Radverkehr: Immer an der Wand lang Der Berliner Mauerweg – 160 Kilometer voller Erinnerungen Entlang der früheren Grenze stehen Neubauträume, Vereinsräume, Kiefern, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/immer-an-der-wand-lang-der-berliner-mauerweg-160-kilometer-voller-erinnerungen/26236794.html

Entlang der früheren #Grenze stehen Neubauträume, Vereinsräume, Kiefern – und die Erinnerungen überlagern sich. Eine Radtour in vier Etappen.

1. Etappe: Abgeordnetenhaus – Lichterfelde Süd

Ein Spätsommermorgen in Mitte, die Wetteraussichten sind gut, die Reifen des Fahrrads prall. Ideale Bedingungen für die #Südwest-Etappe des #Mauerwegs. Hier, in der Stallschreiberstraße, müssen die Zeitzeugen doch irgendwo noch leben! Da kommt Ursula Christiani auf ihrem Weg zur Grippeschutzimpfung vorbei. Die Rentnerin zeigt nach oben. „Von diesem Balkon flogen regelmäßig kleine Würstchen.“ Wie bitte? „Für die Wachhunde!“

Christiani musste hier 1962, ein Jahr nach dem Mauerbau, mit ihrem Mann in eine Einraumwohnung ziehen, weil es sonst nichts gab. Heute stehen gegenüber schicke Neubauten, verziert mit bunten Farbbombenflecken.

Von der Stallschreiberstraße führt ein #Zickzackkurs zur Spree, ab der Sonnenallee ist der #Radweg für ein paar Kilometer durch Holzpaletten vom motorisierten Verkehr getrennt. Doch die Autogeräusche der #A113 Richtung Süden sind zu hören, blaue Schilder zu sehen. Es fühlt sich an, wie mit dem Fahrrad über die #Autobahn zum neuen #Großflughafen zu fahren.

An der Schallmauer zur A113 steht Roman Bartkowski in Funktionshose …

Werkstätten: Entwicklungsperspektive Straßenbahnbetriebshof Niederschönhausen, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Am 5. August 2020 fand mit Vertreterinnen und Vertretern der BVG, des Landesdenkmalamts (LDA), des
Stadtentwicklungsamts (Amtsleiter, Fachbereich Stadtplanung, Untere Denkmalschutzbehörde) sowie der
bezirklichen Wirtschaftsförderung ein Treffen zum Thema „Stadtentwicklungspotenziale im Umfeld der
nördlichen #Dietzgenstraße“ statt. Hierbei kam es zu einem „konstruktiven Dialog im Sinne der
Weiterentwicklung des Umfeldes“ (vgl. Schriftliche Anfrage Drucksache Nr. 18 / 24 523). – Was wurde dort
konkret besprochen, insbesondere mit Blick auf den #Straßenbahnbetriebshof und auch in sonstiger Hinsicht?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Die BVG hat die Hintergründe erläutert, aus denen ein Bedarf an betrieblicher Nutzung
weiterhin besteht und die Voraussetzungen dafür dargelegt, dass das Grundstück keiner
anderen Nutzung zugeführt werden könnte. Weiterhin ging es darum, dass die BVG ihre
Position im Landesdenkmalrat am 14.08.2020 vertreten sollte. Der Bezirk wiederum
erläuterte seine Absicht, das Grundstück einer städtebaulichen Betrachtung zu unterziehen
und zukünftige Perspektiven aus Bezirkssicht zu entwickeln. Weiterhin hat der Bezirk
deutlich gemacht, dass für ihn ein Abriss der Gebäude keine Option darstellt und eine
Erhaltung sowie eine Sicherung für ihn von oberster Priorität ist.“
2
Frage 2:
Im Rahmen der „Standortuntersuchung Betriebshof #Nordostraum“ werden verschiedene Standort-Alternativen
geprüft. – Inwiefern ist auch eine Fläche des Friedhofs Nordend im Gespräch für eine StraßenbahnbetriebshofNutzung, worüber der RBB (Beitrag von Ulli Zelle: https://www.rbb-online.de/abendschau/serien/-
zelleberlin/strassenbahndepot-in-niederschoenhausen.html) berichtet hatte? Wie sieht es mit anderen
Friedhofsflächen aus?
Antwort zu 2:
Eine Fläche des Friedhofs #Nordend ist nicht Bestandteil der Standortuntersuchung
Betriebshof Nordostraum. Die Aussage im Abendschaubeitrag vom 09.08.2020 ist deshalb
nichtzutreffend. Auch andere Friedhofsflächen sind nicht in der Standortuntersuchung
betrachtet worden.
Frage 3:
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um am Standort des Straßenbahnbetriebshofs
#Niederschönhausen ein #Straßenbahnmuseum unterzubringen, in dem historische Straßenbahnen präsentiert
werden (z.B. als Außenstelle des Museums für Verkehr und Technik – als „Mitmachmuseum“)?
Antwort zu 3:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Da die BVG als Verkehrsbetrieb keine Erfahrung mit der Errichtung von Ausstellungsstandorten in dieser Größenordnung hat, können wir zu den Voraussetzungen keine
Aussage treffen. Solange für diese Betriebshoffläche die Notwendigkeit einer betrieblichen
Nutzung nicht ausgeschlossen werden kann, wird die BVG jedoch keine Nachnutzungskonzepte verfolgen.“
Frage 4:
Inwiefern werden auch andere öffentliche Nutzungen, z.B. für die Unterbringung eines Jugendstützpunkts /
Jugendklubs, geprüft? Wie sieht es aus mit einem Mehrgenerationenzentrum für Niederschönhausen und
Rosenthal (Seniorencafé, Kita, ein Bistro, Veranstaltungsfläche für den Kiez, Bildungszentrum mit Koch- und
Sportkursen, Integrationszentrum u.Ä.)?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Erst nach endgültiger Klärung der Sicherung betrieblicher Bedarfe durch einen geplanten
Neubauhof für die Straßenbahn im Nordosten von Berlin, der ausreichend groß bemessen
ist, kann die Zukunft des Betriebshofs Niederschönhausen durch die BVG geprüft werden.
Eine Beurteilung von Nutzungen außerhalb des Betriebsbereichs der BVG wird seitens der
BVG nicht vorgenommen.“
Berlin, den 01.10.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Straßenverkehr: A113: Sperrungen zwischen Späthstraße und Schönefeld Wegen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten …, aus Berliner Zeitung

https://www.berliner-zeitung.de/news/a113rudower-hoehealtglienicke-vollsperrungen-ab-montag-li.108997

Wegen Wartungs- und #Instandhaltungsarbeiten kommt es von Montag bis Freitag zu verschiedenen #Verkehrseinschränkungen.
Auf der Autobahn #A113 kommt es aufgrund von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten Anfang kommender Woche zu Verkehrseinschränkungen. Betroffen sind auch die #Autobahntunnel #Rudower Höhe und #Altglienicke.

Von Montag auf Dienstag sowie von Dienstag auf Mittwoch, jeweils von 21 Uhr bis 5 Uhr, erfolgt eine Vollsperrung der Fahrtrichtung Süd von der Anschlussstelle (AS) Adlershof bis zur AS Schönefeld Nord. Die Vollsperrung wird von Dienstag auf Mittwoch, in der Zeit von 0 Uhr bis 5 Uhr, in Fahrtrichtung der AS Schönefeld Nord bis zur AS Späthstraße ausgeweitet.

Von Mittwoch auf Donnerstag sowie von Donnerstag auf Freitag, jeweils von 21 Uhr bis 5 Uhr, erfolgt wiederum eine Vollsperrung der Fahrtrichtung Nord …

Bahnhöfe + Radverkehr: Anbindung des Ostkreuz an den Kaskelkiez, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Ist eine vorzeitige temporäre Anbindung des #Kaskelkiez beispielsweise über die #Marktstraße an den
wichtigen Verkehrsknoten #Ostkreuz geplant? Wenn ja,
a) Bis wann ist mit der Realisierung einer solchen Anbindung zu rechnen?
b) Ist auch eine Fläche vorgesehen, damit #Radfahrende in Bahnhofsnähe ihre Fahrräder sicher abstellen
können?
Antwort zu 1:
Die Grün Berlin GmbH hat wie folgt geantwortet:
„Aktuell befinden sich alle für die Realisierung des nordwestlichen Vorplatzes am Bahnhof
Berlin Ostkreuz benötigten Flächen noch im Eigentum der Deutschen Bahn AG. Um
kurzfristig eine temporäre Anbindung des Kaskelkiezes über die Marktstraße zu
ermöglichen, wird aktuell durch die Grün Berlin GmbH auf Basis eines
Gestattungsvertrages zwischen der Grün Berlin GmbH und der Deutschen Bahn AG ein
#Fußgängerschutzgang errichtet. Die Fertigstellung ist bis voraussichtlich Mitte Oktober
2020 geplant.
2
Aufgrund der zu gewährleistenden Rettungs-, Liefer- und Baustellenzufahrten auf dem
Grundstück der Deutschen Bahn ist eine temporäre Errichtung von #Fahrradstellplätzen
nicht möglich.“
Frage 2:
Bis wann ist mit einer dauerhaften Anbindung des Kaskelkiez zu rechen?
Antwort zu 2:
Die Grün Berlin GmbH hat wie folgt geantwortet:
„Die bauliche Realisierung der nördlichen Vorplätze ist von zahlreichen Faktoren, wie der
Klärung der Grundstücksübertragungen an das Land Berlin und der tiefbaulichen
Erschließung bzw. dem Bau der unterirdischen Anlagen zur Regenentwässerung durch
die Berliner Wasserbetriebe, abhängig. Die Planungen hierzu laufen aktuell. Mit dem Bau
der nördlichen Vorplätze kann voraussichtlich 2023 begonnen werden. Es wird von einer
Bauzeit nicht unter 12 Monaten ausgegangen.“
a) Sind bei der dauerhaften Anbindung auch auf Lichtenberger Seite des Ostkreuzes Fahrradabstellanlagen
in Bahnhofsnähe vorgesehenen?
Antwort zu 2a:
Die Grün Berlin GmbH hat wie folgt geantwortet:
„Im Rahmen des Projektes „Gestaltung der Vorplätze am Bahnhof Ostkreuz“ werden
Fahrradstellplätze in unterschiedlichen Abstellanlagen-Typen in maximal möglicher
Kapazität geplant. Hierbei müssen jedoch auch die weiteren Nutzergruppen sowie die
Bedarfe von Feuerwehr, Rettungsfahrzeugen, Lieferverkehr und öffentlichem Nahverkehr
einschließlich Schienenersatzverkehr berücksichtigt werden. Insbesondere der
nordöstliche Vorplatz bietet aufgrund des geringen zur Verfügung stehenden Platzes leider
keine Möglichkeiten, umfangreiche Fahrradabstellanlagen zur integrieren.“
b) Wenn ja, welche Art von Abstellanlagen sind geplant und für wie viele Fahrräder werden sie Platz bieten?
Antwort zu 2b:
Die Grün Berlin GmbH hat wie folgt geantwortet:
„Es sind 14 Abstellplätze an 7 Fahrradbügeln im Bereich der Treppenanlagen
Kynastbrücke geplant.“
c) Sind dabei ebenfalls spezielle Abstellanlagen für Lastenräder vorgesehen?
d) Sind Flächen zum Abstellen von Leihrädern bzw. e-Scootern vorgesehen?
Antwort zu 2c und 2d:
Die Grün Berlin GmbH hat wie folgt geantwortet:
„Für Lastenräder, Leihräder bzw. e-Scooter sind aktuell aufgrund der engen räumlichen
Situation im Bereich des nordöstlichen Vorplatzes keine speziellen Abstellanlagen
vorgesehen.“
3
Frage 3:
Wie ist der Planungsstand zu weiteren Fahrradabstellanlagen am Ostkreuz am Ausgang Neue
Bahnhofstraße/Sonntagstraße?
a) Wie bewertet der Senat die aktuelle Situation für Fahrradparken in diesem Bereich, insbesondere in der
Neuen Bahnhofstraße und Sonntagsstraße?
Antwort zu 3a:
Das Land Berlin hat sich das Ziel gesetzt, den Anteil des Radverkehrs am Modal-Split,
insbesondere durch eine Verlagerung der Fahrten des Motorisierten Individualverkehrs
(MIV) zum Radverkehr, weiter zu erhöhen. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, muss
die Radverkehrsinfrastruktur verbessert und weiter ausgebaut werden. Bei diesem Ausbau
hat nach Einschätzung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz das
Fahrradparken auch in der Neuen Bahnhofstraße und Sonntagsstraße eine große
Bedeutung, denn ein hochwertiges Angebot an Fahrradabstellanlagen trägt wesentlich
dazu bei, die Fahrradnutzung zu erhöhen. Der Bedarf an Fahrradabstellanlagen am
Bahnhof Ostkreuz soll unter anderem mit einem Fahrradparkhaus gedeckt werden. Wie
hoch der Bedarf ist und wie dieser berechnet wurde, ist auf der Internetseite der GB
infraVelo GmbH dargestellt: https://www.infravelo.de/projektarten/fahrradparken/standortund-potenzialanalysen/#c1145.
b) Ist geplant bis zur Fertigstellung des Fahrradparkhauses auf Friedrichshainer Seite temporäre
Fahrradabstellanlagen im Bereich des Bahnhofvorplatzes, der derzeit in großen Teile eine ungenutzte Brache
ist, zu installieren?
c) Wenn ja, bis wann werden weitere Fahrradabstellanlagen eingerichtet und wie viele?
d) Sind dabei spezielle Abstellanlagen für Lastenräder vorgesehen?
e) Sind Flächen zum Abstellen von Leihrädern bzw. e-Scootern vorgesehen?
Antwort zu 3b-e:
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat wie folgt geantwortet:
„Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat derzeit keine laufenden Planungen zu
Fahrradabstellanlagen im Bereich Neue Bahnhof- und Sonntagstraße. Die Flächen
jenseits der genannten Straßen einschließlich der Gehwege sind kein Eigentum des
Bezirks.“
Berlin, den 29.09.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

U-Bahn + Flughäfen: Ausbau der U7, fahrerloser Zug Das sind die Pläne für die U-Bahn-Anbindung des BER Ein fahrerloser Zug soll den Flughafen mit Gewerbe und Parkhaus verbinden – und die U7 für rund 750 Millionen Euro verlängert werden., aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/ausbau-der-u7-fahrerloser-zug-das-sind-die-plaene-fuer-die-u-bahn-anbindung-des-ber/26232656.html

Schon jetzt ist es die längste #U-Bahn-Linie der Stadt. Nun könnte die #U7 zwischen Rathaus Spandau und #Rudow verlängert werden zum #Großflughafen #BER. Technische Schwierigkeiten gibt es kaum. Dies ist das Fazit einer 172-seitigen #Machbarkeitsstudie im Auftrag der Länder Berlin und Brandenburg. Sie liegt dem Tagesspiegel vor. Offiziell vorgestellt wird sie am 20. Oktober.

Maximal 799 Millionen Euro seien erforderlich, die Studie bevorzugt jedoch eine Lösung für 746 Millionen, bei der die Bahntrasse am heutigen S-Bahnhof #Schönefeld oberirdisch gequert wird.

Die U7 führt also zunächst unterirdisch von Rudow bis zur #Stadtgrenze, steigt dann an, führt aufgeständert über den heutigen #S-Bahnhof Schönefeld – wo eine neue Verknüpfung beider Netze entsteht. Vor dem #Terminal des BER verschwindet die U7 wieder im Tunnel, weil die Flughafengesellschaft eine unterirdische Station fordert.

Ein oberirdischer Endbahnhof am BER wäre zwar 32 Millionen Euro günstiger, die Nachteile seien aber so erheblich, dass dies ausscheidet: „Diese Variante wird von der Flughafengesellschaft (#FBB) kritisch gesehen und abgelehnt“, heißt es in der Studie.

