Straßenverkehr: Auswirkungen einer Ortsumfahrung Malchow auf die Belastung der Berliner Allee, aus Senat

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Frage 1:
Wurden im Vorfeld des Ersuchens Berlins zur Aufnahme der #Ortsumfahrung #Malchow in den #Bundesverkehrswegeplan (#BVWP) die verkehrlichen Auswirkungen auf die #Berliner Allee im Ortsteil Weißensee betrachtet?
Frage 2:
Falls 1. Nein, warum nicht?
Frage 3:
Falls 1. Ja, welche konkreten Überlegungen führten trotz der verkehrlichen Auswirkungen auf die Berliner
Allee zu einem Ersuchen Berlins, die #OU Malchow in den BVWP aufzunehmen? Welche Verkehrszahlen hat
der damalige Senat seinen Überlegungen zugrunde gelegt?
Antwort zu 1-3:
Die Fragen 1 -3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Berliner Senat hatte die seit 1994 im gesamtstädtischen #Flächennutzungsplan (#FNP)
enthaltene Ortsumfahrung (OU) Malchow für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. Die Grundlagen bildeten ein Planungsstand aus 2013 und eine Verkehrsprognose
für den Prognosehorizont 2025.
2
Die OU Malchow wurde als #Straßenbaumaßnahme zur Beseitigung struktureller Netzprobleme in den Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP V) 2011 aufgenommen.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat aus aktueller Perspektive (#Klimanotlage) die Nutzen-Kosten-Analyse des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur OU Malchow im Hinblick auf die verkehrlichen
Auswirkungen auf die stadteinwärts gelegenen Straßenzüge?
Frage 5:
Wie bewertet der Senat die Prognose im BMVI-Projektdossier, (Projekt B2-G20-BE Quelle:
https://www.bvwp-projekte.de/strasse/B2-G20-BE/B2-G20-BE.html ), dass die Ortsumfahrung Malchow im
Vergleich zum Nullfall zu insgesamt deutlich höheren klimaschädlichen Emissionen und erheblich mehr KfzVerkehr auf der Berliner Allee führen würde?
Antwort zu 4 und 5:
Die Belastungsdifferenz im werktäglichen Verkehr auf der Berliner Allee (B 2) liegt unter
drei Prozent im Vergleich zum Nullfall. Eine Reduzierung der Verkehrsbelastung ist für
umliegende Straßen berechnet und mit den veränderten Emissionsmengen in die NutzenKosten-Analyse eingeflossen, die auch die umweltseitige Betrachtung der Maßnahme mit
den Auswirkungen auf Luft und Lärm berücksichtigt und ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis ergeben hat.
Frage 6:
Welche Auswirkungen erwartet der Senat durch die im genannten Projektdossier prognostizierte Zunahme
des Kfz-Verkehrs für
a) die Belastung mit #Luftschadstoffen im Abschnitt Rennbahnstraße – Indira-Ghandi-Straße,
b) die #Lärmbelastungen in den bewohnten Abschnitten der Berliner Allee,
c) den Einzelhandel zwischen Rennbahnstraße und Antonplatz,
d) den #Erholungswert des Weißen Sees und seines Parks?
Antwort zu 6:
Unter Bezugnahme der Antwort auf die Fragen 4 und 5, in der auf die geringe Belastungsdifferenz im weiteren Verlauf der Bundesstraße 2 hingewiesen wird, sind auch für die unter
6 a) bis d) genannten Punkte keine nennenswerten Auswirkungen zu erwarten.
Demgegenüber stehen Vorteile durch die Entlastung der Ortslage Malchow:
× die Verbesserung der Bedingungen für den öffentlichen Personennahverkehr (#ÖPNV),
für #Radfahrende und zu #Fußgehende sowie die Entlastung der Anwohnenden der heutigen Ortsdurchfahrt im Ortskern Malchow,
× die Schaffung zusätzlicher #Querungsstellen, die nachhaltige Umgestaltung und #Attraktivitätssteigerung der Ortslage und
× die Erhöhung der #Verkehrssicherheit.
3
Alle Auswirkungen der Maßnahme sind in die Nutzen-Kosten-Analyse eingeflossen.
Berlin, den 22.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Neubau der Mühlendammbrücke, aus Senat

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Frage 1:
Inwieweit gibt es ein #Mobilitätskonzept für die Berliner Mitte, in das sich die #Dimensionierung der neuen Brücke mit einer Kfz-Belastung von 62.000 Kfz täglich einfügt? Falls nicht, warum nicht?
Frage 2:
Der #StEP-Verkehr 2011 prognostiziert für den Zielhorizont 2025 eine tägliche Kfz-Belastung von 40.000 –
50.000 Kfz. Wie erklärt sich die Diskrepanz zu 62.000 Kfz? Siehe Frage 1.
Frage 3:
Wie geht der im Entwurf existierende StEP MoVe, der den StEP Verkehr 2011 ablösen soll, mit dem Straßenzug Grunerstraße bis Leipziger Straße bzw. der Berliner Mitte um?
Antwort zu 1, 2 und 3:
Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Anpassungen der Rahmenbedingungen, Werte und Ausprägungen im Kontext der Fortschreibung von räumlichen Planungen und gesamtstädtischen Konzepten sind gelebte
Praxis und eine notwendige Reaktion auf sich im Zeitverlauf ergebende Veränderungen.
Im Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr aus dem Jahr 2011 wurde eine Teilstrategie Innenstadt entwickelt. Die zitierten #Verkehrsmengen aus diesem #Planwerk basieren auf einer angenommenen Dämpfung des Verkehrs auf dem in Frage stehenden #Straßenzug,
auch durch Umleitung des Verkehrs durch den 17. Bauabschnitt der #A100 Richtung Friedrichshain und Prenzlauer Berg. Der StEP beruhte zudem auf einer Bevölkerungsprognose
mit gleichbleibender Einwohnerzahl, seit 2012 ist Berlin jedoch um gut 300.000 Menschen
gewachsen. Die damaligen planerischen Überlegungen waren damit an Rahmenbedingungen geknüpft, die nicht eingetreten bzw. realisiert worden sind.
2
Ein neues, rein auf die Berliner Mitte ausgerichtetes Mobilitätskonzept gibt es im Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) nicht, da die Belange unterschiedlicher
städtischer Teilräume im Kontext der Neuauflage des Stadtentwicklungsplans angemessen aufgenommen und im Rahmen der diversen Beteiligungsformate diskutiert und abgestimmt wurden. Als gesamtstädtisches Planwerk arbeitet der StEP MoVe nicht mit straßenabschnittsbezogenen Werten. Zukünftig soll im #Querschnitt der #Mühlendammbrücke
auch eine #Straßenbahnführung vom Alexanderplatz zum Potsdamer Platz berücksichtigt
werden. Ein diesbezüglicher Variantenvergleich läuft, so dass abschließende Prognosezahlen für den Horizont 2030 noch nicht vorliegen.
Der StEP MoVe befindet sich aktuell im Mitzeichnungsverfahren. Nach dem Beschluss
dieses Planwerks liegen entsprechend belastbare Aussagen vor.
Frage 4:
Wann wird der im Koalitionsvertrag fixierte Handlungsauftrag, „die im B-Plan #Molkenmarkt festgesetzten Verkehrsflächen hinsichtlich Aufteilung und Gestaltung zu überprüfen und die Stadtdebatte fortzusetzen und angrenzende Bereiche einzubeziehen“, umgesetzt?
Antwort zu 4:
Bereits im März 2017 wurden die im Bebauungsplan Molkenmarkt festgesetzten Verkehrsflächen innerhalb der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hinsichtlich
Aufteilung und Gestaltung überprüft und kleine Änderungen, die nicht planfeststellungsrelevant sind, vorgenommen. Die Prüfung ergab, dass eine umfangreichere Änderung aufgrund des noch in der vorherigen Legislatur erfolgten planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans nicht mehr möglich war. Im Ergebnis einer Baustellenrundfahrt mit wesentlichen Entscheidungsträgern der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
im Juni 2019 wurden weitere Änderungen im Bereich der Radverkehrsführung und der
Spuraufteilung vorgenommen, die zu der jetzt in Umsetzung befindlichen Planung des
Hauptverkehrsstraßenzuges führten. Mit der Initiative, das Klosterviertel zu einem ökologischen Musterquartier zu entwickeln, wozu es im Rahmen der Stadtwerkstatt einen umfangreichen Beteiligungsprozess gibt, werden auch wichtige angrenzende Bereiche einbezogen und die Stadtdebatte fortgesetzt.
Frage 5:
Inwieweit existiert eine Wirkungsanalyse zur Festlegung von 62.000 Kfz täglich in Bezug auf die im „Berliner
Energie- und Klimaschutzprogramm“ (BEK) vorgegeben Meilensteine zur CO2-Reduktion?
Frage 6:
Wie verträgt sich die Festlegung auf 62.000 Kfz mit der im Maßnahmenkatalog zur Einhaltung der Meilensteine des BEK vorgeschlagenen „Zero – Emission – Zone“?
Antwort zu 5 und 6:
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das Berliner Energie- und Klimaschutzkonzept zielt auf eine Reduzierung von CO2 im
Kontext der Gesamtstadt. Weder das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK)
noch der StEP MoVe arbeiten mit straßenabschnittsbezogenen Werten. Ein Dissens lässt
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sich hieraus nicht ableiten. Wie oben beschrieben, ist mit der Inbetriebnahme der Straßenbahn eine weitere Reduktion des Kfz-Verkehrs vorgesehen.
Frage 7:
Auf welcher Grundlage errechnet sich der Wert von 62.000 Kfz täglich für die Dimensionierung der neuen
Brücke (der StEP-Verkehr von 2011 nennt eine Zielperspektive von 40.000 – 50.000 Kfz täglich für 2025)?
Antwort zu 7:
Die Aussage der 62.000 Fahrzeuge / 24 Stunden werktags resultiert aus dem aktuellen
Stand des Verkehrsmodells des Landes Berlin.
Das #Verkehrsmodell wird gemäß Stand der Technik basierend u.a. auf Entwicklungsannahmen zur #Bevölkerungsentwicklung (mittlere Variante gemäß Senatsbeschluss), daraus
abgeleiteten Erwerbstätigenzahlen, den geplanten bzw. verabschiedeten #Infrastrukturvorhaben sowie weiteren Maßnahmen (wie z.B. der #Parkraumbewirtschaftung) erarbeitet. Abgesehen davon wären auch bei einer Zielperspektive von 40.000-50.000 Kfz täglich zwei
Spuren pro Richtung notwendig.
Frage 8:
Inwieweit wurde das seit 2011 einsetzende Bevölkerungswachstum hinsichtlich seiner Auswirkungen auf das
Verkehrsverhalten einer Analyse unterzogen und wo ist dies einzusehen?
Antwort zu 8:
Die jeweils gültige Bevölkerungsprognose erarbeitet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.
Aktuelle Aussagen zum Mobilitätsverhalten der Berlinerinnen und Berliner werden über die
regelmäßig durchgeführte Haushaltserhebung „Mobilität in Städten – System repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV) 2018″ gewonnen, vgl. https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsdaten/zahlen-und-fakten/mobilitaet-in-staedten-srv-2018/
Der sich aktuell im Mitzeichnungsverfahren befindende StEP MoVe wird für den Prognosehorizont 2030 differenzierte Analysen und Ableitungen darstellen.
Frage 9:
Warum werden die Gehwege beim Neubau nur mit einer Breite von 4 bis 5,25 Metern vorgegeben? (Derzeit
sind es 6,35 Meter)
Weshalb wird keine Prognose zum Radverkehr und zum Fußverkehr über die neue Brücke gegeben?
Antwort zu 9:
Die Angabe von 4 Metern stellt ein Mindestmaß je #Fußweg dar, der den Vorgaben der
Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege
(AV Geh- und Radwege) entspricht. Darüber hinaus sind mit der zweiten Projektphase mit
einer möglichen Umnutzung von Verkehrsflächen zukünftig Planungsansätze mit deutlich
größeren Gehwegbreiten möglich. Die konkrete Breite der Fußwege auf der neuen Mühlendammbrücke ergibt sich somit erst nach Abschluss des Realisierungswettbewerbs bzw.
der Planungen.
Für den zu prognostizierenden Fuß- und #Radverkehr gibt es in Berlin kein eingeführtes
Verfahren, das der Komplexität der Verkehre in diesem Raum gerecht wird. Die Anlage
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der Gehwege- und Radverkehrsinfrastruktur in Berlin ist grundsätzlich als Umsetzung der
Vorgaben der AV Geh- und Radwege und im weiteren Sinne als Angebotsplanung zu sehen.
Frage 10:
Inwieweit unterstützt der Senat den Vorschlag des Bezirkes Mitte, auf Basis eines 36-Meter-Profils, in einer
ersten Phase (Tram hier noch nicht in Betrieb, BVG-Busse fahren auf dem Radstreifen mit), eine zweite KfzSpur je Richtung auf den schon gebauten Tram-Streifen einzuführen und in einer zweiten Phase (Tram geht
in Betrieb und ersetzt die BVG-Busse) die zweite Kfz-Spur entfallen zu lassen?
Antwort zu 10:
Ein separater Vorschlag des Bezirkes Mitte zur phasenbezogenen Aufteilung der Mühlendammbrücke liegt nicht vor.
Im Rahmen des Realisierungswettbewerbes können durch die beteiligten Ingenieurinnen
und Ingenieure und Architektinnen und Architekten auch diese phasenbezogene Aufteilung untersucht und bewertet werden. Hierbei muss insbesondere berücksichtigt werden,
dass die Zielsetzung eine separate und leistungsfähige Straßenbahnanlage darstellt, welche in unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Abhängigkeit zur Brückenbaumaßnahme
steht. Auf Grund der zu berücksichtigenden Brückenlänge werden auch auf der Brücke
mehrere Oberleitungsmaste erforderlich, welche die damit verbundenen Sicherheitsabstände bedingen. Wenn nunmehr eine Zwischennutzung der Straßenbahnanlage für den
Motorisierten Individualverkehr (MIV) vorgeschlagen wird, so müssten die Oberleitungsmaste jeweils am Rand der Fahrbahnen im Gehwegbereich angeordnet werden, was in
Verbindung mit den erforderlichen Oberleitungsabhängungen zu einem massiven Eingriff
in die Brückenkonstruktion und Brückengestaltung führen würde.
Darüber hinaus werden während der ersten Projektphase je Fahrtrichtung 2 Fahrspuren
und eine kombinierte Bus- und Radverkehrsspur benötigt.
Frage 11:
Die neue Brücke setzt mit dem neuen #Verkehrsprofil den #Maßstab für die anschließenden Verkehrsräume
(#Grunerstraße, Molkenmarkt, #Gertraudenbrücke, #Spittelmarkt, #Leipziger Straße). Eine isolierte Festlegung für
die neue Mühlendammbrücke entzieht allen genannten Verkehrsräumen Abwägungsmöglichkeiten, die vorhandenen öffentlichen Freiflächen teils notwendigen Verkehrsflächen, teils urbanen Freiflächen mit hohem
#Grünanteil und höherer #Aufenthaltsqualität, zuzuordnen sind. Inwieweit ist dies mit dem Anspruch einer integrierten Planung verantwortbar?
Antwort zu 11:
Die neue Brücke muss sich in einer ersten Projektphase an den beiderseitigen Straßenquerschnitten orientieren, wobei die Straßenräume weitestgehend durch die angrenzenden festgesetzten Bebauungspläne festgelegt sind. Im Nordosten grenzt die Mühlendammbrücke an den Bebauungsplan 1-14 (Molkenmarkt) und im Südwesten an den
Bebauungsplan I-218 (Breite Straße). Basis für eine integrative Planung sind die darin enthaltenen planungsrechtlichen Festsetzungen für die einzelnen Flächen. Im Zuge der Straßenbahnplanung Alexanderplatz – Potsdamer Platz / Kulturforum wird es südwestlich der
Mühlendammbrücke straßenräumliche Anpassungen innerhalb der festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen geben. Erst mit der Umsetzung der in der zweiten Projektphase zur
5
Mühlendammbrücke vorgesehenen möglichen Umnutzung von Verkehrsflächen (z.B. Aufenthaltsflächen) sind auch für die angrenzenden Verkehrsräume weitreichendere Änderungen möglich.
Frage 12:
Inwieweit ist der Zusatz in der Wettbewerbsaufgabe (Ideenteil), für einen späteren Zeitpunkt eine Umnutzung der Verkehrsflächen auf der neuen Brücke vorzusehen, leichtfertigt, wenn in der Zwischenzeit alle weiteren Verkehrsräume auf das hohe/höhere Kfz-Aufkommen ausgelegt werden?
Antwort zu 12:
Zunächst ist eine Umnutzung von Verkehrsflächen, eine fortwährende Konkurrenz der
Nutzungsanforderungen und der wachsende Bedarf an innerstädtischen Flächen keine
Besonderheit der Mühlendammbrücke und der angrenzenden Verkehrsflächen. Auf Grund
der bauwerksspezifischen Randbedingungen einer Brückenkonstruktion erfordert es insbesondere für die Planung der neuen Mühlendammbrücke ein hohes Maß an Flexibilität
und Anpassungsfähigkeit. Mit den Ergebnissen zum Realisierungswettbewerb und den Lösungen für die erste und zweite Projektphase können auch Auswirkungen auf die und von
den angrenzenden Verkehrsflächen abgeleitet werden, welche anschließend geprüft und
bewertet werden müssen.
Frage 13:
Inwieweit fließt die Lärmentlastung der 17.000 Menschen, die an dem Straßenzug bereits wohnen, in die
Gesamtbetrachtung mit ein?
Antwort zu 13:
In die Planung der neuen Mühlendammbrücke fließen auch Betrachtungen zur #Lärmentlastung mit ein.
Frage 14:
Die am 9. November durchgeführte Onlineveranstaltung stieß auf reges Interesse. Inwiefern musste die
YouTube-Aufzeichnung aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht werden? Weshalb wurde kein Ausblick auf das weitere Verfahren gewährt?
Antwort zu 14:
Im Rahmen der Online-Veranstaltung vom 9. November 2020 folgten auf dem YouTubeKanal der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zeitweise über 175 Personen der Veranstaltung; im Chat und per Email wurden Fragen aufgeworfen, von denen
ein Teil während der Veranstaltung behandelt werden konnten. Im Rahmen der Veranstaltung wurde ein Ausblick auf das weitere Verfahren gegeben. Weitere Informationen und
Möglichkeiten zur Beteiligung sind über die Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz und über mein.berlin.de möglich, so dass auch unter Berücksichtigung von datenschutzrechtlichen Gründen der Beitrag gelöscht wurde.
6
Frage 15:
Inwieweit fühlt sich die Senatsverwaltung an die in einem aufwendigen Prozess mit starken partizipativen
Elementen erarbeiteten und vom Senat beschlossenen „Leitlinien für Beteiligung“ gebunden? Wie werden
diese im konkreten Fall umgesetzt?
Antwort zu 15:
In Abhängigkeit von den projektspezifischen Randbedingungen, den aktuellen Möglichkeiten infolge der anhaltenden Corona-Pandemie und den fortlaufenden Planungs- und Bauphasen werden verschiedene Elemente und Formate der Beteiligung auch weiterhin vorgesehen und umgesetzt.
Frage 16:
Der #Flächennutzungsplan von 1994 verfolgt das Ziel, die Berliner Mitte von übergeordneten Hauptverkehrsstraßen zu befreien und mit einem Modal Split von 80:20 zugunsten des Umweltverbundes zu entwickeln.
Alle begleitenden Planwerke und StEP-Verkehre arbeiten seitdem an der Reduzierung des Pendler- und des
Durchgangsverkehrs. Inwieweit beinhaltet der StEP MoVe dieses Ziel? Wenn ja, inwieweit kollidiert dieses
Ziel mit der Planung der neuen Mühlendammbrücke?
Antwort zu 16:
Die Darstellung im Flächennutzungsplan von Berlin (FNP) zeigt in der Berliner Mitte keine
übergeordneten Straßen der Verbindungsfunktionsstufe (VFS) II oder höher. Das liegt an
der Systematik des FNP, dass nur die Straßen der höheren Verbindungsfunktionsstufen 0,
I und II als übergeordnete Hauptverkehrsstraßen dargestellt werden. Die übergeordneten
Straßen der Verbindungsfunktionsstufe III (örtliche Verbindung) oder die (rosa) Straßen
oder der VFS IV werden im FNP nicht dargestellt, vgl. auch https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/strassen-und-kfz-verkehr/uebergeordnetes-strassennetz/.
Der sich in der Mitzeichnung befindliche StEP MoVe verfolgt das Ziel, den Umweltverbund
weiter zu stärken und den MIV-Anteil ambitioniert zu reduzieren.
Frage 17:
Ist den Antworten aus Sicht des Senates noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 17:
Nein.
Berlin, den 22.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Flughäfen: Europäischer Gerichtshof entscheidet über BER-Nachtflugverbot Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hat jetzt überraschend eine Klage für ein strikteres Nachtflugverbot zugelassen. , aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/anwohner-klagen-in-strassburg-europaeischer-gerichtshof-entscheidet-ueber-ber-nachtflugverbot/26741764.html

Am #BER droht neuer Ärger. Der kürzlich eröffnete Berliner #Hauptstadtflughafen wird nun zum Fall für die #EU-Gerichtsbarkeit. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat jetzt überraschend eine Klage von BER-Anwohnern gegen das bisher geltende, aber nach wie vor umstrittene #Nachtflugverbot zugelassen.

Sollte die Klage in #Straßburg Erfolg haben, müsste der BER-Planfeststellungsbeschluss beim von allen deutschen Gerichten bestätigten Nachtflugverbot womöglich doch noch nachgebessert werden. „Ich sehe die Chancen bei Fünfzig zu Fünfzig“, sagte der Berliner Anwalt Stefan von Raumer, der die drei Kläger vertritt, dem Tagesspiegel. Sie werden vom Bürgerverein Berlin-Brandenburg (#BVBB) unterstützt, der größten Bürgerinitiative um den neuen Airport. „Wir hoffen, dass es sich für die Anwohner nun doch noch zum Besseren wendet“, sagte Manfred Kurz vom BVBB. Er sei froh, dass sich das Europagericht mit dem Lärmschutz am BER befasse.

Viele Beschwerden beim Menschenrechtsgerichtshof werden gar nicht erst zugelassen. Das geschehe nur, so Raumer, wenn die Straßburger Richter eine Verletzung der europäischen Menschenrechtskonvention tatsächlich für möglich halten. Deren Unterzeichnerstaaten, auch Deutschland, haben sich zur Bindung an seine Urteile verpflichtet. In einem Schreiben vom 11. Dezember …

Straßenverkehr: Sanierung Wuhletalbrücke, aus Senat

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Frage 1:

Wie ist der Stand der Sanierung der #Wuhletalbrücke (#B158) in #Marzahn?

