barrierefrei: Barrierefreie BVG, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR
und die Deutsche Bahn (DB) AG um eine Stellungnahme
gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt
und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend
mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung wiedergegeben.
Frage 1: Hält der Senat an der Planung fest, dass bis
2020 die #BVG komplett #barrierefrei nutzbar ist?
Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die BVG verfolgt weiterhin das Ziel, dass bis 2020
alle -Bahnhöfe barrierefrei nutzbar sind.“
Frage 2: Wie viele U-Bahnhöfe sind dazu aktuell noch
mit Aufzügen auszustatten?
Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die BVG arbeitet mit Hochdruck daran, das gemeinsame
Ziel der vollständigen Barrierefreiheit aller noch
verbleibenden 61 U-Bahnhöfe zu erreichen. Für alle noch
zu errichtenden Aufzugsanlagen sind bereits die Planungsaufträge
vergeben und bis auf wenige Ausnahmen
die Plangenehmigungsanträge bei der zuständigen Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
eingereicht.“
Frage 3: Wie viele Umsteigebahnhöfe der BVG, innerhalb
des U-Bahnnetzes bzw. zwischen U- und SBahnnetz
sind bei der U-Bahn bisher nicht barrierefrei
nutzbar?
Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Innerhalb des U-Bahnnetzes sind von 19 Umsteigebahnhöfen
vier bisher nicht bzw. nicht vollständig barrierefrei
ausgebaut. Der U-Bahnhof Hallesches Tor wird im
Laufe des Jahres 2017 barrierefrei umgebaut.
Von den 30 Umsteigebahnhöfen zwischen dem Uund
S-Bahnnetz sind lediglich zwei Bahnhöfe auf Seiten
der U-Bahn (Kaiserdamm und Jannowitzbrücke) derzeitig
nicht barrierefrei. Die Umrüstung des U-Bahnhofes
Jannowitzbrücke erfolgt in 2017.“
Frage 4: Nach welchen Kriterien erfolgt die Abarbeitung
der To-do-Liste in Sachen „Barrierefreiheit“ – d.h.
mit welcher Prioritätensetzung?
Frage 5: Legt die BVG diese Reihenfolge allein fest
oder gemeinsam mit dem Land Berlin oder gibt es einen
Kriterienkatalog des Landes als Vorgabe an die BVG?
Frage 6: Welche Bedeutung kommt im Rahmen dieser
Prioritätensetzung zur Erreichung der Barrierefreiheit den
Aspekten „Fahrgastaufkommen“, „Kosten“ und „Umsteigebahnhof“
zu?
Antwort zu 4, 5 und 6: Die BVG teilt hierzu Folgendes
mit:
„Hierzu gibt es eine mit der bei der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angesiedelten
Arbeitsgruppe „Bauen und Verkehr – barrierefrei“ abgestimmte
Prioritätenliste. Diese orientiert sich an Aufkommensschwerpunkten,
wie z. B. Krankenhäuser und
Versorgungszentren.
Aufgrund der baulichen und genehmigungstechnischen
Randbedingungen variiert die Planungs- und Genehmigungsphase
zeitlich teilweise erheblich. Um das
Ziel eines vollständigen barrierefreien Ausbaus bis 2020
zu erreichen, werden nach Vorliegen der Baugenehmigungen
auch Aufzüge mit geringerer Priorität vorgezogen.
Der Investitionsbedarf einzelner Aufzugsanlagen wird
in der Abarbeitungspriorität nicht betrachtet.“
Frage 7: Mit welchen Maßnahmen wird eine geringe
Reparaturanfälligkeit und Reparaturdauer bei Aufzugsanlagen
angestrebt, um geringere Ausfallzeiten gegenüber
dem Ist-Zustand an vielen Stationen zu gewährleisten?
Antwort zu 7: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Wird die Störung einer Aufzugsanlage gemeldet, so
ist vorgesehen, dass binnen zwei Stunden vor Ort mit
Maßnahmen zur Wiederinbetriebnahme begonnen wird.