Für 746 Millionen Euro gibt es auf 8.560 Meter Strecke nicht nur sechs neue …

Straßenbahn: Ran ans Werk Die Berliner Verkehrsbetriebe führen notwendige Grundinstandsetzungsmaßnahmen …, aus BVG

Die Berliner Verkehrsbetriebe führen notwendige Grundinstandsetzungsmaßnahmen an den Kabelanlagen des Gleichrichterwerks in Marzahn durch. Die Linie #M8 wird von Sonntag, den 4. Oktober bis Montag, den 5. Oktober, zirka 4:30 Uhr zwischen S+U Hauptbahnhof und #Betriebshof Marzahn im Einsatz sein. Ein #Ersatzverkehr zwischen #Alt-Marzahn und #Ahrensfelde ist eingerichtet.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Potsdam: Baustelle am Leipziger Dreieck Straßenbahn wird unterbrochen – und weitere Ferienengpässe, aus PNN

https://www.pnn.de/potsdam/baustelle-am-leipziger-dreieck-strassenbahn-wird-unterbrochen-und-weitere-ferienengpaesse/26235316.html

Auf Potsdams größter #Straßenbaustelle geht es voran. Doch bald drohen neue Einschränkungen vor allem für Nutzer der #Straßenbahn. Die #Vollsperrung soll mehrere Tage dauern. Und auch weitere Baustellen drohen

Potsdam – Durch Potsdams größte Straßenbaustelle am #Leipziger Dreieck drohen bald neue Einschränkungen, gerade für Nutzer der Straßenbahn. Und auch #Autofahrer werden sich an der #Engstelle noch länger in Geduld üben müssen. Das wurde am Donnerstag bei einer Pressekonferenz zu dem seit Monaten laufenden Bauprojekt deutlich. Die PNN geben einen Überblick.

#Schienenersatzverkehr statt Tram
Für den Umbau des Leipziger Dreiecks muss in den Herbstferien für drei Tage der komplette Straßenbahnverkehr am #Hauptbahnhof unterbrochen werden. Die Vollsperrung der Gleise ist demnach von 16. Oktober, 16 Uhr, bis 19. Oktober, 4 Uhr, geplant. Für den Zeitraum wird ein Schienenersatzverkehr eingerichtet, erklärte Thomas Schenke als Chef des Amts für Mobilität und technische Infrastruktur. Der Grund: Im Zuge des Großprojekts muss eine neue Weiche eingebaut werden. Schon ab dem 12. Oktober können deswegen Busse die zentrale Ausfahrt der Haltestellen vor dem Hauptbahnhof nicht mehr nutzen – deswegen muss der Bussteig 7 direkt an die Friedrich-Engels-Straße verlegt werden. Für Fahrgäste soll das ausgeschildert sein, kündigte …

Bahnhöfe: Eins, zwei, barrierefrei Der U-Bahnhof Spichernstraße hat jetzt seinen zweiten Aufzug., aus BVG

Der #U-Bahnhof #Spichernstraße hat jetzt seinen zweiten #Aufzug. Am heutigen Mittwoch, 30. September 2020, ist die Anlage in Betrieb gegangen. Der Aufzug verbindet die Bahnsteigseite der #U3 in Richtung Krumme Lanke, den Bahnsteig der #U9 sowie die #Straßenebene miteinander.  Mit der Inbetriebnahme des neuen Aufzugs ist der 1959 (U3) bzw. 1961 (U9) eröffnete U-Bahnhof ab sofort einer von insgesamt 134 #barrierefrei zugänglichen BVG-Bahnhöfen. Auch der direkte Übergang zwischen den Linien U3 und U9 ist ab sofort wieder für Fahrgäste geöffnet.

Die Arbeiten am Aufzug haben im April 2018 begonnen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 4,5 Millionen Euro. Für den Einbau dieses Aufzugs mussten die Baufachleute der BVG einige statische Herausforderungen meistern. So mussten unter anderem tragende Bauteile abgebrochen und neu errichtet werden. Um die Einschränkungen für die Fahrgäste so minimal wie möglich zu halten, fanden die Arbeiten zudem größtenteils unter laufendem Betrieb statt.

Der erste Aufzug, der die Straßenebene mit dem Bahnsteig der U3 in Richtung Wittenbergplatz verbindet, wurde bereits am 30. April dieses Jahres in Betrieb genommen. Bereits mit dessen Einbau wurden die Bahnsteigsohlen der U3 saniert. Die beiden Seitenbahnsteige haben einen neuen Asphaltboden mit Blindenleitsystem erhalten. Die Bahnsteige der U9 wurden ebenfalls mit einem Blindenleitsystem sowie einem hellen Granitboden ausgestattet.

Die Grundinstandsetzung am U-Bahnhof Spichernstraße wird vorrausichtlich ab dem Frühjahr 2021 fortgesetzt. Auf dem Programm stehen dann weitere, umfangreiche Treppen- und Vorhallensanierungen. Dabei werden die Einschränkungen für den Fahrgastbetrieb so gering wie möglich gehalten. Die BVG wird rechtzeitig vor Beginn informieren.

Hinweis für Bildredaktionen: Im Anhang finden Sie zwei Fotos der neuen Aufzugsanlage. Sie können honorarfrei genutzt werden. Als Quelle ist anzugeben: BVG BF-BU, Uwe Kutscher

—–

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

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Straßenverkehr: Ersatzbau Rudolf-Wissel-Brücke (RWB) III – Nachfragen zur Drs. 18/ 23 991 Stadtverträglicher Tunnel statt zwei Brückenbauwerke über Charlottenburg?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Warum hat der Senat bei der Beauftragung der #DEGES GmbH für den Neubau der #Rudolf-Wissell (#RWB)
nicht festgelegt, dass die „grundsätzlich“ zweiteilig auszubildenden Richtungsfahrbahnen nicht platzsparend
in einem #Baukörper zusammengefasst werden, um wertvollen Stadtraum in der City West zu schonen?1
Antwort zu 1:
Die Randbedingungen für ein Infrastrukturprojekt wie den Ersatzneubau der RudolfWissell-Brücke und die Durchführung der Baumaßnahme unter Aufrechterhaltung des
Verkehrs in einem engen innerstädtischen Planungsraum sind hochgradig komplex.
Entsprechend wurde durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
(DEGES) in Abstimmung mit dem Bund als Träger der Straßenbaulast und der
Auftragsverwaltung (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) ein
europaweiter Wettbewerb zur Realisierung des Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke
und des Autobahndreieck Charlottenburg ausgelobt. Eine Vorgabe bzw. ein Ausschluss
einer bestimmten Bauwerkslösung wurde dabei bewusst nicht getroffen, um die Kreativität
der Ingenieure bei der Erarbeitung einer sachgerechten Lösung nicht im Vorhinein zu
beschneiden.
Frage 2:
Warum hat der Senat meine Bitte, die von den geplanten RWB-Zwillingbrücken entwerteten Flächen
zwischen Fürstenbrunner Weg, Spree im Norden, S-Bahnring im Osten und Spandauer Damm im Süden
(wie groß ist die Gesamtfläche?), nicht wie gewünscht in einer Planskizze markiert, Flächenanteile in
Quadratmeter tabellarisch zusammengestellt und die Eigentümer benannt, soweit es sich um Eigentum von
Bund oder Land bzw. ihnen zugeordnete Unternehmen, Stiftungen etc. handelt?2

1 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 1
2 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 2
2
Antwort zu 2:
Die durch den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke dauerhaft überdeckten Flächen im
Eigentum von Bund und Land im angefragten Bereich zwischen Fürstenbrunner Weg,
Spree im Norden, S-Bahnring im Osten und Spandauer Damm im Süden betragen nach
derzeitigem Planungsstand überschläglich in der Summe ca. 25.100 Quadratmeter. Die
Flächenanteile ergeben sich wie folgt:
Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) rd. 7.800 qm
Bundesrepublik Deutschland (Bundeseisenbahnvermögen) rd. 8.000 qm
Bundesrepublik Deutschland (Bundeswasserstraßenverwaltung) rd. 300 qm
Land Berlin rd. 6.000 qm
(Bestand RWB rd. 6.200 qm)
DB Netz AG rd. 3.000 qm
Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 in der Schriftliche Anfrage 18/23991 erläutert, ist die
Ermittlung der gesamten in Anspruch zu nehmenden Fläche erst mit Abschluss der
folgenden Planungsphase (Leistungsphase 3 HOAI, Vorentwurf) mit Festlegung des
erforderlichen Grunderwerbs möglich.
Frage 3:
Entspricht es der üblichen Praxis bei Großprojekten in Berlin, wenn die Entscheidung, ob eine #Tunnellösung
einer doppelten #Brückenkonstruktion vorzuziehen ist, von Teilnehmenden eines (Vor)planungswettbewerbs
entschieden wird und externe Planer die Tunnellösung bereits in der Vorplanungsphase eine Tunnellösung
„aus wirtschaftlichen Gründen“ verwerfen?3
Antwort zu 3:
Siehe auch Antwort zu 1.
Im Zuge des europaweiten Wettbewerbs für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke
haben sich ausnahmslos alle Teilnehmenden in ihren Wettbewerbsbeiträgen für die
Planung von Brückenbauwerken als Vorzugslösung entschieden. Eine Jury, bestehend u.
a. aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und des Landes Berlin, hat unter
Würdigung der in der Summe bestmöglichen Erfüllung der vorgegebenen
Wertungskriterien den Sieger des Wettbewerbs aus den teilnehmenden Ingenieurbüros
ermittelt. Der Wettbewerbssieger, das Ingenieurbüro Leonhardt, Andrä und Partner,
vertieft auf Basis seines Siegerkonzeptes die Planungen für die #Verkehrsanlage und die
zugehörigen Ingenieurbauwerke im Bereich Rudolf-Wissell-Brücke und Autobahndreieck
Charlottenburg. Die gewählte Vorgehensweise ist sachgerecht und im Hinblick auf die
sehr hohe verkehrliche Bedeutung dieser Infrastrukturmaßnahme angemessen.
Frage 4:
Wann und durch welchen Auftragnehmer hat die vom Senat beauftragte DEGES „[i]m Zuge der
weiterführenden Planungsleistungen (…) auch eine Tunnellösung (…) prüfen lassen“ (bitte um Datum und
Ort der Ausschreibung dieser Leistung, Datum der Auftragsvergabe, Auftragnehmer, Auftragssumme,
Umfang und Datum des Prüfergebnisses/Gutachtens)?3

3 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 3
3
Frage 11:
Ist die Antwort auf die Frage 5 in der Drs. 18/23991 so zu verstehen, dass das Gutachten zur Machbarkeit
einer Tunnellösung – soweit existent – vom Senat weder dem Parlament noch der Öffentlichkeit im
Beteiligungsverfahren noch im Rahmen des Genehmigungsantrags vorgelegt werden soll – und wenn ja, wie
verträgt sich diese Entscheidung des Senats mit den Anforderungen z. B. des Informationsfreiheitsgesetzes
(IFG) in Berlin?
Frage 13:
Wie bewertet die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (§ 18 Abs. 1 IFG) die
Weigerung des Senats, das Machbarkeitsgutachten für eine Tunnellösung, mit dem gegenüber der
doppelten Brückenlösung erhebliche innerstädtische Umweltbelastungen (Lärm, Schadstoffe,
Flächenverbrauch) vermieden werden können, öffentlich zu machen?
Frage 13:
Wie bewertet die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (§ 18 Abs. 1 IFG) die
Weigerung des Senats, das Machbarkeitsgutachten für eine Tunnellösung, mit dem gegenüber der
doppelten Brückenlösung erhebliche innerstädtische Umweltbelastungen (Lärm, Schadstoffe,
Flächenverbrauch) vermieden werden können, öffentlich zu machen?
Antwort zu 4 und 11 bis 13:
Die Untersuchung auf technische Machbarkeit einer Tunnellösung wurde durch die von
der DEGES beauftragten Planerinnen und Planer für den Ersatzneubau der RudolfWissell-Brücke und des Autobahndreieck Charlottenburg – hier: Ingenieurbüro Leonhardt,
Andrä und Partner – im Jahr 2020 als eigenständige planerische Zusatzleistung im
Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung durchgeführt. Die durchgeführte
Untersuchung mit den ingenieurfachlichen Schwerpunkten Trassierung und
Baukonstruktion hat weder die Bearbeitungstiefe bzw. den Bearbeitungsumfang einer
Machbarkeitsstudie noch handelt es sich um ein Gutachten.
Frage 5:
Wie viele Tunnelvarianten wurden in der Machbarkeitsstudie zur Tunnellösung untersucht (bitte die
maßgeblichen Unterschiede der untersuchten Varianten angeben)?4
Antwort zu 5:
Siehe auch Antwort zu 3 (Drucksache 18/23991).
Die auf technische Machbarkeit untersuchten Bauweisen sind zum einen die Herstellung
in offener Baugrube und zum anderen die geschlossene Bauweise mittels Schildvortrieb.
Es wurden dazu verschiedene Tunnelachsen je Tunnelgesamtlösung in Lage und Höhe
trassiert, die die Führung der A 100/A 111 und alle derzeit vorhandenen
Autobahnanschlüsse an die Stadtstraßen nach Möglichkeit gewährleisten sollten. Der
Trassierungskorridor entspricht dem vorgegebenen Planungsraum aus dem Wettbewerb
für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreieck
Charlottenburg. In der Höhenlage wurde eine Gesamtvariante in geringerer Tiefenlage
(offene Bauweise) sowie eine tiefliegende Gesamtvariante (Tunnelvortrieb/offene
Bauweise) im Planungsraum untersucht.

4 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 4
4
Frage 6:
Wie bewertet der Senat den Eindruck, dass eine stadtverträgliche Tunnellösung als Ersatz für die RWB für
die nächsten 50 bis 80 Jahre vor allem deshalb nicht näher untersucht wurde, weil der Umfahrungsverkehr
bei gelegentlichen staubedingten temporären Tunnelsperrungen und „Aufrechterhaltung der verkehrlichen
Leistungsfähigkeit während der Bauzeit demnach nicht gegeben“ sei?5
Antwort zu 6:
Die Untersuchung auf technische Machbarkeit zeigt klar auf, dass eine Tunnellösung im
vorliegenden Fall des dringend notwendigen Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke
und des Autobahndreieck Charlottenburg keine technisch sinnvolle Variante darstellt und
daher im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit durch den Bund als Träger der
Straßenbaulast ausscheidet. Das Fehlen einer leistungsfähigen Tunnelumfahrung im
Planungsraum über das nachgeordnete Stadtstraßennetz stellt lediglich einen weiteren zu
berücksichtigenden Sachverhalt dar, der gegen eine Tunnellösung spricht.
Frage 7:
Wie häufig (Anzahl der staubedingten Sperrungen, kumulierte Sperrungsdauer (Stunden) pro Fahrtrichtung
im Jahr, prozentuale Schließungsdauer pro Fahrtrichtung und Jahr jeweils für 2019 und 2020) war der
Tunnel unter dem Flughafen Tegel (TFT) ausschließlich staubedingt temporär gesperrt und wird die
eingeschränkte Leistungsfähigkeit des Tunnels dazu führen, dass dort nach Schließung des Flughafens im
Rahmen der Grundsanierung der A 113 ebenfalls ein doppeltes Brückenbauwerk errichtet wird – wenn nein,
warum nicht?5
Antwort zu 7:
Die Anzahl der staubedingten Sperrungen des Tunnels unter dem Flughafen Tegel (TFT)
beträgt pro Fahrtrichtung:
TFT 2019 2020 (bis 16.09.2020)
Fahrtrichtung Nord 39 15
Fahrtrichtung Süd 54 14
Eine Statistik über die Sperrungsdauer wird in der Verkehrsregelungszentrale nicht
geführt. Insofern können zur kumulierten Sperrungsdauer (Stunden) und zur prozentualen
Schließungsdauer keine Daten zur Verfügung gestellt werden.
Im Zuge der erforderlichen grundhaften Instandsetzung bzw. Erneuerung der A 111 vom
Autobahndreieck Charlottenburg bis zur Landesgrenze Berlin/Brandenburg ist der TFT
aktuell nicht im Maßnahmenkatalog enthalten, da dieser bereits in den Jahren 2006 bis
2008 im Auftrag der Senatsverwaltung saniert wurde. Der Tunnel verfügt im Falle einer
temporären Tunnelsperrung in beiden Fahrtrichtungen über eine leistungsfähige
Umfahrung über die A 111 und den Kurt-Schumacher-Damm. Der TFT soll daher auch
zukünftig fester Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur im Zuge der A 111 sein.

5 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 4
5
Frage 8:
Wann hat die letzte Bauwerksprüfung nach DIN 1076 an der RWB stattgefunden, welche Zustandsnote hat
die Brücke dabei erhalten und welche Auswirkung hat diese Zustandsnote auf die für die RWB verbleibende
Nutzungsdauer? 5
Antwort zu 8:
Siehe auch Antwort zu 1 (Drucksache 18/23992).
Die letzte Bauwerksprüfung nach DIN 1076 fand 2017 statt. Das Brückenbauwerk hat im
Ergebnis die Zustandsnote 3 (= nicht ausreichender Bauwerkszustand) erhalten. Diese
Zustandsnote ist ein Indikator dafür, dass die Dauerhaftigkeit des Bauwerks nicht mehr
gegeben sein kann bzw. in näherer Zukunft eine Instandsetzung erforderlich wird. Eine in
2015 durchgeführte Nachrechnung gemäß Nachrechnungsrichtlinie des Bundes mit
angemessenen Lastansätzen zum Nachweis des heute bei Brücken anzusetzenden
Lastniveaus führte nicht zum Ziel. Auf der Grundlage einer ingenieurmäßigen Betrachtung
der durchgeführten Nachrechnung sowie der hohen Risiken für das Tragwerk im Falle von
baulichen Ertüchtigungsmaßnahmen wurde 2015 der Ersatzneubau der bestehenden
Rudolf-Wissell-Brücke beschlossen.
Frage 9:
Welche konkreten Ergebnisse hat das Gutachten im Auftrag der DEGES über die Machbarkeit einer
Tunnellösung (vgl. Frage 4) erbracht, warum wurden darin keine Kosten für diese Lösung ermittelt6
,
gleichzeitig aber vom Senat behauptet, eine Tunnellösung stellt „[w]eder eine technisch sinnvolle noch
wirtschaftliche Variante dar“?7
Antwort zu 9:
Siehe Antwort zu 4:
Die Untersuchung zeigt auf, dass keine den Randbedingungen entsprechende und
technisch sinnvolle Tunnellösung im Planungsraum gefunden werden kann. Dieser
Sachverhalt spiegelt im Übrigen auch das Ergebnis des europaweiten Wettbewerbs für
den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke wider, bei dem ausnahmslos alle am
Wettbewerb teilnehmenden Ingenieurbüros eine Brückenlösung als Vorzugslösung
erarbeitet und eingereicht haben. Bei der durchgeführten Untersuchung der technischen
Machbarkeit einer Tunnellösung handelt es sich nicht um ein Gutachten.
Frage 10:
Oder anders gefragt: Wie kann der Senat als Auftraggeber eine Tunnellösung wirtschaftlich bewerten, wenn
er nach eigener Auskunft keine Kosten dieser Variante ermitteln lassen hat?6
Antwort zu 10:
Eine Tunnelvariante ist – insbesondere im innerstädtischen Bereich –
bauverfahrensbedingt grundsätzlich aufwendiger und somit deutlich kostenintensiver als

6 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 8+10
7 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 5
6
eine Brückenvariante. Da eine Tunnellösung im konkreten Planungsraum jedoch keine
technisch sinnvolle Variante darstellt, ist eine Kostenermittlung hierfür nicht zielführend
und somit entbehrlich.
Frage 14:
Wie bewertet der Senat die Chancen der Kostenübernahme für eine Tunnellösung durch den Bund,
nachdem er auf meine Anfrage berichtet hat, dass auf der RWB ein vierspuriger Ausbau pro Fahrtrichtung
geplant sei?8
Frage 15:
Greifen hier nicht ähnliche Kostenverteilungsbedingungen zwischen Bund und Land Berlin, wie bei den an
der A 7 im Stadtgebiet Hamburg realisierten Tunnelbauten?
Antwort zu 14 und 15:
Ein „vierspuriger Ausbau pro Fahrtrichtung“ im Sinne eines sogenannten
bedarfsgerechten, kapazitätserweiternden Autobahnausbaus von drei auf vier
durchgehenden Fahrspuren je Fahrtrichtung ist in dem betreffenden Autobahnabschnitt
der A 100 zwischen der Anschlussstelle Spandauer Damm und dem Autobahndreieck
Charlottenburg, also im Bereich des erforderlichen Ersatzneubaus der Rudolf-WissellBrücke, planerisch nicht vorgesehen. Dies ist auch nachvollziehbar, da die
Autobahnabschnitte vor und hinter der Rudolf-Wissell-Brücke lediglich drei Fahrspuren je
Fahrtrichtung besitzen. Wie bereits früher erläutert (Drucksache 18/23992, Antwort zu 10)
wird im Brückenbereich ein Verflechtungsstreifen angeordnet, der die Ein- und
Ausfädelvorgänge zwischen den Anschlussstellen erleichtert und dadurch die Qualität des
Verkehrsablaufes und somit die Verkehrssicherheit im betrachteten Autobahnabschnitt
erhöht.
Die Untersuchung auf technische Machbarkeit zeigt klar auf, dass eine Tunnellösung im
vorliegenden Fall des dringend notwendigen Ersatzneubaus der Rudolf-Wissell-Brücke
und des Autobahndreieck Charlottenburg keine technisch sinnvolle Variante darstellt und
daher im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit durch den Bund als Träger der
Straßenbaulast ausscheidet. Die Frage nach den Chancen einer Kostenübernahme für
eine Tunnellösung durch den Bund stellt sich somit nicht.
Frage 16:
Warum hat der Senat meine Frage zur „frühzeitigen öffentlichen Beteiligung“ für das Projekt Neubau
Westendbrücke (WB) nicht beantwortet?9
Antwort zu 16:
Der Senat ist stets bemüht auch umfangreiche Schriftliche Anfragen in dem vorgegebenen
engen Zeitraum vollumfänglich zu beantworten. Die Frage zu der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung zur Westenbrücke, welche eine Unterfrage der Frage 6 der Schriftlichen
Anfrage 18/23991 war, wurde leider übersehen Die Antwort wird hiermit nachgeholt:

8 Vgl. Drs. 18 / 23 992 Antwort zu Frage 10
9 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 6
7
Die DEGES übernimmt im Rahmen ihres Dienstleistungsvertrages in enger Abstimmung
mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auch vollumfänglich die
Projektkommunikation mit der Öffentlichkeit. Dies trifft somit auch auf das Projekt
Ersatzneubau der Westendbrücke (WEB) zu. Für dieses Vorhaben wird nach aktueller
Planung eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung voraussichtlich im I. Quartal
2021 stattfinden.
Frage 17:
Wie bewertet der Senat den bereits beim Vorhaben Autobahndreieck Funkturm (ADF) vielfach geäußerten
Wunsch der betroffenen Bevölkerung, dass Vertreter des Senats die stadtentwicklungspolitischen und
umweltpolitischen Fragen zu den Vorhaben aus Sicht der Landesregierung beantworten sollen – wird dieser
Wunsch zukünftig erfüllt?
Antwort zu 17:
Vertreterinnen und Vertreter des Senats und der zuständigen Senatsverwaltungen
nehmen an den Beteiligungsformaten teil und stehen darüber hinaus für alle Fragen zur
Verfügung.
Frage 18:
Wie ist die Antwort des Senats auf meine Frage 9 zu verstehen, in der eine „regelgerechte, verkehrssichere
und leistungsfähige (demnächst vierspurige Autobahn) Variante“ als Voraussetzung für die im Stadtgebiet
„angestrebte Mobilitätswende“ bezeichnet wird?10
Frage 19:
Wie möchte der Senat mit einer Erweiterung der Autobahnkapazität auf der bzw. den RWBs um ein Drittel
die Mobilitätswende erreichen bzw. welche Art von Mobilitätswende soll hiermit erreicht werden?
Antwort zu 18 und 19:
Eine regelgerechte und verkehrssichere Autobahnbrücke verhindert, dass ein Nadelöhr
entsteht und kann somit dazu beitragen, umliegende Stadtstraßen nicht zusätzlich zu
belasten.
Ein „vierspuriger Ausbau pro Fahrtrichtung“ im Sinne eines sogenannten
bedarfsgerechten, kapazitätserweiternden Ausbaus von drei auf vier durchgehende
Fahrspuren je Fahrtrichtung ist in dem betreffenden Autobahnabschnitt der A 100
zwischen der Anschlussstelle Spandauer Damm und dem Autobahndreieck
Charlottenburg, also im Bereich des erforderlichen Ersatzneubaus der Rudolf-WissellBrücke, nicht vorgesehen.
Frage 20:
Welche Belange der Stadt wird der Senat ab Januar 2021 in seiner Eigenschaft als TÖB über den
vierspurigen Ausbau hinaus zur RWB in das Planfeststellungsverfahren einbringen?11

10 Vgl. Drs. 18 / 23 991 Antwort zu Frage 9
8
Antwort zu 20:
Sowohl auf Senats- als auch auf Bezirksebene werden im Rahmen der jeweiligen
Zuständigkeit durch die Träger öffentlicher Belange verschiedene Aspekte in
planrechtliche Verfahren eingebracht. Beispielhaft sind die Belange der Wasserbehörde,
des Artenschutzes, des Immissionsschutzes, des Verkehrs, der Stadtentwicklung und des
Denkmalschutzes zu benennen.
Frage 21:
Ist den Antworten auf diese Fragen aus Sicht des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 21:
Nein.
Berlin, den 29.09.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

barrierefrei + Bahnhöfe: Endlich barrierefreier Ausbau am U-Bahnhof Bayerischen Platz, aus Der Tagesspiegel

Tempelhof-Schöneberg, 29.09.2020

Seit dem 14. September ziert den #U-Bahnhof #Bayerischer Platz ein #Baustellenschild. Zuletzt kamen Absperrungen, Container und erste Baumaterialien dazu. Bis zum 6. Januar 2023 sind die Fahrgäste der Linie 4 nun auf den #Zugang in der Westarpstraße, hinter dem Bayerischen Platz, angewiesen. Der Bahnsteig der #U7 ist weiterhin direkt am Bayerischen Platz erreichbar, allerdings ist der südliche Zugang zum Bahnhofsgebäude gesperrt. Meine Kollegin Valerie Barsig berichtete bereits über die angekündigten Pläne, den U-Bahnhof Bayerischer Platz endlich, sechs Jahre nach dem Neubau des Bahnhofs, barrierefrei zu machen. „Der Aufzug kommt allerdings erst 2016“, hieß es damals, 2014, bei der Eröffnung.

Die Gesamtbauzeit soll nun 104 Wochen betragen. Der Aufzug nimmt mit 50 Wochen die meiste Zeit in Anspruch, gefolgt von der Verbindungstreppe zwischen #U4 und U7 (40 Wochen) und dem Bahnsteig der U7 (32 Wochen). Schlusslicht bildet der U4-Bahnsteig (16 Wochen), der im Gegensatz zum Bereich der U7 unter Denkmalschutz steht. Die Baumaßnahmen beinhalten folgende Arbeitsschritte:

Aufzugneubau mit drei Haltestellen: U7-Ebene, U4-Ebene und Straßen-Ebene
Einbau von Bodenindikatoren für Blinde und Sehbehinderte …