U-Bahn in Berlin: Das sind die Einschränkungen bei der BVG, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article231263810/BVG-U-Bahn-Berlin-Sperrungen-Einschraenkungen-Bauarbeiten-Sanierungen.html

Mit dem Jahreswechsel beginnen bei der BVG eine Reihe von #Einschränkungen im #U-Bahnnetz. Grund sind #Sanierungen und neue #Aufzüge.

Fahrgäste der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) müssen sich im Januar auf eine Reihe von Einschränkungen im U-Bahnnetz einstellen. Neben den in Steglitz nach dem Brand am Wochenende notwendig gewordenen Arbeiten kommt es auch auf einer Reihe anderer Strecken zu #Baustellen. Grund ist dabei neben #Sanierungsarbeiten vor allem der #barrierefreie Ausbau der Stationen, wie das Landesunternehmen mitteilte.

Unter anderem auf der jahrelangen Großbaustelle am U-Bahnhof #Bismarckstraße werden im Zuge der #Grundinstandsetzung seit Montag wieder Sperrungen nötig. Um die Bahnsteige zu sanieren, durchfahren die Züge der Linie #U2 in Richtung Ruhleben den Kreuzungsbahnhof bis Sonntag, 10. Januar, ohne Halt.

Ebenfalls seit Montag und bis zum 25. April besteht am U-Bahnhof #Bayerischer Platz kein Halt der #U7 in Richtung Rudow. In den kommenden rund dreieinhalb Monaten baut die BVG dort einen #Aufzug ein und überarbeitet zugleich den dortigen Bahnsteig.

Ab der kommenden Woche geht es mit den Einschränkungen am U-Bahnhof …

Fahrdienst + Bus: Rufbussystem in Marzahn-Hellersdorf, aus Senat

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Frage 1:
Welche verbindlichen Regelungen trifft der neue #Verkehrsvertrag für die BVG zu den spezifischen Entgeltparametern für #Rufbusverkehre?
Antwort zu 1:
Der mit der BVG geschlossene Verkehrsvertrag enthält keine verbindlichen Regelungen
zu den Entgeltparametern für Rufbusverkehre, sondern eine Rahmenregelung. In der Anlage 8 des Vertrages wird die Ausgleichsberechnung der gemäß § 15 des Verkehrsvertrages eröffneten Bestellmöglichkeit neuer #Mobilitätsangebote im öffentlichen #Personennahverkehr (#ÖPNV) durch den #Aufgabenträger wie folgt beschrieben:
Im Falle einer Bestellung während der Vertragslaufzeit sind für jedes Einsatzgebiet Kostenparameter in einem „Kalkulationsblatt Neue Mobilitätsformen“ zu ergänzen. Die erwarteten Kosten ergeben sich aus dem Produkt der Kostensätze und der entsprechenden
Leistungsmenge für ein Vertragsjahr. Als Abrechnungsparameter sind denkbar:
• Bereitstellungszeiten pro Monat (Angebotsstunden)
• Durchschnittliche Anzahl bereit gehaltener Fahrzeuge pro Angebotsstunde (Fahrzeugstunden)
• Erbrachte Fahrgastfahrten pro Monat (Fahrzeugkilometer).
Auf der Grundlage dieser Rahmenregelung sind die Entgelt- und Kostenparameter im Einzelfall zu spezifizieren.
2
Frage 2:
Welche verbindlichen Regelungen trifft der neue Verkehrsvertrag für die BVG zur Einführung von #Rufbusverkehren?
Antwort zu 2:
In dem in den letzten Monaten verhandelten und im Senat beschlossenen neuen Verkehrsvertrag mit der BVG werden die Finanzierungsregeln für das Gesamtangebot der
BVG festlegt. In § 15 des Verkehrsvertrags mit der BVG ist geregelt, dass – soweit die
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) im Rahmen ihrer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
neue Mobilitätsangebote im Wege von allgemein zugänglichen ÖPNV-Angeboten erproben wollen – hierfür eine Bestellung durch den Aufgabenträger erforderlich ist und der Aufgabenträger den Verkehr bestellen wird, wenn das geplante Angebot den einschlägigen
gesetzlichen Anforderungen und den Vorgaben des Berliner Nahverkehrsplans entspricht.
Auf dieser Basis können Pilotvorhaben für Rufbusverkehre als Teil des ÖPNV und unter
Berücksichtigung der Standards des ÖPNV vom Land Berlin bei der BVG bestellt und erprobt werden. Hinsichtlich der Anzahl und des Umfangs solcher Pilotvorhaben ist zu berücksichtigen, dass die Kosten solcher Rufbus-Angebote pro Personenkilometer deutlich
höher liegen als bei sonstigen ÖPNV-Angeboten. Insofern dient die Pilotierung auch dazu,
vor einer Ausdehnung auf weitere Gebiete zu ermitteln, ob der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Mehrwert für die verkehrlichen Ziele des Landes (Verkehrswende, Daseinsvorsorge) steht.
Frage 3:
Für welche Gebiete sind derzeit Rufbussysteme geplant?
Frage 4:
Wie ist der Stand der Einführung eines Rufbussystems in Marzahn-Hellersdorf?
Frage 5:
Welches konkrete Gebiet wird damit erschlossen?
Frage 6:
Welche Kosten werden für die Nutzung anfallen?
Frage 7:
Welche Möglichkeiten für die Buchung werden bestehen?
Frage 8:
Welche Schritte sind für die Umsetzung derzeit noch notwendig?
3
Frage 11:
Welche Betreiber sind für das Rufbussystem vorgesehen?
Frage 12:
Wann ist der Vertragsstart geplant?
Frage 13:
Wie viele und welche Fahrzeuge wird die Flotte umfassen?
Frage 14:
Wie wird der barrierefreie Zugang ermöglicht?
Antwort zu 3 bis 8 und 11 bis 14:
Die BVG hat für die geplante vierjährige Erprobung ab 2021 ein östlich der Innenstadt gelegenes zusammenhängendes Gebiet in aneinander liegenden Teilen von Lichtenberg,
Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick vorgeschlagen. Die genauen, straßenscharfe
Gebietszuschnitte, die weiteren Einzelheiten zum Betrieb (Bedien- und Abholzeiten; Fahrzeuganzahl und -kapazität, Antriebsart; Tarif; Barrierefreiheit; Vertrieb) sowie der voraussichtliche Erprobungsbeginn werden in weiteren Abstimmungen mit der BVG festgelegt.
Mit dem Vorliegen eines abgestimmten Erprobungskonzeptes kann der Aufgabenträger
diesen Verkehr bestellen. Nach der Bestellung beabsichtigt die BVG, den Rufbus als On
Demand Angebot auszuschreiben. Vor diesem Hintergrund können die darüber hinausgehenden Fragen derzeit noch nicht beantwortet werden.
Frage 9:
Welche konkreten Fortschritte wurden seit Beantwortung der Anfrage Drs. 18/21767 erzielt?
Antwort zu 9:
Das in Berlin 2016 eigenwirtschaftlich gestartete, zum DB-Konzern gehörende Unternehmen CleverShuttle hat den Betrieb seines Ridepooling-Dienstes in Berlin ebenso wie in
Dresden und München Ende Juni 2020 eingestellt, so dass keine weitere Erprobung genehmigt werden konnte. Mit dem sogenannten BerlKönig BC erprobt die BVG noch bis
zum Jahresende 2020 in zwei weiteren Rufbusprojekten mit Fördermitteln des Bundes bereits die direkte Anbindung an U- und S-Bahnhöfe aus Umlandgemeinden, aber auch innerhalb Berlins in Heiligensee zum U-Bahnhof Tegel und zu den S-Bahnhöfen Heiligensee
und Schulzendorf. Nach den bisher bekannten Ergebnissen ist allerdings die Resonanz
der Fahrgäste dort ebenso wie im südlich der Stadt gelegenen Gebiet der Gemeinde
Schulzendorf, von dem der BerlKönig BC zum U-Bahnhof Rudow verkehrt, sehr gering.
Frage 10:
Sind Zuschüsse für die Pilotierung eines Rufbussystems vorgesehen? Wenn ja, in welcher Höhe?
4
Antwort zu 10:
Für die Pilotphase hat der Senat einen Zuschuss des Landes von 3 Mio. € pro Jahr vorgesehen.
Berlin, den 22.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Mobilität + barrierefrei: Mobilitätsgarantie bei der BVG 41 Kleinbusse sollen als Ersatzverkehr für kaputte Aufzüge fahren, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/mobilitaetsgarantie-bei-der-bvg-41-kleinbusse-sollen-als-ersatzverkehr-fuer-kaputte-aufzuege-fahren/26730950.html

