Frage 1: Inwiefern setzt das Land #private #Busdienste o.Ä. ein, die im Auftrag der BVG fahren?
Antwort zu 1: Der zwischen dem Land Berlin und den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) geschlossene #Verkehrsvertrag verpflichtet die BVG, „den überwiegenden Teil der öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen“ (§ 7 BVG-Verkehrsvertrag). Eine Vergabe von #Verkehrsleistungen an #Subunternehmer durch die BVG ist jedoch grundsätzlich im begrenzten Rahmen zulässig. Die BVG teilt hierzu mit: „Die BVG vergibt ca. 8 % der #Fahrleistung des Bereiches #Omnibus an Subunternehmen.“
„Bus: Private Busdienste, die im Auftrag der BVG fahren – hier: FahrplanSynchronisierung mit Haltestellen-Displays und der BVG-App, Ortskunde der Fahrer/innen, aus Senat“ weiterlesen