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Frage 1:
Welcher Teil der Planungsleistungen zur #Siemensbahn wird durch die Vereinbarung zur Finanzierung
abgedeckt, die der Senat mit der DB AG am 28. Juni 2019 geschlossen hat?
Antwort zu 1:
Es sollen #Grundlagen über den Zustand der vorhandenen #Bauwerke auf der
#Bestandsstrecke und Möglichkeiten zur Wiederinbetriebnahme erarbeitet und erste, dafür
nötige, vorgezogene Planungsleistungen erbracht werden.
Frage 2:
Wie erfolgt ggf. die Finanzierung von Planungen und Studien über den von der Vereinbarung abgedeckten
Aufgabenumfang hinaus?
Antwort zu 2:
Über die am 28. Juni 2019 geschlossene Vereinbarung hinaus werden bereits im Rahmen
der Finanzierungsvereinbarung des Projekts i2030 erste Planungsleistungen finanziert.
Die weiteren Planungsleistungen bis zur Genehmigungsplanung sollen auf Basis einer
noch abzuschließenden Finanzierungsvereinbarung ebenfalls durch das Land finanziert
werden.
Frage 3:
Wann wird die #Machbarkeitsstudie zur Fortführung der Siemensbahn über den Bahnhof Gartenfeld hinaus
von der DB AG ausgeschrieben?
Antwort zu 3:
Die Machbarkeitsstudie soll im IV. Quartal 2019 ausgeschrieben werden.
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Frage 4:
Welche Varianten der Fortführung der Siemensbahn über den Bahnhof Gartenfeld hinaus sollen betrachtet
werden (z.B. nach Hakenfelde)?
Antwort zu 4:
Für die Fortführung über Gartenfeld hinaus sollen verschiedene Varianten in Tunnel- und
Brückenlösung mit den Bahnhöfen Insel Gartenfeld und Wasserstadt-Oberhavel bis
Hakenfelde untersucht werden.
Frage 5:
Treffen Berichte zu, dass für eine Fortführung der Siemensbahn diese nicht wie bisher fast ebenerdig in
Gartenfeld enden kann? Wenn ja, welche Varianten werden für die Station Gartenfeld betrachtet?
Frage 6:
Wird für die Siemensbahn auch eine Variante zur Führung der Trasse in einem Tunnel betrachtet, wie dies
von manchen gefordert wird?
Antwort zu 5 und 6:
In der Machbarkeitsuntersuchung werden Tunnel- und Brückenlösungen für die
Fortführung und die Schnittstelle zwischen der Bestandsstrecke und der Fortführung
untersucht. Hierzu gehört auch der bestehende Bahnhof Gartenfeld.
Frage 7:
Auf welche Geschwindigkeit soll die Trasse der Siemensbahn ausgelegt werden?
Antwort zu 7:
Untersucht werden verschiedene Streckengeschwindigkeiten, z. B. 60 und 80 km/h.
Frage 8:
Welche Stationen sind auf der Strecke der Siemensbahn zwischen Jungfernheide und Gartenfeld
vorgesehen? Welche möglichen Stationen werden auf der weiteren Fortführung betrachtet?
Antwort zu 8:
Auf der Bestandsstrecke ist die Reaktivierung der vorhandenen Bahnhöfe vorgesehen. Im
weiteren Verlauf werden derzeit die Bahnhöfe Insel Gartenfeld, Wasserstadt Oberhavel
und Hakenfelde untersucht. Zusätzliche Bahnhöfe werden nicht ausgeschlossen.
Frage 9:
Wie werden die Planungen zur Querung der Spree durch die Siemensbahn mit den Planungen zur Rudolf-
Wissel-Brücke koordiniert, damit es zu keinen Trassenkonflikten der Siemensbahn und der Stadtautobahn
kommen kann?
Antwort zu 9:
Die Koordinierung ist Aufgabe der Deutsche Bahn AG (DB AG). Die DB AG ist hierzu u. a.
mit der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH (DEGES) in Kontakt.
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Frage 10:
Wird der Bahnhof Jungfernheide mindestens einen weiteren Bahnsteig erhalten, um eine niveau- und
konfliktfreie Einfädelung der Siemensbahn in die Berliner Ringbahn zu gewährleisten?
Frage 11:
Wird geprüft, inwiefern für die Ausfädelung aus dem Bahnhof Jungfernheide in Richtung Siemensstadt ein
eigenes, neues Bahnsteiggleis errichtet werden kann, um Konflikte mit der Berliner Ringbahn zu vermeiden?
Antwort zu 10 und 11:
Für die Einbindung der Siemensbahn am Bahnhof Jungfernheide werden verschiedene
Varianten, auch mit zusätzlichem Bahnsteig geprüft. Abschließende Entscheidungen zur
infrastrukturellen Gestaltung für den Bereich Jungfernheide können erst nach Abschluss
von Fahrplanuntersuchungen getroffen werden.
Frage 12:
Wird im Rahmen der Reaktivierung der Siemensbahn auch die ursprünglich vorgesehene Wendeanlage
zwischen den Stationen Beusselstraße und Westhafen mit betrachtet?
Frage 13:
Wird betrachtet, ob auch die Station Westhafen zur Verbesserung der Betriebsqualität im Zusammenspiel
zwischen Siemensbahn und Berliner Ringbahn einen weiteren Bahnsteig erhalten sollte?
Antwort zu 12 und 13:
Ja, dies wird im Rahmen des Projekts i2030 im grundsätzlichen Zusammenhang mit der
Siemensbahn betrachtet.
Frage 14:
Welchen Zielbahnhof soll künftig die Siemensbahn an ihrem östlichen Ende haben (Jungfernheide?
Hauptbahnhof? Gesundbrunnen?)
Antwort zu 14:
Die Linie soll zunächst am Hauptbahnhof enden.
Frage 15:
Welche Taktfolge hält der Senat auf der Siemensbahn für angemessen?
Antwort zu 15:
Für den Abschnitt Gartenfeld – Jungfernheide – Hauptbahnhof ist ein Zehn-Minuten-Takt
geplant. In den verkehrsschwachen Zeiten ist ein 20-Minuten-Takt und während des
Nachtverkehrs ein 30-Minuten-Takt vorgesehen.
Frage 16:
Teilt der Senat Bedenken, dass bei Eröffnung der Siemensbahn nicht ausreichend Fahrzeuge zur Verfügung
stehen könnten und zur Fahrzeugbeschaffung bzw. Kompensation der Wagenpark anderer Linien im
Berliner S-Bahn-Netz zur Bedienung der Siemensbahn reduziert werden müsste?
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Antwort zu 16:
Die fahrzeugseitige Bedienung der Siemensbahn hängt vom Zeitpunkt der
Infrastrukturinbetriebnahme ab. Für die S-Bahn-Teilnetze Stadtbahn und Nord-Süd ist die
Beschaffung von Neufahrzeugen geplant, die nach aktueller Planung zwischen den Jahren
2026 (Vorserie) und 2033 schrittweise zum Einsatz gelangen sollen. Bei ausreichender
Verfügbarkeit dieser Neufahrzeuge können die zusätzlichen Leistungen auf der
Siemensbahn ohne fahrzeugseitige Kompensation zu Lasten anderer bestehender
Verkehrsangebote im S-Bahn-Netz erbracht werden. Das entsprechende
Vergabeverfahren für diese Leistungen beginnt voraussichtlich Ende dieses Jahres.
Frage 17:
Strebt der Senat an, auf der Siemensbahn nach Inbetriebnahme direkt die Fahrzeuge der BR 483/484
(„Neue S-Bahn Berlin“) von Siemens/Stadler einzusetzen?
Antwort zu 17:
Nein, die Fahrzeuge der S-Bahn-Baureihe 483/484, die im Ergebnis des wettbewerblichen
Vergabeverfahrens für das Teilnetz Ring (einschließlich Zulaufstrecken) beschafft werden,
kommen auf den Linien S41 und S42 (Ringbahn) sowie S46, S47 und S8 zum Einsatz.
Frage 18:
In welchen Verkehrsvertrag sollen die Leistungen der Siemensbahn integriert werden? Wie erfolgt dies?
Antwort zu 18:
Die S-Bahn-Leistungen auf der Siemensbahn werden dem S-Bahn-Teilnetz Nord-Süd
zugeordnet. Die Leistungen auf der Siemensbahn sollen in diesem Netz als
Optionsleistung sowohl in dem noch zu vergebenden Verkehrsvertrag mit Zulassung von
Bestandsfahrzeugen als auch in dem nachlaufenden Verkehrsvertrag mit Neufahrzeugen
berücksichtigt werden.
Berlin, den 11. September 2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz