Straßenverkehr: Zur Abwechslung mal ein vernünftiger Deckel über der Stadtautobahn?, aus Senat

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Frage 1:
Inwieweit folgt der #Minimalmachbarkeitsstudie zur #Deckelung der #Stadtautobahn, die kürzlich veröffentlicht
wurde, noch eine deutlich umfangreichere #Machbarkeitsstudie, wie sie der Abgeordnetenhausbeschluss von
2019 vorsah? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann erscheint sie?
Frage 2:
Inwieweit hat der Senat ein Interesse daran den erwähnten Abgeordnetenhausbeschluss, wie ursprünglich
vorgesehen, umzusetzen?
Antwort zu 1 und 2:
Die Erarbeitung von technischen Machbarkeitsstudien erfordert einen hohen finanziellen
Umfang für Gutachterleistungen und externe Ingenieurdienstleistungen. Die Kosten für die
erarbeitete Machbarkeitsstudie betrugen bereits über 600.000 €. Hinzu kommt der
erforderliche Beauftragungs-/ Betreuungsaufwand durch Mitarbeitende der Abteilung
Tiefbau. Aus diesem Grund wurde im Umwelt- und Verkehrsausschuss eine
Machbarkeitsstudie für einen Pilotbereich empfohlen, um das Ergebnis ggf. auf andere
Bereiche der Berliner Infrastruktur zu übertragen.
Angesichts der weiterhin extrem angespannten Situation im #Ingenieurbereich ist eine
technische Untersuchung für alle Infrastrukturflächen in #Troglage finanziell und personell
aktuell nicht leistbar. Dies gilt sowohl für die Infrastrukturbetreiber (#DB AG,
#Autobahngesellschaft des Bundes) als auch für Gutachter, Ingenieurbüros usw. Eine
Untersuchung in dem geforderten Umfang würde auch die #Ingenieurkapazitäten in der
Abteilung #Tiefbau weitgehend binden.
2
Frage 3:
Wie bewertet der Berliner Senat das Ergebnis der nun vorliegenden Machbarkeitsstudie für den Abschnitt
zwischen #Kaiserdamm und #Knobelsdorffbrücke?
Antwort zu 3:
Die vorliegende technische Machbarkeitsstudie ist ein ingenieurtechnisch gut
durchgearbeitetes Material, enthält alle geforderten Aussagen und ist als Grundlage
weiterer Diskussionen geeignet.
Frage 4:
Wie bewertet der Senat die von der #DEGES vorgelegte Kostenschätzung von 470 Mio. Euro und inwieweit ist
die Einbeziehung von #Unterhaltungskosten für 70 Jahre die übliche Vorgehensweise für Kostenschätzungen?
Antwort zu 4:
Die Kostenschätzung ist eher konservativ und liegt hinsichtlich der Risikobewertung im
unteren Bereich.
Die beiden von der Deckelung berührten #Baulastträger (DB AG und Autobahngesellschaft
des Bundes – AdB) haben betont, dass sie keine Baukosten übernehmen werden und die
erhöhten Unterhaltungskosten ihrer Anlagen vom Land Berlin zu erstatten wären. Gemäß
den geltenden Vorschriften müsste die Unterhaltung für den Deckel künftig bei der AdB und
der DB AG liegen. Dies bedeutet, dass sämtliche Bau- und Unterhaltungsmehrkosten vom
Land Berlin zu tragen wären. Die Unterhaltungsmehrkosten sind in Anlehnung an das
Eisenbahnkreuzungsgesetz durch eine Einmalzahlung bei Fertigstellung der Maßnahme
abzulösen. Dies führt dazu, dass das Land Berlin die Gesamtkosten (Bau und Ablösung der
Unterhaltungskosten) finanzieren müsste. Im Zuge der vorgeschriebenen Haushaltsklarheit
bestand somit der Zwang den abzulösenden Unterhaltungskostenbetrag in der
Kostenschätzung ebenfalls auszuweisen.
Frage 5:
Mit den Deckelungen der #A7 in #Hamburg gibt es vergleichbare Projekte. Welche Erkenntnisse für eine Nutzung
der durch den Deckel entstehenden Flächen lassen sich daraus für Berlin ableiten?
Antwort zu 5:
Die #Deckelungsprojekte in Hamburg unterscheiden sich erheblich von der Situation in Berlin.
Im Unterschied zu den Hamburger Deckeln wären in Berlin zusätzlich zu den
Richtungsfahrbahnen der Stadtautobahn auch die Gleise der S-und Fernbahn zu
überdecken, so dass die Breite der Deckelung ca. 80 m betragen müsste (Hamburg ca. 34
m). Eine Verbreiterung der Autobahn – wie in Hamburg – ist in Berlin wegen der dicht
angrenzenden Bebauung nicht möglich, so dass während der Bauzeit deutlich komplexere
Verkehrs- und Bauzustände auf der Stadtautobahn und auf den Gleisanlagen zu erwarten
wären.
Auf den Tunneldeckeln in Hamburg entstehen Parkanlagen und Kleingärten. Die erarbeitete
Machbarkeitsstudie in Berlin basiert ebenfalls auf einer künftigen Nutzung als Parkanlage.
3
Frage 6:
Welche Erfahrungen wurden für die #Überbauung in der #Schlangenbader Straße hinsichtlich der Wohnqualität
im Komplex selbst, sowie im umliegenden Kiez über die Jahre gesammelt?
Antwort zu 6:
Auswirkungen auf die Wohnqualität in der Überbauung durch die darunterliegende Straße
sind nicht bekannt.
Frage 7:
Welche Erfahrungen wurden für die Überbauung in der Schlangenbader Straße hinsichtlich der
#Instandhaltungskosten des Komplexes über die Jahre gesammelt?
Antwort zu 7:
Die Überbauung und der integrierte Straßentunnel sind baulich vollständig getrennt.
Dennoch ergeben sich sowohl für betriebliche als auch für die bauliche Unterhaltung sehr
komplexe Schnittstellen.
Allein die Tatsache, dass die innerhalb der Bebauung verlaufende Verkehrsanlage als
Tunnel zu betrachten und zu betreiben ist, stellt eine erhebliche Erschwernis dar.
Frage 8:
Welche stadtplanerischen Möglichkeiten würden die durch eine Deckelung gewonnenen Flächen bieten?
Antwort zu 8:
Bei der Erstellung der Machbarkeitsstudie wurde eine Nutzung durch Freianlagen
unterstellt. Ebenso ist die Führung von Anlagen des Rad- und Fußverkehrs möglich.
Frage 9:
Hat der Senat eine Präferenz zur Nutzung eben dieser Flächen?
Frage 10:
Wurden bereits Gespräche mit Kleingartenverbänden und /oder Wohnungsbaugesellschaften
/Genossenschaften geführt, um Perspektiven für die gedeckelten Flächen zu erörtern? Wenn nein, warum
nicht?
Frage 11:
Wann sind derartige Gespräche geplant?
Frage 12:
Wann werden erste stadtplanerische Konzepte zu erwarten sein?
4
Antwort zu 9 bis 12:
Die entsprechenden Diskussionen, Gespräche usw. können aufgenommen werden, sobald
die Auswertung der vorliegenden Machbarkeitsstudie zu einer konkreten
Umsetzungsperspektive führt und die hierfür erforderlichen finanziellen und personellen
Voraussetzungen geschaffen worden sind.
Berlin, den 26.07.2021
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Bahnindustrie: Freiflächen und Kleingärten Berlin kauft die ersten sieben Grundstücke von der Deutschen Bahn Aus dem Berlin-Paket der Bahn gehen zunächst 48.000 Quadratmeter ans Land. , aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/freiflaechen-und-kleingaerten-berlin-kauft-die-ersten-sieben-grundstuecke-von-der-deutschen-bahn/27458990.html

Die jahrelangen Verhandlungen zwischen dem Land Berlin und der Deutschen Bahn über den Ankauf von Grundstücken kommen endlich zu Ergebnissen. Noch in diesem Jahr sollen die ersten #Flächen erworben werden. Dabei geht es um zunähst sieben #Grundstücke mit einer Gesamtfläche von mehr als 48.000 Quadratmetern, wie aus Unterlagen der Berliner #Immobilienmanagement GmbH (#Bim) hervorgeht, die dem Tagesspiegel vorliegen.

Dazu zählen unter anderem mehrere Gartenkolonien, darunter eine mehr als 9000 Quadratmeter große Anlage in der #Tannhäuserstraße in Lichtenberg sowie ein mehr als 5000 Quadratmeter großes Grundstück mit Gärten an der #Dolomitenstraße in Pankow. Auch ein unbebautes Areal an der Straße Hinter dem #Kurpark in #Köpenick steht auf der Liste. Zudem will das Land die ehemalige #Trasse der #Görlitzer Bahn am Görlitzer Park kaufen.

Bei den ausgemachten Flächen handelt es sich um den ersten Aufschlag des sogenannten #Berlin-Pakets. Seit 2019 verhandeln Land und Deutsche Bahn über den Verkauf der Flächen.

Die Gespräche stellen einen Paradigmenwechsel dar. Zuvor hatte die Bahn als Aktiengesellschaft nicht mehr benötigte Grundstücke höchstbietend veräußert. So waren in der Vergangenheit Filetgrundstücke wie der ehemalige #Güterbahnhof an der #Greifswalder Straße und der ehemalige #Rangierbahnhof #Pankow an private Investoren verkauft worden. Seither werden diese zunächst Berlin angeboten. Nur falls das Land kein Interesse hat, kommen andere Käufer ins Spiel. Bislang ist jedoch noch kein Geschäft abgeschlossen worden.

Die Bahn hatte dem Land zunächst 180 Grundstücke angeboten, die Mehrzahl …

Taxi: Taxigutscheine III, aus Senat

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  1. Wie viele über #Gutscheine abrechnungsfähige #Taxifahrten zu und von „#Impfzentren“ sind in den jeweiligen Wochen des Jahres 2021 geleistet worden?
    Zu 1.:
    Siehe Anlage 1 zur Auswertung der Impfzentren (es sind nur die reservierten Fahrten enthalten).
  2. Welchen Gegenwert in € steht den Leistungen in den jeweiligen Wochen gegenüber? (Gemeint ist der
    tatsächliche Wert der abgerechneten Gutscheine, nicht eine Multiplikation der Fahrten mit einem geschätzten Durchschnittswert; es wird auch nicht gefragt, welche Auszahlungen erfolgt sind, sondern bereits dem Wortlaut nach, wie viele abgerechnete Fahrten in den jeweiligen Kalenderwochen stattgefunden
    haben.)
    Zu 2.:
    Hierzu stehen noch nicht hinreichend verbindliche Daten zur Verfügung und daher kann
    nach derzeitigem Stand noch keine verlässliche Aussage getroffen werden. Die einzelnen
    Taxiunternehmer steht die Möglichkeit zur Verfügung geleistete Impffahrten, mittels Taxi
    Coupon, innerhalb des bestehendes Impfbetriebes der Corona Impfzentren bei der Taxi Pay
    GmbH einzureichen bzw. abzurechnen. Die Auswertungen hierzu werden bereits bearbeitet.
    2
  3. Wie konkret ist die Auszahlung des Gegenwerts der Gutscheine in € ausgestaltet? Welche Stelle ist für die
    Auszahlung zuständig? (Sieht die vertragliche Regelung demnach vor, dass Taxipay unverzüglich den
    Gegenwert der Gutscheine an die Taxiunternehmer auszahlt und – davon losgelöst – einen Anspruch
    gegen das DRK aus den Sammelrechnungen erwirbt?)
    Zu 3.:
    Die Betreibergesellschaft der Berliner Impfzentren, die DRK Sozialwerk Berlin gemeinnützige GmbH, ist für die Abwicklung der Auszahlungen zuständig. Die Auszahlungen erfolgen
    an die Taxi Pay GmbH in seiner Funktion als Abrechnungsstelle.
    Der Prozess der Auszahlungen der Gutscheine sieht vor, dass Taxifahrer/-unternehmer den
    Gutschein zur Abrechnung bei einer Abrechnungsstelle einreichen, mit dem der Betreiber
    der Berliner Impfzentren eine Abrechnungsvereinbarung getroffen hat.
    Die Abrechnungsstelle prüft die Abrechnung und erstattet die Beförderungskosten. Der Betreiber der Berliner Impfzentren erhält von der Abrechnungsstelle eine Sammelrechnung,
    der jeder einzelne Gutschein beigefügt ist und prüft ihrerseits alle Gutscheine. Nach Prüfung
    wird die Sammelrechnung beglichen.
    3a) Soweit der Senat behauptet, nur „blind“ Haushaltsmittel „nach einem Abschlagsplan“ zu zahlen, kann
    nicht nachvollzogen werden, wie der Senat den Grundsatz des § 7 LHO im vorliegenden Fall anwendet,
    wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass Haushaltsmittel in Millionenhöhe über Wochen auf Konten
    des DRK oder der Taxipay GmbH oder einem mit dieser verbundenen Unternehmen „herumliegen“ und
    dort die Liquidität heben, statt unverzüglich bei denjenigen anzukommen, die die Leistung erbringen. Wie
    stellt der Senat sicher, dass die ausgezahlten Haushaltsmittel auch im Fall von Zahlungsschwierigkeiten
    des DRK oder der Taxipay GmbH insolvenzsicher bei den Taxifahrern ankommen?
    Zu 3a.:
    Eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung von Sicherheit bei der Monatsabrechnung der DRK Sozialwerk Berlin gemeinnützige GmbH im Rahmen des Betriebs der Berliner
    Corona-Impfzentren wird durchgeführt.
  4. Ist die Regelung zu 3) dahingehend zu verstehen, dass die #Taxipay GmbH im Wege der Forderungsabtretung die (ursprünglichen) Forderungen der Taxiunternehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
    beim DRK geltend macht? Oder geschieht dies für die Taxiunternehmer?
    Zu 4.:
    Jedes einzelne Taxiunternehmen ist in den Sammelrechnungen aufgeführt und durch den
    entsprechenden Taxi Coupon nachzuvollziehen.
    4a) Woher hat der Senat, der nach der Antwort auf die Frage zu 3) meiner Anfrage 18/27766 keine Kenntnis über die Vereinbarungen zwischen der Taxipay GmbH und den Taxiunternehmen hat, die Angabe
    aus der Antwort zu 4) auf meine Anfrage 18/27766?
    Zu 4a.:
    Informationen zum Abrechnungsverfahren wurden von der Betreibergesellschaft der Impfzentren – DRK SWB gGmbH – mitgeteilt.
    3
  5. Falls Taxipay im eigenen Namen handelt, weshalb werden dann nicht alle Gutscheine sofort ausgezahlt? Falls Taxipay nicht im eigenen Namen handelt, sondern Forderungen der Taxifahrer auf ein eigenes Konto zahlen lässt: verfügt Taxipay über eine Banklizenz oder erfolgt die Abwicklung über ein Anderkonto? (Auf meine Anfrage 18/27766 hat der Senat lediglich mitgeteilt, Taxipay handele nicht im eigenen Namen, ohne – sicherlich irrtümlich – die weitere Fragen zu beantworten.
    5b) Falls Taxipay über eine Banklizent verfügt: seit wann? Falls ein Fremdgeldkonto für diese Zahlungen geführt wird: seit wann?
    Zu 5. und 5b.:
    Das Land Berlin steht nicht in unmittelbarer vertraglicher Beziehung zur Taxi Pay GmbH;
    entsprechende Informationen liegen dem Senat insofern nicht vor.
    5a) Falls Taxipay nicht über eine Banklizenz verfügt und auch nicht auf ein Fremdgeldkonto zahlen lässt,
    sondern eigenes Geld mit fremdem Geld vermischt: läge darin nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Berlin eine strafbare Untreue?
    Zu 5a.:
    Die Staatsanwaltschaft des Landes Berlin ist eine eigenständige Strafverfolgungsbehörde,
    die im Einklang mit Recht und Gesetz die ihr übertragenen Aufgaben wahrnimmt und insbesondere unter Wahrung des Legalitäts- und Opportunitätsprinzips bei Vorliegen eines Anfangsverdachts ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einleitet. Vermutungen des Berliner Senats zu einem möglichen Meinungsbild hinsichtlich der strafrechtlichen Bewertung
    eines Sachverhalts der Staatsanwaltschaft Berlin sind rein spekulativ.
    5c) Falls der Senat bezogen auf die Frage zu 5a) entgegen der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung
    (VerfGH Thüringen vom 19.12.2008 zu VerfGH 35/07) der Auffassung sein sollte, er sei nicht verpflichtet, Anfragen zu abstrakten oder hypothetischen Sachverhalten zu beantworten: aus welchen rechtlichen Erwägungen nimmt der Senat dies an?
    Zu 5c.:
    Soweit auf das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes vom 19. Dezember 2008,
    VerfGH 35/07 und die Reichweite des parlamentarischen Fragerechts verwiesen wird, wird
    offensichtlich und irrigerweise verkannt, dass der dort zugrundeliegende Sachverhalt nicht
    auf spekulative Erwägungen einer Landesregierung übertragbar ist. Bereits aus der kursorischen Lektüre des Urteils ergibt sich ohne Weiteres, dass der dem Urteil vom 19. Dezember 2009 streitgegenständliche Sachverhalt prognostische Tatsachenfragen zum Gegenstand hat, die rechtlich grundsätzlich anders zu bewerten sind als Fragestellungen, die reine
    Spekulationen zum Gegenstand haben.
    Im Übrigen ist der Thüringer Verfassungsgerichtshof zuständig für Rechtsstreitigkeiten im
    Zusammenhang mit der Auslegung der Verfassung des Landes Thüringen. Entscheidungen
    des Thüringer Verfassungsgerichtshofes sind nicht per se übertragbar auf Fragen zur Auslegung der Verfassung des Landes Berlin.
  6. Welche Gesamtsummen in € für abgerechnete Gutscheine sind in den jeweiligen Wochen des Jahres 2021
    a) an das DRK, b) an die Taxipay GmbH, c) an die #Taxiunternehmer ausgezaht worden? (bitte einzeln
    angeben)
    4
    Zu 6.:
    Das Land Berlin zahlt Abschlagszahlungen an die DRK SWB gGmbH, die nicht gesondert
    für Taxikosten ausgewiesen werden.
    Die Zahlungen der DRK SWB gGmbH an die Taxi Pay GmbH: 24.333.015,55 € (vgl. Übersicht in Anlage 2; der Wert von 23.786.520,35 € bezieht sich auf die tatsächlich abgerechneten Coupons für Taxifahrten, während der in der Anlage aufgeführte Betrag i. H. v.
    24.333.015,55 € an die Taxi Pay GmbH ausgezahlt wurde und auch die eingesetzten „Taxidispacher“ an den Impfzentren erfasst, die die Koordination der Taxen und die Ausgabe
    bzw. Kontrolle der Taxiberechtigung vor Ort durchführen). Informationen zur Zahlung der
    Taxi Pay GmbH an die Taxiunternehmer liegen nicht vor.
    6a) Soweit der Senat angegeben hat, es werde an die DRK SWB – gemeint ist die Deutsches Rotes Kreuz
    Sozialwerk Berlin gGmbH (DRK SWB)? – eine Pauschale gezahlt: ist damit die erstmalig zum Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg am 23.03.2020 eingetragene aptus 1579. GmbH gemeint?
    Zu 6a.:
    Das Unternehmen wird beim Amtsgericht 14057 Charlottenburg (Berlin) unter der Handelsregister-Nummer HRB 216074 B geführt.
    6b) In welcher Höhe hat diese GmbH bisher wann genau aus Haushaltsmitteln „Pauschalen“ erhalten?
    Zu 6b.:
    Die Taxi Pay GmbH ist nicht Vertragspartner des Landes Berlin und hat demzufolge keine
    „Pauschalen“ aus Haushaltsmitteln erhalten. Vertragspartner der Taxi Pay GmbH ist im Hinblick auf die Taxikosten für die An- und Abreise zu den Corona- Impfzentren des Landes
    Berlin die DRK SWB gGmbH, die die hierfür beauftragten Leistungen zahlt.
    6c) Wer ist seit Gründung Gesellschafter, wer Geschäftsführer dieser GmbH?
    Zu 6c.:
    Angaben und weiterführende Informationen zur Deutsches Rotes Kreuz Sozialwerk Berlin
    gGmbH sind auf der Homepage des DRK veröffentlicht.
    6d) Welcher Anteil für „Verwaltungkosten der DRK SWB“ ist bisher im Rahmen der ausgezahlten „Pauschalen“ gezahlt worden?
    Zu 6d.:
    Das Land Berlin zahlt Abschlagszahlungen an die DRK SWB gGmbH, die nicht gesondert
    für „Verwaltungskosten“ ausgewiesen werden.
    6e) Wann und durch wen ist die Gemeinnützigkeit der DRK SWB GmbH festgestellt worden?
    Zu 6e.:
    Die Gemeinnützigkeit ist durch das zuständige Finanzamt überprüft und bestätigt worden.
  7. Wird der zu zahlende Betrag bei nicht unverzüglicher Auszahlung – automatisch – verzinst? Falls ja, in
    welcher Höhe sind in den jeweiligen Wochen des Jahres 2021 Zinsen angefallen? Falls nein, weshalb
    nicht?
    5
    Zu 7.:
    Vertraglich wurde keine „automatische“ Verzinsung festgelegt. Jedoch können juristisch gesehen Zinsen anfallen, wenn die Zahlungsfrist um mehr als 30 Tage überschritten wird. In
    diesem Fall könnte der Taxifahrer/-unternehmer diese Zinsen einfordern. Bis dato wurden
    alle Zahlungen fristgerecht ausgezahlt, sodass keine Zinsen angefallen sind.
  8. Wer (DRK oder Taxipay GmbH) erhält von wem welchen Anteil am Gutscheinwert (fix oder variabel?) für
    die Abwicklung der Auszahlung? Welcher Gesamtbetrag für die Abwicklung/das Handlung ist an welches
    Unternehmen in den jeweiligen Wochen des Jahres 2021 gezahlt worden? (Angesichts des dreistelligen
    Millionenbetrages, der aus Haushaltsmitteln an eine frisch gegründete GmbH gezahlt wird, dürfte es
    durchaus „vertretbar“ im Sinne der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung sein, durch den Senat zu
    erfragen, ob und in welcher Höhe die Taxipay GmbH für ihre Leistung auch entlohnt wird.)
    Zu 8.:
    Das Land Berlin hat die DRK SWB gGmbH mit dem Betreiber der Corona-Impfzentren des
    Landes Berlin beauftragt. Die operative Abwicklung der sog. Taxigutscheine erfolgt zwischen dem Betreiber und der Taxi Pay GmbH.
  9. Wie lange dauerte es in den einzelnen Wochen des Jahres 2021 durchschnittlich nach Kenntnis des Senats
    – wenn den Senat die #Liquiditätslücke der Taxifahrer nicht interessiert, weshalb nicht? –, bis ein bei der
    Taxipay GmbH eingereichter Gutschein auch ausgezahlt wird?
    Zu 9.:
    Aufgrund der eingereichten Mengen an Taxi Coupons (in den vergangenen Wochen ca.
    20.000 Belege pro Tag) werden die Belege nach ca. 4 bis 5 Wochen an die Taxiunternehmer
    ausgezahlt, da diese entsprechend geprüft werden müssen. Aktuell lässt sich aber auch ein
    Rückgang der eingereichten Belege pro Tag verzeichnen, womit die #Bearbeitungszeit entsprechend sinkt.
    Berlin, den 26. Juli 2021
    In Vertretung
    Martin Matz
    Senatsverwaltung für Gesundheit,
    Pflege und Gleichstellung

