Straßenverkehr: Vorbereitungen am Hochbahnviadukt, aus BVG

Wie bereits Ende 2018 angekündigt finden ab diesem Frühjahr noch einmal umfangreiche #Sanierungsarbeiten an den #Bauwerken der #ältesten #U-Bahnlinie Deutschlands statt. Im Mittelpunkt steht das #Kreuzberger #Hochbahnviadukt, auf dem die Züge der Linien #U1 und #U3 unterwegs sind.

Ab dem 14. April arbeitet die BVG rund zwölf Monate lang, erneuert die Gleise, Kabelanlagen und -kanäle auf der Strecke und setzt Treppen und Bahnsteigplatten auf den Bahnhöfen instand. Für die umfangreichen Arbeiten muss der #U-Bahnbetrieb zwischen #Kottbusser Tor und #Warschauer Straße unterbrochen werden. Auf dem Abschnitt werden barrierefreie Busse im Einsatz sein.

In der kommenden Woche beginnen die unmittelbaren #Vorbereitungsarbeiten für das Großprojekt. Zunächst werden im Streckenabschnitt vom #Görlitzer Bahnhof bis zum #Schlesischen Tor Profilfreischnitte an Straßenbäumen durchgeführt, sieben kleinere Bäume müssen gefällt werden. Die entsprechenden Ersatzpflanzungen finanziert die BVG.

Zudem finden #Straßenbauarbeiten zur Vorbereitung des Schienenersatzverkehrs statt. Zum Schutz der Anwohner, Anlieger und Bauarbeiter gegen Lärm und Verunreinigungen werden entlang des Hochbahnviadukts großflächige Schutzeinhausungen montiert.

Bereits während der Vorbereitungsarbeiten kommt es zu Änderungen in der #Spurführung für den Individualverkehr auf der Skalitzer Straße. Ab Mitte April werden die Ersatzbusse und der Individualverkehr dann auf jeweils eigenen Spuren fahren.

Die detaillierte Information der BVG-Fahrgäste zu Ersatzverkehr und Umfahrungsmöglichkeiten erfolgt rechtzeitig vor Beginn der Unterbrechung der Linien U1 und U3.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

Straßenverkehr: Verkehr in Berlin: Bahnhof Zoo – So lange bleibt die Hardenbergstraße noch eine Baustelle, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/charlottenburg-wilmersdorf/article228407285/Die-ewige-Baustelle-vom-Bahnhof-Zoo.html

Schotterpisten für Fußgänger, Slalom für Autos: Seit sieben Jahren wird an der Hardenbergstraße am Zoo gebaut. Ende nicht in Sicht.

Im Sommer wuchsen in den Baugruben Bäume, inzwischen haben sich Obdachlose zwischen den Absperrungen eingerichtet: Die BVG-Baustelle auf der Hardenbergstraße am Bahnhof Zoo dürfte inzwischen eine der ältesten Wander-Baustellen der Stadt sein. Seit sieben Jahren holpern Touristen zwischen Bahnhof, Hotels und Amerika-Haus über eine chaotische Schotterpiste, Busse und Autos stauen sich durch einen immer wieder neu gestalteten Slalom. Schon seit 2013 dichten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) hier die Tunneldecke der U-Bahnlinie 2 zwischen Ernst-Reuter-Platz und Zoo ab – und eigentlich sollte alles schon vor vier Jahren fertig sein.

BVG will bis zum Sommer an der Hardenbergstraße weiterbauen
Zuletzt hieß es bei der BVG: Herbst 2019, dann aber wirklich. Im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ist man der Meinung, Ende Februar werde die BVG nun tatsächlich fertig. Doch die sagt nun: Erst “voraussichtlich bis zum Sommer“ werde die Baustelle fertig, so BVG-Sprecher Jannes Schwentu. Grund für die weitere Verzögerung sei einerseits die aufwändige Entsorgung von Baumaterial. „Davon abgesehen sorgen Baumaßnahmen Dritter, die ebenfalls in diesem Bereich tätig sind, für …

Straßenverkehr: Stellplätze und Garagenstellplätze in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele #Stellplätze und #Garagenstellplätze – im Sinne der Ausführungsvorschriften zu § 67 der #Bauordnung
für Berlin vom 16.01.1980 sowie früherer und späterer Fassungen – sind in Berlin insgesamt bis heute
eingerichtet worden?
Antwort zu 1:
Die Anzahl der errichteten Stellplätze und Garagenstellplätze aufgrund der #Stellplatzpflicht
nach § 67 BauO Bln vom 29. Juli 1966 in der Fassung vom 13. Februar 1971 in Berlin sind
nicht auswertbar erfasst worden.
Frage 2:
Wie hoch war der jeweilige Ablösungsbetrag pro Platz für nicht durch den Bauherren eingerichtete Stellplätze
seit Schaffung der Ablöseregelung?
Antwort zu 2:
Mit § 67 Abs. 7 Bauordnung für Berlin (BauO Bln) vom 29. Juli 1966, in der Fassung vom
13. Februar 1. Juli 1979 wurde die Ablösung der Stellplatzpflicht – durch die Zahlung einer
Geldsumme vor Baubeginn – in Berlin erstmals gesetzlich geregelt. Die Höhe der
Ablösebeträge wurde durch Rechtsverordnung der ehemaligen SenBauWohn allgemein
2
festgelegt. Für die Zeit der Verordnung vom 07.08.1979 betrug der Ablösebetrag je
Stellplatz oder Garagenstellplatz 17.600 DM. Die Ablösebeträge waren zweckgebunden.
Sie durften nach § 67 Abs. 7 Satz 5 BauO Bln nur für die Herstellung zusätzlicher
Parkeinrichtungen, die der öffentlichen Benutzung zur Verfügung stehen, verwendet
werden. Eine örtliche Bindung war mit der Zweckbestimmung der Ablösebeträge nicht
verbunden.
Frage 3:
Welche Ablösebeträge sind seit Schaffung der Regelung in den jeweiligen Jahren gezahlt worden?
Antwort zu 3:
Dazu wurden keine auswertbaren Daten erfasst.
Frage 4:
Sind – wenn ja, wie viele und in welchen Bezirken – ausgewiesene „abgelöste Stellplätze“ seit dem 01.01.1990
anderweitig genutzt worden?
Antwort zu 4:
„Abgelöste Stellplätze“ sind nicht entstanden, die Ablösebeträge wurden zweckgebunden
nur für die Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen, die der öffentlichen Benutzung zur
Verfügung stehen, verwendet.
Frage 5:
Wie viele Stellplätze müsste es in Berlin gegenwärtig geben, wenn die Ausführungsvorschriften zu 1)
angewendet würden?
Antwort zu 5:
Dazu wurden keine auswertbaren Daten erfasst.
Mit der ersatzlosen Streichung der Ablösung von der Verpflichtung zur Herstellung von
Stellplätzen wurde auch die Verordnung über die Höhe der Ablösungsbeträge für Stellplätze
vom 7. Februar 1992 durch Art. II des 5. Änderungsgesetzes zur BauO Bln aufgehoben.
Berlin, den 07.02.2020
In Vertretung
Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen

Straßenbahn + Bus + Straßenverkehr: Vergütung des Zeitaufwands im Straßenbahn- und Busverkehr, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wird die #Zeitkomponente der #Vergütung anhand des Fahrplans, in den die #Wartezeiten der #Straßenbahn vor
den #Lichtsignalanlagen infolge fehlender absoluter #Vorrangschaltung einkalkuliert sind, berechnet? Wie
werden #Verspätungen und #ausfallende Kurse berücksichtigt?
Frage 2:
Kann der Senat bestätigen, dass die BVG eine geringere Vergütung erhält, wenn LSA-Schaltungen auf
absoluten Vorrang der Straßenbahn umgestellt und die dadurch kürzeren möglichen Beförderungszeiten
fahrplanwirksam werden?
Frage 3:
Hält der Senat diese Zahlungen des Landes Berlin an die BVG für den richtigen Anreiz, um über die im
Koalitionsvertrag vereinbarten Vorrangschaltungen zu kürzeren Beförderungszeiten und zu
wirtschaftlicherem Fahrzeugeinsatz zu kommen? Wenn ja, warum?
Frage 4:
Wie ist im Busverkehr die Vertragslage zu dieser Problematik?
Antwort zu 1, 2, 3 und 4:
Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1-4 gemeinsam beantwortet.
Die Vergütung im Verkehrsvertrag zwischen dem Land Berlin und den Berliner
Verkehrsbetrieben (BVG) erfolgt bei den Verkehrsmitteln Straßenbahn und Bus auf Basis
des genehmigten Regelfahrplans nach Fahrplan-Kilometern und FahrplanBeförderungsstunden. Verspätete Fahrten werden ebenfalls auf Basis des genehmigten
2
Regelfahrplans vergütet. Nicht erbrachte Leistungsmengen (ausfallende Kurse) werden
grundsätzlich nicht vergütet.
Bei der Aufstellung des genehmigten Regelfahrplans berücksichtigt die BVG die
Verkehrssituation im Streckenverlauf (u.a. durchschnittliche Fahrgastwechselzeiten,
Fahrzeiten zwischen den Haltestellen und Wartezeiten an den Lichtsignalanlagen). Sollten
sich durch Veränderungen der Schaltungen der Lichtsignalanlagen (LSA) oder anderer
Vorrangmaßnahmen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kürzere
Beförderungszeiten ergeben, ändern sich auch die diesbezüglichen Vergütungsansprüche
der BVG theoretisch nach dem in Frage 2 beschriebenen Prinzip. Praktisch ist jedoch zu
beachten, dass die sonstigen Rahmenbedingungen (u.a. längere Fahrgastwechselzeiten
durch höhere Fahrgastzahlen, verstärkte Einführung von Tempo-30-Regelungen
insbesondere aus Lärmschutz-, Luftreinhalte- oder Verkehrssicherheitsgründen)
maßgeblich die Fahrzeit mitbeeinflussen, so dass es gesamthaft über das Liniennetz der
Straßenbahn während der Laufzeit des Verkehrsvertrags nicht zu dem unter Frage 2
beschriebenen Aspekt gekommen ist.
Die beförderungszeitabhängige Vergütungskomponente wurde zwischen dem Land Berlin
und der BVG vereinbart, weil wesentliche Kostenblöcke bei der Herstellung der
Verkehrsleistung zeit- und nicht kilometerabhängig anfallen. Der in Frage 3 beschriebene
Anreizmechanismus ist dabei nicht beabsichtigt.
Frage 5:
Welche diesbezüglichen Regelungen beabsichtigt der Senat für den noch 2020 neu abzuschließenden
Verkehrsvertrag?
Antwort zu 5:
Der Senat strebt die Umsetzung der Vorgaben des Nahverkehrsplans 2019-2023, Kapitel
III.2 Qualitätsstandards, im abzuschließenden Verkehrsvertrag mit der BVG an.
Berlin, den 06.02.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: Verkehrsunfälle und Unfallfluchten im Jahr 2019, aus Senat

www.berlin.de

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

 

  1. Wie viele #Verkehrsunfälle wurden in Berlin im Jahr 2019 von der Polizei registriert (Gesamtzahl sowie jeweils für die Direktionen 1 bis 6)?

 

Zu 1.:

Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

 

Direktion Verkehrsunfälle
Dir 1 22.749
Dir 2 28.250
Dir 3 20.585
Dir 4 26.457
Dir 5 24.650
Dir 6 24.615
Gesamtergebnis 147.306

(Stand: 03.02.2020)

 

  1. Wie viele der unter aufgelisteten #Unfallfluchten wurden von der Polizei im Jahr 2019 aufgeklärt (Gesamtzahl sowie jeweils für die Direktionen 1 bis 6)?

Zu 2.:

Die Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

 

Direktion Verkeh rsunfallfluchten aufgeklärt
Dir 1 5.521 1.931
Dir 2 6.409 2.664
Dir 3 4.314 1.803
Dir 4 6.501 3.038
Dir 5 5.747 2.255
Dir 6 6.423 2.411
Gesamtergebnis 34.915 14.102

(Stand: 03.02.2020)

Berlin, den 7. Februar 2020 In Vertretung

Torsten Akmann

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

BVG + Straßenverkehr: BVG schleppt 150 Falschparker auf Busspuren ab, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article228346443/BVG-schleppt-150-Fahrzeuge-auf-Busspuren-ab.html

Seit einem Monat setzen die Berliner Verkehrsbetriebe auf Busspuren geparkte Fahrzeuge um. Der Dienst wird ausgeweitet.

Die BVG hat in vier Wochen 150 Falschparker von #Busspuren #abgeschleppt.
Die Flotte der #Abschlepp-Wagen bei der BVG soll bis April auf zehn Fahrzeuge anwachsen.
Zurzeit ist die BVG mit zwei Fahrzeugen auf der Jagd nach #Falschparkern.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) machen von der neuen Möglichkeit zum #Abschleppen von Falschparkern auf Busspuren regen Gebrauch – wenngleich der Einsatz noch ausbaufähig ist. Rund 150 unerlaubt abgestellte Fahrzeuge entfernte die BVG im ersten Monat nach Beginn des Projekts von den #Sonderfahrstreifen. Das teilte Sprecherin Petra Nelken auf Anfrage mit. Hinzu kämen vier begonnene Umsetzungen, ehe der Fahrzeugführer eintraf, und drei Leerfahrten, bei denen das Auto noch vor Eintreffen des Abschleppdienstes weggefahren wurde.

