Bahnverkehr + Fernbus: Flix verzeichnet deutliches Fahrgastwachstum, aus Berliner Morgenpost

21.09.2023

https://www.morgenpost.de/wirtschaft/article239627607/Flix-verzeichnet-deutliches-Fahrgastwachstum.html

Die Nachfrage bei der #Fernbus- und #Bahnplattform #Flix hat im ersten Halbjahr deutlich zugenommen. 36 Millionen Menschen nutzten die Angebote des Konzerns, wie Flix am Donnerstag mitteilte. Das waren über 50 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

„Bahnverkehr + Fernbus: Flix verzeichnet deutliches Fahrgastwachstum, aus Berliner Morgenpost“ weiterlesen

Radverkehr: Grüner Pfeil für Berliner Radfahrer: Wie geht es weiter?, aus Senat

Klicke, um auf S18-25628.pdf zuzugreifen

www.berlin.de

Frage 1:
Welche Erfahrungen und Erkenntnisse wurden bisher in dem Berliner #Pilotversuch an fünf ausgewählten
Kreuzungen mit einem #Grünen Pfeil für #Radfahrer gesammelt?
Antwort zu 1:
Im Zuge des Berliner Pilotversuchs „#Rechtsabbiegende Rad Fahrende bei Rot“ konnten
von den ursprünglich fünf ausgewählten Lichtzeichenanlagen (#LZA) vier für die Auswertung berücksichtigt werden. Der lichtzeichengeregelte Knoten Thorwaldsenstraße/Bergstraße stellte sich im Laufe der Untersuchung wegen des zu geringen Anteils an rechtsabbiegendem Radverkehr als nicht aussagekräftig heraus und wurde daher nicht weiter betrachtet.
Die wesentlichen Erkenntnisse aus dem Berliner Pilotversuch lauten:
– Insgesamt wurden im Zuge der Inanspruchnahme des „Grünpfeils nur Radverkehr“ andere Verkehrsteilnehmende nur in seltenen Fällen behindert.
– Das #Unfallgeschehen war während des Pilotversuchs in Berlin im Zusammenhang mit
dem „#Grünpfeil nur Radverkehr“ unauffällig.
– Der Anteil der Radfahrenden, welche beim Rechtsabbiegen bei Rot als Abkürzung den
Gehweg nutzen, hat sich durch die Anordnung des „Grünpfeils nur Radverkehr“ reduziert.
– Die Interaktionen zwischen zu Fuß Gehenden, welche über den Knoten an der Furt geradeaus gehen möchten, und dem rechtsabbiegenden Radverkehr verringern sich
durch die #Grünpfeilregelung.
– Der Vergleich des Verhaltens der rechtsabbiegenden Rad Fahrenden ohne und mit
„Grünpfeil nur Radverkehr“ lässt keine relevanten Unterschiede in Bezug auf die Bereitschaft, ordnungsgemäß rechts abzubiegen, erkennen.
2
– Die Geschwindigkeit der Radfahrenden, die bei der Grünpfeilregelung regelwidrig nicht
anhalten, hat über alle Pilotstellen tendenziell zugenommen.
– Starker Radverkehr von links, z.B. aufgrund einer ausgewiesenen Radroute, ist in Bezug auf die Anordnung eines „Grünpfeils nur Radverkehr“ kritisch zu bewerten. Hier tendiert der rechtsabbiegende Radverkehr unter Inanspruchnahme des „Grünpfeils nur
Radverkehr“ dazu, auch kleinere Lücken zum Einordnen zu nutzen und erhöht damit
das Kollisionsrisiko.
Frage 2:
Welche Erkenntnisse liegen dem Senat aus anderen Städte wie München, Köln und Stuttgart vor, die ebenfalls am Pilotprojekt teilgenommen haben?
Antwort zu 2:
Parallel zum Berliner Pilotversuch wurde der „Grünpfeil nur Radverkehr“ durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) in den Städten Bamberg, Darmstadt, Düsseldorf, Köln,
Leipzig, München, Münster, Reutlingen und Stuttgart erprobt. Hierbei existierten an 43
ausgewählten Örtlichkeiten vom Grundsatz her gleiche Randbedingungen, so dass eine
Vergleichbarkeit der Ergebnisse beider Pilotversuche gegeben ist.
Eine offizielle Auswertung der bundesweiten Erprobung liegt noch nicht vor. Nach ersten
Rückmeldungen sollen die Erkenntnisse der bundesweiten Erprobung „Grünpfeil nur Radverkehr“ mit denen des Berliner Versuchs übereinstimmen. Darüber hinaus sollen weitere
Erkenntnisse in Bezug auf die Radverkehrsmenge die Art der Radverkehrsanlage im Stauraum, die bauliche Gestaltung der Radverkehrsführung im Knoten und erforderliche
Sichtachsen gewonnen worden sein, welche im Detail bislang nicht verlautbart wurden.
Frage 3:
Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat aus den Ergebnissen der Pilotversuche?
Frage 4:
Gibt es Überlegungen für Berlin, den Grünen Pfeil für Radfahrer dauerhaft beizubehalten bzw. ihn an weiteren Kreuzungen einzuführen?
Frage 5:
Welche Voraussetzungen müssen an einer Kreuzung erfüllt sein (z. B. Verkehrsaufkommen, Vorhandensein
eines Radweges, Unfallstatistik), damit eine Ergänzung des Verkehrszeichens #720 StVO („#Grünpfeilschild“)
um den Zusatz „nur Radverkehr“ vorgenommen werden kann?
Antwort zu 3, 4 und 5:
Die Fragen 3, 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Durch die am 28. April 2020 in Kraft getretene Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) wurde das Verkehrszeichen „Grünpfeil nur Radverkehr“ in die StVO aufgenommen.
3
Die Anordnung dieses Verkehrszeichens wird zur Förderung des Radverkehrs grundsätzlich für sinnvoll erachtet. Gleichermaßen bedarf es im Interesse der Verkehrssicherheit neben den bereits in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
(VwV-StVO) zu § 37 „Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil“ vorhandenen
allgemeinen Kriterien für die Anordnung von „Grünpfeilen“ der Aufnahme weiterer zu definierender Randbedingungen, welche unter anderem aus den Ergebnissen der Pilotversuche abzuleiten sind.
Seitens des BMVI ist vorgesehen, die VwV-StVO im Hinblick auf die im April 2020 erfolgte
Novellierung der StVO zu überarbeiten und die Einsatzkriterien für den „Grünpfeil nur Radverkehr“ zu spezifizieren.
In Berlin bleiben die Anordnungen für die „Grünpfeile nur Radverkehr“ an den Lichtzeichenanlagen Ebertstraße/Hannah-Arendt-Straße, Frankfurter Allee/Gürtelstraße, Thorwaldsenstraße/Bergstraße, Torstraße/Rosa-Luxemburg-Straße und Torstraße/Schönhauser Allee bestehen. Weitere mögliche Standorte sowie das dauerhafte Verbleiben der vorhandenen „Grünpfeile nur Radverkehr“ werden nach Inkrafttreten der überarbeiteten VwVStVO bzw. nach Vorliegen entsprechender Erkenntnisse und Kriterien für die Anordnungspraxis im Sinne der vorstehenden Antworten geprüft.
Berlin, den 03.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr: Rutsch- und Unfallgefahr auf grünen Radwegen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie beurteilt der Senat die Rutsch- und #Unfallgefahr von #grünen #Radwegen?
Antwort zu 1:
Die #Rutschgefahr wird anhand von regelmäßigen Messungen durch ein #Baustoffprüflabor
beurteilt. Die Messungen werden über den #Griffigkeitskennwert (#SRT-Wert) bei jeder grünen
Radverkehrsanlage jeweils vor Umsetzung, im Neuzustand, im Gebrauchszustand und
2
erneut vor Ablauf der Gewährleistungsfrist des mit der Umsetzung beauftragten
Unternehmers (drei Jahre) durchgeführt.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt hierzu mit:
„Dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg sind keine Unfälle und Beschwerden bekannt,
die von grünen Radstreifen herrühren.“
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit:
„Der Flächenbelag muss grundsätzlich einen SRT-Wert von ≥ 60 SRT-Einheiten (im
Neuzustand – nach Fertigstellung) und ≥ 55 SRT-Einheiten (im Gebrauchtzustand)
aufweisen. Damit sind die notwendigen Anforderungen an die Sicherheit erfüllt.“
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Bei Einhaltung der Vorgaben für die Mindestgriffigkeit besteht keine Rutsch- und
Unfallgefahr auf grünen Radwegen.“
Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:
„Farbbeschichtungen sollten grundsätzlich, wie bei den bisher schon jahrelang
ausgeführten Rotbeschichtungen in Kreuzungsbereichen, gemäß den
Ausführungsvorschriften (AV) zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege
beurteilt werden. Die Anfangsgriffigkeit von Belägen auf Radwegen muss mindestens 60
SRT-Einheiten betragen. Im Bezirk Mitte ist bisher nur in einer Straße die Grünbeschichtung
innerhalb von einer Protected Bikelane durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz (SenUVK) ausgeführt worden. Diese ist seit Juni 2019 in Betrieb.
Kontrollmessungen nach der Verkehrsfreigabe wurden hier noch nicht durchgeführt.
Abzuwarten sind zu diesem Thema auch insbesondere die Erfahrungen der GB infraVelo
GmbH, welche in dem gültigen Leistungsverzeichnis für die Ausführung der
Grünbeschichtungen eine Mindestgriffigkeit im Neuzustand von min. 60 und im
Gebrauchszustand von min. 55 SRT- Einheiten fordern. Diese Baumaßnahmen laufen im
Bezirk Mitte erst an.“
Frage 2:
Inwiefern waren dem Senat eventuelle Gefahren des Belages bereits vor dem Auftragen der grünen Radwege
bekannt und weshalb wurde sich ggf. trotzdem für diesen Belag entschieden?
Antwort zu 2:
Es sind keine Gefahren des Belages bekannt. Alle bisher applizierten Materialien werden
üblicherweise im Straßenverkehr verwendet und entsprechen definierten Anforderungen.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt hierzu mit:
„Dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg waren und sind keine Gefahren bekannt.“
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die Beschichtung von Versuchsabschnitten bestehender Radverkehrsanlagen erfolgte auf
der Grundlage einer Erschließungsvereinbarung zwischen der GB infraVelo GmbH und dem
Land Berlin, vertreten durch das betroffene Bezirksamt.
Die Vorgaben zur Einhaltung der Mindestgriffigkeit von ≥ 60 SRT-Einheiten im Neuzustand
bzw. von ≥ 55 SRT-Einheiten im Gebrauchszustand wurden Vertragsbestandteil.“
3
Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:
„Das Straßen- und Grünflächenamt Mitte (SGA) hat hierzu noch keine Erfahrungswerte, da
es bisher noch keine eigenen Grünbeschichtungen ausgeführt hat (siehe Antwort zu 1).“
Frage 3:
Welche Maßnahmen plant der Senat, um seiner Verkehrssicherungspflicht auch auf grünen Radwegen
nachzukommen?
Antwort zu 3:
Siehe hierzu Antwort zu Frage 1.
Nach der Abnahme der Markierungsarbeiten wird die Verkehrssicherungspflicht wieder
vollständig an die Baulastträger (Bezirke) übergeben.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt hierzu mit:
„Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg plant keine eigenen Maßnahmen.“
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Die GB infraVelo GmbH übernimmt die Gewähr, dass ihre Leistungen zum Zeitpunkt der
Abnahme durch das Land Berlin die vertraglich vereinbarten Eigenschaften haben und den
anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Die GB infraVelo GmbH wird die aufgebrachten Beschichtungen in regelmäßigen
Abständen auf Einhaltung der Griffigkeitswerte überprüfen. Beim Feststellen von einer
Unterschreitung der genannten Mindestwerte gilt dies als Mangel und die GB infraVelo
GmbH wird unverzüglich geeignete Maßnahmen einleiten.“
Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:
„Die Forderungen zum Rutschwiderstand werden dann bei zukünftigen
Vertragsabschlüssen vertraglich geregelt werden (siehe Antwort zu 1).“
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt zu den Fragen 2 und 3 mit:
„Der Bezirk Treptow-Köpenick hat bisher keine negativen Erfahrungen oder
Unfallgeschehnisse, die darauf hindeuten, dass „Grüneinfärbungen“ mit unterschiedlichen
Beschichtungsarten (Epoxid-Harze, Farben) nicht verkehrssicher sind.“
Frage 4:
Liegen dem Senat bereits Schadensersatzforderungen vor?
a) Wenn ja, auf welche Höhe belaufen diese sich?
b) Wenn nein, rechnet der Senat künftig mit Schadensersatzforderungen?
Antwort zu 4:
Der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie der GB infraVelo GmbH
liegen keine Schadensersatzforderungen vor.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt hierzu mit:
„Dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg liegen keine Schadenersatzforderungen vor.“
4
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt hierzu mit:
„Dem Bezirk Treptow-Köpenick liegen keine diesbezüglichen Schadenersatzforderungen
vor. Es wird auch nicht mit solchen gerechnet.“
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Dem SGA Pankow sind keine Schadensersatzforderungen bekannt.“
Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:
„Bisher sind dem SGA Mitte keine Schadensfälle auf Radwegen mit Grünmarkierungen
bekannt.
Da innerhalb der letzten zehn Monate seit Inbetriebnahme des ersten grün beschichteten
Radwegs in Mitte und insbesondere über die Wintermonate keine Schadensfälle bekannt
wurden, steht nicht zu vermuten, dass sich dies kurzfristig über die Sommermonate ändert.
Dafür spricht auch, dass es in der Vergangenheit nicht zu einer Häufung von
Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit den schon langjährig in Betrieb
befindlichen Rotbeschichtungen in Kreuzungsbereichen gekommen ist.“
Frage 5:
Inwiefern müssen die grünen Radwege im Interesse der Verkehrssicherheit nach Einschätzung des Senats
sofort gesperrt werden?
Antwort zu 5:
Es liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, die eine Sperrung farblich beschichteter
Radverkehrsanlagen erforderlich machen.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt hierzu mit:
„Bisher müssen in Friedrichshain-Kreuzberg keine grünen Radstreifen gesperrt werden.“
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Dem SGA Pankow sind keine Mängel an Grünbeschichtungen, die eine sofortige Sperrung
grüner Radwege erfordern, bekannt.“
Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:
„Hierfür liegen dem SGA Mitte bisher keine Anhaltspunkte vor.“
Frage 6:
Wann werden die Sperrungen ggf. erfolgen bzw. weshalb plant der Senat keine Sperrungen der grünen
Radwege?
Antwort zu 6:
Da keine Erkenntnisse vorliegen, die eine Sperrung farblicher beschichteter
Radverkehrsanlagen erforderlich machen, sind keine Sperrungen geplant.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilt hierzu mit:
„Bisher sind in Friedrichshain-Kreuzberg keine Sperrungen geplant.“
5
Das Bezirksamt Pankow teilt hierzu mit:
„Sofern die regelmäßigen Überprüfungen der Einhaltung der Anforderungen an die
Grünbeschichtung Mängel ergeben, die die Sperrung von Radwegen erfordern, werden die
entsprechenden Maßnahmen veranlasst.“
Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:
„Bisher liegen dem SGA Mitte weder entsprechende Schadensersatzforderungen noch
Kenntnisse über eine Unfallhäufung bzw. unzureichende Griffigkeitswerte vor. Insofern
verfügt es über keine Anhaltspunkte, die eine Absperrung erforderlich machen würden.“
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt zu den Fragen 5 und 6 mit:
„Eine Sperrung von beschichteten Radwegen in Treptow-Köpenick wird gegenwärtig nicht
für erforderlich gehalten.“
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf beantwortet die Fragen 1 bis 6 wie folgt:
„Mit der halbjährlichen Messung der Griffigkeit der Grünbeschichtungen in SteglitzZehlendorf ist die GB infraVelo GmbH beauftragt. Bei Unterschreiten der Grenzwerte sind
von der GB infraVelo GmbH geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Schadenersatzforderungen aufgrund fehlender Griffigkeit der Beschichtungen sind dem
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf nicht bekannt.“
Das Bezirksamt Neukölln beantwortet die Fragen 1 bis 6 wie folgt:
„In Neukölln wurden bis dato keine Unfälle auf grün markierten Radfahrstreifen registriert.
Es wurden bislang auch keine Schadensersatzansprüche in diesem Zusammenhang
gestellt. Die Grünbeschichtungen in Neukölln wurden auf Grundlage einer MaßnahmenVereinbarung von der infraVelo GmbH hergestellt. Die infraVelo GmbH hat dem Straßenund Grünflächenamt hierzu folgendes mitgeteilt:
Die SRT-Werte werden auf jeder Strecke vor der Umsetzung, im Neuzustand, im
Gebrauchszustand und vor Ablauf der Gewährleistung geprüft. Im Bezirk Neukölln werden
diese zum jetzigen Zeitpunkt alle eingehalten.“
Berlin, den 16.04.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnindustrie: Neues Außendesign für ICE-Züge: Roter Streifen wird grün Alle 280 ICE-Züge erhalten am ersten und letzten Wagen grünen Streifen als Symbol der klimafreundlichen Bahn, aus DB

https://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/Neues-Aussendesign-fuer-ICE-Zuege-Roter-Streifen-wird-gruen–4414872

Alle 280 #ICE-Züge erhalten am ersten und letzten Wagen #grünen Streifen als Symbol der #klimafreundlichen Bahn • Dr. Richard Lutz: „Beim Klimaschutz gehen wir voran“ • Von #Mehrwertsteuersenkung würden Bahnkunden 1:1 profitieren
Die Deutsche Bahn (DB) macht ihre Rolle als #Umweltvorreiter auf ihren Zügen sichtbar und verändert dafür das Außendesign ihrer rund 280 ICE-Züge: An den beiden Wagen mit dem markanten ICE-Profil an der Spitze und am Ende des Zuges wird der rote Streifen durch einen grünen ersetzt. Ein zusätzliches grünes Stecker-Symbol zeigt, dass alle Fernverkehrszüge mit 100 Prozent #Ökostrom unterwegs sind. Der DB-Vorstandsvorsitzende Dr. Richard Lutz und Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur, stellten heute in Berlin den ersten ICE im neuen Design vor.

Dr. Richard Lutz: „Kein Verkehrsmittel ist so klimafreundlich wie die Bahn. Als größtes Mobilitätsunternehmen in Deutschland ist es unser Anspruch, beim Klimaschutz voranzugehen. Mit den grünen ICE setzen wir ein starkes Zeichen.“

Enak Ferlemann: „Deutschland braucht eine starke Schiene. Wer echten Klimaschutz will, kommt an der Bahn nicht vorbei. Der grüne ICE ist das richtige Signal zur richtigen Zeit.“

Seit 2018 fahren alle ICE mit 100 Prozent Ökostrom. Mit der kompletten Umstellung auf regenerative Energien hat die DB allein 2018 rund 1,4 Millionen Tonnen CO2 eingespart. Das entspricht der CO2-Bilanz von gut einer halben Million Pkw.

Die Fahrgastzahlen der DB steigen seit Jahren – ein weiteres Wachstum erwartet die Bahn von einer möglichen Senkung des Mehrwertsteuersatzes. Darüber berät das Klimakabinett der Bundesregierung in der kommenden Woche. Eine Reduzierung von 19 auf 7 Prozent für Fernverkehrstickets würde für Kunden rechnerisch eine Preisreduzierung von 10 Prozent bedeuten. DB-Chef Lutz: „Den finanziellen Vorteil einer Mehrwertsteuersenkung würden wir mit günstigeren Fahrpreisen 1:1 an unsere Kunden weitergeben.“

Das neue Außendesign der ICE-Flotte ist Teil der neuen Unternehmensstrategie „Deutschland braucht eine starke Schiene“. Die DB will damit unter anderem die Fahrgastzahlen im Fernverkehr verdoppeln und somit einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz leisten.