Tourismus + Bus: Welche Regeln gelten für „Hop-on-Hop-off-Busse“ in Berlin?, aus Senat

www.berlin.de

Frage 1:
Wie viele Anbieter für so genannte „#Hop-On-Hop-Off-Busse“/ #Sightseeing-Busse gibt es derzeit in Berlin?
Antwort zu 1:
Zurzeit gibt es elf Unternehmen, die #Stadtrundfahrten als sogenannte Hop-on-hop-off-
Touren anbieten.
Frage 2:
Wie viele genehmigte #Haltestellen für so genannte „Hop-On-Hop-Off-Busse“/Sightseeing-Busse gibt es
derzeit in Berlin? Sind diese Haltestellen allgemein genehmigt oder nur für die Nutzung durch einen
bestimmten Anbieter?
Antwort zu 2:
Derzeit sind für diesen Verkehr keine genehmigten Haltestellen gem. § 32 der Verordnung
über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (#BOKraft) eingerichtet. Im
Bereich des Hop-on-Hop-off-Sonderlinienverkehrs bestehen nur sogenannte Haltepunkte,
die teilweise mit Halteverbotszeichen und einem Zusatzschild, wie „Stadtrundfahrtenbusse
frei“, „Busse frei“ oder „Busse im Gelegenheitsverkehr“ versehen sind. Die
Sonderliniengenehmigungen werden jeweils mit einem identischen Start- und Endpunkt
als Ringlinie genehmigt, die Haltepunkte einschließlich dieser Start- und Endpunkte sind
jedoch für alle Stadtrundfahrtenunternehmen gleichermaßen frei benutzbar, sofern sie in
der Linienführung mit beantragt wurden. Zusätzlich wurden teilweise
Sondernutzungserlaubnisse von den Bezirksämtern für das Abstellen von sogenannten
#Verkaufsfahrzeugen (in der Regel Kleintransporter) für die einzelnen Unternehmen an den
Start- und Endpunkten erteilt.
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Frage 3:
Welche rechtlichen Anforderungen müssen für die Zulassung eines Angebots von Hop-On-Hop-Off-
Bussen/Sightseeing-Bussen erfüllt werden?
a. Welche rechtlichen/genehmigungsrelevanten Anforderungen bestehen an die Anbieter solcher
Angebote?
b. Wie, durch wen und nach welchen Kriterien erfolgt die Genehmigung der angebotenen Routen?
c. Wie können weitere Routen angemeldet/beantragt und zugelassen werden?
d. Wie, durch wen und nach welchen Kriterien erfolgt die Genehmigung der Haltestellen für solche
Angebote?
Antwort zu 3:
Zu a)
Die Hop-on-Hop-off-Stadtrundfahrtenverkehre sind in Berlin als #Sonderlinienverkehr nach
§ 43 i. V. m. § 2 Abs. 6 Personenbeförderungsgesetz (#PBefG) genehmigt. Hierbei müssen
die Genehmigungsvoraussetzungen nach § 13 PBefG erfüllt sein.
Zu b)
Dem Antrag an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) auf
Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung ist eine Übersichtskarte mit der beabsichtigten
Streckenführung beizufügen. Die Genehmigung der Routen erfolgt durch das LABO in
Zusammenarbeit mit der Verkehrslenkung Berlin sowie den Bezirken (örtlicher
Straßenbaulastträger) und dem Aufgabenträger in Berlin. Diese werden im Rahmen der
Anhörung nach § 14 PBefG am Verfahren beteiligt und haben das Recht, Stellungnahmen
abzugeben, die von Seiten der Genehmigungsbehörde in ihrer Entscheidung nach
pflichtgemäßen Ermessen berücksichtigt werden.
Zu c)
Neue Routen können als neuer Linienverkehr bzw. als Änderung der Streckenführung
beim LABO als Genehmigungsbehörde beantragt werden. Sofern die unter 3a) genannten
Voraussetzungen vorliegen und das unter 3b) beschriebene Anhörungsverfahren nach
§ 14 PBefG erfolgreich durchgeführt worden ist, wird der Antrag genehmigt.
Zu d)
Wie bereits in Antwort 2 beschrieben, handelt es sich bei den derzeit genehmigten
Stadtrundfahrtverkehren um Haltepunkte, und nicht um Haltestellen im Sinne des § 32
BOKraft. Sie sind Bestandteil der zu beantragenden und zu genehmigenden
Streckenführung gemäß Antwort 3b).
Frage 4:
Welches Potenzial sieht der Senat für touristische Angebote mit Hop-On-Hop-Off-Bussen/Sightseeing-
Bussen in den Außenbezirken? Wird der Senat dazu Initiativen ergreifen?
Antwort zu 4:
Der Senat begrüßt alle Bestrebungen, dezentrale touristische Attraktionen auf nachhaltige
Weise verkehrsmäßig zu erschließen. Dazu kann neben den Linien des öffentlichen
Nahverkehrs auch der Einsatz privater sogenannter Hop-on/Hop-Off-Busse oder von
Sightseeing-Bussen beitragen, sofern diese emissionsarm sind. Aus Branchenkreisen wird
hierzu darauf hingewiesen, dass zunächst der Bedarf für eine perspektivisch rentable
Linienführung erkennbar werden muss. Der Senat fördert das Marketing dezentraler
Attraktionen als wesentliche Voraussetzung für höhere Bedarfe in den Außenbezirken.
Private Investitionen für neue Linienführungen und Angebote folgen einem wachsenden
Bedarf. Hiervon losgelöste Initiativen würden keine Effekte erzielen.
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Frage 5:
Welche #Emissionsanforderungen müssen die Hop-On-Hop-Off-Busse/Sightseeing-Busse für die Einfahrt in
die Umweltzone und für die Durchfahrt der künftig bestehenden Straßenabschnitte mit Dieselfahrverboten
erfüllen?
Antwort zu 5:
Hinsichtlich der Emissionsanforderungen für die Einfahrt in die Umweltzone wird auf die
Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/17556 vom Januar 2019 verwiesen.
Für die Durchfahrtverbote für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 5 gilt für die Hop-On-
Hop-Off-Busse/Sightseeing-Busse wie für andere betroffene Dieselfahrzeuge die
Regelung „Anlieger frei“ ohne weitere Sonderregelungen. Busse, die mit einem
Stickoxidminderungssystem mit Zertifizierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt
nachgerüstet sind, sind von dem Verkehrsverbot ausgenommen.
Frage 6:
Wie, durch wen und in welchen Abständen werden die Emissionen und die Fahrtüchtigkeit der Hop-On-Hop-
Off-Busse/Sightseeing-Busse überprüft?
Antwort zu 6:
Bei Hop-On-Hop-Off-Bussen/Sightseeing-Bussen handelt es sich um
untersuchungspflichtige Fahrzeuge gemäß § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO). Diese Fahrzeuge unterliegen nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit
Anlage VIII a StVZO in regelmäßigen Zeitabständen der Pflicht zur Durchführung einer
Hauptuntersuchung und einer Sicherheitsprüfung. Bei einer Hauptuntersuchung werden
die Fahrzeuge auf ihre Verkehrssicherheit, ihre Umweltverträglichkeit sowie auf Einhaltung
der für sie geltenden Bau- und Wirkvorschriften untersucht. Die Sicherheitsprüfung
umfasst eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung des Fahrgestells und Fahrwerks, der
Verbindungseinrichtung, Lenkung, Reifen, Räder und Bremsanlage des Fahrzeugs.
Hauptuntersuchungen werden von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer (aaSoP) einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr oder von einem
Prüfingenieur (PI) einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchgeführt. Die
Untersuchung der Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs kann als eigenständiger Teil der
Hauptuntersuchung von einer hierfür amtlich anerkannten Kraftfahrzeugwerkstatt
durchgeführt werden. Sicherheitsprüfungen werden von hierfür amtlich anerkannten
Kraftfahrzeugwerkstätten oder von aaSoP oder PI durchgeführt.
Der Zeitabstand für die Durchführung der regelmäßigen Hauptuntersuchung für diese
Fahrzeuge beträgt 12 Monate. Der Zeitabstand für die Durchführung der regelmäßigen
Sicherheitsprüfung beträgt im 2. – 3. Zulassungsjahr 6 Monate nach der letzten
Hauptuntersuchung, ab dem 4. Zulassungsjahr alle 3 Monate nach der letzten
Hauptuntersuchung.
Die Polizei Berlin bezieht solche Busse in ihre Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung mit
ein. Insbesondere die fachlich spezialisierten Dienstkräfte des Begleitschutz- und
Verkehrsdienstes in der Direktion Einsatz (Dir E BVkD) überprüfen im Rahmen der
Streifendienste und bei Einsätzen zur Kontrolle des gewerblichen Güter- und
Personenverkehrs regelmäßig auch den technischen Zustand der Fahrzeuge. Eine
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statistische Erfassung zur Häufigkeit der polizeilichen Kontrollmaßnahmen im
Zusammenhang mit Sightseeing-Bussen erfolgt nicht.
Frage 7:
Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, Busse mit überhöhten Emissionen, z.B. sichtbaren
Rußwolken, aus dem Verkehr zu ziehen? Ist dies bereits in konkreten Fällen geschehen?
Antwort zu 7:
Wie auch bei anderen Fahrzeugen können im Falle der Feststellung relevanter
technischer Mängel im Zusammenhang mit dem Emissionsverhalten
Weiterfahrtuntersagungen zur Gefahrenabwehr oder die Erstellung von technischen
Sachverständigengutachten zur Beweissicherung polizeilich angeordnet werden. Solche
Maßnahmen können beispielsweise dann notwendig sein, wenn deutlich sichtbare
Abgase, eine erhebliche Geräuschentwicklung der Abgasanlage oder der Verlust von
Betriebsmitteln wie Kraftstoff oder Öl zu registrieren sind. Unabhängig von Maßnahmen
zur Gefahrenabwehr oder Beweissicherung werden Mängelberichts- und
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In den vergangenen Jahren wurden
auch wiederholt bei Sightseeing-Bussen o. g. Mängel festgestellt und entsprechend
geahndet. Nach Einschätzung der Polizei Berlin sind jedoch die Beanstandungsquoten bei
Kraftomnibussen deutlich rückläufig. Dies ist vor allem auf erneuerte Fahrzeugflotten
sowie intensivierte Bemühungen zur technischen Wartung zurückzuführen.
Frage 8:
Wie wird die ordnungsgemäße Abführung von Steuern und Abgaben der Busunternehmen nachgehalten?
Sind dafür technische Maßnahmen geplant, z.B. die Vorgabe elektronischer Tickets oder der Einsatz von
Fiskaltaxametern?
Antwort zu 8:
Die Berliner Steuerverwaltung überprüft sämtliche Steuerfälle, so auch Busunternehmen,
unter Abwägung aller steuerlichen Risikogesichtspunkte im Rahmen des allgemeinen
Besteuerungsverfahrens durch den Innendienst der Finanzämter, ggf. durch eine
Außenprüfung oder steueraufsichtliche Maßnahmen (Aufdeckung unbekannter
Steuerfälle).
Die Einführung elektronischer Tickets sowie der Einsatz von Fiskaltaxametern o.ä. sind
nicht geplant.
Frage 9:
Inwieweit ist das Fahren der Hop-On-Hop-Off-Busse/Sightseeing-Busse mit sehr stark reduzierter
Geschwindigkeit oder deren Halten bzw. Parken vor Sehenswürdigkeiten zulässig, durch das diese verdeckt
werden?
Antwort zu 9:
Nach § 3 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Kraftfahrzeuge ohne
triftigen Grund nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern. Tritt keine
Behinderung auf, ist ein langsames Fahren von #Sightseeing-Bussen nicht zu
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beanstanden. Die mit dem Verbot des Langsamfahrens ohne triftigen Grund verbundene
Behinderung muss nach geltender Rechtsprechung konkret und mit einer deutlichen
Geschwindigkeitsdifferenz verbunden sein.
Die Ziele der StVO als Teil des Gefahrenabwehrrechts sind die Aufrechterhaltung eines
flüssigen Verkehrsablaufes, die Gewährleistung der Ordnung im Verkehrsraum und die
Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen. Das Verdecken von Sehenswürdigkeiten
durch das Halten oder Parken von Sightseeing-Bussen stellt einen rein ästhetischen
Aspekt dar, welcher weder gesetzliche Halt- oder Parkverbote noch eine Anordnung von
Verkehrszeichen und -einrichtungen rechtfertigt, die ein solches Verhalten unterbinden
würden.
Berlin, den 03.12.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bus: PlusBus-Premiere im Landkreis Märkisch-Oderland Bus 889 Strausberg <> Bad Freienwalde wird zum PlusBus, aus VBB

