Radverkehr: Gericht: Pop-up-Radwege in Berlin dürfen vorerst bleiben, aus Berlin.de

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Die in der Corona-Krise im Schnellverfahren eingerichteten sogenannten #Pop-up-Radwege in Berlin dürfen vorerst bleiben.

Das entschied das #Oberverwaltungsgericht (#OVG) am Dienstag (05. Januar 2021) und hob damit einen gegenteiligen Beschluss der Vorinstanz auf. Bereits im Oktober hatte das OVG auf Antrag des Senats den Vollzug dieses Beschlusses des Verwaltungsgerichtes, nach dem die provisorischen #Radwege hätten beseitigt werden müssen, vorläufig außer Kraft gesetzt.

Endgültige Entscheidung über Klage steht aus
Nun wurde in dem Beschwerdeverfahren endgültig entschieden – allerdings nicht in der eigentlichen Sache. Denn über eine Klage des AfD-Abgeordneten und Verkehrspolitiker Frank Scholtysek gegen die Pop-up-Radwege befindet das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt.

Pop-up-Radwege entstanden mit Corona-Pandemie
Nach Beginn der Corona-Pandemie hatten Senat und Bezirke im April 2020 damit begonnen, Radwege auf #Parkstreifen oder #Autospuren zu markieren und entsprechende Schilder aufzustellen. An vielen Stellen wurden die Wege mit #Warnbaken abgetrennt. Begründet wurde das mit der Corona-Pandemie, Abstandsgeboten und mehr Sicherheit. Viele Berliner hätten kein Auto, und in Bussen und Bahnen sei es …