Antwort zu 1:

Ein #Baubeginn zum #Ersatzneubau der Wuhletalbrücke in Berlin-Marzahn wird Ende 2021, beginnend mit dem #Abriss der Brücke, angestrebt. Die Bauzeit wird mit 4 Jahren angesetzt, so dass 2026/2027 die Baumaßnahme vollständig abgeschlossen sein sollte.

Frage 2:

Wie ist der Stand der Planungen und Durchführung für den Abriss der Bestandsbrücken?

Antwort zu 2:

Ein Rückbau bzw. Abriss der #Bestandsbrücke soll nach jetzigem Planungsstand Ende 2021 beginnen. Die Vorplanungsunterlagen zum Abbruch und Neubau liegen vor.

Frage 3:

Welche finanziellen Mittel werden dafür benötigt?

Antwort zu 3:

Abriss und Neubau der Wuhletalbrücke sind mit einem Projektvolumen von 15 Mio. Euro in der Investitionsplanung angemeldet.

Frage 4:

Welche Finanzierungstranchen stehen für dieses Vorhaben derzeit zur Verfügung?

Antwort zu 4:

Die geplanten Finanzierungstranchen setzen sich für die kommenden Jahre wie folgt zusammen:

Haushaltsjahr Betrag in Euro
2022 1.000.000
2023 500.000
2024 3.000.000
2025 3.500.000
2026 4.000.000
2027 3.000.000
Gesamtsumme 15.000.000

Es ist vorgesehen, diese Raten zum Doppelhaushalt 2022/2023 und zur Finanzplanung 2021 bis 2025 anzumelden.

Frage 5:

Bei welchen für 2020 vorgesehenen #Brückenbaumaßnahmen wurden die jeweiligen dafür bereitstehenden Mittel nicht oder nicht in vollständiger Höhe abgerufen (bitte auflisten, nach Vorhaben und Unterauslastung)?

Antwort zu 5:

Vorhaben Haushaltsansatz 2020 Unterauslastung                   (bezogen auf IST-Ausgabe, derzeitiger Stand 14.12.2020) Begründung
  Beträge in T€  
     
Neubau der Nord- und Südseite der Brücke #Am Bahndamm über die #Wuhle in Treptow- Köpenick 50,0 47,1 Verschiebung der Maßnahme aufgrund eines erforderlichen Planrechtsverfahrens
Neubau der Südlichen #Blumberger Damm Brücke über #Gleisanlagen im Zuge des Blumberger Damms in Marzahn-Hellersdorf 250,0 250,0 Bauvorhaben startet aufgrund von erforderlichen Sperrpausen der Bahn im 2.Q 2021
Neubau der #Moltkebrücke im Zuge der #Enzianstraße über Bahnanlagen in Steglitz- Zehlendorf 500,0 173,0 Die Baumaßnahme kann aufgrund der Komplexität und der hierzu notwendigen Abstimmungen voraussichtlich erst im Jahr 2022 baulich begonnen werden.
Neubau der #Schmöckwitzwerder Fußgängerbrücke über den #Oder-Spree-Kanal 800,0 666,0 Baubeginn erfolgt aufgrund umfangreicher Abstimmungen zum

 

      Naturschutz- und Wasserschutzgebiet im Jahr 2021
Neubau der Fußgängerbrücke #Waldbacher-Weg-Brücke über Bahnanlagen in Marzahn-Hellersdorf 2.200,0 300,0 Baumaßnahme ist baulich abgeschlossen. Es sind nur noch Restleistungen erforderlich.
Neubau der Neuen #Fahlenbergbrücke über den #Gosener Kanal im Zuge der Gosener Landstraße in Treptow- Köpenick 2.000,0 1.774 Baubeginn erfolgt aufgrund umfangreicher Abstimmungen zum Naturschutz- und Wasserschutzgebiet im Jahr 2021

Frage 6:

Welche Brückenbaumaßnahmen sind für 2021 mit welchem Mittelumfang geplant?

Antwort zu 6:

Die Brückenbaumaßnahmen für das Haushaltsjahr 2021 können im aktuellen Haushaltsplan für 2020/2021 eingesehen werden. Insbesondere werden die folgenden Maßnahmen im Jahr 2021 baulich begonnen:

Neubau der südlichen Blumberger Damm Brücke (17, 9 Mio. €) Neubau der Fußgängerbrücke Schmöckwitzwerder (2,7 Mio. €) Neubau der Neuen Fahlenbergbrücke (5,7 Mio. €)

Frage 7:

In welchem Umfang kann die Sanierung der Wuhletalbrücke beschleunigt werden, sofern der Abriss der Bestandsbrücke spätestens in 2021 erfolgt?

Antwort zu 7:

Für die Vergabe der Bauleistungen muss mit einer Zeitspanne von ca. 8 Monaten gerechnet werden. Diese Verfahrensschritte (Veröffentlichung, Zeitraum für Bieter zur Angebotsabgabe, Prüfung der Angebote, Zuschlagserteilung) sind auf Grundlage der Vorgaben aus dem Vergaberecht gesetzlich vorgeschrieben und entsprechend zeitlich nicht zu verkürzen.

Hinzu treten sehr herausfordernde baulich-technische Randbedingungen aus dem Bauen im Bestand, Bauen unter beengten Platzverhältnissen, Bauen mit einer Vielzahl an Beteiligten, Bauen unter Beachtung neuer Regelwerke und Anforderungen, Bauen unter Beibehaltung bestehender Planrechtsgrundlagen, die hier darüber hinaus zu berücksichtigen sind.

Vor diesem Hintergrund werden aktuell zu einer früheren Umsetzung der Maßnahme keine Möglichkeiten gesehen.

Frage 8:

Welche Auswirkungen auf den Zeitplan hätte eine Verschiebung des Abrisses auf 2022?

Antwort zu 8:

Eine Verschiebung des Abrisses würde auch den Neubau der Wuhletalbrücke verschieben.

Frage 9:

Welche Auswirkungen hätte dies auf die Gesamtkosten des Vorhabens?

Antwort zu 9:

Die kostenmäßige Auswirkung aufgrund einer Verschiebung lässt sich nicht abschließend beziffern. Es wäre auf Grund der Baupreisentwicklung von einer Kostensteigerung auszugehen.

Berlin, den 22.12.2020 In Vertretung

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

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S-Bahn: Nahverkehr : Stempel drauf und los: Neue S-Bahn darf in der Neujahrsnacht starten Nach der Zulassung haben die Fahrzeuge jetzt auch die Abnahmeprüfungen bestanden., aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/stempel-drauf-und-los-neue-s-bahn-darf-in-der-neujahrsnacht-starten-li.126926

Die ersten neuen S-Bahn-Züge für Berlin und Brandenburg sind startklar. Zwei Wochen vor der geplanten #Inbetriebnahme wurde bekannt: Der Termin wird gehalten.

Damit kann wie angekündigt der Einsatz am 1. Januar 2021 beginnen. Von der Neujahrsnacht an werden die zehn #Vorserienzüge der neuen Baureihe #483/484 auf der #S47 im Südosten Berlins eingesetzt. Dabei handelt es sich um jeweils fünf Zwei- und Vier-Wagen-Einheiten. Die #S-Bahn-Linie, auf der die neue #Fahrzeuggeneration ihre Premierenfahrten absolvieren wird, verbindet #Spindlersfeld mit #Schöneweide, #Baumschulenweg, #Neukölln und #Hermannstraße. Die erste Fahrt soll kurz nach dem Jahreswechsel kurz nach Mitternacht starten. S-Bahn-Chef Peter #Buchner und Chef-Fahrzeugmanager Jürgen #Strippel wollen dann am Bahnhof Schöneweide sein.

„Nach einer rund zweijährigen #Testphase haben wir rechtzeitig alle Voraussetzungen für den Betriebsstart erfüllt. Die Fahrzeuge sind startklar, die Personale ausgebildet und die Werkstätten vorbereitet. Für die gute Vorbereitung bedanke ich mich bei allen Mitarbeitern der S-Bahn, DB, Stadler und Siemens Mobility, die sich unermüdlich für dieses zukunftsweisende Projekt eingesetzt haben“, sagte S-Bahn-Chef Buchner.

#Zugelassen sind die #klimatisierten Fahrzeuge übrigens schon länger. Das #Eisenbahn-Bundesamt habe den Baureihen 483/484 am …

Mobilität + barrierefrei: Mobilitätsgarantie bei der BVG 41 Kleinbusse sollen als Ersatzverkehr für kaputte Aufzüge fahren, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/mobilitaetsgarantie-bei-der-bvg-41-kleinbusse-sollen-als-ersatzverkehr-fuer-kaputte-aufzuege-fahren/26730950.html

2021 soll ein #Fahrdienst starten, damit eingeschränkt mobile Menschen nicht an kaputten BVG-Aufzügen stranden – erst als Test, ab 2023 stadtweit.

Fahrgäste im #Rollstuhl oder mit #Kinderwagen, die fluchend an kaputten Aufzügen stranden, soll es im öffentlichen Nahverkehr Berlins bald nicht mehr geben. Für sie wurde im neuen #Verkehrsvertrag des Landes mit der BVG eine #Mobilitätsgarantie vereinbart, die Ende 2021 zunächst als #Pilotprojekt etabliert werden soll. Ab 2023 soll sie sich dann auf die gesamte Stadt erstrecken – nach dem Willen von Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) perspektivisch auch auf S-Bahn und Regionalverkehr der Bahn.

Das Konzept basiert auf einer Flotte von voraussichtlich 41 Kleinbussen mit jeweils mindestens einem Rollstuhlplatz, die von eingeschränkt mobilen Fahrgästen zu Bahnhöfen gerufen werden können, wenn beispielsweise der #Aufzug streikt.

Eine per App oder Anruf erreichbare #Leitstelle soll zunächst zumutbare barrierefreie Alternativen prüfen, wobei 20 Minuten Zeitverlust und zwei Mal Umsteigen als Schmerzgrenze gelten.

Wenn das nicht machbar ist, wird einer der Kleinbusse losgeschickt, der …

S-Bahn: Neue S-Bahnzüge für Berlin und Brandenburg sind startklar Baureihe 483/484 wartet auf ihren Einsatz aus DB

https://www.deutschebahn.com/pr-berlin-de/aktuell/presseinformationen/Neue-S-Bahnzuege-fuer-Berlin-und-Brandenburg-sind-startklar-5809106

Baureihe #483/484 wartet auf ihren Einsatz ⋅ Premierenfahrt in der Silvesternacht auf der #S47

Heute beginnt der Countdown in ein neues #S-Bahn-Zeitalter! Zwei Wochen vor #Inbetriebnahme am 1. Januar sind die Züge der neuen Baureihe 483/484 rundum startklar und warten auf ihren Einsatz.

In der Silvesternacht rollt der erste Zug vom Hof und beginnt seinen Dienst auf der S47 zwischen #Spindlersfeld und #Hermannstraße.

Zehn Vorserienzüge (fünf Zwei-Wagen- und fünf Vier-Wagen-Einheiten) gehen in Betrieb. Grundlage ist der neue #Verkehrsvertrag mit den Ländern Berlin und Brandenburg für die Ringbahn, der ab dem 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Insgesamt hat die S-Bahn Berlin 106 Züge beim #Herstellerkonsortium #Stadler und #Siemens bestellt, die bis Ende 2023 ausgeliefert werden sollen. Sie werden neben der S47 dann auf der S41/S42, S46 und S8 eingesetzt.

Seit September 2019 wurden die ersten zehn Fahrzeuge im Berliner Netz geprüft und haben insgesamt rund 150.000 Testkilometer absolviert – mit Erfolg. Im Oktober 2020 erfolgte die vollumfängliche Zulassung für den Einsatz im Personenverkehr durch das Eisenbahnbundesamt, so dass dem Betriebsstart nichts entgegensteht.

Auf die Fahrgäste wartet nun erlebbar mehr Komfort, Zuverlässigkeit und Sicherheit: mehr Platz, große Panoramafenster, Klimaanlage, Kameras in allen Wagen, moderne Fahrgastinformation.

S-Bahnchef Peter Buchner: „Nach einer rund zweijährigen Testphase haben wir rechtzeitig alle Voraussetzungen für den Betriebsstart erfüllt. Die Fahrzeuge sind startklar, die Personale ausgebildet und die Werkstätten vorbereitet. Für die gute Vorbereitung bedanke ich mich bei allen Mitarbeitern der S-Bahn, DB, Stadler und Siemens Mobility, die sich unermüdlich für dieses zukunftsweisende Projekt eingesetzt haben.“

Jure Mikolčić, CEO Stadler Deutschland: „Seit wir vor fast exakt fünf Jahren im Dezember 2015 die Beauftragung zur Entwicklung, Konstruktion und Bau der neuen S-Bahnen für Berlin bekannt gegeben haben, hat das Konsortium alle Projektschritte erfolgreich absolviert, so dass die ersten hochmodernen S-Bahn-Fahrzeuge der neuen Generation hier aus Berlin pünktlich in Berlin in den Betrieb gehen und den Fahrgästen eine spürbare Verbesserung des Fahrkomforts bringen.“

Albrecht Neumann, CEO Rolling Stock, Siemens Mobility: „Wie vor fünf Jahren versprochen, liefern wir gemeinsam mit Stadler, die neue S-Bahn für Berlin pünktlich, in höchster Qualität und mit modernster Technik. Die neuen Züge für die Berliner S-Bahn sind ein Vorzeigeprojekt für urbane Mobilität. Sie bieten ein verbessertes Fahrerlebnis, mehr Komfort für die Berliner und sind besonders robuste Züge.“

Was Berlins „Neue“ alles zu bieten hat, erfahren Sie in diesem Video auf YouTube. Weitere Details gibt’s auf der Homepage der S-Bahn Berlin.

Fotos der neuen Baureihe finden Sie hier.