Straßenverkehr + Regionalverkehr: Park+Ride-Parkplätze in Steglitz-Zehlendorf?, aus Senat

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Frage 1:
Strebt der Senat an im Bezirk Steglitz-Zehlendorf neue #P+R-Parkplätze zu schaffen bzw. bestehende für
eine Ausbauplanung vorzusehen?
Antwort zu 1:
Der ruhende Verkehr liegt im Aufgabenbereich der Berliner Bezirke. Im März 2019
meldete der Bezirk Steglitz-Zehlendorf eine gut ausgelastete Park+Ride-Anlage (P+RAnlage) am Bahnhof Wannsee mit circa. 40 Plätzen (siehe Beantwortung der Schriftlichen
Anfrage Nr. 18/18133). Planungen im Bereich P+R wurden vom Bezirk nicht kommuniziert,
und bestehen auch nicht auf Senatsseite.
Frage 2:
Ist dem Senat bekannt, bzw. steht oder tritt er in Verhandlungen mit Brandenburg ein, um P+R-Parkplätze
auf der Landesgrenze Berlin-Brandenburgs oder alleinig auf dem Gebiet des Nachbarbundeslandes zu
schaffen?
Antwort zu 2:
Der Senat steht in engem Austausch mit dem Land Brandenburg zu diesem Thema.
Frage 3:
Wie sieht die Strategie des Senats im Südwesten Berlins aus hinsichtlich der Bewältigung der wachsenden
#Pendlerströme aus und nach Brandenburg?
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Frage 4:
Hegt der Senat weitere Ausbaupläne verkehrlicher Art um die Pendlerströme zu kanalisieren, zu bündeln
oder durch den Einsatz neuer Verkehrsmittel- oder -angebote?
Antwort zu 3 und 4:
Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Mit dem gültigen #Nahverkehrsplan verfolgt der Senat das Ziel, den öffentlichen
Personennahverkehr auszubauen. Das gemeinsam mit dem Land Brandenburg laufende
Projekt #i2030 umfasst u.a. auch Teilprojekte im Südwesten Berlins, welche die Attraktivität
des öffentlichen Nahverkehrs verbessern sollen:
 Der #RE1 soll im Abschnitt Brandenburg/Havel – Potsdam – Berlin – Frankfurt/Oder
von einem 30- auf einen 20-Minuten-Takt verdichtet werden und wird mit dem
Verkehrsvertrag vom #Netz-Elbe-Spree mit längeren Fahrzeugen ausgestattet.
 Für die Potsdamer #Stammbahn laufen Untersuchungen zur Wiederinbetriebnahme
mit neuen Stationen am #Europarc, #Düppel-Kleinmachnow und #Zehlendorf-Süd.
 Für die S-Bahn-Linie 25 laufen Untersuchungen zur Verlängerung von #Teltow Stadt
nach #Stahnsdorf Sputendorfer Straße mit Zwischenhalt an der Iserstraße.
 Begleitend zu den Maßnahmen im Schienenverkehr soll das Busnetz in Teltow,
Kleinmachnow und Stahnsdorf angepasst werden, um bessere Verknüpfungen zur
erzielen.
Ergänzend sollen #Radschnellverbindungen (#RSV) die Attraktivität des Radverkehrs
verbessern. Angesprochen werden insbesondere radfahrende Pendlerinnen und Pendler,
die weite Strecken im Berliner Stadtgebiet zügig und weitestgehend ohne Zwischenstopps
zurücklegen wollen. Radschnellverbindungen stellen somit eine attraktive Alternative zum
Auto dar, insbesondere bei der Verbindung von Umland und Stadt. Im Südwesten Berlins
verlaufen zwei der insgesamt 12 vom Senat zur weiteren Planung ausgewählten
Trassenkorridore:
 Die Route Königsweg-Kronprinzessinnenweg (RSV 3) führt durch den Grunewald in
Richtung Wannsee/Potsdam.
 Die Teltowkanalroute (RSV 6) führt durch die Bezirke Tempelhof-Schöneberg und
Steglitz-Zehlendorf entlang des Teltowkanals.
Mit der baulichen Umsetzung ist nicht vor 2024 zu rechnen.
Mit Blick auf den Pendlerverkehr bestehen derzeit keine konkreten Straßenplanungen für
den Südwestraum.
Bezüglich P+R-Anlagen vertritt der Senat die Auffassung, dass diese grundsätzlich an den
wohnortnächsten Bahnhöfen oder Haltepunkten des öffentlichen (Schienen-) Verkehrs
anzulegen sind. Nur dann sind die Straßenentlastung und die Auslastung des Angebotes
des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) optimal. Das heißt, dass für Pendlerinnen
und Pendler aus Brandenburg die Anlagen möglichst in Brandenburg errichtet werden
sollten.
3
In den Stadtrandlagen von Berlin und mit zunehmender Nähe zum S-Bahn-Ring besteht
das Problem, ausreichende und geeignete Flächen in Bahnhofsnähe zu finden und für
Park + Ride verfügbar zu machen (konkurrierende höherwertige Nutzungen). In
Anbetracht der großen Potenziale bei der Verknüpfung von Fahrrad und ÖPNV befasst
sich das Land Berlin derzeit schwerpunktmäßig mit der Realisierung von Bike + RideAnlagen. Des Weiteren wurde im Rahmen des Berliner Mobilitätsgesetzes ein massiver
Ausbau der Radinfrastruktur beschlossen.
Ergänzend zu dem geplanten Pedelec-Korridor beabsichtigt das Bezirksamt SteglitzZehlendorf gesicherte und frei zugängliche Fahrradstellplätze zu errichten. Angedacht sind
S-Bahnhof Wannsee, S-Bahnhof Mexikoplatz, S-Bahnhof Zehlendorf-Süd, U-Bahnhof
Krumme Lanke (Ost) und U-Bahnhof Krumme Lanke (West). Das Bezirksamt ist
für Fahrradabstellanlagen als Anlagen des ruhenden Verkehrs zuständig und kann über
den aktuellen Sachstand informieren.
Frage 5:
Was hält der Senat grundsätzlich von #Anwohnerparkzonen in von den Pendlerverkehren belasteten Wohnsowie mischgenutzten Wohn- und Geschäftsgebieten?
Frage 6:
Zu 5. ergänzend: Welche Regionen im Südwesten Berlins wären hier denkbar?
Antwort zu 5 und 6:
Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Für die Planung und Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung sind die Bezirke
verantwortlich. Viele Gebiete mit hohem Parkdruck werden bereits bewirtschaftet oder sind
Teil laufender Planungen. Hierzu gehören bisweilen auch stark belastete Bereiche um Uund S-Bahnhöfe. Parkraumbewirtschaftung und eine entsprechende Überwachung
reduzieren i.d.R. den Parkdruck, verbessern die Verkehrssicherheit und entlasten die
Anwohnenden.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO § 45) gibt als Kriterien für die Einführung von
Parkraumbewirtschaftung Parkdruck und Nutzerkonkurrenz vor (z. B.
Bewohnerinnen/Bewohner, Kundeninnen/Kunden und Beschäftigte). Werden diese
Kriterien an ÖPNV-Knotenpunkten erfüllt, wird Parkraumbewirtschaftung auch hier als
sinnvolle Maßnahme angesehen.
Die Voraussetzungen für die Einführung neuer Parkzonen werden in lokalen
Machbarkeitsstudien geprüft. Eine pauschale Aussage kann somit nicht erfolgen.
Berlin, den 30.01.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr + Straßenverkehr: Poller-Radweg auf der Müllerstraße – Das sind die Pläne, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/mitte/article228298785/Radweg-an-der-Muellerstrasse-Das-sind-die-aktuellen-Planungen.html

Die #Müllerstraße wird umgebaut. An diesen Stellen soll der #Radweg gänzlich vom #Autoverkehr abgetrennt werden.

Wann bekommt die Müllerstraße im Ortsteil Wedding einen sicheren Radweg? Diese Frage beschäftigt den Bezirk Mitte seit Jahren. Radfahrer fordern immer wieder eine sichere Abtrennung zum Autoverkehr auf der stark frequentierten Fahrbahn zwischen #Seestraße und #S-Bahnhof-Wedding.

Nun legte die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Mitte den aktuellen Stand der Planungen offen. Vorausgegangen war eine Anfrage von Tobias Schulze (Linke) aus dem Abgeordnetenhaus.

#Protected-Bike-Lane zwischen #Amsterdamer und #Utrechter Straße
In der schriftlichen Antwort heißt es, dass noch in diesem Frühjahr eine Bürgerveranstaltung zum Thema …

BVG: Unfälle (im Verkehr) bei der BVG? aus Senat

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Vorbemerkung:
Die in den nachfolgenden Tabellen für das Jahr 2019 dargestellten Werte beziehen
sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. November 2019.
Für die Betrachtung der #Verkehrsbeteiligung „#Linienbusse“ wurden sowohl
Fahrzeuge der BVG als auch die der im Auftrag der BVG eingesetzten
Subunternehmen und #Straßenbahnen herangezogen.
1. An wie vielen #Unfällen waren #BVG Fahrzeuge beteiligt (gab es im Jahr 2019 eine Steigerung zu
2018 und 2017)?
Zu 1.:
Die polizeilich registrierten Verkehrsunfälle sind der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen. Schadensfälle auf Betriebsgelände, z.B. eigenes Gleisbett oder
Personenstürze in Bussen und Straßenbahnen ohne Einwirkung anderer, werden
durch die Polizei Berlin statistisch nicht erfasst.
Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Bussen / Straßenbahnen
Jahr 2017 2018 2019
Anzahl 3.903 3.644 3.619
(Stand: 16.01.2020)
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2. Wie viele waren davon schuldhafte Unfälle in Zahlen?
Zu 2.:
Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft darüber, wie viele Verkehrsunfälle sich
#hauptunfallursächlich durch Busse / Straßenbahnen ereigneten.
Verkehrsunfälle mit Hauptverursachung durch Busse / Straßenbahnen
Jahr 2017 2018 2019
Anzahl 2.113 1.946 1.969
(Stand: 16.01.2020)
3. Wie hoch waren die entstandenen Kosten (schuldhaft und nicht schuldhaft) in den Jahren 2017
und 2018?
Zu 3.:
Hierzu teilt die BVG pauschal mit:
„2017 lagen die entstandenen Kosten bei 8,34 Millionen Euro. 2018 lagen die Kosten
bei 4,12 Millionen Euro.“
Berlin, den 28. Januar 2020
In Vertretung
Sabine Smentek
Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Radverkehr + Straßenverkehr: Neukölln: Hermannstraße bekommt Busspur und Pollerradweg, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/neukoelln/article228269695/Hermannstrasse-bekommt-einen-Pollerradweg.html

Etliche Parkplätze müssen zudem einer extra Busspur in der Hermannstraße weichen. Baustart in Neukölln soll Anfang 2021 sein.

In Neukölln wird die #Hermannstraße ab Anfang 2021 umgebaut.
Die Hermannstraße soll eine #Busspur und eine sogenannte #Protected Bike Lane bekommen
Dafür werden viele Parkplätze an der Hermannstraße wegfallen.
Kritik an den Umbauplänen kommt von der FDP.

Die Hermannstraße, eine der meistbefahrenen Straßen Neuköllns, bekommt eine Bus- und #Fahrradspur. Das teilte nun das Bezirksamt auf Nachfrage mit. Die Hermannstraße wird für Autos und Lkw dann in beide Richtungen nur noch einspurig sein. Zudem werden voraussichtlich etliche #Parkplätze entlang der Straße dem Bus- und Fahrradweg weichen müssen. Die Bauarbeiten sollen Anfang 2021 beginnen. Derzeit befände man sich noch in der Planungsphase, sagte ein Sprecher des Bezirksamts.

In einem ersten Bauabschnitt soll ab der #Juliusstraße bis zum S- und U-Bahnhof Hermannstraße auf einer Länge von rund 600 Metern eine Busspur inklusive #Fahrradweg errichtet werden. Bisher hat die Hermannstraße in jede Richtung eineinhalb …

Straßenverkehr: Zahl der Pkw-Neuzulassungen gestiegen, aus berlin.de

https://www.berlin.de/tourismus/infos/verkehr/nachrichten/6058986-4357821-pkw-neuzulassungen-berlin-2019.html

In Berlin sind im vergangenen Jahr deutlich mehr #Personenkraftwagen neu #zugelassen worden als 2018. Den größten Sprung machten #Elektroautos und #Hybride.

Insgesamt wurden 2019 gut 87.000 Pkw neu zugelassen, 2018 waren es noch rund 81.000. Insgesamt waren rund 110.000 #Neufahrzeuge auf den Straßen der Hauptstadt unterwegs und damit fast 10.000 beziehungsweise rund zehn Prozent mehr als noch im Vorjahr, wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg am Dienstag (28. Januar 2020) mitteilte. Zwar nahmen die Neuzulassungen auch bei Benzinern und Diesel-Autos zu. Besonders deutlich stiegen sie aber bei alternativen Antrieben.
Doppelt so viele Neuzulassungen bei Elektroautos
Insgesamt stieg deren Zahl den Statistikern zufolge um mehr als 67 Prozent auf 10.914 …

Straßenverkehr: Auf Treptow rollt was zu Die Stadtautobahn wächst Richtung Osten, aus Berliner Kurier

https://www.berliner-kurier.de/berlin/kiez—stadt/auf-treptow-rollt-was-zu-die-stadtautobahn-waechst-richtung-osten-33824580

Die #Stadtautobahn wächst Richtung Osten. Nicht mal vier Jahre noch, dann soll die #A100 mitten in #Treptow enden. Doch was manche Autofahrer freut, erschreckt die Anwohner. Nun stellte der Senat eine Idee vor, wie sich das drohende Chaos lindern ließe.

Seit 2013 Bauarbeiten am #Stadtring
Die Erwartungen sind düster. „Wir werden ein Verkehrschaos ohnegleichen bekommen“, befürchtete Bernd Kalweit, der an der Straße Am Treptower Park wohnt. „Die Wohnviertel werden mit Autos überschwemmt“, sagte Harald Moritz, Grünen-Abgeordneter aus Treptow-Köpenick.

Er kommt immer näher. Seit 2013 sind Bautrupps dabei, den Stadtring über die Neuköllner Grenzallee hinaus zur Straße Am Treptower Park zu verlängern. Häuser mit 110 Wohnungen wurden abgerissen, 300 Kleingärten abgeräumt, …

Straßenverkehr: Umgang mit Falschparkern – Das Umsetzen von ordnungswidrig abgestellten Kfz Teil II, aus Senat

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Die #Geschäftsanweisung über das #Umsetzen von Fahrzeugen PPr Stab Nr. 15/2014 hatte laut der
darin enthaltenen Schlussbestimmungen (S. 21 der benannten Geschäftsanweisung) eine Gültigkeit
bis zum 31.10.2019.
1. Gibt es eine neue Geschäftsanweisung über das Umsetzen von Fahrzeugen? Sofern zutreffend,
bitte die Änderungen gegenüber der bisherigen Geschäftsanweisung PPr Stab Nr. 15/2014 im
Detail benennen. Falls nicht zutreffend, bitte erläutern, wann mit einer neuen Geschäftsanweisung
zu rechnen ist und was diesbezüglich bis zum Erlass einer neuen Geschäftsanweisung gilt.
Zu 1.:
Die Neufassung der genannten Geschäftsanweisung ist in Vorbereitung, ein Datum
der Fertigstellung kann noch nicht genannt werden. Relevante inhaltliche
Änderungen sind nach gegenwärtigem Bearbeitungsstand nicht geplant. Bis zum
Inkrafttreten der Neufassung gelten die bisherigen Verfahrensregelungen
unverändert fort.
2. Körperlich eingeschränkte Personen – insbesondere solche mit einem Rollstuhl/Rollator – sowie
Eltern mit einem Kinderwagen sind zur Straßenüberquerung auf einen #abgesenkten #Bordstein
angewiesen. Warum stellt das Falschparken vor einem abgesenkten Bordstein keinen Regelfall
des Umsetzens nach polizeilicher Geschäftsanweisung dar, um die Grundlage dafür zu schaffen,
dass auch diese Menschen im Sinne von § 22 des Berliner Mobilitätsgesetzes unbeschwert die
Straße überqueren können?
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Zu 2.:
#Bordsteinabsenkungen befinden sich ganz überwiegend im unmittelbaren Bereich
von Kreuzungen und Einmündungen sowie vor Grundstücksein- und -ausfahrten.
Das verkehrswidrige Parken vor solchen Absenkungen ist als Regelfall des
Umsetzens definiert. Für Bordsteinabsenkungen auf sonstigen Gehwegstrecken
setzt die Rechtsprechung voraus, dass sie nach ihrer baulichen Ausgestaltung auch
tatsächlich von mobilitätsbehinderten Menschen zur #Fahrbahnquerung genutzt
werden können. Das bedeutet u. a., dass sich auf der gegenüberliegenden Straßen oder
Fahrbahnseite eine korrespondierende Absenkung befindet. Dies ist häufig
nicht der Fall. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine #Fahrzeugumsetzung werden
insofern nicht „regelmäßig“ erfüllt sein und müssen in jedem Einzelfall geprüft
werden.
Gemäß der bisherigen polizeilichen Geschäftsanweisung PPr Stab Nr. 15/2014 über das Umsetzen
von Fahrzeugen, stellt ein ordnungswidrig abgestelltes Fahrzeug im Bereich einer amtlich
gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt (§ 12 Abs. 1 Nr. 5 StVO) einen sogenannten „Regelfall des
Umsetzens“ (siehe Anlage 1 der Geschäftsanweisung) dar.
Punkt 11 „Umsetzungen aus Feuerwehrzufahrten“ (siehe S. 10 der Geschäftsanweisung) besagt:
“(2) Die Siegelung eines Schildes nach bundeseinheitlichem Muster zur Kennzeichnung von
Feuerwehrzufahrten gem. DIN 4066 durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde unterstreicht die
Amtlichkeit. Die Nichtsiegelung ist aber im Umkehrschluss kein verbindliches Indiz für die
Nichtamtlichkeit.”
3. Ist das Umsetzen von Fahrzeugen im Bereich einer Feuerwehrzufahrt auch ohne ein solches
amtliches Siegel auf dem Feuerwehrzufahrt-Schild nach DIN 4066 rechtmäßig?
Zu 3.:
Ja. Gemäß Absatz 4 der oben zitierten Fundstelle gilt dies zumindest dann, wenn
das Schild in Form und Anbringung einen amtlichen Anschein erweckt und keine
gesicherten Erkenntnisse hinsichtlich seiner Nicht-Amtlichkeit vorliegen.
4. Wie beurteilt der Senat den Umstand, dass Ordnungskräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes
der Bezirke und der Berliner Polizei Schwierigkeiten haben, die Amtlichkeit von beschilderten
Feuerwehrzufahrten zu erkennen bzw. anzuerkennen und entsprechend der polizeilichen
Geschäftsanweisung gegen Falschparker vorzugehen? Beispielhaft sei hier auf einen Fall
verwiesen, mit dem sich die BVV Tempelhof-Schöneberg im November 2018 beschäftigte,
nachdem eine amtliche Feuerwehrzufahrt wiederholt zugeparkt und vom Ordnungsamt des Bezirks
wiederholt lediglich mit einem Knöllchen geahndet wurde (siehe hierzu Antwort von
Ordnungsstadträtin Christiane Heiß auf Kleine Anfrage Nr. 0338/XX von Lars Rauchfuß, Fraktion
der SPD).
Zu 4.:
Der Senat erachtet die bisherigen Regelungen als ausreichend. Das Umsetzen von
Fahrzeugen, die auch nicht amtlich gekennzeichnete Rettungswege blockieren, ist
nach der geltenden Rechts- und Vorschriftenlage im Rahmen einer Einzelfallprüfung
grundsätzlich möglich und gegebenenfalls sogar – losgelöst von der Anbringung
eines amtlichen Schildes Feuerwehrzufahrt – zwingend geboten.
Hinsichtlich der Amtlichkeit der Beschilderung genügt es der Rechtsprechung des
Kammergerichts folgend, dass Zu- oder Durchfahrten für Feuerwehrfahrzeuge durch
Hinweisschilder mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt“ zu kennzeichnen sind, dass die
Hinweise von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar sind und dass die
Hinweisschilder eine bestimmte Mindestgröße haben.
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5. Im Falle einer widerrechtlichen Anbringung von Beschilderungen von amtlichen
Feuerwehrzufahrten. Welche Maßnahmen wären von welcher Behörde zu treffen, wenn ein
entsprechender Verdachtsfall vorliegen sollte?
Zu 5.:
Amtliche Feuerwehrzufahrten können auf Grundlage des Bau- oder Wegerechts
eingerichtet werden.
Im Falle des Bekanntwerdens einer widerrechtlichen Anbringung von
Beschilderungen würden die feststellenden Überwachungskräfte den jeweiligen
Fachbereich Bauaufsicht des örtlich zuständigen Bezirksamts informieren.
In zahlreichen Presseartikeln wurde darüber berichtet, dass die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Falschparker künftig selbst abschleppen dürfen. Darauf beruhende Ankündigungen mussten
wiederholt berichtigt werden.
6. Wie viele Stellen beabsichtigt die BVG in den für dieses Vorhaben relevanten Positionen bis Ende
des Jahres 2020 konkret zu besetzen? Bitte nach Berufsbezeichnung aufgliedern.
Zu 6.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die BVG plant, für dieses Vorhaben 40 Stellen Schleppwagenfahrerinnen oder
-fahrer und 26 Stellen Busspurbetreuerinnen oder -betreuer sowie in der Verwaltung
zwei Sachbearbeiterinnen oder -bearbeiter Busspur, vier Sachbearbeiterinnen oder
-bearbeiter in der Rechtsabteilung, zwei Sachbearbeiterinnen oder -bearbeiter im
Rechnungswesen, drei Verkehrsmeisterinnen oder -meister für die Leitstelle und
zwei Koordinatorinnen oder -koordinatoren für den Schleppservice bis Ende 2020 zu
besetzen.“
7. Welche Anforderungen gibt es an die Bewerber und welchen Stand hat aktuell das
Einstellungsverfahren?
Zu 7.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die Busspurbetreuerinnen und -betreuer rekrutieren sich aus dem eigenen
Sicherheitspersonal. Sie absolvieren eine 2-tägige Ausbildung bei der Polizei Berlin.
Die Schleppwagenfahrerinnen und -fahrer müssen eine abgeschlossene Ausbildung
als KFZ-Schlosserin / -schlosser, oder Mechatronikerin / Mechatroniker o.ä.
vorweisen. Es gibt genügend interne und externe Bewerber. Erste Einstellungen
wurden bereits durchgeführt, weitere sind vorbereitet.“
8. Welche Einsatzzeiten haben die mit den Umsetzmaßnahmen betrauten Beschäftigten und wie wird
gewährleistet, dass die Verkehrsbehinderungen zu jeder Tageszeit schnell und zuverlässig
beseitigt werden können?
Zu 8.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die Busspurbetreuerinnen und -betreuer und Schleppwagenfahrerinnen und -fahrer
werden zukünftig rund um die Uhr im Einsatz sein und Falschparkende von Flächen
des ÖPNV umsetzen.“
9. Wird es Sicherheitskräfte geben, die das mit den Fahrzeugumsetzungen betraute Personal bei den
Einsätzen begleiten und falls ja, wie viele zusätzliche Neuanstellungen sind hierfür beabsichtigt?
Zu 9.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die bisherigen Beschäftigten in der Busspurbetreuung, die nicht aus dem
Sicherheitsbereich stammen, werden nur im Einzelfall durch Sicherheitskräfte
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unterstützt. Alle neuen Beschäftigten in der Busspurbetreuung rekrutieren sich aus
dem Sicherheitsbereich. Insgesamt wird der Pool der Busspurbetreuung mit 40 Altund
Neubeschäftigten besetzt sein.“
10. Erwartungsgemäß handelt es sich bei den meisten Verkehrsbehinderungen um falsch parkende
PKW. Wie viele eigene Abschleppfahrzeuge stehen der BVG folglich für Kraftfahrzeuge bis 3,5t ab
wann konkret zur Verfügung? Stehen die drei Gebrauchtwagenfahrzeuge ab 1. Januar 2020
bereits zur Verfügung oder kommen diese erst im Februar zum Einsatz?
Zu 10.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die BVG hat fünf Abschleppfahrzeuge mit Kran für Fahrzeuge bis 3,5t und zwei
„große“ Abschleppfahrzeuge für Fahrzeuge über 3,5t Gesamtmasse auf dem
Gebrauchtwagenmarkt gekauft. Ein Fahrzeug ist bereits seit Anfang Januar im
Einsatz, die weiteren folgen sukzessive.“
Am 14. Dezember 2019 verkündete die Wirtschaftssenatorin und Vorsitzende des BVG-Aufsichtsrates
Ramona Pop über den Kurznachrichtendienst Twitter: “Das ist kein gelber Wasserwerfer, sondern
einer der neuen Abschleppwagen der @BVG_Kampagne. So werden die Busspuren und Radwege
schnell frei!”
11. Ist die Aussage von Frau Pop zutreffend, dass die BVG auch Falschparker auf Radwegen
abschleppen wird?
Zu 11.:
Die BVG darf Fahrzeuge von Flächen des öffentlichen Personennahverkehrs
umsetzen. Dazu zählen auch Busspuren, die von Radfahrenden genutzt werden
können.
12. Erfolgen die Abschleppeinsätze durch Eigenfeststellungen der BVG-Beschäftigten oder werden die
Einsätze basierend auf Hinweisen Dritter durchgeführt?
Zu 12.:
Hierzu teilt die BVG mit:
„Die Einsätze der Abschleppfahrzeuge werden vorwiegend durch Feststellung der
Busspurbetreuerinnen und -betreuer durchgeführt. Es gibt aber auch Hinweise von
BVG-Mitarbeitenden (Fahrerinnen und Fahrer, Verkehrsmeisterinnen und -meistern
usw.) und von Bürgern.“
13. Bereits jetzt haben angestellte Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer der BVG die Möglichkeit
falsch parkende Kraftfahrzeuge über ihren Bordcomputer oder per Funk an die Leitstelle zu
melden. Wie bewertet der Berliner Senat diese Möglichkeit angesichts der Einschätzung von
Busfahrenden, wonach derartige Meldungen nur selten veranlasst bzw. von der Leitstelle gar nicht
bearbeitet werden?
14. Gehört es zur gängigen Praxis, dass die BVG Verkehrsbehinderungen an die Berliner Polizei
meldet? Falls ja, bitte für 2019 aktuelle Zahlen zu gemeldeten und Zahlen zu davon
weitergeleiteten Fällen mit Falschparkern auf Busspuren und in Haltestellenbereichen benennen.
Zu 13. und 14.:
Hier teilt die BVG mit:
„9.663 Meldungen über Behinderungen durch Falschparker wurden 2019 vom
Fahrpersonal an die BVG-Leitstelle gemeldet, die dann an die Polizei Berlin
weitergeleitet wurden.“
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Die Polizei Berlin hat 2019 die Umsetzung von insgesamt 6.314 verkehrsbehindernd
auf Busspuren, Straßenbahngleisen und an Haltestellen parkenden Fahrzeugen auf
Grund von Mitteilungen von BVG-Mitarbeitenden veranlasst. In den Fällen, in denen
verkehrsrechtlich ausgebildete Busspurbetreuerinnen oder -betreuer und
Verkehrsmeisterinnen oder -meister der BVG nicht zur eigenständigen Bearbeitung
relevanter Verkehrsbehinderungen zur Verfügung stehen, werden die Sachverhalte
an die polizeiliche Einsatzleitzentrale übermittelt. Von dort werden sie an die jeweils
örtlich zuständigen Ordnungsämter bzw. Polizeiabschnitte weitergeleitet. Eine valide
automatisierte Recherche solcher Vorgänge ist nicht möglich.
15. Wie beurteilt der Senat die Meldung, dass Ordnungskräfte von Polizei und Ordnungsamt die jüngst
angekündigte, ergänzende Unterstützung der BVG zum Anlass genommen hätten, um bei
zugeparkten Busspuren und Haltestellenbereichen nicht gegen Falschparker tätig zu werden und
Bürgerinnen und Bürger stattdessen auf die BVG zu verweisen?
Zu 15.:
Ein solcher Umstand ist dem Senat nicht bekannt. Die Dienstkräfte der Polizei Berlin
und die des Ordnungsamts ahnden verkehrswidriges Verhalten und führen
Umsetzungen gemäß der geltenden Rechts- und Vorschriftenlage in eigener
Zuständigkeit durch. Seit der Einführung entsprechender Befugnisnormen im
Mobilitätsgesetz haben Mitarbeitende der BVG hierbei eine ergänzende Rolle, um
die Sicherheit und Leichtigkeit des ÖPNV zu verbessern.
16. Wie beurteilt der Senat die Auffassung, dass angesichts der aktuellen BVG-Ressourcenplanung für
Umsetzmaßnahmen, sich Polizei und Ordnungsämter aus ihrem Zuständigkeitsbereich für den
ruhenden Verkehr zunehmend zurückziehen würden? Gibt es diesbezüglich kurz- oder langfristig
entsprechende Planungen?
Zu 16.:
Siehe Antwort zu Frage 15. Solche Planungen gibt es nicht.
Bürgerinnen und Bürgern steht unter der Telefonnummer 030 – 4664 4664 ein Bürgertelefon als
“zentrale Anlaufstelle” der Berliner Polizei zur Verfügung.
17. Wie beurteilt der Senat den Umstand, dass Bürgerinnen und Bürger angesichts von häufigen
Besetztzeichen oder unbeantworteten Anrufen große Schwierigkeiten haben, unter der
Telefonnummer des Bürgertelefons jemanden telefonisch zu erreichen?
Zu 17.:
Das Bürgertelefon steht als Serviceleistung der polizeilichen Einsatzleitzentrale über
zwei Leitungen grundsätzlich an allen Wochentagen 24 Stunden zur Verfügung.
Insbesondere in Phasen hoher Auslastung kann die kurzfristige Erreichbarkeit jedoch
eingeschränkt sein. Ursächlich hierfür ist auch der Umstand, dass Gespräche bis zur
umfänglichen Erledigung eines Bürgerbegehrens nicht selten bis zu 10 Minuten
andauern und der Service in außerordentlichen Belastungsspitzen zur personellen
Unterstützung der 110-Notrufannahme zeitweise eingestellt werden muss.
18. Wie gedenkt die Berliner Polizei die Erreichbarkeit des Bürgertelefons personell wie technisch
künftig zu jeder Zeit sicherzustellen?
Zu 18.:
Im Rahmen der Prioritätensetzung wird stetig geprüft und entschieden, ob und wie
eine Ausweitung der Ressourcen für das Bürgertelefon möglich ist. Für
hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger in Notsituationen steht selbstverständlich zu
jeder Zeit der Notruf der Polizei Berlin zur Verfügung.
Seite 6 von 6
Gemäß ihrer Dienstanweisung sind Polizeibeamte dazu verpflichtet, stets ihre Dienstkarten mit sich zu
führen und diese Bürgerinnen und Bürgern auf Bitten hin auszuhändigen.
19. Ist es zutreffend, dass Polizeibeamte bei Aushändigung einer Dienstkarte den genauen Anlass in
einem Bericht dokumentieren müssen? Falls ja, könnte dies aus Sicht des Senates u.U.
Polizeibeamte veranlassen/bewegen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern anzugeben, keine
Dienstkarte mit sich zu führen?
Zu 19.:
Eine Dokumentationspflicht besteht bei Grundrechtseingriffen durch Dienstkräfte der
Polizei Berlin. Das Aushändigen einer Dienstkarte ist hiervon nicht erfasst.
20. Wäre ein Polizeibeamter auch dann zur Anfertigung eines Berichtes verpflichtet, wenn es ihm nicht
möglich ist, trotz Aufforderung der Bürgerin/des Bürgers seine Dienstkarte auszuhändigen?
Zu 20.:
Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.
21. Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Zu 21.:
Nein.
Berlin, den 23. Januar 2020
In Vertretung
Alexander Dzembritzki
Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Bus + Radverkehr: Wie Warnsysteme Busunfälle verhindern sollen Die Suche nach der Verkehrssicherheit, aus Der Tagesspiegel

https://m.tagesspiegel.de/berlin/wie-warnsysteme-busunfaelle-verhindern-sollen-die-suche-nach-der-verkehrssicherheit/25475146.html

Verkehrsbetriebe erproben #Warnsysteme, um #Busunfälle zu verhindern – nicht nur in Berlin, wo es jüngst zu einem tödlichen Zusammenstoß kam.

Für die Passagiere gehören Linienbusse zu den sichersten Verkehrsmitteln, und schwere Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern sind ebenfalls relativ selten. Aber die Frage, wie man die Busse möglichst sicher durch den chaotischen Stadtverkehr bewegt, beschäftigt viele deutsche Verkehrsunternehmen – nicht erst seit letzter Woche, aber seit dem tödlichen Zusammenstoß eines abbiegenden BVG-Busses mit einer #Rennradfahrerin ganz besonders. Die Versuche und Erkenntnisse sind höchst unterschiedlich, wie ein Blick in andere Städte zeigt.

So erwarten die Bremer Verkehrsbetriebe in den nächsten Wochen 43 Busse von Mercedes mit genau den #Abbiegeassistenten, die die BVG wegen angeblich zu vieler Fehlalarme ablehnt. „Das werden die ersten sein mit dieser Ausstattung – und aller Voraussicht nach nicht die letzten“, sagt Jens-Christian Meier, Sprecher der Bremer Verkehrsbetriebe.

Das Mercedes-System „Sideguard Assist“ für etwa 1700 Euro pro Bus …

zu Fuß mobil: Falschparker-Petition „Knolle statt Knöllchen“ führt endlich zu höheren Bußgeldern, aus Fuss eV

Breites Verbändebündnis beendet Online-Petition erfolgreich. Bußgelder
für #Falschparker sollen mit der #StVO-Novelle angehoben werden. Zum
Schutz von Radfahrern und Fußgängern muss jedoch nachgebessert werden.

Mit der Reform der #Straßenverkehrsordnung (StVO), die
am Mittwoch im Verkehrsausschuss beraten wird, sollen die Bußgelder für
Falschparker angehoben werden. Wer auf #Geh- oder #Radwegen parkt, zahlt
künftig 55 statt bislang 20 Euro. Das ist ein Erfolg der im Mai 2019
gestarteten Initiative „#Knolle statt #Knöllchen“. Ein breites Bündnis aus
Verbänden und Organisationen hatte ein Bußgeld von 100 Euro für
Falschparker und einen Punkt in Flensburg gefordert. 33.000
Unterschriften wurden Ende Juni an Bundesverkehrsminister Andreas
Scheuer übergeben. Anfang Juli kündigte dieser an, das Bußgeld auf „bis
zu 100 Euro“ anzuheben. Inzwischen sind mehr als 38.000 Unterschriften
für die Forderung der Verbände nach angemessenen Bußgeldern
zusammengekommen.

Kerstin Haarmann, VCD-Bundesvorsitzende: „Falschparken wird schon viel
zu lange als Kavaliersdelikt behandelt, dabei kann es Radfahrer und
Fußgänger das Leben kosten. Es ist höchste Zeit, dass sich das ändert.
Mit Tausenden von Unterschriften im Rücken haben wir ein klares Zeichen
gesetzt und bewirkt, dass die Bußgelder endlich deutlich korrigiert
werden. Aber es ist noch Luft nach oben.“

Künftig sollen nur die Falschparker 100 Euro zahlen, die ihr Auto auf
einem Schutzstreifen abstellen und dadurch einen Unfall verursachen.
Kommt es nicht zu einem Unfall, werden für das Parken auf Radwegen bei
Behinderung von Radfahrern 70 Euro fällig. Das Halten in zweiter Reihe
soll in Zukunft mit 80 Euro geahndet werden – wenn dadurch Radfahrer
gefährdet werden. Vom Parken auf Bus- und Tramspuren, Ladestationen,
Carsharing- und Behindertenparkplätzen ist hingegen ebenso wenig die
Rede wie von Feuerwehreinfahrten oder Kreuzungen.

Heinrich Strößenreuther, Geschäftsführer der Initiative Clevere Städte:
„2014 haben wir die Kampagne für höhere Bußgelder angeschoben, um der
Verkehrswende ihre Flächen freizuhalten. Statt 100 Euro sind es 55 Euro
– mehr war mit dieser Regierung nicht drin. Richtige Knollen für
Falschparker stehen noch aus, auch wenn es nie wieder Knöllchen geben wird.“

Ein einheitliches Bußgeld in abschreckender Höhe würde dabei helfen, das
Verkehrschaos in den Städten einzudämmen und die Sicherheit für
Fußgänger und Radfahrer und die Chancen für die Verkehrswende deutlich
zu verbessern, so die Verbände.

Rückenwind erhält das Verbändebündnis aus der breiten Bevölkerung: Wie
eine aktuelle Forsa-Umfrage zeigt, halten zwei Drittel der Befragten
höhere Bußgelder für wirkungsvoll, 64 Prozent finden eine strengere
Punktevergabe sinnvoll.

Roland Stimpel, Vorstand des FUSS e.V.: „Fußgänger und Autofahrer können
sich durch falsch geparkte Autos nicht rechtzeitig sehen, das Überqueren
der Straße wird so gerade für Kinder und ältere Menschen
lebensgefährlich. Besonders rücksichtslos und gefährlich ist das
Falschparken an Zebrastreifen und Ampel-Übergängen. Dass Falschparken
endlich teurer wird ist ein wichtiges Signal. Aber notorische
Falschparker, die gut verdienen, schreckt erst ein Punkt in Flensburg
richtig ab.“

Das Verbändebündnis für eine Anhebung der Bußgelder für Falschparker
besteht aus dem Verkehrsclub Deutschland (VCD), der Initiative Clevere
Städte, dem FUSS e.V., dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein
Berlin (ABSV), dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC), dem
Bundesverband Carsharing (BCS), dem Bundesverband Selbsthilfe
Körperbehinderter (BSK), Changing Cities, dem Deutschen Blinden- und
Sehbehindertenverband (DBSV), der Deutschen Umwelthilfe (DUH), dem
Verbund Service und Fahrrad (VSF) sowie dem Zweirad-Industrie-Verband
(ZIV).

*****
Pressekontakte:
Roland Stimpel,FUSS e.V., Vorstand, roland.stimpel@fuss-ev.de Telefon:
0163 – 1833 508

BVG + Straßenverkehr: Neuer Abschleppfuhrpark der BVG, aus Senat

www.berlin.de

Vorbemerkung der Verwaltung:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine
Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen, und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme gebeten, die von
dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde
der Beantwortung zugrunde gelegt.
Vorbemerkung des Abgeordneten:
Vorab:
In einer Meldung vom 16.10.2019 (https://www.tagesspiegel.de/berlin/kampf-gegen-falschparker-inberlin-
bvg-kauft-extragrosse-abschleppwagen/25121296.html) wird in Bezug auf die Anschaffung eigener
Abschleppwagen ein Sprecher der BVG folgendermaßen zitiert: „Um schnell mit den Schleppfahrzeugen
zu starten, haben wir je eine Ausschreibung für zwei große und sechs kleine Schleppfahrzeuge
veröffentlicht“ […] „Damit wir aber möglichst schnell mit der Arbeit beginnen können, haben wir
uns fürs Erste auf dem #Gebrauchtwagenmarkt bedient“.
1. Wie viele Fahrzeuge wurden auf dem Gebrauchtwagenmarkt erworben?
Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass bisher sieben Fahrzeuge gekauft wurden.
2. Was für Fahrzeuge wurden erworben?
Zu 2.: Es wurden fünf #Abschleppfahrzeuge mit #Kran für Fahrzeuge bis 3,5t und zwei
„große“ Abschleppfahrzeuge für Fahrzeuge über 3,5t Gesamtmasse auf dem Gebrauchtwagenmarkt
gekauft.
3. Auf welche Gesamtsumme beläuft sich die Anschaffung inkl. aller dadurch entstandenen Kosten?
Zu 3.: Die BVG teilt mit, dass die Fahrzeuge insgesamt 659,7 T € gekostet haben.
– 2 –
4. Auf welche Gesamtsumme wird sich voraussichtlich die Anschaffung der ausgeschriebenen Neufahrzeuge
belaufen?
Zu 4.: Die BVG teilt mit, dass die beiden „großen“ #Neufahrzeuge zusammen knapp
1 Mio. € kosten werden.
5. Warum wurde nicht ausschließlich auf Gebrauchtfahrzeuge gesetzt, bzw. sind die Gebrauchtfahrzeuge
nur für den Übergang gedacht und sollen diese zu einem späteren Zeitpunkt durch die Neufahrzeuge
ersetzt werden?
Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass der Gebrauchtwagenmarkt sehr angespannt ist und
das Alter der verfügbaren Fahrzeuge teilweise sehr hoch ist. Die BVG wird die auf
dem Gebrauchtwagenmarkt erworbenen Fahrzeuge solange nutzen, wie der Aufwand
in Instandhaltung und Wartung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll
ist. Bei Bedarf werden diese dann durch weitere Neufahrzeuge ersetzt.
6. Welche #Fahrzeugspezifikation sollen die Neufahrzeuge erfüllen?
Zu 6.: Die BVG teilt mit, dass die Neufahrzeuge für das Abschleppen von Fahrzeugen
über 3,5t Gesamtmasse geeignet sind und nach dem aktuellen technischen
Standard ausgerüstet werden (z.B. die zur Zeit der Zulassung geltende EURO Norm,
Abbiegeassistent usw.) Dies gilt natürlich auch für die bei Bedarf zu beschaffenden
Fahrzeuge zum Abschleppen bis zu 3,5t.
7. Welche #Antriebsart werden diese Neufahrzeuge haben?
Zu 7.: Da es nach erfolgter Recherche der BVG keine geeigneten Neufahrzeuge/
gebrauchte Fahrzeuge mit Elektroantrieb gibt, sind diese Fahrzeuge mit einem
Dieselmotor, entsprechend der zur Zeit der Zulassung geltenden EURO Norm, ausgestattet.
8. Über wie viele eigene Abschleppfahrzeuge verfügte die BVG bis zur Anschaffung der o.g. Gebrauchtfahrzeuge?
Zu 8.: Für das Schleppen von eigenen liegengebliebenen oder betriebsunfähigen
Bussen zum Betriebshof (#Nothilfe) und dem BVG-internen Pkw-Fahrzeugtransport
stehen der BVG drei Unimog und ein Sprinter zur Verfügung.
9. Wie viele Abschleppfahrzeuge sollen insgesamt bis Ende 2020 im Bestand der BVG sein?
Zu 9.: Die BVG teilt mit, dass sie nach aktuellem Stand im Jahr 2020 mit zehn Fahrzeugen
arbeiten werden. Die zukünftige Fahrzeugzahl hängt in den Folgejahren von
der zu erwartenden Anzahl der Abschleppaufträge ab.
10. Wohin werden die künftig von der BVG abgeschleppten Fahrzeuge verbracht?
Zu 10.: Falschparker werden auf einen freien, möglichst in der Nähe befindlichen
Parkplatz umgesetzt.
11. Wo ist die neu geschaffene Gebührenordnung mit den Festlegungen der Kosten für das Abschleppen
von „Falschparkern“ öffentlich einsehbar?
– 3 –
Zu 11.: Die Verordnung (nebst Anlage) kann im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 34
vom 07.12.2019 des Landes Berlin https://www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetzeund-
verordnungen/ eingesehen werden.
Berlin, den 22. Januar 2020
In Vertretung
Barbro D r e h e r
…………………………………………….
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe