S-Bahn: Zweigleisigkeit der S25 in Berlin (Südende, Lankwitz und Lichterfelde)?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wird der Senat in absehbarer Zeit einen Beschluss fassen, die #S25 auf dem bezeichneten Streckenabschnitt
#zweigleisig zu planen und in Betrieb zu nehmen?
Frage 3:
Kann der Senat mit welcher Argumentation begründen, weshalb es bislang nur zur provisorischen
#Eingleisigkeit der S25 gekommen ist?
Antwort zu 1 und 3:
Der Berliner Senat hat am 26.02.2019 den Berliner #Nahverkehrsplan (#NVP) für den
Zeitraum 2019-23 beschlossen. Im NVP formuliert das Land Berlin seine Ziele und
Anforderungen an die künftige Entwicklung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
u. a. mit Blick auf das Verkehrsangebot, die Qualität der Verkehre und
Infrastrukturausbaumaßnahmen. In Bezug auf die Berliner Infrastrukturplanung im ÖPNV
ist hierbei der ÖPNV-Bedarfsplan maßgebend (vgl. Anlage 3 des NVP 2019-23). Dieser
weist den zweigleisigen Ausbau auf dem Südabschnitt der S-Bahnlinien S25 und #S26
zwischen #Südende und #Lichterfelde Ost als weiteren Bedarf im Realisierungshorizont nach
2035 im Rahmen des Entwicklungskonzeptes #i2030 aus, da aus dem Angebotskonzept
kein kurzfristiger Ausbaubedarf ableitbar ist.
Auf dem betreffenden Abschnitt von Südende bis Lichterfelde Ost verkehren die SBahnlinien S25 und S26 in einem sich überlagernden 10-Minuten-Takt in der Haupt- und
Nebenverkehrszeit. Gemäß des NVP ist auf dem Abschnitt auch langfristig ein 10-
Minuten-Takt vorgesehen. Dieses Angebot kann mit der vorhandenen Infrastruktur
grundsätzlich zuverlässig erbracht werden. In Abwägung mit anderen prioritären Vorhaben
für den zweigleisigen Ausbau, welche für geplante Angebotserweiterungen zwingend
erforderlich sind, wurde der zweigleisige Ausbau auf dem Südabschnitt der S-Bahnlinien
S25 und S26 dementsprechend als weiterer Bedarf eingordnet.
2
Im Rahmen der Untersuchungen in i2030 für die S-Bahnverlängerung von Teltow Stadt
nach Sputendorfer Straße wird der zweigleisige Ausbau zwischen Südende und
Lichterfelde Ost gegenwärtig jedoch als eine Option untersucht. In Abhängigkeit der
konkreten Ausbauplanungen und #Fahrplankonzepte sowohl für die benannte SBahnverlängerung als auch für die übrigen i2030-Korridore kann die Maßnahmen
notwendig werden, um die Fahrplan- und #Betriebsstabilität im Nord-Süd-System der SBahn sicherzustellen.
Es ist zu beachten, dass der eingleisige Abschnitt südlich von Lichterfelde Süd auf
Brandenburger Territorium liegt. Dieser wird ebenfalls für einen zweigleisigen Ausbau im
Rahmen von i2030 untersucht. Die konkrete Bestellung der Maßnahme obliegt jedoch
dem Land Brandenburg.
Frage 2:
Welche Verfahrensschritte und Zeitabläufe wären dazu notwendig?
Antwort zu 2:
Die Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen bedarf vorbereitender Planungsschritte, die
mit einem erheblichen personellen, finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden sind.
Die Planungsschritte ergeben sich aus der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
(HOAI). Für die Planung einer Eisenbahninfrastrukturmaßnahme bis zur Umsetzungsreife
ergibt sich ein theoretischer durchschnittlicher Zeitbedarf von ca. 8 Jahren. Die Bauphase
nimmt in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten, der Länge der zu bauenden
Strecke, der Anzahl der neuen Bahnhöfe etc. mindestens ca. 2 bis 4 Jahre in Anspruch.
Diese Zeitplanung setzt voraus, dass es im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nicht
zu Klagen kommt. Auswirkungen von Öffentlichkeitsbeteiligung und Senatsbefassungen
auf den Zeitplan können nicht abgeschätzt werden.
Frage 4:
Ist der Senat in der Lage eine Kosten- und Bauzeitschätzung für Planung und Bau der zweigleisigen S25
abzugeben (und wie sieht diese aus)?
Antwort zu 4:
Die Planungen für diesen Korridor haben gegenwärtig noch nicht die Tiefe für eine
belastbare Kosten- und Bauzeitschätzung erreicht.
Berlin, den 31.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Sicherheit und Ordnung und Sauberkeit im Straßenverkehr, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
An welchen Straßen auf welcher Länge sind seit dem 09.12.2016 in Berlin sogenannte „Poller“ zur
#Abgrenzung von #Radwegen eingerichtet worden? Welche Variante „#Poller“ (Stahlpoller, Leitboys etc.) wurde
dabei jeweils verwendet?
Antwort zu 1:
Nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, die im
Regelfall nicht der für die betreffenden Straßen zuständige Baulastträger ist, sind seit
Dezember 2016 in folgenden Straßen auf der Fahrbahn durch #Sperrpfosten abgegrenzte
Radverkehrsanlagen („Geschützte #Radfahrstreifen“) geschaffen worden (Länge jeweils in
Klammern):
· Kolonnenstraße (ca. 100 m)
· Dahlemer Weg (ca. 550 m)
· Holzmarktstraße (ca. 450 m)
· Mehringdamm (ca. 100 m)
· Hasenheide (ca. 1000 m)
· Karl-Marx-Straße (ca. 400 m)
· Tamara-Danz-Straße (ca. 300 m)
· Bernauer Straße (ca. 50 m)
Im Rahmen der bisherigen Vorhaben wurden verschiedene Varianten von Sperrpfosten
verwendet. Da die Auswahl der Art der Sperrpfosten durch die Straßenbaulastträger
erfolgte und die verwendeten Produkttypen voraussichtlich ab 2021 durch das mit der
Begleituntersuchung beauftragte Ingenieurbüro bei den Straßenbaulastträgern abgefragt
und ausgewertet werden, können hierzu derzeit noch keine näheren Angaben gemacht
werden.
2
Frage 2:
In welchem Abstand zueinander sind diese Poller zu 1) jeweils aufgestellt worden? Wie sind diese im Boden
verankert und welcher Aufprallenergie halten diese stand?
Antwort zu 2:
Der Regelabstand zwischen den Sperrpfosten beträgt 2 m (von Sperrpfostenmitte zu
Sperrpfostenmitte gerechnet). Im Einzelfall sind Abweichungen nach oben oder unten
möglich, zumal die Maßnahmen üblicherweise individuell geplant werden. Die Art der
Verankerung ist den zuständigen Straßenbaulastträgern weitestgehend freigestellt.
Werden die Sperrpfosten nicht durch Markieren einer Sperrfläche, sondern nur durch eine
Fahrbahnbegrenzungslinie abgesichert, sollen die Sperrpfosten flexibel sein. Das
Verhalten, das die verschiedenen Sperrpfostenformen bei Berührungen bzw. Kollisionen
mit Fahrzeugen zeigen, wird im Rahmen der bis 2022 angesetzten Begleituntersuchung
ab 2021 anhand von Befragungen der Baulastträger durch das beauftragte Ingenieurbüro
näher untersucht.
Frage 3:
Wie konkret wird der Bereich zwischen den jeweiligen Pollern (durch die #BSR?) #gereinigt? Sind die
eingesetzten #Kehrfahrzeuge der BSR wegen der Größe der Zwischenräume dazu in der Lage oder muss die
Reinigung manuell erfolgen?
Antwort zu 3:
Vorherige Abstimmungen mit den Berliner #Stadtreinigungsbetrieben (BSR) haben
ergeben, dass die Geschützten Radfahrstreifen aufgrund ihrer lichten Breite von
regelmäßig mindestens 2 m mit Kehrfahrzeugen gereinigt werden können. Das
#Reinigungsergebnis im Bereich des #Protektionsstreifens zwischen den Sperrpfosten wird
bis Ende 2022 im Rahmen der oben genannten Begleituntersuchung untersucht. Bisher
sind der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz keine besonderen
Probleme bezüglich der Straßenreinigung der Geschützten Radfahrstreifen bekannt
geworden.
Frage 4:
Als welche Art Verkehrseinrichtung im Sinne des § 43 StVO sind diese zu qualifizieren?
Antwort zu 4:
Verkehrseinrichtungen werden durch § 43 Absatz 1, 3 der Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) in Verbindung mit der Anlage 4 (zu § 43 Absatz 3 StVO) definiert. Im Rahmen der
Anordnung von geschützten Radfahrstreifen können als Protektionselemente zur
physischen Trennung von Radverkehr und motorisiertem Verkehr die darin angeführten
Sperrpfosten, Leitschwellen mit Baken oder Leitborde mit Baken verwendet werden.
3
Bei den bisher eingesetzten Verkehrseinrichtungen handelt es sich ganz überwiegend um
auf Sperrflächen oder Fahrbahnbegrenzungslinien montierte Sperrpfosten, die auch
wegen des durch die Markierungen bestehenden Verbots, die entsprechenden Flächen zu
befahren, als solche erkennbar sind.
Frage 5:
Hat der Gesetzgeber Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Vorschriften des § 7 des Berliner
Straßengesetzes vorgesehen? Falls nein, ergeben sich entsprechende Möglichkeiten, den Verpflichteten zur
Einhaltung der dort genannten Pflichten einzuhalten aus anderen Normen? Falls ja, welchen?
Antwort zu 5:
Als öffentliche Aufgabe besteht die Straßenbaulast gemäß § 7 Absatz 6 Satz 1 Berliner
Straßengesetz (BerlStrG) ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit. Es besteht daher
kein Rechtsanspruch Dritter – auch nicht von anderen Straßenbaulastträgern – darauf, wie
und wann die Straßenbaulast erfüllt wird. Der Straßenbaulastträger kann im Rahmen
seiner (auch finanziellen) Leistungsfähigkeit über Art, Maß und Zeitpunkt aller
Maßnahmen zur Erfüllung der Aufgaben aus der Straßenbaulast in eigener Verantwortung
entscheiden.
Berlin, den 31.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenbahn: So soll das Streckennetz der Berliner Straßenbahn wachsen Wenn alles gut geht, beginnt im Mai 2020 nach langer Pause der Bau der nächsten Trasse., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/so-soll-das-streckennetz-der-berliner-strassenbahn-wachsen-li.43149

Sie bietet mehr Platz als Busse, und wer sie nutzen will, muss anders als bei der U-Bahn keine Treppen steigen. Bau und Betrieb sind preiswerter als bei Tunnelstrecken. Viele Argumente sprechen für den Ausbau des Straßenbahnnetzes. Nun geht er nach langer Pause endlich weiter voran. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) erwarten demnächst den #Planfeststellungsbeschluss, der es ihnen erlaubt, die Strecke in die Wissenschaftsstadt #Adlershof bis #Schöneweide zu verlängern. „Gut möglich, dass er noch in dieser Woche kommt“, sagte BVG-Sprecherin Petra Nelken. Wie steht es um die anderen Berliner Neubauprojekte? Zeit, mal nachzufragen.

„Die klügste Tram Berlins“: So war ein Bericht zur geplanten #Streckenverlängerung in Adlershof überschrieben. In der Tat ist es zu erwarten, dass viele kluge Menschen die neue Schienenverbindung nutzen werden. Mit sechs Instituten der #Humboldt-Universität, zehn außeruniversitären Forschungseinrichtungen und rund 1 100 Firmen ist die #Wissenschaftsstadt Adlershof im Südosten einer der größten Technologieparks in Europa. Mehr als 25.000 Menschen arbeiten und studieren dort – Tendenz wachsend.

Adlershof II, wie die neue Trasse intern heißt, wird an der #Karl-Ziegler-Straße an die bestehende jetzige #Straßenbahnstrecke anschließen. Über den Groß-Berliner Damm und den Sterndamm …

Flughäfen: Aufgabe des Flughafens Berlin TXL, aus Senat [und Anbindung des BER]

www.berlin.de

Frage 1:
Welche konkreten Schritte sind vom Senat unternommen worden im Hinblick auf den Transfer an- und
abreisender Fluggäste vom Innenstadtbereich zum Flughafen BER bzw. umgekehrt?
Antwort zu 1:
Hinsichtlich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) hat der Senat gemäß der
Angebotskonzeption des Nahverkehrsplans eine gute und kapazitätsreiche Anbindung des
Flughafens im S-Bahn-Verkehr und Regionalverkehr einschließlich einer
Expressverbindung vorgesehen. Auf die Fluggastzahlen, die nach der Prognose der
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH im zeitlichen Verlauf steigen, reagiert der Senat mit
einem größeren Verkehrsangebot, indem Mehrleistungen im Regionalbahnverkehr und im
S-Bahn-Verkehr durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(SenUVK) bestellt werden. Für den zusätzlichen Bedarf der Regionalbahnanbindung im
Rahmen der o.g. Expressverbindung ab Eröffnung des Flughafens im Oktober 2020 wurde
die Ertüchtigung von Reisezugwagen mittels zusätzlicher Ausrüstung für den
Tunnelbetrieb und die flughafengerechte Ausrüstung mit Gepäckflächen durch die
SenUVK gemeinsam mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes
Brandenburg (MIL) beauftragt. Für die langfristige Absicherung der Verkehre wurde die
Flughafenanbindung im Regionalverkehr in das Vergabenetz Elbe-Spree aufgenommen,
welches im Dezember 2022 den Betrieb aufnimmt. Diese Verkehre wurden durch die
SenUVK gemeinsam mit dem MIL im Jahr 2018 ausgeschrieben und im Jahr 2019
vergeben.
2
Entsprechend der mittel- und langfristigen Angebotskonzeption des Nahverkehrsplanes
wird auch die S-Bahn-Anbindung des Flughafens erweitert, so dass mittelfristig eine
zusätzliche S-Bahn-Linie zum Flughafen Berlin Brandenburg (BER) geführt werden soll.
Diese Mehrleistungen können aber erst bei entsprechender Verfügbarkeit zusätzlicher SBahn-Fahrzeuge realisiert werden. Als temporäre Lösung sollen bis 2023 vorhandene
Fahrzeuge der Baureihe 480 für den Weiterbetrieb ertüchtigt bzw. ausgerüstet werden.
Perspektivisch wird im Rahmen der Vergabe der S-Bahn-Teilnetze Stadtbahn und NordSüd eine höhere Zahl an Neufahrzeugen beschafft werden, die nach aktueller Planung
zwischen den Jahren 2026 und 2033 schrittweise zum Einsatz gelangen sollen und die
älteren Bestandsfahrzeuge dann nach und nach ersetzen.
Ferner ist die Verlängerung der U-Bahnlinie U 7 eine langfristige Option, die gegenwärtig
geprüft wird. Eine erste Machbarkeitsstudie der BVG zur Verlängerung vom Haltepunkt
Rudow bis zum Bahnhof Schönefeld (erster Abschnitt) liegt vor und wird derzeit geprüft.
Eine weitere Machbarkeitsstudie zur Verlängerung vom Bahnhof Schönefeld bis zum
Terminal 1 (zweiter Abschnitt), um eine Trassensicherung gewährleisten zu können,
erstellt die BVG momentan im Auftrag des Senats zusammen mit dem Ministerium für
Infrastruktur und Landesplanung (Brandenburg) und der Gemeinde Schönefeld.
Frage 2:
Sofern der Senat Maßnahmen nach dem Ergebnis zu 1. bereits benannt hat, wird nachgefragt, wer diese
Maßnahmen initiiert und veranlasst hat und wie die Maßnahmen finanziert wurden?
Antwort zu 2:
Die Mehrleistungen im Regionalbahnverkehr und im S-Bahn-Verkehr werden durch die
SenUVK gemeinsam mit dem MIL im Rahmen der Jahresfahrplanbestellungen bestellt
bzw. sind Bestandteil der erfolgten Vergabe des Netzes Elbe-Spree. Die Finanzierung
dieser Verkehre erfolgt durch die Länder. Diese finanzieren ebenfalls die Ausrüstung und
Ertüchtigung der Reisezugwagen für den Zeitraum bis zur Betriebsaufnahme im Netz
Elbe-Spree im Dezember 2022 und die Ertüchtigung bzw. Ausrüstung der
Bestandsfahrzeuge der S-Bahn-Baureihe 480 sowie die Neufahrzeugbeschaffung bei der
S-Bahn.
Frage 3:
Vor dem Hintergrund der kürzlich veröffentlichen #Passagierzahlen des Flughafens Berlin #TXL im Ausmaß
von durchschnittlich 2 Mio. monatlich, jährlich ca. 24 Mio. wird gefragt, wie die damit einhergehenden
Verkehrsströme zum neuen Flughafen #BER und vom Flughafen BER angesichts der schon überlasteten
#Stadtautobahnen (#A113 und A 100) bewältigt werden sollen und wie die Bürger darüber informiert werden?
Antwort zu 3:
Nach Kenntnis des Senates werden nach aktueller Prognose für das Jahr 2030 der
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (#FBB) an einem Hochlasttag in der #Spitzenstunde
etwa 8.700 #Fluggäste ankommen bzw. abreisen. Die Verkehrsanbindung wird allein im
ÖPNV eine Gesamtkapazität von ca. 11.200 Fahrgästen je Stunde und Richtung
ermöglichen.
3
Darüber hinaus wird auf das länderübergreifende Airport-bezogene VerkehrsInformationssystem (AIRVIS) für den Flughafen BER hingewiesen, welches das Land
Berlin in Kooperation mit dem Land Brandenburg, der FBB und dem Verkehrsverbund
Berlin-Brandenburg (VBB) erarbeitet hat. Das System dient der Sicherung der
Erreichbarkeit des BER im #Hauptverkehrsstraßennetz und im Netz der Öffentlichen
Verkehrsmittel. Hierzu werden den Passagierinnen und Passagieren sowie den
Besucherinnen und Besuchern frühzeitig Informationen über Störungen (z.B. aufgrund von
Tunnelsperrungen, Unfällen, Baustellen oder technischen Problemen) und
Mobilitätsalternativen zur Verfügung gestellt. Durch ein abgestimmtes Handeln der
Leitstellen können so die Ströme an- und abreisender Personen bei Bedarf auf andere
Verkehrsträger verlagert bzw. auf alternative Routen umgeleitet werden.
Berlin, den 31.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

BVG: Mitarbeitersituation der BVG und der Berlin Transport (BT)?, aus Senat

www.berlin.de

Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (#BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von
dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde
der Beantwortung zugrunde gelegt.
1. Wie lange dauert der #Einstellungsprozess bei der BVG bei den klassischen Berufen #Fahrdienst,
#Werkstatt, #Verwaltung, Innendienst (ggfs. weitere)?
Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass die Dauer des Einstellungsprozesses nicht pauschal
beantwortet werden kann. Ziel ist es, den Prozess durchschnittlich und über alle Berufsgruppen innerhalb von 75 Tagen von Auftragsklärung bis Vertragsversand zur
Einstellung erfolgreich umzusetzen. Die tatsächlichen Zeiten variieren stark je nach
Berufsgruppe, Marktsituation und genutzten Bausteinen im Auswahlprozess (Testverfahren, Gesprächsformate, Tauglichkeitsuntersuchungen etc.).
Der Einstellungsprozess wird regelmäßig evaluiert und es werden Optimierungsprojekte für die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen der einzelnen Berufs- und
Zielgruppen umgesetzt. In diesem Zusammenhang wurde beispielsweise der Prozess für Fahrerinnen und Fahrer Omnibus 2019 neu aufgestellt. So konnte im vergangenen Jahr auch die Zielvorgabe von 500 Busfahrer/-inneneinstellungen realisiert
und darüber hinaus übertroffen werden.
Die Fahrerrecruitingprozesse zeichnen sich durch eine breite Zielgruppe und hohe
Quantität an Kandidatinnen und Kandidaten pro Jahr aus, die einen standardisierten
und verhältnismäßig kurzen Prozess durchlaufen. Demgegenüber besteht bei Recruitingaktivitäten rund um Expertenstellen (z. B. IT, Ingenieurswesen oder strategischer Einkauf) die Herausforderung in einer gezielten und effizienten Suche und
frühzeitigen Bindung an die BVG.
2. Warum wird der effektive Einstellungsprozess von der #BT nicht auf die BVG übertragen?
– 2 –
Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass im Jahr 2019 bei der BVG über 1900 Stellenbesetzungen/Einstellungen realisiert wurden. Effektive und effiziente Einstellungsprozesse
sind neben der Positionierung als attraktiver Arbeitgeber wichtige Erfolgsfaktoren im
Recruiting.
Um die Effektivität der Recruitingprozesse innerhalb der BVG stetig weiterzuentwickeln und zu optimieren, werden regelmäßig Arbeitsmarkterkenntnisse, aktuelle
Trends und auch Best Practice-Beispiele anderer Unternehmen herangezogen und
nach entsprechender Analyse und Bewertung in die BVG-Prozesse übertragen. Auch
mit der BT findet ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch zu Recruitingprozessen
statt. Wobei sowohl der Vergleich mit anderen Unternehmen im Allgemeinen als
auch mit der BT im Besonderen zeigt, dass zwar eine Übertragung von einzelnen
Prozessbausteinen oder Instrumenten realisiert werden kann, aber eine grundsätzliche Übertragung von Prozessen und Instrumenten von der BT auf die BVG nicht
möglich ist.
Die Unternehmen unterscheiden sich in ihren Rahmenbedingungen. Die BVG weist
z. B. durch ihre Größe und mit ihren circa 240 Berufsgruppen eine andere Vielfalt auf
als die BT. Diese Rahmenbedingungen wirken sich auch auf die Gestaltung von Recruitingprozessen aus und bringen unterschiedliche Anforderungen mit sich, die in allen Teilprozessen Berücksichtigung finden müssen (Freigabe- und Abstimmungsprozesse, Gestaltung von Stellenbeschreibungen, Personalsuche/-auswahl und Einstellung).
Ein weiterer entscheidender Unterschied liegt in den rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. Personalvertretungsgesetz (BVG) und Betriebsverfassungsgesetz (BT)).
Auch die Struktur der BVG mit entsprechenden Hierarchieebenen sowie neun
Dienststellen und einer damit verbundenen Komplexität an Entscheidungs- und Freigabeprozessen unterscheidet sich von kleineren Unternehmen, was sich beispielsweise auf die Standardisierungsmöglichkeiten von Prozessen auswirkt. Insofern werden Ideen und Best Practice-Beispiele von anderen Unternehmen regelmäßig geprüft und wenn möglich und sinnvoll auch in die BVG-Prozesse implementiert.
3. Welche #Informationstechnologie wurde in den letzten Jahren bei der Berlin Transport entwickelt?
Zu 3.: Die BVG teilt mit, dass die BT keine eigene Informationstechnologie entwickelte. Unter Nutzung gegenwärtig am Markt angebotener Informationstechnologien in
Form von Hard- und Softwareprodukten für den IT-Betrieb sowie für die Haupt- und
Unterstützungsprozesse in Betrieb und Verwaltung werden Prozesse gestaltet und
digital umgesetzt.
4. In wie weit wurde/wird die erfolgreiche entwickelte Informationstechnologie in die BVG übertragen?
Zu 4.: Die BVG teilt mit, dass sie mit der BT zur Nutzung von Informationstechnologien im Austausch steht. Darüber hinaus entwickelt und erprobt die BVG eigenständig Informationstechnologien und digitale Arbeitsmittel, die dem Personal die Arbeit
erleichtern und Vorgänge vereinfachen sollen. Seit letztem Jahr sind beispielsweise
die Bahnhofsmanager der BVG mit Tablets ausgestattet, über die sie ihre Eingaben
schnell und effizient erledigen können.
5. Wie viele #Verwaltungsbeschäftigte hat die Berlin Transport, dazu: werden Mitarbeiter in der Verwaltung als Fahrpersonal geführt, obwohl diese in der Verwaltung dauerhaft eingesetzt werden?
Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass in der BT die Querschnittsaufgaben Personal, IT, Einkauf und Organisation, Controlling und Kommunikation dem klassischen Verständnis
von „Verwaltungsaufgaben“ zuzuordnen sind (36 Beschäftigte).
– 3 –
Dem „#Fahrbereich“ sind Bus- und U- Bahnfahrerinnen und -fahrer zuzuordnen.
Des Weiteren gibt es im Verkehrsbereich tätige Beschäftigte (47 Beschäftigte). Hierzu gehören die Aufgabengebiete Dienstplanung, Dienstzuteilung, Meister im Fahrbereich, operative Disposition im Fahrdienst, Verkehrssachbearbeitung und betriebliche
Koordination. Bei einigen dieser Positionen (14 Beschäftigte) ist eine trennscharfe
Abgrenzung „Fahrdienst“ und „Verwaltung“ nicht möglich und sinnvoll.
Berlin, den 29. Januar 2020
In Vertretung
Barbro D r e h e r
…………………………………………….
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

zu Fuß mobil: E-Roller: Länder, schützt den Fußverkehr!, aus Fuss e.V.

Die #Gehwege der deutschen Städte könnten bald von
herumstehenden #E-Rollern und #Leihrädern befreit sein. Am 14. Februar
stimmt der Bundesrat über einen Antrag von Berlins Umwelt- und
Verkehrssenatorin Regine Günter ab, nach dem diese Fahrzeuge auf dem
Bürgersteig genehmigt werden muss. Bisher sehen die meisten Städte keine
Handhabe, das wilde Aufstellen und Abstellen zu regulieren. Nach Angaben
der #Fußgängerlobby #FUSS e.V. haben dem Berliner Antrag im
Verkehrsausschuss des Bundesrats 9 von 16 Ländern zugestimmt; die
Mehrheit im Plenum ist aber noch nicht sicher.

FUSS e.V. begrüßt den Vorstoß und fordert auch die übrigen Länder auf,
für freie Gehwege zu stimmen. Nach Information der Fußgänger-Initiative
haben sich im Ausschuss Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und
Thüringen enthalten. FUSS e.V.-Vorstand Roland Stimpel: „Ihre
Verkehrsminister Christian Pegel, Hendrik Wüst und Benjamin Hoff können
jetzt zeigen, was ihnen wichtiger ist – das Wohl von 80 Millionen
Fußgängern im Land oder das unregulierte Geschäft einiger Verleihfirmen.“

Bisher ist Bremen die einzige Stadt, die diese #Verleihfahrzeuge nur mit
ihrer Genehmigung zulässt und dafür Bedingungen stellt: eine begrenzte
Zahl von Fahrzeugen, einen Notdienst der Verleiher zum Wegräumen
behindernder Roller sowie eine Gebühr dafür, dass die Firmen auf der
Straße Geschäfte machen. Dazu Roland Stimpel: „Nach allen, was wir in
Bremen sehen, klappt es ziemlich gut.“ Die Verleiher Voi und Tier sind
dort aktiv und können jeweils 500 E-Roller aufstellen.

Da die Rechtslage unklar ist, verlangten andere Städte bisher keine
Genehmigung. Hier will jetzt Berlins Senatorin Regine Günther mit dem
Vorstoß im Bundesrat Klarheit schaffen. Dazu will sie den Paragraphen 29
der Straßenverkehrsordnung ändern, der „übermäßige Straßenbenutzung“
regelt. Ihr Vorschlag für den Verordnungstext lautet nach dem Protokoll
des Verkehrsausschusses: „Das Parken von Elektrokleinstfahrzeugen und
Fahrrädern auf für den Fußgängerverkehr vorgesehenen Verkehrsflächen
bedarf der Erlaubnis, wenn dies zu gewerblichen Zwecken, insbesondere
zur Vermietung der Fahrzeuge oder zu deren Verleih, erfolgt.“

*****

FUSS e.V. Pressekontakt: Roland Stimpel, roland.stimpel@fuss-ev.de
oder 0163 – 1833 508

Fahrdienst: Senat zweifelt an BVG-Projekt Berlkönig könnte schon Ende April eingestellt werden, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/senat-zweifelt-an-bvg-projekt-berlkoenig-koennte-schon-ende-april-eingestellt-werden/25507754.html

Die #BVG will das Angebot des Fahrdienstes zwar ausweiten. Doch SPD und die Verkehrssenatorin sind skeptisch – die Finanzierung nach der Testphase ist unsicher.

Die BVG fürchtet um den „#Berlkönig“. Nach derzeitigem Stand endet der Betrieb vorzeitig Ende April. Eigentlich war der 2018 gestartete Test auf vier Jahre ausgelegt.

Die BVG betreibt den #Fahrdienst mit der US-Firma #ViaVan, seit September 2018 gab es 1,4 Millionen Fahrten. Nach Informationen des Tagesspiegels durfte die BVG dem Partner ViaVan, der die Kosten des Fahrbetriebs trägt, keine Fortführung der Kooperation („Vergabeabsichtsinformation“) zusagen – weil die rot-rot-grüne Koalition dies nicht wollte.

Deshalb lief der Vertrag bereits Ende Januar aus. Die BVG hat bei ViaVan nur noch eine Verlängerung bis Ende April erreichen können.

Ein Hilferuf an die Verkehrssenatorin
Der BVG-Vorstand hat jetzt einen Hilferuf an Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) und Berliner Abgeordnete geschickt. „Für uns geht es ums …

Infrastruktur: Strecke zwischen Berlin und Potsdam Welche Züge sollen künftig über die Stammbahn rollen?, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/strecke-zwischen-berlin-und-potsdam-welche-zuege-sollen-kuenftig-ueber-die-stammbahn-rollen/25500582.html

S-Bahnen, Regios oder beides? Das ist beim geplanten #Wiederaufbau der #Stammbahn von Berlin nach Potsdam jetzt die Frage. Doch es gibt Widerstand.

Seit der Wende wird über den #Wiederaufbau der Gleise auf der Stammbahn gesprochen – und gestritten. Passiert ist seither nichts. Allerdings geht es jetzt voran. Berlins Bahnchef Alexander #Kaczmarek sagte dem Tagesspiegel, dass im Februar alle Beteiligten über das „Layout“ im Südwesten sprechen. Damit meint er: Welche Züge fahren über die Stammbahn – #S-Bahnen oder #Regionalzüge? Oder gar beide?

Die #Eisenbahnstrecke von Berlin nach #Potsdam ist seit 1945 unterbrochen, immerhin bis 1980 fuhren noch S-Bahnen von #Zehlendorf bis #Düppel. Lange zuvor, 1838, dampfte hier bereits die erste Eisenbahn in #Preußen. Zehlendorf, #Teltow und #Kleinmachnow sind heutzutage weitgehend zusammengewachsen, Zehntausende sind auf Busse angewiesen. Gäbe es die Strecke wieder, könnten die Züge in nur 15 Minuten von Kleinmachnow am Potsdamer Platz sein.

Wie berichtet, ist der #Wiederaufbau der Stammbahn Teil des Milliardenschweren #Infrastrukurpakets „#i2030“, das die Länder Berlin und Brandenburg und der Verkehrsverbund verabredet haben. In diesem Monat folgt die nächste Sitzung des Lenkungskreises aller Beteiligten, sagte …

Güterverkehr: „Wir müssen richtig Attacke machen“ / / Dr. Sigrid Nikutta, Vorstandsmitglied der Deutsche Bahn AG, sieht die dringende Notwendigkeit, Transporte von der Straße stärker auf die Schiene zu verlagern., aus verbaende.com

https://verbaende.com/news.php/Wir-muessen-richtig-Attacke-machen–Dr-Sigrid-Nikutta-Vorstandsmitglied-der-Deutsche-Bahn-AG-sieht-die-dringende-Notwendigkeit-Transporte-von-der-Strasse-staerker-auf-die-Schiene-zu-verlage?m=133006

„Wenn nicht aktiv gehandelt wird“, sagte Dr. Sigrid Evelyn #Nikutta, Vorstand #Güterverkehr der Deutsche Bahn AG und Vorstandsvorsitzende der #DB Cargo AG, „müssen wir uns zukünftig darauf einstellen, dass wir noch mehr Verkehr auf den #Straßen haben werden als heute“. In der Berliner DB mindbox hielt sie auf der Jahresauftaktveranstaltung der #BME-Region Berlin-Brandenburg ihre Keynote vor 125 Einkaufs-, Logistik- und Supply Chain Managern.

Laut Frau Dr. Nikutta, die bis Dezember 2019 fast eine Dekade als Vorstandsvorsitzende der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) tätig war, werde die Menge der #Warentransporte bis 2030 um bis zu 30 Prozent steigen.
Vor dem Hintergrund der laufenden Klimadebatte und angesichts steigender CO2-Werte in den Städten muss etwas passieren. Nur mit einem leistungsfähigen #Schienengüterverkehr werden die Klimaziele in Deutschland und Europa erreicht. Jede Tonne, die nicht auf der Straße, sondern auf der Schiene befördert werde, spare im Vergleich zum Lkw 80 Prozent CO2 ein. Daher sei laut Frau Dr. Nikutta die Verlagerung der Warenströme vom Lkw auf die Bahn das Gebot der Stunde. „Um die gewünschten CO2-Klimaziele bis 2030 zu erreichen, muss man jetzt die infrastrukturellen Voraussetzungen schaffen und im Schienengüterverkehr …

Fähren: BVG-Oldtimer auf dem Wannsee: Mein Tipp aus Der Tagesspiegel

Spandau 4. Februar 2019

Ferienausflug mit dem alten #BVG-Dampfer. Lust auf einen Winterausflug mit den Kindern im Berliner Südwesten? Dann ist das hier was für Sie: Zwischen #Kladow und #Wannsee ist seit Montag die alte „#MS Tempelhof“ im Einsatz – bis Freitag, 14. Februar. Nehmen Sie einen heißen Tee mit, denn dieses Boot hat ein #Freiluftdeck. Erfrischende Brise garantiert! Vom eisekalten #Oberdeck ist der Blick auf den stillen Wannsee und die Insel Imchen besonders schön.

Die „#MS Wannsee“ ist in der #Werkstatt. Das klobige Boot mit dem Charme eines schwimmenden Schuhkartons ist seit 2014 im Einsatz auf Berlins meistgenutzter #BVG-Fährverbindung. Fahrzeit: 20 Minuten – AB-Ticket reicht. Im Januar 2014 fuhr sie das erste Mal. Leider hat die „MS Wannsee“ kein Freiluftdeck, aber für Romantik ist bei der BVG nur im Bahnhofskiosk Platz.

Die alte „MS Tempelhof“ dagegen hat #Patina. Eine klapprige Flügeltür, einen kleinen Salon und den Geruch einer alten #Boller-Heizung. Und einen Tresen, an dem es früher Kaffee gab. Lange her. Leider ist das Boot nicht …