Seit dem 6. Januar schleppt die BVG Falschparker ab, die ihre Autos auf Busspuren, in #Haltestellen oder auf #Tramgleisen abgestellt haben. Dafür stehen den Verkehrsbetrieben derzeit sieben Abschleppfahrzeuge zur …

Radverkehr: Sicherheit und Ordnung und Sauberkeit im Straßenverkehr, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
An welchen Straßen auf welcher Länge sind seit dem 09.12.2016 in Berlin sogenannte „Poller“ zur
#Abgrenzung von #Radwegen eingerichtet worden? Welche Variante „#Poller“ (Stahlpoller, Leitboys etc.) wurde
dabei jeweils verwendet?
Antwort zu 1:
Nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, die im
Regelfall nicht der für die betreffenden Straßen zuständige Baulastträger ist, sind seit
Dezember 2016 in folgenden Straßen auf der Fahrbahn durch #Sperrpfosten abgegrenzte
Radverkehrsanlagen („Geschützte #Radfahrstreifen“) geschaffen worden (Länge jeweils in
Klammern):
· Kolonnenstraße (ca. 100 m)
· Dahlemer Weg (ca. 550 m)
· Holzmarktstraße (ca. 450 m)
· Mehringdamm (ca. 100 m)
· Hasenheide (ca. 1000 m)
· Karl-Marx-Straße (ca. 400 m)
· Tamara-Danz-Straße (ca. 300 m)
· Bernauer Straße (ca. 50 m)
Im Rahmen der bisherigen Vorhaben wurden verschiedene Varianten von Sperrpfosten
verwendet. Da die Auswahl der Art der Sperrpfosten durch die Straßenbaulastträger
erfolgte und die verwendeten Produkttypen voraussichtlich ab 2021 durch das mit der
Begleituntersuchung beauftragte Ingenieurbüro bei den Straßenbaulastträgern abgefragt
und ausgewertet werden, können hierzu derzeit noch keine näheren Angaben gemacht
werden.
2
Frage 2:
In welchem Abstand zueinander sind diese Poller zu 1) jeweils aufgestellt worden? Wie sind diese im Boden
verankert und welcher Aufprallenergie halten diese stand?
Antwort zu 2:
Der Regelabstand zwischen den Sperrpfosten beträgt 2 m (von Sperrpfostenmitte zu
Sperrpfostenmitte gerechnet). Im Einzelfall sind Abweichungen nach oben oder unten
möglich, zumal die Maßnahmen üblicherweise individuell geplant werden. Die Art der
Verankerung ist den zuständigen Straßenbaulastträgern weitestgehend freigestellt.
Werden die Sperrpfosten nicht durch Markieren einer Sperrfläche, sondern nur durch eine
Fahrbahnbegrenzungslinie abgesichert, sollen die Sperrpfosten flexibel sein. Das
Verhalten, das die verschiedenen Sperrpfostenformen bei Berührungen bzw. Kollisionen
mit Fahrzeugen zeigen, wird im Rahmen der bis 2022 angesetzten Begleituntersuchung
ab 2021 anhand von Befragungen der Baulastträger durch das beauftragte Ingenieurbüro
näher untersucht.
Frage 3:
Wie konkret wird der Bereich zwischen den jeweiligen Pollern (durch die #BSR?) #gereinigt? Sind die
eingesetzten #Kehrfahrzeuge der BSR wegen der Größe der Zwischenräume dazu in der Lage oder muss die
Reinigung manuell erfolgen?
Antwort zu 3:
Vorherige Abstimmungen mit den Berliner #Stadtreinigungsbetrieben (BSR) haben
ergeben, dass die Geschützten Radfahrstreifen aufgrund ihrer lichten Breite von
regelmäßig mindestens 2 m mit Kehrfahrzeugen gereinigt werden können. Das
#Reinigungsergebnis im Bereich des #Protektionsstreifens zwischen den Sperrpfosten wird
bis Ende 2022 im Rahmen der oben genannten Begleituntersuchung untersucht. Bisher
sind der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz keine besonderen
Probleme bezüglich der Straßenreinigung der Geschützten Radfahrstreifen bekannt
geworden.
Frage 4:
Als welche Art Verkehrseinrichtung im Sinne des § 43 StVO sind diese zu qualifizieren?
Antwort zu 4:
Verkehrseinrichtungen werden durch § 43 Absatz 1, 3 der Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) in Verbindung mit der Anlage 4 (zu § 43 Absatz 3 StVO) definiert. Im Rahmen der
Anordnung von geschützten Radfahrstreifen können als Protektionselemente zur
physischen Trennung von Radverkehr und motorisiertem Verkehr die darin angeführten
Sperrpfosten, Leitschwellen mit Baken oder Leitborde mit Baken verwendet werden.
3
Bei den bisher eingesetzten Verkehrseinrichtungen handelt es sich ganz überwiegend um
auf Sperrflächen oder Fahrbahnbegrenzungslinien montierte Sperrpfosten, die auch
wegen des durch die Markierungen bestehenden Verbots, die entsprechenden Flächen zu
befahren, als solche erkennbar sind.
Frage 5:
Hat der Gesetzgeber Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Vorschriften des § 7 des Berliner
Straßengesetzes vorgesehen? Falls nein, ergeben sich entsprechende Möglichkeiten, den Verpflichteten zur
Einhaltung der dort genannten Pflichten einzuhalten aus anderen Normen? Falls ja, welchen?
Antwort zu 5:
Als öffentliche Aufgabe besteht die Straßenbaulast gemäß § 7 Absatz 6 Satz 1 Berliner
Straßengesetz (BerlStrG) ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit. Es besteht daher
kein Rechtsanspruch Dritter – auch nicht von anderen Straßenbaulastträgern – darauf, wie
und wann die Straßenbaulast erfüllt wird. Der Straßenbaulastträger kann im Rahmen
seiner (auch finanziellen) Leistungsfähigkeit über Art, Maß und Zeitpunkt aller
Maßnahmen zur Erfüllung der Aufgaben aus der Straßenbaulast in eigener Verantwortung
entscheiden.
Berlin, den 31.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

zu Fuß mobil: E-Roller: Länder, schützt den Fußverkehr!, aus Fuss e.V.

Die #Gehwege der deutschen Städte könnten bald von
herumstehenden #E-Rollern und #Leihrädern befreit sein. Am 14. Februar
stimmt der Bundesrat über einen Antrag von Berlins Umwelt- und
Verkehrssenatorin Regine Günter ab, nach dem diese Fahrzeuge auf dem
Bürgersteig genehmigt werden muss. Bisher sehen die meisten Städte keine
Handhabe, das wilde Aufstellen und Abstellen zu regulieren. Nach Angaben
der #Fußgängerlobby #FUSS e.V. haben dem Berliner Antrag im
Verkehrsausschuss des Bundesrats 9 von 16 Ländern zugestimmt; die
Mehrheit im Plenum ist aber noch nicht sicher.

FUSS e.V. begrüßt den Vorstoß und fordert auch die übrigen Länder auf,
für freie Gehwege zu stimmen. Nach Information der Fußgänger-Initiative
haben sich im Ausschuss Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und
Thüringen enthalten. FUSS e.V.-Vorstand Roland Stimpel: „Ihre
Verkehrsminister Christian Pegel, Hendrik Wüst und Benjamin Hoff können
jetzt zeigen, was ihnen wichtiger ist – das Wohl von 80 Millionen
Fußgängern im Land oder das unregulierte Geschäft einiger Verleihfirmen.“

Bisher ist Bremen die einzige Stadt, die diese #Verleihfahrzeuge nur mit
ihrer Genehmigung zulässt und dafür Bedingungen stellt: eine begrenzte
Zahl von Fahrzeugen, einen Notdienst der Verleiher zum Wegräumen
behindernder Roller sowie eine Gebühr dafür, dass die Firmen auf der
Straße Geschäfte machen. Dazu Roland Stimpel: „Nach allen, was wir in
Bremen sehen, klappt es ziemlich gut.“ Die Verleiher Voi und Tier sind
dort aktiv und können jeweils 500 E-Roller aufstellen.

Da die Rechtslage unklar ist, verlangten andere Städte bisher keine
Genehmigung. Hier will jetzt Berlins Senatorin Regine Günther mit dem
Vorstoß im Bundesrat Klarheit schaffen. Dazu will sie den Paragraphen 29
der Straßenverkehrsordnung ändern, der „übermäßige Straßenbenutzung“
regelt. Ihr Vorschlag für den Verordnungstext lautet nach dem Protokoll
des Verkehrsausschusses: „Das Parken von Elektrokleinstfahrzeugen und
Fahrrädern auf für den Fußgängerverkehr vorgesehenen Verkehrsflächen
bedarf der Erlaubnis, wenn dies zu gewerblichen Zwecken, insbesondere
zur Vermietung der Fahrzeuge oder zu deren Verleih, erfolgt.“

*****

FUSS e.V. Pressekontakt: Roland Stimpel, roland.stimpel@fuss-ev.de
oder 0163 – 1833 508

Güterverkehr: „Wir müssen richtig Attacke machen“ / / Dr. Sigrid Nikutta, Vorstandsmitglied der Deutsche Bahn AG, sieht die dringende Notwendigkeit, Transporte von der Straße stärker auf die Schiene zu verlagern., aus verbaende.com

https://verbaende.com/news.php/Wir-muessen-richtig-Attacke-machen–Dr-Sigrid-Nikutta-Vorstandsmitglied-der-Deutsche-Bahn-AG-sieht-die-dringende-Notwendigkeit-Transporte-von-der-Strasse-staerker-auf-die-Schiene-zu-verlage?m=133006

„Wenn nicht aktiv gehandelt wird“, sagte Dr. Sigrid Evelyn #Nikutta, Vorstand #Güterverkehr der Deutsche Bahn AG und Vorstandsvorsitzende der #DB Cargo AG, „müssen wir uns zukünftig darauf einstellen, dass wir noch mehr Verkehr auf den #Straßen haben werden als heute“. In der Berliner DB mindbox hielt sie auf der Jahresauftaktveranstaltung der #BME-Region Berlin-Brandenburg ihre Keynote vor 125 Einkaufs-, Logistik- und Supply Chain Managern.

Laut Frau Dr. Nikutta, die bis Dezember 2019 fast eine Dekade als Vorstandsvorsitzende der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) tätig war, werde die Menge der #Warentransporte bis 2030 um bis zu 30 Prozent steigen.
Vor dem Hintergrund der laufenden Klimadebatte und angesichts steigender CO2-Werte in den Städten muss etwas passieren. Nur mit einem leistungsfähigen #Schienengüterverkehr werden die Klimaziele in Deutschland und Europa erreicht. Jede Tonne, die nicht auf der Straße, sondern auf der Schiene befördert werde, spare im Vergleich zum Lkw 80 Prozent CO2 ein. Daher sei laut Frau Dr. Nikutta die Verlagerung der Warenströme vom Lkw auf die Bahn das Gebot der Stunde. „Um die gewünschten CO2-Klimaziele bis 2030 zu erreichen, muss man jetzt die infrastrukturellen Voraussetzungen schaffen und im Schienengüterverkehr …

Straßenverkehr: Auf der A100 und A111 wird’s eng Ferienzeit ist Baustellenzeit: Auf der Stadtautobahn müssen sich Autofahrer in dieser Woche auf Einschränkungen einstellen, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bauarbeiten-auf-der-berliner-stadtautobahn-auf-der-a100-und-a111-wirds-eng/25502676.html

In Berlin sind Winterferien – und auf den Autobahnen laufen #Bauarbeiten in der verkehrsärmeren Zeit. Betroffen sind in beiden Richtungen die #Stadtautobahn #A100 und die #A111, wie die #Verkehrsinformationszentale Berlin und die Planungsgesellschaft #Deges mitteilen.

Hier werden so genannte #Baugrunderkundungen durchgeführt. Anlass sind laut Deges die Planungen zum #Ersatzneubau der #Rudolf-Wissell-Brücke und zum Umbau des Autobahndreiecks Funkturm. Das #Autobahndreieck ist marode und soll ab 2023 modernisiert werden.

Die Baustellen im Überblick
In Fahrtrichtung Wedding (Nord/Tegel) ist den Angaben zufolge bis Samstag, 8. Februar, zwischen den Anschlussstellen Kurfürstendamm (A100) und Heckerdamm (A111) der linke Fahrstreifen teilweise gesperrt. Im Baustellenbereich sind auf der A100 dann nur zwei statt drei Fahrstreifen befahrbar. Auf der A111 ist nur ein Fahrstreifen zwischen Dreieck Charlottenburg und AS Heckerdamm frei.

In der Nacht vom 8. zum 9. Februar sind die A100 und die A111 von 22 bis 5 Uhr in diesen Abschnitten …