Straßenverkehr: A100-Ausbau in Berlin : Kreuz, Schleife, Doppelstocktunnel Der Ausbau der A 100 spaltet die Berliner Seele in einen verkehrsfreundlichen und einen ökologischen Teil. , aus Die Zeit

https://www.zeit.de/2021/31/berlin-a100-ausbau-stadt-autobahn-geschichte-debatte-verkerswende?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

Der #Ausbau der #A100 spaltet die Berliner Seele in einen verkehrsfreundlichen und einen ökologischen Teil. Natürlich gibt es Streit. Aber in Wirklichkeit lieben die Berliner den #Asphalt und ihre #Autobahn.

Hat sich je ein Engel fürs #Cabriofahren interessiert? Bei Wim Wenders waren es gleich zwei, sie saßen auf den Vordersitzen eines offenen BMW, der aber gar nicht fuhr. Nagelneu und ohne Nummernschild stand er im Showroom eines Autohauses am Kurfürstendamm in Berlin. Otto Sander und Bruno Ganz trugen fettige Engelszöpfchen und blickten gedankenverloren zum Cinema Paris auf der anderen Seite der Straße. Autokino und rasender Stillstand: Wenders’ Himmel über Berlinwar einmal das Roadmovie einer Bewegung, die den kollektiven Bewusstseinsstrom der Städter mit dem Strömen ihres Verkehrs vereinigte. Und es war das Porträt einer Stadt, die in ihrer Zerklüftung dem Auto huldigte wie kaum eine sonst.

In Luftbildern flossen bei Wenders das in Asphalt gebettete Internationale Congress Centrum (#ICC), der #Messedamm oder die kunstvoll in- und übereinander gewundenen Fahrbahnen des #Avus -Knotens über die Leinwand. Sein Blick fiel auf Brandmauern wie hingewürfelter Häuserblocks, auf brutalistische Wohnmaschinen der Nachkriegszeit sowie in #Straßenschluchten hinein, die #Autobahntangenten zustrebten und Wohnviertel in skurrile Stücke zerschnitten.

Die „Automobil-Verkehrs- und Uebungsstraße“ darf sich heute übrigens als die erste Autobahn der Welt feiern lassen. 1921 eingeweiht, begeht sie gerade ihren runden Geburtstag. Die Autobahn! Sie wird in Berlin schon wieder, oder vielmehr noch immer, gebaut, und zwar quer …

Bahnhöfe: Sachschäden und Verschmutzung: Bahnhof Pankow stark belastet, aus Berliner Morgenpost

https://www.morgenpost.de/bezirke/pankow/article232910251/Sachschaeden-und-Verschmutzung-Bahnhof-Pankow-stark-belastet.html

109 Anzeigen zu Sachbeschädigungen seit 2019: Am #U-Bahnhof #Pankow, wo #Sicherheitsdienste und #Polizei-Streifen regelmäßig Trinker zurechtweisen, schlagen sich Sorgen von Pendlern jetzt auch statistisch wieder. Auf Anfrage des CDU-Abgeordneten Stephan Lenz legt die Senatsverkehrsverwaltung erstmals Zahlen vor, die ein ungewöhnlich hohes Maß an #Vandalismus und #Verwahrlosung belegen. Laut dieser Untersuchung ist die Endhaltestelle der BVG-Linie #U2 im eigentlich eher beschaulichen Pankow „überdurchschnittlich belastet“.

Während in Berlin an U-Bahnhöfen im Jahr durchschnittlich 27 Sachbeschädigen gemeldet werden, war dieser Wert in Pankow zuletzt fast doppelt so hoch. Allein im ersten Halbjahr 2021 sind bereits 24 Vorfälle gemeldet. Unauffällig erweist sich die Situation an stark mit feierndem Publikum frequentierten Stationen in Prenzlauer Berg – wie am U-Bahnhof Eberswalder Straße. Dort sind seit 2019 insgesamt nur 25 Sachschäden verzeichnet sind. Ein Bruchteil der 109 Vorkommnisse am Bahnhof Pankow.

Bahnhof Pankow viel stärker belastet als U2-Stationen in Prenzlauer Berg
Diese neuen Auskünfte liegen der Morgenpost vorab vor. Tatsächlich gibt es bereits auch erste Konsequenzen. Stephan Lenz kündigt an, den Runden Tisch zum Thema Obdachlosigkeit und Alkoholismus am Bahnhof Pankow nach längerer Pause erneut zu beleben. „Diese Zahlen legen eine starke Belastung nahe und bereiten uns große Sorge. Wir müssen verhindern, dass sich hier ein Brennpunkt bildet“, sagt der Abgeordnete zu den schwierigen Verhältnissen am Pankower Bahnhofsvorplatz.

Ob ein direkter Zusammenhang zwischen der hiesigen Obdachlosen- und Trinkerszene …

Straßenverkehr: Jury kürt Siegerentwurf für die neue Mühlendammbrücke, aus Senat

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1110864.php

Wettbewerb für Ersatzneubau über die Spree ist entschieden – Realisierung bis 2028

Der #Siegerentwurf für die künftige #Mühlendammbrücke im Bezirk Mitte steht fest. An diesem Mittwoch stimmte das #Preisgericht aus neun Preisrichter*innen, darunter Architekten, Ingenieur*innen und Vertreter*innen aus den Fachverwaltungen in Land und Bezirk, mit großer Mehrheit für den Vorschlag der gemeinsamen Bewerbung des Berliner Ingenieurbüros #Arup Deutschland GmbH und der Architekten von #COBE A/S aus Kopenhagen.

Der Entwurf – ausgewählt aus zehn Vorschlägen in einem europaweiten, #nichtoffenen Wettbewerbsverfahren der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – bietet laut der Jury (Vorsitz: Manfred Kühne, Abteilungsleiter Städtebau in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) für die künftige #Spreeüberquerung zwischen der Breiten Straße und dem Molkenmarkt eine außerordentlich hohe gestalterische und konstruktive Qualität.

Die Konstruktion überspannt die Spree mit einem beidseitigen, leicht konkaven Schwung, bindet die Uferseiten attraktiv an und integriert so den gesamten Stadtraum auf ganz neue Weise. Die Konstruktion und Detailausbildung zeigt laut Jury insgesamt eine pfiffige, durchdachte Gestaltqualität einer Brücke des 21. Jahrhunderts und erfülle zudem die Kriterien für Nachhaltigkeit etwa durch effizientes, materialsparendes Konstruieren.

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz:
„Ich beglückwünsche die Wettbewerbsgewinner zu ihrem beeindruckenden Entwurf, der ästhetisch und funktional überzeugt. Die künftige Mühlendammbrücke wird eine Brücke für die Berliner Mobilitätswende, mit viel Platz für die stadtverträglichen Verkehrsarten Straßenbahn, Rad- und Fußverkehr. Zugleich fügt sich die Brücke durch ihre ansprechende Gestaltung in die historische Mitte Berlins ein und bietet an dieser Stelle über der Spree eine ganz neue Aufenthaltsqualität.“

Ephraim Gothe, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung im Bezirk Mitte und Jurymitglied:
„Ich freue mich über den 1. Preis, der ein sehr ernsthaftes Angebot für die #Mobilitätswende aufzeigt. Natürlich ist mein Wunsch, dass wir nach Errichtung der neuen Brücke schnell die #Tram in Richtung Potsdamer Platz und Hallesches Tor in Betrieb bekommen und wir dann auf eine Autospur je Richtung umrüsten können. Gratulation an die Gewinner!”

Grund für den Wettbewerb war der bauliche Zustand der bisherigen Brücke aus den 1960er Jahren, die konstruktive Mängel und Defizite in der #Tragfähigkeit aufweist und damit einen zügigen Ersatzneubau erfordert.
Von den Wettbewerbsteilnehmern erwartet wurde die Erfüllung komplexer Anforderungen hinsichtlich Gestaltung, Funktionalität, Nachhaltigkeit, Bauabwicklung, Wirtschaftlichkeit und der städtebaulich-architektonischen Integration in das vorhandene heterogene Umfeld der historischen Mitte.

Mit der künftigen #Brückenkonstruktion wird zudem eine #Neuaufteilung der Verkehrsflächen realisiert. Die Kfz-Spuren werden von drei auf zunächst zwei reduziert. In einer zweiten Projektphase, die zukunftsgerichtet neue Mobilitätskonzepte und Nutzungsanforderungen berücksichtigt, können die Kfz-Fahrspuren auf nur noch eine pro Fahrtrichtung reduziert werden – zugunsten von mehr Gestaltungsraum für den Rad- und den Fußverkehr.
Für die Baumaßnahme ist ein Gesamtkostenrahmen von 46,5 Millionen Euro vorgesehen. Es ist geplant, die neue Brücke bis 2028 zu realisieren.

Der Siegerentwurf und die weiteren Ergebnisse werden am 17. August 2021 im #Lichthof der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Brunnenstraße 110d-111, in 13355 Berlin präsentiert.

allg.: Gefahren durch Starkregen in Berlin und Pankow – Teil 2: Nordgraben u.a., wasserwirtschaftliche Regulierung, Engstellen, aus Senat

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Frage 1:
Inwiefern droht bei Starkregen ein Überlaufen des #Nordgrabens?
Frage 2:
Inwiefern droht bei Starkregen ein Überlaufen des #Zingergrabens?
Frage 3:
Inwiefern droht bei Starkregen ein Überlaufen des #Koppelgrabens?
Frage 4:
Inwiefern droht bei Starkregen ein Überlaufen des #Tempelgrabens?
Frage 5:
Inwiefern droht bei Starkregen ein Überlaufen des #Blankenfelder Grabens?
Frage 6:
Inwiefern droht bei Starkregen ein Überlaufen des #Kreuzgrabens?
Frage 7:
Welche weiteren Gräben im Umfeld kommen für ein Überlaufen in Frage?
Antwort zu 1 bis 7:
Systematische hydraulische Untersuchungen wie Pegelmessungen oder hydraulische
Modelle liegen für kleine #Fließgewässer in Berlin nur vereinzelt vor. Dem Senat liegen
jedoch Erfahrungen zum #hydraulischen Verhalten derartiger Gewässer vor.
2
Nach Auskunft des Bereichs #Gewässerunterhaltung gab es, soweit bekannt bisher keine
Überflutungsereignisse an den genannten Pankower Gewässern. Bei
Starkregenereignissen wurden hohe Wasserstände beobachtet, diese jedoch nicht mit
#Niederschlagsdaten korreliert.
An einem Durchlass (Kreuzgraben am Majakowskyring) wurde vor ca. vier Jahren ein
Rechen optimiert und neu gebaut, um der Gefahr von Überflutungen im Oberlauf zu
begegnen.
Grundsätzlich kann jeder Graben überlaufen, wenn er hydraulisch überlastet ist.
Frage 8:
Inwiefern sind bei einem Überlaufen der oben genannten Gräben bewohntes Gebiet und die hier lebenden
Menschen gefährdet? Wie wahrscheinlich ist ein solches Szenario mit Blick auf die Zunahme von
Starkregenereignissen? Wie gefährdet wären die Menschen? Welche Gebiete sind als besonders kritisch oder
wenig gefährdet einzuschätzen? Inwiefern wird dies untersucht?
Frage 9:
Inwiefern muss an diesen Gräben etwas verändert werden, z.B. Renaturierung, Änderung des Verlaufs oder
der Ufer? Inwiefern wird dies untersucht? Inwiefern gibt es bereits Pläne und Maßnahmen dazu?
Antwort zu 8 und 9:
Hierzu wird auf die erlassenen #Überschwemmungsgebietsverordnungen hingewiesen.
Weitere Erkenntnisse werden die in Erarbeitung befindlichen Starkregengefahrenkarten
bringen.
#Starkregengefahrenkarten und die darauf basierende Risikoanalyse stellen die Grundlagen
zur Erstellung eines kommunalen Handlungskonzeptes/der Maßnahmenplanung zur
Vermeidung oder Minderung von Schäden infolge von Starkregenereignissen dar.
Frage 10:
Wie genau erfolgt die wasserwirtschaftliche Regulierung des Nordgrabens? Inwiefern kann der Zufluss genau
gesteuert werden? Inwiefern kann es zu Überlastungen des Nordgrabens kommen?
Antwort zu 10:
Die Regulierung der über den #Nordgraben abzuleitenden #Wassermenge erfolgt nach
wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten durch Einstellungen des Wehres am
#Verteilerbauwerk Blankenburg (Regulierung der Abgabemengen zwischen Nordgraben und
#Panke). Dies erfolgt z.B. bei Erfordernissen bestimmter #Wasserstände aufgrund von
Baumaßnahmen oder zum Stützen des Wasserregimes in der Oberhavel.
Die Berliner Wasserbetriebe erhalten über ein beauftragtes Ingenieurbüro tagesaktuelle
modellgestützte Hochwasservorhersagen und veranlassen bei prognostizierten
Starkregenereignissen, die die Panke überlasten und somit für Überschwemmungen in
Wedding sorgen könnten, ein Verstellen des Wehres am Verteilerbauwerk Blankenburg
über ihren Notdienst.
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Frage 11:
Inwiefern werden in größeren Gräben wie dem Nordgraben Sperrmüll, Fahrräder, Plastikstühle, Plastikliegen,
Eimer, Bauschutt illegal „entsorgt“? Inwiefern kommt es dadurch zu Verstopfungen der Engstellen, und
inwiefern ist dies zu befürchten, insbesondere mit Blick auf die Starkregenproblematik? Inwiefern werden die
Gräben von Schrott gereinigt?
Antwort zu 11:
Der Bereich Gewässerunterhaltung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz ist zuständig für die Aufrechterhaltung des freien Abflusses der Gräben. Im
Grabenprofil liegender Müll (Hausmüll, Sperrmüll, Schrott) sowie sonstige potentielle
Abflusshindernisse wie organischer Abfall werden im Rahmen von Rechentouren geborgen,
zum Lagerplatz der Gewässerunterhaltung abtransportiert und später von dort entsorgt.
Die Rechentouren finden je nach Gewässer täglich, wöchentlich oder monatlich statt. Hinzu
kommen Soforteinsätze, die z.B. aufgrund von eigenen Feststellungen oder
Ordnungsamtsmeldungen ausgelöst werden, um Müll oder z.B. Baumsturz oder Astbruch
von neuralgischen Punkten zu beseitigen und somit Versetzungen an den Gewässern zu
vermeiden.
Berlin, den 26.07.2021
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Regionalverkehr: Märkisch-Oderland Wriezener Bahnausbau wird diskutiert, aus rbb24.de

https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/beitraege/2021/07/wriezen-bahn-streckenausbau-initiative-ausbau.html

Die #Wriezener Bahn im Barnim mit Anschluss nach #Werneuchen (Barnim) und weiter bis nach Berlin soll nach dem Willen einer Bürgerinitiative möglichst schnell #reaktiviert werden. Um möglichst viele Multiplikatoren für dieses Ziel zusammenzutragen, wird am Dienstag mit Experten vom #Verkehrsclub Deutschland, der #Allianz Pro Schiene sowie einem Vertreter der Linken-Landtags in #Wriezen diskutiert.

Initiativen-Sprecher Steffen Blunk wirbt intensiv pro #Wiederanschluss, denn aus dem Oderbruch besteht eine starke #Pendelbewegung in die Hauptstadt. Auch sieht er eine weitere Wirtschaftsentwicklung für die Region nur möglich, wenn eine gute Anbindung an die Hauptstadt bestehe.

Strecke teilweise noch im guten Zustand
Für Initiativen-Sprecher Steffen Blunk wäre gar nicht viel notwendig, da ein Großteil der Strecke noch in gutem Zustand sei: „Die Niederbarnimer Eisenbahn fährt bis nach …

Bahnindustrie: „Das ist eine sehr wichtige Ausschreibung für uns“ Der Chef des Fahrzeugherstellers und Ministerpräsident Woidke trafen sich zum Werksrundgang, …, aus Der Tagesspiegel

https://www.tagesspiegel.de/berlin/alstom-chef-besucht-standort-in-hennigsdorf-das-ist-eine-sehr-wichtige-ausschreibung-fuer-uns/27455526.html

Der Vorstandsvorsitzende des französischen Schienenfahrzeugherstellers #Alstom, Henri #Poupart-Lafarge, hat die Bedeutung des Berliner Marktes für den Standort #Hennigsdorf betont.

Bei seinem ersten Besuch in dem früheren #Bombardier-Werk, das Ende Januar mit der Schienenfahrzeugsparte des kanadischen Herstellers zu Alstom kam, bekannte sich Poupart-Lafarge zu dem Brandenburger Standort.

„Alstom hat sich vollständig verpflichtet, an diesem Standort zu investieren“, sagte Poupart-Lafarge nach einem gemeinsamen #Werksrundgang am Montagnachmittag mit Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar #Woidke (SPD) vor Journalisten.

Doch eine der für den derzeit noch über 2000 Mitarbeiter zählenden Standort wichtigsten Fragen beantwortete der Manager ausweichend: Ob am Standort Hennigsdorf auch weiterhin Schienenfahrzeuge in Serie gebaut werden, oder nur Prototypen entwickelt werden, hänge vom Markt ab.

Womit Poupart-Lafarge auch auf die aktuell laufende #Ausschreibung der Berliner #S-Bahn anspielte: „Das ist eine sehr wichtige Ausschreibung für uns“, sagte der französische Manager.

Zum #Nachprüfungsantrag will sich der Alstom-Chef nicht äußern
In dem #Vergabeverfahren hat sich Alstom mit der Bahngesellschaft Transdev zusammengetan, um sich um den Bau neuer Züge und den späteren Betrieb von zweien der drei Teilnetze der Berliner S-Bahn …

Bahnindustrie: Neues Bahnwerk kommt früher nach Cottbus: ICE-4-Instandhaltung startet 2024 Neues Konzept führt zu schnellerem Baustart, aus DB

https://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/Neues-Bahnwerk-kommt-frueher-nach-Cottbus-ICE-4-Instandhaltung-startet-2024-6320650

Zusätzliche Arbeitsplätze für die #Lausitz entstehen früher • Vorhaben aus dem #Investitionsgesetz Kohleregionen wird zügig umgesetzt

Das neue #Bahnwerk in #Cottbus kommt deutlich früher: Bereits ab 2024 werden in der Lausitz die ersten #ICE gewartet – zwei Jahre eher als geplant. #Baustart ist schon 2022, vorbereitende Maßnahmen wie die Sondierung des Baugrundes laufen bereits. Damit geht die Strukturstärkung in der Region zügig voran. Denn auch die neuen Arbeitsplätze im Werk Cottbus entstehen auf diese Weise früher: Bis 2024 stellt die DB mehr als 500 neue Mitarbeitende ein, bis 2026 kommen noch einmal 700 neue Stellen dazu. Insgesamt entstehen durch das neue Werk in Cottbus 1.200 neue hochqualifizierte Industriearbeitsplätze.

Richard Lutz, Vorstandsvorsitzender Deutsche Bahn: „Das neue Werk in Cottbus ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer starken Schiene. Wir brauchen dieses Werk, damit noch mehr ICE-4-Züge fahren und noch mehr Menschen die Bahn als klimafreundlichstes Verkehrsmittel nutzen können. Das Werk ist eine doppelte Investition in die Zukunft: Es bringt zum einen die Mobilitätswende voran und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Und es befördert den Strukturwandel in der Lausitz, denn wir bieten hier sichere und gute Arbeitsplätze.“

Olaf Scholz, Bundesminister der Finanzen: „Cottbus zeigt, wie Klimaschutz und Strukturwandel erfolgreich angegangen werden können. 1.200 neue, hochqualifizierte Arbeitsplätze schafft die Deutsche Bahn mit ihrem neuen Bahnwerk in Cottbus. Das sind gute Nachrichten für die Stadt und die gesamte Lausitz. Es ist ein großartiges Signal, dass diese Arbeitsplätze jetzt noch schneller entstehen als geplant. So geht Strukturwandel erfolgreich und solidarisch. Gleichzeitig bringen wir mit der Bahn klimafreundliche Mobilität voran. Genau so funktioniert kluger Klimaschutz.“

Dietmar Woidke, Ministerpräsident Brandenburg: „Das neue Konzept der DB AG stellt einen Meilenstein für die gesamte Lausitz dar. Brandenburg hat immer dafür gekämpft, dass mit dem schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung neue Industriearbeitsplätze geschaffen werden. Dieses Versprechen wird eingelöst. Jetzt soll das Bahnwerk sogar früher an den Start gehen. Das freut mich sehr. Das neue Instandhaltungswerk reiht sich in eine ganze Reihe von Projekten am Standort Cottbus ein, mit der wir die Lausitz als Modellregion für Klimaschutz und Wirtschaftswachstum weit über Brandenburg hinaus bekannt machen werden. Mein Dank gilt Richard Lutz und Ronald Pofalla bei der Deutschen Bahn sowie der Bundesregierung. Sie alle haben Wort gehalten und sich für dieses wichtige Projekt eingesetzt.“

Ronald Pofalla, Infrastrukturvorstand Deutsche Bahn: „Mein Dank gilt der Bundesregierung und der Landesregierung Brandenburgs, namentlich Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke. Beide haben alles dafür getan, damit dieses Werk in Cottbus entstehen kann und wird.“

Die DB setzt beim neuen Bahnwerk auf ein Zwei-Hallen-Konzept. An Stelle einer großen #Instandhaltungshalle mit sechs Gleisen entsteht zunächst eine zweigleisige Halle schon bis 2024. Bis 2026 folgt eine weitere Halle mit vier Gleisen. Mit diesem Konzept werden Teile des neuen Werks früher in Betrieb genommen. Damit stehen die Kapazitäten für die Instandhaltung der neuen ICE-4-Züge schneller bereit. In beiden Hallen können ganze ICE-Züge von fast 400 Meter Länge gewartet werden.

Die Fahrgäste profitieren davon, weil die Züge schneller wieder zurück auf der Strecke sind und zuverlässiger und damit pünktlicher unterwegs sind. Das ist ein wesentlicher Baustein auf dem Weg, die Fahrgastzahlen im #Fernverkehr weiter zu steigern und damit zu klimafreundlicher Mobilität und zur #Verkehrswende beizutragen. Derzeit erhält die DB alle drei Wochen einen neuen ICE 4. Die Flotte umfasst aktuell fast 80 Züge. Ende 2024 sollen in ganz Deutschland 137 ICE 4 im Einsatz sein.

Die in Cottbus ursprünglich geplante neue Halle für #Hybridlokomotiven wird nun in das bestehende Werk integriert. Im Laufe der Vorplanungen hat sich herausgestellt, dass dadurch effizientere Produktionsabläufe möglich sind.

Das neue Werk wird auf Basis des Investitionsgesetzes Kohleregionen finanziert. Vorgesehen sind daraus Investitionen in Höhe von 1 Mrd. Euro. Mit diesem Gesetz unterstützen Bund und Länder die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen in Brandenburg, im Freistaat Sachsen, in Sachsen-Anhalt und in Nordrhein-Westfalen beim Aufbau zukunftsfähiger Arbeitsplätze und neuer Wirtschaftsstrukturen.