2021 soll ein #Fahrdienst starten, damit eingeschränkt mobile Menschen nicht an kaputten BVG-Aufzügen stranden – erst als Test, ab 2023 stadtweit.

Fahrgäste im #Rollstuhl oder mit #Kinderwagen, die fluchend an kaputten Aufzügen stranden, soll es im öffentlichen Nahverkehr Berlins bald nicht mehr geben. Für sie wurde im neuen #Verkehrsvertrag des Landes mit der BVG eine #Mobilitätsgarantie vereinbart, die Ende 2021 zunächst als #Pilotprojekt etabliert werden soll. Ab 2023 soll sie sich dann auf die gesamte Stadt erstrecken – nach dem Willen von Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) perspektivisch auch auf S-Bahn und Regionalverkehr der Bahn.

Das Konzept basiert auf einer Flotte von voraussichtlich 41 Kleinbussen mit jeweils mindestens einem Rollstuhlplatz, die von eingeschränkt mobilen Fahrgästen zu Bahnhöfen gerufen werden können, wenn beispielsweise der #Aufzug streikt.

Eine per App oder Anruf erreichbare #Leitstelle soll zunächst zumutbare barrierefreie Alternativen prüfen, wobei 20 Minuten Zeitverlust und zwei Mal Umsteigen als Schmerzgrenze gelten.

Wenn das nicht machbar ist, wird einer der Kleinbusse losgeschickt, der …

Bahnhöfe: Doppeltes Liftchen Die BVG macht Ihren Fahrgästen, die nicht so gut zu Fuß sind, verfrühte Weihnachtsgeschenke., aus BVG

Die BVG macht Ihren Fahrgästen, die nicht so gut zu Fuß sind, verfrühte Weihnachtsgeschenke. Am heutigen Mittwoch, 16. Dezember 2020, gehen gleich zwei neue Aufzüge in Betrieb. Auf den U-Bahnhöfen Sophie-Charlotte-Platz (ab 15 Uhr) und Kurfürstenstraße (ab sofort) sorgen sie für mehr #Barrierefreiheit.

Auf der Station #Sophie-Charlotte-Platz verbindet der erste #Aufzug den Bahnsteig der #U2 (Fahrtrichtung Ruhleben) und die Straßenebene miteinander. Der zweite Aufzug, der den Bahnsteig der U2 (Fahrtrichtung Pankow) mit dem Straßenland verbindet, wird voraussichtlich Ende März 2021 in Betrieb geben. Die Kosten für den barrierefreien Ausbau belaufen sich insgesamt auf rund 4,3 Millionen Euro.

Neben dem Aufzug wurde die Station mit einem #Blindenleitsystem ausgestattet, der Asphaltboden erneuert und die Bahnsteigkanten angepasst. Die Zugangstunnel sowie die sanierten Ausgänge wurden mit neu gebrannten Fliesen nach den originalen Vorbildern verkleidet. Der Bau war für die Fachleute eine besondere Herausforderung. Da sich der U-Bahnhof im Grundwasser befindet, mussten für die Baumaßnahmen wasserdichte Baugruben erstellt und zahlreiche Leitungen um die Ausgänge und Aufzüge herum umverlegt und erneuert werden.

Jetzt 138 U-Bahnhöfe stufenfrei erreichbar

Auf dem Bahnhof #Kurfürstenstraße verbindet der heute eröffnete Aufzug die Bahnsteige der #U1/#U3 und die Straßenebene (Mittelinsel Kurfürstenstraße) miteinander. Die Kosten für den barrierefreien Ausbau belaufen sich auf rund 1,7 Mio. Euro. Neben dem Aufzug wurde die Station mit neuen Bodenfliesen auf dem Bahnsteig sowie einem Blindenleitsystem ausgestattet. Die Mittelinsel im Straßenland wurde zudem vergrößert.

Mit den beiden neuen Anlagen sind nun 138 Berliner U-Bahnhöfe stufenlos erreichbar. Insgesamt 184 Aufzüge sind auf den #BVG-Stationen im Einsatz.

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Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

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Jelbi fährt jetzt auch Taxi

Darauf fährt Berlin ab. Mit dem neuesten Update bietet #Jelbi, die innovative Mobilitätsplattform der #BVG, in der deutschen Hauptstadt jetzt alle Alternativen zum eigenen Auto aus einer Hand. Mit der Einbindung von #Taxi Berlin, einer der innovativsten Taxivermittlungen Europas, ist ein weiterer Meilenstein geschafft, um die urbane Mobilität von morgen schon heute zu erleben und mitzugestalten.

Das Update ist für Android-Geräte schon seit Dienstag online und inzwischen an viele Nutzer ausgerollt. Das Update für Apple-Nutzer wird derzeit fertiggestellt. Die weitere Einführung läuft schrittweise in den kommenden Tagen.

In nur einer App, mit nur einer Registrierung können Jelbi-Nutzer*innen mit dem Update auf bis 27.000 Fahrzeuge zugreifen – so viele wie bei keiner anderen #Mobilitätsplattform in Deutschland. Mit Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs, mit Car- und #Bike-Sharing, auf E-Motorrollern und E-Tretrollern, in #Ridesharing-Kleinbussen oder Taxis sind sie komfortabel und umweltfreundlich unterwegs. Ganz wie es zur jeweiligen Lebenssituation passt.

