braucht den Mut zu Ideen und zu digitalen Innovationen – wie dem Jelbi-Angebot. Diese App ist ein wichtiges Tool, um den Verkehrsmix im urbanen Raum zu vernetzen und neue Wege auszuprobieren: Fahrräder, Scooter, Carsharing werden kombiniert mit öffentlichen Verkehrsmitteln, um schnell, günstig und unkompliziert von A nach B zu kommen. Im ersten Jahr Jelbi haben bereits 60.000 Berlinerinnen und Berliner die App für ihre täglichen Wege durch die Stadt genutzt – ein wichtiger Beitrag für eine zukunftsfähige, stadtverträgliche Mobilität.“

Dirk Schulte, BVG-Vorstand Personal/Soziales und vertretendes Vorstandsmitglied unter anderem für Digitalisierung, Vertriebs- und Informationstechnologie: „In nur einem Jahr hat es Jelbi geschafft, sich erfolgreich am Markt zu etablieren. Und wie Berlin wachsen wir immer weiter, sind ständig mit neuen Mobilitätspartnern in Gesprächen, damit man mit Jelbi auch ohne eigenes Auto vollumfänglich mobil sein kann.“

Mit nur einer App, von der Verbindungssuche über die Buchung bis zur Bezahlung, stehen den Jelbi-Nutzern rund 15.000 Fahrzeuge unterschiedlichster Art zur Verfügung. Neben dem gesamten #ÖPNV inklusive des #BerlKönigs gehören dazu Sharing-Autos, -Motorroller, -Fahrräder und -Tretroller. Wichtiger Bestandteil des Sharing-Netzwerkes sind die Jelbi-Stationen, die die Angebote zum Beispiel an U-Bahnhöfen konzentrieren. Im Mai eröffnete in der Holzmarkstraße die bereits sechste Station. Rund 25 weitere sind derzeit in Planung. Nicht nur in der Innenstadt, sondern auch außerhalb des S-Bahn-Ringes soll Jelbi weiter wachsen.

Die bisherigen Jelbi-Stationen auf einen Blick

Ort Flächenpartner Eröffnung
S+U Prinzenstraße Gewobag April 2019
S+U Schönhauser Allee Apcoa Juni 2019
U Jakob-Kaiser-Platz Gewobag August 2019
Landsberger Allee/Petersburger Str. Gewobag November 2019
U Ullsteinstraße Drivery Januar 2020
S+U Jannowitzbrücke/Holzmarktstr. Aral Mai 2020

Alle Informationen zu Jelbi auf www.jelbi.de.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Fahrdienst: BerlKönig BC, jetzt auch in Heiligensee, aus BVG

Seit August letzten Jahres binden die Berliner Verkehrsbetriebe mit ihrem Rufbus „#BerlKönig BC“ das brandenburgische #Schulzendorf an Berlin an. Nun kann die BVG das Förderprojekt in einem weiteren Einsatzgebiet umsetzen und auch den Anwohnern in #Heiligensee ein neues Verkehrsangebot anbieten. Ab dem 4. Mai 2020 ist der BerlKönig BC in Heiligensee im Einsatz und bringt Nutzer von #Haustürnähe zum #U-Bahnhof #Alt-Tegel und umgekehrt.

Mit zwei Kleinbussen, wovon einer elektrisch betrieben ist, wird der #Rufbus montags bis freitags von 5:30 Uhr bis 21:00 Uhr zwischen dem U-Bahnhof Alt-Tegel und Heiligensee unterwegs sein. Gebucht werden die Fahrten mit dem BerlKönig BC bequem per #App. Fahrgäste, die ihre Fahrt gebucht haben, werden in Heiligensee an virtuellen Haltepunkten nahe dem gewünschten Startort abgeholt oder abgesetzt. Der U-Bahnhof Alt-Tegel als Ziel (bzw. Start in Gegenrichtung) ist hingegen fest definiert. Von dort bieten die U-Bahnlinie U6 und viele Buslinien eine direkte Verbindung in weite Teile Berlins. Gefahren werden die BerlKönig-BC-Kleinbusse – wie auch in Schulzendorf – von der Taxiinnung Berlin. Natürlich ist auch die Mitnahme von Rollstühlen möglich.

Im BerlKönig BC Heiligensee gilt der VBB-Tarif B. Fahrgäste benötigen somit für die Nutzung des Rufbusses einen gültigen Fahrausweis des Tarifbereichs B, Kurzstreckentarif gilt hierbei nicht. Zusätzlich fällt ein Buchungszuschlag von 0,50 Euro pro Fahrt an, der mit Kreditkarte oder PayPal bargeldlos bezahlt werden kann.

Das Förderprojekt „BerlKönig BC“ ist befristet bis Ende 2020. Die Hälfte des Projektbudgets wird durch Fördermittel des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ finanziert.

Hinweis an die Redaktionen: Ursprünglich war der 1. April 2020 als Starttermin des BerlKönig BC in Heiligensee geplant. Aufgrund der Corona-Krise musste der Starttermin verschoben werden.

Des Weiteren beachten Sie bitte, dass der BerlKönig BC und der BerlKönig in der Berliner Innenstadt zwar in gewisser Weise „art-“ und natürlich namensverwandt sind, es sich aber ansonsten um grundsätzlich voneinander unabhängige Angebote handelt. Zu den Entwicklungen beim regulären BerlKönig informieren wir gesondert.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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