Das Bezirksamt saniert und hält Straßen regelmäßig instand und kommt somit seiner #Verkehrssicherheitspflicht nach. #Schlaglöcher, #Spurrillen, #Stolperfallen und schlecht sichtbare #Markierungen können die Verkehrsteilnehmenden gefährden. Im Jahr 2024 hat der Bezirk kurzfristig zusätzliche finanzielle Mittel vom Land Berlin für die #Instandhaltung von Straßen erhalten. Obwohl diese Mittel erst spät im Jahr zur Verfügung standen, wurden sie in Lichtenberg vollständig eingesetzt.
Der #Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr Berlin 2030 sieht die #Straßenbahnstrecke Mahlsdorf – Riesaer Straße als #Langfristmaßnahme vor. Im #ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans Berlin 2019-2023 ist sie als Maßnahme des weiteren Bedarfs enthalten. Die Fortschreibung des Nahverkehrsplans ist gegenwärtig in Vorbereitung. Im Rahmen der Aktualisierung wird die Strecke neu bewertet werden.
Drei Gebäude auf dem #ehemaligen #Bahnbetriebswerk #Pankow dürfen nicht #abgerissen werden, weil sie als Ensemble #eisenbahngeschichtliche Bedeutung haben. Die Eigentümerin des Grundstücks muss das hinnehmen.
Die #denkmalgeschützten Gebäude stehen auf einem Areal in #Pankow-Heinersdorf, das bis in die 1990er Jahre zu #Bahnzwecken genutzt wurde. Es handelt sich um einen Rundlokschuppen von 1893, einen von 1901 bis 1906 errichteten #Ringlokschuppen sowie um ein Sozial- bzw. #Verwaltungsgebäude von 1960/1961.
Welche Schäden wurden von 2013 bis heute am Gebäude festgestellt?
Frage 4:
Welche einzelnen #Sanierungsschritte hat die Deutsche Bahn seit 2013 am Gebäude durchgeführt (bitte im Detail mit Zeitverlauf der Sanierungsmaßnahme auflisten)?
Frage 5:
Welche Sanierungsarbeiten stehen bis zu einer vollständigen Sanierung des Bahnhofgebäudes noch aus und wie sind die genauen Zeitpläne dafür?
Frage 6:
Welche Kosten entstehen voraussichtlich für die einzelnen Sanierungsmaßnahmen und insgesamt?
Frage 7:
Mit welchen Beeinträchtigungen für Reisende und Anwohner*innen ist bis zu einer vollständigen Sanierung in
welchen Zeitfenstern zu rechnen?
Antwort zu 1 bis 7:
Die Fragen 1 bis 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Deutsche Bahn teilt hierzu mit:
„ Die 2016 angekündigte Sanierung ist nicht ausgeblieben. Durch eindringende Nässe über dem Gleisbereich oberhalb der #Personenunterführung hat das Bauwerk des Bahnhofs Lichterfelde Ost einen erheblichen Schaden erlitten. Im Zeitraum 2017 – 2019 wurden S- Bahnseitig umfangreiche #Abdichtungsarbeiten an der Personenunterführung vorgenommen, weiterhin die Dachhaut erneuert und die Stützenfüße saniert. Es waren Umplanungen erforderlich geworden für eine komplette Instandsetzung der unter #Denkmalschutzschutz stehenden Fußgängerunterführung inklusive der Decken und Wände. Dazu wird der Aufbau eines Gerüstes auch im Bereich des Fahrstuhles erforderlich. Der #Aufzug wird weiterhin über einen #Schutztunnel von einer Seite zugänglich sein. In den weiteren Bauabschnitten ist eine halbseitige Absperrung der Personenunterführung geplant, so dass die Unterführung für die Fahrgäste weiterhin durchgängig begehbar bleibt. In diesem Zeitraum soll auch die Abdichtung im Bereich der Regionalbahngleise erfolgen.
Voraussichtlich ab dem 25.09.2025 wird es im Rahmen von Bauarbeiten zwischen #Südkreuz und #Lutherstadt-Wittenberg zu einer #Sperrpause auf den Regional- und Fernbahngleisen kommen – diese nutzt die DB auch für die notwendigen Sanierungsarbeiten am Bahnhof Lichterfelde Ost. Die Reisenden werden über Bauschilder und Aushänge vor Ort über den Stand der laufenden Maßnahme informiert. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich im Sommer 2026 abgeschlossen sein. Zusammen mit den aktuell laufenden Sanierungsarbeiten belaufen sich die Kosten aktuell auf einen mittleren einstelligen Millionenbetrag.“
Frage 8:
Wann und wie haben der Bezirk Steglitz-Zehlendorf, das Land Berlin und der Bund von 2013 bis heute gegenüber der Deutschen Bahn auf eine Sanierung dieses wichtigen Bahnhofs hingewirkt?
Antwort zu 8:
Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf teilt hierzu mit:
„ Die Bahn hatte sich in den vergangenen Jahren mit verschiedenen Abteilungen immer wieder mit der Denkmalschutzbehörde über die anstehende #Tunnelsanierung in Verbindung gesetzt.
Oberflächenqualitäten, Verkehrswege, Sicherungs- und Abdichtungsarbeiten wurden besprochen. Aktuell im Gespräch ist die Denkmalschutzbehörde über die #Beleuchtungssituation mit einem von der Bahn beauftragten Bauunternehmen. Abschließende und verbindliche Gesamtkonzepte kamen nicht zustande.“
Der Senat teilt die Einschätzung, dass das Erscheinungsbild des Bahnhofs Lichterfelde Ost unbefriedigend ist und der Bedeutung des Bahnhofs bei weitem nicht gerecht wird. Der geplante Abschluss der laufenden Instandhaltungsmaßnahmen im Sommer 2026 wird daher ausdrücklich begrüßt. Darüber hinaus weist der Senat darauf hin, dass die Deutsche Bahn als Eigentümerin des Bahnhofs für dessen Instandhaltung verantwortlich ist. Ein gesonderter Austausch zwischen dem Senat und der Deutschen Bahn zur Sanierung des Bahnhofs Lichterfelde Ost hat nicht stattgefunden.
Wenn übergeordnete und projektbezogene Koordinierungs- und #Abstimmungstermine durchgeführt werden: Wie erklären sich die #Kumulation der Baumaßnahmen und die erheblichen Einschränkungen für alle Mobilitätsarten? In welchem Turnus finden die turnusmäßigen Koordinierungs- und Abstimmungstermine statt?
Frage 5: Wie werden die bestehenden #Austauschformate bei Baumaßnahmen wie den in der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/ 20712 Frage 1 seitens des Senats hinsichtlich Funktionalität, Abstimmung von Maßnahmen, Minimierung von Nachteilen (u.a. durch Kumulation von Maßnahmen) und Effizienz bewertet?
Bleibt es beim Plan, die #Elsenbrücke in zwei #Teilbauwerken mit sechs Fahrspuren, sowie beidseitigen Geh- und #Radwegen und straßenbahntauglich herzustellen? Wenn nicht, welche Änderungen sind vorgesehen?
Antwort zu 1:
Die derzeitigen Planungen zum Ersatzneubau der Elsenbrücke berücksichtigen zwei Teilbauwerke mit jeweils 3 Fahrstreifen und Geh- und Radwegbereiche sowie eine #straßenbahntaugliche#Brückenkonstruktion.
Die Autobahn GmbH des Bundes befindet sich hierzu in einem regelmäßigen konstruktiven Fachaustausch mit der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung. Für die Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der Bundesautobahn A 100 ist die Autobahn GmbH des Bundes zuständig.
Frage 2:
Von welchen #Gesamtkosten für Planung, Bau und Inbetriebnahme des 16. BA der A100 geht die Autobahn GmbH derzeit aus?
Antwort zu 2:
Die Autobahn GmbH des Bundes geht derzeit von #Projektkosten von rd. 720 Mio. € aus.
Frage 3:
In welchem Zeitraum bzw. an welchen konkreten Datum wird der 16. Bauabschnitt der A100 in Betrieb genommen?
Antwort zu 3:
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:
„Die Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der #Bundesautobahn A 100 wird gegen Ende des 1. Halbjahres 2025 erfolgen. Ein konkretes Datum steht noch nicht fest.“
Frage 3.1:
Inwieweit wird bei der Inbetriebnahme auf den #Bauzustand der #Elsenbrücke Rücksicht genommen? Wird die Inbetriebnahme der Autobahn mit der Inbetriebnahme des Westteils der Elsenbrücke gekoppelt?
Antwort zu 3.1:
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:
„Die Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der Bundesautobahn A 100 wird den Bauzustand des westlichen Überbaus der Elsenbrücke berücksichtigend vor dessen erfolgen.“
Frage 3.2:
Welche verkehrlichen Untersuchungen und Maßnahmen sind geplant, falls die Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der A100 und die Inbetriebnahme des westlichen Überbaus der Elsenbrücke nicht gleichzeitig möglich sind?
Antwort zu 3.2:
Bezüglich erforderlicher Maßnahmen befinden sich die Autobahn GmbH des Bundes im Fachaustausch mit der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung.
Frage 3.3:
Ist für diesen Fall ein #Verkehrskonzept beauftragt worden? Falls ja, was umfasst die Leistungsbeschreibung und welche Frist gilt für die Leistungserbringung? Bis wann sollen möglicherweise empfohlene Maßnahmen umgesetzt werden?
Frage 3.3:
Falls verkehrliche Untersuchungen zu dem Ergebnis kommen, dass eine Abwicklung der Verkehre rund um die AS Treptower Park in der Zwischenzeit zwischen Fertigstellung des 16. Bauabschnitts und des Westteils der Elsenbrücke nicht in ausreichender Qualität möglich ist, besteht dann die Möglichkeit, dass die Inbetriebnahme des 16. BA bis zur Fertigstellung des Westteils der Elsenbrücke zurückgestellt wird?
Antwort zu 3.3 und 3.3:
Die Fragen 3.3 und 3.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:
„Bauliche und verkehrliche Maßnahmen der Autobahn GmbH des Bundes gewährleisten, dass die Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der Bundesautobahn A 100 entsprechend den Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt.“
Frage 4:
Wird es, wie im #Planfeststellungsverfahren zugesagt, eine koordinierte #LSA-Schaltung für den Straßenzug Stralauer Allee/Markgrafendamm bis zum Knoten Elsenstraße/Am Treptower Park – AS Treptower Park (A100) geben?
Frage 4.1:
Wie wird sichergestellt, dass die damals unterstellte Kapazität im #Verkehrsraum (6 Fahrstreifen über die Elsenbrücke) dauerhaft zur Verfügung steht?
Frage 4.2:
Sollte die #Kapazität nicht zur Verfügung stehen, welche Auswirkungen hat das auf den koordinierten Verkehrsstrom? Kann unter diesen Umständen die Koordinierung des Verkehrsstroms funktionieren bzw. macht eine Koordinierung dann überhaupt Sinn?
Antwort zu 4, 4.1 und 4.2:
Die Fragen 4, 4.1 und 4.2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
#Lichtsignalanlagen sollen grundsätzlich untereinander koordiniert werden. Dies ist auch gerade dann sinnvoll, wenn vorhandene Kapazitäten im Verkehrsraum durch bauzeitliche Einschränkungen nicht ausreichend sein sollten, um den Verkehrsfluss zwischen den einzelnen Knotenpunkten zu gewährleisten und eine gegenseitige Überstauung zu vermeiden. Mit Fertigstellung des Ersatzneubaus der Elsenbrücke werden die erforderlichen Kapazitäten dauerhaft zur Verfügung gestellt. Zur zeitlichen Überbrückung von laufenden Planungsprozessen und damit verbundenen Entscheidungsgrundlagen werden die Verkehrskapazitäten mit dem westlichen Überbau der Elsenbrücke und den bestehenden Behelfsbrücken abgedeckt.
Frage 5:
Werden bei den koordinierten LSA-Schaltungen die Fußgänger*innen die Elsenstraße an allen Querungen weiterhin in einem Zuge queren können? Wenn nicht, wie wird das gerechtfertigt?
Antwort zu 5: Ja.
Frage 6:
Werden die zur Zeit bestehenden #Busspuren und #Radstreifen auch mit IBN des 16. Bauabschnitts bestehen bleiben? Wenn nicht, was wird geändert?
Antwort zu 6: Ja.
Frage 7:
Welche verkehrsrechtlichen Anordnungen an den weiteren zuführenden Straßen (Puschkinallee, südlicher Teil der Elsenstraße) werden mit der Inbetriebnahme des 16. Bauabschnitts der A100 geändert?
Antwort zu 7:
Die Straße Am Treptower Park wird zukünftig zwischen #Bouchéstraße und Elsenstraße im Zweirichtungsverkehr befahren. Die Kreuzung Am Treptower Park / Bouchéstraße wird an die neue Verkehrsführung baulich und signaltechnisch angepasst.
Frage 8:
Gibt es bezüglich des #Autobahnanschluss#Sonnenallee aktuelle Verkehrsuntersuchungen oder gilt weiterhin der Stand von 2009 aus dem Planfeststellungsverfahren? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Frage 8.1:
Wenn zu 8 nein, ist der Anschluss Sonnenallee in die oben nachgefragte Verkehrsuntersuchung (Frage 3.3) mit einbezogen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort zu 8 und 8.1:
Die Fragen 8 und 8.1 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:
„Die Ergebnisse der dem geltenden Baurecht zugrundeliegenden Verkehrsuntersuchung sind in komprimierter Form im öffentlich verfügbaren Planfeststellungsbeschluss zum 16. Bauabschnitt der Bundesautobahn A 100 einsehbar.“
Zum Untersuchungsraum des Verkehrskonzepts wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 19/14414 vom 23.01.2023 verwiesen.