„Wir sind sehr zufrieden und ein bisschen stolz darauf, wie sich unsere Mobilitäts-App seit dem Start im vergangenen Jahr entwickelt hat“, sagt Eva Kreienkamp, Vorstandsvorsitzende der BVG. „Mit den Berliner Taxis haben wir nun einen Partner an Bord, der ebenso zu unserer Stadt gehört und in ihr verwurzelt ist wie die BVG. Jetzt können wir endgültig mit Fug und Recht sagen: Jelbi bietet alle Alternativen, die es in Berlin zum eigenen Auto gibt.“

„Das Taxi gehört zu Jelbi, denn: Es ist ein öffentliches Verkehrsmittel und hat wie Bus und Bahn eine Beförderungs- und Tarifpflicht, das macht seine Verlässlichkeit aus. Digital und bargeldlos kann das Taxi übrigens schon lange, aber nicht nur das: Bei allen Fragen ist Taxi Berlin auch telefonisch rund um die Uhr für alle erreichbar – das bietet nicht jeder. Mit dieser zukunftsweisenden Kooperation machen die BVG und Taxi Berlin die Stadt wieder ein Stück mobiler“, sagt Hermann Waldner, Geschäftsführer von Taxi Berlin.

Mit jedem Schritt wird das bereits mit dem Deutschen Mobilitätspreis 2019 ausgezeichnete Angebot noch attraktiver. Inzwischen haben bereits mehr als 200.000 Menschen die Jelbi-App heruntergeladen, etwa 100.000 haben sich bei der Plattform registriert. Am häufigsten fahren Jelbi-Nutzerinnen und -Nutzer mit Bussen und Bahnen (51 Prozent). Der Rest entfällt – ganz nach jeweiligem Bedarf – auf die unterschiedlichen Sharing-Angebote.

Mehr Infos zu Jelbi: https://www.jelbi.de/

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Mit freundlichen Grüßen

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Bahnhöfe: Kein Fahrstuhl für Johannisthal?, aus Senat

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Frage 1:
Aus welchem Grund ist es derzeit nicht geplant, am künftigen Bahnhof #Johannisthal, derzeit #Betriebsbahnhof
#Schöneweide, einen weiteren #Fahrstuhl am Ausgang zur Johannisthaler Seite zu errichten?
Frage 2:
Ist es richtig, dass die zuständige Senatsverwaltung diesen Fahrstuhl bisher nicht bestellt hat und es somit
nur einen barrierefreien Zugang von Niederschöneweider Seite geben wird? Wenn ja, weshalb wurde der
Fahrstuhl bisher nicht bestellt?
Frage 3:
Geht die zuständige Senatsverwaltung davon aus, dass auf der Johannisthaler Seite des künftigen Bahnhofes
Johannisthal keine Menschen mit Gehbehinderung oder junge Eltern mit Kinderwagen wohnen bzw. bei den
Unternehmen arbeiten werden, welche sich rund um den künftigen Bahnhof Johannisthal ansiedeln sollen?
Frage 4:
Wie hoch wären die zusätzlichen Kosten zur Errichtung eines Fahrstuhls auch am Ausgang zur Johannisthaler
Seite des künftigen Bahnhofes Johannisthal?
Frage 5:
Wenn doch die Errichtung eines Fahrstuhls am Ausgang zur Johannisthaler Seite geplant sein sollte, wann
soll dieser errichtet werden und wie lange wird der künftige Zugang zum Bahnhof nicht barrierefrei sein?
2
Antwort zu 1 bis 5:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat einen #Aufzug, welcher den
barrierefreien Zugang des Bahnhofs von der Johannisthaler Seite ermöglichen soll, bei der
#DB Station & Service AG bestellt. Die Bestellung des Aufzugs erfolgte unter anderem
aufgrund der Entwicklung der westlich an den Bahnhof angrenzenden Flächen. Im Zuge
dessen wird mit einer verstärkten Nutzung des westlichen Zugangs zum Bahnhof
Johannisthal gerechnet und selbstverständlich auch mit einer stärkeren Nutzung durch
mobilitätseingeschränkte Personen, sodass ein barrierefreier Zugang an dieser Stelle
notwendig wird.
Aktuell befindet sich die Planung für den Aufzug in der #Grundlagenermittlung, die
Erarbeitung der Aufgabenstellung der ersten Planungsphase wird voraussichtlich im
1. Quartal 2021 erfolgen. Ein konkreter Kosten- und Zeitplan kann derzeit aufgrund des
frühen Planungsstadiums noch nicht benannt werden.
Berlin, den 06.12.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Mobilität: Änderung des Straßengesetzes und Regulierung des Mietfahrzeugmarktes, aus Senat