Bus #889 #Strausberg <> #Bad Freienwalde wird zum PlusBus

Mit dem #PlusBus Märkisch-Oderland wurde heute in Strausberg offiziell die 26. PlusBus-Linie im VBB-Gebiet eingeweiht. Für den Landkreis Märkisch-Oderland ist es die erste Linie mit den Qualitäts-kriterien des PlusBus-Konzeptes: regelmäßiger Stundentakt, Wochenendverkehr und Anschluss zur Bahn. Die PlusBusse der #Märkisch-Oderland Bus GmbH (#mobus) und der #Barnimer Busgesellschaft mbH (#BBG) werden zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember auf der Linie 889 zwischen Strausberg und Bad Freienwalde starten. Auf der neuen PlusBus-Linie sind ausschließlich Fahrzeuge mit niedrigem Einstieg im Einsatz.

Am 15. Dezember 2019 startet die Bus-Linie 889 von Strausberg nach Bad Freienwalde als erste PlusBus – Linie im Landkreis Märkisch-Oderland, die 26. Linie im Land Brandenburg und eine von bald 90 Linien in Deutschland. Diese Busse fahren überall nach dem bekannten PlusBus-Konzept: Stundentakt, Anschluss zur Bahn, Umsteigen/Anschluss in 15 Minuten, Wochenendverkehr und direkter Linienweg. Am S-Bahnhof Strausberg Nord besteht die Möglichkeit zum direkten Umstieg zur #S5 von und nach Berlin. In Bad Freienwalde bestehen darüber hinaus Anschlüsse zu den Zügen der #RB60 von und nach Eberswalde. Mit der Einführung der ersten PlusBus-Linie im Landkreis Märkisch-Oderland wird das bestehende Busangebot zwischen den beiden wichtigen regionalen Zentren weiter ausgebaut und ein Stundentakt von 5:00 Uhr bis 21:00 Uhr sowie ein attraktiver Wochenendverkehr eingeführt.
Jeden Samstag wird tagsüber ein 2-Stunden-Takt angeboten. An Sonn- und Feiertagen gibt es fünf Fahrten in beide Richtungen. Sowohl Pendlerinnen und Pendler in der Region als auch Touristen profitieren von dem neuen Angebot.

Guido #Beermann, Verkehrsminister des Landes Brandenburg:

„Wir wollen Bus und Bahn besser miteinander verknüpfen und das ohne lange Wartezeiten. Das PlusBus-Konzept erleichtert den Umstieg auf den ÖPNV und bietet so den Menschen eine gute Alternative zum Auto. Der PlusBus in Brandenburg ist eine Erfolgsgeschichte und ich freue mich, dass bereits die 26. Linie an den Start geht. Für den Landkreis Märkisch-Oderland ist es die erste PlusBus-Linie. Das Land unterstützt die regionalen Partner finanziell und möchte damit die Verkehrsunternehmen und Landkreise motivieren, weitere PlusBus-Linien einzuführen.“

Gernot #Schmidt, Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland:

„Für uns ist es wichtig, dass der ländliche Raum des Landkreises eine weitere Anbindung an Berlin bekommt. D.h. die Anbindung gab es schon vorher, aber man kann jetzt ohne Umsteigen von Bad Freienwalde über Wriezen nach Strausberg fahren, um dort in die S-Bahn zu steigen. Und dazu kommt, dass sich die Frequenz mit jetzt 16 Fahrten stark erhöht. Mit dem neuen PlusBus schaffen wir vor allem ein Angebot für die Pendler, die jetzt mit den 16 Fahrten besser den Anforderungen an eine flexiblere Arbeitsplatzgestaltung gerecht werden und Ihren PKW zu Hause stehen lassen können.“

Susanne #Henckel, Geschäftsführerin des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB): „Als Verkehrsverbund haben wir die Aufgabe, Stadt und Land im VBB-Gebiet gut mit Bus und Bahn zu verbinden. Die PlusBusse verbessern die Mobilität der Menschen im ländlichen Raum und verbinden den Bus- und Bahnverkehr ohne lange Umsteigezeiten. Gleichzeitig ist er ein wichtiger Baustein, um die angestrebte Verkehrswende erfolgreich zu gestalten. Wir freuen uns über die positive Entwicklung der Fahrgastzahlen und arbeiten daran, dass künftig noch mehr PlusBusse im VBB-Land unterwegs sind.“

Daniel #Kunath, Geschäftsführer mobus GmbH:

„Im Fokus steht häufig die Frage, wie Berlin erreicht werden kann. Mir gefällt die Verstärkung des Busangebotes zwischen den Städten Bad
Freienwalde, Wriezen und Strausberg im Landkreis Märkisch-Oderland. Über den stündlichen Anschluss an die Regionalbahn RB60 in Bad Freienwalde sind sowohl die anliegenden Ortschaften bis Eberswalde als auch in der Gegenrichtung über Seelow bis Frankfurt/Oder erschlossen. Und über die stündliche Anknüpfung an den Endpunkt der S-Bahn S5 in Strausberg ist auch Berlin berücksichtigt.“

Frank #Wruck, Geschäftsführer BBG mbH (Barnimer Busgesellschaft):

„Mit der PlusBus Verbindung bekommt Märkisch-Oderland eine verlässliche und schnelle Busverbindung vom Berliner Umland ins Oderbruch. Insbesondere freut es mich, dass es gelungen ist dieses Projekt gemeinsam mit moBus umzusetzen. Es ist ja nicht unbedingt üblich, dass zwei Verkehrsunternehmen gemeinsam einen PlusBus betreiben.“

Hintergrund

Die PlusBusse fahren in Brandenburg unter dem Slogan „Ein Takt, mit dem Sie rechnen können“. Seit der Einführung im Jahr 2014 wurden bereits 25 Linien im gesamten Verbundgebiet eingerichtet.

Die Marke PlusBus steht für hohe Qualitätsstandards in Brandenburg:

  • Einen regelmäßigen Taktverkehr von 6 Uhr bis nach 20 Uhr.
  • Eine maximale Übergangszeit zwischen Bahn und Bus von 15 Minuten
  • Eine Wochenendbedienung

Seit September 2018 unterstützt das Land Brandenburg jeden PlusBus-Kilometer zusätzlich zur Grundfinanzierung mit 0,40 EUR. Damit wird die Landesregierung für das Abrechnungsjahr 2018 mehr als eine Millionen Euro für den Busverkehr im ländlichen Raum zur Verfügung stellen.

Fahrgäste erkennen das „Plus“ im Angebot bereits am Logo.

In der Region ist der PlusBus unter anderem an den Fahrzeugen und den Haltestellen durch das Produktsymbol erkennbar: ein violetter Kreis mit dem Schriftzug „Bus“, dazu ein großes Plus-Zeichen. Mit dem gemeinsamen PlusBus-Symbol, sollen sich auch Fahrgäste aus anderen Regionen leichter im Verkehrssystem zurechtfinden.

Weitere Informationen und Fahrpläne zum PlusBus Märkisch Oderland finden Sie an den Haltestellen, in den Broschüren im Bus sowie unter www.VBB.de/PlusBus

Verkehrsunternehmen
mobus

Seit 01. 01. 2017 erbringt die mobus Märkisch-Oderland Bus GmbH, die sich im europaweiten Ausschreibungsverfahren durchsetzen konnte, die ÖPNV-Leistungen im südlichen Teil des Landkreises Märkisch-Oderland. Das Bediengebiet erstreckt sich über die Region von Seelow über Strausberg bis hin nach Hoppegarten.

Die mobus Märkisch-Oderland Bus GmbH hat ihren Sitz in Strausberg. Sie ist Teil der Transdev-Gruppe.

Auf 34 Buslinien sind die Busse der mobus im Landkreis Märkisch-Oderland unterwegs und bringen ihre Fahrgäste täglich sicher und zuverlässig zu ihren Fahrzielen. Dabei werden jährlich mehr als 4 Mio. Fahrplankilometer mit 90 modernen Bussen zurückgelegt, von denen fast alle über einen barrierefreien Niederflureinstieg sowie eine Klimaanlage verfügen.

Das Unternehmen beschäftigt zurzeit 150 Mitarbeiter/innen im Fahrdienst, in der Werkstatt und in der Verwaltung.

BBG                                 

Die Barnimer Busgesellschaft (BBG) als Dienstleister konzentriert sich vorrangig auf die Erbringung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). 113 Busse der Barnimer Busgesellschaft rollen inzwischen für die Barnimer und Märkisch-Oderländer emsig durch die Region. 6,4 Millionen Kilometer werden dabei jährlich für die knapp 10 Millionen Fahrgäste zurückgelegt. Aus dem täglichen Stadt-Land-Bild sind die grün-weiß lackierten Busse unterschiedlichster Hersteller damit nicht mehr wegzudenken.

Mit insgesamt 55 Regionallinien besteht von Montag bis Sonntag ein breites Linienangebot, dass durch die zwei Gesellschafter, die Landkreise Barnim und Märkisch-Oderland, in Auftrag gegeben wird. Gegenwärtig umfasst das gesamte Leistungsangebot jährlich 6,4 Millionen Fahrplankilometer im Barnim und Märkisch-Oderland.

Rund 290 Mitarbeiter der Barnimer Busgesellschaft und der 2002 gegründeten Tochtergesellschaft Verkehrsservice GmbH realisieren hierfür die täglichen Abläufe im Fahrdienst, der betriebseigenen Werkstatt oder der Verwaltung. Die Barnimer Busgesellschaft, mit Hauptsitz in Eberswalde, zählt damit auch zu den größten Arbeitgebern in der Region.

BVG: Noch ein Wechsel bei der BVG Auch in diesem Jahr bringt der jährliche Fahrplanwechsel der Berliner Verkehrsbetriebe Neuerungen mit sich. aus BVG

Auch in diesem Jahr bringt der jährliche #Fahrplanwechsel der Berliner Verkehrsbetriebe Neuerungen mit sich. Ab dem 15. Dezember 2019 gibt es neben kleinen Anpassungen am Fahrplan und einigen Haltestellenumbenennungen grundlegende Änderungen, die für viele Fahrgäste von großer Bedeutung sind.

Neu geknotet

Ab dem 3. Advent (Nacht vom 15. zum 16. Dezember) heißt der neue nächtliche #Umsteigepunkt im Ostteil der Stadt Alexanderplatz/Memhardstraße, nicht mehr Hackescher Markt. Der neue #Knotenpunkt bietet bessere Umstiegsmöglichkeiten zwischen den Nachtbuslinien #N2, #N5, #N8, #N40, #N42, #N65 sowie den Straßenbahnlinien #M2, #M4 und #M5. Durch eine geregelte Ampelschaltung ist ein sicherer und #barrierefreier Umstieg möglich. Am Wochenende kommen Anschlussmöglichkeiten zur #U2, #U5, #U8, #S7, #S9 und zu einigen Regionalbahnen hinzu, wodurch zwischen insgesamt 16 Linien umgestiegen werden kann. Durch den Umzug vom Hackescher Markt zum Alexanderplatz werden am Wochenende 1000 Anschlüsse geschaffen.

Alles Takt(ik)

Auch die Fahrgäste der Straßenbahnlinie #M5 können sich über Neuerungen freuen. Zwischen S Hackescher Markt und S+U Hauptbahnhof wird wochentags zwischen 6:00 Uhr und 21:00 Uhr sowie samstags und sonntags tagsüber ein 10-Minuten-Takt angeboten. Bisher fuhren die Bahnen im 20-Minuten-Takt. Des Weiteren wird der Haltestellenname Hohenschönhauser Str./Weißenseer Weg auf Hohenschönhauser Str. verkürzt und die Haltestelle Hauptstr./Rhinstr. wird in Alt-Hohenschönhausen umbenannt.

Eine dichtere Taktung erhält ebenfalls die Straßenbahnlinie #50. Auf der gesamten Linie wird ab Mitte Dezember ein 10-Minuten-Takt angeboten. Vorher fuhren die Bahnen alle 20 Minuten. Des Weiteren fährt die Linie dann auch sonntags und an Feiertagen von zirka 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr zum Virchow-Klinikum.

Fahrgäste, die bei der Straßenbahnlinie #16 auf der Suche nach der Haltestelle Hohenschönhauser Str./Weißenseer Weg sind, müssen künftig nach der Haltestelle Hohenschönhauser Straße Ausschau halten. Denn auch hier (wie bei der Linie M5) wird der Name gekürzt.

Büsschen länger

Die Buslinie #390 ist ab sofort für die Fahrgäste länger im Einsatz. Tagsüber werden die Fahrten ab S Ahrensfelde künftig bis Eiche, Kaufpark verlängert. Die neue Strecke verläuft wie die Buslinie #901. Neben der Station am Kaufpark kommt die Haltestelle Eiche Süd neu hinzu.

 Das zahlt sich aus

Wer Zahlen an Haltestellen sieht, befindet sich an einer von rund 30 Haltestellen, die ab Dezember 2019 mit einer sogenannten Haltestellenpositionsnummer ausgestattet sind. In Verbindung mit der Ausgangskennzeichnung der Berliner U-Bahn, kann so eine bessere Fahrgastlenkung, beispielsweise bei Umleitungen garantiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

BVG-Pressestelle

Tel. +49 30 256-27901

www.bvg.de/presse

pressestelle@bvg.de

VBB: Fahrplanwechsel zum 15. Dezember 2019, aus VBB

https://www.vbb.de/search/press/fahrplanwechsel-zum-15-dezember-2019

#RE6 im Stundentakt am Wochenende / Bessere Verbindungen für Pendler|innen von und nach #Rheinsberg / Neue Express S-Bahn zwischen Friedrichshagen und Ostbahnhof / erste #PlusBus-Linie im Landkreis MOL / Neuer Bahn-Haltepunkt in #Kyritz

Zum europaweiten #Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2019 gilt auch im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) ein neuer Fahrplan. Im Fahrplanjahr 2020 wird das bestehende Angebot im Regional- und S-Bahnverkehr der Länder Berlin und Brandenburg weitgehend fortgeführt. Darüber hinaus gibt es im VBB einige verbesserte Angebote und Neuerungen. So fährt der Prignitz-Express künftig auch am Wochenende im Stundentakt, die Stadt Rheinsberg ist wochentags stündlich mit Bus oder Bahn zu erreichen und auf der S-Bahnlinie S3 fahren zwischen Friedrichshagen und Ostbahnhof Expresszüge. Im Landkreis Märkisch-Oderland startet die erste PlusBus-Linie und in Kyritz geht der neue Haltepunkt Am Bürgerpark in Betrieb.

Die neuen Fahrpläne ab dem 15. Dezember sind ab sofort in der VBB-Fahrinfo unter vbb.de sowie in der VBB-App Bus&Bahn abrufbar.

Am 15. Dezember 2019 ist Fahrplanwechsel. Der bisherige Fahrplan bleibt dabei im Regionalverkehr in Berlin und Brandenburg weitestgehend erhalten. Es ergeben sich jedoch einzelne Verbesserungen. Die wesentlichen Änderungen haben wir hier für Sie zusammengestellt:

Regionalexpress-Linien

#RE1 Magdeburg <> Brandenburg <> Potsdam <> Berlin <> Frankfurt (Oder)

  • Verlängerung einer Abendverbindung über Brandenburg an der Havel hinaus nach Genthin, mit Anschluss an einen zusätzlichen Zug der RB40 nach Magdeburg: Berlin Hbf ab 21.41 Uhr, Genthin an 22.57 Uhr, Magdeburg Hbf an 23.39 Uhr.

#RE2 Wismar <> Berlin <> Cottbus

  • Der Verstärkerzug Berlin <> Cottbus fährt an Freitagen bereits um 15 Uhr ab Berlin Zoologischer Garten.

#RE5 Rostock/Stralsund <> Berlin <> Elsterwerda

  • Die Anzahl der Züge, die in Klasdorf Glashütte halten, wird erhöht. Neu werden die zweistündlichen Halte in Klasdorf Glashütte auf den gesamten Tag von 5:30 Uhr bis 22:30 Uhr ausgeweitet.

#RE6 Wittenberge <> Wittstock <> Neuruppin <> Hennigsdorf <> Berlin

  • An den Wochenenden wird zwischen Wittenberge und Neuruppin das Zugangebot auf einen Stundentakt verdichtet, so dass künftig die gesamte Linie täglich im Stundentakt fährt.
  • Am Abend werden gegen 22 Uhr ab Wittstock zusätzliche Fahrten Richtung Wittenberge und Berlin eingerichtet.

#RE10 Cottbus <> Leipzig

  • Aufgrund von Fahrplanänderungen in Sachsen verkürzt sich die Reisezeit zwischen Cottbus und Leipzig um etwa acht Minuten. Dadurch sind zusätzliche Anschlüsse in Leipzig in Richtung Gera möglich.
  • Die Abendverbindung von Cottbus nach Leipzig fährt neu im Takt gegen 21 Uhr ab Cottbus Hbf.

Regionalbahn-Linien

#RB12 Berlin Ostkreuz <> Berlin-Lichtenberg <> Oranienburg <> Templin Stadt und RB25 Berlin Ostkreuz <> Berlin-Lichtenberg <> Ahrensfelde <> Werneuchen

  • In Berlin Ostkreuz starten und enden die Fahrten an Gleis 7/8 (unten).

#RB20 Potsdam <> Hennigsdorf <> Oranienburg

  • In Oranienburg wird ein Anschluss von und zur neuen IC-Linie17 Richtung Rostock hergestellt.

#RB21 Berlin Friedrichstraße <> Potsdam <> Golm <> Wustermark und #RB22 Berlin Friedrichstraße <> Potsdam <> Golm <> Königs Wusterhausen

  • Die Haltestellen der Verstärkerzüge von und nach Berlin folgen nun einem einheitlichen Konzept: anstelle wechselnder Halte in Charlottenburg und Wannsee fahren künftig alle Züge in beiden Richtungen in Charlottenburg durch und halten dafür immer in Wannsee. Alternativ können die Linien RE1, RE7 und die S-Bahn nach Charlottenburg genutzt werden.

#RB24 Eberswalde <> Berlin <> Lübbenau <> Senftenberg

  • Am Abend steht ein zusätzliches Zugpaar zwischen Senftenberg und Lübbenau zur Verfügung, Abfahrt in Senftenberg um 22.38 Uhr, Rückfahrt ab Lübbenau gegen 0.00 Uhr
  • Aufgrund von Bauarbeiten am Karower Kreuz werden die Züge bis voraussichtlich Oktober 2020 zwischen Bernau und Berlin Ostkreuz ohne Halt umgeleitet. Zwischen Bernau und Berlin-Hohenschönhausen fahren ergänzend Busse, zwischen Hohenschönhausen, Lichtenberg und Ostkreuz kann die S-Bahn genutzt werden.

#RB43 Cottbus <> Finsterwalde <> Falkenberg (Elster) <> Herzberg

  • Die bisherige Verbindung um 21 Uhr ab Cottbus Hbf fährt neu im Takt gegen 22 Uhr.

#RB54 Rheinsberg (Mark) <> Löwenberg (Mark) <> Berlin

  • Von Montag bis Freitag soll die Anbindung von Rheinsberg für Pendler|innen verbessert werden. Tagsüber sind annähernd stündliche Verbindungen zwischen Rheinsberg, Lindow, Oranienburg und Berlin abwechselnd mit Zug über Löwenberg und mit dem Bus über Gransee geplant. Dafür sollen zusätzliche Busse der Linie 784 zwischen Rheinsberg, Lindow und Gransee (mit Anschluss von und zum RE5) und eine ganzjährig angebotene Zugfahrt wochentags um 19:41 Uhr ab Löwenberg (Mark) nach Rheinsberg fahren.
  • An den Wochenenden bleibt die etwa zweistündliche Anbindung Rheinsbergs mit der RB54 bestehen. Die Abendverbindung von Berlin nach Rheinsberg und zurück wird neu nun nicht mehr saisonal, sondern am Wochenende ganzjährig angeboten.

#RB66 Angermünde <> Stettin

  • Ab Stettin zusätzliche Frühverbindung gegen 4.30 Uhr nach Angermünde.
  • Ab Angermünde erste Fahrt nach Stettin bereits gegen 5.40 Uhr.
  • Ab Angermünde zusätzliche Spätverbindung gegen 23.45 Uhr nach Stettin.

#RB73 Neustadt (Dosse) <> Kyritz <> Pritzwalk

  • In Kyritz entsteht der neue Haltepunkt Am Bürgerpark. In diesem Zusammenhang werden alle Fahrten aus Neustadt (Dosse) bis Kyritz, Am Bürgerpark verlängert. Damit werden unter anderem die nahegelegenen Schulen, das Krankenhaus und die Behörden besser an die Schiene angebunden.

#Kulturzug Berlin <> Cottbus <> Wroclaw

  • Die Verbindung an Freitagen fährt neu gegen 14.30 Uhr ab Berlin.
  • Sukzessiv sollen klimatisierte, barrierefreie Fahrzeuge vom Typ Desiro eingesetzt werden.
  • Weitere Infos zum Kulturzug unter vbb.de/kulturzug.

Berliner S-Bahn

#S3 Erkner <> Spandau

  • Die S3 wird zwischen Friedrichshagen und Ostbahnhof durch zusätzliche Express-Fahrten verstärkt. Sie fahren in den Hauptverkehrszeiten morgens und nachmittags alle 20 Minuten, ohne Halt in Hirschgarten, Wuhlheide, Betriebsbahnhof Rummelsburg und Rummelsburg.

#S5 Strausberg Nord <> Westkreuz

  • Die bisher in Warschauer Straße endenden Verstärkerfahrten von/nach Mahlsdorf am Morgen und Nachmittag werden bis Ostbahnhof verlängert

#S75 Wartenberg <> Warschauer Straße

  • Es enden neu alle Fahrten im Bahnhof Warschauer Straße. Es verkehren alle Fahrten mit vier Wagen.

#S85 Pankow <> Grünau

  • Wegen der gestiegenen Fahrgastzahlen fahren alle Züge mit sechs statt bisher mit vier Wagen.

Neue #PlusBus-Linie im Landkreis Märkisch-Oderland

Zum Fahrplanwechsel führt die Verkehrsgesellschaft mobus gemeinsam mit der Barnimer Busgesellschaft (BBG) den ersten PlusBus im Landkreis Märkisch-Oderland ein. Die neue PlusBus-Linie 889 fährt vom S-Bahnhof Strausberg Nord (S5) über Wriezen nach Bad Freienwalde. Damit gibt es wochentags jede Stunde regelmäßige Direktverbindungen zwischen den Zentren Strausberg und Bad Freienwalde, ohne Umstieg in Wriezen. Wochentags ergeben sich bspw. zwischen Bad Freienwalde, Altranft und Wriezen mit der Regionalbahnlinie RB60 und dem PlusBus mindestens halbstündliche Fahrmöglichkeiten. Am Wochenende fährt der PlusBus im Zweistundentakt.

Die neue PlusBus-Linie in Märkisch-Oderland ist die 26. PlusBus-Linie, die im Land Brandenburg nach vorgegebenen Qualitätskriterien unterwegs ist. Ein PlusBus in Brandenburg fährt grundsätzlich im Stundentakt von 6 bis 20 Uhr, hat einen kurzen Anschluss zur Bahn und ein gutes Wochenendangebot (www.vbb.de/plusbus).

Eberswalde + Bus: AM 15. DEZEMBER TRETEN IN UND UM EBERSWALDE ÄNDERUNGEN IN KRAFT MIT NEUEN LINIEN, DICHTEREM TAKT UND ANGEBOTEN AM WOCHENENDE., aus MOZ

https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1768633/

Ein deutliches #Angebotsplus, das versprechen die #Barnimer Busgesellschaft #BBG und der Landkreis Barnim als Träger des öffentlichen #Personennahverkehrs den Kunden in und um Eberswalde mit dem #Fahrplanwechsel am 15. Dezember. Erweiterung der Linie #910 (Eberswalde – Finowfurt), nahezu ein Fünf-Minuten-Takt auf der Hauptachse in der Kreisstadt sowie verbesserte Verbindungen am Wochenende, das sind die wesentlichen Änderungen, über die die BBG am Montagabend während einer Bürgerversammlung informierte.
Vize-Landrat Holger Lampe wertete es als gutes Zeichen, nach vielen Jahren der Schrumpfung und der Stagnation wieder über Wachstum und damit den Ausbau von Infrastruktur nachdenken und reden zu können. Das sei auch für den Landkreis neu. Und habe natürlich seinen Preis. Allein die Umrüstung der #Obus-Flotte in Eberswalde auf #Batteriebetrieb kostet um die 1,4 Millionen Euro, so Lampe. Und auch die zusätzlichen 205 000 #Fahrplankilometer pro Jahr, die die Neuerungen in Summe ausmachen, gebe es nicht zum Nulltarif.

Defizite in #Finow abgebaut

Ausgangspunkt war eine Studie, ein Verkehrskonzept, das Studenten der #TU Dresden 2016/17 gemeinsam mit der BBG erarbeitet hatten, so BBG-Geschäftsführer Frank #Wruck. Dieses Konzept werde, nach Verhandlungen mit dem Landkreis, nun …

Bus + Straßenbahn: Untragbare Verzögerungen – Abschleppen von Falschparkern durch die BVG, aus Senat

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1. Welche konkreten Gründe liegen vor, dass die #BVG bisher nicht, wie im „#Mobilitätsgesetz“ vorgesehen,
#verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge umsetzen kann?
Zu 1.: Schon vor Inkrafttreten des Berliner Mobilitätsgesetzes (BlnMobG) konnten die
Berliner Polizei und die bezirklichen Ordnungsämter von den Verkehrsflächen des
Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge
umsetzen. Das BlnMobG stellt eine ergänzende Möglichkeit dar, dass neben der Polizei
und den Ordnungsämtern auch die Berliner Verkehrsbetriebe – Anstalt öffentlichen
Rechts (BVG) #Falschparkende von den Verkehrsflächen des ÖPNV umsetzen
darf. Indem die BVG diese Aufgaben neben der Polizei und den Ordnungsämtern
übernimmt, werden die Polizei und die Ordnungsämter entlastet. Sobald die Voraussetzungen
geschaffen wurden, kann auch die BVG von #Bussonderfahrstreifen, #Haltestellenbereichen
und #Straßenbahngleisen verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge
räumen. Dafür waren zunächst auf der Rechtsgrundlage des § 23 Abs. 4 #BlnMobG
die Ausführungsvorschriften zu § 23 BlnMobG – Aufgaben und Befugnisse der Berliner
Verkehrsbetriebe bei der Verkehrsüberwachung – (AV Fahrzeugumsetzung BVG)
vom 04. April 2019 zu erlassen. Im nachfolgenden Schritt wird die Gebührenordnung
für die Maßnahmen der BVG nach § 23 BlnMobG vom Senat erlassen. Nach dem Er-
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lass der Gebührenordnung wird die BVG mit dem Umsetzen verkehrswidrig abgestellter
Fahrzeuge von den Verkehrsflächen des ÖPNV beginnen.
2. Welche konkreten Herausforderungen gibt es im Rahmen der Verabschiedung / Änderung/ Anpassung
von Ausführungsvorschriften und Gebührenordnungen?
Zu 2.: Die Ausführungsvorschrift als Verwaltungsvorschrift und die Gebührenordnung
als Rechtsverordnung bedürfen zum Erlass einer gesetzlichen Ermächtigung. Vor Erlass
einer Rechtsverordnung muss geklärt werden, ob der mit einer Verordnung zu
regelnde Sachverhalt in eine bereits bestehende Rechtsvorschrift gefasst werden
kann oder ob es einer Neufassung bedarf. So ist zunächst die zuständige Verwaltung
für den Neuentwurf oder die Änderung einer bereits bestehenden Rechtsverordnung
zu bestimmen. Nachdem die zuständige Verwaltung einen Verordnungs- oder Vorschriftentext
entworfen hat, sind die Verfahrensvorschriften und Beteiligungsbefugnisse
anderer Mitglieder des Senats von Berlin nach §§ 48 ff. oder §§ 54 ff. Gemeinsame
Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Besonderer Teil (GGO II) zu
beachten.
Bei Rechtsverordnungen, die Gebührentatbestände enthalten, sind zusätzlich ein
Gebührensatz oder die Gebühren in Euro festzulegen.
3. Inwieweit trifft es zu, dass sich die „Beteiligten“ bislang nicht auf eine Gebührenordnung einigen
konnten?
Zu 3.: Es ist zutreffend, dass der Senat bisher keine Gebührenordnung nach § 23
Abs. 5 BlnMobG erlassen hat.
4. Weshalb wurde die Gebührenordnung bisher nicht beschlossen? Welche konkreten Gründe/strittige
Aspekte sprachen bisher gegen eine zügige Verabschiedung der Gebührenordnung?
Zu 4.: Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat in Abstimmung
mit der BVG eine BVG-eigene Gebührenordnung entworfen. Dieser Entwurf befindet
sich derzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung.
5. Wer sind die Beteiligten im Rahmen der Verabschiedung der Gebührenordnung im Einzelnen?
Zu 5.: Der Senat erlässt die Gebührenordnung gemäß § 10 Nr. 6 Geschäftsordnung
des Senats von Berlin (GO Sen) i. V. m. § 23 Abs. 5 BlnMobG und § 6 Abs. 1 Gesetz
über Gebühren und Beiträge (GebBtrG).
6. Was ist konkret Inhalt der Gebührenordnung? Welche Gebührenhöhe ist im Einzelnen vorgesehen?
Zu 6.: Die Gebührenordnung legt die Höhe der Gebühren fest, die die BVG für einen
von ihr oder von einem durch die BVG beauftragten Dritten vollzogenen oder begonnenen
Umsetzungsvorgang erheben wird. Über die konkrete Ausgestaltung der Gebührenordnung
einschließlich der Höhe der Gebühren im Einzelnen können noch
keine Angaben gemacht werden, da die verwaltungsinternen Abstimmungen noch
nicht abgeschlossen sind.
7. Ist die Gebührenordnung bereits unterzeichnet worden? Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?
Wenn nein, warum nicht und für wann ist eine Unterzeichnung mit welchem Inhalt vorgesehen?
Zu 7.: Gemäß § 51 Abs. 1 GGO II wird eine vom Senat erlassene Rechtsverordnung
von dem federführenden Mitglied des Senats und danach vom Regierenden Bürger-
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meister bzw. der Regierenden Bürgermeisterin unterzeichnet. Die Unterzeichnung
setzt insoweit den Erlass durch den Senat voraus.
8. Was ist im Einzelnen Bestandteil / Inhalt der Ausführungsvorschriften?
Zu 8.: Insoweit wird auf die Veröffentlichung der AV Fahrzeugumsetzung BVG im
Amtsblatt für Berlin vom 18. April 2019 verwiesen.
9. Welche konkreten Gründe existieren dafür, dass die Ausführungsvorschrift erst im Juni 2019 vorlag
(über ein Jahr nach Verabschiedung des „Berliner Mobilitätsgesetzes“)?
Zu 9.: Es ist nicht zutreffend, dass die AV Fahrzeugumsetzung BVG erst im Juni
2019 vorlag; sie ist datiert vom 04. April 2019 und wurde im Amtsblatt für Berlin am
18. April 2019 veröffentlicht. Die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung musste im
Einvernehmen mit der für die Polizei zuständigen Senatsverwaltung ein völlig neues
Verfahren für die Kfz-Umsetzung für die neu mit dieser Aufgabe betrauten BVG einschließlich
ihrer Zusammenarbeit mit der Berliner Polizei und der Ausbildung der mit
der Aufgabe betrauten Mitarbeitenden regeln. Im Sommer 2018 stimmten sich die
beiden Senatsverwaltungen hinsichtlich des Vorgehens ab und noch im August 2018
wurde zu einer entsprechenden Projektgruppe unter Beteiligung der Berliner Polizei,
der BVG und der für die Rechtsaufsicht über die BVG zuständigen Senatsverwaltung
eingeladen. Die Erarbeitung der Ausführungsvorschrift und ihrer vielen Detailregelungen
gestaltete sich zeitaufwendig. Im Ergebnis war es aber seit April 2019 möglich,
dass die mit der Aufgabe betrauten Beschäftigten der BVG von der Berliner Polizei
geschult werden konnten.
10. Warum wurden die Ausführungsvorschriften bisher nicht angepasst? Welche konkreten Gründe
liegen für die Verzögerungen in der Anpassung vor?
Zu 10.: Die derzeit geltenden Ausführungsvorschriften entsprechen den Vorgaben
des BlnMobG in der geltenden Fassung.
11. Über welche Aspekte besteht konkret Uneinigkeit hinsichtlich der Gebührenordnung und der Ausführungsvorschriften?
Zu 11.: Die AV Fahrzeugumsetzung BVG wurde am 04. April 2019 erlassen. Bezüglich
der Gebührenordnung wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
12. Welcher weiteren Genehmigungen bedarf es, damit die Angestellten der BVG Busspuren endlich
frei räumen dürfen? Wann werden diese erteilt sein und aus welchen Gründen sind diese nicht bereits
erteilt?
Zu 12.: Es bedarf keiner weiteren Genehmigungen.
13: Trifft es zu, dass es Schwierigkeiten / Unklarheiten in Bezug auf die Zuständigkeiten zur Umsetzung
der Maßnahmen / Anpassungen gibt? Wenn ja, inwiefern? Was wird seitens des Senats unternommen,
um diese Unklarheiten zu beseitigen?
Zu 13.: Dem Senat sind derzeit keine Schwierigkeiten oder Unklarheiten in Bezug auf
die Zuständigkeiten zur Umsetzung der Maßnahmen oder Anpassungen bekannt.
14. Wie viele Abschleppfahrzeuge wurden bisher von der BVG angeschafft? Wann wurden die drei im
Artikel bezeichneten Abschleppfahrzeuge konkret bestellt bzw. wann erfolgte der Einkauf?
15. Weshalb wurden die angeforderten / bestellten drei Abschleppfahrzeuge erst jetzt geliefert?
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16. Wie viele Abschleppfahrzeuge (welcher Art) wurden in Summe wann bestellt? Wann sollen diese
konkret geliefert werden?
17. Ist es vorgesehen, alle geplanten Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu bestellen? Wenn
nein, warum wird nun so vorgegangen?
Zu 14. bis 17.: Die BVG teilt mit, dass sie beabsichtigt hatte, acht Abschleppwagen
als Neufahrzeuge im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung zu beschaffen.
Aufgrund der eingegangenen Angebote konnten lediglich zwei große Abschleppfahrzeuge
bestellt werden. Das Vergabeverfahren für die weiteren ausgeschriebenen
sechs kleinen Fahrzeuge musste aufgehoben werden.
Die Lieferung der beiden bestellten großen Neufahrzeuge wird im Februar und im
April 2020 erfolgen. Um dennoch spätestens zum 01. Januar 2020 die Abschlepptätigkeit
aufnehmen zu können, hat die BVG beschlossen, kurzfristig zusätzlich zu den
Neufahrzeugen Gebrauchtfahrzeuge zu beschaffen. Nach sorgfältiger Markterkundung
und Begutachtung waren zu diesem Zeitpunkt drei den Anforderungen der BVG
entsprechende Abschleppfahrzeuge am Markt verfügbar. Diese wurden im September
2019 bestellt, die Übergabe an und Überführung durch die BVG erfolgten Mitte
Oktober 2019.
18. Wie viele BVG-Mitarbeiter sind bereits mit der Umsetzung von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen
beschäftigt?
Zu 18.: Die BVG teilt mit, dass derzeit 14 Beschäftigte der BVG an der polizeilichen
Umsetzung von Fahrzeugen mitwirken. Ab 01. November 2019 sollen hierfür 30 Beschäftigte
im Einsatz sein.
19. Trifft es zu, dass bisher lediglich sechs BVG-Mitarbeiter für die Umsetzung verkehrswidrig abgestellter
Fahrzeuge ausgebildet wurden? Wodurch erklärt sich die geringe Anzahl an geschulten Personal?
20. Wann und wie viele weitere Mitarbeiter sollen ausgebildet werden (bitte mit Darstellung der Anzahl
der Mitarbeiter in einer entsprechenden Zeitschiene)?
21. Trifft es zu, dass insgesamt 79 hauptamtliche BVG-Mitarbeiter durch die Polizei für die Prozesse
rund um die Abschleppvorgänge ausgebildet werden sollen?
Zu 19. bis 21.: Die BVG teilte mit, dass bisher 46 Beschäftigte der BVG bei der Polizei
ausgebildet wurden. Weitere BVG-Beschäftigte werden bei Bedarf im nächsten
Jahr ausgebildet.
22. Welche weiteren Gründe gibt es im Einzelnen dafür, dass der Senat die Voraussetzungen zum
Umsetzen von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen durch die BVG bisher nicht umfassend geschaffen
hat?
Zu 22.: Dem Senat sind keine weiteren Gründe bekannt.
23. Wie steht der Senat dazu, dass dem diesbezüglichen Beschluss durch das „Berliner Mobilitätsgesetz“
somit der Rechtsgrundlage des § 23 Abs. 4 MobG nur unzureichend bis gar nicht Rechnung getragen
wird?
Zu 23.: Der Senat teilt diese Einschätzung nicht. Die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung
hat im Einvernehmen mit der für die Polizei zuständigen Senatsverwal-
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tung die Ausführungsvorschrift nach § 23 Abs. 4 BlnMobG vom 04. April 2019 erlassen.
Im nächsten Schritt erfolgt nach Abschluss der verwaltungsinternen Abstimmung
der Erlass der Gebührenordnung nach § 23 Abs. 5 BlnMobG durch den Senat.
Parallel erfolgte die notwendige Schaffung der Voraussetzungen für die operative
Umsetzung des § 23 BlnMobG durch die BVG.
24. Was unternimmt der Senat konkret (bitte unter Ausführung der einzelnen Maßnahmen), um die
BVG so schnell wie möglich in die Situation zu versetzen, selbständig Falschparker umsetzen zu können?
Bis wann gedenkt der Senat, die hierfür entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen?
Zu 24.: Hierzu wird auf die Beantwortung der vorstehenden Fragen verwiesen.
25. Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Zu 25.: Von Seiten des Senats ist der Beantwortung nichts hinzuzufügen.
Berlin, den 31. Oktober 2019
In Vertretung
Barbro D r e h e r
…………………………………………………..
Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe

Bus + Straßenverkehr: Neue Busspuren für die BVG verzögern sich um Monate, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article227608325/Neue-Busspuren-fuer-die-BVG-verzoegern-sich-um-Monate.html

Die #Fahrbahnen für die BVG waren noch für dieses Jahr angekündigt. Vor Frühjahr 2020 dürfte es jedoch nichts werden.

Die noch für dieses Jahr angekündigte Einführung neuer #Busspuren auf Berlins Straßen wird sich um mehrere Monate verzögern. Das erfuhr die Berliner Morgenpost aus Regierungskreisen. Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) hatte Mitte Juni bekannt gegeben, dass noch im Jahr 2019 gesonderte #Fahrspuren für die Busse der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mit einer Länge von insgesamt 18,7 Kilometern eingeführt werden sollen. Doch daraus wird nichts werden.

Die Senatsverkehrsverwaltung nannte auf Anfrage keinen Streckenabschnitt, der bisher bereits angeordnet worden sei. „Absehbar ist, dass ein Teil der geplanten Strecken noch in diesem Jahr angeordnet werden kann“, hieß es. „Genauere Zeitpläne können wir Ihnen noch nicht nennen.“ Von den geplanten fast 19 Kilometern Strecke in diesem Jahr ist demnach keine Rede mehr. Nach Informationen der Berliner Morgenpost wird es voraussichtlich bis März 2020 dauern, ehe alle Abschnitte angeordnet wurden.

Doch selbst bei früherer Anordnung ist unklar, wann die BVG-Busse …

Straßenverkehr: Ab Montag werden Falschparker von der Polizei und den Verkehrsbetrieben bei gemeinsamer Aktion verstärkt kontrolliert und bestraft., aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/berlin/article227597187/Polizei-kuendigt-erneute-Aktion-gegen-Zweite-Reihe-Parker-an.html

Aktion gegen Falschparker: 6500 Verstöße im Frühjahr geahndet

Innensenator Andreas Geisel (SPD) unterstützt die Aktion. „#Parken in zweiter Reihe sowie auf #Bus- und #Radspuren ist egoistisch und #rücksichtslos“, teilte der Senator mit. Die Polizei geht zum zweiten Mal in diesem Jahr gezielt gegen #Falschparker vor. Im Frühjahr 2019 seien bei einer vergleichbaren fünftägigen Kontrolle knapp 6500 Halt- und Parkverstöße festgestellt und geahndet worden. In fast 290 Fällen seien Autos umgesetzt worden.

Die Polizei wies erneut ausdrücklich darauf hin, dass auf #Radwegen und #Busspuren

Straßenverkehr + Bus + Straßenbahn + zu Fuß mobil: Anzahl und Funktionsweise von Lichtsignalanlagen in Berlin, aus Senat

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Frage 1:
Wie viele #Lichtsignalanlagen (#LSA) gibt es in Berlin?
Antwort zu 1:
Es gibt in Berlin 2.120 LSA.
Frage 2:
Wie viele LSA sind hiervon mit akustischen #Signalgebern ausgestattet?
Antwort zu 2:
1.211 LSA sind mit akustischen Signalgebern ausgestattet.
Frage 3:
Wie viele LSA sind hiervon mit einer #Festzeitsteuerung ausgestattet?
Antwort zu 3:
Jede LSA ist mit einer Festzeitsteuerung ausgestattet, welche im Falle einer zusätzlichen
#verkehrsabhängigen Steuerung unter anderem als Rückfallebene dient.
Frage 4:
Wie viele LSA sind hiervon als #Sofortanforderungsampel ausgestaltet?
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Antwort zu 4:
Die vorhandenen Datenbanksysteme lassen hierzu keine detaillierte Auswertung zu.
Frage 5:
Wie viele LSA laufen hiervon mit verkehrsabhängiger Steuerung?
Antwort zu 5:
1.432 LSA laufen mit verkehrsabhängiger Steuerung.
Frage 6:
Wie viele LSA sind am #Verkehrsrechner angeschlossen und leiten somit die Daten an die #Verkehrsregelungszentrale
der VLB weiter?
Antwort zu 6:
1.814 LSA sind an den Verkehrsrechner angeschlossen.
Im Rahmen der Modernisierung der Verkehrsrechner-Infrastruktur ist davon auszugehen,
dass die bisher nicht angeschlossenen Anlagen in den kommenden Jahren schrittweise
einen Anschluss erhalten.
Frage 7:
Wie viele der LSA beeinflussen Fahrzeuge der #BVG (bitte separat für #Bus und #Straßenbahn angeben) und in
welcher Weise?
Frage 8:
Wie viele der LSA sorgen dafür, dass die Fahrzeuge der BVG Vorrang haben (#Vorrangschaltung)?
Frage 10:
Wie funktioniert konkret der Prozess der #LSA-Beeinflussung (Prozess der Voranmeldung/Hauptanmeldung
etc.)?
Antwort zu 7,8 und 10:
Die Fragen 7,8 und 10 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Die LSA beeinflussen nicht die Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV),
vielmehr erfolgt die #bedarfsgesteuerte Beeinflussung von LSA durch Fahrzeuge des
ÖPNV per Funk.
Technische Voraussetzung hierfür ist ein Fahrzeugerfassungssystem mittels eines rechnergestützten
Betriebsleitsystems (RBL) über den Bordrechner. Zudem muss die LSA eine
Funk-Empfangs- und Auswerteeinheit (FEA) und die dafür programmierte LSA-Logik im
Steuergerät der LSA besitzen.
ÖPNV-Fahrzeuge melden sich dann über Funk an der LSA an. In der Regel werden pro
LSA und Zufahrtrichtung drei Meldepunkte gesendet: Die Voranmeldung aus größerer Entfernung,
die Hauptanmeldung zur Bestätigung der eingeleiteten Steuerungsprozesse in
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verlässlicherer Entfernung und eine Abmeldung zur Beendigung der Beeinflussung nach
Passieren der beeinflussten Anlage.
Die individuell erarbeitete Steuerungssoftware in der LSA wertet den Zeitpunkt der Anmeldung
aus, vergleicht diesen mit einer berechneten, theoretischen Annäherungszeit und
bestimmt damit einen mutmaßlichen Eintreffzeitpunkt an der LSA. Danach wird in der
Steuerung entschieden, ob strategisch auf die Annäherung mit einem Verlängern der Freigabezeit
oder einem Vorziehen der nächsten Freigabe reagiert wird, was auch von der zur
Anmeldesekunde laufenden aktiven Freigabephase abhängt. Den Verlängerungsoptionen
sind dabei Grenzen gesetzt, da zum einen die Umlaufzeit (Dauer eines Signalprogrammzyklus)
des jeweils aktiven Programms eingehalten werden muss, um nicht aus der Koordinierung
mit anderen LSA zu fallen, und zum anderen die Wartezeiten der hiervon benachteiligten
Verkehrsströme begrenzt und die Schaltfolge dem Grunde nach erhalten
bleiben soll.
Nach statistischer Erfassung der BVG existieren gegenwärtig 760 LSA mit Bus-Beeinflussungen,
329 LSA mit Tram-Beeinflussungen sowie 189 LSA mit Bus- und Tram-Beeinflussungen.
Frage 9:
Wie viele Ampeln sollen mit LSA-Beeinflussung künftig wann ausgestattet werden? Wie viel Zeit nimmt diese
„Nachrüstung“ (Einbau) in Anspruch?
Antwort zu 9:
Grundsätzlich wird bei jedem Neu- bzw. Umbau einer LSA durch die BVG geprüft, ob an
dieser LSA eine Vorrangschaltung für den ÖPNV eingerichtet werden solle (Potenzialanalyse).
Darüber hinaus werden im Rahmen der Zusammenarbeit mit der BVG Beschleunigungsprogramme
für bestimmte Linien der BVG entwickelt. Deren Umsetzungen an den LSA
werden von der BVG als beigestellte Unterlagen realisiert und von Ingenieurbüros unter
Führung der BVG erarbeitet.
Es ist davon auszugehen, dass eine entsprechende Nachrüstung einen Umsetzungszeitraum
von ca. einem Jahr in Anspruch nimmt. Gleichwohl kann die Umsetzung anderer
wichtiger verkehrspolitischer Projekte, die signaltechnischer Änderungen an LSA bedürfen,
im Einzelfall zu zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung führen.
Eine konkrete Angabe über künftige Umsetzungszahlen für LSA-Vorrangschaltungen ist
insoweit nicht möglich.
Frage 11:
Wie viele Ampeln werden durch Induktionsschleifen beeinflusst?
Antwort zu 11:
826 LSA werden durch Induktionsschleifen beeinflusst.
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Frage 12:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
Antwort zu 12:
Nein.
Berlin, den 01.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Cottbus: Hauptbahnhof Cottbus: Neuer Verkehrsknoten für die Lausitz Vier neue Linien im PlusBus-Netz Lausitz, aus VBB

Der Hauptbahnhof in #Cottbus und der #Bahnhofsvorplatz präsentieren sich als neuer zentraler #Verkehrsknoten für die Lausitz. Für die Fahrgäste bedeutet das nach den langen Umbauarbeiten nun deutlich kürzere Wege beim Umstieg, aufeinander abgestimmte Fahrpläne, neueste Standards bei der Barrierefreiheit und bessere Fahrgastinformation. Erweitert wird das Verkehrsangebot zusätzlich um vier weitere #PlusBus-Linien mit den Qualitätskriterien des PlusBus-Konzeptes: regelmäßiger Stundentakt, Wochenendverkehr und Anschluss zur Bahn mit maximal 15 Minuten Übergangszeit. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg hat alle Informationen zum Bahnhof Cottbus und den neuen PlusBus-Linien Lausitz in zwei Flyern zusammengestellt, die auf der VBB-Homepage unter vbb.de abrufbar sind.

Zur Bahnhofseröffnung geht auch der neue Bahnhofsvorplatz an den Start. Hier halten nun zentral alle Bus- und Straßenbahnlinien die am Hauptbahnhof ankommen und abfahren. Das erspart Ihnen lange Fußwege zwischen den acht bisherigen Haltestellen. Der neue durchgehende Tunnel am Bahnhof führt bequem aus der nördlichen Innenstadt zu den Bahnsteigen und dem neuen Vorplatz. Für Fahrräder und PKW gibt es zahlreiche Stellplätze. Alle Bahnsteige, der Tunnel mit den Aufzügen und der Vorplatz entsprechen den neuesten Standards für Barrierefreiheit.

Mit der Bahnhofseröffnung gehen auch vier weitere PlusBus-Linien an den Start. Neben der PlusBus-Linie 800 (Cottbus – Hoyerswerda), die bereits seit Januar unterwegs ist, fährt ab dem 22.10.2019 die Linie 47 von Cottbus nach Burg nach dem neuen PlusBus-Fahrplan. Die Linien 849 (Cottbus – Döbern), 851 (Forst – Döbern) und 858 (Forst – Guben) ergänzen ab 1.11.2019 das Netz des „PlusBus Lausitz“.

Die fünf PlusBus-Linien verbinden zum einen das Oberzentrum Cottbus mit Burg, Hoyerswerda und Döbern und zum anderen Forst mit Guben und Döbern. An den Bahnhöfen Cottbus, Forst oder Spremberg bestehen direkte Anschlüsse zum Regional- bzw. Fernverkehr der deutschen Bahn

mit einer maximalen Übergangszeit von 15 Minuten. Somit bestehen regelmäßige Anschlüsse unter anderem in Richtung Berlin sowie zum regional wichtigen Oberzentrum Cottbus. In Cottbus besteht darüber hinaus regelmäßig Anschluss an den Stadtverkehr mit Bus und Tram. Außerdem werden die Querverbindungen von Forst nach Döbern und von Forst nach Guben zum PlusBus aufgewertet.

Mit dem „PlusBus Lausitz“ entsteht ein zuverlässiges Angebot mit einem attraktiven und leicht verständlichen Stundentakt für Pendler|innen und Schüler|innen in der Lausitz. Aber auch Gäste der Region profitieren von dem Angebot, da Highlights wie beispielsweise der Spreewald, das Staatstheater Cottbus und das Lausitzer Seenland sowohl während der Woche als auch am Wochenende regelmäßig erreichbar sind.

Kathrin Schneider, Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung:

„Die Fertigstellung des Cottbuser Bahnhofes ist ein großer Schritt in Richtung einer modernen und gut vernetzten Mobilität in der Lausitz. Dazu gehören auch neue Verbindungen. Mit den vier neuen PlusBus-Strecken schaffen wir schnelle Linien mit attraktiven Umsteigezeiten ohne langes Warten zu den Zügen. Es gibt erstmals eine länderübergreifende Linie von Cottbus nach Hoyerswerda. Schneller und besser sind die Verbindungen jetzt auch zwischen #Guben und #Forst und zwischen #Döbern und Forst. Wir unterstützen die regionalen Partner bei der Einrichtung von PlusBus-Linien und werben dafür, dass weitere Verkehrsunternehmen und Landkreise das PlusBus-System einführen.“

Susanne Henckel, Geschäftsführerin des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB):

„Als Verkehrsverbund haben wir die Aufgabe das gesamte VBB-Gebiet gut mit Bus und Bahn zu verbinden. Die vier neuen Linien des Lausitzer PlusBusses bringen einer Menge Fahrgäste definitiv große Vorteile: klare Takte, regelmäßiger Wochenendverkehr, kurze und abgestimmte Umsteigezeiten sowie mehr Komfort in den Fahrzeugen. Immer mehr Menschen schätzen das und fahren mit. Das freut uns sehr und zeigt, dass vor allem ein zuverlässiges und vernetztes Angebot ein überzeugendes Argument für Bus und Bahn ist. Die PlusBusse verbunden mit dem neuen Verkehrsknotenpunkt HBF Cottbus, verbessern die Mobilität der Menschen und sind dabei ein wichtiger Baustein, die Verkehrswende erfolgreich zu gestalten!“

Hintergrund

Die PlusBusse fahren in Brandenburg unter dem Slogan „Ein Takt, mit dem Sie rechnen können“. Seit der Einführung im Jahr 2014 wurden bereits 25 Linien im gesamten Verbundgebiet eingerichtet.

Die Marke PlusBus steht für hohe Qualitätsstandards in Brandenburg:

  • Einen regelmäßigen Taktverkehr von 6 Uhr bis nach 20 Uhr.
  • Eine maximale Übergangszeit zwischen Bahn und Bus von 15 Minuten
  • Eine Wochenendbedienung

Seit September 2018 unterstützt das Land Brandenburg jeden PlusBus-Kilometer zusätzlich zur Grundfinanzierung mit 0,40€. Damit wird die Landesregierung für das Abrechnungsjahr 2018 mehr als eine Millionen Euro für den Busverkehr im ländlichen Raum zur Verfügung stellen.