Wie baut man eigentlich eine #U-Bahn, ohne dass die Straßen darüber einstürzen?
Hast du im Urlaub am Strand schon einmal versucht, einen #Tunnel in den Sand zu graben? Das ist nicht ganz einfach. Wenn du Pech hast, stürzt die Decke ein und der Tunnel ist kaputt.
So etwas darf beim Bau eines echten Tunnels auf keinen Fall passieren! Deshalb ist das, was mitten in unserer Hauptstadt Berlin entsteht, auch eine schwierige Aufgabe: ein langer Tunnel mit drei Bahnhöfen für eine neue U-Bahn.
„Das ist ganz schön kompliziert“, sagt die Expertin Stephanie Niehoff. „Wir mussten die Tunnel an manchen Stellen mehr als 20 Meter tief in die Erde graben, weil die U-Bahn unter dem Fluss #Spree, unter Straßen und vielen Gebäuden fahren soll.“
Hier werden so genannte #Baugrunderkundungen durchgeführt. Anlass sind laut Deges die Planungen zum #Ersatzneubau der #Rudolf-Wissell-Brücke und zum Umbau des Autobahndreiecks Funkturm. Das #Autobahndreieck ist marode und soll ab 2023 modernisiert werden.
Die Baustellen im Überblick
In Fahrtrichtung Wedding (Nord/Tegel) ist den Angaben zufolge bis Samstag, 8. Februar, zwischen den Anschlussstellen Kurfürstendamm (A100) und Heckerdamm (A111) der linke Fahrstreifen teilweise gesperrt. Im Baustellenbereich sind auf der A100 dann nur zwei statt drei Fahrstreifen befahrbar. Auf der A111 ist nur ein Fahrstreifen zwischen Dreieck Charlottenburg und AS Heckerdamm frei.
Frage 1:
Strebt der Senat an im Bezirk Steglitz-Zehlendorf neue #P+R-Parkplätze zu schaffen bzw. bestehende für
eine Ausbauplanung vorzusehen?
Antwort zu 1:
Der ruhende Verkehr liegt im Aufgabenbereich der Berliner Bezirke. Im März 2019
meldete der Bezirk Steglitz-Zehlendorf eine gut ausgelastete Park+Ride-Anlage (P+RAnlage) am Bahnhof Wannsee mit circa. 40 Plätzen (siehe Beantwortung der Schriftlichen
Anfrage Nr. 18/18133). Planungen im Bereich P+R wurden vom Bezirk nicht kommuniziert,
und bestehen auch nicht auf Senatsseite.
Frage 2:
Ist dem Senat bekannt, bzw. steht oder tritt er in Verhandlungen mit Brandenburg ein, um P+R-Parkplätze
auf der Landesgrenze Berlin-Brandenburgs oder alleinig auf dem Gebiet des Nachbarbundeslandes zu
schaffen?
Antwort zu 2:
Der Senat steht in engem Austausch mit dem Land Brandenburg zu diesem Thema.
Frage 3:
Wie sieht die Strategie des Senats im Südwesten Berlins aus hinsichtlich der Bewältigung der wachsenden #Pendlerströme aus und nach Brandenburg?
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Frage 4:
Hegt der Senat weitere Ausbaupläne verkehrlicher Art um die Pendlerströme zu kanalisieren, zu bündeln
oder durch den Einsatz neuer Verkehrsmittel- oder -angebote?
Antwort zu 3 und 4:
Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Mit dem gültigen #Nahverkehrsplan verfolgt der Senat das Ziel, den öffentlichen
Personennahverkehr auszubauen. Das gemeinsam mit dem Land Brandenburg laufende
Projekt #i2030 umfasst u.a. auch Teilprojekte im Südwesten Berlins, welche die Attraktivität
des öffentlichen Nahverkehrs verbessern sollen:
Der #RE1 soll im Abschnitt Brandenburg/Havel – Potsdam – Berlin – Frankfurt/Oder
von einem 30- auf einen 20-Minuten-Takt verdichtet werden und wird mit dem
Verkehrsvertrag vom #Netz-Elbe-Spree mit längeren Fahrzeugen ausgestattet.
Für die Potsdamer #Stammbahn laufen Untersuchungen zur Wiederinbetriebnahme
mit neuen Stationen am #Europarc, #Düppel-Kleinmachnow und #Zehlendorf-Süd.
Für die S-Bahn-Linie 25 laufen Untersuchungen zur Verlängerung von #Teltow Stadt
nach #Stahnsdorf Sputendorfer Straße mit Zwischenhalt an der Iserstraße.
Begleitend zu den Maßnahmen im Schienenverkehr soll das Busnetz in Teltow,
Kleinmachnow und Stahnsdorf angepasst werden, um bessere Verknüpfungen zur
erzielen.
Ergänzend sollen #Radschnellverbindungen (#RSV) die Attraktivität des Radverkehrs
verbessern. Angesprochen werden insbesondere radfahrende Pendlerinnen und Pendler,
die weite Strecken im Berliner Stadtgebiet zügig und weitestgehend ohne Zwischenstopps
zurücklegen wollen. Radschnellverbindungen stellen somit eine attraktive Alternative zum
Auto dar, insbesondere bei der Verbindung von Umland und Stadt. Im Südwesten Berlins
verlaufen zwei der insgesamt 12 vom Senat zur weiteren Planung ausgewählten
Trassenkorridore:
Die Route Königsweg-Kronprinzessinnenweg (RSV 3) führt durch den Grunewald in
Richtung Wannsee/Potsdam.
Die Teltowkanalroute (RSV 6) führt durch die Bezirke Tempelhof-Schöneberg und
Steglitz-Zehlendorf entlang des Teltowkanals.
Mit der baulichen Umsetzung ist nicht vor 2024 zu rechnen.
Mit Blick auf den Pendlerverkehr bestehen derzeit keine konkreten Straßenplanungen für
den Südwestraum.
Bezüglich P+R-Anlagen vertritt der Senat die Auffassung, dass diese grundsätzlich an den
wohnortnächsten Bahnhöfen oder Haltepunkten des öffentlichen (Schienen-) Verkehrs
anzulegen sind. Nur dann sind die Straßenentlastung und die Auslastung des Angebotes
des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) optimal. Das heißt, dass für Pendlerinnen
und Pendler aus Brandenburg die Anlagen möglichst in Brandenburg errichtet werden
sollten.
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In den Stadtrandlagen von Berlin und mit zunehmender Nähe zum S-Bahn-Ring besteht
das Problem, ausreichende und geeignete Flächen in Bahnhofsnähe zu finden und für
Park + Ride verfügbar zu machen (konkurrierende höherwertige Nutzungen). In
Anbetracht der großen Potenziale bei der Verknüpfung von Fahrrad und ÖPNV befasst
sich das Land Berlin derzeit schwerpunktmäßig mit der Realisierung von Bike + RideAnlagen. Des Weiteren wurde im Rahmen des Berliner Mobilitätsgesetzes ein massiver
Ausbau der Radinfrastruktur beschlossen.
Ergänzend zu dem geplanten Pedelec-Korridor beabsichtigt das Bezirksamt SteglitzZehlendorf gesicherte und frei zugängliche Fahrradstellplätze zu errichten. Angedacht sind
S-Bahnhof Wannsee, S-Bahnhof Mexikoplatz, S-Bahnhof Zehlendorf-Süd, U-Bahnhof
Krumme Lanke (Ost) und U-Bahnhof Krumme Lanke (West). Das Bezirksamt ist
für Fahrradabstellanlagen als Anlagen des ruhenden Verkehrs zuständig und kann über
den aktuellen Sachstand informieren.
Frage 5:
Was hält der Senat grundsätzlich von #Anwohnerparkzonen in von den Pendlerverkehren belasteten Wohnsowie mischgenutzten Wohn- und Geschäftsgebieten?
Frage 6:
Zu 5. ergänzend: Welche Regionen im Südwesten Berlins wären hier denkbar?
Antwort zu 5 und 6:
Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Für die Planung und Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung sind die Bezirke
verantwortlich. Viele Gebiete mit hohem Parkdruck werden bereits bewirtschaftet oder sind
Teil laufender Planungen. Hierzu gehören bisweilen auch stark belastete Bereiche um Uund S-Bahnhöfe. Parkraumbewirtschaftung und eine entsprechende Überwachung
reduzieren i.d.R. den Parkdruck, verbessern die Verkehrssicherheit und entlasten die
Anwohnenden.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO § 45) gibt als Kriterien für die Einführung von
Parkraumbewirtschaftung Parkdruck und Nutzerkonkurrenz vor (z. B.
Bewohnerinnen/Bewohner, Kundeninnen/Kunden und Beschäftigte). Werden diese
Kriterien an ÖPNV-Knotenpunkten erfüllt, wird Parkraumbewirtschaftung auch hier als
sinnvolle Maßnahme angesehen.
Die Voraussetzungen für die Einführung neuer Parkzonen werden in lokalen
Machbarkeitsstudien geprüft. Eine pauschale Aussage kann somit nicht erfolgen.
Berlin, den 30.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Frage 1:
Gab es jemals Planungen, die #Seilbahn-Station an den „#Gärten der Welt“ baulich mit der #U-Bahn-Station
„#Kienberg – Gärten der Welt“ zu verknüpfen, um so den direkten #Umstieg von der #U-Bahn auf die #Seilbahn
zu ermöglichen?
Antwort zu 1:
Die Grün Berlin GmbH hat hierzu mitgeteilt:
„Die Seilbahn Berlin wurde als umweltfreundliches, nachhaltiges und barrierefreies
Transportmittel zur verkehrlichen Erschließung der IGA Berlin 2017 und infolge der
touristischen Destination Gärten der Welt sowie des Naherholungsgebietes Kienbergpark
und des angrenzenden Wuhletals planfestgestellt. Das erforderliche
Planfeststellungsverfahren wurde seinerzeit innerhalb der geplanten Flächenkulisse der
IGA durchgeführt. Eine fußläufige und barrierefreie Anbindung an die U-Bahnlinie 5 wurde
hierbei als Grundvoraussetzung aufgenommen. Eine bauliche Verbindung der fußläufig
erreichbaren Seilbahn war nicht geplant.“
Frage 2:
Wenn es solche Planungen gab: Warum wurden diese seinerzeit nicht weiterverfolgt?
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Antwort zu 2:
Die Grün Berlin GmbH hat hierzu mitgeteilt:
„Eine direkte verkehrliche Anbindung an die U-Bahnlinie 5 ist gegeben. Eine bauliche
Zusammenführung war vor dem Hintergrund der tatsächlichen kurzen, barrierefreien
Umsteigesituation nicht erforderlich. Aufgrund eines erforderlichen
Planfeststellungsverfahrens zum Bau der Seilbahn wäre eine Verknüpfung mit der
Bahninfrastruktur der BVG aus Kosten- und Zeitgründen nicht förderlich für die
planmäßige Gesamtumsetzung des Großprojektes gewesen. Grundsätzlich ist diese für
die kurze, fußläufige Erreichbarkeit der Seilbahn nicht erforderlich. Die Umsteigesituation
ist im Vergleich mit anderen Verkehrsträgern unschädlich zu beurteilen.“
Frage 3:
Wäre eine solche Umsetzung der Seilbahn-Station planerisch möglich? Mit welchem Aufwand (baulich,
technisch, finanziell) wäre dies schätzungsweise verbunden?
Antwort zu 3:
Die Grün Berlin GmbH hat hierzu mitgeteilt:
„Eine solche Umsetzung wäre durch eine Machbarkeitsstudie zu prüfen. Aus Sicht der
Grün Berlin GmbH können die baulichen, technischen und finanziellen Aufwände ohne
Prüfung nicht beurteilt werden. Grundsätzlich wäre u.a. eine Umsetzung mit einem
Planfeststellungsverfahren, einem Um- und Ausbau der U-Bahninfrastruktur (Gebäude,
Bahnsteige, Schieneninfrastruktur etc.), eine Berücksichtigung der Gesamttopografie der
Flächenkulisse sowie einer umfänglichen Anpassung der fußgängerseitigen und
straßenseitigen Verkehrsinfrastruktur zu prüfen. Die derzeitige Umsteigesituation ist mit
einer kurzen fußläufigen Erreichbarkeit barrierefrei erschlossen.
Frage 4:
Wie weit sind die Verhandlungen zwischen der Grün Berlin GmbH und dem Eigentümer der Seilbahn
hinsichtlich der Übernahme des Betriebs der Seilbahn?
Frage 5:
Wie soll das neue Betreibermodell aussehen?
Frage 6:
Welcher Zeitplan zur Umsetzung des neuen Modells wird verfolgt?
Frage 7:
Gibt es Planungen, die Öffnungs- und Betriebszeiten der Seilbahn auszuweiten?
Antwort zu 4 bis 7:
Die Grün Berlin GmbH hat hierzu mitgeteilt:
„Die landeseigene Grün Berlin befindet sich derzeit in ergebnisorientierten Gesprächen mit
der Seilbahn Berlin GmbH. Ziel ist es, den langfristigen Betrieb der Seilbahn bis
voraussichtlich Ende 2033 zu sichern. Es ist geplant bis Ende 2020 einen
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endverhandelten Vertrag zu unterzeichnen. Die Betreibermodelle sind Gegenstand der
laufenden Gespräche.“
Frage 8:
Wie weit sind die Gespräche mit der BVG bezüglich der Schaffung eines Kombi-Ticket-Angebots?
Antwort zu 8
Schon länger bekennt sich die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zur
Sicherung des Weiterbetriebes der Seilbahn in den Gärten der Welt und hat im
Haushaltsplan 2021 Mittel für den Betrieb der Seilbahn eingestellt.
Der Nahverkehrsplan (NVP) 2018-2023 beinhaltet darüber hinaus einen Prüfauftrag, der
die Prüfung „u.a. der Voraussetzungen für eine Einbindung in das Angebot des
öffentlichen Personennahverkehrs“ in dessen Laufzeit vorsieht. Die Prüfkriterien für die
Nutzung dieses Verkehrsmittels sind ebenfalls im NVP benannt. Erst nach einem
Abschluss dieser Prüfung durch SenUVK als Aufgabenträger für den öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) werden Gespräche mit den Berliner Verkehrsbetrieben
(BVG) geführt.“
Berlin, den 31.01.2020
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrs betriebe (BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde der Beantwortung zugrunde gelegt.
Die Daten zu den Fragen 1 und 4 werden in der Polizeilichen #Kriminalstatistik (PKS) nicht vorgehalten. Deshalb erfolgt die Beantwortung auf Basis der Verlaufsstatistik DataWarehouse Führungsinformation (DWH-FI). Da im DWH-FI stets der tagesaktu elle Stand der im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) enthaltenen Daten abgebildet wird, unterliegt der Daten bestand fortlaufenden Änderungen, sodass ggf. vorliegende frühere Erhebungen mit der aktuellen Recherche nicht vergleichbar sind.
Zu 1.: In POLIKS kann bei entsprechenden Fällen grundsätzlich zwischen geschä digtem Fahrdienstpersonal und Kontroll-/Sicherheitspersonal unterschieden werden. Beim Kontroll-/Sicherheitspersonal ist allerdings eine statistische Unterscheidung zwischen Beschäftigten der BVG und von der BVG eingesetzten Subunternehmen nicht möglich. Automatisierte Auswertungen in Bezug auf die Firma Berlin Transport (BT) sind der Polizei Berlin nicht möglich.
Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl von erfassten Fällen mit geschädigtem Fahr dienstpersonal der BVG. Deliktisch werden die Straftatenobergruppen dargestellt, in denen die gewaltsamen Übergriffe zusammengefasst sind.
a)
Straftatenobergruppe
2017
2018
2019
Rohheitsdelikte
195
205
225
Sexualdelikte
2
0
1
Straftaten gegen das Leben
0
0
0
Gesamt
197
205
226
Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse-(DWH-Fl)-Recherche vom 17.01.2020
Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl von erfassten Fällen mit geschädigtem Kontroll-/Sicherheitspersonal:
b)
Straftatenobergruppe
2017
2018
2019
Rohheitsdelikte
345
297
31 1
Sexualdelikte
3
3
4
Straftaten gegen das Leben
0
0
0
Gesamt
348
300
315
Summe a) und b)
545
505
541
Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse-(DWH-Fl)-Recherche vom 17.01.2020
Wie hoch ist die Zahl der dadurch erfolgten Dienst-Abbrüche?
Zu 2.: Die BVG teilt mit, dass zu erfolgten Dienst-Abbrüchen folgende Zahlen erfasst wurden:
2017
2018
2019
Dienstabbrüche
214
254
1 53
Welche Maßnahmen sind angedacht, das Fahrpersonal zu schützen?
Zu 3.: Die BVG teilt mit, dass für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ÖPNV fol gende Präventionsmaßnahmen eingerichtet sind:
Videoanlagen in Fahrzeugen
Videovollausstattung der Bahnhöfe, sowie Teilen von Liegenschaften
Prioritätsruf in Fahrzeugen mit Aufschaltung zur jeweiligen Leitstelle
Ausstattung des Bahnhofspersonals mit Handfunkgeräten Notruftaste mit direkter Verbindung zur Leitstelle Sicherheit und Ortungsfunktion
Ausstattung der Verkaufsstellen mit Alarmtasten für unverzügliche Verbin dung zur Leitstelle Sicherheit
Schulung von Erstbetreuern/ Vorgesetzten im Bereich psychologische Ers te-Hilfe vor Ort
Schulung der Leitstellenbeschäftigten und Vorgesetzten im Umgang mit Betroffenen
Schockbetreuungskonzept zusammen mit der Verwaltungs-Berufs genossenschaft
Angebot für Erstbetreuung und Erstgespräche durch Betriebsarzt
Unterweisungen zum Thema Deeskalation im Rahmen der regelmäßigen Fortbildung
Wie viele Übergriffe gab es 2017, 2018 und 2019 auf Fahrgäste?
Zu 4.: Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl von erfassten Fällen mit geschädigten Fahrgästen der BVG:
Straftatenobergruppe
2017
2018
2019
Rohheitsdelikte
189
246
239
Sexualdelikte
14
33
62
Straftaten gegen das Leben
0
0
0
Gesamt
203
279
301
Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse-(DWH-Fl)-Recherche vom 17.01.2020
Welche Maßnahmen sind zur Sicherheit der Fahrgäste angedacht?
Zu 5.: Zur Gewährleistung der Sicherheit der Fahrgäste im Bereich der Bahnhöfe und in den Verkehrsmitteln sowie zur Stärkung des Sicherheitsgefühls und des zivilcou ragierten Miteinanders führen die Netzwerkpartner öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Deutsche Bahn AG
S-Bahn Berlin GmbH
Bundespolizei
Polizei Berlin
auf der Grundlage eines jahrelangen Erfahrungsaustauschs, konzeptioneller Zu sammenarbeit und gemeinsamer Einsatzgestaltung regelmäßig gemeinsame, si cherheitssteigernde Maßnahmen durch. Hierzu zählen Präsenzmaßnahmen, eine zielgerichtete Kriminalitätsbekämpfung und Präventionseinsätze.
Auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der Berliner Polizei und der BVG vom 24. Februar 2017 werden zur weiteren intensivierten Zusammenarbeit gemeinsame Streifen mit der BVG lage orientiert auf abgestimmten Linien von U-Bahn, Bus und Tram sowie auf U Bahnhöfen forciert. Die gemeinsamen Streifen werden mit dem Ziel, ordnungswidri ges Verhalten oder Straftaten zu verfolgen bzw. zu verhindern, durchgeführt, um das Sicherheitsgefühl im ÖPNV zu steigern.
Straftaten im ÖPNV haben einen unverändert hohen Stellenwert in der öffentlichen und medialen Wahrnehmung. Damit diese objektiv abgebildet und Brennpunkte er kannt werden können, erstellt das Landeskriminalamt Berlin monatlich eine Lage meldung ÖPNV, welche die Entwicklung ausgewählter Straftaten im ÖPNV darstellt. So lassen sich eigene und mit den Verkehrsbetreibern abgestimmte zielgerichtete polizeiliche Maßnahmen durchführen.
Die BVG teilt mit, dass folgende Maßnahmen zur Sicherheit der Fahrgäste eingesetzt werden:
Sukzessive Aufstockung der Anzahl der Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter
Einsatz der Videotechnik: aktuell rund 200 Kameras auf U-Bahnhöfen
Ausstattung fast aller Fahrzeuge mit Videotechnik
Notrufsäulen in allen 173 U-Bahnhöfen
Gemeinsame Einsätze der Berliner Polizei mit der BVG
Warum versehen BVG Beschäftigte ihren Dienst nicht grundsätzlich in erkennbarer Dienstkleidung?
Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass sich die Arbeitsrechtsprechung in den letzten Jahren entwickelt und verändert hat. Aufgrund dessen kann das Fahrpersonal selbstständig entscheiden, ob es den Dienst in Dienstkleidung ausübt. Dessen ungeachtet gibt es eine Dienstkleidertragepflicht für Beschäftigte im Sicherheitsbereich und Service.
Berlin, den 29. Januar 2020 In Vertretung
Barbro D r e h e r
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Die Buslinie X37 könnte noch in diesem Jahr eingeführt werden. Voraussetzung ist der Umbau einer Haltestelle in #Falkensee.
Der Busverkehr zwischen Spandau und Falkensee soll verbessert und verdichtet werden. Dazu ist geplant, die vorhandene Buslinie 337, die zwischen beiden Bahnhöfen fährt, in eine Expressbuslinie X37 umzuwandeln und zudem den #Takt – zumindest in einem Teilabschnitt – zu erhöhen. Der Bedarf dafür wird sowohl in Spandau und Falkensee, aber auch bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) gesehen.
Wie BVG-Sprecherin Petra Nelken auf Nachfrage mitteilte, gebe es seit etwa zwei Jahren Gespräche mit den Landkreis Havelland, dem Verkehrsunternehmen #Havelbus, dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB) und dem Land Berlin über die Busverbindung Richtung Falkensee. „Ziel ist eine bessere Erschließung der direkt an Spandau anschließenden Bebauung Falkensees bis zur Haltestelle #Humboldtallee“, erklärt Nelken. Auch auf Berliner Gebiet sei eine Verdichtung auf der #Falkenseer Chaussee wünschenswert.
Der Umbau der #Tram-Haltestelle in Prenzlauer Berg wird immer wieder vertagt. Fest steht nun: Der Tunnel wird bis zur Decke verfüllt.
Treppe runter, zwanzig Schritt laufen, Treppe hoch. Der #Fußgängertunnel unter den Gleisen der Straßenbahnlinie #M4 am #S-Bahnhof #Greifswalder Straße war eine Idee der Epoche, als Fußgänger Autos und Zügen nicht im Weg stehen sollten. Planer der DDR legten ihn für eine Nutzungsdauer von 90 Jahren aus.
Nun der Paradigmenwechsel. Vor drei Jahren beschlossen der Senat und die BVG die Prüfung einer ebenerdigen #Passage zur S-Bahn. 2019 stand fest: Der Tunnel schließt. Jetzt die Gewissheit: Er bleibt nicht einfach als Hohlraum erhalten, sondern wird mit Beton oder anderen Baustoffen #verfüllt. Und ein konkreter Zeitplan? Nicht bekannt – zumindest wird er nicht mehr kommuniziert.
Eine #U-Bahn schießt am Bahnsteig vorbei. Keine Chance zum Einsteigen. Dennoch gilt hier: Vorsicht an der Bausteigkante!
Berlin – Eine Rigips-Wand unter dem #Potsdamer Platz verärgert seit Wochen die Berliner. Denn der Bahnsteig der #U2 in Richtung #Ruhleben ist gesperrt. BILD wollte wissen, was hinter der Wand passiert. #Ortstermin im Untergrund – auf dem #Umsteigebahnhof, den täglich 40 000 Menschen nutzen.
Hier, acht Meter unter der Leipziger Straße, dröhnt, rattert und staubt es. 15 Bauarbeiter erneuern derzeit die alten Bahnsteige der Linie U2. Jeweils 110 Meter lang. Der Bahnhof wurde #1902 eröffnet, ist also überfällig. Drei Hauptprobleme gibt es.
Erstes Problem: „Wir erneuern in zwei Phasen“, sagt Christian Zahn (48). Der zuständige Sachgebietsleiter der BVG erklärt weiter: „Je #Fahrtrichtung wird eine Bauzeit von einem Jahr benötigt. Da der #U-Bahnhof unter #Denkmalschutz steht, sind Beräumung und Abbruch …
Volle Züge, Staus auf den Straßen von und nach Berlin und eine immer lauter geführte Klimadebatte. Wann kommt die Entlastung durch eine verbesserte #Infrastruktur?
Die Landesregierung Brandenburg, der Senat von Berlin und die Bahn versuchten 2017 eine Antwort zu geben und riefen das #Großprojekt#i2030 ins Leben. Es umfasst rund ein Dutzend Projekte – von der Durchbindung des #Prignitz-Expresses ins Berliner Zentrum, über den Ausbau der #Ost-Westverbindung, den Bahnkorridor nach #Nauen, die Wiederinbetriebnahme der Potsdamer #Stammbahn, den Ausbau der Strecke von Berlin nach #Cottbus bis hin zu Verlängerungen und Verdichtungen auf #S-Bahnstrecken ins Berliner #Umland. Seit zweieinhalb Jahren heißt es: Es wird geprüft und geplant.
Die einzigen greifbaren Ergebnisse gibt es bei der #Heidekrautbahn. Dort sind die Vorplanungen abgeschlossen. Verkehrsexperten gehen davon aus, dass die Strecke von #Berlin-Wilhelmsruh nach Basdorf die einzige sein könnte, die in dieser Legislaturperiode …
Alle #U-Bahnhöfe sollen bis 2022 #barrierefrei sein. Bei mindestens neun Stationen wird die BVG das nicht schaffen.
Die BVG wird das Ziel verfehlen, bis Anfang 2022 alle U-Bahnhöfe barrierefrei zu machen. Dies teilten die Berliner Verkehrsbetriebe auf Anfrage des Tagesspiegels mit. Auf mehreren, besonders komplizierten Bahnhöfen wurde mit dem Einbau von Aufzügen noch nicht einmal begonnen.
Auf zahlreichen anderen Stationen werden geplante Eröffnungstermine um Jahre gerissen. Von den 173 Stationen haben derzeit 123 einen Aufzug. Acht weitere Stationen an der #U5 haben Rampen aus DDR-Zeiten, die als barrierefrei gelten. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass im öffentlichen Personennahverkehr ab 1. Januar 2022 „eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen ist“.