14.08.2025
Frage 1:
Wie viel Quadratmeter #Kopfsteinpflasterstraßenfläche wurde seit 2015 #asphaltiert? Wie viel und wo ist noch geplant (bitte bezirksscharf auflisten und jeweils mit dem konkreten Straßenabschnitt und der m²-Anzahl sowie unter Angabe, ob die Bodenschutzbehörde, Wasserschutzbehörde und Denkmalschutzbehörde beteiligt wurden!)?
Antwort zu 1:
In der Gesamtschau für das Land Berlin sind gemäß Flächenstatistik folgende Änderungen im angefragten Zeitraum zu verzeichnen:
Jahr | #Pflasterflächen Fahrbahn Pflasterflächen Gehweg Pflasterflächen Radweg Summe Pflasterfläche | Gesamtfläche Fahrbahn Gesamtfläche Gehweg Gesamtfläche Radweg | Summe Gesamtfläche | |||||
2025 | 12.002.024 | 11.747.540 | 702.503 | 24.452.067 | 53.320.573 | 34.891.425 | 1.881.042 | 90.687.331 |
2015 | 12.060.140 | 11.589.569 | 703.184 | 24.352.893 | 52.979.172 | 34.523.126 | 1.748.331 | 89.250.629 |
(Werte in m²)
Bezirksa mt (BA) Steglitz- Zehlendorf:
Zitat:
Maßnahme Straße | Jahr | Ersetzt/ überbaut (e/ ü) | Fläche (m2) | Beteiligt | ||
Boden- schutz | Wasser- schutz | Denkmal- schutz | ||||
Mittelfahrstreifen im Jungfernstieg von Bruno- Walter-Str. bis Boothstraße | 2019 | 750 | ||||
Brauerstraße zwischen Oberhofer Weg und Brauerplatz | 2020 | e | 3.270 | |||
Mittelfahrstreifen in der Potsdamer Straße in Lichterfelde West zw. Baseler Straße und Ringstraße | 2020 | e | 1.200 | X | ||
Königsweg zw. Hohentwielsteig und Idsteiner Str. | 2024 | e | 1.000 | |||
Mittelfahrstreifen in der Rückertstraße zw. Paulsenstraße und Brentanostraße | 2025 | e | 650 |
„ Wasserbehörde und Bodenschutz sind hier nicht involviert, da es ich um Maßnahmen im Bestand mit funktionsfähiger O berflächenentwässerung, i.d.R. über einen vorhandenen Regenkanal handelt.“
BA Neukölln:
Zitat:
Maßnahme Straße | Jahr | Ersetzt/ überbaut (e/ ü) | Fläche (m2) | Beteiligt | ||
Boden- schutz | Wasser- schutz | Denkmal- schutz | ||||
Innstr Weigandufer – Sonnenallee | 2018 | e | 3.092 | |||
Friedelstr Weserstr – Maybachufer | 2018 | e | 3.300 | |||
Herrfurthstr. Herrfurthplatz – Hermannstr | 2021 | e | 1.385 | ja | ||
Braunschweiger Str 1.BA Karl-Marx-Str. – Richardstr | 2015 2016 | e | 3450 | |||
Braunschweiger Str 2.BA Niemetz – Sonnen- allee | 2020 | e | 2.022 | |||
Braunschweiger Str 3.BA Richardstr – Elsterstr. | 2023 | e | 862 | |||
Weichselstr. Pflügerstr – Maybachufer | 2016 | e | 1.084 | |||
Weichselstr. Ossastr – Pflügerstr | 2018 | e | 630 | |||
Weserstr 1.BA Panierstr – Fuldstr. | 2023 | e | 3.124 | |||
Weserstr 2.BA Fuldastr. – Innstr. | 2024 | e | 3.381 | |||
Weserstr 3.BA Innstr – Thiemannstr | Geplant | Ca. 3.575 |
BA Pankow:
„ Dazu führt das SGA Pankow keine Statistik.“
BA Marzahn- Hellersdorf:
„ Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Marzahn-Hellersdorf führt zu dieser Fragestellung keine Aufzeichnungen bzw. Statistik, da sie für seine dienstlichen Zwecke nicht benötigt wird.“
BA Friedrichsha in- Kreuzberg:
„ Hierzu wird keine Statistik geführt.“
BA Lichtenberg:
„ Laut jährlicher Meldung der Straßenflächen in der Unterhaltung des Straßen- und
Grünflächenamtes Lichtenberg von Berlin an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, hat sich die Gesamtfläche in Großpflaster seit 2015 um ca. 8.400 m² verringert. Ein Großteil dieser Flächen wurde durch eine Asphaltbauweise ersetzt oder überbaut. Eine genaue Statistik liegt nicht vor. Der für die Straßenunterhaltung zuständige Fachbereich im Bezirk Lichtenberg von Berlin plant derzeit keine Maßnahmen in diesem Kontext.“
BA Mitte:
- „ Uferstr. 2023 – 2024 unter Beteiligung der Denkmalschutzbehörde ca. 2312 m² in der Fahrbahn durch Asphalt ersetzt
- Ohne Beteiligung
- Grauenstr. 36: ca. 31,66 m² in der Fahrbahn zur Verbesserung der Busabfahrt durch Asphalt ersetzt
- Grauenstr. 13: ca. 75,23 m² in der Fahrbahn zur Verbesserung der Busabfahrt durch Asphalt ersetzt
- Grauenstr. 42: ca. 75,81 m² in der Fahrbahn zur Verbesserung der Busabfahrt durch Asphalt ersetzt
- Ohne Beteiligung
- Lynarstraße. – von Tegeler Str. bis Sparrstraße und von Sparrstraße bis Müllerstraße ca.
2.500 m² in der Fahrbahn durch Asphalt ersetzt als Umgestaltung zur Fahrradstraße
Geplant, Beteiligungen bisher – nein
- Scheringstraße 8,00 m x 240 m durch Asphalt ersetzen, da das Großsteinpflaster auf Grund der örtlichen Gegebenheiten (starke Neigung) die Verkehrsbelastung (Schwerlastverkehr) nicht aufnehmen kann.“
BA Reinickendorf:
„ Eine Statistik im Sinne der Frage wird im Bezirksamt nicht geführt.“
BA Treptow- Köpenick:
„ Dazu wird keine Statistik geführt. Sofern erforderlich werden entsprechende Genehmigungen eingeholt.
Das Asphaltieren von Kopfsteinpflasterstraßen erfolgt vor dem Hintergrund der Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrs, insbesondere für Radfahrende.
Hierbei wird im Rahmen von Anpassungsmaßnahmen der bestehende Kopfsteinpflasterbelag vorab entfernt.“
BA Tempelhof- Schöneberg:
„ Straßen- und Grünflächenamt Tempelhof-Schöneberg:
Das Straßen- und Grünflächenamt führt keine Übersicht, bei welchen Sanierungen und Neubauprojekten der letzten zehn Jahre Kopfsteinpflaster asphaltiert wurde. In der Kürze der Zeit ist es auch nicht möglich, die Projekte der letzten zehn Jahre auf ihren vorigen Belag zu sichten.“
Frage 2:
Welche Veränderungen sind durch den Bau von Radschnellwegen hervorgerufen (realisiert, geplant)?
Antwort zu 2:
Ganz grundsätzlich sind in der von 2021 erlassenen Rechtsverordnung „ Radverkehrsplan des Landes Berlin“ die Qualitätsstandards für das Radvorrangnetz festgehalten. Dort steht, dass die O berflächen von Strecken im Zuge des Radvorrangnetzes aus Asphalt oder Ortbeton bestehen sollen. Andere Oberflächen sind nur zulässig, wenn sie aus der konkreten Situation abzuleiten sind und nahezu die gleichen Qualitäten (wie asphaltierte Flächen) für den Radverkehr aufweisen (vgl. Radverkehrsplan, Seite 30, Tabelle 10, C2).
Für Radschnellverbindungen (RSV) soll der gleiche Qualitätsanspruch vorgehalten werden, wie für die Strecken des Radvorrangnetzes. Bisher sind in Berlin aber noch keine RSV gebaut worden, weshalb noch von keinen realisierten Veränderungen im Sinne der Fragestellung berichtet werden kann.
Bei allen RSV-Projekten muss gemäß den Vorgaben des Berliner Straßengesetzes der Plan vorher festgestellt werden. Erst mit dem Planfeststellungsbeschluss ist dann auch die konkrete Streckenführung der RSV festgelegt und es ergeben sich daraus die jeweiligen Baumaßnahmen für die konkreten Streckenabschnitte. Da in Berlin bisher noch kein Planfeststellungsverfahren
für eine RSV gestartet worden ist und dadurch noch kein Beschluss vorliegt, kann an dieser Stelle bzw. zu diesem Zeitpunkt ebenso keine Auskunft zu geplanten Veränderungen im Sinne der Fragstellung gegeben werden.
GB infra Velo GmbH:
„ Im Radverkehrsplan des Landes Berlin sind die Qualitätsstandards für das Vorrangnetz festgehalten. Demnach sollen die O berflächen von Strecken im Zuge des Radvorrangnetzes aus Asphalt oder Ortbeton bestehen. Andere Oberflächen sind nur zulässig, wenn sie aus der konkreten Situation abzuleiten sind und nahezu die gleichen Qualitäten (wie asphaltierte Flächen) für den Radverkehr aufweisen. Für Radschnellverbindungen (RSV) soll der gleiche
Qualitätsanspruch gelten, wie für die Strecken des Radvorrangnetzes. Im gesamten Berliner Straßenraum sind Kopfsteinpflasterstraßen vorhanden, so auch auf möglichen Trassen der RSV. Die Trassen, die derzeit bei infraVelo in Bearbeitung sind (RSV 3, 5, 9), weisen keine Straßenzüge mit Kopfsteinpflaster auf.“
BA Steglitz- Zehlendorf:
„ Diese baulichen Veränderungen sind nicht aufgrund von Radschnellverbindungen (RSV) geschaffen worden. Die Asphaltierung eines Teils des Straßenlandes erfolgte zur Verbesserung des bezirklichen Radroutennetzes.“
BA Pankow:
„ Die Zuständigkeit für Radschnellwege liegt nicht beim Bezirk, sondern bei der InfraVelo.“
BA Marzahn- Hellersdorf:
„ Dazu sind dem SGA aktuell keine Angaben bekannt.
Soweit dem SGA bekannt, wird die Planung der RSV 9 seitens der InfraVelo bearbeitet.
Ob im Rahmen dieses Vorhabens ggf. Pflasterstraßen asphaltiert werden sollen bzw., falls ja, in welchem Umfang, ist dem SGA nicht bekannt.“
BA Lichtenberg:
„ In Lichtenberg gibt es bedauerlicherweise keine Radschnellwege. Die Zuständigkeit für die Planung liegt bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.“
BA Mitte:
„ Aktuell werden im Bezirk Mitte durch das BA Mitte keine Radschnellwege geplant oder realisiert. Die Verfahren werden von der durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr,
Klimaschutz und Umwelt beauftragten infraVelo betreut. Bei aktuellen Planungen des SGA Mitte werden etwaige Routenführungen von Radschnellverbindungen berücksichtigt.“
BA Reinickendorf:
„ Im Bezirk Reinickendorf wurden keine Radschnellwege realisiert, so dass hier keine Ergebnisse vorliegen.“
BA Treptow- Köpenick:
„ Der Straßenbaulastträger des Bezirkes Treptow-Köpenick ist nicht für den Bau von Radschnellwegen zuständig. Diese liegt bei der GB InfraVelo.“
BA Tempelhof- Schöneberg:
„ Straßen- und Grünflächenamt Tempelhof-Schöneberg:
Radschnellwege liegen in der Zuständigkeit der InfraVelo und Senatsverwaltung. Von den ursprünglich zehn geplanten wurden neun von der Senatsverwaltung gestoppt. Tempelhof- Schöneberg wäre anteilig an einem Radschnellweg beteiligt – Teltowkanalroute, von Wilhelm- Kabus bis Prellerweg. Bis auf einen kurzen Abschnitt am Priesterweg (siehe Tabelle Frage 6) gibt es hier kein Kopfsteinpflaster.“
Frage 3:
Welche Schlussfolgerung zieht die Berliner Verwaltung aus der Empfehlung des ehemaligen Vorstandschefs der Berliner Wasserbetriebe, Kopfsteinpflaster nicht durch Asphalt zu versiegeln?
Antwort zu 3:
Auf welche Empfehlungen des ehemaligen Vorstandschefs der Berliner Wasserbetriebe sich konkret bezogen wird, erschließt sich nicht direkt.
Die Entscheidungen, Pflasteroberflächen zu ersetzen, sind Ergebnis von Abwägungen, wobei die Verkehrssicherheit, Nutzbarkeit durch den Radverkehr, die Barrierefreiheit, die Eignung für den Schwerverkehr und der Lärmschutz Argumente sind, die in konkreten Projekten gegen Natursteinpflasterbefestigungen sprechen können.
BA Marzahn- Hellersdorf:
„ Das SGA prüft bei jeder Straßenbaumaßnahme im Einzelfall, welche Oberflächenbefestigung für die vorhandenen bzw. geplanten Nutzungsansprüche am besten fachlich geeignet ist.
Aktuelle Entwicklungen bzw. Regelungen zum Umgang mit anfallendem Regenwasser, werden dabei berücksichtigt.“
BA Mitte:
„ In Anbetracht der stadtweiten Ziele und der klimatischen Herausforderungen ist eine
Anpassung der Straßenräume hinsichtlich verschiedenster Belange notwendig und im Einzelfall abzuwägen. Grundsätzlich sollte vorhandener Straßenbelag als Gründen der nachhaltigen Ressourcennutzung erhalten werden. Inwiefern Niederschlagswasser zwischen verdichtetem Kopfsteinpflaster signifikant besser versickern kann als bei einer asphaltierten Fläche, ist anzuzweifeln. Das SGA befindet hinsichtlich des Umgangs mit Niederschlag im Austausch mit der Regenwasseragentur.“
Frage 4:
Welche Finanzierungsbeschränkungen oder Handlungsanweisungen auf Landesebene und in den Bezirken wurden erlassen, um die Asphaltierung weiterer Kopfsteinpflasterstraßen zu verhindern?
Antwort zu 4:
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat keine Finanzierungsbeschränkungen oder Handlungsanweisungen im Sinne der Fragestellung erlassen.
GB infra Velo GmbH:
„ Bei infraVelo liegen keine Vorgaben zu Finanzierungsbeschränkungen oder Handlungsanweisungen vor.“
BA Mitte:
„ Dem SGA Mitte sind keine Handlungsanweisungen der Landesebene bekannt.“
Frage 5:
In Potsdam wurden die Kopfsteinpflasterstraßen vor vielen Jahren unter Denkmalschutz gestellt. Welche Haltung vertritt das Landesdenkmalamt Berlin? Welche Haltung vertreten die Unteren Denkmalschutzbehörden der Bezirksämter?
Antwort zu 5:
Landesdenkma lamt:
„ In Berlin wird die landesweite Denkmalliste zentral im Landesdenkmalamt geführt.
Historische Kopfsteinpflasterstraßen sind in der Regel innerhalb von Denkmalbereichen geschützt und somit Bestandteil der Berliner Denkmalliste.“
BA Lichtenberg:
„ Die untere Denkmalbehörde Lichtenberg hat bei Kopfsteinpflaster nur insofern eine Handhabe, wenn dieses innerhalb eines eingetragenen Denkmalbereiches liegt. Ist die gepflasterte Straße oder der gepflasterte Platz Teil des Denkmalbereiches, muss eine entsprechende Stellungnahme der unteren Denkmalbehörde eingeholt werden, falls hier Veränderungen geplant sein sollten:
siehe …Gesetz zum Schutz von Denkmalen in Berlin (Denkmalschutzgesetz Berlin – DSchG Bln)
Vom 24. April 1995* Erster Abschnitt
Aufgaben, Gegenstand und Organisation des Denkmalschutzes
§ 2* Begriffsbestimmungen
- Denkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Baudenkmale, Denkmalbereiche, Gartendenkmale sowie Bodendenkmale.
- Ein Baudenkmal ist eine bauliche Anlage oder ein Teil einer baulichen Anlage, deren oder dessen Erhaltung wegen der geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder
städtebaulichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt. Zu einem Baudenkmal gehören sein Zubehör und seine Ausstattung, soweit sie mit dem Baudenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden
- Ein Denkmalbereich (Ensemble, Gesamtanlage) ist eine Mehrheit baulicher Anlagen einschließlich der mit ihnen verbundenen Straßen und Plätze sowie Grünanlagen und Frei- und Wasserflächen, deren Erhaltung aus in Absatz 2 genannten Gründen im Interesse der Allgemeinheit liegt, und zwar auch dann, wenn nicht jeder einzelne Teil des Denkmalbereichs ein Denkmal ist. Auch Siedlungen können Denkmalbereiche sein.
Dritter Abschnitt
Maßnahmen des Denkmalschutzes; öffentliche Förderung; Verfahrensvorschriften
§11*
Genehmigungspflichtige Maßnahmen
(1) Ein Denkmal darf nur mit Genehmigung der zuständigen Denkmalbehörde
- in seinem Erscheinungsbild verändert,
- ganz oder teilweise beseitigt,
- von seinem Standort oder Aufbewahrungsort entfernt oder
- instand gesetzt und wiederhergestellt werden.
Dies gilt auch für das Zubehör und die Ausstattung eines Denkmals. Die Genehmigung nach Satz 1 ist zu erteilen, wenn Gründe des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt.“
BA Steglitz- Zehlendorf:
„ In Berlin wird die landesweite Denkmalliste zentral im Landesdenkmalamt geführt. Historische Kopfsteinpflasterstraßen sind in der Regel innerhalb von Denkmalbereichen geschützt und somit Bestandteil der Berliner Denkmalliste.“
BA Neukölln:
„ In den vergangenen Jahrzehnten sind in Neukölln viele Straßen mit Kopfsteinpflaster verschwunden. Der sollte in bestimmten Bereichen geschützt werden, denn in verschiedenen Stadtteilen bzw. Ortslagen macht eine unter Schutzstellung – vor allem im Kontext historisch gewachsener Strukturen – im Interesse der Authentizität und Lesbarkeit des historischen Ortes Sinn. Dies schließt partielle Umbaumaßnahmen zur barrierefreien Querung, zur besseren Befahrbarkeit oder zur Verkehrsberuhigung nicht aus.“
BA Pankow:
„ Die Untere Denkmalschutzbehörde Berlin-Pankow (UD) setzt sich regelmäßig für den Erhalt der Kopfsteinpflasterstraßen ein. Auf ihre Initiative wurde die Mönchmühler Straße zwischen den Dorflagen Blankenfelde und Rosenthal unter Denkmalschutz gestellt. Sie ist integraler Bestandteil des Denkmalbereichs (Ensemble) Dorfanlage Blankenfelde, die in der Denkmalliste Berlin unter der Positionsnummer 09085280 verzeichnet ist.
Innerhalb von bewohnten Bereichen stellt die UD Pankow jedoch Denkmalbelange zurück, wenn sich die Anwohnenden über zu hohe Lärmbelastungen beschweren. In diesen Fällen setzt sie sich dafür ein, dass die Parkbuchten mit Kopfsteinpflaster gedeckt werden.
In den letzten Jahren wurden Verfahren entwickelt, um das Kopfsteinpflaster zu glätten. Bevor das Kopfsteinpflaster in der Gehbahn oder in der Fahrgasse durch eine Asphaltdecke ersetzt wird, sollte aus Sicht der Denkmalpflege die Glättung des Kopfsteinpflasters in Betracht gezogen werden.“
BA Marzahn- Hellersdorf:
„ Die Untere Denkmalschutzbehörde Marzahn-Hellersdorf steht einem vereinzelten Erhalt von Kopfsteinpflasterstraßen positiv gegenüber, da diese maßgeblich zur Identität vor allem in Dorf- und Siedlungsgebieten beitragen. In abgeschlossenen Denkmalbereichen wie
Gutsanlagen oder Dorfkernen ist der historische Straßenbelag zum Teil Bestandteil des
geschützten Erscheinungsbildes. Positive Nebeneffekte des Erhalts sind u.a. die durch das Pflaster bedingte Geschwindigkeitsreduzierung, die Versickerungsfähigkeit und der Erhalt der alten straßenbegleitenden Bäume, die in der Regel bei der Erneuerung der Straßenbeläge gefällt werden müssen. Nachteile wie z.B. die Lärmbelästigung und Erschütterungsbelastung sowie die fehlende Barrierefreiheit oder die schwer mögliche Schaffung befahrbarer Radwege können oftmals durch den Einsatz von begradigtem Kopfsteinpflaster wie z.B. im Gut Hellersdorf aufgefangen werden. Hier gilt es, einen ausgewogenen Kompromiss zu finden. Bei Durchgangsstraßen ist der Erhalt des Kopfsteinpflasters auf den Fahrbahnen in der Regel nicht möglich und wird auch kritisch gesehen.
Es kann jedoch nicht Aufgabe der Denkmalbehörden sein, sämtliche Kopfsteinpflasterstraßen in den Denkmalbestand zu übernehmen. Dies ist auch in Potsdam nicht der Fall. Die Gemeinden stehen – unabhängig vom Denkmalschutz – in der Verantwortung der nachhaltigen Entwicklung ihrer Gebiete, aber auch des Erhalts von prägenden Stadt- und Siedlungsstrukturen und sollten immer im Einzelfall genau prüfen, ob, warum und wie ein Austausch alter Straßenbeläge vorgenommen werden soll.“
BA Mitte:
„ Den Berliner Unteren Denkmalschutzbehörden obliegt gemäß § 6 DSchG Bln (Denkmalschutzgesetz Berlin) als Sonderordnungsbehörde der Schutz der Denkmale, nicht aber deren Unterschutzstellung. Diese obliegt gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 DSchG Bln allein dem Landesdenkmalamt als Fachbehörde, gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 6 DSchG Bln ist es Aufgabe des LDA auf die Berücksichtigung von Denkmalen bei der städtebaulichen Entwicklung hinzuweisen.“
BA Reinickendorf:
„ Besonders in Bezirken wie Reinickendorf, wo es noch historische Dorfkernbereiche gibt, begrüßt die Untere Denkmalschutzbehörde des Bezirksamts Reinickendorf den Erhalt des Kopfsteinpflasters ausdrücklich. Das Kopfsteinpflaster ist wichtig, da es maßgeblich zum historischen Charakter und zur Authentizität dieser Bereiche beiträgt. Das Kopfsteinpflaster ist hier nicht nur ein Belag, sondern ein integraler Bestandteil des geschützten Ensembles und der Dorfidentität.
Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass der Denkmalschutz in der Praxis immer ein komplexes Zusammenspiel verschiedener Belange ist. Die Unteren Denkmalschutzbehörden müssen bei ihren Entscheidungen neben dem Erhalt des
bauzeitlichen Kopfsteinpflasters stets weitere Belange wie die Verkehrssicherheit, die Barrierefreiheit, die Schaffung von Radwegen, den Lärmschutz, die Infrastruktur u. a. in ihre Entscheidung mit einbeziehen.
Ob eine Berlinweite unter Schutzstellung aller Kopfsteinpflasterstraßen sinnvoll ist, obliegt der Beurteilung des LDA als Fachbehörde. Die Untere Denkmalschutzbehörde des
Bezirksamts Reinickendorf begrüßt und befürwortet die unter Schutzstellung von
Kopfsteinpflaster innerhalb von Denkmalbereichen zum Erhalt des historischen Stadtbildes. Hierbei wäre es jedoch wichtig, den Bezirken einen Leitfaden für die denkmalgerechte Schaffung von barrierefreien Übergängen an die Hand zu geben und die entsprechenden Straßen- und Grünflächenämter mit den notwendigen Mitteln auszustatten, um die dann notwendigen Maßnahmen umsetzen zu können.“
BA Treptow- Köpenick:
„ Durch die Untere Denkmalschutzbehörde kann der Erhalt des Großpflasters als Straßen- oder Platzoberfläche nur im Bereich von in der Denkmalliste des Landes Berlin eingetragenen Denkmalbereichen gefordert werden. Jedoch ist der Erhalt bzw. bei Eingriffen in den Untergrund die Neuverlegung auch in den denkmalgeschützten Bereichen regelmäßig einer Abwägung hinsichtlich anderer Belange wie z. B. Barrierefreiheit und
Fahrradverkehrsfreundlichkeit unterworfen. Zudem zieht die BSR, nach mündlicher Aussage eines Hausmeisters, nach Neuverlegung (in Bereichen wo zuvor Großpflaster vorhanden war) die Mülltonnen nicht über neu verlegtes Großpflaster, da dies nicht zumutbar sei. Grundsätzlich kann geschliffenes Großpflaster eine Alternative sein, dies ist aber kostenintensiv.“
BA Tempelhof- Schöneberg:
„ Untere Denkmalschutzbehörde Tempelhof-Schöneberg: Denkmalschutz obliegt der Kulturhoheit der Länder. Im Land Berlin sind historische Straßen-, Wege- und Platzbefestigungen regelmäßig als Teil von Denkmalbereichen (Gesamtanlagen, Ensembles), seltener auch Gartendenkmalen, geschützt (vgl. § 2 DSchG Bln). Der Schutzgutumfang beinhaltet somit u.a. auch Kopfsteinpflasterstraßen.“
Frage 6:
Bei welchen Maßnahmen wurde statt einer Asphaltierung auf partielle Glättung des Pflasters oder Austausch gegen geglättetes Pflaster zurückgegriffen?
Antwort zu 6:
BA Steglitz- Zehlendorf:
„ Bei keiner der in der Beantwortung auf Frage 1 genannten Maßnahmen.“
BA Neukölln:
Zitat:
Maßnahme | Jahr | Einbau geschnitte- ner SteineOberflächenab- trag zur Glättung | Fläche (m2) |
Karl–Marx–Platz Nördliche Fahrbahn | 2024 | a | 720 |
BA Pankow:
„ Fehlmeldung.“
BA Marzahn- Hellersdorf:
„ Siehe Antwort zu Frage 1.“
BA Friedrichsha in- Kreuzberg:
„ Im Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wurden bei folgenden Querungshilfen in der Fahrbahn gesägtes Pflaster im Querungsbereich der Fußgänger, anstatt des vorhandenen nicht gesägten Großsteinpflasters, eingebaut:
- Zuwegung zum U-Bahnhof Am Gleisdreieck unter dem U-Bahnviadukt
- GWV Weserstraße/ Ecke Weichselstraße
- GWV Paul- Lincke-Ufer Ecke Lausitzer Straße
- GWV Paul- Lincke-Ufer Ecke Manteuffelstraße
- GWV Weserstraße 43
- MI Prinzenstraße nördlich der Baerwaldstraße (hier in der angrenzenden Gehwegüberfahrt)
- GWV Ebertystraße/ Ebelingstraße (hier auch nur die Gehwegüberfahrt)“
BA Lichtenberg:
„ Eine „ partielle Glättung“ ist nur durch Abfräsen des Großpflasters möglich. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat hierzu in 2025 in Zusammenarbeit mit der TU Wildau ein
Pilotprojekt im Priesterweg umgesetzt, wo eine neue Frästechnik zum Einsatz gekommen ist. Hier werden jetzt Daten gesammelt. Der Austausch von gebrochenen Pflaster durch gesägtes ist sehr kostenintensiv. Die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel reichen bei weitem nicht aus, solche Maßnahmen durchzuführen.
Außerdem am Roedeliusplatz (partiell in den FG-Querungen), sonst unbearbeitetes Pflaster und am Vorplatz des Zentralfriedhof (geschnittenes Pflaster).“
BA Mitte:
„ Im Bereich der Fahrradstraße Lynarstraße zwischen Sparrplatz und Sparrplatz wurde Großsteinpflaster partiell geglättet.
In den letzten Jahren wurde kein Asphalt gegen geglättetes Pflaster ausgetauscht.“
BA Reinickendorf
„ Keine.“
BA Treptow- Köpenick:
„ Derartige Maßnahmen wurden im Bezirk bislang nicht umgesetzt. Ausnahme bildet der Bereich rund um den neugestalteten Marktplatz Adlershof.“
BA Tempelhof- Schöneberg:
Zitat:
Maßnahme | Jahr | Einbau geschnitte- ner SteineOberflächenab- trag zur Glättung | Fläche (m2) |
Priesterweg | 2025 | b | 1200 |
Berlin, den 13.08.2025 In Vertretung
Arne Herz Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de