Radverkehr: Gericht: Pop-up-Radwege in Berlin dürfen vorerst bleiben, aus Berlin.de

https://www.berlin.de/tourismus/infos/verkehr/nachrichten/6406222-4357821-gericht-popupradwege-in-berlin-duerfen-v.html

Die in der Corona-Krise im Schnellverfahren eingerichteten sogenannten #Pop-up-Radwege in Berlin dürfen vorerst bleiben.

Das entschied das #Oberverwaltungsgericht (#OVG) am Dienstag (05. Januar 2021) und hob damit einen gegenteiligen Beschluss der Vorinstanz auf. Bereits im Oktober hatte das OVG auf Antrag des Senats den Vollzug dieses Beschlusses des Verwaltungsgerichtes, nach dem die provisorischen #Radwege hätten beseitigt werden müssen, vorläufig außer Kraft gesetzt.

Endgültige Entscheidung über Klage steht aus
Nun wurde in dem Beschwerdeverfahren endgültig entschieden – allerdings nicht in der eigentlichen Sache. Denn über eine Klage des AfD-Abgeordneten und Verkehrspolitiker Frank Scholtysek gegen die Pop-up-Radwege befindet das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt.

Pop-up-Radwege entstanden mit Corona-Pandemie
Nach Beginn der Corona-Pandemie hatten Senat und Bezirke im April 2020 damit begonnen, Radwege auf #Parkstreifen oder #Autospuren zu markieren und entsprechende Schilder aufzustellen. An vielen Stellen wurden die Wege mit #Warnbaken abgetrennt. Begründet wurde das mit der Corona-Pandemie, Abstandsgeboten und mehr Sicherheit. Viele Berliner hätten kein Auto, und in Bussen und Bahnen sei es …

Radverkehr: Berlin hat kein Fahrradparkhaus, aber viele schlechte Ständer Das Mobilitätsgesetz fordert 100.000 sichere Fahrradständer in Berlin., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/von-felgenknickern-und-kreuzberger-buegeln-berlin-hat-kein-fahrradparkhaus-aber-viele-schlechte-staender/26751326.html

Ein #Fahrradparkhaus zu bauen, ist offenbar komplizierter als einen #Großflughafen. Seit mehr als zehn Jahren wird diskutiert, werden immer wieder neue Standorte genannt. Passiert ist – nichts. Gar nichts.

Die letzte Ankündigung stammt aus Charlottenburg. Am #Stuttgarter Platz plant der Bezirk nun ein dreistöckiges Fahrradparkhaus – als Anhängsel an den dringend gewünschten Fixraum für Drogensüchtige. Stadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne) begründete den Plan so: „Die vielen Räder, die zurzeit mangels offizieller Abstellmöglichkeiten an Laternen und Verkehrszeichen angeschlossen werden, finden endlich einen sicheren Platz, an dem sie nicht stören.“

Allein für das #Bebauungsplanverfahren kalkuliert das Bezirksamt zwei bis drei Jahre.

Sehr viel Zeit wird auch auf Landesebene noch verstreichen: Der Senat hat wenige Tage vor Weihnachten eine „#Machbarkeitsstudie“ zu mehreren Fahrradparkhäusern mit 500 bis 2000 Plätzen an Berliner S- und U- Bahnhöfen ausgeschrieben. „Sofern die Machbarkeit gegeben ist, wird optional ein #Betreiberkonzept mit #Bedarfsplanung erarbeitet“, heißt es in dieser Ausschreibung. Wann gebaut wird, steht …

Radverkehr: Fahrradparkhaus Mahlsdorf, aus Senat

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Frage 1:
Wie ist der Stand für die Errichtung eines Fahrradparkhauses am S-Bhf. Mahlsdorf?
Antwort zu 1:
Die #Flächenverfügbarkeit mehrerer Potenzialflächen wurde geprüft und die Auswahl der
zur Verfügung stehenden Flächen für ein #Fahrradparkhaus am #S-Bahnhof #Mahlsdorf
eingegrenzt. Vorbehaltlich einer Mittelverfügbarkeit soll in 2021 im Rahmen einer
Machbarkeitsuntersuchung untersucht werden, welcher Standort zu empfehlen ist.
Frage 2:
Mit welchen Flächeneigentümern hat der Senat konkrete Verhandlungen aufgenommen, um dort ein
Fahrradparkhaus zu errichten?
Antwort zu 2:
Die in der engeren Auswahl befindlichen Flächen gehören folgenden Flächeneigentümern:
Land Berlin, Bezirk Marzahn-Hellersdorf und Deutsche Bahn AG. Mit den
Flächeneigentümern werden derzeit Abstimmungen geführt.
Frage 3:
Welche konkreten Mittel in welcher Höhe stellt der Senat für den notwendigen Flächenerwerb zur
Verfügung?
2
Antwort zu 3:
Das Land Berlin ist bereits im Besitz von möglichen Flächen für ein Fahrradparkhaus. Ob
ein Flächenerwerb erforderlich sein wird, hängt vom Standort des Fahrradparkhauses ab.
Frage 4:
In der Antwort der schriftlichen Anfrage Drs. 18/19039 wird deutlich, dass der Senat die Errichtung eines
Fahrradparkhauses auf den Flächen der heutigen Wendeschleife der Tram nicht verfolgt. Wie bewertet der
Senat diese Einschätzung vor dem Hintergrund offenbar fehlender Flächenalternativen?
Antwort zu 4:
Die Untersuchung der Flächenverfügbarkeit für ein Fahrradparkhaus am S-Bahnhof
Mahlsdorf ist noch nicht abgeschlossen, daher kann hier noch keine abschließende
Bewertung vorgenommen werden.
Grundsätzlich ist die Fläche der #Wendeschleife für die #Straßenbahn in der #Treskowstraße
als Standort für ein Fahrradparkhaus nicht geeignet, weil die fußläufige Entfernung von der
Wendeschleife zum Bahnhofszugang über 100 m beträgt. Eine größere
Fahrradabstellanlage im Bereich der Wendestelle kann bezüglich des Bedarfs nur dann
wirtschaftlich betrieben werden, wenn auch Fahrgäste aus dem Bereich nördlich der
Bausdorfstraße bzw. Wodanstraße den Bahnhof Mahlsdorf bzw. diese Anlage erreichen
können. Des Weiteren werden die Wendeschleife und die Nebenflächen für den Betrieb
des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) benötigt, sodass die genannte Fläche
voraussichtlich nicht zur Verfügung steht.
Die öffentlich verfügbare Fläche östlich der Wendeschleife könnte voraussichtlich für eine
kleinere Abstellanlage genutzt werden. Hier wäre ein direkter Zugang zum
Regionalbahnsteig zu prüfen.
Frage 5:
Welche konkreten Handlungsschritte hat der Senat unternommen, um einen zweiten (westlichen) Zugang zu
den S-Bahnsteigen zu errichten?
Antwort zu 5:
Ein westlich gelegener zweiter Zugang zum S-Bahnhof Mahlsdorf ist aufwendig und
wegen der fehlenden Verfügbarkeit eines geeigneten Grundstückes nördlich der
Bahnanlagen planerisch nicht kurzfristig umsetzbar. Insofern ist die Option eines zweiten
Zugangs nicht aus dem Blick geraten, hat aber zurzeit keine Priorität.
Frage 6:
Welche Fortschritte wurden bei der Entwicklung eines Berlinweit einheitlichen Abrechnungssystems für
gesicherte Fahrradabstellanlagen seit Beantwortung der schriftlichen Anfrage Drs. 18/22943 erzielt?
Antwort zu 6:
Für das Buchungssystem wurden alle notwendigen Basiskomponenten (z.B. Verwaltung
der Nutzerinnen und Nutzer, Fahrradabstellanlagenverwaltung, Interface für die
3
Nutzerinnen und Nutzer inklusive der dazugehörigen Frontend- und Backendintegrationen)
plangemäß entwickelt. Derzeit wird das Interface (Schnittstelle Anwendungsverhalten,
technische Komponenten) an den Fahrradabstellanlagen vor Ort (Terminal) programmiert.
Ziel ist, dass das Buchungssystem im Jahr 2021 an ersten Fahrradabstellanlagen im Land
Berlin zum Einsatz kommt.
Frage 7:
Wie viele öffentliche Fahrradabstellanlagen im Land Berlin werden per Video überwacht?
Frage 8:
In wie vielen Fällen konnte die Videoüberwachung bei der Aufklärung von Beschädigungen oder Diebstahl
an diesen Anlagen unterstützen?
Antwort zu Frage 7 und Frage 8:
Der Polizei Berlin sind keine videoüberwachten Fahrradabstellanlagen bekannt.
Berlin, den 23.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radnetzausbau in Berlin Radfahrer wollen die Nebenstraßen erobern, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/12/berlin-radwege-fahrradstrassen-radfahrer-autofahrer-bezirke-senat.html

Bis zum Jahresende will der Senat eigentlich ein stadtweites #Radnetz präsentieren. Eine ungewöhnliche Allianz von Verbänden kritisiert jetzt, dass zu wenig #Fahrradstraßen gebaut werden. Die Grünen wollen dabei aufs Tempo drücken.

Unter der Brücke am S-Bahnhof Adlershof kommt alles zusammen, was Räder und Beine hat: Die #Straßenbahn rattert, #Fußgänger wollen eilig über die Ampel und zwischen den rechtsabbiegenden Autos schlängeln sich #Radfahrer. Einer von ihnen ist Andreas Paul. „Wenn ich mich nicht absolut bemerkbar mache und wie ein Weihnachtsbaum leuchte, gerate sich zwangsläufig in eine sehr kritische Situation“, erzählt er. Paul trägt eine der neon-gelben Jacken, wie sie mittlerweile viele Radfahrer anhaben.

An vielen Hauptstraßen fehlt der Platz
Hier, wo die #Dörpfeldstraße im Südosten Berlins auf das Adlergestell trifft, kommt Paul täglich mit seinem Fahrrad vorbei. Was er an dieser Ecke erlebt, steht exemplarisch für viele große Hauptstraßen in Berlin, die noch nicht vorbereitet sind für immer mehr Menschen, die aufs Rad umsteigen. Zwar gibt es wie andernorts auch Aus- und Umbaubaupläne. So soll die Dörpfeldstraße breite und sichere Radstreifen bekommen. Doch für Andreas Paul wird dadurch das #Verkehrsproblem nicht gelöst. „Die Dörpfeldstraße ist an der schmalsten Stelle gerade mal 15 Meter breit und da sollen zwei …

Radverkehr: Grüner Pfeil für Berliner Radfahrer: Wie geht es weiter?, aus Senat

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Frage 1:
Welche Erfahrungen und Erkenntnisse wurden bisher in dem Berliner #Pilotversuch an fünf ausgewählten
Kreuzungen mit einem #Grünen Pfeil für #Radfahrer gesammelt?
Antwort zu 1:
Im Zuge des Berliner Pilotversuchs „#Rechtsabbiegende Rad Fahrende bei Rot“ konnten
von den ursprünglich fünf ausgewählten Lichtzeichenanlagen (#LZA) vier für die Auswertung berücksichtigt werden. Der lichtzeichengeregelte Knoten Thorwaldsenstraße/Bergstraße stellte sich im Laufe der Untersuchung wegen des zu geringen Anteils an rechtsabbiegendem Radverkehr als nicht aussagekräftig heraus und wurde daher nicht weiter betrachtet.
Die wesentlichen Erkenntnisse aus dem Berliner Pilotversuch lauten:
– Insgesamt wurden im Zuge der Inanspruchnahme des „Grünpfeils nur Radverkehr“ andere Verkehrsteilnehmende nur in seltenen Fällen behindert.
– Das #Unfallgeschehen war während des Pilotversuchs in Berlin im Zusammenhang mit
dem „#Grünpfeil nur Radverkehr“ unauffällig.
– Der Anteil der Radfahrenden, welche beim Rechtsabbiegen bei Rot als Abkürzung den
Gehweg nutzen, hat sich durch die Anordnung des „Grünpfeils nur Radverkehr“ reduziert.
– Die Interaktionen zwischen zu Fuß Gehenden, welche über den Knoten an der Furt geradeaus gehen möchten, und dem rechtsabbiegenden Radverkehr verringern sich
durch die #Grünpfeilregelung.
– Der Vergleich des Verhaltens der rechtsabbiegenden Rad Fahrenden ohne und mit
„Grünpfeil nur Radverkehr“ lässt keine relevanten Unterschiede in Bezug auf die Bereitschaft, ordnungsgemäß rechts abzubiegen, erkennen.
2
– Die Geschwindigkeit der Radfahrenden, die bei der Grünpfeilregelung regelwidrig nicht
anhalten, hat über alle Pilotstellen tendenziell zugenommen.
– Starker Radverkehr von links, z.B. aufgrund einer ausgewiesenen Radroute, ist in Bezug auf die Anordnung eines „Grünpfeils nur Radverkehr“ kritisch zu bewerten. Hier tendiert der rechtsabbiegende Radverkehr unter Inanspruchnahme des „Grünpfeils nur
Radverkehr“ dazu, auch kleinere Lücken zum Einordnen zu nutzen und erhöht damit
das Kollisionsrisiko.
Frage 2:
Welche Erkenntnisse liegen dem Senat aus anderen Städte wie München, Köln und Stuttgart vor, die ebenfalls am Pilotprojekt teilgenommen haben?
Antwort zu 2:
Parallel zum Berliner Pilotversuch wurde der „Grünpfeil nur Radverkehr“ durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) in den Städten Bamberg, Darmstadt, Düsseldorf, Köln,
Leipzig, München, Münster, Reutlingen und Stuttgart erprobt. Hierbei existierten an 43
ausgewählten Örtlichkeiten vom Grundsatz her gleiche Randbedingungen, so dass eine
Vergleichbarkeit der Ergebnisse beider Pilotversuche gegeben ist.
Eine offizielle Auswertung der bundesweiten Erprobung liegt noch nicht vor. Nach ersten
Rückmeldungen sollen die Erkenntnisse der bundesweiten Erprobung „Grünpfeil nur Radverkehr“ mit denen des Berliner Versuchs übereinstimmen. Darüber hinaus sollen weitere
Erkenntnisse in Bezug auf die Radverkehrsmenge die Art der Radverkehrsanlage im Stauraum, die bauliche Gestaltung der Radverkehrsführung im Knoten und erforderliche
Sichtachsen gewonnen worden sein, welche im Detail bislang nicht verlautbart wurden.
Frage 3:
Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus den Ergebnissen der Pilotversuche?
Frage 4:
Gibt es Überlegungen für Berlin, den Grünen Pfeil für Radfahrer dauerhaft beizubehalten bzw. ihn an weiteren Kreuzungen einzuführen?
Frage 5:
Welche Voraussetzungen müssen an einer Kreuzung erfüllt sein (z. B. Verkehrsaufkommen, Vorhandensein
eines Radweges, Unfallstatistik), damit eine Ergänzung des Verkehrszeichens #720 StVO („#Grünpfeilschild“)
um den Zusatz „nur Radverkehr“ vorgenommen werden kann?
Antwort zu 3, 4 und 5:
Die Fragen 3, 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Durch die am 28. April 2020 in Kraft getretene Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) wurde das Verkehrszeichen „Grünpfeil nur Radverkehr“ in die StVO aufgenommen.
3
Die Anordnung dieses Verkehrszeichens wird zur Förderung des Radverkehrs grundsätzlich für sinnvoll erachtet. Gleichermaßen bedarf es im Interesse der Verkehrssicherheit neben den bereits in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
(VwV-StVO) zu § 37 „Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil“ vorhandenen
allgemeinen Kriterien für die Anordnung von „Grünpfeilen“ der Aufnahme weiterer zu definierender Randbedingungen, welche unter anderem aus den Ergebnissen der Pilotversuche abzuleiten sind.
Seitens des BMVI ist vorgesehen, die VwV-StVO im Hinblick auf die im April 2020 erfolgte
Novellierung der StVO zu überarbeiten und die Einsatzkriterien für den „Grünpfeil nur Radverkehr“ zu spezifizieren.
In Berlin bleiben die Anordnungen für die „Grünpfeile nur Radverkehr“ an den Lichtzeichenanlagen Ebertstraße/Hannah-Arendt-Straße, Frankfurter Allee/Gürtelstraße, Thorwaldsenstraße/Bergstraße, Torstraße/Rosa-Luxemburg-Straße und Torstraße/Schönhauser Allee bestehen. Weitere mögliche Standorte sowie das dauerhafte Verbleiben der vorhandenen „Grünpfeile nur Radverkehr“ werden nach Inkrafttreten der überarbeiteten VwVStVO bzw. nach Vorliegen entsprechender Erkenntnisse und Kriterien für die Anordnungspraxis im Sinne der vorstehenden Antworten geprüft.
Berlin, den 03.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Mobilität: Änderung des Straßengesetzes und Regulierung des Mietfahrzeugmarktes, aus Senat

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Frage 1:
Welchen Stellenwert misst der Senat dem #Sharing-Verkehr (Auto, Roller, Fahrräder, …) als Teil der
Verkehrswende bei?
Frage 3:
Welche Potentiale sieht der Senat durch Sharing-Verkehre im Hinblick auf das Erreichen der
Klimaschutzziele?
Antwort zu 1 und 3:
Die Fragen 1 und 3 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Der #Sharingmarkt entwickelte sich in den letzten Jahren sehr dynamisch und die Strategien
der Anbietenden richten sich meist stark auf Marktanteilgewinnung aus, wodurch es ohne
klarere Regelungen z. B. zu Nutzungskonflikten und Angebotsballungen kommt.
Insbesondere aus Perspektive der Betreibenden ist der Beitrag der jeweiligen Lösungen zur
Verkehrswende unstrittig und signifikant. Gleichzeitig liegen aber auch Hinweise dafür vor,
dass die Angebote heutzutage durch die hauptsächlich einzelbetriebliche Optimierung nur
einen geringen Beitrag zur Erreichung der verkehrs- und umweltpolitischen Ziele im Sinne
der Verkehrswende leisten. Teilweise begünstigen bzw. verstärken die Angebote in der
momentanen Form sogar unerwünschte verkehrliche Effekte (z. B. Verlagerungen zu
Lasten des Umweltverbundes, zusätzliche Belastungen durch Mehrverkehre mit den
Fahrzeugen sowie auch durch Mehrverkehre durch die Betriebskonzepte und das
Flottenmanagement). Die Angebote spielen aber schon jetzt eine wichtige Rolle in der
2
Verkehrswende und insofern werden ihnen auch Potenziale bei der Erreichung der
Klimaschutzziele beigemessen.
Frage 2:
Auf welcher Datengrundlage basieren die im Referentenentwurf angeführten Informationen zu Flottengröße
und Verteilung im Stadtgebiet und wie oft werden diese eingeholt?
Antwort zu 2:
Da es aktuell keine Genehmigungs- und auch keine Berichtspflicht zu Mietflotten-Angeboten
gibt, liegen dem Senat keine vollständigen Daten zu Flottengröße und Verteilung vor. Die
Unternehmensdaten sind nicht öffentlich. Bei den im Referentenentwurf dargestellten
Fahrzeugzahlen handelt es sich um Schätzungen auf Basis der freiwillig übermittelten
Unternehmensangaben; diese werden aktuell nicht regelmäßig eingeholt.
Frage 4:
Hat der Senat eine Kooperationsvereinbarung mit den individuellen Sharing-Anbietern geschlossen? Falls
nein, warum nicht?
Antwort zu 4:
Der Senat hat die verschiedenen Steuerungs- und Regulierungsinstrumente einschließlich
der Möglichkeit einer Kooperationsvereinbarung geprüft. Hierbei ist die gesetzliche
Ausgestaltung des straßenrechtlichen Rechtsrahmens – anknüpfend an die Klarstellung,
dass die Nutzung von öffentlichen Straßen für das gewerbliche Anbieten von
Mietfahrzeugen eine erlaubnispflichtige straßenrechtliche Sondernutzung ist – besonders
geeignet, um rechtsklar und rechtsverbindlich die verschiedenen Sachverhalte gewerblicher
Mietflottenangebote auf einem nach wie vor dynamischen Markt zu erfassen und in die
bereits bestehende Sondernutzungssystematik des Berliner Straßengesetzes
einzugliedern.
Frage 5:
Welche möglichen Auflagen zu einer #Sondernutzungserlaubnis für das gewerbliche Anbieten von
Mietfahrzeugen können sich aus Sicht des Senates aus dem zuletzt vorgelegten Referentenentwurf zur
Änderung des Berliner Straßengesetzes (Stand 15.10.2020) ergeben und wie bewertet der Senat diese?
Antwort zu 5:
Durch Auflagen und andere Nebenbestimmungen kann die Sondernutzungserlaubnis näher
ausgestaltet werden, um insbesondere sicherzustellen, dass die Mietfahrzeuge im Einklang
mit den verkehrsmittelübergreifenden Zielen des Mobilitätsgesetzes stadtgerecht und
störungsarm im öffentlichen Straßenland angeboten und genutzt werden; beispielsweise
durch die Bestimmung von Flächen, die für das Abstellen von Mietfahrzeugen nicht in
Anspruch genommen werden dürfen. Dabei werden die konkreten Nebenbestimmungen
von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls sowie der Antragslage abhängen.
3
Frage 6:
Besteht aus Sicht des Senates die Gefahr, dass durch bestimmte Auflagen, die der Wirtschaftlichkeit eines
Anbieters stark nachteilig gegenüberstehen (z.B. verpflichtende Ausweitung des Geschäftsgebietes auf die
Außenbezirke), die Attraktivität des Marktes Berlin für die Anbieter verloren geht, keine Investitionen mehr
getätigt werden und sie sich zurückziehen?
Frage 7:
Wie gedenkt der Senat, diesem potentiellen Szenario entgegenzuwirken und das Angebot an SharingFahrzeugen in allen Berliner Bezirken dennoch sicherzustellen?
Frage 10:
Ist geplant, die verschiedenen Anbieter in den weiteren Prozess einzubeziehen und mit Ihnen über die
Ausgestaltung von möglichen Auflagen und Bedingungen einer Sondernutzungserlaubnis zu sprechen? Wenn
ja, wann? Wenn nein, weshalb nicht?
Antwort zu 6, 7 und 10:
Die Fragen 6, 7 und 10 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Die Ausgestaltung der Auflagen wird sich auf ein verkehrsplanerisches Konzept stützen, in
dessen Erarbeitung die Anbietenden und weitere Stakeholder in einem Dialogverfahren, das
für das Jahr 2021 geplant ist, miteinbezogen werden. Dabei wird eine Balance zwischen der
Attraktivität des Berliner Marktes und dem Nutzen der Angebote für das ganze Land Berlin
angestrebt.
Frage 8:
Warum hält der Senat Ausschreibungen für eine geeignete Gestaltungsmöglichkeit und welche Lehren wurden
aus der Ausschreibung für #Nextbike und #Berlkönig gezogen?
Antwort zu 8:
Nur ein öffentliches #Leihfahrradsystem stellt eine verlässliche Versorgung sicher. Private
Betreiberinnen und Betreiber können Angebote jederzeit streichen, Preise für
Verbraucherinnen und Verbraucher erhöhen, Teilräume abkoppeln oder aus der Bedienung
streichen, wie in der Vergangenheit in Berlin mehrfach deutlich wurde. Niemand außer den
Unternehmen selbst kann bei privatwirtschaftlichen Lösungen die Qualität des eigenen
Produkts definieren oder von außen einfordern (die rechtliche Zulässigkeit vorausgesetzt).
All dies stellt sich bei öffentlichen Leihfahrradsystemen, und so auch bei dem des Landes
Berlin, für welches die nextbike GmbH den Zuschlag erhielt, anders dar. Standorte werden
abgestimmt und von den Bezirken genehmigt und Leistungs- und Qualitätskriterien sind im
Detail definiert, bis hin zur Verfügbarkeit an den Stationen oder Wartungsrhythmen bei den
Rädern.
Nur ein öffentliches Fahrradverleihsystem kann daher dazu beitragen, dauerhaft einen
verkehrlichen Nutzen zu entfalten und unterstützt so beispielsweise kontinuierlich die
Erreichung der Berliner Klima- und Umweltziele.
4
Die Ausschreibung und wettbewerbliche Vergabe der entsprechenden Leistung stellt eine
verpflichtende Grundlage des Berliner Haushaltsrechts dar. Insbesondere die
Leistungsbeschreibung legt dabei klare, für beide Seiten bindende Parameter der
Leistungserbringung fest. Diese Festlegung über einen definierten Zeitraum fixiert aber
auch einen Status-quo zum Zeitpunkt der Vergabe, wobei Anpassungen nur im rechtlich
zulässigen Rahmen erfolgen können.
Bezüglich des Erprobungsverkehrs des BerlKönig wird auf die Antworten zu Frage 2 und 6
der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/17301 verwiesen.
Wie bereits unter anderem in den Antworten auf die Schriftlichen Anfragen Nr. 18/19958
und Nr. 18/24056 ausgeführt, handelt es sich beim BerlKönig nicht um ein Angebot des vom
Land Berlin bestellten öffentlichen Nahverkehrs, sondern um ein kommerzielles,
eigenwirtschaftliches Projekt der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), das ohne öffentliche
Zuschüsse derzeit nur als Erprobungsverkehr für maximal vier Jahre zugelassen ist. Der
BerlKönig wird im Rahmen einer Forschungs- und Entwicklungskooperation zwischen der
BVG und der Firma ViaVan betrieben, insofern hat der Senat keine Erfahrungen mit einer
Ausschreibung des BerlKönig.
Frage 9:
Welche Entwicklung für den Sharing-Markt von elektrisch betriebenen Kleintransportern erwartet der Senat
vor dem Hintergrund der geplanten Gesetzesänderung?
Antwort zu 9:
Hierzu liegen keine gesicherten Kenntnisse vor. Allgemein ist von einem Wachstum
auszugehen, wobei dieses derzeit weder quantitativ, qualitativ noch räumlich differenziert
werden kann.
Frage 11:
Fanden bereits im Vorfeld des aktuellen Referentenentwurfes Gespräche mit einzelnen Anbietern statt? Wenn
ja, mit welchen?
Antwort zu 11:
Die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung führt anlassbezogen, aber auch in einem
gewissen Turnus Gespräche mit einzelnen Anbietenden. In Bezug auf den
Referentenentwurf zur Änderung des Berliner Straßengesetzes waren einige Anbietende im
Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Teil in den Abschnitt Neue Mobilität des
Mobilitätsgesetzes eingebunden.
Berlin, den 30.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Wichtigste Pendlerstrecke im Westen Berlins Radschnellweg auf die Heerstraße – eine Autospur weniger? aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/wichtigste-pendlerstrecke-im-westen-berlins-radschnellweg-auf-die-heerstrasse-eine-autospur-weniger/26678596.html

Die kilometerlange #Heerstraße verbindet die #Innenstadt mit Spandau und Brandenburg. Dort soll einen #Radschnellweg hin. Hier erste Infos zu Plänen und Ideen.

Radschnellweg an der Heerstraße: Eine #Autospur weniger. Täglich quälen sich 50.000 Autos und #BVG-Busse über die Heerstraße von Brandenburg über Berlin-Spandau in die Innenstadt. Morgens rein in die Stadt, abends wieder raus. Und jeden Werktag gibt es kilometerlangen Stau.

#U-Bahn oder #Straßenbahn sind noch ewig nicht in Sicht, dafür aber ein #Radweg. Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther, Grüne, hat jetzt die „#Machbarkeitsstudie“ auf den Tisch gelegt, wie der neue Radschnellweg entlang der Heerstraße konkret aussehen könnte.

Gut versteckt steht auf Seite 14 der brisanteste Satz: Angestrebt wird die Reduzierung von fünf auf vier #Fahrstreifen. Hier finden Sie die ganze Studie zum Lesen.

BVG-Fahrgäste beißen jetzt beherzt in den Vordersitz. Autofahrer und Handwerker aus dem Umland schnaufen bitte durch. Und #Radfahrer sind sowieso erschöpft und durchgerüttelt, weil diese Baustelle immer …

allg.: Entwicklung des ÖPNV-Modal-Split-Anteils in Berlin und den Bezirken, aus Senat

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Vorbemerkung des Abgeordneten:
Aus Veröffentlichung der Initiative #Changing-Cities ergibt sich, dass lt der Studie #Mobilität in Städten 2019
der #Modal-Split-Anteil des #ÖPNV in Berlin im Zeitraum 2013 bis 2019 nur um 0,4% zugenommen hat (2013:
26,5%, 2019: 26,9%) (https://changing-cities.org/berlin-heute-5-prozent-mehr-rad-4-prozent-weniger-auto/).
Lt. Angaben des Senats
(https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.906382.php) gab es im
Vergleich der Zeiträume 2013 bis 2018 sogar gar keine Veränderung des Modal-Split-Anteils des ÖPNV in
Berlin (2013: 27%, 2018: 27%).
Frage 1:
Welche Ursachen sind aus Sicht des Senats der Grund für diese geringe bzw. gar nicht vorhande (je nach
Quelle) Veränderung des ÖPNV-Anteils im Berliner Modal-Split?
Antwort zu 1:
Die Daten aus der Haushaltsbefragung „Mobilität in Städten – SrV“ stehen allen Beteiligten
zur Einsicht über die Website der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung zur
Verfügung (https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsdaten/zahlen-und-fakten/). Dort
können alle vorliegenden Ergebnisse aus der Erhebung selbst eingesehen werden.
Durchgeführt wurden die Erhebungen 2013 und 2018. Auf diesen bereitgestellten Daten
bauen auch Analysen oder Presseberichte Dritter auf. Pressemitteilungen oder Websites
arbeiten fallweise mit aggregierten Daten und Rundungen – hierbei handelt es sich um
keine inhaltliche Abweichung, sondern um vereinfachte Darstellungen. Die konkreten
Daten werden im o. a. Download bereitgestellt. Wie Dritte derartige Daten darstellen oder
interpretieren, liegt in ihrer jeweiligen Verantwortung.
Der Modal Split bezieht sich auf die berichteten Wege der Wohnbevölkerung Berlins.
Aufgrund des Forschungsdesigns wird für die ausgewiesenen Wege für die Einstufung das
Hauptverkehrsmittel eines Weges verwandt. Die Nachfrage im öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) selbst hat sich zwischen den Jahren 2013 und 2018 deutlich
erhöht, wie die #Fahrgastzahlen nachweisen. Der Nahverkehrsplan 2019-2023 macht
2
hierzu detaillierte Ausführungen. Ein Gleichbleiben des Anteils aus Daten einer
Haushaltsbefragung ist da kein Widerspruch, da bei einer zwischen 2013 und 2018
gestiegenen Einwohnenden- und damit einhergehenden Wegeanzahl es zwangsläufig zu
einem Anstieg der realen Fahrten kommt, der Anteil am Modal Split dennoch gleich sein
kann.
Frage 2:
Lt Medienangaben (https://www.morgenpost.de/berlin/article213914355/Volle-Bahnen-Mehr-Menschennutzen-die-BVG.html) rechnet die BVG in ihrer Fahrtenstatistik jede einzelne Fahrt ein. Tatsächlich bedeutet
dies, das auch jeder Umstieg statistisch eine neue Fahrt darstellt. In wie weit verändert sich der tatsächliche
Modal-Split-Anteil des Berliner ÖPNV durch diese Zählweise gegenüber den wirklichen Fahrten der
Fahrgäste, ausgehend davon, dass eine Fahrt normalerweise am ursprünglichen Startort beginnt und am
Endziel endet, also nicht in Einzeletappen betrachtet erfasst wird. Wie verändert sich dadurch auch der
jeweilige Anteil der Mobilitätsformen MIV, Rad und Fuß innerhalb des Berliner-Modal-Splits?
Frage 3:
Wie stellt sich der ÖPNV-Anteil innerhalb des Modal-Splits nach aktueller BVG-Zählweise für die o.g.
Zeiträume in den einzelnen Bezirken dar?
Frage 4:
Wie verläuft die Entwicklung des ÖPNV-Modal-Split-Anteils insbesondere außerhalb des S-Bahnrings in den
o.g. Zeiträumen nach aktueller ÖPNV-Zählweise?
Frage 5:
Wie stellen sich die unter 3. und 4. erfragten Zahlen dar, wenn nicht nach der unter 2. dargestellten
Zählweise erfasst wird?
Antwort zu 2 bis 5:
Die Fragen werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Zur Beurteilung der Verkehrsentwicklung in der Stadt werden unterschiedliche Quellen
herangezogen mit unterschiedlichen Methoden, Indikatoren und Grundgesamtheiten der
Datensätze. Haushaltsbefragungen dienen zur verkehrsträger-übergreifenden Erfassung
der Verkehrsteilnahme der Wohnbevölkerung Berlins über das Jahr. Die Ermittlung des
Modal Split erfolgt nach einer bundesweit einheitlichen Methodik.
Konkrete Zählungen dienen zur Erfassung aller am Verkehr Teilnehmenden in oder mit
den jeweiligen Gefäßen. Die Fahrtenstatistik ist eine Grundlage der Einnahmeaufteilung
und Aufteilung auf die Betriebszweige.
Frage 6:
In welchen Bereichen Berlins gibt es die stärksten Steigerungen des ÖPNV-Modal-Split-Anteils in den o.g.
Zeiträumen und in welchen Bereichen die stärksten Rückgänge und woran liegt dies nach den
Erkenntnissen des Senats?
3
Antwort zu 6:
Hierzu wird auf die Ausführungen im Nahverkehrsplan 2019-2023 verwiesen(
https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicherpersonennahverkehr/nahverkehrsplan/). Im Kapitel I.1.4 des Nahverkehrsplans 2019-2023
sind Ausführungen zu der Fahrgastnachfrage von 2007 bis 2016 u.a. in der
Unterscheidung zwischen innerer und äußerer Stadt (siehe Seite 28-29) als auch
zwischen den Verkehrsmitteln des Umweltverbunds (siehe Seite 27) gemacht.
Berlin, den 29.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Radschnellwege: Verkehrsverwaltung gibt neue Routen bekannt, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article231021274/Radschnellwege-Verkehrsverwaltung-gibt-neue-Routen-bekannt.html

Für den #Panke-Trail und drei #Radschnellwege im Nordwesten liegen die #Vorzugsrouten vor. Die Kosten betragen mehr als 100 Millionen Euro

Die Senatsverkehrsverwaltung hat am Freitag die #Machbarkeitsstudien für vier weitere #Radschnellverbindungen veröffentlicht. Damit liegen nun auch die Vorzugsvarianten für den Panke-Trail, die #West-Route sowie die Trassen „#Nonnendammallee – Falkenseer Chaussee“ und „Spandauer Damm – #Freiheit“ in Spandau und Charlottenburg vor. Die drei erstgenannten Routen sind demnach „rechtlich und #verkehrstechnisch machbar“, so das Haus von Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne). Gekürzt wird demnach aber die Route „Spandauer Damm – Freiheit“. Die Verkehrsverwaltung betont, dass die Streckenverläufe sich in der weiteren Planung noch ändern können. Die Routen im Einzelnen:

Die Strecke in den Bezirken Pankow und Mitte soll insgesamt 18,4 Kilometer lang sein. Mit sieben Kilometern würden laut Studie 38 Prozent auf Sonderwegen abseits des Kfz-Verkehrs geführt. Entlang von Hauptstraßen verlaufen nur gut 500 Meter der Route. Am S-Bahnhof #Karow beginnend folgt der Radschnellweg der Boenkestraße, Krontaler Straße, Flaischlenstraße sowie Burgwallstraße und Maronensperlingweg. Diese sollen allesamt zu #Fahrradstraßen mit Vorfahrt für den #Radverkehr umgestaltet werden. Anschließend soll der Radweg die Bahntrasse am Feuchten Winkel durch eine …

Radverkehr: Radwegesicherheit – Herbst- und Winterdienst, aus Senat

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Frage 1:
Wie bewertet der Senat die Gefahren für #Radfahrende, die von nicht geräumten #Radwegen ausgehen?
Frage 4:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die unterschiedlichen #Radverkehrsanlagen von #Schnee und #Eis
zu befreien?
Antwort zu 1 und zu 4:
Weil von nicht geräumten Radwegen Gefahren für Radfahrende ausgehen können, wird
die Durchführung des #Winterdienstes auf den öffentlichen Straßen durch das
Straßenreinigungsgesetz (#StrReinG) geregelt. Danach führen die Berliner
#Stadtreinigungsbetriebe (#BSR) für das Land Berlin den Winterdienst nach einem Streuplan
mit zwei Einsatzstufen durch. Auf Fahrbahnen einschließlich #Radfahrstreifen von Straßen
der Einsatzstufen 1 und 2 ist grundsätzlich von den BSR Schnee zu räumen.
Auf Fahrbahnen einschließlich der Radfahrstreifen von Straßen der Einsatzstufe 1 sollen
die BSR Schnee- und Eisglätte an Kreuzungs- und Einmündungsbereichen,
Fußgängerüberwegen, Haltespuren des Omnibuslinienverkehrs sowie besonderen
Gefahrenstellen beseitigen. Eine Streckenstreuung dürfen die BSR hierbei aber nur bei
extremer Glätte durchführen, hierzu darf als Auftaumittel Feuchtsalz verwendet werden.
Eine vorbeugende Verwendung ist den BSR ebenfalls erlaubt.
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Die BSR müssen mit Kehrmaschinen befahrbare und ausgewiesene Radwege, die sich
oberhalb der Bordsteine neben den Gehwegen befinden, vom Schnee räumen. Eine
Eisglätte- und Schneeglättebeseitigung findet nicht statt. Bei Radwegen, die begleitend zu
Straßen der Einsatzstufe 1 verlaufen, sollen die BSR die Schneeräumung zeitnah zu den
Maßnahmen auf den Fahrbahnen der Einsatzstufe 1 durchführen.
Nach den Regelungen des Straßenreinigungsgesetzes ist auf den Gehwegen und den
diesen begleitenden Radwegen das Streuen mit jeglichen Auftaumitteln aus ökologischen
Gründen zum Schutz der vielen Straßenbäume verboten.
Frage 2:
Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die unterschiedlichen Radverkehrsanlagen von Laub zu
befreien?
Antwort zu 2:
Die BSR teilen hierzu mit:
„Die BSR beseitigen Laub auf Straßen, Gehwegen, Grünflächen und Radwegen im
öffentlichen Straßenland im Rahmen ihrer Zuständigkeit in den Straßen der
Reinigungsverzeichnisse A und B. Zudem erfolgt in der Laubzeit weiterhin die
regelmäßige Beseitigung normaler Verschmutzungen sowie mehrfach große
Laubeinsätze. Hierbei erfolgt eine sukzessive Abarbeitung der Straßen. Im Rahmen der
Laubeinsätze werden alle in einem Straßenabschnitt vorhandenen Reinigungsobjekte
(z.B. Gehwege, Fahrbahnen, Radwege) von Laub befreit.“
Frage 3:
Haben sich die Reinigungsmaßnahmen sowie -intervalle aufgrund des zunehmenden und derzeitigen
Radverkehrs erhöht und wurden somit an die Bedarfe der Radfahrenden und deren Sicherheit angepasst?
Antwort zu 3:
Die in den Straßenreinigungsverzeichnissen A und B aufgeführten Straßen werden gemäß
§ 2 Absatz 2 StrReinG unter Berücksichtigung des Ausmaßes der Verschmutzung, der
Verkehrslage sowie der Bedeutung der Straße in Reinigungsklassen eingeteilt, nach
denen sich die durchschnittliche Zahl der Reinigungen in einem bestimmten Zeitabschnitt
(Reinigungsturnus) richtet.
Eine veränderte Verkehrslage kann daher dazu führen, dass im Rahmen einer
Änderungsverordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in
Reinigungsklassen eine Straße in eine andere Reinigungsklasse umgruppiert wird.
Frage 5:
Welche Verbesserungen bzw. Änderungen strebt der Senat insbesondere hinsichtlich der Beseitigung von
Laub sowie Eis- und Schneeglätte auf Radverkehrsanlagen an?
a) Wird über verstärkte oder ausgeweitete Reinigungsmaßnahmen zur Beseitigung von Schnee, Eis oder
nassem Laub auf Radverkehrsanlagen nachgedacht? Wenn ja, wie sehen diese Maßnahmen konkret aus?
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Antwort zu 5:
Die BSR teilen hierzu mit:
„Für eine Verbesserung der Schnee- und Eisglättebeseitigung für Radwege, die oberhalb
des Bordsteins neben den Gehwegen verlaufen, finden Gespräche zwischen den BSR
und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Rahmen des „Bündnis
für Radverkehr“ statt. Angestrebt wird ein Test zur Glättebeseitigung auf Radwegen mit
einem besonderen Auftaumittel in der Wintersaison 2021/22.
Bei der Optimierung der Arbeitsorganisation der BSR werden im Rahmen der
Laubbeseitigung die Radwege nicht bevorzugt betrachtet. Die Maßnahmen der BSR zielen
auf eine schnellstmögliche Gewährleistung der Verkehrssicherheit für alle
Verkehrsteilnehmenden ab.“
Frage 6:
Mit welchen Hilfsmitteln werden Radwege geräumt?
a) Wie wird dabei sichergestellt, dass keine Kleintiere zu Schaden kommen?
Antwort zu 6:
Die BSR teilen hierzu mit:
„Die Laubbeseitigung erfolgt maschinell mit Kehrmaschinen oder manuell mit Besen,
Harken oder Laubbläsern. Die Beschäftigten der BSR agieren hier umsichtig und
vorausschauend. Erkenntnisse über geschädigte Kleintiere liegen nicht vor.
Die Räumung der Radwege von Schnee erfolgt maschinell. Geschädigte Kleintiere sind
hierbei eher unwahrscheinlich.“
Frage 7:
Wie bewertet der Senat die Nutzung von Laubsaugern und Laubbläsern hinsichtlich Lärmbelästigung,
Auswirkungen auf das Klima sowie die Gesundheit von Menschen und Tieren, und eine mögliche
Feinstaubbelastung durch Aufwirbeln von Partikeln, die in die Luft gelangen?
Antwort zu 7:
Dem Senat ist bewusst, dass motorbetriebene Geräte wie Laubbläser und Laubsauger
erhebliche Belästigungen verursachen und negative Auswirkungen auf Mensch und
Umwelt haben können.
Nach der geltenden Rechtslage wird der Betrieb von Laubbläsern und Laubsaugern
maßgeblich durch die bundesrechtlichen Bestimmungen der Geräte- und
Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) geregelt. Zum Schutz vor Lärm und
Luftverunreinigung sind elektrisch betriebene Laubbläser jenen mit Verbrennungsmotoren
vorzuziehen.
Laubsauger bergen die Gefahr, dass Kleintiere angesaugt, verletzt oder getötet werden.
Nach aktuellem Kenntnisstand kommen überwiegend Laubbläser zum Einsatz.
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Bei der Verwendung von Laubbläsern kommt es wegen der hohen Geschwindigkeit des
Luftstroms in der unmittelbaren Umgebung zu hohen Staubkonzentrationen(Grobstaub wie
auch Feinstaub) Weil der Einsatz von Laubbläsern örtlich nur kurze Zeit dauert und übers
Jahr gesehen am selben Ort nur wenige Male stattfindet, ist der damit verursachte Beitrag
zu einer Luftqualitätsgrenzwertüberschreitung trotz der kurzzeitig relativ hohen
Feinstaubkonzentrationsspitzen verschwindend gering, zumal der EU-Grenzwert als
Mittelwert über 24 Stunden definiert ist. Das Umweltbundesamt empfiehlt beim
professionellen Einsatz eines Laubbläsers eine geeignete Staubmaske zu tragen.
Die BSR teilen hierzu mit:
„Laubbläser sind ein besonders effizientes Arbeitsinstrument, weil sich dadurch große
Laubmengen in kurzer Zeit bewältigen lassen. Außerdem gelangt man hiermit auch in
Bereiche, die mit dem Besen kaum oder gar nicht zugänglich sind, beispielsweise auf
Fahrradabstellflächen und unter parkenden Fahrzeugen.
Laubbläser werden von den BSR nur dann eingesetzt, wenn eine übermäßige
Staubbelastung nicht zu erwarten ist. Die Geräteausgabe wird durch die jeweils
zuständige Einsatzleitung der BSR gesteuert und erfolgt bei entsprechend geeigneter und
vertretbarer Witterung. Die Beschäftigten der BSR werden regelmäßig über die richtige
Anwendung sowie über die Einhaltung der notwendigen Lärmschutzbedingungen
unterwiesen.
Gleichwohl setzen die BSR bei der Laubbeseitigung im öffentlichen Straßenland nicht nur
auf Laubbläser. Kehrmaschinen kommen genauso zum Einsatz wie z.B. Besen und
Rechen.“
Berlin, den 19.11.2020
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz