Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Gemeinsame Obere Luftfahrt- behörde Berlin-Brandenburg (LuBB) und die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahmen gebeten. Diese liegen den Antworten zugrunde.
August 2004 zu wel- chem Zeitpunkt zur Änderung beantragt?
Zu 1.: Eine Liste der abgeschlossenen #Planänderungsverfahren findet sich in der nachfolgenden Tabelle. Im Übrigen liegen der LuBB seit dem 29.11.2012 der Planänderungsantrag mit der Antragsnummer 28 (Änderung Anlagen des Bundes) und seit dem 31.01.2018 der Planänderungsantrag mit der Antragsnummer 36 (Er- weiterung der Terminalanlagen im Midfield etc.) vor.
ÜbersichtderEntwicklungdes #Planfeststellungsbeschlusses „Ausbau Verkehrsflug-hafenBerlin-#Schönefeld“(abgeschlossenePlanänderungsverfahren;erstellt durchdie LuBB mit Stand 03.01.2018)
Be-schlussNr.
DatumdesBe-schlusses
Planfeststel-lungsbehörde
BezeichnungdesBeschlusses
Antrags-nummerdesFlug-hafens
Antragsda-tum desFlughafens
13.08.
2004
Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Ver- kehr
„Ausbau Verkehrsflugha- fen Berlin-Brandenburg“
–
17.12.1999
Be-schlussNr.
DatumdesBe-schlusses
Planfeststel-lungsbehörde
BezeichnungdesBeschlusses
Antrags-nummerdesFlug-hafens
Antragsda-tum desFlughafens
01.
08.03.
2005
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
„Änderung der LBP- Maßnahmen Kleingewäs- ser“
01
21.12.2004
02.
27.01.
2006
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
„Antrag auf Befreiung nach § 62 Bundesnatur- schutzgesetz (BNatSchG), Art. 12, 16 Flora-Fauna-Habitat- Richtlinie (FFH-RL), Art.
5, 9 Vogelschutzrichtlinie (vogelschutz-RL)“
–
23.12.2005
04.
01.06.
2006
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
„Optimierung der Planung Rotbergbecken“
09
11.04.2006
05.
14.09.
2006
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
„Optimierung der Planun- gen, Entwässerung und Flugbetriebsflächen – Rollwege“
05
22.05.2006
06.
15.09.
2006
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
„Änderung der Leitungs- führung von Ver- und Entsorgungsleitungen“ Teilbescheid zur „Ände- rung der Trinkwasserlei- tung (TWL) DN 600“
03
15.06.2006
07.
22.12.
2006
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
„Änderung des Plans der baulichen Anlagen Termi- nal sowie angrenzender Baufelder sowie der Querneigung der Roll- bahnen“
02
10.05.2006
08.
28.02.
2007
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
„Änderung des 7. Planän- derung von Amts wegen“
–
–
09.
06.08.
2007
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
„Änderung Los 1, Los 5 und Anbindung A 113n“
07
06.11.2006
10.
29.10.
2007
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
„Änderung Verteilerkno- ten Los 3“ und „Änderung eines Schreibfehlers von Amts wegen“
11
06.09.2006
Be-schlussNr.
DatumdesBe-schlusses
Planfeststel-lungsbehörde
BezeichnungdesBeschlusses
Antrags-nummerdesFlug-hafens
Antragsda-tum desFlughafens
11.
24.01.
2008
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
„Optimierung der Planung unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse und nach aktualisiertem Stand der Technik – Flugfeldbe- tankungsanlage, sowie Feststellung der Eignung gemäß § 19h WHG und Erteilung gemäß
§ 13 BetrSichV“ und „Än- derung der Auflage
A II 10.2.5 (Kreuzungs- bauwerke) von Amts we- gen“
04
27.09.2006
12.
23.04.
2008
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
„Änderung des Plans der baulichen Anlagen – Standortverlegung Tower der DFS“
17
20.11.2007
13.
28.10.
2008
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
„Gewässerausbau Teil II“
06
07.05.2007
14.
18.12.
2008
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
„Änderung von Amts we- gen“
–
–
15.
19.12.
2008
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
„Überbauung Kleinge- wässer“
15
25.02.2008
16.
01.04.
2009
Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
„Änderung der Leitungs- führung von Ver- und Entsorgungsleitungen“ Schlussbescheid
03
15.06.2006
17.
25.01.
2010
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
„Änderung des Plans der baulichen Anlagen, Bau- feld Sonstige Flughafen- einrichtungen SF 2/3 so- wie angrenzende Baufel- der, Änderung des Plans Flugbetriebsstoffversor- gung, Hydrantenanlage“
23
17.06.2009
18.
17.02.
2011
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
„Baufläche für sonstige Flughafeneinrichtungen SF 1 und Vorfeldbereich“
20
30.06.2009
19.
01.04.
2011
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
„Optimierung südwestli- ches Rollbahnsystem“
25
08.10.2010
20.
15.09.
2011
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
„Anlagen des Bundes“
21
28.10.2009
Be-schlussNr.
DatumdesBe-schlusses
Planfeststel-lungsbehörde
BezeichnungdesBeschlusses
Antrags-nummerdesFlug-hafens
Antragsda-tum desFlughafens
21.
28.10.
2011
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
„Optimierung der Flugbe- triebsflächen – Rollbahn- schultern -“
18
31.07.2009
22.
10.02.
2012
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
„Änderung des Plans baulicher Anlagen – SF 2 Gesamt – Anpassung der Baumassen sowie Ände- rung der Fläche SF 2/1“
24
20.07.2010
23.
27.03.
2012
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
„Sondernutzungsfläche – Static Display Area (SDA)“
26
30.11.2010
24.
25.07.
2013
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
„Änderung des Plans baulicher Anlagen – Er- richtung einer SF 6 für ein Besucherzentrum – air- portworld am Infotower“
dieser Änderungen wurden in welchem Umfang genehmigt?
Zu 2.: Alle in der Tabelle erfassten Änderungen wurden durch entsprechende Planänderungsbeschlüsse zugelassen. Die oben genannten Anträge mit den An- tragsnummern 28 und 36 befinden sich noch in Bearbeitung.
Änderungen wurden vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bestätigt?
Zu 3.: Neben der grundlegenden Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 16.03.2006, 4 A 1075.04 u.a., dass der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld (grundlegendste Änderung ge- genüber dem Bestand) als weitestgehend rechtmäßig zu betrachten sei, gab es meh- rere zeitlich nachgehende Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, die die Rechtmäßigkeit beziehungs- weise Wirksamkeit von Festsetzungen im Planfeststellungsbeschluss voraussetzten. Teilweise waren Planänderungen in gerichtlichen Verfahren notwendiger Gegenstand
für die gerichtliche Erkenntnis der Rechtmäßigkeit des Beschlusses in der dann vor- liegenden Form.
Der Planergänzungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BBI“ vom 20.10.2009 war Ge- genstand einer erfolglosen Klage. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Planergän- zung in den Urteilen vom 13.10.2011, 4 A 4000.10 u.a., als rechtmäßig angesehen.
Änderungsanträge wurden a) versagt und b) mit Abänderungen zugelassen?
Zu 4. a): Es wurden keine Änderungsanträge versagt.
Zu 4. b): Alle Änderungsanträge wurden mit dem Erlass von Nebenbestimmungen zugelassen. Eine Teilablehnung ist in keinem Fall erfolgt.
dieser ursprünglichen Änderungen wurde bisher verwirklicht?
befinden sich noch in der Verwirklichungsphase?
Zu 5. und 6.:
Eine abstrakte Kategorisierung der Änderungen als „verwirklicht“ bzw. „nicht verwirk- licht“ ist nach Angaben der LuBB nicht sinnvoll, da die Änderungen u.a. immissions- schutzrechtliche oder betriebliche Auflagen betreffen, die zu keinem Zeitpunkt abge- schlossen sind.
Nach Angaben der FBB befinden sich derzeit die Änderungsmaßnahmen des 26., 27., 28. und 30. Änderungsbeschlusses in der Umsetzung. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen zur Interimslösung des Regierungsterminals des Bundes auf der Ramp 1, um Maßnahmen zur Verwirklichung des Double-Roof-Konzeptes und um die naturschutzrechtliche Umsetzung des Kompensationspools 2 und 3.
welchen gesetzlichen Vorschriften wurden die beantragten Änderungen rechtlich geprüft und in welchen Verfahren geschah dies?
Zu 7.: Die Prüfung der beantragten Planänderungen erfolgte und erfolgt nach dem luftrechtlichen Fachplanungsrecht. Einschlägig sind hier insbesondere die §§ 8 ff. LuftVG sowie die §§ 72 ff. VwVfG i.V.m. § 1 Abs 1 BbgVwVfG. Wegen der Konzent- rationswirkung der einzelnen Entscheidungen wurden die Änderungen auch in Bezug auf sämtliches betroffenes Fachrecht nach den dortigen Maßgaben geprüft; Aus- nahme ist insoweit gemäß § 9 Abs. 1 LuftVG der Bereich des Bauordnungsrechts, im Wesentlichen die Erteilung von Hochbaugenehmigungen.
wurde zu welchem Zeitpunkt an den Genehmigungsentscheidungen beteiligt?
Zu 8.: In den Planänderungsverfahren wurden die Träger öffentlicher Belange betei- ligt, jeweils soweit die von ihnen verantworteten Belange von dem Änderungsvorha- ben nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde berührt waren.
In den Verfahren, die zum Planergänzungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BBI“ vom 20.10.2009, zum Planergänzungsbeschluss „Naturschutz und Landschaftspflege, Komplexe Kompensationsmaßnahmen Zülowniederung“ vom 04.08.2011 und zum
20. Planänderungsbeschluss „Anlagen des Bundes“ vom 15.09.2011 geführt haben
wurde die Öffentlichkeit durch Auslegung der Antragsunterlagen beteiligt.
9. In welchem Verfahren soll der für die Erweiterung des BER inzwischen grob erstellte „Masterplan 2040“ genehmigt werden?
Zu 9.: Der Masterplan BER 2040 wurde durch den Aufsichtsrat der FBB am 17.11.2017 als strategisches Leitbild zur infrastrukturellen Weiterentwicklung des BER bestätigt. Er ist allerdings noch nicht Gegenstand eines fachplanerischen oder sonstigen Genehmigungsverfahrens.
Erforderlichkeit sieht der Senat für ein neues Planfeststellungsverfahren oder ist er der Meinung, es handle sich um eine unwesentliche Änderung des erlassenen Beschlusses, die ein neues Planfeststellungsverfahren entbehrlich macht, obwohl eine nahezu doppelte Kapazität angestrebt wird?
Zu 10.: Über die Erforderlichkeit eines Planfeststellungsverfahrens für Erweiterungen des Flughafens Berlin-Schönefeld hat das Land Brandenburg, vertreten durch die LuBB, zu entscheiden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
schätzt der Senat den zeitlichen Rahmen ein, falls für die Verwirklichung des Masterplans 2040 ein neues Planfeststellungsverfahren erforderlich sein sollte?
Zu 11.: Siehe Antwort zu Frage 10.
will der Senat den bis zur endgültigen, bestandskräftigen Planfeststellung bestehenden Kapa- zitätsengpass am Flughafen BER überbrücken, wenn der Flughafen Tegel TXL wirklich 6 Monate nach der Inbetriebnahme des neuen BER geschlossen sein sollte?
Zur Erforderlichkeit eines Planfeststellungsverfahrens siehe Antwort zu Frage 10. Im Übrigen geht der Senat davon aus, dass zum Zeitpunkt der Schließung des Flugha- fens Tegel ausreichende Kapazitäten zur Abwicklung der Fluggastnachfrage im Großraum Berlin zur Verfügung stehen.
(Leipzig, 9. Dezember 2015) Mit der #Parallelfahrt zweier Sonderzüge und Veranstaltungen in #Halle (Saale), #Erfurt und #Leipzig wurde heute die 123 Kilometer lange Eisenbahn-#Neubaustrecke Erfurt–Leipzig/Halle eröffnet. An der Eröffnungsfeier in Leipzig nahmen Bundeskanzlerin Angela #Merkel, Bundesverkehrsminister Alexander# Dobrindt, die Ministerpräsidenten von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie Vorstandsmitglieder der Deutschen Bahn AG teil. Der DB-Vorstandsvorsitzende Rüdiger Grube würdigte die neue Strecke als Meilenstein auf dem Wege zur Fertigstellung der Schnellbahnverbindung Berlin-München im Rahmen des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit (VDE) Nr. 8. In zwei Jahren wird mit der Eröffnung des letzten Neubauabschnitts die Fahrzeit Berlin–München auf weniger als vier Stunden verkürzt.
Bereits ab Sonntag halbieren sich die #Fahrzeiten zwischen Erfurt und Halle/Leipzig. Die ICE sind rund 40 Minuten schneller in Halle und rund 30 Minuten schneller in Leipzig. Damit bietet die Bahn auch schnellere Verbindungen zwischen Dresden und Frankfurt (Main) sowie Berlin und Frankfurt (Main) an.
Die 123 Kilometer lange Eisenbahnneubaustrecke Erfurt–Leipzig/Halle ist Teil des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nr. 8. Für rund zehn Milliarden Euro werden etwa 500 Kilometer Bahnstrecken zwischen Berlin, Halle/Leipzig, Erfurt und Nürnberg ausgebaut. Die Neubaustrecke Erfurt–Leipzig/Halle ist die innovativste Strecke im Netz der Deutschen Bahn. Die neuartigen Brückenkonstruktionen haben zwei Brückenbaupreise gewonnen. Und erstmals wird ein europäisch einheitliches Zugsteuerungssystem eingesetzt, das ohne Signale an der Strecke auskommt. Nach umfangreichen Testfahrten und Genehmigungsverfahren wurde die Strecke in den vergangenen Monaten geprüft und in Betrieb genommen. Mit der #Betriebsgenehmigung des #Eisenbahnbundesamtes konnte dieser Prozess der Inbetriebnahme gestern (Dienstag, 8.12.2015) erfolgreich abgeschlossen werden.
Hinweis an die Redaktionen:
Umfangreiche Informationen zum Projekt und Fahrplan auf www.vde8.de und www.deutschebahn.com/vde8.2
Bilder und Filmmaterial vom Eröffnungstag ab 9.12.2015, 16 Uhr in der DB-Mediathek
Herausgeber: DB Mobility Logistics AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt:
Leiter Kommunikation und Marketing Oliver Schumacher
Der neue #Lehrter Bahnhof hat seine erste #Bewährungsprobe bestanden. Um die Tragkraft der auf 16 Brücken gegründeten #Stahl-Glas-Beton-Konstruktion zu testen, hat die Bahn gestern überschwere #Spezialzüge mit einer #Gesamtlast von 3500 Tonnen in die Station rollen lassen. Fachleute untersuchten, wie sich die gewaltigen Gewichte auf die Brücken auswirkten. Die ersten Tests verliefen positiv.
Durch eine mechanische #Fahrsperre wird sichergestellt, dass Züge beim ungewollten Vorbeifahren an haltzeigenden Signalen gefahrlos aus der zulässigen Geschwindigkeit zum Halten kommen.
Der #Unfall vom Sonntagabend ist nach den letzten Erkenntnissen auf die nicht sachgerechte Bedienung der #Zugbremse und einer daraus resultierenden unzulässigen Geschwindigkeit des Zuges bei Annäherung an den Bahnhof Ostkreuz zurückzuführen. Die #Ermittlungen werden fortgesetzt.
Bei dem Aufprall waren neun Fahrgäste und der #Triebfahrzeugführer des auffahrenden Zuges leicht verletzt worden.