Auf dem Vorplatz des Schloss Doberlug wurde heute offiziell der #PlusBus#Elsterland feierlich eingeführt. Es ist die 31. PlusBus-Linie im VBB-Land. Für den Landkreis #Elbe-Elster ist es die zweite Linie mit den Qualitäts-Kriterien des erfolgreichen Konzepts: regelmäßiger Stundentakt, Wochenendverkehr und zeitnaher Anschluss zur Bahn. Die PlusBusse des Verkehrsmanagement Elbe-Elster fahren seit dem 9. August auf der Linie 560 zwischen Finsterwalde – Doberlug-Kirchhain – Schönborn – Bad Liebenwerda.
Mit dem PlusBus Elsterland wird zum 9. August 2020 die zweite PlusBus-Linie im Landkreis Elbe-Elster an den Start gehen. Im regelmäßigem Stundentakt verbindet die Linie #560 wochentags nun direkt die regionalen Zentren Finsterwalde und Bad Liebenwerda. Es ist bereits die 31. PlusBus-Linie in Brandenburg. Die Busverbindungen werden damit in der Elbe-Elster Region durch den ganztägigen Stundentakt von 6 bis 20 Uhr erheblich verbessert. Hervorzuheben sind insbesondere die neuen Verbindungen am Wochenende, mit nun insgesamt 12 Fahrten. Gemeinsam mit dem PlusBus Niederlausitz (Linie #579: Finsterwalde – Elsterwerda) bringt der PlusBus Elsterland ein deutliches Mehr an Mobilität in den gesamten Landkreis und steigert so die Lebensqualität der Menschen. Nach bewährtem PlusBus – Konzept entsteht damit jetzt auch eine direkte Anbindung zur Bahn, mit abgestimmtem Anschluss in Doberlug-Kirchhain und Schönborn.
Damit werden vor allem die Pendler*innen im Landkreis Elbe-Elster profitieren, aber auch der touristische Verkehr im gesamten Landkreis Elbe-Elster gewinnt durch den PlusBus deutlich an Qualität.
Rainer #Genilke, Staatssekretär Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung:
„Ein attraktives ÖPNV-Angebot trägt maßgeblich zur Entwicklung ländlicher Räume bei. Das Konzept von PlusBus ist ein wichtiges Modell, mit dem wir eine attraktive Mobilität in allen Regionen Brandenburgs sichern wollen. Für die Fahrgäste bedeuten die PlusBusse kürzere Umsteigezeiten, klare Takte, ein regelmäßiger Wochenendverkehr sowie mehr Komfort in den Fahrzeugen. PlusBus ist eine Erfolgsgeschichte für Brandenburg. Das Land unterstützt die regionalen Partner finanziell und möchte damit die Verkehrsunternehmen und Landkreise motivieren, weitere PlusBus-Linien einzuführen.“
Christian Heinrich-Jaschinski: Landrat, Landkreis Elbe-Elster:
„Mit dem PlusBus Elsterland weitet die VerkehrsManagement Elbe-Elster ihr neues Verkehrskonzept aus. Unter dem Motto ‚Mehr Angebot, mehr Anschlüsse, mehr Komfort‘ folgt die zweite PlusBus-Linie in unserem Landkreis dem erfolgreichen Rezept des PlusBus Niederlausitz, der vor einem Jahr startete. Die neue Verbindung zwischen den regionalen Zentren Finsterwalde, Doberlug-Kirchhain und Bad Liebenwerda führt an zahlreichen touristischen Zielen wie dem Wonnemar, dem Elster-Natoureum und drei Häusern des Museumsverbundes Elbe-Elster vorbei. Wir versprechen uns davon am Ende deutlich mehr Fahrgäste und freuen uns, den Bewohner*innen unseres Landkreises ein verbessertes Verkehrsangebot bereitzustellen.“
Susanne #Henckel, Geschäftsführerin Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (#VBB):
„Verdoppelung der PlusBusse, alle Landkreise ausstatten, Ver- und Anbindung von Bus und Bahn stärken: so kommt die Verkehrswende voran. Mit dem zweiten PlusBus in der Region Elbe-Elster sind nun 31 dieser Linien in 11 von 14 Landkreisen unterwegs und es sind schon weitere in der Pipeline, 50 sollen es werden. Das Land Brandenburg unterstützt unser Vorhaben die ländliche Region optimal an Verkehrsknoten anzubinden. Ich freue mich, dass wir mit dem PlusBus den Menschen eine bessere Mobilität und damit mehr Lebensqualität bieten können. Aber auch die Gäste, die den Landkreis Elbe-Elster besuchen, können sich über stündliche Takte, auch am WE und die direkte Anbindung an die Bahn freuen. Der PlusBus ist die perfekte Alternative zum Auto.
Holger #Dehnert, Geschäftsführer, VerkehrsManagement Elbe-Elster GmbH:
„Mit dem PlusBus Elsterland setzen wir auf einer unserer wichtigsten und meistfrequentierten Buslinien einen modernen ÖPNV-Standard um, mit dem Ziel, als Dienstleister für die Menschen in der Region da zu sein und noch mehr Bürger von den Vorteilen unseres ÖPNV-Angebots zu überzeugen. Nachdem der PlusBus Niederlausitz zwischen Finsterwalde und Elsterwerda im August 2019 erfolgreich an den Start ging und sich inzwischen im ÖPNV-Angebot im Landkreis Elbe-Elster fest etabliert hat, wollen wir mit der Einführung des PlusBus-Standards auf der Buslinie 560 Finsterwalde – Doberlug-Kirchhain – Bad Liebenwerda zahlreiche Verbesserungen für ÖPNV-Stammkunden umsetzen und gleichzeitig neue Fahrgastpotentiale erschließen.“
Hintergrund
Die PlusBusse fahren in Brandenburg unter dem Slogan „Ein Takt, mit dem Sie rechnen können“. Seit der Einführung im Jahr 2014 wurden nun also bereits 31 Linien im gesamten Verbundgebiet eingerichtet.
Die Marke PlusBus steht für hohe Qualitätsstandards in Brandenburg:
Einen regelmäßigen #Taktverkehr von 6 Uhr bis nach 20 Uhr.
Eine maximale Übergangszeit zwischen Bahn und Bus von 15 Minuten
Seit September 2018 unterstützt das Land Brandenburg jeden PlusBus-Kilometer zusätzlich zur Grundfinanzierung mit 0,40 EUR. Damit wird die Landesregierung für das Abrechnungsjahr 2019 mehr als zwei Millionen Euro für den Busverkehr im ländlichen Raum zur Verfügung stellen.
Fahrgäste erkennen das „Plus“ im Angebot bereits am Logo.
In der Region ist der PlusBus unter anderem an den Fahrzeugen und den Haltestellen durch das Produktsymbol erkennbar: ein violetter Kreis mit dem Schriftzug „Bus“, dazu ein großes Plus-Zeichen. Mit dem gemeinsamen PlusBus-Symbol, sollen sich auch Fahrgäste aus anderen Regionen leichter im Verkehrssystem zurechtfinden.
Weitere Informationen und Fahrpläne zum PlusBus Elsterland finden Sie an den Haltestellen, in den Broschüren im Bus sowie unter www.vbb.de/PlusBus
Verkehrsunternehmen
Die #Verkehrsmanagement Elbe-Elster GmbH ist das kommunale Busunternehmen im Landkreis Elbe-Elster und betreibt 34 Linien im straßengebundenen ÖPNV. Die Gesellschaft plant, organisiert und vermarktet den Öffentlichen Personennahverkehr auf der Grundlage einer Betrauungsvereinbarung mit dem Landkreis Elbe-Elster als Aufgabenträger für den ÖPNV. Das Bediengebiet erstreckt sich in West-Ost-Richtung von Torgau bis Senftenberg sowie in Nord-Süd-Richtung von Luckau bis Gröditz, Elbe-Elster in der Mitte. https://www.vmee.de
Liebe Fahrgäste,
freuen Sie sich auf viele gute Nachrichten! Wir haben die Linienführungen
und Taktungen der drei beliebten Buslinien #271, #743
und #744 für Sie weitreichend optimiert. So erreichen Sie ab jetzt
mit neu geschaffenen Haltestellen und neuen Verbindungen Ihre
Fahrziele noch direkter und schneller. Sogar den #Flughafen.
Alle Änderungen auf einen Blick:
•• 271: Linienverlängerung
Auf Wunsch der Rudower wird die Linienverlängerung
ab U Rudow bis Rudow, Zittauer Straße umgesetzt.
•• 743: Neue Linienführung
Direkte Verbindung aus dem Lichtenrader Zentrum
zum Flughafen Schönefeld und zum BER (Eröffnung 31.10.2020).
•• 744: Neue Linienführung
Umsteigefreie Verbindung zwischen dem Ort Schönefeld mit
den neuen Siedlungsgebieten südlich der Stadtgrenze und dem
U-Bahnhof Rudow (•• ) sowie von Großziethen zum U-Bahnhof
Lipschitzallee (•• ).
•• #373: Der Linienverlauf wird zukünftig von •• 271 und 744
übernommen. Die Haltestellen #Großenhainer Weg und #Sebnitzer Weg sowie #Hugo-Heimann-Straße und #Hörsingsteig
entfallen ersatzlos.
•• #741: Die bisherige Verbindung zwischen S Flughafen
Berlin-Schönefeld und dem Gewerbegebiet Schönefeld-Nord
wird künftig von der verlängerten Linie •• 744 übernommen.
•• #742: Der Streckenabschnitt zwischen Großziethen und
Waßmannsdorf wird durch die Linie •• 743 abgedeckt.
Ausnahme: Einzelne Fahrten im Schüler- und Spätverkehr.
Detailinfos unter: https://www.rvs-lds.de/fahrplan.html
Alle Informationen zum 09.08.2020:
www.bvg.de
Der #PlusBus#Airport-Region, neue Stadt-Umland-Linien und eine neue #Nachtbuslinie starten ab 9. August als Vorboten für die Eröffnung des Flughafens Berlin-Brandenburg (#BER).
Mit vielen Gästen und Persönlichkeiten aus Politik, Kommunen und Institutionen wurde heute am Rathaus #Schönefeld das neue #Buskonzept Airport-Region offiziell und feierlich vorgestellt und gestartet. Zwei Stadt-Umland-Linien, eine neue Nachtbuslinie und der PlusBus Airport-Region schaffen bessere Verbindungen. Der PlusBus umfasst zwei Linien von Königs Wusterhausen zum Flughafen Berlin-Brandenburg (BER). Insgesamt sind im Landkreis Dahme-Spreewald dann vier PlusBus-Linien unterwegs, im gesamten Verbundgebiet bereits 30. Gleichzeitig ist dies der offizielle Auftakt der ÖPNV-Anbindung des BER, der am 31. Oktober eröffnet.
In Vorbereitung auf die Eröffnung des Flughafens BER starten bereits am 9. August 2020 in der Airport-Region rund um Königs Wusterhausen, Schönefeld und den Südosten Berlins neue Angebote im Busverkehr. Der neue PlusBus Airport-Region bietet, zusammen mit den Stadt-Umland-Linien und der ersten Nachtbuslinie im Landkreis Dahme-Spreewald, einen stark verbesserten ÖPNV in der Region.
Mit einem fachlich hochkarätigen Podium wurde anlässlich der PlusBus-Einführung auch die gesamte verkehrstechnische Bus-Anbindung an den neuen Flughafen eingeläutet. Der Verkehrsminister des Landes Brandenburg, Guido Beermann, #SenUVK-Abteilungsleiter Hartmut Reupke, die Geschäftsführerin des #VBB, Susanne Henckel sowie Vertreter des Landkreises Dahme-Spreewald, der BVG, der RVS und des #FBB erläuterten anschaulich das neue, überabeitete Konzept und wiesen auf die Bedeutung und Wichtigkeit eines funktionierenden ÖPNV für die bequeme und klimafreundliche An- und Abreise zum neuen Flughafen der Hauptstadtregion hin.
Eine Besonderheit im Vergleich zu Flughäfen anderer Metropolen: Fundierte Studien prognostizieren, dass die überwiegende Mehrheit der Passagiere mit öffentlichen Verkehrsmitteln an- und abreisen wird.
Susanne Henckel, VBB-Geschäftsführerin, bringt es auf den Punkt:
„Diese ÖPNV-Anbindung kann sich im Vergleich zu anderen europäischen Großflughäfen sehen lassen.“ Alle anwesenden Redner*innen waren sich darüber hinaus einig: Gerade durch den PlusBus Airport-Region und das integrierte Buskonzept, u.a. von der Regionalen Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald (#RVS) und den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG), gewinnen Anwohner*innen, Pendler*innen und Besucher*innen an Mobilität und dadurch an Lebensqualität.
Mit der BER-Eröffnung sowie dem dazugehörigen ÖPNV-Konzept wird im Jahr 2020 eines der größten Infrastrukturprojekte im Verbundgebiet umgesetzt. Die jetzt neu gestarteten Angebote garantieren verlässliche und attraktive Busverbindungen in der Airport-Region – schon vor der offiziellen BER-Eröffnung.
Der PlusBus Airport-Region umfasst zwei Linien von Königs Wusterhausen zum Flughafen BER.
Linie #735: Königs Wusterhausen <> A10 Center <> Wildau <> Miersdorf <> Schulzendorf <> Bahnhof Flughafen Schönefeld
Linie #736: Königs Wusterhausen <> S Wildau <> Miersdorf <> Schulzendorf <> Bahnhof Flughafen Schönefeld
Ab dem 31.10.2020 enden beide Linien am Flughafen BER – Terminal 1-2 und erfüllen die attraktiven PlusBus-Kriterien. Sie fahren während der Woche im Stundentakt, am Wochenende und an Feiertagen im Zweistundentakt und bieten zeitnahe Anschlüsse zur Bahn an den Bahnhöfen Königs Wusterhausen, Wildau und am Flughafen.
Die Verlängerung beider PlusBus-Linien ins Stadtzentrum von Königs Wusterhausen bietet gemeinsam mit der Stadtlinie #737 zudem einen 20-Minutentakt im Stadtverkehr.
#Stadt-Umland-Linien
Bessere Verbindungen zwischen Berlin und den Nachbargemeinden bieten die gemeinsam von der BVG und der RVS betriebenen Stadt-Umland-Linien 743 und 744 zwischen Berlin und dem Norden des Landkreises Dahme-Spreewald. Mit der Buslinie 744 entsteht eine attraktive Busverbindung zwischen der Gemeinde Schönefeld und Berlin, die auch Berufspendler*innen zu Gute kommt. Außerdem verbessert sich die Anbindung rund um Rudow, Lichtenrade, Großziethen sowie Schönefeld-Nord und dem BER, da wichtige Direktverbindungen entstehen und Umstiege an der Landesgrenze wegfallen:
Neu: Linie #743: S Lichtenrade <> Großziethen <> Waßmannsdorf <> Flughafen Schönefeld <> Flughafen BER – Terminal 1-2 –> täglich ganztägig im Stundentakt, direkte Linienführung ohne Umsteigen.
Neu: Linie #744: Gesundheitszentrum <> U Lipschitzallee <> Großziethen <> U Rudow <> Schönefeld-Nord <> Flughafen Schönefeld –> Montag bis Samstag im 20-Minuten-Takt, an Sonn- und Feiertagen im Stundentakt, direkte Linienführung ohne Umsteigen.
Hinweis: Die Linie 744 fährt vsl. bis zum 21. August 2020 wegen Straßenbauarbeiten nach einem Baufahrplan auf zwei getrennten Liniensträngen. Bitte informieren Sie sich dazu auf den Web-Auftritten der Verkehrsunternehmen.
Nachtbus #N36
Neben den neuen PlusBus-Verbindungen und Stadt-Umland-Linien fährt ab dem 9. August 2020 die erste Nachtbuslinie des Landkreises Dahme-Spreewald und ergänzt somit das attraktive Busangebot in der Airport-Region künftig auch nachts.
Die neue Linie N36 fährt stündlich im Zeitraum von 23 bis 04 Uhr, an Wochenenden bis 07 Uhr. Sie verbindet Mittenwalde mit Königs Wusterhausen, Wildau, Miersdorf, Schulzendorf und endet am Flughafen Schönefeld (ab 31.10. am Flughafen BER –Terminal 1-2).
Alle Linien des Buskonzepts Airport-Region sind bereits in der Fahrplanauskunft der VBB-Fahrinfo, den Apps von VBB und BVG sowie den Webauftritten aller beteiligten Verkehrsunternehmen enthalten. Informationen zu der bereits Ende 2019 vorgestellten attraktiven Bahnanbindung des Flughafens BER über Regional, S-Bahn- und IC-Verbindungen finden Sie ebenfalls unter www.vbb.de/ber sowie bereits heute in den genannten Fahrplanauskünften (für Routenplanungen ab dem 31.10.2020).
Sie sehen aus wie Brotbüchsen auf Rädern. Ohne Fahrpersonal drehten die #selbstfahrenden#Kleinbusse in Mitte, Wedding und Tegel ihre Runden, als Test für #Mobilitätskonzepte der Zukunft. Dann verschwanden sie aus dem Verkehr. Aber nicht für immer: Denn nun zeichnet sich ab, dass künftig wieder #hochautomatisierte Fahrzeuge in Berlin unterwegs sein werden. Als Erstes wird der #Shuttle-Betrieb auf dem #Campus Mitte und dem Campus #Virchow erneut den Betrieb aufnehmen. „Es soll noch im Sommer weitergehen“, sagte Jannes Schwentu von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG). Voraussichtlich ab Ende 2020, deutlich später als anfangs angekündigt, werden auch in #Tegel wieder solche #Minibusse unterwegs sein. Wer aus eigener Anschauung erleben will, wie sich diese neue Mobilitätsform anfühlt, darf mitfahren – zum #Nulltarif.
Stadtverträgliche Mobilität unter Nutzung elektrischer automatisierter Kleinbusse, kurz Stimulate: So heißt das vor allem vom Bund finanzierte Forschungsprojekt auf dem Gelände des Universitätsklinikums Charité. Im März 2018 begannen vier #Elektrokleinbusse der französischen Anbieter #Easymile und #Navya damit, auf drei insgesamt 3,5 Kilometer langen Strecken ihre Runden zu drehen. Vehikel dieser Art finden sich mithilfe von Radar- und Lasersensoren zurecht, Fahrpersonal im eigentlichen Sinne brauchen sie nicht. Allerdings gilt bis auf weiteres die Regel, dass aus Sicherheitsgründen stets Begleitpersonal an Bord sein muss. Bislang legten die fahrerlosen Hightech-Vehikel rund 7000 Kilometer zurück und beförderten 9500 Fahrgäste. Medizinisches Personal und Ärzte nutzten sie ebenso wie Besucher der Charité.
Frage 1:
Welchen Status haben aktuell die Planungen für das neue Stadtquartier „Insel #Gartenfeld“ auf der Landes und Bezirksebene? Wie sind die Zuständigkeiten verteilt?
Antwort zu 1:
Zur planungsrechtlichen Steuerung der künftigen Entwicklung der Insel Gartenfeld, Neues #Stadtquartier, wurde am 10. November 2015 der #Bebauungsplan #5-109 vom Bezirksamt
Spandau von Berlin aufgestellt. Gegenwärtig ist die erneute Beteiligung der Behörden nach
§ 4a BauGB in Vorbereitung. Hierzu werden derzeit die nötigen Fachgutachten erstellt bzw.
überarbeitet.
Träger des Bebauungsplanverfahrens ist der Bezirk Spandau von Berlin. Für einzelne
Fragestellungen ist allerdings die Einbeziehung von Senatsverwaltungen erforderlich: Da
die Insel Gartenfeld künftig von einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße sowie von
großräumigen ÖPNV-Trassen gequert werden soll (S-Bahn, Tram), sind intensive
Abstimmungen mit den zuständigen Stellen bei der Senatsverwaltung durchzuführen.
Da im Neuen Stadtquartier Insel Gartenfeld ein Schulstandort entstehen soll, dessen
Einzugsgebiet weit über die eigentliche Insel hinausgeht, sind intensive Abstimmungen mit
den zuständigen Senatsverwaltungen geboten.
Auch hinsichtlich des Biotop- und Artenschutzes sowie vorhandener Altlasten sind intensive
Abstimmungen mit den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung erforderlich.
2
Frage 2:
Was sind die wesentlichen Kennziffern der vorgesehenen Bebauung und welche qualitativen Leitsätze sollen
gelten?
Antwort zu 2:
Der Bebauungsplan 5-109 soll ca. 60 ha wie folgt überplanen: Die Baugebiete für das Neue
Stadtquartier und das geplante Gewerbegebiet sollen jeweils ca. 15 ha umfassen. Darüber
hinaus ist ein Schulstandort mit ca. 3 ha vorgesehen. Bei den verbleibenden Flächen
handelt es sich im Wesentlichen um geplante Grün- und Verkehrsflächen (ca. 19 ha) sowie
um die angrenzenden Gewässer, die bis zur Gewässermitte im Bebauungsplangebiet liegen
(ca. 7 ha).
Im Neuen Stadtquartier sollen ca. 3.700 Wohnungen entstehen. 25 % der Wohnungen
werden dem sozialen Wohnungsbau vorbehalten sein. Für die Versorgung der künftigen
Bewohner soll sich Einzelhandel im Umfang von ca. 4.500 m² Verkaufsfläche ansiedeln
können.
Zur Sicherstellung der städtebaulichen Qualität wurde von April bis Juli 2016 ein
Werkstattverfahren durchgeführt. Das Gutachtergremium bestand aus einer Fachjury
(geladenen Architekten und Stadtplaner) und einer Sachjury (u. a. Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen und Stadtentwicklungsamt Spandau).
Frage 3:
In welchen Zeitabschnitten sollen die insgesamt 3.700 vorgesehenen neuen Wohnungen errichtet werden?
Antwort zu 3:
Hinsichtlich der Errichtung der Wohnungen liegt noch keine belastbare Zeitplanung vor.
Frage 4:
Wem gehören die Flächen auf der Insel und in wessen Verantwortung und Trägerschaft soll der umlaufende
Uferwanderweg entstehen?
Antwort zu 4:
Gegenwärtig befinden sich die Flächen auf der Insel Gartenfeld im Wesentlichen im
Privateigentum. Hiervon ausgenommen ist lediglich ein schmaler, ca. 5 m breiter
Uferstreifen entlang dem Alten Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal, der sich im Eigentum
des Landes Berlin befindet.
Der geplante Uferweg entlang dem Alten Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal soll sich
künftig in öffentlicher Hand übergehen. Der Uferweg entlang dem „Hohenzollernkanal“
(Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal) soll sich in privater Trägerschaft befinden.
Frage 5:
Welche Verkehrserschließungen sind innerhalb und zum neuen Stadtquartier vorgesehen? Soll ein autoarmes Quartier entstehen? Welche innovativen Mobilitätsangebote sollen realisiert werden?
Antwort zu 5:
An das neue Stadtquartier grenzen als nächst gelegene Hauptverkehrsstraßen im Osten
die Gartenfelder Straße und im Westen die Daumstraße. Eine neue Hauptverkehrsstraße
über die Insel Gartenfeld von der Gartenfelder Straße zur Daumstraße im Westen dient der
übergeordneten Erschließung des Gebiets. Die innere verkehrliche Erschließung der Insel
Gartenfeld soll mit Straßen des Nebennetzes erfolgen. Ob ein auto-armes Quartier
entstehen soll und welche innovativen Mobilitätsangebote realisiert werden sollen liegt in
3
der Verantwortung des Vorhabenträgers und der vorgesehenen städtebaulichen
Entwicklung.
Frage 6:
Welche Erschließung durch öffentliche Verkehrsmittel ist für die unterschiedlichen Bauphasen vorgesehen?
Antwort zu 6:
Zu allen Bauphasen ist eine attraktive und bedarfsgerechte Erschließung mit öffentlichen
Verkehrsmitteln vorgesehen. Bis zur Realisierung der im #Nahverkehrsplan des Landes
Berlin vorgesehenen Schienenverkehrsanbindungen für Gartenfeld wird ein #Busangebot in
dichter Taktfolge geplant. Neben den auf der Insel Gartenfeld bereits vorhandenen Buslinien #X33, #133 und #N33 soll zur direkten Anbindung an die U-Bahn-Linie #U7 eine zusätzliche
Buslinie entlang der Paulsternstraße und Gartenfelder Straße eingerichtet werden. Diese
Buslinie soll auch eine bessere Flächenerschließung auf der Insel Gartenfeld sicherstellen.
Frage 7:
Wann ist frühestens mit einer Wieder-Inbetriebnahme der stillgelegten #Siemensbahn zu rechnen und wie ist
der aktuelle Stand?
Antwort zu 7:
Die Untersuchungen zur Wiederinbetriebnahme der Siemensbahn durch die Deutsche Bahn
sind noch nicht abgeschlossen. Erste Ergebnisse erwartet die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im 3. Quartal dieses Jahres.
Frage 8:
Verfolgt der Senat aktiv nicht nur die Wieder-Inbetriebnahme, sondern auch die Verlängerung der
Siemensbahn bis zur Wasserstadt Spandau und den Ortsteil Hakenfelde westlich der Havel?
Antwort zu 8:
Für eine Verlängerung der Siemensbahn über den S-Bahnhof Gartenfeld hinaus läuft derzeit
eine #Machbarkeitsuntersuchung. Erste Ergebnisse erwartet die Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im 3. Quartal dieses Jahres.
Frage 9:
Welche Erschließung durch #Radverkehrsanlagen einschließlich Radschnellverbindungen ist auf der Insel
Gartenfeld und angrenzend vorgesehen?
Antwort zu 9:
Die Erschließung des Radverkehrs soll unter anderem über die #Radschnellverbindung Nr.
2 „Mitte-Tegel-Spandau“ erfolgen. In der im Moment noch laufenden
Machbarkeitsuntersuchung zu dieser Radschnellverbindung verläuft die derzeit fachlich am
besten bewertete Routenvariante über die Tegeler Brücke im Nordosten der Insel
Gartenfeld sowie über die neue Brücke im Südwesten der Insel.
Nach Abschluss der Machbarkeitsuntersuchung sollen die nächsten Planungsphasen
ausgelöst werden. In diesen Planungsschritten wird die Routenführung der
Radschnellverbindung immer weiter konkretisiert werden. Die endgültige Routenführung
wird dann erst mit Abschluss des nach Berliner Straßengesetzes vorgeschriebenen
Planfeststellungsverfahren feststehen.
4
Frage 10:
Wie weit sind die Überlegungen für einen Straßenbahn(insel)betrieb in Spandau und wann werden endlich
Entscheidungen fallen?
Antwort zu 10:
Der vom Senat beschlossene ÖPNV-Bedarfsplan als Teil des Nahverkehrsplans 2019-2023
(NVP) des Landes Berlin sieht eine #Straßenbahnneubaustrecke Paulsternstraße –
Gartenfeld – Rathaus Spandau als vordringlichen Bedarf vor. Die Realisierung ist für das
Jahr 2029 vorgesehen. Notwendige Vorbedingung für eine Erweiterung des
Straßenbahnnetzes nach Westen ist die Inbetriebnahme des vorgesehenen
Straßenbahnbetriebshofs auf dem Gelände der Urban Tech Republic (UTR), da die
Zuführung der benötigten Fahrzeuge aus den bestehenden Betriebshöfen im Osten der
Stadt kapazitiv, betrieblich und wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Für die ebenfalls als
vordringlicher Bedarf vorgesehene Verbindung Rathaus Spandau – Heerstraße Nord ist die
Systementscheidung noch nicht gefallen. Hier hat der Senat bei der BVG eine
Machbarkeitsstudie für eine mögliche Verlängerung der U-Bahnlinie U7 beauftragt. Die #Straßenbahnverbindung Rathaus Spandau – Falkenhagener Feld ist im NVP ebenfalls als
vordringlicher Bedarf mit avisiertem Realisierungszeitpunkt 2035 vorgesehen.
Frage 11:
Welche Planungen verfolgen der Senat und der Bezirk aktuell für die Erschließung der Insel Gartenfeld durch
Brückenbauwerke? Wann und durch wen sollen Brücken neu errichtet werden?
Antwort zu 11:
Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es Überlegungen die Insel Gartenfeld mit
Brückenbauwerken für den Fuß- und Radverkehr, den ÖPNV und den motorisierten
Individualverkehr zu erschließen. In Zuge der übergeordneten Hauptverkehrsstraße
(ÜHVSt) wäre die Brücke durch die zuständige Senatsverwaltung zu errichten. Die
Errichtung der Brückenlösung für den Fuß- und Radverkehr und die ÖPNV-Anbindung ist
im Städtebaulichen Vertrag zwischen dem Bezirksamt Spandau von Berlin und der
Planungsgemeinschaft „Das Neue Gartenfeld“ verbindlich geregelt. Wann
Brückenbauwerke errichtet werden, ist nicht bekannt.
Frage 12:
Treffen Informationen zu, dass eine Machbarkeitsstudie für eine neue Straßen- und Brückenverbindung der
Insel erstellt wurde und was sind deren Ergebnisse?
Antwort zu 12:
Die Informationen, dass eine Machbarkeitsstudie für eine neue Straßen- und
Brückenverbindung über die Insel Gartenfeld erstellt wurde, treffen zu.
Das Ergebnis ist die Notwendigkeit einer übergeordneten Hauptverkehrsstraße (ÜHVSt)
von der Gartenfelder Straße in Richtung Westen und Anbindung an die #Wasserstadtbrücke.
Frage 13:
Wie beurteilt der Senat die Kritik, dass gerade die in der Vergangenheit angekündigte Brückenverbindung im
Nordwesten einen massiven Eingriff in bestehende Natur- und Erholungsräume im nördlichen Haselhorst
bedeuten würde? Inwieweit wurden die Bedenken von Anwohner*innen und Kleingärtner*innen
berücksichtigt?
Antwort zu 13:
Erst mit dem für die ÜHVSt erforderlichen Planfeststellungsverfahren wird der exakte
Trassenverlauf rechtssicher festzulegen sein. Dabei werden die möglichen Eingriffe in
5
bestehende Natur- und Erholungsräume mit entsprechenden Untersuchungen und
Gutachten betrachtet und beurteilt sowie frühzeitig vom Projekt Betroffene beteiligt.
Die Machbarkeitsstudie in den Jahren 2017/2018 für eine ÜHVSt dient – wie der Name
schon sagt – lediglich der Prüfung der technischen, verkehrlichen und planrechtlichen
Machbarkeit verschiedener Trassenvarianten. Eine Beteiligung von Anwohnerinnen /
Anwohnern und Kleingärtnerinnen / Kleingärtnern ist zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens
nicht vorgesehen.
Frage 14:
Sofern durch neue Erkenntnisse ein Bau der nordwestlichen #Straßenbrücke als Verlängerung der
übergeordneten Hauptverkehrsstraße (vorläufig) nicht mehr Teil der Planung ist:
a. Wie erklärt der Senat, dass die bisher vorgesehene Straßenverbindung mit hoher Priorität geplant und
bereits der Flächennutzungsplan im letzten Jahr entsprechend geändert wurde?
b. Wieso ist der Brückenbau als dringliche Maßnahme mit einer Kostenschätzung von 46 Millionen Euro u.a.
im Anhang zum gerade veröffentlichten Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr enthalten?
c. Lag eine Fehleinschätzung der Verkehrsbedarfe für die 3.700 neuen Wohnungen und den
Durchgangsverkehr vor?
Antwort zu 14a:
Um das Bebauungsplanverfahren für die Insel Gartenfeld durchzuführen und die
Nutzungsartenänderungen aus dem Flächennutzungsplan (FNP) ableiten zu können,
bestand die Notwendigkeit den Flächennutzungsplan zu ändern. Mit dem
Änderungsverfahren zum FNP wurde die Machbarkeitsstudie zur ÜHVSt durchgeführt. Das
Ergebnis wurde mit der Änderung des FNPs übernommen. Hierzu ist ein entsprechender
Senatsbeschluss ergangen.
Eine verbindliche Festlegung der Trassenführung erfolgt erst im Planfeststellungsverfahren
(siehe Antwort zu Frage 13).
Antwort zu 14b:
Es liegt lediglich eine grobe Kostenschätzung aus der Machbarkeitssudie vor. Dabei wurden
die Kosten für die gesamte Hauptverkehrsstraße über die Insel Gartenfeld, inklusive
Brückenbau, mit Stand April 2018 zwischen 42,6 Mio. € und 64,9 Mio. € geschätzt.
Eine Veröffentlichung des Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr ist noch nicht erfolgt.
Antwort zu 14c:
Nein.
Frage 15:
In welchen Dimensionen und welcher Aufteilung wird aktuell die südöstliche Brückenverbindung von der Insel
Gartenfeld zur Rhenaniastraße geplant? Ist sie weiterhin als lokaler Zubringer zur Insel insbesondere für
Busse und Radfahrende sowie Fußverkehr vorgesehen oder wird ihre Bedeutung für den motorisierten
Individual- und Durchgangsverkehr aufgewertet?
Antwort zu 15:
Auf Grundlage der aktuellen Planungen sind jeweils seitliche Bereiche für den Fuß- und
Radverkehr und jeweils ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung mit der aktuellen
Nutzungszuordnung ÖPNV vorgesehen.
6
Frage 16:
Wie viel Verkehr wird voraussichtlich zukünftig über die Rhenaniastraße abgewickelt und welche
Auswirkungen wird das auf die geschützte Biber-Population haben?
Antwort zu 16:
Die Frage kann erst mit Bearbeitung der noch bevorstehenden Planungsverfahren
(Bebauungsplan, Planfeststellungsverfahren) beantwortet werden.
Frage 17:
Welche Auswirkungen auf die Verkehrssituation in den angrenzenden Bestandsquartieren Haselhorst und
Siemensstadt werden durch die Neubebauung der Insel Gartenfeld sowie die in der Nähe vorgesehenen
neuen Stadtquartiere Urban Tech Republic (TXL) und Siemens-Innovations-Campus erwartet?
Antwort zu 17:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist durch eine Verkehrsuntersuchung
nachzuweisen, wie die verkehrliche Erschließung sichergestellt werden kann. Dabei sind
auch die Auswirkungen auf die Nachbarquartiere mit zu betrachten. In der
Verkehrsuntersuchung wird eine Verkehrsprognose erarbeitet, in der alle Vorhaben im
Umfeld (wie z.B. Siemens-Innovations-Campus, Urban Tech Republic,
Schumacherquartier) berücksichtigt sein müssen.
Die Verkehrsuntersuchung wird durch den Träger des B-Plan-Verfahrens noch erarbeitet.
Berlin, den 4.8.2020
In Vertretung
R. Lüscher
…………………………..
Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Wohnen
Auf der Autobahn #A111 ab Höhe #Weltlingerbrücke finden von Donnerstag, den 6. August 2020, 20:00 Uhr bis Sonntag, den 9. August 2020, 20:00 Uhr notwendige #Brückeninstandsetzungsarbeiten statt. In dieser Zeit wird die Anschlussstelle zum #Flughafen#Tegel in Richtung Süden gesperrt. Dadurch müssen die Buslinien #X9 und #109 in Richtung S+U Zoologischer Garten umgeleitet werden. Beide Linien fahren vom Flughafen Tegel kommend über Saatwinkler Damm, Friedrich-Olbricht-Damm und Heckerdamm zum Kurt-Schumacher-Damm. Ab U Jakob-Kaiser-Platz fahren beide Linien wie gewohnt. Auch in Richtung Tegel fahren die Busse nach Plan.
Da auch der Individualverkehr umgeleitet wird, kann es zu Fahrzeitverlängerungen kommen. Die BVG empfiehlt ihren Fahrgästen mehr Fahrzeit einzuplanen.
Bei mehreren Bus-Verbindungen ab Bernau zeigt die #VBB-Fahrinfo im Internet nicht die korrekten Kosten an. Beispielsweise 3,30 Euro statt 2,30 Euro. Wer vom Bahnhof Bernau die Linie #895 nutzen will, um nach Seefeld zu kommen, dem wird im Internet auf www.vbb.de/fahrinfo fälschlicherweise der Kauf eines Tickets für den Berliner Tarifbereich BC angezeigt.
Wer im Barnim den Bus nehmen will, kann sich bequem im Internet nach Fahrzeiten erkundigen: zum Beispiel über die Webseite des Verkehrsverbundes Berlin Brandenburg (VBB). Doch Vorsicht ist geboten, was die Preisauskünfte angeht.
Denn es gibt in Bernau Busverbindungen, für die angeblich ein #Ticket für den Tarifbereich Berlin #BC für 3,30 Euro fällig wird. Das Merkwürdige: Es geht auf der Strecke nur durch den Barnim, also Brandenburg.
„Das passt nicht zusammen“, sagt der Ahrensfelder Klaus #Hilpert, der sich seit Jahren intensiv mit dem Öffentlichen Nahverkehr im Landkreis beschäftigt. Schon häufiger ist er auf kleinere Ungereimtheiten gestoßen, so wie auch diesmal.
Welche Baumaßnahmen zur #Verbesserung des Angebots des #ÖPNV werden aktuell getätigt (aufgeschlüsselt nach Art der Baumaßnahme, Baubeginn, Fertigstellung, Kosten, Bezirk, Nutzen, City und Außenbezirk)?
Antwort zu 1:
Neben herausragenden Neubaumaßnahmen, wie z.B. der Verlängerung der #U5, der #Straßenbahnneubaustrecke „#Adlershof II“ und der #S21, werden zur Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Berlin über 300 Einzelmaßnahmen zur Grunderneuerung von bestehenden Anlagen und zum weiteren Ausbau der Infrastruktur durchgeführt. Die Erstellung der geforderten Auflistung ist im Rahmen der Beantwortung
einer schriftlichen Anfrage nicht leistbar. Im Folgenden werden die wesentlichen Arten von Baumaßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV mit konkreten beispielhaften Projekten aufgelistet:
#Grunderneuerung diese Maßnahmen zur grundhaften Erneuerung der vorhandenen Anlagen sind notwendig, um diese Anlagen weiterhin nutzen zu können; die Anlagen werden damit auch auf dem Stand der Technik Teilweise ergibt sich auch aus den Maßnahmen direkt ein verbessertes Angebot für die Fahrgäste, z.B. höherer Fahrkomfort durch eine Gleislage, erhöhtes Sicherheitsempfinden durch bessere Ausleuchtung von Stationen, dichtere Fahrtfolge im Bau- oder Störungsfall durch signalisierten Linksfahrbetrieb , etc.:
Regionalbahnhof Schöneweide
S2 Brückenerneuerung Karow
S2 Grunderneuerung und Umbau Attilastraße – Lichtenrade o S2S Erneuerung Zugsicherung mit Neubau ESTW und ZBS o S3 Grunderneuerung Karlshorst
S41/S42 Gleiserneuerung Treptower Park – Tempelhof
SS Erneuerung Zugsicherung mit Neubau ESTW Biesdorf
U1/U2 Grunderneuerung Sockelbauwerk Gleisdreieck
U1/U3 Viaduktsanierung Oberbaumbrücke – Kottbusser Tor
U2 Grunderneuerung Eingangsgebäude Wittenbergplatz
U2/U7 Grunderneuerung Bismarckstraße
US Erneuerung der Zugsicherung
US Grunderneuerung Abstellanlage Alexanderplatz
US Grunderneuerung Gleis- und Weichenanlagen Hönow
U6 Tunneldichtung Chausseestraße
U6 Erneuerung der Zugsicherung
U7 Tunnelsanierung Mehringdamm – Grenzallee
U7 Erneuerung der Zugsicherung
U7 Grunderneuerung Halemweg
U7 Grunderneuerung Jakob-Kaiser-Platz
U7 Grunderneuerung Yorckstraße
U7/U9 Erneuerung der Zugsicherung Berliner Straße
U8 Jannowitzbrücke Grunderneuerung
U9 Grunderneuerung Birkenstraße
U9 Grunderneuerung Gleichrichterwerk Osloer Straße
U9 Grunderneuerung Friedrich-Wilhelm-Platz
U9 Grunderneuerung Rathaus Steglitz
Straßenbahn Boxhagener Straße
Straßenbahn Stellingdamm – Hirtestraße
Straßenbahn Grunderneuerung von Stromversorgungsanlagen
Ahrensfelde
Friedrichshain
Heinersdorf
Kastanienallee
Müggelheimer Straße
Nossener Straße
Ostendstraße
Straßenbahn Grunderneuerung Rhinstraße
Straßenbahn Grunderneuerung Seestraße
Straßenbahn Grunderneuerung Treskowallee
Barrierefreier Ausbau
Ausbaumaßnahmen an bestehender Infrastruktur zum Abbau von Barrieren, z.B. durch den Einbau von Aufzügen und Blindenleitstreifen , wodurch Hemmnisse für die Nutzung verringert werden:
Maßnahmen zum Neubau von Zugangsmöglichkeiten , wodurch Hemmnisse für die Nutzung verringert und insbesondere Zu- und Abgangswege sowie Umsteigewege verkürzt werden , um neue Einzugsbereiche zu erschließen und Reisezeiten zu verringern:
U7 Rudow
U8 Jannowitzbrücke
U9 Birkenstraße
Neubaustrecken
Maßnahmen zum Neubau von Streckenabschnitten , um Gebiete neu zu erschließen, Verbindungen zu verbessern , Netzlücken zu schließen , Reisezeiten zu verkürzen , Kapazitäten auszuweiten etc.:
Neubau der US Alexanderplatz – Hauptbahnhof
Neubau der S21 , Bauabschnitt Nordring – Hauptbahnhof
Neubau der Straßenbahn „Adlershof II“ Karl-Ziegler-Straße – Bahnhof Schöneweide)
Frage 2:
Welche Baumaßnahmen zur Verbesserung des Angebots des ÖPNV werden bis 2035 getätigt (aufgeschlüsselt nach Art der Baumaßnahme , geplantem Baubeginn, geplanter Fertigstellung , Kosten, Bezirk, Nutzen, City und Außenbezirk)?
Antwort zu 2:
Die bis 2035 zur Verbesserung des ÖPNV vorgesehenen Maßnahmen sind im ÖPNV Bedarfsplan dargestellt. Der ÖPNV-Bedarfsplan ist unter dem Link: https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/pol itik planung/oepnv/nahverkehrsp lan/down load/nvp2019-2023/An lage3-0E PNV-Bedarf splan. pdf einzusehen.
Frage 3:
Wie tragen die geplanten Baumaßnahmen dazu bei, das im Mobilitätsgesetz verankerte Ziel der Gleichwertigkeit des Angebots des ÖPNV in allen Teilen Berlins und konkret zwischen City und Außenbezirken zu realisieren?
Antwort zu 3:
Alle Maßnahmen verbessern die Nutzungsmöglichkeiten des ÖPNV und sind aus gesamtstädtischen Gesichtspunkten nach dem Nutzen für die Fahrgäste ausgewählt. Durch die in Umsetzung befindlichen und geplanten Maßnahmen wird die Attraktivität des ÖPNV in Gänze verbessert. Es werden insbesondere Reisezeiten verringert, Takte verdichtet, Zugangs- und Umsteigewege verkürzt und die Nutzung des ÖPNV gerade für mobilitätseingeschränkte Personen erleichtert.
Frage 4:
Wie viele #U-Bahn-Fahrzeuge gibt es aktuell (aufgeschlüsselt nach Art des Fahrzeugs, Kosten zur Zeit der Anschaffung, Alter, geplanter restlicher Nutzungsdauer, Zustand)?
Antwort zu 4:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Zum 30.06.2020 gibt es 1.290 U-Bahn-Wagen. Das Durchschnittsalter liegt bei rund 27 Jahren.
Zu den Anschaffungskosten gibt die BVG aus wettbewerblichen Gründen keine Auskunft. Die geplante Nutzungsdauer liegt zwischen 35 und 40 Jahren. Einige Baureihen wurden im Rahmen ihrer Lebensdauer und vorhandenen Wagensubstanz ertüchtigt, u.a. A364/66 E, Gl/1-E; F74, F76. Die Baureihe A3L71 wurde durch die Baureihen IK15/ IK18 ersetzt. Die Ausmusterung dieser Baureihe läuft bis Ende 2021.“
Frage 5:
Wie viele U-Bahn-Fahrzeuge werden bis zum Jahr 2035 angeschafft (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs, geplanter Inbetriebnahme, Kosten, Alter, geplanter Nutzungsdauer, geplantem Verkäufer, aktuellem Stand im Kaufprozess)?
Antwort zu 5:
Die genaueren Planungen für den Betrachtungszeitraum werden aktuell im Rahmen der Verkehrsvertragsverhandlungen erörtert.
Frage 6:
Wie viele U-Bahn-Fahrzeuge werden benötigt, um den Bedarf an Fahrgästen zu decken (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs)?
Antwort zu 6:
Der Senat verweist hierzu auf die Aussagen des Nahverkehrsplans 2019-2023, Kapitel
Wie viele #S-Bahn-Fahrzeuge gibt es aktuell (aufgeschlüsselt nach Art des Fahrzeugs, Kosten zur Zeit der Anschaffung, Alter, geplanter restlicher Nutzungsdauer, Zustand)?
Antwort zu 7:
Die #S-Bahn-Flotte besteht derzeit aus 650 Viertelzügen (Vz) (entspricht 1.300 Wagen): 500 Vz der Baureihe (BR) 481/482, 70 Vz der BR 480 und 80 Vz der BR 485. Die BR 485 (Inbetriebnahme in den Jahren 1990 bis 1992) wird mit dem geplanten Zulauf der neuen Baureihe 483/484 (siehe Antwort zu Frage 8) schrittweise ausgemustert. Für die BR 480 (Inbetriebnahme in den Jahren 1990 bis 1994) streben die S-Bahn Berlin GmbH und die Länder Berlin und Brandenburg eine Ausrüstung mit dem neuen Zugbeeinflussungssystem für die Berliner S-Bahn (#ZBS) und einen Weiterbetrieb über 2023 hinaus an. Die BR 481/482 (Inbetriebnahme in den Jahren 1997 bis 2004) erhält aktuell sowie in den kommenden Jahren im Rahmen des Projekts Langlebigkeit durch die S-Bahn Berlin GmbH eine Sanierung und Modernisierung für einen Betrieb bis in die 2030er Jahre. Mit der geplanten Beschaffung von Neufahrzeugen in den Teilnetzen Stadtbahn und Nord-Süd (siehe Antwort zu Frage 8) werden die älteren Bestandsfahrzeuge (BR 481/482 und 480) dann nach und nach ersetzt.
Frage 8:
Wie viele S-Bahn-Fahrzeuge werden bis zum Jahr 2035 angeschafft (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs, geplanter Inbetriebnahme, Kosten, Alter, geplanter Nutzungsdauer, geplantem Verkäufer, aktuellem Stand im Kaufprozess)?
Frage 9:
Wie viele S-Bahn-Fahrzeuge werden benötigt, um den Bedarf an Fahrgästen zu decken (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs)?
Antwort zu 8 und 9:
Mit der Vergabe des Teilnetzes Ring/Südost an die S-Bahn Berlin GmbH ist die Bestellung neuer Fahrzeuge ausgelöst worden. Insgesamt werden 382 neue S-Bahn-Wagen (85 4- Wagen-Züge und 21 2-Wagen-Züge) beschafft, die gestaffelt in den Jahren 2021 bis 2023 in den Linieneinsatz gelangen.
Perspektivisch ist auch in den Teilnetzen Stadtbahn und Nord-Süd der Einsatz von Neufahrzeugen vorgesehen. Geplant ist die Beschaffung von 1.308 Wagen bzw. 327 Halbzügen (170 Halbzüge im Teilnetz Nord-Süd und 157 Hz im Teilnetz Stadtbahn, mit der Option für die Bestellung weiterer Halbzüge), die nach aktueller Planung zwischen den Jahren 2027 und 2034 schrittweise zum Einsatz gelangen sollen. Das entsprechende Vergabeverfahren für diese Leistungen wird voraussichtlich im Jahr 2022 abgeschlossen werden.
Nach abgeschlossenem Zulauf der Neufahrzeuge in allen drei Teilnetzen wird die gesamte S-Bahn-Flotte nach derzeitiger Planung 1.690 Wagen umfassen. Mit diesem Fahrzeugpark kann das Ziel-Angebotskonzept für die S-Bahn gemäß aktuellem Nahverkehrsplan (Kapitel V.3.4.2) umgesetzt werden. Weitere Neubaustrecken und Streckenausbauten, die sich noch in der weiteren Prüfung und Abstimmung befinden (z. B. im Rahmen von i2030) wurden als optionaler Bedarf berücksichtigt. Für diese optionalen Mehrleistungen wären zusätzliche Optionsfahrzeuge zu beschaffen.
Frage 10:
Wie viele Trams gibt es aktuell (aufgeschlüsselt nach Art des Fahrzeugs, Kosten zur Zeit der Anschaffung, Alter, geplanter restlicher Nutzungsdauer, Zustand)?
Zu den Anschaffungskosten pro Fahrzeug geben wir aus wettbewerblichen Gründen keine Auskunft. Die Nutzungsdauer beträgt ca. 30 Jahre. #KT4D werden aufgrund der fehlenden Barrierefreiheit nach ca. 26 Jahren ausgemustert.“
Frage 11:
Wie viele Trams werden bis zum Jahr 2035 angeschafft (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs, geplanter Inbetriebnahme, Kosten, Alter, geplanter Nutzungsdauer, geplantem Verkäufer, aktuellem Stand im Kaufprozess)?
Antwort zu 11:
Die BVG teilt hierzu mit:
„Derzeit läuft die aktuelle Ausschreibung zur Beschaffung der Straßenbahnfahrzeuge im Rahmen des Verfahrens „Zukunftssichere Schienenfahrzeugbeschaffung“ (ZSFB). Diese Beschaffung dient hauptsächlich zum Ersatz der Fahrzeuge des Typs GT-6. Über dieses Verfahren wurde dem Abgeordnetenhaus berichtet. Die Preise können aufgrund des aktuell laufenden Vergabeverfahrens nicht benannt werden, als Nutzungszeitraum sind 32 Jahre geplant. Weitere Beschaffungen richten sich nach den Bedarfen des Nahverkehrsplans.“
Frage 12:
Wie viele Trams werden benötigt, um den Bedarf an Fahrgästen zu decken (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs)?
Antwort zu 12:
Der Senat verweist hierzu auf die Aussagen des Nahverkehrsplans 2019-2023, Kapitel
Wie viele Busse gibt es aktuell (aufgeschlüsselt nach Art des Fahrzeugs, Antriebsart, Kosten zur Zeit der Anschaffung, Alter, geplanter restlicher Nutzungsdauer, Zustand, geplantem Verkäufer, aktuellem Stand im Kaufprozess)?
Frage 14:
Wie viele Busse werden bis zum Jahr 2035 angeschafft (aufgeschlüsselt nach Jahr, Art des Fahrzeugs, Antriebsart, geplanter Inbetriebnahme, Kosten, Alter, geplanter Nutzungsdauer)?
Frage 15:
Wie viele Busse werden benötigt, um den Bedarf an Fahrgästen zu decken (aufgeschlüsselt nach Jahr)?
Antwort zu 13, 14 und 15: Die BVG teilt hierzu mit:
„Die geplante Nutzungsdauer von Bussen liegt je nach Bauart und Antriebstechnik zwischen 10, 12 und maximal 16 Jahren. Bei Dieselbussen gehen wir planerisch von maximal 12 Jahren aus, bei Elektrobussen wird in Abhängigkeit zum Batteriewechsel gegebenenfalls bis zu 16 Jahren angesetzt.
Der Zustand aller Busse im Bestand laut untenstehender Tabelle ist zugelassen, betriebsfähig oder in planbarer Instandhaltung / Instandsetzung.
Kosten der Anschaffung bzw. erwartete Verkaufserlöse werden aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht.
Entsprechend der Vorgaben des Mobilitätsgesetzes orientiert sich die weitere Beschaffung an dem Ziel einer Umstellung auf alternative Antriebe bzw. nicht-fossile Antriebsenergien.“
Frage 16:
Wie viele Fahrzeuge gibt es aktuell im Rahmen des Angebots des Berlkönigs (aufgeschlüsselt nach Alter und Art des Fahrzeugs, Antriebsart)?
Antwort zu 16:
Die BVG teilt hierzu mit:
„ 185 Fahrzeuge sind für den BerlKönig Service konzessioniert, davon sind mehr als die Hälfte vollelektrische Fahrzeuge mit einem durchschnittlichen Flottenalter von elf Monaten.“
Nach Kenntnis des Senats handelt es sich hierbei – bis auf ein Fahrzeug – um Pkw.
Frage 17:
Wie bewertet der Senat die Nutzung der Kundinnen und Kunden des BerlKönig hinsichtlich des Ziels einer gewünschten Fahrgastbündelung?
Antwort zu 17:
Der Anteil gebündelter Buchungen ist seit Start des Angebots von durchschnittlich 11 % im September 2018 auf 67 % im Februar 2020 gestiegen. Eine ausschließliche Bewertung des Projekts aufgrund einer Fahrgastbündelungsquote verbietet sich jedoch. Das am Mobilitätsgesetz ausgerichtete Projektziel der Verkehrsvermeidung hängt noch von weiteren Faktoren ab, so dass bisher mehr zusätzlicher Verkehr erzeugt als vermieden wird. Um das Projektziel zu erreichen, müsste der Anteil der Fahrgäste, die vom motorisierten Individualverkehr (MIV) gewonnen werden, und der Besetzungsgrad der Fahrzeuge gesteigert sowie der Anteil an Leerkilometern (Fahrten ohne Fahrgast, d.h. vom Betriebshof ins Bediengebiet bzw. Wege von Auftrag zu Auftrag) gesenkt werden.
Frage 18:
Wird der BerlKönig auch in den nächsten Monaten und Jahren weiterhin eingesetzt werden? Was spricht für eine Weiterbetreibung des BerlKönigs, was dagegen?
Antwort zu 18:
Beim BerlKönig handelt es sich nicht um ein Angebot des vom Land Berlin bestellten öffentlichen Nahverkehrs, sondern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der BVG, das ohne öffentliche Zuschüsse derzeit nur als Erprobungsverkehr für maximal vier Jahre zugelassen ist, um das Potenzial eines Ridepooling-Konzepts mit virtuellen Haltestellen in Berlin über einen längeren Zeitraum zu erproben. Ein Weiterbetrieb des Erprobungsverkehrs ist somit grundsätzlich bis 2022 möglich.
Derzeit laufen darüber hinaus Gespräche mit der BVG, wie eine Erprobung eines Rufbusangebots in im Nahverkehrsplan 2019-2023 (NVP) beschriebenen Probegebieten gestaltet werden könnte.
Die BVG teilt hierzu mit:
„Der BerlKönig wird im Rahmen einer Forschungs- und Entwicklungskooperation zwischen der BVG und der Firma ViaVan betrieben. Der Vertrag für diese Kooperation läuft zum 31.07.2020 aus. Die BVG steht aktuell in intensivem Austausch mit dem Kooperationspartner, um eine Verlängerung der Forschungs- und Entwicklungskooperation zu diskutieren.“
Frage 19:
Ist der Beantwortung von Seiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?