zu Fuß mobil: E-Roller: Länder, schützt den Fußverkehr!, aus Fuss e.V.

Die #Gehwege der deutschen Städte könnten bald von
herumstehenden -Rollern und #Leihrädern befreit sein. Am 14. Februar
stimmt der Bundesrat über einen Antrag von Berlins Umwelt- und
Verkehrssenatorin Regine Günter ab, nach dem diese Fahrzeuge auf dem
Bürgersteig genehmigt werden muss. Bisher sehen die meisten Städte keine
Handhabe, das wilde Aufstellen und Abstellen zu regulieren. Nach Angaben
der #Fußgängerlobby #FUSS e.V. haben dem Berliner Antrag im
Verkehrsausschuss des Bundesrats 9 von 16 Ländern zugestimmt; die
Mehrheit im Plenum ist aber noch nicht sicher.

FUSS e.V. begrüßt den Vorstoß und fordert auch die übrigen Länder auf,
für freie Gehwege zu stimmen. Nach Information der Fußgänger-Initiative
haben sich im Ausschuss Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und
Thüringen enthalten. FUSS e.V.-Vorstand Roland Stimpel: „Ihre
Verkehrsminister Christian Pegel, Hendrik Wüst und Benjamin Hoff können
jetzt zeigen, was ihnen wichtiger ist – das Wohl von 80 Millionen
Fußgängern im Land oder das unregulierte Geschäft einiger Verleihfirmen.“

Bisher ist Bremen die einzige Stadt, die diese #Verleihfahrzeuge nur mit
ihrer Genehmigung zulässt und dafür Bedingungen stellt: eine begrenzte
Zahl von Fahrzeugen, einen Notdienst der Verleiher zum Wegräumen
behindernder Roller sowie eine Gebühr dafür, dass die Firmen auf der
Straße Geschäfte machen. Dazu Roland Stimpel: „Nach allen, was wir in
Bremen sehen, klappt es ziemlich gut.“ Die Verleiher Voi und Tier sind
dort aktiv und können jeweils 500 E-Roller aufstellen.

Da die Rechtslage unklar ist, verlangten andere Städte bisher keine
Genehmigung. Hier will jetzt Berlins Senatorin Regine Günther mit dem
Vorstoß im Bundesrat Klarheit schaffen. Dazu will sie den Paragraphen 29
der Straßenverkehrsordnung ändern, der „übermäßige Straßenbenutzung“
regelt. Ihr Vorschlag für den Verordnungstext lautet nach dem Protokoll
des Verkehrsausschusses: „Das Parken von Elektrokleinstfahrzeugen und
Fahrrädern auf für den Fußgängerverkehr vorgesehenen Verkehrsflächen
bedarf der Erlaubnis, wenn dies zu gewerblichen Zwecken, insbesondere
zur Vermietung der Fahrzeuge oder zu deren Verleih, erfolgt.“

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FUSS e.V. Pressekontakt: Roland Stimpel, roland.stimpel@fuss-ev.de
oder 0163 – 1833 508