Berlin – Flug nach Berlin gebucht – aber in Hannover, Leipzig oder gar Prag gelandet. Das mussten viele Passagiere erleben, als 2015 die #Start- und #Landebahn des #Flughafens#Schönefeld #saniert wurde. Als Ersatz stand die künftige Südbahn des BER zur Verfügung – dort gelten aber bereits die Nachtflugbeschränkungen, die für den gesamten BER verbindlich sind.
In einigen Monaten gibt es einen weiteren Vorgeschmack auf die Zukunft, in der Berlin nachts aus der Luft nicht mehr erreichbar ist. Die Piste wird erneut gesperrt, sagte Flughafensprecher Daniel Tolksdorf.
Wer zu spät kam durfte nicht landen
„Vom 16. Juli bis zum 28. Oktober steht die künftige #BER-Nordbahn nicht zur Verfügung“, bestätigte er. Anlass seien weitere Bauarbeiten. In diesem Jahr müssen vor allem die #Rollwege angepasst und ausgebaut werden. Das soll vor der BER-Eröffnung geschehen, um Kosten zu sparen und den Betrieb nicht zu stören. Das waren auch die Argumente, die dazu führten, dass mit den Arbeiten in diesem Bereich 2015 begonnen wurde.
Die Bahn aus DDR-Zeiten wurde mit einer neuen Asphaltschicht und Seitenstreifen versehen. 17 Kilometer Markierung wurden erneuert, Sicherheitstechnik wurde modernisiert. Kosten: 50 Millionen Euro – unter Betrieb hätten sie das Dreifache betragen.
Vom 2. Mai bis 24. Oktober 2015 konnte die Piste nicht genutzt werden. Um den Verkehr abzuwickeln, wurde die vier Kilometer lange BER-Südbahn erstmals für den Betrieb geöffnet – auf einer Länge von 3,6 Kilometern. Allerdings dürfen dort wie auf dem gesamten BER zwischen 23.30 und 5.30 Uhr keine Linienflüge starten oder landen. Weil auch für den Flughafen Tegel Nachtflugbeschränkungen gelten (ab 23 Uhr), konnte Berlin in diesen Monaten nachts nicht mehr angeflogen werden. Verspätete Linienmaschinen, die sonst von Tegel nach Schönefeld gelotst werden, durften dort nicht landen.
Statt nach Tegel ging es nach Prag
Berlin – Die erste Etappe des Milliardenprojekts ist geschafft, und die Verantwortlichen bei den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) machen einen zufriedenen Eindruck. Bis Montag konnten #Fahrzeughersteller, die an einer der größten #Ausschreibungen in der Geschichte des Landesunternehmens teilnehmen wollen, ihr Interesse bekunden. „Wir sind freudig überrascht“, teilt Sprecherin Petra Reetz nun mit.
„Das Interesse war überraschend groß“, berichtet sie. Es sei eine „große Menge“ an Reaktionen eingegangen. Verwunderlich ist das nicht: Nach jetzigem Stand will die BVG über zehn Jahre hinweg 1050 #U-Bahn-Wagen und 117 #Straßenbahnen kaufen. Damit nicht genug: Wer die Aufträge erhält, soll auch einige #Werkstattleistungen übernehmen und zudem 32 Jahre lang die #Ersatzteilversorgung sicherstellen.
Die Branche ist elektrisiert. „#Siemens plant, sich an der Ausschreibung zu beteiligen und hat fristgerecht Interesse bekundet“, sagt Siemens-Sprecherin Ellen Schramke. „Es handelt sich um eine der größten geplanten Ausschreibungen für Nahverkehrsfahrzeuge in Europa“ – sehr attraktiv. Ähnlich die Reaktion von Bombardier Transportation: „Bombardier möchte sich an beiden Ausschreibungen beteiligen“, teilt Sprecher Andreas Dienemann mit.
Sicherere Stellen bei Bombardier
Bei #Bombardier droht der Wegfall von Arbeitsplätzen – unter anderem in Hennigsdorf bei Berlin, in Görlitz und Bautzen. Könnte ein Großauftrag von der BVG Stellenstreichungen verhindern? „Ein Erfolg bei einer oder beiden Ausschreibungen hätte zweifelsohne positive Auswirkungen auf die nachhaltige Auslastung einzelner deutscher Standorte“, so Dienemann. „Dies umfasst Kapazitäten für Konstruktion, Fertigung und Wartung der Fahrzeuge.“
Auch #Stadler Pankow und #Alstom teilten mit, dass sie Interesse haben. „Diese Ausschreibung ist von einem besonderen Kaliber. Nicht nur wegen ihres großen Volumens und ihrer Bedeutung für den Nahverkehr, sondern auch, weil es hier um Berlin geht – das Schaufenster für Deutschland“, sagt Ben Möbius, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Bahnindustrie in Deutschland (VDB).
Uckro Mit der #Sperrung der #Bahnstrecke#Berlin-Dresden hat die Deutsche Bahn einen #Schienenersatzverkehr eingerichtet. Unter anderem bringt ein Schnellbus aus Uckro täglich Pendler nach Berlin und abends wieder zurück. Die Fahrgäste sind zufrieden.
Es ist noch dunkel, wenn Angela Russig morgens kurz vor fünf Uhr am Uckroer Bahnhof (Landkreis Dahme-Spreewald) steht. Die 51-Jährige wartet auf den grauen Reisebus, der sie seit einem halben Jahr täglich zur Arbeit nach Berlin bringt. Der Schienenersatzverkehr RE5C mit Halt in Luckau ist vor allem für Berufspendler gedacht, die am Morgen nach Berlin und am Abend wieder zurück müssen. "Der Bus ist eine gute Sache, alles funktioniert reibungslos. Das mussten wir uns aber erkämpfen", sagt Angela Russig, die mit etwa zehn weiteren Fahrgästen zu den Stammnutzern des Ersatzangebotes gehört. Mit der baubedingten Vollsperrung der Dresdner Bahn zwischen Wünsdorf-Waldstadt und Elsterwerda im August 2016 war ihre bis dato stündliche Zugverbindung in die Hauptstadt abgeschnitten worden. "Ursprünglich war für uns ein Ersatzbus zum Lübbener Bahnhof oder eine Anbindung an den Ersatzverkehr nach Wünsdorf geplant. Die Fahrzeit hätte sich dadurch deutlich verlängert", berichtet Angela Russig. Auch, weil der von Lübben verkehrende Regionalexpress 2 (ODEG) zu den Stoßzeiten bereits an seine Kapazitätsgrenzen stößt, regten die betroffenen Pendler mit Unterstützung aus der Politik einen anderen Vorschlag an: Einen Schnellbus Uckro–Berlin.
Keine längere Fahrzeit
Nach Verhandlungen mit der Deutschen Bahn und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg kamen die Beteiligten überein: Zwei Pendlerbusse wurden eingerichtet, die jeweils im Abstand von einer Stunde morgens nach Berlin und abends wieder zurückfahren. Zwar ist das Angebot nicht so flexibel, wie der reguläre Zugverkehr, doch immerhin behalten die Uckroer Pendler eine Direktverbindung. Eine Stunde und 15 Minuten dauert – wenn alles gut geht – die Fahrt zum Berliner Südkreuz. "Die Bahn hat früher genauso lang gebraucht, weil sie überall gehalten hat", berichtet Angela Russig. Inklusive Fahrt mit der S-Bahn, Fußweg und Rückfahrt benötigt sie vier Stunden täglich für ihren Arbeitsweg. Seit 15 Jahren pendelt die Angestellte aus Pitschen-Pickel bei Luckau nach Berlin. Oft hat sie die Störanfälligkeit der Strecke selbst zu spüren bekommen: "Es gab regelmäßig technische Probleme und Verspätungen. Einmal habe ich für die Rückfahrt sechs Stunden gebraucht", erinnert sie sich und ist froh, dass die Strecke modernisiert wird – auch, wenn sich für den Regionalverkehr die Fahrzeit künftig nicht …
Das gemeinsame #Pilotprojekt „#Rad im Regio“ des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB), der Länder Berlin und Brandenburg, der #DB Regio Nordost, der Ostdeutschen Eisenbahn (#ODEG) sowie der #DB Station & Service ist auf ein durchweg positives Echo gestoßen. Die Auswertung der Pilotphase zeigt, dass Fahrgäste und Kundenbetreuer auf den Pilotlinien deutlich zufriedener geworden sind. Die umgesetzten Maßnahmen, die die Fahrradmitnahme in Regionalzügen verbessern sollten, werden deshalb weitergeführt. Der VBB prüft nun, ob die Maßnahmen auf weitere Linien übertragen werden können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt unverändert in der Kommunikation von #Leihräderangeboten vor Ort. Weitere Informationen zur #Fahrradmitnahme im VBB sowie Film- und Bild-material zum Pilotprojekt „Rad im Regio“ unter VBB.de/RadimRegio.
Im Mai 2016 startete der VBB das Pilotprojekt „Rad im Regio“. Umgesetzt wurde ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Vereinfachung der Fahrradmitnahme. Als Pilotlinien wurden die Regionalexpress-Linien RE2, RE3, RE4 und RE5 ausgewählt. Begleitet wurde „Rad im Regio“ durch repräsentative Fahrgastbefragungen vor und -während des Projektes, durch begleitete Praxistests, durch Befragungen von Verbandsvertretern, Mitarbeiter/innen der Projektpartner und verschiedener Fahrgastgruppen.
Mehr Verständnis füreinander durch klare Markierungen
Das Pilotprojekt wurde in der sechsmonatigen Testphase durchweg von allen Seiten positiv wahrgenommen. Es zeigte sich, dass die Zufriedenheit mit der Radmitnahme auf den Pilotlinien höher als auf den anderen Regionallinien war. Mit der klaren Kennzeichnung der Abteile zur Radmitnahme wuchs das Verständnis zwischen Fahrgästen mit Fahrrad und solchen ohne. Durch die hochgestellt verschlossenen bzw. ausgebauten Klappsitze ist mehr Platz für Fahrräder vorhanden und die deutliche Bodenmarkierung in den Fahrradbereichen sorgt für eine bessere Orientierung aller Reisenden. Auch der Ein- und Ausstieg in den Zug wurde im Pilotprojekt als besser bewertet.
Rad im Regio geht weiter – Ausweitung wird geprüft
Wegen der positiven Rückmeldungen hat der VBB gemeinsam mit den Ländern Berlin und Brandenburg und den beteiligten Verkehrsunternehmen DB Regio Nordost und die ODEG die Fortführung von „Rad im Regio“ auf den Pilotlinien beschlossen. Es wird nun geprüft, ob das Projekt auch auf weiteren Bahnlinien im Verbundgebiet ausgedehnt werden kann. Ein Wunsch, der auch von den Fahrgästen, dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e. V. (ADFC) und dem Fahrgastverband IGEB unterstützt wird.
Susanne Henckel, VBB-Geschäftsführerin: „Das Pilotprojekt wurde von unseren Fahrgästen umfassend in einem Vorher-Nachher-Vergleich evaluiert und für gut befunden. Wir freuen uns, dass wir hier den Nerv unserer Kunden getroffen haben und die Konflikte zwischen Fahrgästen mit und ohne Fahrrad reduzieren konnten. Fahrrad fahren allgemein und die Fahrradmitnahme in der Bahn wird künftig noch beliebter werden. Daher müssen wir neue Wege ausprobieren, um den unterschiedlichen Interessen aller Fahrgäste so gut es geht gerecht zu werden.“
Jörg Pöhle, Leiter Querschnittsaufgaben, DB Regio Nordost: „Unsere Kundenbetreuer bestätigten, dass die auffällig gekennzeichneten Fahrradbereiche nun gezielter angesteuert bzw. vermieden werden. Unser Plan, den Fahrgästen beim Einstieg bessere Orientierung zu bieten, ist aufgegangen. Zugleich konnten wir mit diesem Pilotprojekt auch aus technischer Sicht viele wertvolle Erkenntnisse gewinnen. Zum Beispiel in welchem Maß die Fußbodenmarkierung im täglichen Betrieb beansprucht wird.“
Arnulf Schuchmann, ODEG Geschäftsführer: „Der Ausbau von insgesamt neun Klappsitzen je Steuerwagen in unseren KISS-Doppelstockzügen, um mehr Platz für Fahrräder zu schaffen, war sicher die empfindlichste Maßnahme dieses Projekts. Wir sind wirklich froh, dass dies von den Fahrgästen nicht nur akzeptiert, sondern auch als positiv für ein gutes Miteinander eingeschätzt wird. Die zusätzlichen Bodenmarkierungen helfen allen Beteiligten zur besseren Orientierung.“
Lea Hartung, Geschäftsführerin des ADFC Brandenburg: „Die Initiative des VBB, die Fahrradmitnahme im Zug zu verbessern, ist ein wichtiger Schritt in Richtung zu mehr Fahrradfreundlichkeit. Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit mit allen Projektpartnern und freuen uns, dass nun eine Erweiterung auf weiteren Linien geprüft wird. Hierzu stehen wir auch weiterhin gern beratend zur Seite.“
Fahrradmitnahme im Nahverkehr nimmt zu
Immer mehr Fahrgäste nehmen ihre Fahrräder auch im öffentlichen Nahverkehr mit. So stieg die Zahl der verkauften Fahrausweise für Fahrräder zwischen Oktober 2015 und September 2016 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich an:
Einzelfahrausweis Fahrrad Berlin ABC rd. 233.000 (plus 2,8 %)
Vor allem in den Sommermonaten, zur Ausflugssaison, aber auch in den Hauptverkehrszeiten steigt die Zahl der Fahrgäste, die ihre Fahrräder mit in den Zug nehmen wollen. Die Länder haben daher zu den stark nachgefragten Zeiten auf den besonders beliebten Strecken Richtung Ostsee (RE 3 und RE 5) einen fünften Wagen (Fahrradwagen) bestellt, der im unteren Bereich für die Fahrradmitnahme freigehalten ist. Dies schafft gezielt deutlich mehr Kapazitäten. Trotz hohen Anteils an Stellplatzflächen in den Mehrzweckabteilen, kommt es immer wieder zu Kapazitätsengpässen; zum Teil auch, weil sich die Fahrgäste nicht gleichmäßig im gesamten Zug verteilen. Mancherorts kommt es dadurch zu Konflikten zwischen Fahrgästen mit und ohne Fahrrad.
Pilotprojekt Rad im Regio
Im Pilotprojekt „Rad im Regio“ wurden Maßnahmen entwickelt, um die Mitnahmemöglichkeit von Fahrrädern in den Zügen zu verbessern und damit auch ein besseres Miteinander der unterschiedlichen Fahrgastgruppen zu erzielen. So wurden zum Beispiel im jeweils ersten und letzten Wagen der Pilotzüge halbseitig die Klappsitze verschlossen bzw. ausgebaut, um mehr Stellfläche für Räder zu schaffen. Gleichzeitig wurde der Fahrradbereich in und an den Zügen durch gut sichtbare Kennzeichnung deutlich gemacht. Zur besseren Orientierung bereits vor Einfahrt des Zuges dienen Wagenstands-Anzeiger in den Vitrinen auf den Bahnhöfen der Pilotlinien. Ebenfalls bereits vor Fahrtbeginn kann man sich in der VBB-App „Bus & Bahn“ zusätzlich zu allen Linien des Bahn-Regionalverkehrs im VBB-Gebiet eine Grafik mit der geplanten Wagenreihung anzeigen lassen. Die Mehrzweck-/Fahrradabstellbereiche, die barrierefreien Bereiche sowie die 1. Klasse sind dabei besonders hervorgehoben.
Tandem-Mitnahme möglich
Beim Pilotprojekt „Rad im Regio“ sind auch zwei zusätzliche Mitnahmemöglichkeiten erfolgreich getestet worden. Auf den Pilotlinien RE2, RE3, RE4 und RE5 können auch Tandems immer sowie Fahrradanhänger zusätzlich mitgenommen werden. Bisher ist die Tandem-Mitnahme nur für blinde Fahrgäste mit Begleiter*in, nicht jedoch auch z.B. für sehschwache Fahrgäste möglich. Die Mitnahme von Fahrradanhängern entspricht den aktuellen Erfordernissen z.B. für Familien, die ihre Kinder mitnehmen.
Hinweis auf Fahrradverleihstationen
Für das Pilotprojekt wurden mehr als 250 Verleihstationen in einer zentralen Datei zusammengeführt und diese auf der VBB-Livekarte (www.VBB.de/livekarte) dargestellt. Zusätzlich wurden in einem speziellen Liniennetz alle Bahnhöfe mit einem Fahrradsymbol gekennzeichnet, die im 1.000m-Umkreis eine Fahrradverleihstation ausweisen.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie definiert sich die sogenannte „#Hauptverkehrszeit“,
beabsichtigt der Senat ein Modell einzuführen,
wie es in der Stadt Leipzig praktiziert wird?
Antwort zu 1: Die Hauptverkehrszeit in Berlin wird
durch den Nahverkehrsplan (NVP) des Landes Berlin
definiert (NVP 2014-2018, S. 31 f). Die Regelung in
Leipzig sieht hingegen ganztags den Zustieg beim Fahrer
vor, die Ausnahme auf zwei Linien bezieht sich auf den
Zeitraum von 6 bis 20 Uhr, was nicht der Berliner Hauptverkehrszeit
entspricht.
Frage 2: Was ist unter der „grundsätzlichen Erlaubnis
innerhalb der Hauptverkehrszeit“ gemeint, welche Ausnahmen
von der Regel sind vorgesehen?
Antwort zu 2: Der Grundsatz beschreibt das Prinzip,
nach dem die derzeit geltende Regelung geändert werden
soll. Ausnahmen sind keine genannt und würden sich
auch erst aus konkreten Abstimmungsgesprächen mit der
BVG AöR ergeben.
Frage 3: Ist die BVG bei der Planung der Abschaffung
des #Vordereistieges einbezogen worden und wenn ja, wie
hat sich die BVG bei der Frage der Abschaffung des Vordereinstieges
positioniert?
Antwort zu 3: Es ist hier nicht bekannt, inwieweit bei
der Formulierung der Koalititonsvereinbarung durch die
Landesverbände der Parteien Kontakt zur BVG AöR
bestand.
Gleichwohl ist die Haltung der BVG AöR bekannt.
Sie sieht im obligatorischen Vordereinstieg ein wirksames
Mittel zur Vermeidung von finanziellen Nachteilen, die
aus ihrer Sicht aus einer dann höheren Anzahl schwarzfahrerender
Fahrgäste resultieren würden.
Frage 4: Sind Fahrgastverbände bei der Planung der
Abschaffung des Vordereinstieges einbezogen worden
und wenn ja, wie haben sich die Verbände bei der Frage
der Abschaffung des Vordereinstieges positioniert?
Antwort zu 4: Es ist hier nicht bekannt, inwieweit bei
der Formulierung der Koalititonsvereinbarung durch die
Landesverbände der Parteien Fahrgastverbände einbezogen
wurden. Die kritische Haltung z.B. des Berliner Fahrgastverband
IGEB e.V. gegenüber dem obligatorischen
Vordereinstieg ist dem Senat jedoch bekannt.
Frage 5: Welche Vorteile hat die Abschaffung des
Vordereinstieges und in welcher Form hat bezüglich dieser
möglichen Vorteile eine Evaluation stattgefunden?
Frage 6: Ist evaluiert worden, welche Auswirkungen
auf Schwarzfahrer die Abschaffung des Vordereinstieges
haben wird?
Frage 7: Ist überprüft worden, ob und in welchem
Verhältnis die Abschaffung des Vordereistieges Vorteile
bei der Einhaltung des Fahrplanes hat?
Frage 8: Ist evaluiert worden, welche Auswirkungen
auf die Fahrgastsicherheit die Abschaffung des Vordereinstieges
haben wird
Frage 9: Sind die Erfahrungswerte berücksichtigt
worden, die die BVG bei der (Wieder-) Einführung des
Vordereinstieges im Jahr 2004 gesammelt hat (insbesondere
hinsichtlich der Fahrplan-Zuverlässigkeit, der
Schwarzfahrer-Quote und der Fahrgastsicherheit)?
Antwort zu 5 bis 9: Eine Evaluation ist nur durch Beobachtungen
in der Praxis möglich, die im Vorfeld der
Regierungsbildung durch die Koalitionsparteien aufgrund
der geltenden Regelung zum Vordereinstieg natürlich
nicht durchgeführt werden konnten. Die Untersuchungen
der BVG AöR dazu aus dem Jahr 2004 sind jedoch bekannt,
die in Konsequenz des obligatorischen Vorderein-
stiegs eine geringere Quote schwarzfahrender Fahrgäste
und höhere Fahrgeldeinnahmen benannten.
Gleichwohl sind die Probleme im täglichen Fahrgastbetrieb
offensichtlich, die sich aus der heutigen Regelung
ergeben. Insbesondere die Verteilung der Fahrgäste im
Fahrzeug wird vor allem bei langen Fahrzeugen, z.B.
Gelenkbussen, erschwert. Es kommt im vorderen Teil des
Fahrzeugs schnell zu Staus durch Barzahler oder Fahrgäste,
die im Bereich zwischen erster und zweiter Tür verbleiben.
Der hintere Teil der Fahrzeuge ist dadurch
schlecht erreichbar und die tatsächlich vorhandene Kapazität
der Fahrzeuge wird nicht optimal genutzt oder es
dauert deutlich länger, bis alle Fahrgäste zugestiegen sind.
Besonders offensichtlich ist dies auf Linien, in denen
viele Fahrgäste Gepäck mit sich führen und im vorderen
Teil des Busses bleiben (z.B. Linie TXL).
Mit einem verzögerten Zustieg der Fahrgäste erhöht
sich jedoch die Aufenthaltszeit an der Haltestelle. Gerade
wenn deren Streuung groß ist, sind Auswirkungen auf die
Fahrplantreue und u.U. auch auf die Wirkung von Vorrangschaltungen
an Lichtsignalanlagen wahrscheinlich.
Eine Konzentration allein auf die Quote schwarzfahrender
Fahrgäste ist aus Sicht des Senats unter Beibehaltung
der heutigen Kontrolldichte daher nicht sachgerecht,
zumal der unkontrollierte Zustieg an allen Türen mittlerweile
zur täglichen Praxis mindestens auf Linien mit
hohem Fahrgastaufkommen gehört.
Berlin, den 17. Januar 2017
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Jan. 2017)
Sie können ganz schön laut und fordernd werden, die Fahrrad-Aktivisten in Berlin. Die #Fußgängerlobby hielt sich bislang zurück. Aber das ändert sich jetzt. Der Fachverband #Fußverkehr Deutschland, kurz #FUSS, hat für den neuen Senat einen langen #Forderungskatalog zusammengestellt. Auf der Liste stehen Hunderte neue Zebrastreifen, der Abbau aller Grünpfeile, bessere Ampelschaltungen, ein verkehrsberuhigter Hackescher Markt – und die Bestrafung von Radlern, die auf Gehwegen fahren. „Ende der Woche gibt es ein Gespräch in der Senatsverwaltung“, so Bundesgeschäftsführer Stefan Lieb am Montag.
Lieb hat nachgezählt: Im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün werden dem Radverkehr 72 Zeilen gewidmet, dem Fußverkehr nur zwölf. „Verkehrspolitisch war 2016 in Berlin durch die Initiative zum Fahrrad Volksentscheid geprägt. Das schlug sich auch entsprechend im Koalitionsvertrag nieder.“ Die Fußgänger seien unterrepräsentiert, so Lieb.
Dabei wurden 2013, so die neuesten Zahlen, 31 Prozent aller Wege in Berlin zu Fuß zurückgelegt – mit dem Fahrrad 13 Prozent. Auch wenn Berlin breitere Gehwege biete und attraktiver zum Flanieren sei als andere Städte: Viele Fußgänger fühlen sich unsicher. Radfahrer auf dem Bürgersteig versetzen vor allem Senioren in Angst und Schrecken. Eltern verlangen sicherere Schulwege.
Bei den Verkehrstoten sind Fußgänger überrepräsentiert. 2016 starben 56 Menschen auf Berlins Straßen, 21 waren per pedes unterwegs.
Ruhe am Hackeschen Markt
Die FUSS-Leute wollen nicht falsch verstanden werden: Sie finden es gut, was im Koalitionsvertrag steht. Lieb: „Die zwölf Zeilen sind inhaltsreich“ – dort geht es unter anderem um die Sanierung von Gehwegen, mehr Querungshilfen, hellere Beleuchtung. „Doch das muss man mit konkreten Planungsschritten unterlegen und mit Leben füllen“, verlangt Lieb. Deshalb habe der Verband acht Maßnahmenpakete geschnürt, die in das angekündigte Berliner Mobilitätsgesetz einfließen sollen.
Damit Fußgänger in Berlin bequemer und sicherer vorankommen, müsse kräftig investiert werden. Beispiel: In ganz Berlin müsse es alle 50 oder 100 Meter, je nach Höchstgeschwindigkeit der betreffenden Straße, eine Querungsanlage geben – einen Zebrastreifen, eine Mittelinsel, eine Vorstreckung am Gehweg oder anderes. Konkret sollen bis 2020 in Berlin 300 neue Zebrastreifen markiert werden, zusätzlich zu den über 400 Überwegen, die es schon gibt. An den rund 2100 Berliner Ampelanlagen müssten Fußgänger länger grünes Licht bekommen – …
Die erste Etappe ist geschafft. Ende Juni 2016 hatte die BVG angekündigt, bis
zum Jahreswechsel auf 76 Berliner #U-Bahnhöfen einen #kostenlosen#Internetzugang
über ein öffentliches #WLAN-Netz anzubieten. Das ehrgeizige Ziel
wurde bereits Mitte Dezember fast erreicht. Nur auf einigen Bahnhöfen (z.B.
Kienberg – Gärten der Welt) wurde die Ausstattung, meist wegen laufender
Bauarbeiten, verschoben. Dafür wurden einige andere Stationen zusätzlich
mit WLAN versorgt. Vollständig ausgebaut sind jetzt 74 Bahnhöfe (Liste unten).
Und es geht gleich nahtlos weiter. Denn auch der weitere Ausbau des „BVG
Wi-Fi“ ist beschlossene Sache. Bis Ende 2018 sollen alle 173 Berliner UBahnhöfe
vollständig ausgestattet sein. Ca. 5 Millionen Euro stehen dafür zur
Verfügung.
In den vergangenen vier Wochen war die IT-Abteilung schon fleißig und hat
auf vielen Bahnhöfen erste technische Voraussetzungen geschaffen, um die
weitere Ausstattung vorzubereiten. Davon können die U-Bahnfahrgäste bereits
profitieren. Denn auch vielerorts, wo der vollständige WLAN-Ausbau erst
in einigen Monaten ansteht, gibt es schon jetzt ein provisorisches Angebot.
Wer das „BVG Wi-Fi“ nutzen möchte, muss auf seinem mobilen Gerät einfach
den WLAN-Empfang aktivieren, das Netz „BVG Wi-Fi“ auswählen und eine
beliebige Webseite im Browser öffnen. Es erfolgt eine automatische Weiterleitung
auf die Seite mit den Nutzungsbedingungen. Bei modernen Geräten
funktioniert das bereits ohne Öffnen des Browsers. Nach Bestätigung der Nutzungsbedingungen
ist das Gerät des Nutzers für den Dienst freigeschaltet.
Erst nach mehr als siebentägiger Nutzungspause müssen sie erneut akzeptiert
und das Gerät so wieder für den Dienst registriert werden.
Vollständig mit „BVG Wi-Fi“ ausgebaute U-Bahnhöfe:
1. Adenauerplatz
2. Alexanderplatz
3. Alt-Mariendorf
4. Alt-Tegel
5. Alt-Tempelhof
6. Amrumer Straße
7. Bayerischer Platz
8. Berliner Straße
9. Brandenburger Tor
10. Bundesplatz
11. Bundestag
12. Deutsche Oper
13. Ernst-Reuter-Platz
14. Fehrbelliner Platz
15. Frankfurter Allee
16. Franz-Neumann-Platz
17. Friedrichstraße
18. Gesundbrunnen
19. Hallesches Tor
20. Hauptbahnhof
21. Heidelberger Platz
22. Hermannplatz
23. Hermannstraße
24. Innsbrucker Platz
25. Jakob-Kaiser-Platz
26. Jannowitzbrücke
27. Johannisthaler Chaussee
28. Jungfernheide
29. Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik
30. Karl-Marx-Straße
31. Kleistpark
32. Kochstraße
33. Konstanzer Straße
34. Kottbusser Tor
35. Kurfürstendamm
36. Kurt-Schumacher-Platz
37. Leopoldplatz
38. Lichtenberg
39. Lipschitzallee
40. Mehringdamm
41. Möckernbrücke
42. Naturkundemuseum
43. Neukölln
44. Nollendorfplatz
45. Oranienburger Tor
46. Osloer Straße
47. Pankow
48. Paracelsus-Bad
49. Potsdamer Platz
50. Rathaus Neukölln
51. Rathaus Reinickendorf
52. Rathaus Spandau
53. Richard-Wagner-Platz
54. Rosa-Luxemburg-Platz
55. Rosenthaler Platz
56. Rudow
57. Seestraße
58. Spichernstraße
59. Stadtmitte
60. Südstern
61. Tempelhof
62. Theodor-Heuss-Platz
63. Tierpark
64. Turmstraße
65. Uhlandstraße
66. Walther-Schreiber-Platz
67. Wedding
68. Weinmeisterstraße
69. Westhafen
70. Wilmersdorfer Straße
71. Wittenau
72. Wittenbergplatz
73. Yorckstraße
74. Zoologischer Garten
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR
und die Deutsche Bahn (DB) AG um eine Stellungnahme
gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt
und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend
mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung wiedergegeben.
Frage 1: Hält der Senat an der Planung fest, dass bis
2020 die #BVG komplett #barrierefrei nutzbar ist?
Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die BVG verfolgt weiterhin das Ziel, dass bis 2020
alle #U-Bahnhöfe barrierefrei nutzbar sind.“
Frage 2: Wie viele U-Bahnhöfe sind dazu aktuell noch
mit Aufzügen auszustatten?
Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die BVG arbeitet mit Hochdruck daran, das gemeinsame
Ziel der vollständigen Barrierefreiheit aller noch
verbleibenden 61 U-Bahnhöfe zu erreichen. Für alle noch
zu errichtenden Aufzugsanlagen sind bereits die Planungsaufträge
vergeben und bis auf wenige Ausnahmen
die Plangenehmigungsanträge bei der zuständigen Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
eingereicht.“
Frage 3: Wie viele Umsteigebahnhöfe der BVG, innerhalb
des U-Bahnnetzes bzw. zwischen U- und SBahnnetz
sind bei der U-Bahn bisher nicht barrierefrei
nutzbar?
Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Innerhalb des U-Bahnnetzes sind von 19 Umsteigebahnhöfen
vier bisher nicht bzw. nicht vollständig barrierefrei
ausgebaut. Der U-Bahnhof Hallesches Tor wird im
Laufe des Jahres 2017 barrierefrei umgebaut.
Von den 30 Umsteigebahnhöfen zwischen dem Uund
S-Bahnnetz sind lediglich zwei Bahnhöfe auf Seiten
der U-Bahn (Kaiserdamm und Jannowitzbrücke) derzeitig
nicht barrierefrei. Die Umrüstung des U-Bahnhofes
Jannowitzbrücke erfolgt in 2017.“
Frage 4: Nach welchen Kriterien erfolgt die Abarbeitung
der To-do-Liste in Sachen „Barrierefreiheit“ – d.h.
mit welcher Prioritätensetzung?
Frage 5: Legt die BVG diese Reihenfolge allein fest
oder gemeinsam mit dem Land Berlin oder gibt es einen
Kriterienkatalog des Landes als Vorgabe an die BVG?
Frage 6: Welche Bedeutung kommt im Rahmen dieser
Prioritätensetzung zur Erreichung der Barrierefreiheit den
Aspekten „Fahrgastaufkommen“, „Kosten“ und „Umsteigebahnhof“
zu?
Antwort zu 4, 5 und 6: Die BVG teilt hierzu Folgendes
mit:
„Hierzu gibt es eine mit der bei der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angesiedelten
Arbeitsgruppe „Bauen und Verkehr – barrierefrei“ abgestimmte
Prioritätenliste. Diese orientiert sich an Aufkommensschwerpunkten,
wie z. B. Krankenhäuser und
Versorgungszentren.
Aufgrund der baulichen und genehmigungstechnischen
Randbedingungen variiert die Planungs- und Genehmigungsphase
zeitlich teilweise erheblich. Um das
Ziel eines vollständigen barrierefreien Ausbaus bis 2020
zu erreichen, werden nach Vorliegen der Baugenehmigungen
auch Aufzüge mit geringerer Priorität vorgezogen.
Der Investitionsbedarf einzelner Aufzugsanlagen wird
in der Abarbeitungspriorität nicht betrachtet.“
Frage 7: Mit welchen Maßnahmen wird eine geringe
Reparaturanfälligkeit und Reparaturdauer bei Aufzugsanlagen
angestrebt, um geringere Ausfallzeiten gegenüber
dem Ist-Zustand an vielen Stationen zu gewährleisten?
Antwort zu 7: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Wird die Störung einer Aufzugsanlage gemeldet, so
ist vorgesehen, dass binnen zwei Stunden vor Ort mit
Maßnahmen zur Wiederinbetriebnahme begonnen wird.
Leider ist es nicht immer möglich, die Anlage sofort zu
reparieren. Gerade bei oft auftretenden Vandalismusschä-
den, die hauptsächlich die Türen der Aufzugsanlagen
betreffen, müssen durch die zuständige Aufzugsfirma erst
nötige Ersatzteile bestellt werden.
Aufgrund von Bestell- und Lieferprozessen für die
verschiedenen Aufzugstypen müssen die Aufzugsanlagen
zum Teil vorrübergehend außer Betrieb genommen werden.
Weiterhin führt die BVG ein jährliches Austauschprogramm
durch, in dem fünf bis sieben Aufzugsanlagen
komplett ausgetauscht werden, um einer Überalterung des
Anlagenbestands entgegen zu wirken. Weiterhin werden
Modernisierungsmaßnahmen wie z. B. der Einbau neuer
Steuerungstechnik oder neue Türpakete vorgenommen.
Um den Vandalismusschäden möglichst vorzubeugen,
werden BVG- Aufzugsanlagen vandalismushemmend
ausgeschrieben.
Die Verfügbarkeit im U-Bahnbereich ist im Verkehrsvertrag
geregelt. Laut diesem muss eine mittlere Verfügbarkeit
von 95% erreicht werden. Im Jahr 2016 wurde
insgesamt eine sehr gute mittlere Verfügbarkeit von ca.
97,5 % erzielt.“
Frage 8: Inwieweit werden beim Einbau von Aufzü-
gen weitere Aspekte der Barrierefreiheit, wie Blindenleitsysteme
oder akustische Informationssysteme mit umgesetzt?
Antwort zu 8: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Bahnhöfe im Berliner U-Bahnnetz werden
grundsätzlich barrierefrei ausgestattet. Dieses beinhaltet
neben dem Einbau eines Aufzugs, der höchste Priorität
hat, generell auch die Höhenregulierung der Bahnsteigkante,
die Ausstattung mit Blindenleitsystem auf Bahnsteigen
und Vorhallen sowie die entsprechenden Treppenmarkierungen.
Dabei hat die Errichtung des Aufzuges
oberste Priorität. Die weiteren Aspekte werden anschlie-
ßend bzw. im Zuge weiterer Maßnahmen umgesetzt.“
Frage 9: Inwieweit gelten die Antworten zu 1 bis 8
auch für die Einrichtungen der Deutschen Bahn; insbesondere
der S-Bahn?
Frage 10: Was begründet gegebenenfalls welche Abweichungen
zu den Bahnhöfen der BVG?
Antwort zu 9 und 10: Die DB AG verweist auf ihre
Stellungnahme zu der Schriftlichen Anfrage 18/10175
und teilt hierzu Folgendes mit:
• „109 Stationen vollkommen barrierefrei
• 9 Stationen sind noch nicht barrierefrei:
Gehrenseestraße, Hirschgarten, Karl-BonhoefferNervenklinik,
Marienfelde, Nöldnerplatz, Warschauer
Straße, Wilhelmshagen, Schöneweide und
Yorckstraße.
• 15 Stationen besitzen bereits einen barrierefreien
Zugang jedoch fehlen die taktilen Elemente (Blindenleitsystem).“
Frage 11: Inwieweit erfolgt in Sachen „barrierefreie
Bahnhöfe“ eine Koordination der Maßnahmen zwischen
BVG und S-Bahn?
Antwort zu 11: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die direkten Planungen zu den jeweiligen Ausbauvorhaben,
welche Bahnhöfe mit Aufzugsanlagen ausgerüstet
werden, koordiniert die bei der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angesiedelte AG
„Bauen und Verkehr – barrierefrei“.
Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der S- und UBahnhöfe
mit Aufzügen ist jedes Verkehrsunternehmen
für seine technischen Bauwerke jedoch allein zuständig.
Bei entsprechender baulicher Notwendigkeit gibt es eine
partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen der S-Bahn
Berlin GmbH und der BVG AöR.“
Berlin, den 16. Januar 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Jan. 2017)
Seit 2012 wird am #Lückenschluss der U-Bahn-Linie #U5 zwischen Alexanderplatz und Brandenburger Tor gebaut. Nun beginnt einer der schwierigsten Bauabschnitte. Diese Arbeiten entscheiden, ob der aktuelle Terminplan gehalten werden kann. Er sieht weiter vor, dass die ersten Züge Ende 2020 durch die beiden schon fertigen, 2,2 Kilometer langen Röhren fahren. Die im Plan eingebauten zeitlichen Puffer sind aufgebraucht.
Auch der nach außen stets optimistische Technikchef der Bauherrin Projektrealisierungs GmbH U 5, Jörg Seegers, hat dieses Mal „Respekt“ vor den bevorstehenden Arbeiten, wie er dem Tagesspiegel sagte: „Uns steht ein Blindflug im Untergrund bevor.“ Was jetzt kommt, sei eine der größten Herausforderungen: Der #Bau des #Bahnhofs#Museumsinsel, der zum Teil unter dem #Spreekanal liegt.
Weil dort, anders als bei den im Rohbau bereits fertigen Stationen Rotes Rathaus und Unter den Linden, keine Grube für den Bahnhofsbau ausgehoben werden kann, wenden die Planer ein besonderes Verfahren an: Sie #vereisen den Boden um die künftige Station, damit kein Grundwasser in die Baustelle eindringen kann.
"Wir laufen jeden Tag gegen die Uhr an"
Das ist einfacher entschieden als getan. Damit der unterirdische Eispanzer dicht wird und mindestens auch zweieinhalb Meter dick, müssen zunächst insgesamt 105 exakte Bohrungen erfolgen. Durch die dort dann eingebauten Rohre fließt eine Kalziumchloridlösung als Vereisungsmittel. Mit einer Temperatur von minus 37 Grad. Damit soll erreicht werden, dass es auf der Innenseite des Eiskörpers mindestens minus zwei Grad kalt ist – auch wenn weiter oben im Sommer die Sonne so richtig knallt.
#Cottbus In dieser Woche hat Cottbusverkehr vier neue #Fahrzeuge in Betrieb genommen. Dazu gehören die nunmehr achte instandgesetzte #Langläufer-#Straßenbahn sowie drei #Niederflur-#Omnibusse von #EvoBus. Für die Initiative ProTram reicht das aber nicht aus. Sie fordert mehr Geld vom Land.
Hohe technische Standards, Sicherheit, Barrierefreiheit und Fahrgastkomfort – darauf legt Cottbusverkehr bei der Neubeschaffung von Fahrzeugen großen Wert. Das sagte Geschäftsführer Ralf Thalmann bei der Vorstellung der neuen Fahrzeuge. Das Unternehmen investierte in die Anschaffung von drei Bussen nach eigenen Angaben rund 250 000 Euro je Fahrzeug. Für den neuen Langläufer gab Cottbusverkehr rund 300 000 Euro aus. Damit wurde der Fuhrpark des Verkehrsbetriebes modernisiert.
Die Cottbuser Initiative ProTram fordert derweil eine größere Unterstützung für die Verkehrsunternehmen. Zwar wolle das Land für neue Straßenbahnen im kommenden Jahr drei Millionen, 2018 sechs Millionen und im Jahr darauf noch einmal drei Millionen Euro zur Verfügung stellen, verweist ProTram-Sprecher Dieter Schuster auf eine Aussage des finanzpolitischen Sprechers der Linken, René Wilke. Doch das sei zu wenig.
Laut Schuster haben die Nahverkehrsbetriebe in Cottbus, Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Schöneiche-Rüdersdorf ein gemeinsames Lastenheft zur Beschaffung von Straßenbahnen erarbeitet, um die Losgröße und damit die Beschaffungskosten zu optimieren. "Grob gerechnet würden hier 30 Bahnen zu je zwei bis 2,5 Millionen Euro benötigt, auch um der EU-Forderung nach Barrierefreiheit gerecht zu werden", sagt er. Der ProTram-Sprecher weiter: "Macht in Summe wenigstens 60 Millionen Euro, die die chronisch klammen Nahverkehrsbetriebe natürlich nicht aufbringen können."
ProTram zweifelt zudem, dass noch in diesem Jahr die Mittel überhaupt in Anspruch genommen werden können. "Es ist ja nicht so, dass man sich heute einen Tram-Typ auswürfelt und morgen die Straßenbahnen anrollen", betont Schuster. Stattdessen seien aufwendige Ausschreibungsverfahren zu durchlaufen sowie Verträge zu schließen. "Und dann müssen die Bahnen schließlich auch noch gebaut, erprobt und …