Leider ist es nicht immer möglich, die Anlage sofort zu
reparieren. Gerade bei oft auftretenden Vandalismusschä-
den, die hauptsächlich die Türen der Aufzugsanlagen
betreffen, müssen durch die zuständige Aufzugsfirma erst
nötige Ersatzteile bestellt werden.
Aufgrund von Bestell- und Lieferprozessen für die
verschiedenen Aufzugstypen müssen die Aufzugsanlagen
zum Teil vorrübergehend außer Betrieb genommen werden.

Weiterhin führt die BVG ein jährliches Austauschprogramm
durch, in dem fünf bis sieben Aufzugsanlagen
komplett ausgetauscht werden, um einer Überalterung des
Anlagenbestands entgegen zu wirken. Weiterhin werden
Modernisierungsmaßnahmen wie z. B. der Einbau neuer
Steuerungstechnik oder neue Türpakete vorgenommen.
Um den Vandalismusschäden möglichst vorzubeugen,
werden BVG- Aufzugsanlagen vandalismushemmend
ausgeschrieben.
Die Verfügbarkeit im U-Bahnbereich ist im Verkehrsvertrag
geregelt. Laut diesem muss eine mittlere Verfügbarkeit
von 95% erreicht werden. Im Jahr 2016 wurde
insgesamt eine sehr gute mittlere Verfügbarkeit von ca.
97,5 % erzielt.“
Frage 8: Inwieweit werden beim Einbau von Aufzü-
gen weitere Aspekte der Barrierefreiheit, wie Blindenleitsysteme
oder akustische Informationssysteme mit umgesetzt?
Antwort zu 8: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die Bahnhöfe im Berliner U-Bahnnetz werden
grundsätzlich barrierefrei ausgestattet. Dieses beinhaltet
neben dem Einbau eines Aufzugs, der höchste Priorität
hat, generell auch die Höhenregulierung der Bahnsteigkante,
die Ausstattung mit Blindenleitsystem auf Bahnsteigen
und Vorhallen sowie die entsprechenden Treppenmarkierungen.
Dabei hat die Errichtung des Aufzuges
oberste Priorität. Die weiteren Aspekte werden anschlie-
ßend bzw. im Zuge weiterer Maßnahmen umgesetzt.“
Frage 9: Inwieweit gelten die Antworten zu 1 bis 8
auch für die Einrichtungen der Deutschen Bahn; insbesondere
der S-Bahn?
Frage 10: Was begründet gegebenenfalls welche Abweichungen
zu den Bahnhöfen der BVG?
Antwort zu 9 und 10: Die DB AG verweist auf ihre
Stellungnahme zu der Schriftlichen Anfrage 18/10175
und teilt hierzu Folgendes mit:
• „109 Stationen vollkommen barrierefrei
• 9 Stationen sind noch nicht barrierefrei:
Gehrenseestraße, Hirschgarten, Karl-BonhoefferNervenklinik,
Marienfelde, Nöldnerplatz, Warschauer
Straße, Wilhelmshagen, Schöneweide und
Yorckstraße.
• 15 Stationen besitzen bereits einen barrierefreien
Zugang jedoch fehlen die taktilen Elemente (Blindenleitsystem).“
Frage 11: Inwieweit erfolgt in Sachen „barrierefreie
Bahnhöfe“ eine Koordination der Maßnahmen zwischen
BVG und S-Bahn?
Antwort zu 11: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die direkten Planungen zu den jeweiligen Ausbauvorhaben,
welche Bahnhöfe mit Aufzugsanlagen ausgerüstet
werden, koordiniert die bei der Senatsverwaltung
für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angesiedelte AG
„Bauen und Verkehr – barrierefrei“.
Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der S- und UBahnhöfe
mit Aufzügen ist jedes Verkehrsunternehmen
für seine technischen Bauwerke jedoch allein zuständig.
Bei entsprechender baulicher Notwendigkeit gibt es eine
partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen der S-Bahn
Berlin GmbH und der BVG AöR.“
Berlin, den 16. Januar 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r
…………………………..
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Jan. 2017)