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Frage 1:
Welchen Stellenwert misst der Senat dem #Sharing-Verkehr (Auto, Roller, Fahrräder, …) als Teil der
Verkehrswende bei?
Frage 3:
Welche Potentiale sieht der Senat durch Sharing-Verkehre im Hinblick auf das Erreichen der
Klimaschutzziele?
Antwort zu 1 und 3:
Die Fragen 1 und 3 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Der #Sharingmarkt entwickelte sich in den letzten Jahren sehr dynamisch und die Strategien
der Anbietenden richten sich meist stark auf Marktanteilgewinnung aus, wodurch es ohne
klarere Regelungen z. B. zu Nutzungskonflikten und Angebotsballungen kommt.
Insbesondere aus Perspektive der Betreibenden ist der Beitrag der jeweiligen Lösungen zur
Verkehrswende unstrittig und signifikant. Gleichzeitig liegen aber auch Hinweise dafür vor,
dass die Angebote heutzutage durch die hauptsächlich einzelbetriebliche Optimierung nur
einen geringen Beitrag zur Erreichung der verkehrs- und umweltpolitischen Ziele im Sinne
der Verkehrswende leisten. Teilweise begünstigen bzw. verstärken die Angebote in der
momentanen Form sogar unerwünschte verkehrliche Effekte (z. B. Verlagerungen zu
Lasten des Umweltverbundes, zusätzliche Belastungen durch Mehrverkehre mit den
Fahrzeugen sowie auch durch Mehrverkehre durch die Betriebskonzepte und das
Flottenmanagement). Die Angebote spielen aber schon jetzt eine wichtige Rolle in der
2
Verkehrswende und insofern werden ihnen auch Potenziale bei der Erreichung der
Klimaschutzziele beigemessen.
Frage 2:
Auf welcher Datengrundlage basieren die im Referentenentwurf angeführten Informationen zu Flottengröße
und Verteilung im Stadtgebiet und wie oft werden diese eingeholt?
Antwort zu 2:
Da es aktuell keine Genehmigungs- und auch keine Berichtspflicht zu Mietflotten-Angeboten
gibt, liegen dem Senat keine vollständigen Daten zu Flottengröße und Verteilung vor. Die
Unternehmensdaten sind nicht öffentlich. Bei den im Referentenentwurf dargestellten
Fahrzeugzahlen handelt es sich um Schätzungen auf Basis der freiwillig übermittelten
Unternehmensangaben; diese werden aktuell nicht regelmäßig eingeholt.
Frage 4:
Hat der Senat eine Kooperationsvereinbarung mit den individuellen Sharing-Anbietern geschlossen? Falls
nein, warum nicht?
Antwort zu 4:
Der Senat hat die verschiedenen Steuerungs- und Regulierungsinstrumente einschließlich
der Möglichkeit einer Kooperationsvereinbarung geprüft. Hierbei ist die gesetzliche
Ausgestaltung des straßenrechtlichen Rechtsrahmens – anknüpfend an die Klarstellung,
dass die Nutzung von öffentlichen Straßen für das gewerbliche Anbieten von
Mietfahrzeugen eine erlaubnispflichtige straßenrechtliche Sondernutzung ist – besonders
geeignet, um rechtsklar und rechtsverbindlich die verschiedenen Sachverhalte gewerblicher
Mietflottenangebote auf einem nach wie vor dynamischen Markt zu erfassen und in die
bereits bestehende Sondernutzungssystematik des Berliner Straßengesetzes
einzugliedern.
Frage 5:
Welche möglichen Auflagen zu einer #Sondernutzungserlaubnis für das gewerbliche Anbieten von
Mietfahrzeugen können sich aus Sicht des Senates aus dem zuletzt vorgelegten Referentenentwurf zur
Änderung des Berliner Straßengesetzes (Stand 15.10.2020) ergeben und wie bewertet der Senat diese?
Antwort zu 5:
Durch Auflagen und andere Nebenbestimmungen kann die Sondernutzungserlaubnis näher
ausgestaltet werden, um insbesondere sicherzustellen, dass die Mietfahrzeuge im Einklang
mit den verkehrsmittelübergreifenden Zielen des Mobilitätsgesetzes stadtgerecht und
störungsarm im öffentlichen Straßenland angeboten und genutzt werden; beispielsweise
durch die Bestimmung von Flächen, die für das Abstellen von Mietfahrzeugen nicht in
Anspruch genommen werden dürfen. Dabei werden die konkreten Nebenbestimmungen
von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls sowie der Antragslage abhängen.
3
Frage 6:
Besteht aus Sicht des Senates die Gefahr, dass durch bestimmte Auflagen, die der Wirtschaftlichkeit eines
Anbieters stark nachteilig gegenüberstehen (z.B. verpflichtende Ausweitung des Geschäftsgebietes auf die
Außenbezirke), die Attraktivität des Marktes Berlin für die Anbieter verloren geht, keine Investitionen mehr
getätigt werden und sie sich zurückziehen?
Frage 7:
Wie gedenkt der Senat, diesem potentiellen Szenario entgegenzuwirken und das Angebot an SharingFahrzeugen in allen Berliner Bezirken dennoch sicherzustellen?
Frage 10:
Ist geplant, die verschiedenen Anbieter in den weiteren Prozess einzubeziehen und mit Ihnen über die
Ausgestaltung von möglichen Auflagen und Bedingungen einer Sondernutzungserlaubnis zu sprechen? Wenn
ja, wann? Wenn nein, weshalb nicht?
Antwort zu 6, 7 und 10:
Die Fragen 6, 7 und 10 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Die Ausgestaltung der Auflagen wird sich auf ein verkehrsplanerisches Konzept stützen, in
dessen Erarbeitung die Anbietenden und weitere Stakeholder in einem Dialogverfahren, das
für das Jahr 2021 geplant ist, miteinbezogen werden. Dabei wird eine Balance zwischen der
Attraktivität des Berliner Marktes und dem Nutzen der Angebote für das ganze Land Berlin
angestrebt.
Frage 8:
Warum hält der Senat Ausschreibungen für eine geeignete Gestaltungsmöglichkeit und welche Lehren wurden
aus der Ausschreibung für #Nextbike und #Berlkönig gezogen?
Antwort zu 8:
Nur ein öffentliches #Leihfahrradsystem stellt eine verlässliche Versorgung sicher. Private
Betreiberinnen und Betreiber können Angebote jederzeit streichen, Preise für
Verbraucherinnen und Verbraucher erhöhen, Teilräume abkoppeln oder aus der Bedienung
streichen, wie in der Vergangenheit in Berlin mehrfach deutlich wurde. Niemand außer den
Unternehmen selbst kann bei privatwirtschaftlichen Lösungen die Qualität des eigenen
Produkts definieren oder von außen einfordern (die rechtliche Zulässigkeit vorausgesetzt).
All dies stellt sich bei öffentlichen Leihfahrradsystemen, und so auch bei dem des Landes
Berlin, für welches die nextbike GmbH den Zuschlag erhielt, anders dar. Standorte werden
abgestimmt und von den Bezirken genehmigt und Leistungs- und Qualitätskriterien sind im
Detail definiert, bis hin zur Verfügbarkeit an den Stationen oder Wartungsrhythmen bei den
Rädern.
Nur ein öffentliches Fahrradverleihsystem kann daher dazu beitragen, dauerhaft einen
verkehrlichen Nutzen zu entfalten und unterstützt so beispielsweise kontinuierlich die
Erreichung der Berliner Klima- und Umweltziele.
4
Die Ausschreibung und wettbewerbliche Vergabe der entsprechenden Leistung stellt eine
verpflichtende Grundlage des Berliner Haushaltsrechts dar. Insbesondere die
Leistungsbeschreibung legt dabei klare, für beide Seiten bindende Parameter der
Leistungserbringung fest. Diese Festlegung über einen definierten Zeitraum fixiert aber
auch einen Status-quo zum Zeitpunkt der Vergabe, wobei Anpassungen nur im rechtlich
zulässigen Rahmen erfolgen können.
Bezüglich des Erprobungsverkehrs des BerlKönig wird auf die Antworten zu Frage 2 und 6
der Schriftlichen Anfrage Nr. 18/17301 verwiesen.
Wie bereits unter anderem in den Antworten auf die Schriftlichen Anfragen Nr. 18/19958
und Nr. 18/24056 ausgeführt, handelt es sich beim BerlKönig nicht um ein Angebot des vom
Land Berlin bestellten öffentlichen Nahverkehrs, sondern um ein kommerzielles,
eigenwirtschaftliches Projekt der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), das ohne öffentliche
Zuschüsse derzeit nur als Erprobungsverkehr für maximal vier Jahre zugelassen ist. Der
BerlKönig wird im Rahmen einer Forschungs- und Entwicklungskooperation zwischen der
BVG und der Firma ViaVan betrieben, insofern hat der Senat keine Erfahrungen mit einer
Ausschreibung des BerlKönig.
Frage 9:
Welche Entwicklung für den Sharing-Markt von elektrisch betriebenen Kleintransportern erwartet der Senat
vor dem Hintergrund der geplanten Gesetzesänderung?
Antwort zu 9:
Hierzu liegen keine gesicherten Kenntnisse vor. Allgemein ist von einem Wachstum
auszugehen, wobei dieses derzeit weder quantitativ, qualitativ noch räumlich differenziert
werden kann.
Frage 11:
Fanden bereits im Vorfeld des aktuellen Referentenentwurfes Gespräche mit einzelnen Anbietern statt? Wenn
ja, mit welchen?
Antwort zu 11:
Die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung führt anlassbezogen, aber auch in einem
gewissen Turnus Gespräche mit einzelnen Anbietenden. In Bezug auf den
Referentenentwurf zur Änderung des Berliner Straßengesetzes waren einige Anbietende im
Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Teil in den Abschnitt Neue Mobilität des
Mobilitätsgesetzes eingebunden.
Berlin, den 30.11.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr und Witterung, aus Senat

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Frage 1:

 

Wie schwankt die Intensität des #Radverkehrs in Berlin als Ganzes und in den Bezirken im Besonderen allgemein über das Jahr verteilt, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der unterschiedlichen #Witterungsbedingungen?

 

Antwort zu 1:

 

Entsprechende Informationen stellt die Erhebung „Mobilität in Städten – System repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV) 2018“ zur Verfügung. Im Rahmen dieser repräsentativen Befragung wurden über 40.000 Berlinerinnen und Berliner zu ihrem Mobilitätsverhalten befragt. Auswertungen sind sowohl für die Gesamtstadt als auch bezirksspezifisch verfügbar.

Die Tabellen 5.6 und 5.7 des Tabellenberichts zum Forschungsprojekt „Mobilität in Städten – SrV 2018“ in Berlin stellen die #Verkehrsmittelanteile in der Gesamtstadt einmal nach #Witterungsbedingungen und einmal quartalsweise (jahreszeitlicher Bezug) dar.

 

SrV Tabelle 5.6: Verkehrsmittelanteile (nach Witterungsbedingungen)

 

Wetter am Stichtag Zu #Fuß #Fahrrad MIV* ÖV** Summe Ungewichtete Fallzahl Gewichtete Fallzahl
(Sehr) gut 29,5 % 21,4 % 24,7 % 24,4 % 100 % 42.571 42.793
Eher gut 30,0 % 16,3 % 25,9 % 27,7 % 100 % 49.486 49.760
Eher schlecht 29,1 % 13,7 % 28,2 % 28,9 % 100 % 27.149 27.335
(Sehr) Schlecht 30,6% 12,8% 27,4% 29,2% 100% 5.877 5.899

* Motorisierte Individualverkehr

 

** Öffentlicher Verkehr

 

SrV Tabelle 5.7: Verkehrsmittelanteile (nach Quartal)

 

Quartal Zu Fuß Fahrrad MIV ÖV Summe Ungewichtete Fallzahl Gewichtete Fallzahl
Januar –

März

30,7 % 11,9 % 27,9 % 29,5 % 100 % 36.081 36.673
April – Juni 28,7 % 21,1 % 24,9 % 25,4 % 100 % 37.894 37.975
Juli –

September

29,9 % 21,8 % 24,5 % 23,9 % 100 % 22.486 23.556
Oktober – Dezember 29,2 % 16,9 % 26,1 % 27,8 % 100 % 34.612 33.551

 

Die dargestellten Informationen liegen (ebenfalls jeweils als Tabellen 5.6 und 5.7) für alle Berliner Bezirke vor und sind unter folgendem Link öffentlich verfügbar:  https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrsdaten/zahlen-und-fakten/mobilitaet-in-  staedten-srv-2018/.

Insgesamt schwanken die Anteile des Radverkehrs über das Jahr stärker als beispielsweise die Anteile des öffentlichen Verkehrs.

 

 

Frage 2:

 

Über welche Erkenntnisse verfügt der Senat hinsichtlich der unterschiedlichen Motivationen und Entscheidungsgründe der Verkehrsteilnehmer im Berufsverkehr für ihre Entscheidung, Rad, ÖPNV oder privates Kraftfahrzeug für den Weg zu und von der Arbeitsstelle zu nutzen?

 

Frage 3:

 

Verhalten sich Schwankungen bei der Nutzung von ÖPNV und/oder PKW-Verkehr umgekehrt proportional und korrelieren diese Nutzungsunterschiede?

 

Frage 4:

 

Wie unterscheiden sich diese Ausprägungen zwischen den Außenbezirken und den Innenstadtbezirken (außerhalb und innerhalb des Berliner S-Bahnringes)?

 

Antwort zu 2 bis 4:

 

Auf Grund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 bis 4 gemeinsam beantwortet.

 

Auch in Bezug auf diese Fragen liefert das Forschungsprojekt „Mobilität in Städten – SrV

2018“ in Berlin zahlreiche Ergebnisse.

Allgemein ist hervorzuheben, dass Entscheidungen für oder gegen ein bestimmtes Verkehrsmittel immer multifaktoriell sind. Raumstrukturelle Faktoren, individueller ökonomischer Status, soziale Milieuzugehörigkeit, Verkehrsmittelverfügbarkeit, das Alter und viele weitere Faktoren wirken sich – mit gegenseitigen Abhängigkeiten – auf das Verkehrsmittelwahlverhalten aus. So spielt das Fahrrad insbesondere im Alter von 3 bis 17 Jahren sowie von 37 bis 53 Jahren eine überdurchschnittliche Rolle. Auch der ökonomische Status spielt bei der Verkehrsmittelwahl, aber auch grundlegend bei der Verkehrsmittelverfügbarkeit eine wichtige Rolle. Personen mit geringerem ökonomischen

 

Status nutzen häufiger den öffentlichen Nahverkehr, während Personen mit höherem ökonomischen Status häufiger den MIV nutzen.

Eine gute Erreichbarkeit des ÖV und ein dichter Takt wirken sich positiv auf die Nutzung dieser Verkehrsart aus – insbesondere für mittlere und weite Distanzen. Einschränkungen der Parkmöglichkeiten wirken sich negativ auf die MIV-Nutzung aus, eingeschränkte Möglichkeiten zum Fahrradparken negativ auf die Nutzung des Radverkehrs.

Topographische Faktoren, wie starke Steigungen, die die Fahrradnutzung negativ beeinflussen, sind in Berlin eher zu vernachlässigen. Jedoch spielt die zurückgelegte Entfernung eine wichtige Rolle bei der Verkehrsmittelwahl. Die mittlere in Berlin mit dem Fahrrad zurückgelegte Entfernung beträgt 3,6 km, was einen Großteil der unterschiedlichen modalen Anteile zwischen Innenstadt und Außenstadt erklärt. Jedoch ist bei der Entfernung und Affinität zur Fahrradnutzung auch die Entwicklung und Nutzungsakzeptanz des Pedelecs zu nennen. Die mittlere Reiseweite in Berlin mit diesen elektrisch-unterstützten Fahrrädern beträgt 6 km. Dies erhöht also den Nutzungsradius  des Fahrrads, auch im Berufsverkehr.

 

An einem mittleren Werktag werden Wege zum eigenen Arbeitsplatz mit einem Anteil von 14,2 % zu Fuß zurückgelegt, das Fahrrad hat einen Anteil von 19,7 %, 27,1 % der Wege werden im MIV zurückgelegt. Den höchsten Anteil weisen mit 39,0 % Wege mit dem ÖV auf (Gesamter Untersuchungsraum, alle Wege). Aussagen zu unterschiedlichen Motivationen und Entscheidungsgründen spezifisch zur Verkehrsmittelwahl im Berufsverkehr liegen nicht vor.

 

Aktuelle Analysen zu statistischen Abhängigkeiten und Beziehungen im Sinne der Frage 3 liegen dem Senat nicht vor, weshalb auch räumliche Differenzierungen im Sinne der Frage 4 nicht möglich sind. Unterschiede im Verkehrsverhalten zwischen Innerer Stadt und äußerer Stadt liegen aus den Steckbriefen der vorangegangenen Erhebung vor.

 

Für die Innere Stadt:

https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/verkehr/verkehrsdaten/zahlen-und-fakten/mobilitaet-  in-staedten-srv-2013/srv_2013_berlin_steckbrief_innere.pdf

 

Für die äußere Stadt:

https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/verkehr/verkehrsdaten/zahlen-und-fakten/mobilitaet-  in-staedten-srv-2013/srv_2013_berlin_steckbrief_aeussere.pdf

 

 

Berlin, den 26.10.2020 In Vertretung

 

Ingmar Streese Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung im vorschulischen Bereich, aus Senat

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1. Welchen Stellenwert haben für den Senat #Mobilitätsbildung und #Verkehrserziehung im vorschulischen Bereich?
Zu 1.:
Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung im Vorschulalter haben für den Senat einen
hohen Stellenwert. Deshalb legt das Berliner Bildungsprogramm für Kitas und Kindertagepflege im Bildungsbereich Gesundheit fest, dass Mobilitäts- und Verkehrserziehung gemeinsam mit den Eltern thematisiert und Schritte dahin unternommen werden sollen, damit Kinder sich sicher im Straßenverkehr bewegen können.
Der Senat hat daher im Januar 2020 die erste Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes dem Abgeordnetenhaus von Berlin vorgelegt. Hiermit soll durch geeignete Maßnahmen die Selbstständigkeit von Kindern im Fußverkehr und eine umfassende Mobilitätsbildung gefördert werden, um alle Bewohnerinnen und Bewohner Berlins zu
befähigen, ihre Mobilitätsbedürfnisse selbstbestimmt, stadt-, umwelt- sowie klimaverträglich ausgestalten zu können. Die bezirklichen #Jugendverkehrsschulen können für
diese Umsetzung auch im Rahmen der vorschulischen Bildung genutzt werden.
Die Gesetzesvorlage wurde im Mai mehrheitlich im Ausschuss für Bildung angenommen. Die Änderung des Gesetzes ist weiterhin in der parlamentarischen Befassung.
2. Mit welchen für den Elementarbereich spezifischen Programmen/Projekten/Maßnahmen unterstützt,
fördert und regt der Senat die Erhöhung der Verkehrssicherheit für jüngere Kinder durch richtiges Mobilitätsverhalten an?
2
Zu 2.:
Auf der vom Senat unterstützten, zum Verkehrssicherheitsprogramm „Berlin-SicherMobil 2020“ gehörigen Informations- und Kommunikationsplattform www.berlin-sicher-mobil.de werden unter dem Stichwort „Kita“ die in der untenstehenden Tabelle
aufgelisteten Programme, Projekte und Maßnahmen aufgeführt.
Tabelle 1: Angebote der Verkehrssicherheitsarbeit für Kitas in Berlin (Stand:14.10.20)
Angebot Veranstalter
Mobilitätstraining für Kita-Kinder Polizei Berlin
Zu Fuß zur Kita und zur Schule BUND Berlin
Mobileo ACE Auto Club Europa
Kind und Verkehr ADAC Berlin-Brandenburg; Landesverkehrswacht Berlin; Auto Club Europa e. V.
Aufgepasst mit ADACUS; Ein Programm der
ADAC Stiftung
ADAC Berlin-Brandenburg e. V. im Auftrag der
ADAC Stiftung
Musik-Mitspiel-Theater zur Verkehrserziehung Kinderliedermacher Rainer Herzog
Sicher und leicht wird jedes Ziel erreicht- Praxistage U-Bahn, Tram und Bus Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
3. Wie bewertet und fördert der Senat das Programm „Zu Fuß zur Kita“ und wie viele Kinder nehmen
daran jährlich teil?
Zu 3.:
Der Senat bewertet das Programm ebenso positiv wie das entsprechende an den
Schulen durchgeführte Programm, da Kinder darauf vorbereitet werden, ihre Wege
selbstständig, umweltfreundlich und sicher zurücklegen zu können. Das Programm
„Zu Fuß zur Kita“ wird in Berlin durch den BUND Berlin seit 2017 durchgeführt. 2017
nahmen knapp 1.900 Kinder aus 43 Kitas teil, 2018 waren es fast 2.000 Kinder aus
55 Kitas und 2019 mehr als 2.500 Kinder aus 58 Kitas. Auf Grund der Erfahrung an
Schulen ist auch bei dem noch recht neuen Programm an Kitas davon auszugehen,
dass diese künftig jährliche Projekttage „Zu Fuß zur Kita“ selbständig und erfolgreich
durchführen werden.
4. Welche weiteren Programme/Projekte/Maßnahmen sind dem Senat bekannt, die speziell auf die
Erhöhung der Verkehrssicherheit von Vorschulkindern durch richtiges Mobilitätsverhalten abzielen und
wie fördert er diese und deren Nutzung?
Zu 4.:
Das Programm „Kind und Verkehr“ des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR)
wird von verschiedenen Verbänden umgesetzt. Es richtet sich an Eltern aber auch an
pädagogische Fachkräfte in Kitas. Speziell ausgebildete Moderatorinnen und Moderatoren informieren bei den kostenfreien Veranstaltungen Väter und Mütter, wie sie
ihre Kinder gut auf den Straßenverkehr vorbereiten. Ein Modulsystem bietet den Moderierenden die Möglichkeit, gemeinsam mit den Erzieherinnen und Erziehern oder
auch direkt mit den Teilnehmenden je nach Interesse, individuelle Schwerpunkte zu
setzen. Als Ergänzung zu den Elternveranstaltungen können die Moderierenden, gemeinsam mit den Erzieherinnen und Erziehern, Projekte zur Verkehrssicherheit direkt
mit den Kindern durchführen. Die Nutzung dieses Programms und weiteren Projekten
3
wird vom Senat durch die Bündelung und Bekanntmachung auf der Webseite
www.berlin-sicher-mobil.de unterstützt.
5. Wie bewertet der Senat die Bedeutung von Jugendverkehrsschulen für Kita-Gruppen oder Kinder in
Tagespflegstellen im Rahmen der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung? Wie und unter welchen
Voraussetzungen können Jugendverkehrsschulen das Mobilitätsverhalten von Kita-Kindern nachhaltig
befördern?
6. Welche Kenntnisse hat der Senat über die spezifische Ausstattung der bezirklichen Jugendverkehrsschulen für die Bedarfe von Kindern im Kita-Alter?
Zu 5. und 6.:
Die öffentlichen Jugendverkehrsschulen im Land Berlin sind auf Dauer eingerichtete
Bildungsstätten mit themenbezogenen Angeboten. Die Hauptzielgruppe sind die
Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen im Rahmen der praktischen schulischen Radfahrausbildung sowie ergänzender Angebote der Mobilitätsbildung und
Verkehrserziehung. Die Nutzung durch Kita-Gruppen oder Familien gewinnt an Bedeutung für das Angebot der Jugendverkehrsschulen. Die Ausstattungsverbesserungen der letzten Jahre kamen auch diesen Zielgruppen zu Gute (vgl. Anlage). Die Jugendverkehrsschulen bieten auch für Kinder im Kita-Alter eine altersgerechte Ausstattung, bspw. Laufräder, Roller, kleine Fahrräder und kleine Kettcars (vgl. Anlage).
Der Senat bewertet diese Entwicklung überaus positiv. Eine verstärkte Nutzung der
Jugendverkehrsschulen durch Kinder im Kita-Alter trägt dazu bei, dass Kinder schon
früh lernen, ihre Wege selbstständig, umweltfreundlich und sicher zurückzulegen.
7. Welche Kenntnisse hat der Senat über die tatsächliche Nutzung von Jugendverkehrsschulen durch
Kita-Gruppen oder Kindergruppen von Tagespflegestellen in den Bezirken? Welche Nutzungszeiten
stehen dafür jeweils zur Verfügung und kann der Bedarf gedeckt werden? (Bitte bezirklich die Inanspruchnahme darstellen.)
Zu 7.:
Daten über das Nutzungsverhalten werden bisher nicht berlinweit erfasst und liegen
nur im Einzelfall vor. Alle aktuell verfügbaren Informationen zur tatsächlichen Nutzung der Jugendverkehrsschulen durch Kita-Gruppen sowie zu den dafür zur Verfügung stehenden Nutzungszeiten sind in der Anlage bezirklich dargestellt.
8. Welche Inhalte werden Kindern im Kita-Alter bei der Nutzung der Jugendverkehrsschulen für das
richtige Mobilitätsverhalten vermittelt? Welche fachlichen Anleitungen und pädagogischen Hilfen stehen Erzieher*innen diesbezüglich generell und speziell für die Nutzung der Jugendverkehrsschulen
zur Verfügung?
Zu 8.:
Fachliche Anleitung finden Erzieherinnen und Erzieher beispielsweise in den Materialien der Deutschen Verkehrswacht und der Unfallforschung der Versicherer. Die
Deutsche Verkehrswacht hat dafür die Broschüren „Mit Rollen und Rädern im Kindergartenalter“ und „Kinder zu Fuß im Straßenverkehr“ herausgegeben. Die Unfallforschung der Versicherer hat die Broschüren „Verkehrserziehung leicht gemacht“ und
„Kinder lernen Rad fahren“. Die darin genannten Inhalte bieten den Erzieherinnen
und Erziehern eine Orientierung für die Lerninhalte, die auch im Schonraum einer Jugendverkehrsschule geübt werden können. Sie werden bei ihrer Arbeit durch die Mitarbeitenden der Jugendverkehrsschulen unterstützt, beispielsweise beim Aufbau und
der Nutzung eines Geschicklichkeitsparcours für ein motorisches Fahrtraining.
4
9. Welche vom Land Berlin geförderten Fortbildungsangebote gibt es für Kita-Erzieher*innen im Bereich der Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung? Inwieweit kann der Bedarf an solchen Angeboten
gedeckt werden und was ist für 2021 diesbezüglich geplant?
Zu 9.:
Die Unfallkasse Berlin bietet eine Fortbildung für Erzieherinnen und Erzieher aus
dem Ü3-Bereich von Kindertageseinrichtungen zum Thema „Bewegungsförderung
für mehr Verkehrssicherheit“. Dadurch erhalten pädagogische Fachkräfte grundlegende Informationen in Bezug auf Bewegungsförderung und Verkehrssicherheit sowie praktische Anregungen und Spielideen zur ganzheitlichen Förderung der Kinder
unter diesen Gesichtspunkten. Die nächste Fortbildung ist für den März 2021 geplant.
Berlin, den 27. Oktober 2020
In Vertretung
Sigrid Klebba
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie

barrierefrei + Mobilität: Aufgabenbereich Schüler*innentransport in Berlin, aus Senat

www.berlin.de

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Gemäß § 36 Absatz 2 der #Sonderpädagogikverordnung vom 19. Januar 2005 (GVBl.
S. 57), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. September 2019 (GVBl. S. 565),
obliegt den Schulträgern die Entscheidung, ob Schülerinnen und Schüler, die wegen
ihrer #Behinderung die Schule nicht auf dem üblichen Weg erreichen können, Beförderungsleistungen erhalten. Der jeweilige Schulträger entscheidet auch über Art und
Umfang einer etwaigen #Beförderung.
Die Schriftliche Anfrage betrifft daher Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener
Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher die Bezirksämter um Zulieferung gebeten. Zehn Bezirke übermittelten zu den Fragen aussagekräftige Informationen; hinzu kommen noch die Ergebnisse für die zentral verwalteten Schulen.
1.Welche Stelle/welches Amt formuliert und organisiert die #Ausschreibung für Firmen, die den
#Transport für Berliner Schüler*innen mit Behinderungen anbieten?
Zu 1.:
Die Ausschreibungen werden in der Regel von den bezirklichen Schul- und Sportämtern formuliert und vorbereitet. Bei der Durchführung der Ausschreibungen wird in
den meisten Bezirken die zentrale Vergabestelle, im Bedarfsfall das Rechtsamt einbezogen. Im Bereich der zentral verwalteten Schulen erfolgt die Vergabe wegen der
geringen Zahl zu befördernder Personen (sieben) freihändig. Die Beförderung ein-
2
zelner Schülerinnen und Schüler erfolgt in der Regel auch in den Bezirken im Rahmen einer freihändigen Vergabe. Einzelbeförderungen werden beauftragt, wenn aufgrund vorliegender Behinderungen oder Erkrankungen einer Schülerin oder eines
Schülers oder wegen zu entfernt gelegener Fahrtziele oder wegen erheblicher Abweichungen der Beförderungszeiten vom regelmäßigen Stundenplan die Teilnahme
an einer Sammelbeförderung nicht möglich ist.
2. Wie viele Verträge gibt es derzeit mit welcher Laufzeit (Aufschlüsselung nach Bezirken erbeten)?
Zu 2.:
Zur Vermeidung von Missverständnissen wird vorangestellt, dass ein Vertrag oftmals
nicht identisch mit einer einzigen Beförderungsleistung ist. Er kann mehrere Fahrten
zu einer Schule oder zu benachbarten Schulen umfassen.
Mitte 4 Verträge bis Ende des Schuljahres 2019/2020, die
wegen der Covid19-Pandemie um ein halbes Schuljahr verlängert wurden
Friedrichshain-Kreuzberg Keine Meldung
Pankow 2 Verträge bis Ende des Schuljahres 2020/2021
Charlottenburg-Wilmersdorf 7 Verträge bis Ende des Schuljahres 2020/2021
Spandau 7 Verträge à maximal 4 Jahre (kündbar bis 3 Monate
vor Ende des 1. Schuljahres, danach jeweils halbjährige Verlängerung mit gleicher Kündigungsfrist), 8
Einzelbeförderungen à maximal 1 Jahr
Steglitz-Zehlendorf Keine Meldung
Tempelhof-Schöneberg 5 Verträge bis Ende des Schuljahres 2020/2021
Neukölln 8 Verträge à 3 Jahre (bis Ende des Schuljahres
2020/2021), 120 Einzelbeförderungen mit individuellen Laufzeiten
Treptow-Köpenick 4 Verträge à 3 Jahre (zunächst 1 Jahr, danach 2 1-
jährige Verlängerungsoptionen)
Marzahn-Hellersdorf 1 Vertrag à 4 Jahre, 3 Verträge à 2 Jahre, jeweils mit
einer 1-jährigen Verlängerungsoption
Lichtenberg 3 Verträge à 3 Jahre, 1 Vertrag à 4 Jahre
Reinickendorf 1 Vertrag à 3 Jahre, 4 Verträge à 1 Jahr, mehrere
kleinere Aufträge unter 1 Jahr
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
7 Einzelbeförderungen à 1 Jahr
3. Welche Qualifikationen müssen die Fahrer*innen haben, die Schüler*innen mit Behinderungen
und/oder chronischen Erkrankungen transportieren?
4. Ist ein Personenbeförderungsschein für alle Fahrer*innen obligatorisch?
Zu 3. und 4.:
Die Personalauswahl obliegt dem Auftragnehmer. Er ist vertraglich verpflichtet, nur
zuverlässiges und für die Schulwegbeförderung geeignetes Personal einzusetzen.
Die Qualifikationen der eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer ergeben sich aus den
Vorgaben der jeweiligen Ausschreibung und unterscheiden sich je nach Schulträger.
3
Obligatorisch ist die für die jeweilige Fahrzeugklasse benötigte Fahrerlaubnis (Kleinbus Klasse B, Kraftomnibus Klasse D). Ein Personenbeförderungsschein ist für die
Schulwegbeförderung rechtlich nicht verpflichtend, da die maßgebliche Verordnung
über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Beförderungsgesetzes vom 30. August 1962, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung, dies nicht vorsieht. Gleichwohl kann eine solche Verpflichtung in der Ausschreibung formuliert werden, so wie in den Bezirken Mitte, Tempelhof-Schöneberg,
Neukölln, Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf. An die Fahrerinnen und Fahrer werden insbesondere folgende Anforderungen gestellt (jedoch nicht alle von allen
Schulträgern gleichermaßen und einige nur bei Personen ohne Personenbeförderungsschein):
– Vorlage eines aktuellen, erweiterten Führungszeugnisses ohne Eintragungen
– jährlicher Auszug aus dem Verkehrszentralregister
– Nachweis der gesundheitlichen Eignung, insbesondere nach dem 60. Lebensjahr
– Nachweis eines belegten Erste-Hilfe-Lehrgangs (ggf. Auffrischung)
– Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes/einer Augenärztin, das höchstens
ein Jahr alt ist
– Erfahrungen auf dem Gebiet der Personenbeförderung
– mehrjährige Fahrpraxis
– Schulung bei der Beförderung von geistig und körperlich behinderten Menschen (auch Einweisung in das Bedienen von Liften und Rampen)
– ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
– gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bei Fahrerinnen und Fahrern außerhalb der EU-Mitgliedsstaaten
Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf erwartet bei der Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt
„Hören und Kommunikation“ zudem Grundkenntnisse der Deutschen Gebärdensprache.
5. Wo beginnt ihre Transport-Leistung und wann endet sie?
Zu 5.:
Standardmäßig beginnt die Beförderungsleistung am Wohn- oder Betreuungsort vor
der Haustür – oder einem vereinbarten Sammelpunkt – und endet vor der besuchten
Schule mit der Übergabe an das Lehr- oder Betreuungspersonal; auf der Rückfahrt
wiederholt sich das Geschehen in umgekehrter Reihenfolge. Dies gilt entsprechend
auch für die Beförderung von Grund- oder Gemeinschaftsschulen zu den Schwimmstätten. Vereinzelt werden Sonderleistungen (z. B. Abholung vor der Wohnungstür
bzw. Übergabe in der Schule, Fahrt zum Hort) vereinbart.
6. Für welche Leistungen werden die Fahrer*innen laut Vertrag bezahlt?
Zu 6.:
In der Regel werden keine Verträge mit einzelnen Fahrerinnen und Fahrern abgeschlossen. Mithin wird nicht das Fahrpersonal, sondern das jeweils beauftragte Beförderungsunternehmen für die Beförderungsleistung und alle in unmittelbarem Zusammenhang damit stehenden Leistungen bezahlt. Diese umfasst neben den eigent-
4
lichen Fahrten insbesondere die Einsatz- und Tourenplanung, die Berücksichtigung
geänderter Unterrichtszeiten sowie die Kontakte zu Erziehungsberechtigten und
Schulen. Die Fahrerinnen und Fahrer selbst leisten auch Hilfestellung beim gefahrlosen Ein- und Ausstieg der Schülerinnen und Schüler, verantworten deren ordnungsgemäßes Anschnallen und haben die Aufsicht während der Fahrt, sofern keine Begleitperson mitfährt.
7. Wird die tatsächlich erfolgte Leistung im Zeitumfang vergütet oder wird eine Pauschale für einzelne
Fahrten entlohnt?
Zu 7.:
Um Missverständnisse zu vermeiden, wurden unter den Begriff „Einzelfahrtpauschale“ alle Fahrten subsummiert, die im Rahmen einer zusammenhängenden Beförderungsleistung am selben Tag stattfinden, also nicht nur Einzelfahrten zur Schule oder
zur Wohnung, sondern auch Hin- und Rückfahrten. Die Frage wurde zudem erweitert
um mögliche andere Abrechnungsmodelle. Überwiegend rechnen die Schulträger
nach Einzelfahrtpauschale ab, die Bezirke Tempelhof-Schöneberg, TreptowKöpenick und Lichtenberg nach Zeitumfang. Der Bezirk Mitte rechnet nach Festpreis
(je Stunde) ab, der Bezirk Pankow nach Kilometer (je Tour).
Berlin, den 22. Oktober 2020
In Vertretung
Beate Stoffers
Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie