Flughäfen: Aufgabe des Flughafens Berlin TXL, aus Senat [und Anbindung des BER]

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Frage 1:
Welche konkreten Schritte sind vom Senat unternommen worden im Hinblick auf den Transfer an- und
abreisender Fluggäste vom Innenstadtbereich zum Flughafen BER bzw. umgekehrt?
Antwort zu 1:
Hinsichtlich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) hat der Senat gemäß der
Angebotskonzeption des Nahverkehrsplans eine gute und kapazitätsreiche Anbindung des
Flughafens im S-Bahn-Verkehr und Regionalverkehr einschließlich einer
Expressverbindung vorgesehen. Auf die Fluggastzahlen, die nach der Prognose der
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH im zeitlichen Verlauf steigen, reagiert der Senat mit
einem größeren Verkehrsangebot, indem Mehrleistungen im Regionalbahnverkehr und im
S-Bahn-Verkehr durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(SenUVK) bestellt werden. Für den zusätzlichen Bedarf der Regionalbahnanbindung im
Rahmen der o.g. Expressverbindung ab Eröffnung des Flughafens im Oktober 2020 wurde
die Ertüchtigung von Reisezugwagen mittels zusätzlicher Ausrüstung für den
Tunnelbetrieb und die flughafengerechte Ausrüstung mit Gepäckflächen durch die
SenUVK gemeinsam mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes
Brandenburg (MIL) beauftragt. Für die langfristige Absicherung der Verkehre wurde die
Flughafenanbindung im Regionalverkehr in das Vergabenetz Elbe-Spree aufgenommen,
welches im Dezember 2022 den Betrieb aufnimmt. Diese Verkehre wurden durch die
SenUVK gemeinsam mit dem MIL im Jahr 2018 ausgeschrieben und im Jahr 2019
vergeben.
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Entsprechend der mittel- und langfristigen Angebotskonzeption des Nahverkehrsplanes
wird auch die S-Bahn-Anbindung des Flughafens erweitert, so dass mittelfristig eine
zusätzliche S-Bahn-Linie zum Flughafen Berlin Brandenburg (BER) geführt werden soll.
Diese Mehrleistungen können aber erst bei entsprechender Verfügbarkeit zusätzlicher SBahn-Fahrzeuge realisiert werden. Als temporäre Lösung sollen bis 2023 vorhandene
Fahrzeuge der Baureihe 480 für den Weiterbetrieb ertüchtigt bzw. ausgerüstet werden.
Perspektivisch wird im Rahmen der Vergabe der S-Bahn-Teilnetze Stadtbahn und NordSüd eine höhere Zahl an Neufahrzeugen beschafft werden, die nach aktueller Planung
zwischen den Jahren 2026 und 2033 schrittweise zum Einsatz gelangen sollen und die
älteren Bestandsfahrzeuge dann nach und nach ersetzen.
Ferner ist die Verlängerung der U-Bahnlinie U 7 eine langfristige Option, die gegenwärtig
geprüft wird. Eine erste Machbarkeitsstudie der BVG zur Verlängerung vom Haltepunkt
Rudow bis zum Bahnhof Schönefeld (erster Abschnitt) liegt vor und wird derzeit geprüft.
Eine weitere Machbarkeitsstudie zur Verlängerung vom Bahnhof Schönefeld bis zum
Terminal 1 (zweiter Abschnitt), um eine Trassensicherung gewährleisten zu können,
erstellt die BVG momentan im Auftrag des Senats zusammen mit dem Ministerium für
Infrastruktur und Landesplanung (Brandenburg) und der Gemeinde Schönefeld.
Frage 2:
Sofern der Senat Maßnahmen nach dem Ergebnis zu 1. bereits benannt hat, wird nachgefragt, wer diese
Maßnahmen initiiert und veranlasst hat und wie die Maßnahmen finanziert wurden?
Antwort zu 2:
Die Mehrleistungen im Regionalbahnverkehr und im S-Bahn-Verkehr werden durch die
SenUVK gemeinsam mit dem MIL im Rahmen der Jahresfahrplanbestellungen bestellt
bzw. sind Bestandteil der erfolgten Vergabe des Netzes Elbe-Spree. Die Finanzierung
dieser Verkehre erfolgt durch die Länder. Diese finanzieren ebenfalls die Ausrüstung und
Ertüchtigung der Reisezugwagen für den Zeitraum bis zur Betriebsaufnahme im Netz
Elbe-Spree im Dezember 2022 und die Ertüchtigung bzw. Ausrüstung der
Bestandsfahrzeuge der S-Bahn-Baureihe 480 sowie die Neufahrzeugbeschaffung bei der
S-Bahn.
Frage 3:
Vor dem Hintergrund der kürzlich veröffentlichen #Passagierzahlen des Flughafens Berlin #TXL im Ausmaß
von durchschnittlich 2 Mio. monatlich, jährlich ca. 24 Mio. wird gefragt, wie die damit einhergehenden
Verkehrsströme zum neuen Flughafen #BER und vom Flughafen BER angesichts der schon überlasteten
#Stadtautobahnen (#A113 und A 100) bewältigt werden sollen und wie die Bürger darüber informiert werden?
Antwort zu 3:
Nach Kenntnis des Senates werden nach aktueller Prognose für das Jahr 2030 der
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (#FBB) an einem Hochlasttag in der #Spitzenstunde
etwa 8.700 #Fluggäste ankommen bzw. abreisen. Die Verkehrsanbindung wird allein im
ÖPNV eine Gesamtkapazität von ca. 11.200 Fahrgästen je Stunde und Richtung
ermöglichen.
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Darüber hinaus wird auf das länderübergreifende Airport-bezogene VerkehrsInformationssystem (AIRVIS) für den Flughafen BER hingewiesen, welches das Land
Berlin in Kooperation mit dem Land Brandenburg, der FBB und dem Verkehrsverbund
Berlin-Brandenburg (VBB) erarbeitet hat. Das System dient der Sicherung der
Erreichbarkeit des BER im #Hauptverkehrsstraßennetz und im Netz der Öffentlichen
Verkehrsmittel. Hierzu werden den Passagierinnen und Passagieren sowie den
Besucherinnen und Besuchern frühzeitig Informationen über Störungen (z.B. aufgrund von
Tunnelsperrungen, Unfällen, Baustellen oder technischen Problemen) und
Mobilitätsalternativen zur Verfügung gestellt. Durch ein abgestimmtes Handeln der
Leitstellen können so die Ströme an- und abreisender Personen bei Bedarf auf andere
Verkehrsträger verlagert bzw. auf alternative Routen umgeleitet werden.
Berlin, den 31.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz